Plenarprotokoll 18/14
23.11.2022 · 242 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (29)GRÜNE (24)CDU (22)AfD (22)FDP (18)fraktionslos (1)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen, 14. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien und den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 17 Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen Geburtstag haben heute drei Kolleginnen und Kollegen. Das sind Herr Sven Tritschler von der Fraktion der AfD, Herr Rüdiger Scholz von der Fraktion der CDU und Frau Kollegin Elisabeth Müller-Witt von der Fraktion der SPD. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! (Beifall von allen Fraktionen) Damit rufe ich auf: 1 Antisemitismus entschieden bekämpfen! Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/1780 Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben mit Schreiben vom 21. November gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu dieser aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Anlass dazu gaben die Schüsse auf das ehemalige Rabbinerhaus neben der Alten Synagoge in Essen. Lassen Sie mich zu dieser Aktuellen Stunde besondere Gäste auf der Zuschauertribüne begrüßen. Ich heiße herzlich willkommen die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, (Beifall von allen Fraktionen) und den Vorstandsvorsitzenden der Jüdischen Kultus-Gemeinde in Essen, Herrn Chemsuraschwili. (Beifall von allen Fraktionen) Lieber Herr Chemsuraschwili, seien Sie versichert: Wir, die Abgeordneten, verurteilen den erneuten, offensichtlich antisemitisch motivierten Anschlag zutiefst. Wir verurteilen diesen Anschlag auf jüdisches Leben in Deutschland. 23.11.2022 Jüdisches Leben in Nordrhein-Westfalen ist ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft, und sein Schutz ist und bleibt Aufgabe aller Demokratinnen und Demokraten. Dafür setzen wir uns heute und auch zukünftig mit ganzer Kraft ein. Danke schön für Ihr Kommen! (Beifall von allen Fraktionen) Damit eröffne ich die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der CDU Herrn Fraktionsvorsitzenden Schick das Wort.
Thorsten Schick CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im vergangenen Jahr haben wir das Jubiläum „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ begangen. Wir haben eine lange gemeinsame Tradition. Wir haben ein gemeinsames Wertefundament. Wir sind stolz darauf, dass Nordrhein-Westfalen die Heimat der größten jüdischen Gemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland ist. Jüdisches Leben ist untrennbar mit unserem Land und den Menschen hier verbunden. Die jüdische Kultur bereichert unser Leben. Dennoch: Jüdisches Leben, Jüdinnen und Juden sind immer wieder Hass und Gewalt ausgesetzt – auch in Nordrhein-Westfalen. Das ist infam. November 2020: Ein Mann wirft Betonsteine gegen das Fenster der Neuen Synagoge in Essen. Mai 2021: Steine werden auf die Synagoge in Bonn geworfen. Ebenfalls im Mai 2021: Mehrere Männer verbrennen vor der Synagoge in Münster israelische Flaggen, und im Rahmen einer antisemitischen Demonstration vor der Synagoge in Gelsenkirchen skandieren Demonstranten antijüdische Hassbotschaften. Für mich gilt: Jeder einzelne Vorfall ist ein Vorfall zu viel. (Beifall von allen Fraktionen) Statistisch gibt es in Nordrhein-Westfalen jeden Tag einen Angriff auf jüdisches Leben, und das sind nur die Angriffe, die zur Anzeige gebracht werden; die Dunkelziffer dürfte leider höher liegen. Das dürfen wir niemals hinnehmen. Antisemitismus darf in Deutschland niemals salonfähig sein. Für mich gilt: Jeder Einzelne von uns ist gefordert, Stopp zu sagen. (Beifall von allen Fraktionen) Für meine Fraktion sage ich zu: Wir werden niemals wegschauen. Wir werden immer hinschauen. Wir werden jüdisches Leben in Nordrhein-Westfalen immer verteidigen. 2018 haben wir das Amt der Antisemitismusbeauftragten geschaffen. Eine der ersten Amtshandlungen von Hendrik Wüst als neu gewählter Ministerpräsident war im November 2021 der Besuch einer Ge-Landtag denkveranstaltung in der Kölner Synagoge zur Reichspogromnacht. Er wiederholte unmissverständlich ein Prinzip aller Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen: Wir stehen fest an der Seite der Jüdinnen und Juden und ihrer Gemeinden. Im April 2022 haben wir die Meldestelle Antisemitismus geschaffen. Wir haben im Oktober 2022 eine Dunkelfeldstudie zum Thema „Antisemitismus“ in Auftrag gegeben. Jeder von uns ist aufgefordert, hinzuschauen, wenn an Mauern ein Hakenkreuz oder Ähnliches geschmiert wird, zu widersprechen, wenn am Tisch antijüdische Parolen geäußert werden, und mitzutun, wenn jüdische Institutionen uns die Hände reichen. Genau eine solche wurde in der vergangenen Woche Tatort eines widerlichen Anschlags. Auf das Rabbinerhaus der Alten Synagoge in Essen wurden mehrere Schüsse abgefeuert. Dort ist das Salomon Ludwig Steinheim-Institut für jüdisch-deutsche Geschichte beheimatet. Das angrenzende Gebäude der Alten Synagoge ist das neue Haus der jüdischen Kultur. Das habe ich zum Anlass genommen, mit dem Leiter der Alten Synagoge, Dr. Uri Robert Kaufmann, zu sprechen. Für mich war es wichtig, mir ein persönliches Bild jenseits der Medienberichterstattung zu machen. Für mich und meine Fraktion ist es wichtig, was so ein heimtückischer Anschlag bei den Betroffenen auslöst. Was fühlen sie? Wie gehen sie mit diesem Anschlag um? Mir hat Dr. Kaufmann sehr deutlich gesagt, dass viele diesen Anschlag in einer Reihe mit den Anschlägen auf jüdische Einrichtungen in den vergangenen Jahren sehen, zumal die Polizei auch ermittelt, ob auf die Neue Synagoge in Essen in der Vergangenheit Schüsse abgefeuert wurden. Die Alte Synagoge in Essen ist kein Gotteshaus mehr, sondern eine Kultureinrichtung im Besitz der Stadt Essen. Vor Corona haben diese jährlich rund 28.000 Menschen besucht; darunter 6.000 bis 8.000 Schülerinnen und Schüler. Es sind Veranstaltungen für Kinder, es sind Veranstaltungen für Jugendliche, um Einblick in die jüdische Geschichte, die jüdische Kultur und die jüdische Religion zu gewinnen. Besonderer Wert wird darauf gelegt, die gemeinsame Geschichte und die gemeinsamen Werte der drei großen monotheistischen Religionen herauszuarbeiten. So sollen Vorurteile gegen die jüdische Religion und gegen Jüdinnen und Juden erst gar nicht entstehen und sich nicht verbreiten. Der Komplex der Alten Synagoge mit dem Rabbinerhaus trägt damit ausdrücklich zum besseren Miteinander in Nordrhein-Westfalen bei. Damit haben die Schüsse nicht nur ein Gebäude getroffen, sondern sie haben auf das Herz des interreligiösen Dialogs an sich gezielt; das macht für mich die Tat umso schwerwiegender. 23.11.2022 (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Dieser Landtag kann und muss daher heute ein gemeinsames Signal senden. Judenfeindlichkeit hat keinen Platz in Nordrhein-Westfalen: (Beifall von allen Fraktionen) nicht gestern, nicht heute, nicht morgen – niemals. (Anhaltender lebhafter Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Schick. – Für die SPD-Fraktion hat ihr Fraktionsvorsitzender Kutschaty das Wort.
Thomas Kutschaty SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger! Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Jüdischen Kultus-Gemeinde, lieber Herr Chemsuraschwili! Meine Damen und Herren! Diese Schüsse auf eine jüdische Einrichtung in meiner Heimatstadt sind nicht nur Schüsse auf ein Haus, sondern sie sind ein Angriff auf Jüdinnen und Juden bei uns in Nordrhein-Westfalen und ein Angriff auf unsere Demokratie. Ich danke allen demokratischen Fraktionen, dass wir den Anschlag auf das Rabbinerhaus der Alten Synagoge in Essen mit dieser Aktuellen Stunde zum Thema machen. Auch wenn die Ermittlungen noch ganz am Anfang stehen, müssen wir davon ausgehen, dass Antisemitismus das Motiv gewesen sein wird. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier heute ein Zeichen dagegen setzen, dass wir Partei ergreifen, so, wie Elie Wiesel, Überlebender des Holocausts und Friedensnobelpreisträger, es schon sagte: Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten. Meine Damen und Herren, wir sind uns einig: Das jüdische Volk darf nie wieder Opfer werden. Deshalb ergreifen wir heute hier Partei. Deshalb gibt es heute unter den demokratischen Parteien kein Rot, kein Schwarz, kein Gelb, kein Grün. Heute sind wir Demokratinnen und Demokraten vereint und verurteilen diesen und jeden anderen antisemitischen Angriff – egal ob Worte oder Taten – auf das Schärfste. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN, der FDP und Markus Wagner [AfD]) Deshalb stehen wir alle gemeinsam auf der Seite unserer jüdischen Bürgerinnen und Bürger und der jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Deshalb erheben wir heute hier laut und deutlich unsere Stimme. Es sind nicht nur die Schüsse, über die wir Landtag sprechen müssen. Vielmehr müssen wir darüber sprechen, wofür die Schüsse stehen – es ist der Antisemitismus in unserem Land und in unserer Gesellschaft. Jacques Chirac hat es richtig gesagt: „Antisemitismus ist keine Meinung. Er ist eine Perversion. Eine Perversion, die tötet.“ Deshalb ist es unsere Verantwortung, gegen jede Form von Antisemitismus auf- und einzustehen. Es ist unsere Aufgabe, alles zu unternehmen im Kampf gegen Hass und Hetze und für den Schutz der Jüdinnen und Juden hier in Nordrhein-Westfalen. Das ist unsere Verantwortung vor der Geschichte der Gräueltaten der Nationalsozialisten an dem jüdischen Volk und der Menschlichkeit hier in Nordrhein-Westfalen und an jedem anderen Ort der Welt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mich schmerzt der schändliche Anschlag auf das jüdische Leben und auf die Vielfalt unserer Gesellschaft in meiner Heimatstadt. Zum Glück wurde niemand verletzt. Der Staat steht jetzt in der Verantwortung, den oder die Täter zu fassen und anzuklagen. Allen eingesetzten Ermittlerinnen und Ermittlern möchte ich für ihren Einsatz schon jetzt sehr danken. Ich nehme als Essener Bürger wahr, welch große Anstrengungen unternommen werden, den oder die Täter auch tatsächlich zu finden. Vielen Dank an die Einsatzkräfte in dem Zusammenhang! (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN, der FDP und Dr. Martin Vincentz [AfD]) Am 12. März 2020 habe ich an dieser Stelle nach der Ermordung von neun Menschen mit Migrationsgeschichte in Hanau gesagt: Wir alle, Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberale und Grüne, versprechen uns in die Hand, dass wir dieses Land nie wieder Faschisten, Rassisten und Nationalisten ausliefern werden. – Dieses „nie wieder“ ist ein Versprechen. Es ist das Versprechen, zu handeln und zu beschützen. Dieses Versprechen muss auch für ein Gebäude gelten. Als die Nazis in der Pogromnacht 1938 Synagogen, Gebetsräume, jüdische Friedhöfe und Geschäfte zerstörten, scheiterten sie an der Alten Synagoge und dem dazugehörigen Rabbinerhaus. Nach außen hielten die Gebäude fast unbeschädigt stand. Auch wenn sie nach dem Krieg nicht mehr als Synagoge genutzt wurde, ist die Alte Synagoge dank vielfältiger Arbeit – insbesondere auch der Arbeit von Dr. Kaufmann – als historisch-politisches Dokumentationsforum, kommunale Gedenkstätte und Begegnungszentrum von großer Bedeutung für das jüdische Leben mitten im Ruhrgebiet. Das alte Rabbinerhaus beherbergt heute das Salomon Ludwig Steinheim-Institut für deutsch-jüdische Geschichte. 23.11.2022 Lassen Sie uns heute als Parlamentarierinnen und Parlamentarier nochmals versichern, dass es beim Thema „Antisemitismus“ keine Parteigrenzen gibt. Lassen Sie uns den Jüdinnen und Juden sagen, dass wir hier im Landtag uns weiterhin für sie und für ihren Schutz einsetzen werden. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD) Schon im März 2020 hat meine Fraktion den Masterplan gegen Rechtsextremismus vorgelegt – 55 Maßnahmen, die der Prävention, der der Deradikalisierung, der demokratischen Erziehung und der politischen Bildung dienen. Es wäre ein gutes Zeichen, wenn wir nochmals gemeinsam prüfen könnten, was wir hiervon umsetzen wollen. Vor diesem Hintergrund begrüßt meine Fraktion es ausdrücklich, dass mit dem im vergangenen Jahr beschlossenen Sechsten Änderungsstaatsvertrag mit den jüdischen Gemeinden weitere Mittel zum Schutz jüdischer Einrichtungen bereitgestellt werden, unter anderem 5 Millionen Euro jährlich für Sicherheitsleistungen wie zum Beispiel Wachdienste. Auch unterstützen wir die vorgenommenen Änderungen im Juli letzten Jahres, wonach antisemitische Straftaten in der Regel nicht mehr auf den Privatklageweg verwiesen werden, sondern Opfer antisemitischer, rassistischer, fremdenfeindlicher oder anderer menschenverachtender Beweggründe ernst genommen werden und eine Strafverfolgung endlich grundsätzlich im öffentlichen Interesse ist. Die Vorlage eines einheitlichen Leitfadens zur Verfolgung antisemitischer Straftaten sollte jetzt ebenfalls umgehend erfolgen. Wie in der Beantragung der Aktuellen Stunde ausgeführt, haben die demokratischen Fraktionen gemeinsam die Position der Antisemitismusbeauftragten gefordert und diese mit Frau Leutheusser-Schnarrenberger 2018 bekommen. Ich möchte ihr und dem gesamten Team für die vielen von ihr und dem Team erreichten Ziele danken. Trotzdem bleibt es umso wichtiger, ihre Arbeit weiter zu stärken und zumindest mittelfristig den Weg in die Hauptamtlichkeit nicht zu verschließen. Schlüsse können erst gezogen werden, wenn Fakten vorliegen. Deshalb ist es jetzt wichtig, dass die in Auftrag gegebene Dunkelfeldstudie zum Antisemitismus hoffentlich bereits für Anfang 2024, wie angekündigt, erste Ergebnisse und einen ersten Zwischenbericht vorlegen kann, damit wir die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt eine Schande, dass Jüdinnen und Juden in Nordrhein-Westfalen wachsam sein und Angst um ihr Leben haben müssen. Vollkommen klar ist: Judenhass darf in Deutschland keinen Millimeter Platz haben. Landtag (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN, der FDP und der AfD) Die Antwort aller Demokratinnen und Demokraten auf den Anschlag muss unmissverständlich sein: Wir wollen jüdisches Leben in Nordrhein-Westfalen. Die jüdische Kultur ist fester Bestandteil unseres Landes. Dafür werden wir uns auch weiterhin mit ganzer Kraft einsetzen. – Herzlichen Dank. (Lebhafter Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kutschaty. – Für die Fraktion der Grünen spricht ihre Fraktionsvorsitzende Frau Schäffer.
