Dr. Helmut Martin
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Mehr Vertrauen wagen – Gaststättenrecht reformieren“: So haben wir unseren Antrag überschrieben, der im Frühjahr erstmals beraten wurde. Mehr Vertrauen wagen, das ist der Leitgedanke unseres Gesamtkonzepts zum Bürokratieabbau und darüber hinaus; denn ganz klar ist, wir werden den Ballast einer überbordenden Demokratie eben nicht abwerfen können, (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bürokratie! – Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Ich glaube, Sie meinen Bürokratie!) wenn wir nicht den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmerinnen und Unternehmern genauso wie auch den Entscheidern innerhalb der Behördenhierarchie künftig mehr vertrauen. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, in der ersten Beratung unseres Antrags gab es eine breite Übereinstimmung bei unserem Verweis auf die Bedeutung der Gastronomie und des Beherbergungsgewerbes. Zielgenau für diese Branche enthält unser Antrag Vorschläge, die der Gastronomie nachhaltig helfen und insbesondere vermeidbare Belastungen abbauen würden. Für die Umsetzung und zur Rechtsbereinigung erforderlich ist, dass Rheinland-Pfalz endlich auch ein Landesgaststättengesetz erlässt. In der Expertenanhörung wurde dieser Ansatz genauso wie der von uns vorgeschlagene Wechsel von der Genehmigungspflicht hin zur Anzeigepflicht vom DEHOGA und der AG der Industrie- und Handelskammern ausdrücklich befürwortet. (Abg. Marco Weber, FDP: Na!) Eindrücklich war zum Beispiel in dem Zusammenhang der Vergleich des IHK-Experten, der aufgelistet hat, welche Unterlagen für die Eröffnung einer Gaststätte in Mainz und einer Gaststätte in Wiesbaden erforderlich sind. Das Verhältnis ist 9 : 4, meine Damen und Herren. In Rheinland-Pfalz in Mainz brauchst Du neun Unterlagen, einschließlich Bauplänen usw., in Wiesbaden reichen vier, (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann geh doch nach Wiesbaden!) und die Gebühren sind entsprechend günstiger. Das zeigt, in Hessen, wo es schon längst ein Gaststättengesetz mit der Anzeigepflicht gibt, ist Bürokratieentlastung möglich, in Rheinland-Pfalz bisher leider noch nicht. (Beifall der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Unterstützt und von niemandem kritisiert wurde in der Anhörung zum Beispiel auch unser Vorschlag zur Abschaffung der Dopplung von Reisegewerbekarte und gaststättenrechtlicher Genehmigung. Das ist auch in vielen anderen Bundesländern längst bereinigt, in Rheinland-Pfalz noch nicht. Trotz dieses durchaus wohl befürwortenden Ergebnisses der Anhörung hat die Koalition unseren Antrag im Ausschuss abgelehnt. Es gab nicht einmal den Versuch, vielleicht einen gemeinsamen Antrag abzustimmen. Kurz vor knapp kam stattdessen jetzt ein Alternativantrag aus der Koalition, und bemerkenswert ist schon der Einstieg. Nur zur Erinnerung: Unsere Forderung nach einem modernen Landesgaststättengesetz war der Hauptkritikpunkt der Ampel im Ausschuss. Jetzt fordert die Ampel in den ersten Forderungen direkt, die Landesregierung soll das Bundesgaststättengesetz auf Praxistauglichkeit überprüfen und erforderliche Anpassungen vorschlagen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Hört, hört!) Da bin ich mal gespannt; denn weil die Bundesländer seit 2006 nun mal die Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht haben, bin ich mir in einem sicher: Die Landesregierung kann das Bundesgesetz prüfen, so lange sie will. Der Bund wird da nichts mehr ändern und einen Anpassungsbedarf nicht umsetzen. Das zeigt doch, wenn man wirklich etwas ändern will – und das scheint selbst die Ampel nicht völlig auszuschließen –, dann wird man um ein Landesgaststättengesetz gar nicht herumkommen. (Beifall der CDU) Wenn man bei dem Ampelantrag ansonsten mal das übliche Regierungslob und was alles Tolles gemacht ist, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, oder? Ist richtig gut!) beiseitelässt und sich wirklich auf die gaststättenspezifischen Themen konzentriert, dann ist eine Menge gar nicht Falsches drin, vieles auch richtig, ziemlich abstrakt. (Abg. Marco Weber, FDP: Genau, so sind wir!) Unser Vorschlag war deutlich konkreter, aber manches geht in die richtige Richtung bzw. findet sich eigentlich schon in unserem Antrag wieder. Mal ein Beispiel dafür: Unser Antrag wirbt für Erleichterungen von Existenzgründung und Betriebsübernahmen und nennt in dem Zusammenhang Ausnahmen von Berufsausübungsregelungen. Außerdem fordern wir ein „bürokratiearmes und wirtschaftsfreundliches“ Gaststättenrecht. Sie schreiben dann eben, dass die Nachfolge „bürokratieärmer, transparenter und digital“ gestaltet werden soll. Das liegt also inhaltlich alles dicht beieinander, oder doch zumindest das meiste. (Zuruf der Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD) Es gäbe weitere Parallelen, aber eines ist klar: Wir haben schon jetzt mit unserem Antrag erreicht, dass die Aufmerksamkeit auf spürbare Verbesserung und den Rechtsänderungsbedarf zugunsten der Gastronomie gelenkt wird. Unser Antrag war konkret. Der Änderungsantrag ist deutlich abstrakter formuliert. Da der Änderungsantrag so tut, als wären sinnvolle Verbesserungen ohne ein eigenständiges Gaststättengesetz erreichbar, fällt er hinter unseren Antrag zurück, (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) auch wenn er, wie gesagt, manche unserer Forderungen enthält und durchaus in die richtige Richtung geht. (Glocke der Präsidentin) Wir werden ihn also bei der Umsetzung konkret konstruktiv-kritisch begleiten, appellieren aber natürlich an Sie für die Zustimmung zugunsten unseres konkreteren, besseren Antrags. Danke schön. (Beifall der CDU)
