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Lars Rieger

CDU 03.07.2025 Sitzungen 18/91

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute über den Vorstoß der AfD-Landtagsfraktion, das Kommunalabgabengesetz dahin gehend zu ändern, dass in Rheinland-Pfalz die Einführung einer Verpackungssteuer verboten wird. Die CDU-Landtagsfraktion lehnt diesen Vorstoß ab und dies aus guten Gründen. Warum? Weil wir überzeugt sind, dass die kommunale Selbstverwaltung ein hohes Gut ist. Unsere Ortsgemeinden, die ehrenamtlich geführten sowie die kreisfreien respektive kreisangehörigen Städte müssen die Möglichkeit haben, auf ihre örtlichen Herausforderungen flexibel reagieren zu können. Dazu gehört, wenn es von den Kommunen gewünscht und in den Gremien mit Mehrheit beschlossen wird, Instrumente zu nutzen, die eine saubere Stadt fördern und die Müllflut eindämmen. Eine pauschale Verbotsregelung im Landesgesetz würde diesen Handlungsspielraum unnötig und unserer Meinung nach falsch einschränken. Es geht hier um das grundsätzliche Recht unserer Kommunen, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln und nicht aus Mainz vorzuschreiben, was man darf und was man zu unterlassen hat. (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe FREIE WÄHLER) Wir brauchen keine landesweite Einheitslösung mit der Gießkanne. Wir brauchen die Freiheit zur Gestaltung, wie sie das Grundgesetz in Artikel 28 Abs. 2 vorschreibt. Das Recht auf Selbstverwaltung muss mit Leben gefüllt werden, auch und besonders in kommunalen Steuerfragen. Leider – das muss man durchaus im Blick haben – könnte die vollkommen unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen durch das Land diese dazu zwingen, aus rein monetären Gründen eine Verpackungssteuer einzuführen. Manche Kommunen – Sie haben es erwähnt, Herr Dr. Bollinger – wie etwa Tübingen haben bereits mit kommunalen Verpackungssteuern experimentiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Ja, das ist grundsätzlich zulässig, und Kommunen dürfen solche Steuern erheben, solange sie verhältnismäßig sind und das Landesrecht es nicht ausdrücklich ausschließt. Genau hier setzen wir an. Warum sollten wir als Landesgesetzgeber den Kommunen diese Möglichkeiten nehmen, wenn sie sie nutzen wollen. Warum sollten wir ihnen das Werkzeug aus der Hand schlagen, mit dem sie vor Ort für mehr Sauberkeit und weniger Müll sorgen könnten? Wer hier heute fordert, dass Rheinland-Pfalz diese Option per Gesetz ausschließt, ignoriert die Realität vor Ort, die Bedürfnisse unserer Ortsgemeinden und Städte, den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach mehr Sauberkeit und nicht zuletzt die Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung. Die CDU als die Kommunalpartei und wir als Landtagsfraktion stehen zu unseren Städten und Gemeinden. Wir wollen ihnen nicht gesetzlich vorschreiben, was sie dürfen und was sie nicht dürfen. Wir wollen ihnen ermöglichen, was sie für richtig erachten. Wir sind überzeugt, eine lebendige Demokratie braucht starke Kommunen, und starke Kommunen brauchen Gestaltungsfreiheit. Das bedeutet auch, neue Wege zu gehen, um Umwelt und Stadtbild zu schützen. Wer das pauschal verbieten will, der setzt ein fatales Signal gegen kommunale Verantwortung und kommunale Selbstverwaltung. (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Daher fordern wir: Lasst den Kommunen die Wahlfreiheit. Gebt ihnen das Instrument in die Hand. Ob sie es nutzen, entscheiden sie selbst. Darum, verehrte Kolleginnen und Kollegen, lehnen wir eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes ab, die kommunale Verpackungssteuern in Rheinland-Pfalz per se verbieten würde. Vielen Dank. (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER)

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