Joachim Paul
Guter Mann!) Er bezeichnete damals in einem WELT-Interview die Sache als ein ziemlich schlechtes Signal – die Geschäftsordnung zu verändern, weil einem die Situation nicht mehr gefällt. Die Grundregeln einer Demokratie dürfen nicht davon abhängen, welche Wahlergebnisse zustande gekommen sind, (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) so Brodkorb weiter. Der Cicero-Kolumnist Alexander Grau schrieb zu diesem Spektakel in einer Kolumne: Demokratenstadel – Von einem neuesten Akt in dem hierzulande seit einiger Zeit beliebten Drama „Demokratieverteidiger zerstören die Demokratie“. – Weiter führt er in Bezug auf demokratieschädigendes Verhalten aus: Der Demokratie schadet viel mehr, wer den Eindruck erweckt, dass er über Jahrzehnte eingespielte Regeln außer Kraft setzen möchte, um gegebene Mehrheitsverhältnisse auszuhebeln. Genau darauf verfällt aber die CDU, die sich so gerne als die Hüterin der Demokratie aufführt. – Unverkennbar liegt diesem Punkt im hier besprochenen Gesetzentwurf das gleiche Prinzip zugrunde, und auch hier spielt die CDU erneut mit. Der einzige Unterschied zu Thüringen liegt hier in dem Bestreben, die Spielregeln zu ändern, bevor eine Wahl möglicherweise Mehrheitsverhältnisse verändert. Die Intention bleibt unabhängig davon und unabhängig vom Zeitpunkt grundfalsch. Der zweite zentrale Punkt des Gesetzentwurfs ist die angestrebte Möglichkeit, einen Ausschussvorsitzenden künftig mit einfacher Mehrheit statt mit einer Zweidrittelmehrheit absetzen zu können. Wenn man sich anschaut, wie unredlich bereits in einigen deutschen Parlamenten mit den Ausschussvorsitzenden der größten Oppositionspartei umgegangen wird, erfordert es nicht allzu viel Fantasie, sich auszurechnen, wozu diese Regelung dienen soll. In Erwartung sich nachhaltig verschiebender Kräfteverhältnisse nach den kommenden und künftigen Landtagswahlen möchte man einfach vorbeugen. Man befürchtet, dass man mit dem Kartell diese Zweidrittelmehrheit nicht mehr erreichen kann. Wir werden das auch sehen, wir sehen es wieder im Bundestag: Sie gestehen uns nicht mal mehr diese Position, Ausschussvorsitzende, zu. Wir gehen davon aus, dass Sie das auch in Zukunft so handhaben werden. Sie zeigen nicht nur bei diesem Punkt, wie Sie es mit der Demokratie handhaben. Sie werden das auch später beim Abgeordnetengesetz wieder so handhaben, dort sogar noch viel eklatanter. Es wurde gesagt, man kann natürlich Ausschussvorsitzende mit einfacher Mehrheit abwählen, das ist vom Bundesverfassungsgericht so bestätigt. – Dennoch steht dahinter ganz klar, auch wenn es rechtlich in Ordnung ist, ein machtpolitisches Kalkül. Ich weise Sie darauf hin, irgendwann ändern sich Mehrheitsverhältnisse halt auch mal, und dann können wir Sie an Ihren eigenen Spielregeln messen. Das muss man so sagen. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall der AfD)