Verena Schäffer GRÜNE
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es war eine Tür, die vor drei Jahren sehr vielen Menschen das Leben rettete. Mehr als 50 Personen feierten hinter dieser Tür Jom Kippur, als ein Rechtsextremer versuchte, die Synagoge zu stürmen. Zum Glück hielt die Tür stand. Dennoch wurden bei diesem antisemitischen, antifeministischen, rassistischen und rechtsextremen Anschlag zwei Menschen getötet. Drei Jahre später, an einem anderen Ort, wieder Schüsse auf eine Tür: die Tür des ehemaligen Rabbinerhauses neben der alten Synagoge in Essen. Die Hintergründe sind noch nicht bekannt. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf als Zentralstelle für die Terrorismusverfolgung leitet nun die Ermittlungen. Dass die Generalstaatsanwaltschaft von einer antisemitisch motivierten Tat ausgeht, ist richtig. Denn fest steht: Angriffe und Attentate auf jüdische Einrichtungen sind niemals unpolitisch; sie sind antisemitisch und müssen als solche auch verfolgt und geahndet werden. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Noch ein Ortswechsel und noch eine Tür: In Berlin wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag an der Synagoge die Mesusa abgerissen, also die Kleine Pergamentrolle am Türrahmen jüdischer Häuser. Diese Angriffe auf die Türen jüdischer Einrichtungen stehen sinnbildlich für den Antisemitismus in Deutschland. Diese drei Ereignisse sind nur ein Ausschnitt des Antisemitismus, den wir hier erleben. Im letzten Jahr hat die Polizei 437 Straftaten und damit einen Höchststand antisemitischer Delikte in Nordrhein-Westfalen verzeichnet. Und das ist nur das Hellfeld. Wir wissen, dass das Dunkelfeld wesentlich größer ist, weil Straftaten nicht zur Anzeige gebracht werden oder weil die Polizei vielleicht auch Straftaten nicht als anti-23.11.2022 semitisch erkennt und sie dann nicht in die Statistik einfließen. Dazu kommen antisemitische Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Insbesondere jüdische Kinder berichten uns immer wieder von Vorfällen in Klassenzimmern und auf Schulhöfen. Deshalb ist es richtig, dass wir die Dunkelfeldstudie und auch Studien zu Antisemitismus in der Schule durchführen, damit wir Präventionen verbessern können, damit wir Gegenmaßnahmen verbessern können. Wir werden auch die Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in Polizei, Justiz und Schule weiter verbessern, um die Bekämpfung von Antisemitismus voranzutreiben. Wir werden Lehrerinnen und Lehrer handlungssicherer machen im Umgang mit Antisemitismus in der Schule. Denn – und das finde ich wichtig – jede und jeder in unserer Gesellschaft muss sich darauf verlassen können, dass die Strafverfolgungsbehörden konsequent gegen Antisemitismus vorgehen. Und jedes Kind hat das Recht darauf, ohne Diskriminierung, ohne Antisemitismus aufwachsen zu dürfen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Wir haben in den letzten Jahren viel erreicht, wir haben es gemeinsam erreicht hier in Nordrhein-Westfalen: mit der Einrichtung der Stelle der Antisemitismusbeauftragten, mit der Förderung der beiden Antidiskriminierungsstellen mit dem Schwerpunkt Antisemitismus, SABRA und ADIRA, mit der Einrichtung der Meldestelle RIAS, mit den Antisemitismusbeauftragten in der Justiz. Damit haben wir strukturelle Maßnahmen ergriffen. Mit den verschiedenen Studien werden wir auch die Erkenntnislagen über den Antisemitismus weiter verbessern. Aber: Das ist nicht genug. Das Erreichte ist nicht genug. Das zeigen uns ja die Schüsse auf die Synagoge in Essen, der geplante Anschlag auf die Synagoge in Hagen, die Schändung jüdischer Friedhöfe, der traurige Höchststand von Straftaten im letzten Jahr, die Antisemitismuserfahrungen von Jüdinnen und Juden. Deshalb: Wir müssen besser werden, um Menschen vor Diskriminierung und Gewalt in unserer Gesellschaft zu schützen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Antisemitismus bleibt ein Kernelement des Rechtsextremismus und des Islamismus. Israelbezogener Antisemitismus taucht in linken Milieus auf und reicht weit bis in die Mitte der Gesellschaft. Auch der sekundäre Antisemitismus, der ja die Auseinandersetzung mit der Shoa verhindert, ist weit verbreitet. Aktuelle Verschwörungsmythen greifen genau diesen Antisemitismus in der Mitte der Gesellschaft auf. Landtag Man muss eigentlich sagen, der Antisemitismus ist seit der Antike mit der Ritualmordlegende, mit der Brunnenvergiftung eigentlich an sich schon eine einzige Verschwörungserzählung. Weil aktuelle Verschwörungsmythen, Verschwörungserzählungen so anspruchsfähig sind bis in die Mitte der Gesellschaft, sind sie auch so gefährlich. Sie verbreiten sich, und sie führen zu tödlichen Anschlägen. Wir haben das gesehen bei den rechtsextremen Attentätern von Oslo und Utøya, von Christchurch, von Halle und von Hanau. Da haben Verschwörungsmythen eine sehr große Rolle gespielt. Deshalb glaube ich, dass die aktuelle Verbreitung von Verschwörungsmythen eine der größten Herausforderungen bei der Bekämpfung des Antisemitismus ist. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Also lassen Sie uns gemeinsam diese Herausforderung angehen. Es hilft ja nichts. Wir müssen besser werden, wir müssen diese Herausforderungen annehmen: mit Aufklärung und Prävention, mit deutlichem Widerspruch bei antisemitischen Äußerungen, mit der Einbeziehung und Beachtung der Betroffenenperspektive, mit bestmöglich aus- und fortgebildeten Beschäftigten in den Strafverfolgungsbehörden. Vor drei Jahren hat die Tür der Jüdischen Gemeinde in Halle vielen Menschen das Leben gerettet. Jeden Tag schützen Türen von Sicherheitsschleusen Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler, Seniorinnen und Senioren und viele andere Mitglieder der Jüdischen Gemeinden. Für jüdische Kinder ist es Teil ihrer ganz alltäglichen Normalität. Ich wünsche mir, dass diese Normalität irgendwann der Vergangenheit angehört, dass starke Türen, Sicherheitsschleusen, Polizeiwagen vor den Eingängen jüdischer Einrichtungen irgendwann nicht mehr nötig sind, dass jüdisches Leben nicht geschützt hinter verschlossenen Türen stattfinden muss, dass jüdische Kinder einfach in ihre Kita laufen können. Ich will, dass Jüdinnen und Juden frei und ohne Angst in unserer Gesellschaft leben können. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, ich weiß, dass wir dieses Ziel teilen. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten. Wir tragen gemeinsam Verantwortung, genau dafür zu sorgen. – Vielen Dank. (Lebhafter Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Schäffer. – Für die FDP spricht ihr Fraktionsvorsitzender Höne. 23.11.2022
Henning Höne FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst kürzlich jährte sich die Reichspogromnacht. In der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 setzten Nationalsozialisten und ihre Schergen Synagogen, jüdische Geschäfte und andere Einrichtungen in Brand. Tausende in Deutschland starben, wurden verletzt, wurden verschleppt. In Nordrhein-Westfalen starben nach aktuellen Erkenntnissen in dieser Nacht mindestens 127 Menschen, darunter 10 erschossen, erstochen oder ertränkt. 42 Jüdinnen und Juden begingen aus Verzweiflung Suizid. Diese Nacht war das Signal der Nationalsozialisten zum größten Völkermord der Geschichte. 84 Jahre danach hat dieser Tag von seinem Schrecken nichts, aber auch rein gar nichts verloren. Die Alte Synagoge in Essen wurde zwischen 1911 und 1913 erbaut. Sie galt damals schon als eine der schönsten und größten Synagogen in Deutschland. In der Tat blieben die Mauern in der Pogromnacht stehen. Im Inneren wurde diese Synagoge weitgehend zerstört. Bis heute gilt die Alte Synagoge in Essen als eines der bedeutendsten Zeugnisse jüdischer Kultur in Deutschland. Die heutige Rolle für den interreligiösen Dialog ist in dieser Debatte schon angeklungen. Josef Schuster hat einmal gesagt, dass die Alte Synagoge in Essen für gelebte deutsch-jüdische Kultur steht. Der Anschlag in Essen ist ein feiger Anschlag auf das jüdische Leben in Deutschland, ein feiger Anschlag auf genau diesen interreligiösen Dialog, ein Anschlag, der mich schockiert hat, ein Anschlag, der mich beschämt. Er ist ein Angriff auf uns alle und ein Anschlag auf alle, die sich tagtäglich für ein tolerantes, friedliches Miteinander in unserer Gesellschaft einsetzen. Darum hoffen wir sicherlich alle inständig, dass der oder die Täter schnellstmöglich überführt werden. Diese Debatte kann natürlich nicht die Aufklärungsarbeit ersetzen. Aber sie ist trotzdem wichtig. Ich glaube sogar, dass sie zwingend notwendig ist als ein kleiner Beitrag zum Kampf gegen Antisemitismus. Denn wir müssen an vielen Stellen beobachten, dass er nicht nur da ist und bleibt, sondern dass Antisemitismus in manchen Bereichen auch wächst. Darum will auch ich mich dem Dank an diejenigen anschließen, die sich jeden Tag für interreligiösen Dialog, für die Aufklärung und übrigens auch für die Erinnerungskultur in Deutschland einsetzen. Gleichzeitig haben wir – das sehen wir, wenn wir uns aktuelle Zahlen anschauen – erschreckend viel Arbeit vor uns. Eine relativ aktuelle Umfrage von Allensbach zum Beispiel zeigt: 23 % der Gesamtbevölkerung in Deutschland meinen, dass Jüdinnen und Juden zu viel Macht in Wirtschaft und Finanzwesen haben – 23 % der Gesamtbevölkerung. In derselben Landtag Umfrage kam heraus: Fast 50 % der Menschen in Deutschland meinen, dass die Erinnerungskultur und die Erinnerungsarbeit an den Holocaust – ich zitiere aus der Umfrage – nicht unbedingt notwendig seien. Das sind erschreckende Zahlen, die uns wachrütteln müssen. Unabhängig von solchen Zahlen haben wir auch hier an dieser Stelle schon über andere Vorfälle diskutiert. Ich denke relativ aktuell an die documenta, bei der nicht Kunst und die kritische Auseinandersetzung von Kunst mit gesellschaftlichen Entwicklungen im Mittelpunkt standen, sondern wir über eindeutig antisemitische Werke diskutieren mussten, die unter dem Deckmantel von Kunst Vorurteile und Hass schüren sollten. Das muss uns umso mehr beschäftigen, weil die documenta eine mit öffentlichem Geld unterstützte Ausstellung ist. Wir merken, dass das in manchen sozialen Bewegungen dann als Geschwurbel abgetan wird, aber genau hier auch immer wieder Vorurteile und Ressentiments geschürt werden. Wir erleben auch in der Diskussion mit dem Staat Israel, der einzigen Demokratie im Nahen Osten, dass immer wieder Vorwürfe kommen – „Neokolonialismus“, „Apartheid“ und ähnliche haltlose Vorwürfe –, deren einziger Zweck am Ende ist, Ressentiments und Hass gegen Jüdinnen und Juden zu schüren. Meine Damen und Herren, manch einer dachte vielleicht, dass der schreckliche Anschlag auf die Synagoge in Halle – Kollegin Schäffer hat es gerade angesprochen – eine Art Weckruf sein könnte, sich noch stärker einzusetzen. Mit Blick auf die Zahlen müssen wir aber feststellen: Diese kleine Hoffnung wurde enttäuscht. Deutschlandweit kommt es jeden Tag zu mehr als fünf antisemitischen Straftaten, von denen wir wissen. 2021 stellte das Bundesinnenministerium 3.027 antisemitische Straftaten fest, im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 25 %. Dieselben Zahlen für Nordrhein-Westfalen: 437 Straftaten im Jahr 2021, im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um fast 50 %. Es ist beschämend, wenn sich Jüdinnen und Juden in Deutschland nicht sicher fühlen können. Es ist beschämend, wenn jüdische Einrichtungen geschützt werden müssen, um überhaupt jüdisches Leben zu ermöglichen. Ich finde für diese Debatte auch ein Signal ganz wichtig. Niemand darf wegschauen. Niemand darf sagen, so schlimm sei das schon nicht. Vielmehr müssen wir uns diese Zahlen immer wieder vor Augen führen und hinschauen. Wir müssen von dieser Debatte ganz klar das Signal aussenden: Jüdische Einrichtungen und jüdisches Leben haben unseren vollen Schutz verdient. (Beifall von allen Fraktionen) 23.11.2022 Dieser Schutz ist natürlich operativ sicherzustellen – mit Polizei, mit Sicherheitskräften – und auch jetzt mit der Aufklärungsarbeit sicherzustellen. Aber auch Diskussionen und Debatten wie heute im Landtag sind wichtig, weil sie Raum schaffen, weil sie Aufmerksamkeit erzeugen für das Problem und für die Herausforderungen, vor denen wir stehen, weil sie ein Bewusstsein dafür schaffen, wie sehr Antisemitismus den Grundzügen der Menschlichkeit widerspricht, und weil sie auch Bewusstsein schaffen und schaffen müssen für die besondere Verantwortung, die aus der deutschen Geschichte erwächst. Antisemitismus darf nicht hingenommen werden – in keiner Art und Weise. Wir alle als Politik, aber auch in der Gesellschaft sind in der Verantwortung. Jüdinnen und Juden dürfen in unserem Land nie wieder Angst um ihren Leib und ihr Leben haben. (Beifall von allen Fraktionen) Die Statistiken bilden – das ist angesprochen worden – nur einen Teil des Problems ab, nämlich das, was wir sehen. Auch ich bin darum sehr dankbar nicht nur allgemein für die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten und ihres Teams, sondern auch für die aktuell in Bearbeitung befindliche Dunkelfeldstudie, damit wir noch besser verstehen, wie viele Fälle wir haben und wie diese Fälle entstehen, damit wir noch besser daran arbeiten können, das zu bekämpfen, auch die Komplexität zu verstehen und zu durchdringen, weil sich Antisemitismus in vielen Bereichen heute besser und leider oft auch anders tarnt als früher. Wir müssen zielgenau vorgehen und darum noch einmal herzlichen Dank für die Arbeit, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die Sie und Ihr Team dort leisten. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Ich bin sehr dankbar für das Signal, das von der heutigen Aktuellen Stunde ausgeht; das geht auch explizit in Richtung der mit antragsstellenden Fraktionen, weil diese Debatte zeigt: Jüdisches Leben gehört zu Deutschland, gehört zu Nordrhein-Westfalen. Wir machen uns stark für dieses jüdische Leben und für den Schutz der Jüdinnen und Juden. Für uns ist klar: Jeder Angriff auf jüdisches Leben in Deutschland ist ein Angriff auf uns alle. Jeder Angriff ist ein Angriff auf unser friedliches Zusammenleben. Niemand darf wegsehen. Niemand darf schweigen. Wir alle stellen uns Antisemitismus geschlossen entgegen. (Beifall von allen Fraktionen)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Höne. – Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Wagner.
