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Michael Hüttner

SPD 03.07.2025 Sitzungen 18/91

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP beantragen heute eine Änderung der Geschäftsordnung im Hinblick auf die Regelung des sogenannten Alterspräsidenten bzw. im Umgang mit einer möglichen Abberufung von Ausschussvorsitzenden. Mit Beginn einer Legislaturperiode war es bisher immer so, dass die oder der Lebensälteste die Aufgabe übertragen bekam, eine neue Legislaturperiode mit einer grundsätzlichen Rede und den ersten parlamentarischen Abwägungen zu leiten. Dabei blieb es gänzlich unberücksichtigt, ob diese Person bereits über parlamentarische Erfahrungen verfügte oder nicht. Somit konnte es auch vorkommen, dass ein Landtagsmitglied diese Aufgabe übertragen bekam, welches gänzlich ohne parlamentarische Erfahrung gewählt worden ist. Seien wir ganz ehrlich. Wer würde eine solche Wahl nicht annehmen? Denn es ist eine Ehre, eine neue Legislaturperiode zu eröffnen. Nun ist es doch so, dass eine Geschäftsordnung des Landtags sehr elementare Dinge beinhaltet, die nicht nur immens wichtig sind, sondern die in ihrer Handhabung auch entsprechendes Wissen und Erfahrungen erfordern. Es war natürlich immer so, dass unsere gute Landtagsverwaltung entsprechende Hilfen gab, aber am Mikrofon und auf dem Präsidentenplatz sitzt man letztendlich doch allein, geschweige denn – aus welchen Gründen auch immer –, dass es dann bei der ersten Sitzung nicht dazu kommt, dass ein Präsident tatsächlich gewählt wird. Mit diesem Antrag soll diese Situation nunmehr geändert werden. Künftig soll die Kollegin oder der Kollege die Funktion des Alterspräsidenten oder der Alterspräsidentin übernehmen, der oder die die längste Zugehörigkeit im Landtag hat. Die Presse hat schon einmal recherchiert. Aktuell wäre es der Kollege Schreiner. Herr Schreiner, ich weiß nicht, ob Sie noch einmal kandidieren. Also, wenn Sie nicht mehr kandidieren, müsste man nach jemand Neuem ausschauen, aber aktuell wäre es so, von daher diese Erwähnung. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Das sollten Sie vielleicht noch einmal überlegen. Bei gleicher Dauer – auch dies könnte vorkommen – ginge es erst im zweiten Schritt um das Lebensalter. Der Bundestag, übrigens, und fast die Hälfte aller Bundesländer haben bereits eine ähnliche Regelung getroffen. Die Situation, auch wenn es wenig wahrscheinlich ist – ich habe es in den knapp 20 Jahren noch nicht erlebt, dass das gesamte Präsidium verhindert ist –, sieht gleichermaßen vor, dass das Mitglied des Landtags, welches die längste Zugehörigkeit hat, dann auch die Vertretung übernimmt. Auch hier wird mit dem Lebensalter diese Erfahrungssituation konsequent in die Geschäftsordnung umgesetzt. In einem weiteren Schritt beantragen wir auch Änderungen im Bereich einer möglichen Abberufung eines Ausschussvorsitzes. Künftig soll die einfache Mehrheit über die Abberufung entscheiden können, eine Regelung, die das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2024 ausdrücklich bestätigt hat. Der Antrag sieht selbstverständlich die ausdrückliche Begründung und Stellungnahme der oder des Betroffenen vor und lässt zudem das Vorschlagsrecht für die Funktion der jeweiligen Fraktion weiterhin gültig. Nichtsdestotrotz ist es eine sehr wichtige Veränderung der Geschäftsordnung, die hiermit beantragt wird. Ich danke insoweit im Augenblick für die Aufmerksamkeit. Wir werden weiter darüber debattieren. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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