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Damian Lohr

AfD 03.07.2025 Sitzungen 18/91

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Der vorliegende Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich, die die gängige Tradition unserer demokratischen Praxis über Bord werfen sollen. Es betrifft die Bestimmungen des Alterspräsidenten, die Vertretungsregelungen im Ältestenrat bei Verhinderung des Präsidenten sowie die Neufassung der Abberufung eines Ausschussvorsitzenden. Diese Vorhaben wollen wir heute kritisch beleuchten. Unserer Überzeugung nach ist der Vorschlag, die Bestimmung des Alterspräsidenten und die Vertretung bei Verhinderung des Präsidenten auf die Dauer der Mitgliedschaft im Landtag, anstatt auf das Lebensalter zu stützen, keine Änderung aus einer parlamentarisch notwendigen Praxis heraus, sondern eine aus politischem Kalkül. (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD) Man setzt bei den antragstellenden Fraktionen darauf, auch in Zukunft grundsätzlich die Dienstältesten zu stellen und somit auch den Alterspräsidenten in den eigenen Reihen zu haben. Ich stelle mir an dieser Stelle die Frage – der Anlass ist klar, Sie haben das auf uns als AfD bezogen –: (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auf Sie?) Was machen Sie beispielsweise in 20 Jahren, wenn vielleicht einmal einer von der AfD-Fraktion Dienstältester ist? Wird dann die Geschäftsordnung wieder geändert? Man könnte vermuten, dass das so kommt. Wir werden das irgendwann herausfinden. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wird nicht passieren! –

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