Markus Wagner AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für uns als AfD gilt der Grundsatz: Wer gegen Juden hetzt, der hetzt gegen uns. Landtag (Beifall von der AfD) Angriffe auf Juden – das sage ich Ihnen frei heraus – nehme ich persönlich. Kein Jude in Deutschland, kein jüdischer Deutscher darf bedroht werden, schon gar nicht deswegen, weil er Jude ist; nicht von Nazispinnern, nicht von linken Israelhetzern und auch nicht von importiertem islamischem Judenhass. Das muss Konsens unter uns Demokraten sein. (Beifall von der AfD) Sehr geehrter Herr Chemsuraschwili, liebe Frau Leutheusser-Schnarrenberger, ich freue mich, Sie auf der Tribüne zu sehen. Ich will Ihnen sagen: Es hätte für mich keines Holocausts, keiner Schoa bedurft, um erkennen zu können, wie dumm und irrsinnig Antisemitismus ist. Dass es diesen industriellen Massenmord gab, zeigt allerdings, wie gefährlich Dummheit sein kann, vor allem dann, wenn man sie, wie die Nazis, fanatisch vertritt und sie noch dazu zur Staatsdoktrin erhebt. Gerade deshalb muss die staatliche Sphäre besonders aufpassen. Sie tut das auch, wenn es um den Antisemitismus einzelner Bürger geht; so auch in diesem Fall, der heute der Anlass der Debatte ist. In der Nacht zum Freitag, den 18. November dieses Jahres, schoss eine Person auf die Tür des ehemaligen Rabbinerhauses der Alten Synagoge in Essen, vier Einschusslöcher sind die Folge. Gott sei Dank ist niemand persönlich zu Schaden kommen! Der Oberstaatsanwalt vermutet eine extremistische Motivlage und hat die Ermittlungen an sich gezogen; und die sind zu Recht durchgreifend. Auch die leider nötige Videoüberwachung der Synagoge wurde ausgewertet, und mehrere Fotos wurden direkt in die Öffentlichkeitsfahndung gegeben. Ich kann nur sagen: richtig so. – Zu den in der Presse veröffentlichten Fotos kommen wohl noch Bilder, aufgenommen direkt vor der beschossenen Tür des Rabbinerhauses; bisher kennt diese nur die Polizei. Vieles an diesem Fall ist noch unklar, aber das gibt uns die Möglichkeit, über unser Verhältnis zum Antisemitismus zu sprechen. Da will ich den Faden von der besonderen Sensibilität, die die staatliche Sphäre, also die Politik, an den Tag legen muss, wieder aufnehmen. Welches Vorbild gibt die Politik neben Sonntagsreden zur Vergangenheitsbewältigung denn ganz konkret? Das fängt oben an. Das höchste Amt im Staat ist das des Bundespräsidenten, und Frank-Walter Steinmeier gratuliert doch tatsächlich dem judenhassenden Mullahregime im Iran zum Jubiläum. Da hat sich Israel wahrscheinlich fast genauso gefreut wie die Mädchen, Frauen und Männer, die nun gegen die schiitische Diktatur aufstehen – ein Regime, das Israel als Land der Juden von der Landkarte tilgen will, wie es verspricht, aber der Sozialdemokrat Stein-23.11.2022 meier, gewählt von CDU, Grünen und FDP, macht einfach weiter. Das dritthöchste Amt ist das des Bundeskanzlers, und Olaf Scholz steht daneben und hört sich seelenruhig an, wie der palästinensische Präsident Abbas relativierend von 50 Holocausts durch Israel faselt, und gibt ihm noch 340 Millionen Euro zusätzliche Steuergelder mit auf den Weg – Pädagogik geht anders. Die grüne Claudia Roth hat als Bundestagsvizepräsidentin nichts Besseres zu tun, als den iranischen Frauen und Judenfeinden mit Kopftuch ihre Aufwartung zu machen. Genau diese Claudia Roth verantwortet dann als Ministerin Deutschlands Visitenkarte in der Kunstwelt, die Kasseler documenta, und leistet sich dort einen antijüdischen Skandal nach dem anderen. Ihr Komplettversagen quittierte sie natürlich nicht mit ihrem überfälligen Rücktritt, sie blieb einfach. Ich erinnere mich an Philipp Jenninger, bei dem war das damals anders. Die ganze selbsternannte Gemeinschaft der Demokraten, also diejenigen, die sich selbst so nennen, sitzt die Sache einfach aus. So kann ein grüner Mitarbeiter im Bundeswirtschaftsministerium, der auch bei Fridays for Future mitmischt, Israel als Terrorstaat verleumden. Auf die vielen antisemitischen Ausfälle dieser grünen Vorfeldorganisation kann ich leider nicht eingehen. Jedenfalls merkt man auch am Geschichtsbild der Klimadystopen, dass es wahrlich keine gute Idee ist, jeden Freitag die Schule zu schwänzen. (Beifall von der AfD) Schauen wir auf das rot-grüne Hamburg: Dort stellte die AfD von Anfang an Anträge, dass man doch als Staat nicht mit israelhassenden Islamisten zusammenarbeiten dürfe. Dafür wurden wir – man kennt den Unsinn zu Genüge – als rechtsextrem, rassistisch und islamophob verunglimpft. Sieben Jahre lang ging das so, doch – sieh an! – in der vergangenen Woche ist selbst Rot-Grün aufgefallen, dass eine judenfeindliche Moschee voller Islamisten kein Partner sein kann. Jahrelang haben Sie sowohl Israel als auch den hier lebenden Juden geschadet. Eine Entschuldigung an die jüdische Gemeinde? Natürlich Fehlanzeige. So verwundert es auch nicht, dass beispielsweise der Cicero titelt: „SPD und Grüne – Der Club der woken Islam-Verharmloser*innen“. Und die BZ fragt: „Wie ernst nehmen die Grünen den Kampf gegen Judenhass?“ Genau das ist das Problem: nicht ernst genug, wenn es um die eigenen Parteifreunde geht. Als neue, junge Partei zieht man den einen oder anderen Spinner an. Die Grünen wollten in ihrer frühen Zeit die Bundeswehr abschaffen, aus der NATO austreten und Pädophilen beim Kindersex helfen. Auch als AfD haben wir vereinzelt Leute, die sich in der Tür Landtag geirrt haben. Da war ein gewisser Herr Gedeon. Den haben wir rausgeworfen. Da turnte einer unbedacht auf den Stelen des Holocaust-Mahnmals, und es gab einen sofortigen Rücktritt. Genau das ist richtig so. Wenn es um Antisemitismus geht, dann sind wir alle gefragt, zuvörderst in den eigenen Reihen aufzuräumen. Als AfD machen wir das so gut und schnell es geht, trotz des für Ordnungsmaßnahmen sehr schwierigen deutschen Parteienrechts. Und ich sage Ihnen freimütig: Das könnte gerne auch noch schneller und noch besser gehen. Aber die, die sich gerne in Hypermoral und Doppelmoral baden, lassen ihre Leute im Amt. Das geht nicht. Damit muss Schluss sein. Das gibt den Antisemiten Futter und bestätigt sie. Lassen Sie uns daher alle – jeder für sich und alle gemeinsam – daran arbeiten: Juden sollen in Deutschland nie wieder Angst haben müssen. Ein Angriff auf sie ist ein Angriff auf uns. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Wagner. – Für die Landesregierung spricht nun Ministerpräsident Hendrik Wüst.
Hendrik Wüst
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf das Haus unseres Nachbarn ist geschossen worden. Stellen wir uns das einmal vor: Sie schauen heute Morgen aus dem Fenster, bevor sie losfahren, und sehen Blaulicht vor dem Haus Ihres Nachbarn. Dann ist es mit der Ruhe erst einmal vorbei, und Sie fragen sich: Was ist da los? Was ist vorgefallen? Ein Unfall? Ein Verbrechen? Blaulicht beim Nachbarn wühlt uns auf. Das beschäftigt uns, und das geht uns nahe. In so einer Situation können wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Genauso fühlte es sich am letzten Freitag an. Es ist mindestens viermal auf die Tür des ehemaligen Rabbinerhauses neben der Alten Synagoge in Essen geschossen worden. Seitdem fragen wir uns alle: Was ist geschehen? Was steckt hinter diesem Angriff? Vieles wissen wir noch nicht. Die Tat ist noch nicht aufgeklärt, aber eines ist schon jetzt klar: Wenn zur Schusswaffe gegriffen wird, wenn Kugeln fliegen, nehmen wir das sehr, sehr ernst. Nach dem Menschheitsverbrechen des Holocaust haben wir uns geschworen: Nie wieder. Diese Schüsse auf das alte Rabbinerhaus hallen durch ganz Nordrhein-Westfalen. Sie wühlen uns auf, sie schrecken uns auf. Wir in Nordrhein-Westfalen nehmen diese Schüsse sehr persönlich. 23.11.2022 Ich bin dem Parlament für diese Debatte dankbar, denn heute können wir gemeinsam ein klares Signal setzen. Wir gehen nicht zur Tagesordnung über. Wir schauen genau hin, und wir erheben unsere Stimmen. Wir rufen dem Täter oder den Tätern zu: Jüdisches Leben, Jüdinnen und Juden gehören in unsere Mitte. Wir stehen an ihrer Seite, und wir lassen uns nicht einschüchtern. (Beifall von allen Fraktionen Wir schützen jüdisches Leben in unserem Land. Schon nach dem erschütternden Anschlag von Halle in 2019 hat die Landesregierung mehr Mittel für die Sicherheit der jüdischen Gemeinden bereitgestellt. Im April dieses Jahres hat die Landesregierung zudem den Staatsvertrag mit den jüdischen Gemeinden erneuert. Damit stehen mehr Mittel für kulturelle und religiöse Gemeindearbeit zur Verfügung. Vor allen Dingen aber gibt es eine erhöhte und verlässliche Finanzierung für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen in unserem Land. Die Schüsse von Essen haben nicht nur ein Nachbarhaus getroffen. Sie haben unser gemeinsames Haus getroffen: das Gemeinwesen, in dem wir leben, im Miteinander der Religionen. Kein Angreifer wird oder kann etwas daran ändern, dass jüdisches Leben in seiner ganzen Breite einen Platz in unserem Land hat. Jüdische Kultur, jüdische Schulen, jüdischer Sport – das alles ist Teil unserer Vielfalt, unserer Offenheit, unserer gemeinsamen Identität. Es ist übrigens alles andere als selbstverständlich, sondern ein Geschenk für uns, dass uns jüdische Gemeinden nach dem Holocaust nicht den Rücken zugekehrt haben, dass sie auf ein demokratisches Deutschland vertraut, hier eine Zukunft gesehen und mitgeholfen haben, dass Nordrhein-Westfalen das ist, was es ist: ein Land der Vielfalt und der Weltoffenheit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP, Dr. Martin Vincentz [AfD] und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Wenn das Blaulicht vor der Synagoge aufleuchtet, dann schauen wir nicht weg, denn es lässt uns keine Ruhe, dass auf unser Haus geschossen wurde. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP, Dr. Martin Vincentz [AfD] und Dr. Hartmut Beucker [AfD])
André Kuper
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, für das deutliche Zeichen dieses Hauses. Ich rufe auf: Landtag 2 Flächendeckendes 5G-Netz ermöglichen: Förderung der Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren fortführen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/1683 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Franken.
Björn Franken CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Darüber, dass eine zuverlässige, flächendeckende Mobilfunkversorgung wichtig ist, sind wir uns hier in diesem Haus wahrscheinlich einig. Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das bevölkerungsreichste Bundesland, sondern wir sind auch eine industrielle Kernregion. Ein schnelles, stabiles Mobilfunknetz ist gerade deshalb in Nordrhein-Westfalen unentbehrlich. Ob in der Stadt oder auf dem Land: Eine flächendeckende und eine leistungsstarke Mobilfunkversorgung ist einer der zentralen Standortfaktoren für Bürgerinnen und Bürger, aber genauso auch für unsere heimischen Unternehmen. Unser Ziel ist eine flächendeckende 5G-Versorgung bis 2030. Dafür setzen wir konsequent die richtigen Rahmenbedingungen und auch die richtigen Impulse. Die aktuelle Bilanz des 5G-Netzausbaus unterstreicht, dass unsere Politik bereits jetzt Früchte trägt. Unser Bundesland ist der führende Mobilfunkstandort in Deutschland. Über 80 % der Landesfläche werden mindestens durch einen Mobilfunknetzbetreiber mit 5G versorgt. Alleine seit Januar ist das ein Plus von 9 %. Auch hinsichtlich der LTE-Abdeckung lassen sich positive Zahlen vermelden. Hier liegt die Versorgung durch mindestens einen Betreiber bei knapp 98 %. Wir sind also auf dem richtigen Weg hin zu einem stabilen Mobilfunknetz ohne Funklöcher, aber wir sind noch nicht am Ziel. Gerade in ländlichen Gebieten ärgern uns tagtäglich immer noch zu viele Funklöcher. Dieses Problem haben wir erkannt und sind deshalb im Rahmen des zweiten Mobilfunkpaktes auch mit finanziellen Mitteln für die Mobilfunkkoordinatoren breit aufgestellt. Kreise und kreisfreie Städte können für 38 Monate eine Förderung von 210.000 Euro beantragen, um damit die Personalkosten abzudecken, die sie im Regelhaushalt nicht abbilden könnten. Nach aktuellem Stand läuft eben diese Förderung zum 31. Dezember aus. So lange haben die Kommunen noch Zeit, ihre Förderanträge einzureichen, um in den dann folgenden drei Jahren diese für den Mobilfunknetzausbau so wichtigen finanziellen Mittel zu erhalten. 23.11.2022 Doch wir wissen alle: Viele Kommunen kommen in diesen Tagen wegen Corona, wegen des Flüchtlings- oder Energiekrisenmanagement überhaupt nicht dazu, sich mit dem Thema des Mobilfunks auseinanderzusetzen, weil sie in allen anderen Themenfeldern so viele Ressourcen benötigen. Genau deshalb ist unser Antrag heute ein so wichtiger. Wir verschaffen den Kommunen damit ein weiteres Jahr Zeit für dieses wichtige Anliegen. Deswegen appelliere ich an Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen: Machen Sie die Verwaltungen in Ihrem Wahlkreis nochmals intensiv auf dieses gute Förderangebot aufmerksam, wenn es noch nicht bekannt ist. Denn nur so, mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren, können wir Mobilfunklöcher in Nordrhein-Westfalen stopfen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Koordinatoren sind das zentrale Bindeglied zwischen dem Land, den Kommunen sowie den Mobilfunk- und Funkmastbetreibern. Sie identifizieren kritische Versorgungsgebiete. Sie unterstützen die Kommunen bei den Antrags- und Genehmigungsverfahren. Sie entlasten einzelne Kommunen und bündeln die Arbeit für die vielen Kommunen. Mithilfe der Mobilfunkkoordinatoren werden die vorhandenen Mobilfunklöcher gezielter, schneller und effizienter geschlossen. Die Mobilfunkkoordinatoren sind wie die Breitbandkoordinatoren ein absolutes Erfolgsmodell. Sie werden dringend gebraucht. Denn wir brauchen ein leistungsstarkes 5G-Netz. Wir brauchen ein zuverlässiges Netz zur Sprachtelefonie, und zwar flächendeckend, egal ob auf dem Land oder in der Stadt. (Beifall von der CDU) Wir wollen bei der digitalen Infrastruktur bundesweit auf dem Spitzenplatz bleiben. Unser Anspruch ist deshalb jederzeit und überall die beste Mobilfunkversorgung. Es ist unser Ziel als CDU und das unserer Landesregierung. Dieser Antrag ist ein weiterer wichtiger Schritt dazu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um Unterstützung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Franken. – Für die Fraktion der Grünen spricht die Abgeordnete Frau Eisentraut. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! In unserem vernetzten und digitalen Leben ist eine zuverlässige und flächendeckende Mobilfunkversorgung zentral. Denn gab es früher CDs, streamt man heute Musik. Kassetten sind durch Video-on-Demand ersetzt worden. Videokonferenzen ersetzen Landtag Dienstreisen. Private Unternehmen und öffentliche Verwaltung setzen anstelle von Papierakten zunehmend auf digitale Alternativen. Augmented Reality wird in der Logistik, aber auch bei der Feuerwehr als Alternative zu Karten erprobt. Smartwatches und anderes Zubehör können medizinische Parameter überwachen und damit ein selbstbestimmtes Leben von zu Hause ermöglichen. Ob man über stabilen Empfang und ein leistungsstarkes Netz verfügt, darf deshalb nicht davon abhängen, ob man in der Stadt oder auf dem Land wohnt. Für alle Kreise und kreisfreien Städte, insbesondere im ländlichen Raum, ist die Mobilfunkversorgung ein wichtiger Standortfaktor. Die Mobilfunkkoordinatoren haben die Aufgabe, den gesamten Landkreis einschließlich aller zugehörigen Gemeinden bzw. aller Innenstadtbezirke beim Mobilfunkausbau in allen Belangen zu unterstützen. Sie sind die zentralen Ansprechpartner*innen für Mobilfunknetzbetreiber, Mobilfunkmastbetreiber, Städte, Kreise und das Land. Gerade, wenn die Gigabitkoordination und die Mobilfunkkoordination Hand in Hand gehen, bieten Mobilfunkkoordinatoren kleineren Kreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit, Infrastrukturentwicklung an wichtiger Stelle kompetent zu besetzen. Denn sie beraten Kommunen, Unternehmen und andere Organisationen. Sie leisten technischen Support für Registrierungs- und Genehmigungsverfahren und helfen, den Prozess auch für zukünftige Innovationen zu beschleunigen. Wie eben schon gesagt: Die Förderung über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mobilfunkkoordinator*innen läuft demnächst aus. Lassen Sie uns deshalb heute gemeinsam sagen, dass Mobilfunkabdeckung in NRW unabhängig von städtischer und ländlicher Lage erfolgen muss. Stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu, und lassen Sie uns unsere Kommunen dabei unterstützen, eigene Kompetenzen im Mobilfunkmanagement auch über die Richtlinie hinaus aufzubauen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Eisentraut. – Für die SPD spricht der Abgeordnete Watermeier.
