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Matthias Lammert

03.07.2025 Sitzungen 18/91

Vielen Dank. Beantragt ist eine namentliche Abstimmung nach § 46 unserer Geschäftsordnung. Wir haben das gestern schon einmal durchexerziert. Wir werden das in der Schlussabstimmung machen. Sie finden Ihre Stimmzettel in der Schublade. Dazu kommen wir gleich. Wir führen aber zunächst noch zwei Abstimmungen offen durch. Zum einen stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12472 – ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Danke. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12096 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen durch den Änderungsantrag. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung. Da erfolgt die Abstimmung mit den Stimmkarten. Sie wissen um die farbliche Begebenheit. Grün ist Ja, Rosa ist Nein, und diese ockerfarbene Karte ist Enthaltung. Die beiden schriftführenden Abgeordneten zu meiner Seite, Petra Schneider und Lisett Stuppy, gehen jetzt mit den Wahlurnen durch. Wir sammeln dann entsprechend ein. Ich darf Sie bitten, das da abzugeben. Danach werde ich noch einmal fragen, und dann werden wir die Sitzung kurz zur Auszählung unterbrechen. Ich darf den Abstimmungsvorgang eröffnen. (Die Stimmkarten werden von den schriftführenden Abgeordneten eingesammelt) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage nochmals: Sind alle Stimmkarten, die dort in diese Stimmurnen hineingeworfen werden sollten, abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann darf ich den Wahlgang schließen und die Landtagsverwaltung und die beiden schriftführenden Abgeordneten bitten, zügig auszuzählen. Wir warten dies kurz ab und setzen die Sitzung in wenigen Minuten fort. Unterbrechung der Sitzung: 13.33 Uhr (Die schriftführenden Abgeordneten zählen die Stimmen mithilfe der Landtagsverwaltung aus) Wiederbeginn der Sitzung: 13.38 Uhr

Protokoll ↗