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Peter Moskopp

CDU 03.07.2025 Sitzungen 18/91

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung eines zeitgemäßen und wirksamen Jugendmedienschutzes. Durch diesen Staatsvertrag werden im JugendmedienschutzStaatsvertrag und im Medienstaatsvertrag Regelungen zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes und der Durchsetzung eingeführt. Was wir heute diskutieren, betrifft nichts Geringeres als den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen im digitalen Raum. Um es gleich vorweg zu sagen, ja, dieser Sechste Medienänderungsstaatsvertrag geht in die richtige Richtung, aber wir müssen ehrlich bleiben, er ist längst überfällig und er darf nur der Anfang sein. Es kann doch nicht sein, dass Kinder mit ein paar Klicks auf Plattformen landen, die sie psychisch überfordern, manipulieren oder schlimmer. Dass wir erst jetzt anfangen, Betriebssysteme in den Medienschutz einzubeziehen, ist ein Offenbarungseid. Wir leben in einer digitalisierten Welt, in der unsere Kinder tagtäglich mit Inhalten konfrontiert werden, die nicht für ihr Alter bestimmt sind. Die Realität ist, Tablets und Smartphones sind längst in Kinderhänden. Umso wichtiger ist es, den Schutz an die Realität der Endgeräte anzupassen. (Beifall der CDU) Was bislang nur auf Ebene einzelner Apps oder Plattformen geregelt war, wird nun systemisch gedacht. Betriebssysteme werden als zentrale Steuerungselemente und -ebene einbezogen. Das ist ein Paradigmenwechsel. Wir alle fordern das seit Jahren. Eltern müssen die Möglichkeit haben, Geräte so einzustellen, dass Achtjährige auch wie Achtjährige behandelt werden, digital und analog. Das sogenannte Opt-In-Prinzip ist ein erster Schritt, aber wir sagen deutlich, wir brauchen verbindlichere Lösungen, nicht nur freiwillige Hintertüren. Eltern erhalten durch das Opt-In-Modell die Möglichkeit, die Altersstufe ihrer Kinder zu hinterlegen. Ein achtjähriges Kind kann dann TOGGO, aber nicht TikTok verwenden. Das ist praktikabel, nachvollziehbar und vor allem wirksam. Darüber hinaus begrüßen wir ausdrücklich, dass mit dem Vertrag auch die rechtliche Handhabe gegen illegale Pornoplattformen gestärkt wird. Durch Maßnahmen wie die Regulierung von Spiegelseiten, mehrerer Domains und das Prinzip „Follow-the-Money“ wird ein konsequentes Signal gesetzt. Wer sich nicht an Jugendschutz hält, dem wird die finanzielle Grundlage entzogen. Dieses Prinzip hat sich im Glücksspielbereich bewährt. Es ist nur folgerichtig, es hier ebenfalls anzuwenden. Die Erweiterung um Interaktionsrisiken, etwa durch Kaufaufforderungen in Chats und die Anpassung der Kennzeichnungspflicht von Inhalten, zeigt, dieser Vertrag schaut nicht nur auf technische, sondern auch auf psychologische Risiken. Lassen Sie mich aber auch anmerken, der beste Vertrag nützt nichts, wenn er nicht technisch und politisch durchsetzbar ist. Wir brauchen daher leistungsfähige Landesmedienanstalten, die ihre Kontrollfunktion ernsthaft und effektiv wahrnehmen können. Wir brauchen mehr digitale Souveränität, und das beginnt bei uns in Deutschland und Europa. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist ein Schritt nach vorn, technisch, rechtlich und gesellschaftlich. Lassen Sie uns diesen Weg weitergehen, mit Augenmaß, mit Konsequenz, aber auch mit der nötigen digitalen Ambition. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf vollumfänglich zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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