Sebastian Watermeier SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Über das Ziel einer schnellstmöglichen Versorgung aller Landesteile mit einem leistungsfähigen 5G-Mobilfunknetz sind wir uns alle einig. Das haben wir hier im Plenum mit unterschiedlichen Akzenten auch immer deutlich gemacht. Ja, wenn man sich das Dashboard für den Mobilfunkausbau ansieht, dann stellt man fest, dass es auf dem Weg dorthin echte Fortschritte gibt. 23.11.2022 Dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, sich mit diesem Antrag in der Begründung auch ein wenig selbst abfeiern, sei zur Kenntnis genommen und Ihnen gegönnt. Wenn man allerdings heute Morgen im Radio die Berichterstattung über die Mobilfunkabdeckung in Deutschland gehört hat, weiß man: NRW steht zwar im Vergleich gut da, aber in unserem ganzen Land ist noch deutlich Luft nach oben. (Beifall von der SPD) 80,3 % Abdeckung der gesamten Fläche in NRW sind gut; das reicht aber noch nicht. Deshalb kommt der Arbeit der Mobilfunkkoordinatorinnen eine wichtige Bedeutung zu; sie muss weitergeführt und ausgebaut werden. So weit, so gut. An Ihrem Antrag irritiert uns aber wirklich die Tatsache, dass Sie für die Finanzierung dieser wichtigen Arbeit extra einen Antrag mit Plenarbefassung stellen; das ist ja nicht der einzige zum Thema „5G“, mit dem wir uns in diesen Plenarsitzungen beschäftigen werden. Was haben Sie denn während der Haushaltsberatung gemacht? Haben Sie schlicht und einfach vergessen, diesen Punkt unterzubringen? Oder sind Ausbau und Koordination des Mobilfunks eines der ganz wenigen Themen, bei dem Sie sich auf einen gemeinsamen Antrag für das Plenum verständigen können? (Beifall von der SPD) Ohne die Bedeutung des Mobilfunkausbaus schmälern zu wollen: Wenn das die einzigen gemeinsamen Initiativen zum Haushalt aus Ihren Fraktionen sind, zeugt das nicht gerade von tiefer Überzeugung in Ihre eigene politische Gestaltungskraft. Angesichts der Fülle der politischen Herausforderungen in Nordrhein-Westfalen ist dies eher ein Bekenntnis zum dünnen Kit, der die Regierungskoalition zusammenhält. Wenn Sie sich schon auf dieses Thema kaprizieren, warum haben Sie nicht den direkten Weg über Zuweisungen gewählt, sondern fordern ein Verfahren, das die Kommunen durch ein Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren wieder personell belastet? Um die weitere wichtige Arbeit der Koordinatorinnen sicherzustellen, werden wir heute zustimmen. Den Förderweg werden wir im Ausschuss sicher noch diskutieren können. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Watermeier. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Freimuth. Landtag
Angela Freimuth FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von meinen Vorrednern ist gerade schon verdeutlicht worden, dass eine zuverlässige und flächendeckende Mobilfunkversorgung für unser Land, für die Wirtschaft unseres Landes, aber auch für den Kommunikationswillen der Menschen in unserem Land unentbehrlich ist. Wir brauchen die flächendeckend gute und zuverlässige Mobilfunkanbindung und es gibt noch etwas zu tun. Allein auf meiner Strecke nach Düsseldorf kann ich mindestens drei Stellen nennen, an denen die Mobilfunkabdeckung noch nicht vorhanden ist. Insofern gehen wir bei der Zielbeschreibung völlig d’accord. Weil das so wichtig ist, hat auch die letzte Landesregierung mit Digitalminister Pinkwart genau diese Mobilfunkkoordinatoren auf den Weg gebracht, um die Kreise, die kreisangehörigen Kommunen und die kreisfreien Städte beim Ausbau dieser flächendeckenden Mobilfunknetze zu unterstützen. Auch deshalb – das ist in Ihrem Antrag enthalten, auch wenn Sie es nicht so herausgearbeitet haben – haben wir eben mittlerweile auf 80,3 % der Fläche des Landes mindestens einen Netzanbieter mit 5G-Versorgung haben. Das ist auch ein Erfolg der Arbeit der letzten fünf Jahre. Weil wir nach wie vor weiße Flecken und somit Handlungsbedarf haben, wird es auch nicht verwundern, dass auch die Freien Demokraten die Fortsetzung der wichtigen Arbeit der Mobilfunkkoordinatoren unterstützen wollen und dem Antrag deswegen zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist hinlänglich bekannt, dass Deutschland – das angeblich so reiche, gut entwickelte und fortschrittliche Land, dessen Regierungen ja bei allem und jedem ständig mit vermeintlich gutem Beispiel und vor allem mit viel Geld vorangehen müssen – beim Mobilfunk an vielen Orten ein Entwicklungsland ist. Es gibt kaum einen internationalen Vergleichstest, bei dem die deutschen Netze nicht mal den AAA-Status, also Armenien, Albanien und Aserbaidschan, erreichen können. Spitzenreiter sind wir im europäischen Vergleich beim Mobilfunk nur bei den Preisen: Die sind im Schnitt für vergleichbare Verträge mit vergleichbaren Datenvolumina etwa dreimal so teuer wie im benachbarten europäischen Ausland. 23.11.2022 Nun fragt man sich: Wer ist schuld daran? Sind es die hiesigen Anbieter, also namentlich Telekom, Vodafone und Telefonica? Sind sie besonders gierig oder schlecht? Das darf man bezweifeln, denn dieselben Anbieter sind auf vielen europäischen Märkten zu Hause, beispielsweise im benachbarten Holland, wo Netzqualität und Preise im Vergleich besonders gut abschneiden. Die Ursache liegt vielmehr in einem jahrzehntelangen Staatsversagen, genauer gesagt in dem Versagen von Regierungen; daran waren alle hier mal in irgendeiner Form beteiligt. Anstatt zu erkennen, dass der Ausbaustand, was wir gerade sehr oft gehört haben, der Mobilfunknetze ein maßgeblicher Standortfaktor ist und über die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts mit entscheidet, haben Sie lieber schnell Kasse gemacht. Sie haben die Mobilfunklizenzen für teuer Geld verscherbelt, buchstäblich eine Steuer auf Luft erhoben und damit Kapital abgeschöpft, das nun eben für den Ausbau der Netze fehlt bzw. das die Bürger unseres Landes jetzt in Form teurer Verträge für vergleichsweise schlechte Leistung bezahlen müssen. Man kann das mit dem Preis, den die Anbieter pro Bürger für die Lizenzen bezahlen mussten, durchaus messen. Schon bei der 3G-Versteigerung, also zwei Mobilfunkgenerationen zurück, waren das 620 € in Deutschland. Zum Vergleich: In Italien waren es 200 €, 160 € in den Niederlanden und in Österreich sogar nur 100 €. Dass sich das irgendwann rächen würde, war absehbar. Das hat Sie aber nicht weiter gestört; irgendwie müssen ja all die vielen Dinge bezahlt werden, für die unser Staat angeblich zuständig ist. Andere Länder haben es anders gemacht: Frankreich zum Beispiel hat nicht die Preise in die Höhe getrieben, sondern den Netzbetreibern klare und ambitionierte Auflagen für den Netzausbau gemacht und jetzt dementsprechend auch die besseren Netze. Auf solche Ideen kamen Sie nicht und kommt auch Schwarz-Grün offensichtlich nicht. Sie kommen jetzt nicht einmal auf die Idee, wie es zum Beispiel Bayern macht, überflüssige Bürokratie abzuschaffen und den Bau von Mobilfunkanlagen zu vereinfachen oder beispielsweise die Errichtung von Masten unter 15 m gleich ganz genehmigungsfrei zu stellen. Nein, das macht man in NRW nicht. Stattdessen schafft man eine neue Bürokratie mit neuen Bürokraten, die beim Bewältigen der schon bestehenden Bürokratie helfen sollen – namentlich sogenannte Mobilfunkkoordinatoren, also Leute, die auf Kosten des Steuerzahlers jetzt den Mangel verwalten, den Sie geschaffen haben, mit Geld, das woanders sicher besser aufgehoben wäre. Es überrascht natürlich nicht, dass die Grünen für solche planwirtschaftlichen Sachen zu haben sind. Traurig ist allerdings, dass CDU und zuvor auch FDP, also Parteien, die immerhin noch für sich in Anspruch nehmen, marktwirtschaftlich orientiert zu Landtag sein, das inzwischen widerspruchslos bis begeistert mittragen. Es gibt eine Vielzahl von Ansätzen, die besser geeignet wären – ich habe gerade ein paar genannt –, unseren Rückstand beim Mobilfunk aufzuholen. Entfesselung – bis vor ein paar Monaten hier noch das große Zauberwort – wäre sicherlich die allererste Idee. Nehmen wir uns ein Beispiel etwa an Bayern oder an unseren Nachbarländern und entlasten wir die Anbieter von unnötiger und lähmender Bürokratie. Wenn Sie schon Mobilfunkkoordinatoren einsetzen wollen, dann machen Sie es doch wenigstens da, wo es etwas bringt, nicht mit der Gießkanne, sondern zielgerichtet in den Flächenkreisen, wo die großen Versorgungslücken klaffen. Bei uns in Köln beispielsweise brauchen Sie sie sicher nicht. Wir haben ein flächendeckendes Netz, und die allermeisten Ballungsräume in NRW haben es auch. In der vorliegenden Form ist der Antrag jedenfalls unausgegoren, ungeeignet und wird das Problem nicht beheben. Wir werden deshalb nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Tritschler. – Für die Landesregierung spricht jetzt die Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle nutzen Mobilfunk völlig selbstverständlich – und das mit steigendem Datenvolumen. Für eine moderne Lebens- und Arbeitswelt ist Mobilfunk, und zwar ein flächendeckender, leistungsfähiger und verfügbarer Mobilfunk, nicht mehr wegzudenken. Vielleicht fahren Sie wie ich manchmal durch die Lippische Toskana und denken sich: Das Telefonat hätte ich gerne zu Ende geführt. – Aber Sie haben es geschafft, in den 2,25 % des Landes zu fahren, die weiße Flecken sind. Oder es passiert Ihnen in der Bahn von Köln nach Aachen ungefähr fünf- oder sechsmal, und sogar im Ballungsraum zwischen Düsseldorf und Duisburg passiert es. Ja, wir haben immer noch 2,25 % weiße Flecken und 14,8 % graue Flecken in Nordrhein-Westfalen. Ich will aber trotzdem sagen, dass wir mit einer LTE-Versorgung von 80,3 % der Fläche und bei 5G von 97,9 % der Landesfläche auf einem guten Weg sind. Ja, Sie haben vollkommen recht: Es gibt viel zu tun, weil wir noch lange nicht am Ende sind mit dem, was wir für eine leistungsstarke, flächendeckende Infrastruktur leisten müssen. 23.11.2022 Grundsätzlich erfolgt der Ausbau der Mobilfunknetze bei uns eigenwirtschaftlich. Dazu zählt übrigens auch die Erfüllung von Versorgungsauflagen des Bundes, der die Mobilfunkförderung durch die Mobilinfrastrukturgesellschaft hinzupackt. Eine Schlüsselmaßnahme – das will ich hier lobend erwähnen, auch in Richtung der Vorgängerregierung – kommt dabei unseren Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren zu. Ich hatte beim letzten Treffen des Mobilfunkpaktes die Gelegenheit, mit einigen von ihnen zu sprechen. Sie werden – Stand: Oktober dieses Jahres – in 21 Kommunen eingesetzt, 6 weitere sowie fast alle Kreise und kreisfreien Städte haben jetzt Mittel beantragt. Bei den Bezirksregierungen ist Interesse signalisiert an der Einrichtung einer Mobilfunkkoordination, weil diese Koordinatorinnen und Koordinatoren genau das machen, was notwendig ist, nämlich den Weg von der Planung bis zur Realisierung des Mobilfunkmastes zu beschleunigen, in Kooperation, im Teamwork. Die Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren stellen also einen wesentlichen Baustein des flächendeckenden und leistungsstarken Mobilfunknetzes in und für Nordrhein-Westfalen dar. Die Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren brauchen aber ihrerseits auch die Unterstützung der Mobilfunknetzbetreiber und der Tower Companies durch Politik, durch Verwaltung. Das Kompetenzzentrum 5G.NRW engagiert sich stark bei der Vernetzung und zusätzlich mit Informationsangeboten für die Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren. Allen Genannten, die daran mitwirken, dass wir es schneller hinkriegen, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich denken … danken und weiterhin das Gebot von Kooperation und Leistungswettbewerb zum Motto auch dieser Landesregierung machen. Deswegen ist es nicht wenig überraschend, dass die im vorliegenden Antrag geforderte Verlängerung der Richtlinie zur Förderung der Mobilfunkkoordination auf die Unterstützung der Landesregierung trifft. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Danken ist gut, Frau Ministerin, an sie denken ist auch gut. Von daher war das okay. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Wir befinden uns somit am Schluss der Aussprache. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/1683. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen Landtag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/1683 mit dem von mir gerade festgestellten Abstimmungsergebnis bei Nichtbeteiligung des fraktionslosen Abgeordneten Blex angenommen. Wir kommen zu: 3 NRW auf dem letzten Platz – nach katastrophalem Schrumpfen der Wirtschaft muss die Landesregierung mit aktiver Wirtschaftspolitik die Wende schaffen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1692 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Vogt das Wort.
Alexander Vogt SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Neubaur, minus 2,8 % Wirtschaftswachstum unter Ihrer Amtsführung. Wie würde Ihr Chef, der Ministerpräsident, das nennen? Hendrik Wüst müsste mindestens von einer Bankrotterklärung Ihrer Wirtschaftspolitik sprechen. Warum? Das sage ich Ihnen. „Bei Nullwachstum keine Ideen zu haben, wie es besser wird, ist eine Bankrotterklärung der Wirtschaftspolitik in diesem Land“, so Hendrik Wüst an diesem Redepult am 02.12.2016. Das sind starke Worte des damaligen wirtschaftspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, damals in der Opposition. Und diese Worte sagte er schon bei einem Nullwachstum. (Zuruf von der SPD: Ehrlich!) Heute regiert Hendrik Wüst. Was sagen die Zahlen über seine und Ihre Arbeit aus? Die Zahlen des ifo Instituts sind alarmierend. Die Wirtschaftsleistung von NRW liegt im dritten Quartal 2022 bei minus 2,8 %. Kein anderes Bundesland schneidet so schlecht ab wie Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen ist auf dem letzten Platz. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Was machten der Ministerpräsident und die Wirtschaftsministerin in den letzten Monaten? Eher wenig, manchmal auch nichts. Dabei läuft uns doch in jeglicher Hinsicht die Zeit davon. Es geht hier nicht einfach nur um Zahlen. Es geht um drohende Unternehmensschließungen, um Arbeitsplatzverluste und um wirtschaftliche Notlagen von Menschen. Was erzählen Sie eigentlich den Menschen im nördlichen Ruhrgebiet, im Rheinischen Revier und in anderen Landesteilen, was Sie so planen? Was haben 23.11.2022 Sie für die Rettung der Betriebe vor? Wie retten Sie die Jobs? Gerade strukturschwache Regionen in Nordrhein-Westfalen benötigen dringend Maßnahmen, die angesichts der Inflation die Kaufkraft massiv stärken. Wichtige Vorhaben des Bundes, die die Kaufkraft stärken sollen, aus ideologischen Gründen zu blockieren und zu verzögern, ist fatal für unser Bundesland. (Beifall von der SPD) Nordrhein-Westfalen verfügt über 2.000 energieintensive Unternehmen. Diese prägen maßgeblich unsere Wirtschaft und sind von Strom und Gas abhängig. Wenn wir uns nun, wie hier so oft besprochen, in einem Krieg befinden, der am Gashahn geführt wird, was sind dann Ihre Alternativen? Erst gestern hat ein Bündnis aus Gewerkschaft und Umweltverbänden gefordert, das Ziel einer klimaneutralen Industrie nicht aus dem Blick zu verlieren. Das Bündnis pocht auf einen schnellen Wechsel der Produktionsprozesse hin zu regenerativen Energien. Nur so können wir die Energieversorgung umbauen, um unabhängig von Autokraten wie Putin zu werden. Schauen wir auf NRW und darauf, was hier passiert. Am 13. November twitterte WDR „Westpol“ – ich zitiere –: „1000 neue #Windräder bauen: Das hatte sich die schwarz-grüne #Landesregierung bis 2027 vorgenommen. Doch der #Ausbau stockt. Um das ehrgeizige Ziel zu erreichen, müsste @landnrw ab jetzt jeden“ Tag „ein neues Windrad bauen.“ Das wären bis zum heutigen 23. November bereits zehn neue Windräder. Weder die Windräder noch deren Planungen sind in Sicht, Frau Neubaur. Laut einer Umfrage des Verbandes der Chemischen Industrie, VCI NRW, haben rund 34 % der Mitgliedsunternehmen ihre Produktion bereits gedrosselt, etwa 14 % haben ihre Produktion verlagert. Wenn man sich das vor Ort ansieht – ich war in den vergangenen Wochen noch mit Herrn Kutschaty und Herrn Stinka beim Aluminiumwerk von TRIMET und wir haben uns mit Bäckereiinnungen und verschiedenen anderen Unternehmen getroffen –, dann merkt man doch, wie dramatisch die Situation ist. Alle fragen sich: Was ist mit aktiver Industrie- und Wirtschaftspolitik in NRW? Sie haben bisher ganz wenig angekündigt, aber so gut wie kein einziges konkretes Unterstützungspaket auf den Weg gebracht. Sie haben schnelle Hilfen über den Nachtragshaushalt 2022 nicht ermöglicht. Sie haben gleichzeitig im Landeshaushalt die Investitionen für das nächste Jahr gesenkt. Insgesamt ist das unterlassene Hilfeleistung. (Beifall von der SPD) Landtag Der Ministerpräsident spricht ja gerne von Lücken, von Gerechtigkeitslücken, Winterlücken usw. Was wir hier sehen, ist eine große Lücke. Sie umfasst nämlich 2,8 %, und das ist die Lücke dieses Landes durch unterlassene Hilfeleistung. (Beifall von der SPD) Die Kombination aus Energiekrise und diesen unterlassenen Hilfeleistungen musste zwangsläufig zu schlechten Zahlen führen. Anstatt Hilfsprogramme aufzulegen, anstatt die Transformation der vielen Unternehmen zu fördern, sehen wir parteitaktische Spielchen auf Kosten der Menschen und der Unternehmen in unserem Land. Das Bürgergeld ist nur ein Beispiel dafür. Dass wir das von der CDU gewohnt sind, ist klar. Aber dass sich auch die Grünen dazu hinreißen lassen, ist immer noch etwas ungewohnt. Wenn sie sagen: „Ja gut, beim Ausbau der Windenergie, bei den Planungen usw. werden wir durch die CDU und unseren Koalitionspartner ausgebremst“, dann können wir nur entgegnen: Sie haben sich doch selber in die Koalition begeben. Sie haben sich frei entschieden, mit der CDU zu regieren. Das Ergebnis sehen wir anhand dieser Zahlen. (Beifall von der SPD) Es gibt noch ein Thema, das ganz viele Menschen draußen ärgert. Viele sind mittlerweile abgehängt, und Sie als Landesregierung unterstützen die Tafeln mit lächerlichen 2 Millionen Euro. Damit wir uns richtig verstehen: Allein in Nordrhein-Westfalen unterstützen die Tafeln über 500.000 Menschen. – Sie geben diese minimalen 2 Millionen Euro als Unterstützung. In der größten Wirtschaftskrise dieses Landes spendiert der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen umgerechnet pro Kopf eine Tiefkühlpizza für die Menschen, die nicht mehr wissen, wie sie ihre Nahrung bezahlen sollen. Das ist peinlich! (Beifall von der SPD) Gerade jetzt sind Investitionen unerlässlich, um Unternehmen, Arbeitsplätze und Existenzen zu sichern. Die Bundesregierung macht es doch vor: ein 300 Milliarden Euro schweres Konjunkturpaket, drei Entlastungspakete, die Gas- und die Strompreisbremse und die Einmalzahlung für Heizkosten, um nur einige Sachen zu nennen. Anstatt gemeinsam an diesen Verbesserungen der Situation zu arbeiten, verweisen Sie und Herr Wüst immer wieder nach Berlin. Auch wir als SPD-Fraktion haben in den letzten Wochen eine ganze Reihe an Anträgen eingebracht, mit denen wir unterstützen wollen. Wir haben einen Transformationsfonds für die Wirtschaft in Höhe von 30 Milliarden Euro gefordert. – Abgelehnt. Wir haben angesichts der hohen Inflation gefordert, dass Kinder 23.11.2022 kostenfreies Mittagessen bekommen und so die Familien entlastet werden. – Abgelehnt. Jetzt sind Sie endlich in der Pflicht, sich unverzüglich und vehement gegen diesen Abwärtstrend zu stellen. Sonst bleibt Nordrhein-Westfalen weiter Schlusslicht. Das werden auf der einen Seite die Unternehmen spüren – die Wirtschaft spürt es; das zeigen die Zahlen –, und das werden letztendlich die Menschen in Nordrhein-Westfalen ausbaden müssen. Von daher: Packen Sie es endlich an. Werden Sie nach über einem halben Jahr in der Regierung endlich tätig – im Sinne Nordrhein-Westfalens und der Menschen hier. – Vielen Dank.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Untrieser.
