Nico Steinbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Ihnen heute den Änderungsantrag der Ampelfraktionen zur Novellierung des Landesjagdgesetzes vorstellen und gleichzeitig aufzeigen, warum wir mit diesen Änderungen dem Gesetz nach gründlicher Abwägung aller Belange zustimmen werden. Ich möchte meine Redezeit nicht darauf verwenden, allzu weit in die Vergangenheit zu blicken und verweise insofern auf meine Rede zur Einbringung dieses Gesetzes. Ich möchte Ihnen von dem Moment in der jüngeren Vergangenheit berichten, der aus unserer Sicht entscheidend für dieses parlamentarische Gesetzgebungsverfahren war. Wir haben am 17. Juni im Umweltausschuss eine fast vierstündige Anhörung erlebt, die von einer konstruktiven Atmosphäre untereinander und einer hohen Expertise aller Anzuhörenden geprägt war. Zwei zentrale Befunde haben die Ampelfraktionen daraus abgeleitet. Zum einen, das kann auch die CDU-Fraktion nicht leugnen, gab und gibt es für den Entwurf des Ministeriums klare Unterstützung. Ich nenne hier unter anderem den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, ich nenne hier aber auch die rheinland-pfälzischen Waldbesitzenden, insbesondere den Waldbesitzerverband; viele weitere andere Verbände sehen in der Novellierung einen klaren Schritt nach vorne. Zum anderen, es gab in der Anhörung auch sachlich vorgetragene Kritik am Entwurf und dem bisherigen Gesetzgebungsverfahren, unter anderem vom Landesjagdverband. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Als SPD-Fraktion haben wir daher immer im Vorfeld der Anhörung betont, wir werden mit unseren Koalitionspartnern den Fokus auf die Anhörung legen, sie ergebnisoffen auswerten, Argumente abwägen und dann konzentriert an einem Änderungsantrag zum Regierungsentwurf arbeiten. Damit haben wir ein bewährtes parlamentarisches Verfahren gründlich durchgeführt und bereits zuvor im gesamten Gesetzgebungsprozess eine intensivste Beteiligung aller Betroffenen, insbesondere der Jägerschaft, in unzähligen Gesprächen und Beteiligungsformaten ermöglicht. Ich möchte Ihnen nachfolgend kurz die wichtigsten Änderungen am Gesetzentwurf vorstellen. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Rotwildbewirtschaftung bleibt bei der unteren Jagdbehörde bestehen. Rheinland-Pfalz hält somit an seinen bewährten Verwaltungsstrukturen fest. Somit ist klar, die große Expertise der Akteure vor Ort, die spezifische Ortskenntnis, eine zentrale Forderung des Landesjagdverbands, wird weiter intensiv mit einbezogen. Nur im Falle erheblicher Wildschäden geht die Zuständigkeit auf die obere Jagdbehörde über. Diese ist zugleich zuständige Aufsichtsbehörde. Bei der Wildschadensanmeldung wird die Frist gegenüber dem aktuellen Landesjagdgesetz von einer auf zwei Wochen verlängert, ein wichtiger und guter Kompromiss zwischen landwirtschaftlichen und jagdlichen Interessen. Das bisher vorgesehene explizite Verbot der lebenden Ente soll durch ein generelles Verbot tierschutzwidriger Praktiken bei der Ausbildung von Jagdhunden ersetzt werden. Mit dieser Regelung und einem eigenen Mainzer Modell wollen wir fachlich feststellen, ob und inwieweit Praktiken an der kurzzeitig flugunfähig gemachten Ente tierschutzgerecht erfolgen können. Des Weiteren wird beim Wolf noch einmal deutlich gesetzlich klargestellt, dass die Jagdabgabe nicht für Wolfschutzmaßnahmen verwendet werden darf. Außerdem wird bei der Kitzrettung die Freiwilligkeit durch eine Kann-Regelung unterstrichen. Künftige Verordnungen zur Umsetzung des Jagdgesetzes sollen vom Ministerrat beschlossen werden. Last, but not least, es ist zwar nur ein Titel, aber Tradition ist wichtig. Auch der Kreisjagdmeister bleibt Kreisjagdmeister. Ich möchte vor dem Hintergrund der letzten Wochen aber noch einmal klar darauf hinweisen, wie wichtig Kompromisse sind. Der Kompromiss ist eindeutig ein entscheidendes Wesensmerkmal unserer Demokratie. Es ist in unserer offenen Gesellschaft beinahe ausgeschlossen, dass sich eine Interessensvertretung vollumfänglich durchsetzen kann, erst recht, wenn so viele gegensätzliche Interessen und Belange in einem Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen sind. Nur bei der rheinland-pfälzischen CDU-Fraktion scheint das nicht immer und überall möglich. Immer verspricht sie 100%ige Zustimmung für die Ziele und Forderungen aus der Landwirtschaft, der Jagd und natürlich der Forstwirtschaft. Dazu ist es uns als Parlamentariern aber wichtig, dass die Performance, die auf Großdemonstrationen vorgetragen wird, auch zu der im jeweiligen Fachausschuss passt. Sonst passiert relativ wenig. Hier muss Herr Abgeordneter Gies für sich bewerten, inwieweit seine auf der Bühne des Landesjagdverbands beschworene Kampfeslust in der Auswertung zur Anhörung sichtbar und spürbar war. (Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zum Schluss. Als Koalitionsfraktionen gehen wir diesen abgewogenen Weg, weil er dazu beigetragen hat, im waldreichsten Bundesland Deutschlands mittel- und langfristig ein intaktes Ökosystem zwischen Wild und Wald zu gewährleisten. Gleichzeitig stärken wir durch den Änderungsantrag noch einmal die Jagd und das jagdliche Engagement. Ich bin daher optimistisch, dass es uns gemeinsam gelungen ist, ein praxisgerechtes Jagdgesetz zu entwickeln, möglichst viele Interessen gleichzeitig zu moderieren und den natürlichen Waldumbau in Zeiten des Klimawandels zu fördern. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
