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Marcus Klein

CDU 03.07.2025 Sitzungen 18/91

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen sicherstellen, dass wir nicht mit öffentlichen Mitteln Personen oder Strukturen alimentieren, die aktiv gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten. Dieses Ziel eint uns in der Mitte dieses Hauses, gerade weil wir das hohe Gut der parlamentarischen Demokratie erkennen, weil wir sie schätzen und weil wir sie gegen ihre Feinde verteidigen wollen. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Was wir nicht vorschlagen, ist ein Beschäftigungsverbot. Es bleibt den Abgeordneten und Fraktionen unbenommen, wen sie beschäftigen. In dieser Abgrenzung liegt ein wichtiger Unterschied. Genau dieser Unterschied macht den Finanzierungsausschluss verhältnismäßig. Die Kollegen Haller, von Heusinger und ich auch haben in der ersten Debatte betont, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) dass es darum geht, dass wir unsere Institutionen nicht sehenden Auges in eine Lage bringen, in der verfassungsfeindliche Netzwerke durch Mitarbeiter Zugang zu sensiblen Informationen oder Strukturen erhalten. Wir dürfen uns nicht der Illusion hingeben, dass wir nur durch Appelle oder Selbstverpflichtungen ausreichend Schutz erreichen würden. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Wir stehen in der Verantwortung, dass wir wirksam vorbeugen, und der Finanzierungsausschluss ist dafür ein geeignetes Instrument. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das Gesetz und die Gesetzesänderung regeln ein Verfahren, das transparent und rechtsstaatlich kontrollierbar ist. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, ja!) Die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt auf Grundlage klar definierter Kriterien, wie ich das beim letzten Mal schon ausgeführt habe, und die Überprüfung ist natürlich immer einzelfallbezogen. Sie erfolgt nicht pauschal, sondern anhand konkreter Abfragen bei Sicherheitsbehörden. Die Bewertung dessen ist natürlich einzelfallbezogen, das ist klar. Ich will noch anführen – der Kollege hat es eben gesagt –, dass uns auch eine Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten zugegangen ist, der aus seiner Perspektive ebenfalls zu dem Ergebnis kommt, dass die vorgesehene Regelung eine verfassungsrechtlich zulässige, transparente Verfahrensgestaltung darstellt. Ausdrücklich wurde darin hervorgehoben, dass weniger eingriffsintensive Mittel wie bloße Eigenerklärungen oder die Vorlage eines Führungszeugnisses dem Schutzzweck nicht in gleicher Weise gerecht werden würden. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bleibe ich dabei, dass das Gesetz ein ausgewogener und durchdachter Beitrag zum Schutz unserer parlamentarischen Demokratie ist. Wir stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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