Dr. Christian Untrieser CDU
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten, lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon etwas erstaunt, Herr Vogt, aufgrund dessen, was Sie vorgetragen haben. Zum Schluss wurde es ein bisschen mehr. Ich wollte eigentlich direkt zu Beginn sagen: Wo sind denn die Vorschläge der Sozialdemokratie? Ich habe nämlich im Bereich „Wirtschaft“ in den letzten Jahren wenig dazu gehört. Sie haben gerade einen Vorschlag gemacht, und zwar zu dem 30-Milliarden-Euro-Transformationsfonds. Das ist der einzige. Ich frage mich dann immer, wo Sie das Geld hernehmen wollen. Der zweite Punkt, den Sie angesprochen haben, war das kostenfreie Mittagessen für Kinder. Darüber können wir sozialpolitisch diskutieren, aber wenn Ihnen aus der SPD im Bereich „Wirtschaftspolitik“ nicht mehr Vorschläge einfallen als ein kostenfreies Mittagessen, dann mache ich mir wirklich ein bisschen Sorgen um die wirtschaftspolitische Kompetenz der Sozialdemokratie. (Beifall von der CDU – Kirsten Stich [SPD]: Haben Sie nicht zugehört? – Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD] – Weiterer Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Ich kann ja verstehen, dass Sie in der Opposition gar nicht schnell genug in den Angriffsmodus kommen können und deswegen sofort auf Zahlen in der Wirtschaftsentwicklung springen. Aber ich glaube, Sie sind ein bisschen zu früh gesprungen; zumindest wenn man nach dem ifo Institut geht. Amtlich bestätigt ist es im Bereich des Wirtschaftswachstums so, dass wir zumindest im ersten Halbjahr 2022 immerhin noch 2,5 % Wachstum in Nordrhein-Westfalen hatten. Das sind 0,3 % weniger als im Bund, aber es ist immerhin besser als zum Beispiel in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Landtag Zu den neuen Zahlen des ifo Instituts, die in der Tat schlecht sind, wird aber auch ausdrücklich gesagt, dass es strukturelle Besonderheiten gibt, dass es vorläufige Zahlen sind und dass es wahrscheinlich vor allem daran liegt, dass wir einen höheren Anteil energieintensiver Produktion haben. Auch wenn es vorläufige Zahlen sind, die sich noch verifizieren lassen werden, bin ich aber zumindest mit Ihnen einig, dass es gerade eine schwierige Situation ist, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Deutschland allgemein. Unsere Industrie steht aktuell vor massiven Herausforderungen aufgrund der Verwerfungen, aufgrund des Krieges und aufgrund der hohen Energiepreise. Deswegen ist es wichtig, dass wir jetzt schauen, was wir konkret daraus machen. Da muss ich Ihnen sagen: Neben den fehlenden Vorschlägen von der SPD hier aus Nordrhein-Westfalen ist auch die von Olaf Scholz geführte Bundesregierung überhaupt keine Hilfe. Im Gegenteil: Es ist eher schlechter, was von dort kommt, und das fängt im Bereich „Industrie und Wirtschaft“ im Land Nordrhein-Westfalen an. Ich gehe mal auf die Gasumlage ein, die Sie alle noch vorgetragen haben und die Sie toll fanden. Sie hätte die Industrie in Deutschland mit 5,3 Milliarden Euro belastet. Allein die chemisch-pharmazeutische Industrie hätte sie mit 3 Milliarden Euro belastet. Es ist gut, dass die Gasumlage abgeräumt worden ist. Zum Energiekostendämpfungsprogramm: Sie haben angesprochen, dass Sie bei den Bäckern waren. Was haben die Bäcker und andere Mittelständler Ihnen gesagt? Die haben Ihnen doch genauso wie uns gesagt, dass es viel zu wenig ist, was bisher aus Berlin gekommen ist. Da haben Sie auch noch mal nachgebessert, in Ordnung, aber es hat wieder länger gedauert. Jetzt kommen Gaspreis- und Strompreisbremse. Sie sprechen wahrscheinlich wie auch wir mit vielen Unternehmen. Zumindest gestehe ich Ihnen das zu; Sie haben es ja auch gesagt. Da sagen doch auch viele Unternehmen: So, wie es derzeit ausgestaltet ist, haben wir Probleme damit, weil der Bund noch mehr Voraussetzungen draufsetzt, die von Europa gar nicht gefordert sind. – Deswegen besteht die große Sorge in Wirtschaft, Industrie und Mittelstand, dass viele Unternehmen es gar nicht in Anspruch nehmen werden. Das ist wieder ein Problem. Dann hat Olaf Scholz im Sommer 2021 gesagt, dass er sich dafür einsetzt, dass es in Deutschland einen Industriestrompreis von 4 Cent gibt. Jetzt kommt mit der Strompreisbremse ein Industriestrompreis, der 13 Cent plus Steuern, Abgaben und Umlagen beträgt. 4 Cent sind versprochen, 13 Cent – plus irgendetwas dazu – kommen jetzt. Wenn das die Versprechungen von Olaf Scholz für die Industrie sind und das dabei herauskommt, dann wissen Sie, warum die Wirtschaft zu Recht sauer auf den sozialdemo-23.11.2022 kratischen Bundeskanzler ist, meine Damen und Herren. (Beifall von der CDU) Ein weiterer Aspekt: Aufgrund dieser schwierigen Situation brauchen wir ein Belastungsmoratorium für die Wirtschaft. Das fordert auch der Mittelstand; das fordert die Industrie. Jetzt höre ich aus dem Bereich der Bundesregierung – zumindest Christian Lindner hat es gesagt –: Wir machen jetzt mal dieses Belastungsmoratorium. Zeitgleich wird aber zum Beispiel das Lieferkettengesetz weiterverfolgt. Das kann man doch nicht machen. Man kann doch nicht sagen, das jetzt das Belastungsmoratorium kommt – keine weiteren Vorgaben und Vorschriften für die Wirtschaft –, und trotzdem verfolgt man weiter genau diese schwierigen Dinge, die für die Wirtschaft, für die Industrie, für den Mittelstand wichtig sind. Das passt einfach hinten und vorne nicht zusammen. Ein weiterer Punkt: Wenn wir mit Unternehmen sprechen, sagen diese oft nicht, dass sie mehr Geld brauchen, sondern sie sagen eigentlich – Sie werden es ebenfalls in den Gesprächen mitbekommen –: Wir sind mutig, wir sind kreativ, wir sind gut ausgebildet, wir machen das eigentlich alles schon selbst, aber wir brauchen vom Staat die notwendigen Rahmenbedingungen. Das heißt: Wir brauchen gute Ausbildung, wir brauchen gute Infrastruktur, wir brauchen angemessene Steuersysteme. Wie sieht es denn bei der Infrastruktur aus? Ich habe gerade mit den Kollegen aus Südwestfalen zu dem Beispiel „Rahmedetalbrücke“ gesprochen. Seit einem Jahr warten die Menschen in dieser wirtschaftlich extrem starken Region Nordrhein-Westfalens darauf, dass bei der Brücke etwas passiert. Jetzt ist der Sprengungstermin verschoben worden. Im Verkehrsausschuss des Bundestages sind 30 Vorschläge eingebracht worden, wie man es beschleunigen kann; wie man es bei dieser Brücke schneller machen kann. Sie alle wurden vom Bundesverkehrsminister abgelehnt. Jetzt wird davon geredet, dass diese Brücke vielleicht in fünf Jahren da sein soll. Bei der Brücke in Genua hat man es geschafft, sie in zwei Jahren wiederherzustellen. Wir reden ja nicht nur von einer Brücke. Auf der A45 haben wir 60 Brückenwerke, die in den nächsten Jahren ebenfalls irgendwie ertüchtigt und neugestaltet werden müssen. Wie soll das denn in Deutschland funktionieren? Wie soll das in Deutschland funktionieren, wenn wir für jede Brücke fünf Jahre oder länger brauchen? Wir brauchen schlicht und einfach eine deutliche Beschleunigung in der Infrastruktur. Dort, wo etwas ist, muss auch etwas neu gebaut werden können. Damit komme ich zu einem ganz entscheidenden Punkt, der mir und der uns als Koalition wichtig ist. Landtag Diesen haben wir in den Koalitionsvertrag auf NRW-Ebene hineingeschrieben, und den finden wir auch im Koalitionsvertrag der Ampel. Es geht um die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Ich möchte mit Erlaubnis des Präsidenten daraus zitieren, damit klar wird, dass eigentlich alle vier Partien in die gleiche Richtung marschieren: „Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung. Daher sollen im ersten Jahr der Regierung alle notwendigen Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden, um private wie staatliche Investitionen schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Unser Ziel ist es, die Verfahrensdauer mindestens zu halbieren.“ Jetzt frage ich mich: Was ist in diesem einen Jahr geschehen? Ein Jahr ist die neue Bundesregierung jetzt im Amt. Hat sie es geschafft, die Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren um die Hälfte zu reduzieren? Bei Weitem nicht. Das ist unser Problem in Deutschland: Egal, ob wir Windräder oder andere erneuerbare Energieanlagen bauen wollen, ob wir Brücken oder Stromtrassen bauen wollen, ob wir Eisenbahnschienen, Straßen oder Industrieanlagen bauen wollen, wir müssen viel, viel schneller werden. Wir brauchen Geschwindigkeit, Geschwindigkeit, Geschwindigkeit. Von der Bundesregierung gibt es einen kleinen Gesetzentwurf, der in die richtige Richtung geht. Das ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Der ist vom 18. August; das ist schon wieder drei Monate her. Ich habe allerdings nicht herausfinden können, wie er weiter im Bundestag behandelt wird. Das ist doch endlich ein Baustein, um zu sagen: Im ersten Jahr wollen wir das angehen. Aber irgendwer – ich weiß nicht, woran es liegt – blockiert es wieder, und wir kommen deswegen nicht schneller voran. (Thorsten Klute [SPD]: Natürlich wieder in Ber- lin! – Alexander Vogt [SPD]: Eigentlich brau- chen Sie hier gar nichts mehr zu machen!) Wir haben es ja gesagt: Wir müssen in Nordrhein-Westfalen schneller in erneuerbare Energien einsteigen und sie ausbauen. Das haben wir uns vorgenommen. Wir wollen 1.000 Windenergieanlagen bauen; die Zahl weiß ich, Herr Vogt. Aber wir sind auch da wieder viel zu langsam, weil der Bund einfach nicht die notwendigen Voraussetzungen dafür schafft. Ich gebe Ihnen jetzt ein konkretes Beispiel, und dann können Sie zu Ihren Kollegen im Bundestag gehen und uns da helfen. Wir werden jetzt als Erstes den Landesentwicklungsplan anpacken. Mit diesem Landesentwicklungsplan werden wir für einzelne Pla-23.11.2022 nungsregionen sagen, wie viel Windenergie dort erzeugt werden soll. Aber auch das ist ein Verfahren, das einfach viel zu lange dauert. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) – Danke, Kollege Brockes. – Das dauert viel zu lange. Bis zum Jahr 2024 wollen wir uns dafür Zeit nehmen. Ich sage von dieser Stelle aus: Mir dauert das viel zu lange. Wir müssen schneller werden. Aber was ist jetzt ein zentrales Hindernis? Ein zentrales Hindernis ist das Raumordnungsgesetz. Denn da steht in § 9, dass ich alle Kommunen und alle Interessierten beteiligen muss. § 9 Raumordnungsgesetz können Sie aber ändern. Ich kann Ihnen gleich einen Vorschlag machen. Dann gehen Sie bitte in den Bundestag und ändern das. Denn dann würden wir schneller werden. Wie verrückt das ist, kann ich Ihnen an einem Beispiel verdeutlichen. Wir werden demnächst die 1.000-m-Abstandsreglung abschaffen – hier in diesem Haus mit einem normalen Gesetz. Wen beteilige ich daran? Die kommunalen Spitzenverbände, und die Verbände machen eine Verbändeanhörung. Dann habe ich alle Interessen gebündelt und die zu Beteiligenden angehört. Aufgrund der 1.500-m-Regelung im Landesentwicklungsplan, die eigentlich kaum mehr gilt – das wissen wir alle –, aber weitergehend ist, muss ich aber jede einzelne Gemeinde und jeden einzelnen Akteur beteiligen. Das heißt, jeden einzelnen Akteur, jede Bürgerinitiative, die sagt: „Ich finde Windenergie eigentlich Mist“, müssen wir anhören, müssen wir beteiligen. Wir müssen das in ein Dokument bringen, wir müssen das abwägen. Das ist das Problem, warum wir ein Jahr dafür brauchen. Bitte sorgen Sie dafür, dass das schneller geht. Das wäre für Nordrhein-Westfalen eine erhebliche Beschleunigung zumindest im Bereich der Windenergie. Ich nenne noch ein zweites Beispiel: Floating-PV-Anlagen. Wir wollen Photovoltaik stark ausbauen. Insofern ist es doch eine tolle Idee, dass wir die auf Wasserflächen bringen. Jetzt hat der Bundestag – das muss man sich einmal vorstellen – (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) in diesem Sommer ein Gesetz verabschiedet, das die Installation von Floating-PV-Anlagen erschwert, weil man nur noch 15 % der Wasserflächen nutzen kann. Wir wollen alle erneuerbaren Energien ausbauen. Der Bundesgesetzgeber sagt: Wir wollen auf 80 % kommen. – Die erneuerbaren Energien sind von überragendem öffentlichen Interesse. Aber dann macht der Bundesgesetzgeber gleichzeitig ein Gesetz, das den Bau von Floating-PV-Anlagen erschwert. Landtag Das ist doch unser Problem: Wir sind bei der Nutzung unserer Möglichkeiten für den Ausbau erneuerbarer Energien viel zu langsam. Wir werden die Ziele nicht erreichen. Weder Ihre Bundesziele noch unsere Landesziele werden wir erreichen, wenn wir nicht deutlich an Geschwindigkeit zulegen. Wir müssen die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, und zwar deutlich. Ansonsten werden wir das alles nicht schaffen. Vielleicht noch ein letzter Gedanke: Als ich geguckt habe, was die SPD im Bereich „Wirtschaftspolitik“ sagt, musste ich ehrlichweise googeln; denn im Parteiprogramm habe ich nicht so viel gefunden. Da kam als erster Vorschlag vonseiten der SPD aus dem Oktober dieses Jahres: Wir müssen die Vermögensteuer einführen und die Erbschaftsteuer erhöhen. (Beifall von der SPD) – Ja, ja, das ist Ihr Vorschlag. Da klatschen Sie auch noch. Das ist gut, dass Sie an der Stelle auch noch klatschen. Das war der Vorschlag der SPD. Wir sind in der vielleicht größten wirtschaftlichen Krise des Landes Nordrhein-Westfalen, und Ihre Idee ist, dass – Sie nennen immer den Porsche-Fahrer; ich hätte nichts dagegen, dass der noch mehr bezahlen müsste – Unternehmen herangezogen werden sollen. Aber das Problem ist doch, dass das meiste Geld investiert ist, das ist Betriebsvermögen. Wenn das Geld den Unternehmen weggenommen wird, dann fehlt es ihnen für Investitionen in die Digitalisierung, in den Klimaschutz usw. Das ist ein Vorschlag aus der Mottenkiste. Unternehmer nrw und andere Wirtschaftsverbände haben Ihnen das auch geschrieben. Es wäre der komplett falsche Weg, so etwas zu machen. Da sehen wir, auf welch traurigem Niveau in dem Bereich die Sozialdemokratie in Nordrhein-Westfalen angekommen ist. Sie haben keine Ideen, und dort, wo Sie helfen könnten, nämlich auf Bundesebene, machen Sie es nicht. Ich gebe Ihnen hinterher die Vorschläge an die Hand. Dafür können Sie dann bei Ihren Kolleginnen und Kollegen im Bundestag werben. Sie haben keine Ideen, sondern argumentieren hier mit vorläufigen Zahlen, die belegen sollen, dass das Wirtschaftswachstum nicht in Ordnung ist. Das finde ich nicht in Ordnung. Sie machen eine falsche Politik. Wir hingegen werden weiterhin eine vernünftige Wirtschafts- und Industriepolitik für das Land in Nordrhein-Westfalen machen. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Untrieser. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Abgeordneter Matzoll. 23.11.2022
