Kathrin Anklam-Trapp
Während ich den nächsten Redner von der Gruppe FREIE WÄHLER nach vorne bitte, erlaube ich mir, parallel Gäste im Plenum zu begrüßen, und zwar die Delegation der Wirtschaftsjunioren Sieg-Westerwald und das Junge Unternehmernetzwerk aus Neuwied. Herzlich willkommen im Plenum! (Beifall im Hause) Jetzt hat das Wort Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal einen Dank an die CDU dafür, dass Sie den Antrag eingebracht haben, weil es ein Stück weit Stein des Anstoßes war, Dinge in Bewegung zu bringen, die eigentlich in unser aller Interesse sind, nämlich Verbesserungen für unsere Gastronomen zu erzielen. Die Frage ist aber, welchen Weg man einschlägt, um an dieses Ziel zu kommen. Ich erinnere an die Punkte, die ich eingangs bei der Einbringung an dieser Stelle schon gebracht habe, die ich jetzt nicht wiederholen möchte. Allerdings hatte ich damals schon Bauchschmerzen zum Ausdruck gebracht, die sich für mich mit Blick auf die Umstellung von Erlaubnispflicht auf Anzeigepflicht ergeben hatten. Ich hatte die hier dargetan, und ich fühle mich ein Stück weit durch die Ausführungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen bestätigt. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen hat in der Anhörung ausgeführt, dass sie das sehr kritisch sieht, vom Genehmigungsverfahren auf die Anzeige pflicht umzustellen. Da wären Nachteile zu erwarten, und zwar entfiele dann eine präventive Überprüfung der Zuverlässigkeit des Betreibers. Dies sei insbesondere im Hinblick auf Alkoholabgabe, Hygienestandards und Jugendschutz problematisch. Bei der Verlagerung von Problemen würden Beschwerden wegen mangelnder Hygiene, Lärmschutz oder ordnungsrechtliche Verstöße erst nachträglich auftreten. Mit erhöhtem behördlichem Aufwand wäre das dann verbunden. Ganz wichtig ist die Schwächung des ordnungsrechtlichen Zugriffs. Es sei zu erwarten, dass unzuverlässige Betreiber nach einer Schließung zeitnah neue Gaststätten unter anderem Namen eröffnen. Damit wäre die ordnungsbehördliche dauerhafte Überprüfung zu spät. Man wäre in einem Katz-undMaus-Spiel gefangen. Insofern – gerichtet an die CDU – werden wir Ihren Antrag in dieser Form nicht unterstützen können, weil Sie dort final fordern, insbesondere die Erlaubnispflicht durch eine Anzeigepflicht zu ersetzen. Wir sind allerdings recht dankbar, dass es den Alternativantrag gibt, weil das Thema dadurch seinen Fortgang findet. Ich rekurriere auf die Ausführungen von Herrn Braun. Ich bin der Auffassung, man muss diese ganzen Dinge recht pragmatisch angehen. Unser Ziel sollte es sein, in dieser Legislatur, wenn möglich, noch die ersten Schritte zu gehen. Insofern richte ich die Frage an die Regierungsvertreter, wann mit dem Ergebnis dieses Praxischecks Unternehmensnachfolge im Gastgewerbe zu rechnen ist und, wenn Sie dieses Ergebnis hier vorstellen, ob Sie in einem das Ergebnis Ihrer Überprüfung der bestehenden Regelungen in Bundesgaststättengesetz und Gaststättenverordnung vorstellen, womit Sie uns Vorschläge zumindest ankündigen würden, wenn der Antrag der Ampel eine Zustimmung erfahren würde. Das wären die Fragen, die ich gerne noch beantwortet hätte. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