Jan Matzoll GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Transformation der Wirtschaft, der Weg der Industrie und Wirtschaft zur Klimaneutralität, der zirkuläre Umgang mit Stoffen und als Folge eine funktionierende Kreislaufwirtschaft – all das sind die entscheidenden Hebel, um unseren Kindern und Enkelkindern ein Leben auf einer gesunden Erde, aber auch in Wohlstand und Freiheit zu ermöglichen. Das gilt nicht nur trotz der Krise, sondern gerade wegen der Krise. Die Abhängigkeit von Diktatoren und Kriegsverbrechern macht es nur noch dringlicher, wirtschaftspolitisch ein neues Kapitel aufzuschlagen. Nachhaltig orientiert an den planetaren Grenzen sowie am Gemeinwohl – zunächst einmal ist es als sehr positiv zu bewerten, dass diese Erkenntnis nach langem Wiederstand inzwischen auch in der NRW-SPD angekommen ist. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von der SPD: Was für ein Quatsch! Gleichzeitig stehen wir in dieser Krise der akuten Herausforderung gegenüber, dass Unternehmen Produktionskapazitäten zurückführen, Produktionen verlagern oder sogar ganz schließen müssen, dass Menschen ihre Arbeit verlieren und unser industrieller und unser mittelständischer Kern gefährdet sind. Wir stellen uns nicht nur der Transformation und nicht nur der Zukunft, sondern wir stellen uns auch den bedrückenden, schwierigen und leider nicht so leicht zu beantwortenden Fragen der Gegenwart. Die dringlichen Fragen von heute lösen wir aber nicht mit Rezepten von gestern. Daher irritiert es mich, ehrlich gesagt, schon ein bisschen, liebe SPD-Fraktion, dass Sie den sehr ähnlichen Antrag jeweils kombiniert mit einem aktuellen Aufhänger immer wieder bringen. (Zuruf von der SPD: Der wird ja nicht falsch sein, nur weil der abgelehnt wird!) Recyceln ist uns Grünen natürlich mehr als sympathisch, gar keine Frage. Ob diese Form des Recyclings aber ein wertvoller Beitrag zur Kreislaufwirtschaft oder zum Wirtschaftswachstum in Nordrhein-Westfalen ist, daran habe ich doch erhebliche Zweifel. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Aber er wird ja nicht falsch sein! – Wei- tere Zurufe von der SPD und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Ich lobe die FDP selten und auch eher ungern. Anders als der Antrag der SPD zeigt der wirtschaftspolitische Antrag der FDP-Fraktion im heutigen Plenum zum Thema „chemisches Recycling“ aber sowohl ein Problembewusstsein als auch den Willen, für den Standort NRW konkret etwas zu bewegen. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Landtag Verstehen Sie mich nicht falsch, lieber Kollege Brockes: Wir werden im Ausschuss über diverse Aspekte Ihres Antrags kontrovers diskutieren. In der Zielrichtung sind wir aber nah beieinander. Zurück zum vorliegenden Antrag: Mit dem Nachtragshaushalt, mit dem aktuellen Haushaltsentwurf sowie mit dem Dreisäulenplan machen wir deutlich, dass wir als schwarz-grüne Koalition in Anbetracht der mehr als anspruchsvollen Gemengelage Verantwortung übernehmen und handeln. Wir investieren ganz klar in die Zukunft, in Schlüsseltechnologien und Transformationen und damit auch in das industrielle Herz Nordrhein-Westfalens. Wir investieren in den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und haben die Landesgesellschaft Energy4Climate finanziell massiv gestärkt. Wir investieren in Windkraft, Photovoltaik, weitere erneuerbare Energien und Energiespeicher. Wir investieren in strukturschwache Regionen, indem wir einen nachhaltigen und innovativen Strukturwandel verfolgen. Die klimaneutrale Transformation, der Ausbau der Erneuerbaren und der Pfad zur Kreislaufwirtschaft sind die Maßstäbe unseres Handelns. (Zuruf von der SPD: Das ist der Wunschzettel für Weihnachten!) Gleichzeitig sind wir im engen Austausch mit der Wirtschaft, mit der Industrie, mit dem Handwerk, mit den Dienstleistern. Wir sind im Austausch mit Betriebsräten, mit den Gewerkschaften und ergänzen mit Augenmaß und Weitsicht die Hilfen aus dem Bund-Länder-Entlastungspaket. Das mag aufmerksamkeitsökonomisch vielleicht nicht ideal sein, aber die Lage ist zu ernst, als dass wir mit der Gießkanne durchs Land ziehen und die Handlungsfähigkeit des Landes aufs Spiel setzen. Wir gehen an die Schmerzgrenze dessen, was möglich ist, und helfen ganz konkret dort, wo es notwendig ist. Gleichzeitig sorgen wir aber dafür, dass wir auch in Zukunft handlungsfähig sind und resilienter aufgestellt in künftige Krisen gehen können. Ich freue mich sehr darauf, diese Diskussion mit Ihnen, liebe SPD-Fraktion, und mit allen weiteren demokratischen Fraktionen im Ausschuss entsprechend zu vertiefen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Matzoll. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wirtschaft in Nordrhein-23.11.2022 Westfalen schrumpft, und die Wirtschaftsdaten des ifo Instituts sprechen eine deutliche Sprache: Im dritten Quartal dieses Jahres ist die Wirtschaftsleistung von Nordrhein-Westfalen um 2,8 % zurückgegangen. In den Zahlen für Nordrhein-Westfalen spiegelt sich leider – leider – die Untätigkeit dieser Landesregierung wider. (Beifall von der FDP und der SPD) Jegliche landeseigene Unterstützung für Unternehmen ist bisher ausgeblieben. Nordrhein-Westfalen ist die energieintensivste Region in Deutschland, ja, ich würde sogar sagen, in Europa. Die Auswirkungen der Energiekrise sind bei uns am deutlichsten zu spüren, und Umfragen der Industrie- und Handelskammern bestätigen dies leider. Die Stimmung in der Wirtschaft ist mies wie noch nie. Die Geschäftserwartungen für das kommende Jahr sind unterirdisch. Betriebe in unserem Land drosseln die Produktion oder stellen sie gar ganz ein. Unsere Wirtschaft verliert zunehmend an Schwung. Die hohen Preise legen schonungslos offen, woran wir schon lange kranken: an einer hohen Belastung der Industrie und der Wirtschaft mit staatlichen Entgelten für Energie, an hochbürokratischen Verwaltungsstrukturen und an einer immer älter werdenden Infrastruktur. Meine Damen und Herren, der Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen, das Industrie- und Energieland Nummer eins in Deutschland, gerät weltweit unter Druck und verliert zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit. In den USA sind die Kosten für Energie acht- bis neunmal geringer als bei uns in Nordrhein-Westfalen. Da liegt es auf der Hand, dass sich Unternehmen neu orientieren. Sie verlagern ihre Produktion aus Nordrhein-Westfalen heraus ins Ausland und nutzen dort die Chancen für den erfolgreichen Ausbau ihrer Geschäfte. Bayer hat gerade 100 Millionen Euro in ein neues Biotech-Zentrum in Boston gesteckt. Evonik hat gerade 50 Millionen Euro in einen neuen Innovations-Hub in Pennsylvania investiert. RWE hat gerade mit dem Kauf einer Tochter von Con Edison sein Erneuerbare-Energien-Geschäft in den USA verdoppelt und dafür 6,8 Milliarden Euro investiert. Diese Investitionen in Innovationen, neue Produkte und Arbeitsplätze sind für die Zukunft Nordrhein-Westfalens verloren. Die Investitionsgewinne werden in den USA realisiert und leider nicht bei uns. Heute sehen wir, dass sich alle auf den Weg in eine Zukunft mit erneuerbaren Energien gemacht haben. Nordrhein-Westfalen und Deutschland haben da kein Alleinstellungsmerkmal mehr. Da stellt sich schon die Frage, welche Signale die Landes-Landtag regierung den Unternehmen für eine zukunftsfähige Standortpolitik sendet. (Beifall von der FDP) Ich frage Sie, Frau Ministerin: Wo bleibt das Entlastungspaket der Landesregierung? Was plant die Landesregierung für den Abbau von Bürokratie? Herr Kollege Matzoll, Sie haben eben unseren Antrag zum chemischen Recycling gelobt. Das wäre doch ein Punkt, an dem wir ansetzen könnten, ebenso wie nachher bei dem Antrag zur Nutzung der heimischen Gasvorkommen. Das wären alles Punkte, um Bürokratie abzubauen. (Beifall von der FDP) Wie geht es mit der Digitalisierung der Verwaltung weiter, Frau Ministerin? Wie treibt die Landesregierung die Infrastrukturmodernisierung voran? Oder behindert sie diese vielleicht sogar? Frau Ministerin, hier bleiben Sie Antworten schuldig, hier schweigen Sie bisher leider. In vielen Punkten machen Sie genau das Gegenteil oder bleiben untätig. Von Planungs- oder Genehmigungsbeschleunigung haben wir bisher nichts gehört. Mit einem neuen Entfesselungspaket ist bisher nicht zu rechnen. Für den Breitbandausbau streichen Sie sogar massiv die Mittel. Beim Straßenbau gibt es mehr für Fahrradwege, aber keine neuen Maßnahmen mehr für den Landesstraßenbau. Frau Ministerin, auf Fahrradwegen lassen sich keine Industriegüter transportieren; das wird Ihnen jedes Unternehmen sagen. (Beifall von der FDP – Andreas Keith [AfD]: Was?) Wir brauchen jetzt nicht weniger, sondern mehr Anstrengungen für den Abbau von Bürokratie, für mehr Digitalisierung in der Verwaltung, für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Nur so kommen wir bei der Modernisierung unserer veralteten Infrastruktur, beim Ausbau der Freiheitsenergien voran. (Beifall von der FDP) Wir als Freie Demokraten sind jederzeit bereit, über sinnvolle Investitionsmaßnahmen für eine gute Wirtschaftspolitik zu sprechen. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Der Vorschlag der SPD für einen Transformationfonds in Höhe von 30 Milliarden Euro – schuldenfinanziert – zählt aus unserer Sicht jedoch leider nicht dazu, nicht in der aktuellen Lage, in der sich der Finanzmarkt und das Zinsumfeld so drastisch geändert haben. Der Schuldendienst wäre ein Bärendienst für kommende Generationen. 23.11.2022 (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die 200 Milliarden hat der im Lotto gewonnen!) Aber trotzdem werden wir der Überweisung Ihres Antrags an den zuständigen Ausschuss zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Die Inflation […] wird immer durch eine leichtfertige oder sogar verbrecherische Politik hervorgerufen.“ Das waren die Worte eines ganz großen Politikers in Deutschland, die Worte unseres Altkanzlers Ludwig Erhard. Das war der Mann, der uns das Wirtschaftswunder brachte, der Mann, der die Soziale Marktwirtschaft durchsetzte. Noch einmal: Die Inflation wird durch verbrecherische Politik hervorgerufen. Diese Verbrechen gegen die deutsche Volkswirtschaft, gegen unsere Industrie, gegen unsere Arbeiter heißen Energiewende und große Transformation. (Vereinzelt Beifall von der AfD) Vor ein paar Jahren wurde man als Verschwörungstheoretiker gebrandmarkt, wenn man behauptet hätte, dass die SPD, die Grünen, die CDU und die FDP unsere freie, auf den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft beruhende demokratische Gesellschaft umbauen und in eine planwirtschaftliche Gesellschaft transformieren wollen – in eine Gesellschaft, in der es Arbeitsverbote für Menschen mit den falschen medizinischen Merkmalen gibt, in der Produkte, die überall auf der Welt produziert werden und dort zum Wohlstand beitragen, verboten werden; denken Sie nur an Strom aus Kernkraft oder an Autos mit Verbrennermotoren. Doch Sie alle – Sie alle – wollen diese andere Welt, diese Transformation in ein rückständiges Deutschland. In Ihrem Antrag fordern Sie einen 30 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds für eine sozial-ökologische Transformation. Dabei haben Sie mit Ihrer Energiewende bereits mehrere 100 Milliarden Euro in die Transformation des Strommarktes gesteckt. Mehr aktive Wirtschaftspolitik, liebe SPD, geht doch gar nicht mehr. Doch Sie kriegen den Hals nicht voll genug, denn Sozialisten ist Eigentum ein Dorn im Auge. Mehr Staat, mehr Umverteilung, mehr Armut für alle – das ist die Politik der SPD der letzten Jahrzehnte. (Beifall von der AfD) Landtag So stieg die Staatsquote durch die SPD in den letzten neun Jahren, also seitdem Sie in der Bundesregierung sitzen, von etwa 45 % auf 52 %. Sie nehmen den Menschen bereits jetzt mehr als die Hälfte ihres Einkommens weg. Sie nehmen den Menschen ihr hart verdientes Geld weg, um es dann an anderer Stelle im Sinne einer aktiven Wirtschaftspolitik zum Fenster rauszuwerfen. Ein Großteil des umverteilten Geldes landet dabei nicht einmal bei den Deutschen. Ich meine nicht einmal die Millionen Wirtschaftsflüchtlinge, die vor dem Ukraine-Krieg kamen. Nein, auch Ihre Gelder für die Windindustrieanlagen, Ihre Gelder für die Photovoltaikanlagen landen im Ausland, allem voran in China. Dort werden dann mit billigem Kohlestrom die Photovoltaikanlagen gebaut, die sich die moralisch erhabene, Chai Latte trinkende Grünenwählerin auf das Dach ihres Eigenheims packt, während sie verächtlicherweise ihrem Nachbarn, der bei thyssenkrupp malochen geht und zur Miete wohnt, vorschreiben will, dass dieser mit dem Bus zur Arbeit statt mit dem alten Auto fahren sollte, weil das klimafreundlicher sei. So etwas wollen wir nicht. Wir wollen Freiheit. Wir wollen selbst entscheiden, wie wir zur Arbeit fahren, wie wir heizen, wie wir Urlaub machen, egal ob mit dem Flieger nach Mallorca oder mit den Kindern zum Campingurlaub. Diese große Transformation muss aufhören, meine Damen und Herren. (Beifall von der AfD) Bei Ihrer aktiven Wirtschaftspolitik machen die anderen alle mit, bis hin zur FDP in der Bundesregierung. Das hat uns doch erst den Schlamassel gebracht. Und das war alles schon vor dem Krieg ersichtlich. Bereits im letzten Jahr stiegen die Erzeugerpreise, und zwar massiv, um 25 %. Jeder anständige Ökonom, also jeder, der Ahnung hat und sich nicht politisch hat kaufen lassen, hätte Ihnen sagen können, dass diese Erzeugerpreise mit etwa 30 % Wirkung drei Monate später beim Verbraucher ankommen werden. Genau das ist passiert. Die Inflationsrate im März dieses Jahres stieg auf 7 %, also genauso, wie es anständige Ökonomen vorausgesagt hatten. Doch Ihre Bundesregierung, liebe SPD, sprach im Dezember vor einem Jahr noch von einer erwarteten Entspannung, von einem Huckel und einem vorübergehenden Phänomen bei der Inflation. Aber bereits damals gab es Ökonomen, die die richtige Entwicklung vorausgesagt haben. Insbesondere übrigens das ifo Institut erwartete eine weiter steigende Inflation und warnte vor einer Stagnation. Amüsant ist, dass die SPD jetzt ausgerechnet das ifo Institut als Quelle für ihren Antrag heranzieht. „Die Wirtschaftsdaten des Ifo-Instituts sind alarmierend“ 23.11.2022 heißt es in Ihrem Antrag. Bei der Diagnose bin ich völlig bei Ihnen. Die Wirtschaftsdaten sind wirklich alarmierend. Nur leider haben Sie bei den Lösungen nicht mehr auf das ifo Institut gehört. Hätten Sie doch mal die Papiere des ifo Instituts weitergelesen, dann hätten Sie erkannt, dass das ifo Institut alle Ihre Forderungen nach einer sogenannten aktiven Wirtschaftspolitik ablehnt. Denn Ihre Forderungen würden die Probleme nur verschärfen. Insbesondere empfehle ich Ihnen die Texte und Videos von Hans-Werner Sinn, dem Mann, der das ifo Institut über Jahrzehnte geleitet hat. Dieser Mann hat immer wieder gewarnt. Zur Energiewende, bei denen Sie alle Hunderttausende Arbeitsplätze vernichten, sagt Hans-Werner Sinn, Deutschland sei der Geisterfahrer auf der Autobahn. Bei der Geldpolitik warnt Hans-Werner Sinn vor der massiven Verschuldung der EU und Deutschlands. Er warnt vor einer Erosion unseres Geldsystems. Wenn Sie wirklich helfen wollen, liebe SPD, dann gehen Sie mit uns den Weg einer Realpolitik und schicken Sie Ihre Transformationsfantasien dorthin zurück, wo sie hingehören, ins Mittelalter. (Beifall von der AfD) Allerdings habe ich da wenig Hoffnung bei Ihnen, denn Sie fühlen sich im Sozialismus pudelwohl. Damit Sie den Sozialismus richtig genießen können, empfehle ich Ihnen allen gemeinsam eine Reise nach Kuba. Allerdings ist das Ganze dann nicht klimaneutral. Sie werden dabei unterstützt vom SPD-ReiseService, der Ihnen auch einen innerdeutschen Zubringerflug nach Frankfurt organisiert. Dann brauchen Sie gar nicht mit dem gemeinen Volk im Zug mit Maske zu sitzen. Ich zitiere aus dem Angebot des SPD-ReiseService: „Sonne, Sand und Socialismo … und natürlich auch ein guter Rum und eine starke Zigarre. Während sich andere Kuba-Kreuzfahrten damit begnügen, lediglich Havanna anzulaufen, werden wir rund um die gesamte Insel kreuzen, einen Abstecher nach Jamaika unternehmen, und wo es am schönsten ist, gehen wir an Land.“ Ich wünsche Ihnen eine gute Reise, liebe Kollegen, ins Reich des Sozialismus. Wir als Alternative für Deutschland bleiben allerdings lieber hier und kämpfen für die Rückbesinnung auf die Erfolge der Sozialen Marktwirtschaft, für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Loose. – Ich erteile nun dem fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex das Wort. Landtag
Dr. Christian Blex fraktionslos
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihr Ökowahn hat unsere zuverlässige und kostengünstige Strominfrastruktur zerstört. Sie, Ihre Klimahüpfer und jetzt auch Ihre militanten Klimakleber haben einen Vernichtungsfeldzug gegen Braunkohle, Steinkohle und Kernkraft geführt. Und Sie machen unbelehrbar weiter. Vor 40 Jahren gehörten wir zu den führenden Ländern im Bereich der zivilen Nutzung der Kernenergie. Dank Ihnen sind wir nun in dieser Zukunftstechnologie Entwicklungsland. Sie haben unser Land stattdessen mit Windmühlen und Photovoltaikanlagen zugepflastert, mittlerweile mit einer Peak-Leistung von 128 Gigawatt. Dabei kann Deutschland gerade mal 9 % seines Strombedarfs für weniger als sechs Stunden speichern. Ihre pseudoideologischen Wunderwaffen für den Endsieg der Energiewende werden nie – nie! – unser Land verlässlich und bezahlbar mit Strom versorgen. Aber das ist ja auch nicht Ihr Ziel. Das Ziel Ihrer Energiepolitik ist es, unseren Bürgern weit mehr als 30 Milliarden Euro pro Jahr zu rauben und in die Taschen der Ökoprofiteure zu stecken. Zusätzlich richten Sie dabei mit Ihrem Flatterstrom noch einen Schaden von ca. 15 Milliarden Euro im Jahr an. Sie sind dafür verantwortlich, dass wir seit Jahren trauriger Weltmeister noch in einem Bereich sind, und zwar bei den Strompreisen. Aber das reicht Ihnen noch nicht. Um den Klimagott zu opfern und Frau von der Leyen zu huldigen, wollen Sie die Industrie nun auf den Irrweg einer Wasserstoffwirtschaft zwingen. Allein die Stahlpreise würden sich dadurch mehr als 2,5-fachen, im allerbesten Szenario, wenn irgendwer grünen Wasserstoff herstellen würde. Das tut aber niemand. Allein die Herstellung grünen Wasserstoffs ist aus ökonomischen Gründen eine absolute ökoideologische Spinnerei. Aber sie bedeutet eines: Sie bedeutet den Untergang der energieintensiven Industrie. Sie ist der finale Einstieg in die ökoideologische Mangelplanwirtschaft. Aber auch das reicht Ihnen noch nicht. Die Vernichtung unserer Industrie geht Ihnen offensichtlich immer noch nicht schnell genug. Deshalb geben Sie unserer Industrie nun mit Ihrer maßlosen Sanktionspolitik gegen kostengünstige verlässliche Energie aus Russland den finalen Todesstoß. Dann beklagen Sie mit Ihrem vorliegenden Antrag ausgerechnet hier den Zusammenbruch der Wirtschaft. Das ist an Dreistigkeit und Verlogenheit wirklich kaum zu überbieten. Sie sollten sich für den Antrag schämen. (Beifall von Prof. Dr. Daniel Zerbin [AfD]) 23.11.2022
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Dr. Blex. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will denjenigen gar nicht widersprechen, die erkannt haben und erkennen – ein Dank geht auch an diejenigen aus den demokratischen Fraktionen, die mit den Unternehmerinnen und Unternehmern, egal ob es kleine oder mittlere oder wie in dem Fall Großunternehmen sind, Gespräche führen und ihnen zuhören –, wie es denen, die in Verantwortung stehen und die Gehälter für so viele Menschen in NRW erwirtschaften wollen, eigentlich in dieser Zeit geht, in der wir in Nordrhein-Westfalen als Energieland Nummer eins und Industrieland Nummer eins vor großen Herausforderungen stehen. Lassen Sie mich die Erkenntnisse des ifo Instituts direkt einordnen. Erstens. Richtig ist – das haben alle bisherigen Redner ja auch hergeleitet –, dass Nordrhein-Westfalen in seiner wirtschaftlichen Leistung, geprägt durch viele Grundstoffindustrien, besonders energieintensiv ist. Logischerweise – dafür braucht man aber kein ifo Institut – ist der zu erwartende Einbruch in einem von energieintensiver Industrie geprägten Land stärker ausgeprägt als in Bundesländern, in denen die Wirtschaftsstruktur eine andere ist. Zweitens kennen wir vom ifo Institut leider nur die Mitteilungen aus der Presse und keine wissenschaftliche Publikation. Das wäre gut gewesen, um es richtig gut einordnen zu können. Jetzt gibt es eine zweite Meinung. Das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung kommt mit einer eigenen Modellrechnung, in der es so gerechnet hat, wie eigentlich die Zahlen für wirtschaftliche Leistungen ermittelt werden, zu dem Schluss: Ja, es wird einen Rückgang geben, aber nur um 0,5 %. – Das ist immer noch schlecht. Es ist aber nicht so dramatisch, wie es vom ifo Institut mit den minus 2,8 % angedeutet wird. Ich will an dieser Stelle aber nicht eine Debatte über minus 2,8 oder 0,5, minus 0,7 oder 3,2 führen, weil das der Situation nicht gerecht wird. Wer hier steht und zu Recht sagt, dass Nordrhein-Westfalen Energieland Nummer eins ist, weiß auch, wie es dazu gekommen ist, dass sich hier Industrie angesiedelt hat: auf Grundlage nah und günstig verfügbarer Energie im fossilen Zeitalter. Deswegen ist es eine wirtschaftlich notwendige Entscheidung, den von den demokratischen Fraktionen zu Recht geforderten ambitionierten Ausbau von erneuerbaren Energien, verbunden mit der Ermöglichung des Transports der Energien über ein Klimaneutralitätsnetz und der Ermöglichung des Transports von grünem Wasserstoff über zusätzliche Pipelines, zu Landtag unterstützen und alles dafür zu tun, dass das so schnell wie möglich Realität wird, weil genau dies der Standortfaktor werden wird, der die Industrie hier bei uns hält. Das ist aber nicht der einzige Faktor, der sie bei uns hält. Es geht auch um Planungssicherheit für diejenigen, die heute in der Ausbildung sind oder gerade ihre Schule zu Ende bringen und sich denken: Was mache ich jetzt eigentlich? Mache ich eine Ausbildung? Nehme ich ein Studium auf? Habe ich eine besonders gute Idee? Will ich gründen? Möchte ich den Betrieb meiner Eltern übernehmen? Will ich den Job machen, den meine Tante gerade ausübt? Diese Planungssicherheit setzt voraus, dass wir gemeinsam – und wir bereiten gerade in der Energy4Climate den Industriepakt vor – ein industriepolitisches Leitbild auf neuen Füßen für Nordrhein-Westfalen entwickeln. Denn leider ist in der Vergangenheit von vielen Verantwortlichen der Weg in eine einseitige Abhängigkeit von fossilen Energien aus Russland gelenkt worden.
Christof Rasche
Entschuldigung, Frau Ministerin. Es liegt eine Zwischenfrage von Herrn Loose vor. (Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, In- dustrie, Klimaschutz und Energie schüttelt den Kopf.) – Okay. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Es wurde so getan, als sei die einseitige Nutzung von russischem Gas nur eine wirtschaftspolitische Entscheidung. Heute spüren vor allem die Menschen in Nordrhein-Westfalen und diejenigen, die in Unternehmen in Verantwortung stehen, wie teuer es ist, unabhängig von einem zu werden, der völkerrechtswidrig einen Angriffskrieg auf die Menschen in der Ukraine führt. Weil das so ist, weil in der Vergangenheit die Weichen falsch gestellt wurden und weil darauf aufbauend die Transformation mit günstig verfügbarem russischen Gas im Übergang von Kohle und Atom zu Erneuerbaren gerechnet wurde, brauchen wir jetzt auch – über einen Industriepakt, den wir zusammen mit den Unternehmen hier in Nordrhein-Westfalen entwickeln werden – Zeichen der Planungssicherheit für die Phase, in der wir günstiges russisches Gas ersetzen müssen. Die vielen Gespräche mit den Unternehmen – ich bleibe jetzt einmal bei den Großunternehmen und bei der Industrie, gerade bei der Chemieindustrie – möchte ich wie folgt zusammenfassen: Es muss ein Weckruf für die Europäische Union sein, wie attraktiv der Inflation Reduction Act für Industrie ist, um mit wahnsinnig wenig Bürokratie, einem klaren Bekennt-23.11.2022 nis zu Erneuerbaren und schnellstmöglicher Realisierung attraktiver Standort der Zukunft zu werden. Deswegen finde ich es gut, dass die Wirtschaftsminister Frankreichs und Deutschlands sich zusammengesetzt und aufgeschrieben haben, wie eine mögliche Antwort der Europäischen Union aussehen könnte. Denn bei aller Wertschätzung für unser wunderschönes Nordrhein-Westfalen will ich weiterhin ein Nordrhein-Westfalen in einem starken, friedlichen und freien Europa mit starker wirtschaftlicher Leistung und mit Volkswirtschaften, die über die Transformation und das gelingende Geschäftsmodell auf Basis von Sonne und Wind mit möglichst wenig Rohstoffeinsatz schwarze Zahlen schreiben. Damit will ich zeigen, dass wir aus der Verantwortung derjenigen, die hier seit Jahrzehnten erfolgreich wirtschaften, die richtigen Schlüsse ziehen, in einer Krise die Investitionen auch in Zukunft zu tätigen. Über diese Investitionen haben wir beim letzten Plenum und im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie bereits miteinander diskutieren können. Wir tun das, was uns möglich ist, um diejenigen zu unterstützen, die über keine Forschungs- und Entwicklungsabteilung verfügen oder auch keine eigene Abteilung haben, die perfekt in der Frage beraten kann, wie man eigentlich europäische Förderinstrumente mit Bundesförderinstrumenten verknüpft. Das ist nämlich kompliziert – und ja, das muss sich ändern. Für genau diejenigen bieten wir Investitionsunterstützungen an, also Förderprogramme für einen klimaneutralen Mittelstand, gezielt ausgerichtet auf diejenigen, die viel zu häufig durchs Raster fallen. Das sind die, die im Umfeld der großen Industrie dafür sorgen, dass regionale Wertschöpfung passiert, dass regional Ausbildung stattfindet, dass Menschen mit Ideen als Gründerinnen und Gründer anlanden können, vielleicht mittelständische Betriebe übernehmen können. Genau für diejenigen haben wir bereits Programme mit einer erfreulich hohen Nachfrage laufen. Ich kann mir gut vorstellen, dass genau diese Ideen der Vorsorge für eine künftige Energiekrise auch in der Ausgestaltung des Dreisäulen-Entlastungsplans der Landesregierung Gewicht haben werden. Darum muss es doch gehen: diese Punkte als Teil einer Planungssicherheit einzusetzen. Seit Montagabend dieser Woche kennen wir die genaue Ausgestaltung von Strom- und Gaspreisbremse. Dementsprechend sind wir gerade in einem ganz normalen Verfahren dabei, unsere Stellungnahme aus dem Wirtschaftsministerium zwischen Bund und Ländern rückzukoppeln. Seit Montagabend haben wir Gewissheit darüber, wie die Instrumente ausgestaltet sind. Um das ausdrücklich zu sagen: Es ist gut, dass es diese Instrumente gibt. Diese Instrumente sind spät fertig, aber mit der Zusage, Januar und Februar ohne Lücke mit abzudecken. Landtag Wahrscheinlich gibt es aber keine Auszahlung direkt im Januar. Bei dieser Strom- und Gaspreisbremse werden allerdings einige durchs Raster fallen. Nordrhein-Westfalen ist gerade Vorsitzland der Wirtschaftsministerinnen- und Wirtschaftsministerkonferenz. Diese werden sich am Freitag dieser Woche treffen, um als Länder mit dem Bund eine Härtefallregelung auszuhandeln. Im Härtefall wird es nämlich darauf ankommen, die Lücken, die trotz Gas- und Strompreisbremse des Bundes bleiben, unbürokratisch und schnell zu füllen. Außerdem kann ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sagen, dass wir aufseiten des Wirtschaftsministeriums darauf vorbereitet sind, die Fin.Connect.NRW-Plattform – das ist der Ort, an dem sich die Finanzwirtschaft Nordrhein-Westfalens trifft – zur Kooperation einzuladen, um zusammen mit freiem und privatem Kapital die notwendigen Investitionen von 70 Milliarden Euro pro Jahr in Transformation gestemmt zu bekommen. Zudem sind wir mit der Bürgschafts- und Förderbank des Landes, der NRW.BANK, darauf vorbereitet, schnell zu agieren und bis zur Zahlung der ersten Abschlagsrate der Gas- und Strompreisbremse denjenigen zu helfen, die kurzfristige Liquiditätsengpässe haben und schnelle Bürgschaften brauchen, damit Insolvenzen verhindert werden. Dafür haben wir mehr Personal zur Verfügung gestellt. Am Ende sind es immer Menschen, die das umsetzen müssen. Abschließend kann ich Ihnen sagen: Im Spiel zwischen Opposition und Regierung können Sie als Abgeordnete der demokratischen Fraktionen der Exekutive natürlich Untätigkeit vorwerfen. Ich habe Ihnen meine Anerkennung dafür zum Ausdruck gebracht, dass Sie ins Gespräch gehen, dass Sie zuhören. Ich freue mich, wenn Sie mir auch abseits von Plenarreden konkrete konstruktive Hinweise zukommen lassen. Dieses Zusammenspiel erlebe ich in allen Dialogen, die ich in Nordrhein-Westfalen führe, egal mit welcher Branche. Das wird sehr anerkannt. Da heißt es nicht: Ihr aus dem Handwerk, aus den unterschiedlichen Branchen wie Wäschereien oder Bäckereien, seid mal bitte ruhig. Wir wissen schon, wie das geht, schließlich sind wir die Politik. – Stattdessen gibt es eine ehrliche Ansprechbarkeit, die von mir auch immer transportiert wird. Viele von Ihnen, den Abgeordneten der demokratischen Fraktionen, begleiten mich ja bei Besuchen in Firmen. Ich glaube, das ist anständig. Ich würde mich freuen, auch abseits der Auseinandersetzungen im Plenum konkrete Hinweise, Verbesserungsvorschläge zu bekommen. Wir müssen ein gemeinsames Interesse an einer klimaneutralen Transformation und dem damit verbundenen Wohlstand für die Menschen in NRW haben. (Lachen und Zuruf von Christian Loose [AfD]) 23.11.2022 Ein Planet, auf dem es noch Natur gibt, weil wir bewiesen haben, dass es uns gelingt, für Innovationen, grüne Infrastruktur, erneuerbare Energien, grünen Wasserstoff und eine gute, soziale Infrastruktur für die Kleinsten unserer Gesellschaft – was auch die Großeltern beruhigt, wenn die eine Perspektive haben – zu sorgen, das ist unser gemeinsames Interesse. Ich biete weiterhin konstruktive und kooperative Zusammenarbeit an. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Frau Ministerin, es liegt eine Kurzintervention des Abgeordneten Loose vor. Herr Loose, Sie haben für 1 Minute 30 Sekunden das Wort.
Christian Loose AfD
Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie sprachen die Abhängigkeit von Russland an. Sie sprachen davon, dass das Loslösen von der Abhängigkeit für die Industrie teuer wird. Besonders teuer wird es allerdings, wenn man zukünftig Wasserstoff nutzen will, der deutlich teurer als Erdgas ist und erst einmal künstlich hergestellt werden muss. Bei der Herstellung und anschließenden Nutzung gehen bis zu 70 % der Energie verloren. Einige sprechen deshalb vom Energieträger der Verschwendung. Sie beweisen der Welt gerade, dass Deutschland mit der Energiewende in den Abgrund fährt. Das ist der Beweis, den Sie gerade führen. Viele Bürger stellen sich, nachdem sie zum Beispiel die nationale Wasserstoffstrategie gelesen haben, die Frage: Ist es richtig, dass Sie weit mehr als 80 %, wenn nicht sogar 90 % des Wasserstoffs importieren wollen? Ist es richtig, dass Sie dabei vor allem Wasserstoff aus afrikanischen Staaten mit fragwürdigem Demokratieverständnis importieren wollen? Machen Sie uns damit nicht genauso von Fremdstaaten abhängig, wie das beim Erdgas aus Russland der Fall war? Also, Frau Ministerin, warum wollen Sie uns Deutsche in eine neue Abhängigkeit von diesen fragwürdigen Staaten führen? – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Sie haben 1 Minute 30 Sekunden, Frau Ministerin. Bitte schön. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ich nutze gerne die Gelegenheit, um die Chance, die wir in einer Demokratie haben, zu betonen: Demokratien sind in der Lage, aus Fehlern zu lernen. Genau das erarbeiten wir im Wirtschaftsministerium gerade, und zwar über eine Außenwirtschaftspolitik, die wir mit NRW.Global Business Landtag betreiben und die ausgerichtet wird auf die Kooperation für die Zukunftsfelder erfolgreichen Wirtschaftens, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Kooperationen für den Import von grünem Wasserstoff. Die große Chance beim Wasserstoff ist, dass die Verfügbarkeit auf Grundlage von erneuerbaren Energien die Auswahl der Bezugsländer einfach dramatisch erhöhen wird. Den Fehler, einseitig abhängig zu sein, wird hoffentlich kein politisch Verantwortlicher mehr beim Thema „Rohstoffversorgung“ begehen. Wir in Nordrhein-Westfalen richten uns darauf ein und unsere Aktivitäten darauf aus, dass wir diversifizierte Bezugsquellen durch Kooperationen im Rahmen einer wertegeleiteten Wirtschaftspolitik in Europa, aber auch darüber hinaus, einstielen.
Christof Rasche
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Stinka das Wort.
André Stinka SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Vertretern der regierungstragenden Fraktionen hier bei ihren Reden zu unserem Antrag zugehört hat, dann muss man sagen, die SPD-Fraktion liegt mit einem richtig: Es gibt eine Landesregierung, die sich vor Verantwortung in der Wirtschaftskrise drückt und keinerlei eigene Ideen hat. (Beifall von der SPD, Dirk Wedel [FDP] und Dietmar Brockes [FDP]) Ich will besonders noch einmal auf Herrn Dr. Untrieser eingehen. Herr Dr. Untrieser, ich glaube, die SPD-Fraktion braucht keine Belehrung darüber, wie Wirtschaftspolitik aussieht. (Dr. Christian Untrieser [CDU]: Vorschläge machen!) Wenn Sie Ihre Rede noch einmal Revue passieren lassen: Es gab keinen einzigen Vorschlag, und Sie haben erneut das wiederholt, was der Ministerpräsident und die stellvertretende Ministerpräsidentin immer machen, nämlich: nach Berlin schauen, nach Berlin schauen, nach Berlin schauen. – Düsseldorf ist ein Totalausfall in aktiver Wirtschaftspolitik. Das können wir heute feststellen. (Beifall von der SPD und Dietmar Brockes [FDP]) Herr Dr. Untrieser, ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Sie stellen hier die Wirtschaftskompetenz der SPD in Abrede, während Herr Merz beispielsweise am 10. März 2022 ein totales Gasembargo gefordert hat. Herr Merz ist Ihr Vorsitzender, wenn mich nicht alles täuscht. Er ist derjenige, der an mindestens 90 % der energieintensiven Unternehmen in Nordrhein-Westfalen die Axt angelegt hätte. 23.11.2022 Und da reden Sie von Wirtschaftspolitik? Das finde ich ganz spannend. (Beifall von der SPD und Dietmar Brockes [FDP]) Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich froh bin, dass Olaf Scholz Bundeskanzler ist, denn dann wird aktive Wirtschaftspolitik betrieben, Herr Dr. Untrieser. (Beifall von der SPD – Lachen von der CDU) Wer sich als CDU-Vertreter hierhinstellt und über marode Brücken spricht, erinnert sich anscheinend überhaupt nicht daran, welches Amt der Ministerpräsident einmal in diesem Land bekleidet hat, Herr Dr. Untrieser. Daher wäre ich gerade beim Thema „A45-Brücke“ mal ganz ruhig. (Beifall von der SPD) Wenn sich die Kompetenz der CDU beim Thema „Wirtschaft“ auf die Ablehnung des Lieferkettengesetzes beschränkt, dann wird es ganz dunkel. Ich bin sehr gespannt, was die Mitglieder der Grünenfraktion hier im Landtag sagen werden, wenn wir dieses Thema aufrufen und deutlich machen, dass Lieferungen nicht auf dem Rücken von Kindern sowie Industrie- und Umweltstandards in der Welt erfolgen können. Ich bin gespannt, wie wir dann im Plenum darüber reden werden. (Beifall von der SPD) Ich will auf den Ausgangspunkt unseres Antrages zurückkommen. Ja, die Wirtschaftsleistung ist hier um 2,8 % zurückgegangen. In der Ausschusssitzung des Wirtschaftsausschusses hat die Ministerin auf diesen Zustand, der damals vom ifo Institut prognostiziert wurde, nicht hingewiesen. Wir als SPD-Fraktion haben noch einmal deutlich nachgefragt: Wie erklärt sich Ihr Haus – sicherlich vor dem Hintergrund einer anderen Struktur – diese Zahl? Wie erklären Sie sie im Vergleich zu Niedersachsen oder im Vergleich zu anderen Bundesländern? Das haben wir nachgefragt, und nun haben wir die Realität hier vor Ort schneller, als es uns lieb ist. Natürlich muss sich ein Wirtschaftsministerium damit beschäftigen, wenn ein Institut solche Zahlen veröffentlicht. Selbstverständlich erkennt die SPD-Fraktion die unterschiedlichen Daten an. Es kann aber nicht der Anspruch von Nordrhein-Westfalen, einem der führenden Wirtschaftsbundesländer der Bundesrepublik Deutschland, sein, im Ausschuss und auch heute zu sagen: Wir prüfen das noch einmal. – Da muss doch mehr passieren und mehr Engagement hervortreten. (Beifall von der SPD und Dietmar Brockes [FDP] – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Aha!) Wir haben im Mai diesen Jahres Prognosen darüber gehabt, Landtag (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Jetzt kommt’s!) dass der Post-Corona-Boom im Grunde im Frühsommer einsetzt. Das wurde von allen prognostiziert, das konnte man nachlesen. Im Spätsommer – als Sie schon im Amt waren – muss Ihnen doch klar gewesen sein, dass dieser Angriffskrieg große massive Folgen für die nordrhein-westfälische Wirtschaft hat. Ein Wirtschaftsministerium muss sich doch auf diese Situation vorbereiten, zumal wir doch wissen, wie die Struktur des Landes Nordrhein-Westfalen mit seiner energieintensiven Großindustrie und mittelständischen Wirtschaft organisiert werden muss. Man muss sich darum kümmern, und man muss das im Auge haben. Sie können es nicht dabei belassen, dass es Ende der Woche eine – so wichtig sie auch ist – Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister geben wird, in der man sich um dieses Thema kümmert. Dass die Unternehmen in Schwierigkeiten kommen und eine Brücke brauchen, um überhaupt die Transformation zu erreichen, muss doch jedem klar sein. Es muss auch klar sein, dass der Weg zu den Ausbauzielen für erneuerbare Energien – von Ihnen schön formuliert – in der Realität schwierig und lang sein wird. Zum Thema „Planungssicherheit“, das hier angesprochen wurde. Sie ist eine der wichtigsten Grundlagen gerade für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer in Nordrhein-Westfalen. Im Ausschuss wird erklärt, es gebe Hilfsprogramme, die der Ministerpräsident am 4. November hier angekündigt hat. Wir haben nachgefragt: Wie sind denn die Kriterien? Da hieß es: Wenn es eng wird für die Unternehmen. – Aber ein Bäcker, Kfz-Schlosser, ein Unternehmen, das mit Druckluft arbeitet, kann mit dem Ausdruck „wenn es eng wird“ nicht rechnen, sondern er muss wissen, ob er Ansprüche hat oder nicht und wo das Land eingreift und wo nicht. Der Ministerpräsident hat am 4. November deutlich gemacht, dass 3,5 Milliarden Euro für Unternehmenshilfen – ein Dreisäulenmodell – bereitgestellt werden. Auf meine Nachfrage, in welchem Teil denn die Krisenvorsorge ist, wurde gesagt: im Teil drei. – Aber was ist seitdem passiert? Nichts. Und das ist das große Problem dieser Landesregierung: Es gibt kein Signal in Richtung Planungssicherheit. Es gibt kein Signal in Richtung Krisennothilfe. Es ist fatal, was hier gegen die Unsicherheit – vor allem beim Mittelstand – unternommen wird. Deswegen ist der Antrag richtig und notwendig. Wir werden im Ausschuss in aller Deutlichkeit auch denjenigen, die es noch nicht verstanden haben, den Transformationsfonds noch einmal näher erläutern. Dazu reicht meine Zeit heute aber nicht. Es geht darum, in Nordrhein-Westfalen Transformation und Brücke gemeinsam zu denken, weil wir alle wollen, 23.11.2022 dass der Wirtschaftsstandort hier zukunftsfest und krisensicher wird. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Die Zeit reicht aber jetzt noch für den Kollegen Dietmar Brockes aus der FDP-Fraktion. Er hat eine Sekunde und zwei Minuten. (Heiterkeit)
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident, vielen Dank nicht nur für die Sekunde, sondern insbesondere auch für die zwei Minuten. Frau Ministerin, nach 100 Tagen konnte ich wirklich noch verstehen, dass Sie keine Lösungen, keine Antworten auf die Probleme in diesem Land hatten. Aber heute, nach fünf Monaten im Amt, in der schwersten Krise, die wir heute alle beschrieben haben – wir müssen uns jetzt nicht zu den Zahlen äußern, aber Nordrhein-Westfalen steht unter allen Bundesländern mit deutlichem Abstand am schlechtesten da –, ist es einfach zu wenig, wenn Sie nur nach Berlin oder Brüssel schauen und keine eigenen Maßnahmen vorlegen, um dieses Land und die Unternehmen hier zu retten. (Beifall von der FDP) Ich habe es vorhin ausgeführt: Die Unternehmen, gerade die großen Konzerne, haben ihre Standorte schon an anderen Punkten der Welt, und sie tätigen die wichtigen neuen Investitionen jetzt dort. Ich sage Ihnen aber: Auch der Mittelstand in diesem Land schaut sich mittlerweile in anderen Ländern Europas und der Welt um und will seine Produktion verlagern. Wo sind Ihre Antworten darauf? Sie bleiben diese bis heute schuldig, und das ist zu wenig. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Frau Ministerin, ich akzeptiere, dass Sie sagen, Sie hörten zu und seien für die Unternehmen Ansprechpartnerin und auch ansprechbar. Das ist richtig und wichtig, aber es reicht in dieser Situation nicht aus. Sie sind in dieser Krise nicht Mediator, sondern Ministerin des stärksten Bundeslandes. Deshalb erwarten wir von Ihnen jetzt endlich eigene Maßnahmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deswegen sind wir am Schluss der Aussprache. Alle fünf Fraktionen haben sich darauf geeinigt, den Antrag Drucksache 18/1692 an den Ausschuss für Landtag Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD und der fraktionslose Abgeordnete Blex. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 4 Isolationspflicht aufheben – Nordrhein-Westfalen muss sich beim Umgang mit infizierten Personen den neuen Vorgaben von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein anschließen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1667 Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Yvonne Gebauer von der FDP-Fraktion.
Yvonne Gebauer FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zwei große europäische Städte vergleichen: Wien hatte am gestrigen Tag knapp 1,9 Millionen Einwohner, eine Einwohnerdichte – diese wird hier immer wieder angesprochen – von 4.657 Einwohnern je Quadratkilometer und eine geschätzte Impfquote mit vollständigem Impfschutz von 56 %. Köln hatte am gestrigen Tag knapp 1,1 Millionen Einwohner, die Bevölkerungsdichte betrug 2.650 Einwohner je Quadratkilometer, die geschätzte Impfquote mit vollständigem Impfschutz lag bei 81 %. Was wollen uns diese Zahlen sagen? Wien ist eine mit Köln vergleichbare europäische Großstadt, hat weniger Impfschutz in der Bevölkerung und eine höhere Einwohnerdichte. In Wien lagen gestern 382 Personen wegen oder mit COVID-19 im Krankenhaus, 360 davon auf einer Normalstation und 22 auf einer Intensivstation. Wie sah die Lage gestern in Köln aus? 170 Fälle auf der Normalstation, 18 auf der Intensivstation. Die Daten aus Wien zeigen keine übermäßigen Fallzahlen von Patienten im Krankenhaus, keine Überlastung des Gesundheitssystems und – wichtig – keine aktuellen Planungen hinsichtlich einer Verschärfung der Maßnahmen. Trotzdem gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen der europäischen Großstadt Wien und Köln, einen Unterschied zwischen Österreich und NRW. Österreich hat die Isolationspflicht seit dem 1. August, das heißt seit vier Monaten, abgeschafft. NRW weigert sich nach wie vor, dies zu tun. Lieber 23.11.2022 Herr Minister Liminski – Sie vertreten heute ja Herrn Minister Laumann –, dass die Landesregierung, wie wir heute Morgen per Pressemitteilung erfahren durften, die Test- und Quarantäneverordnung zum 30. November 2022 anpassen wird, ist schön. Aber es ändert nichts, weil die Isolationspflicht zwar auf fünf Tage verkürzt – bei genauerem Hinsehen sind es in der Praxis sechs Tage –, aber eben nicht abgeschafft wird. Dass im Gegenzug die Testpflicht zur Freitestung entfällt, ist nur ein schwacher Trost für all diejenigen, die darauf gehofft hatten, dass der Gesundheitsminister hier einen größeren Schritt in Richtung Normalität unternimmt. Es war stets die oberste Priorität bei allen Entscheidungen, die in der Vergangenheit in der Coronapolitik getroffen wurden, die Einschränkung für den einzelnen Menschen so gering wie möglich zu halten. Wenn aber Einschränkungen nötig waren und verhängt werden mussten, dann nur, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Rheinland-Pfalz – das hat es gestern Abend verkündet – schafft die Isolationspflicht am Samstag ab. Im Gegensatz zu der Schweiz, zu Österreich, Polen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern und seit heute auch Hessen setzt Nordrhein-Westfalen nicht auf die Eigenverantwortung der Menschen, sondern hält immer noch, wenn auch demnächst in abgeschwächter Form, an Maßnahmen fest, die ursprünglich für die Hochzeit der Pandemie gedacht waren. Obwohl sich die schwarz-grüne Landesregierung „Zukunftskoalition“ nennt, bewegt sie sich beim Umgang mit Corona allenfalls in Trippelschritten. (Beifall von der FDP) Noch eines: Die RKI-Empfehlungen ersetzen kein Regierungshandeln, bei aller Hochachtung vor dem RKI. Dass Empfehlungen des RKI nicht automatisch zu richtigen Entscheidungen führen müssen, zeigt uns spätestens die Studie zu den Schließungen von Kitas und Schulen. Sie zeigt auf, dass diese Schließungen nicht verhältnismäßig gewesen sind und keine der beiden Einrichtungen Infektionsherd bzw. Infektionstreiber gewesen ist, so wie es die Grünen in der vergangenen Legislaturperiode immer wiederholt haben. (Beifall von der FDP) Wir sind in einer endemischen Phase angekommen. Wir müssen mit Corona leben, genauso wie wir mit anderen Erkrankungen leben müssen. Wir können die Maßnahmen in den nächsten Jahren nicht unbegrenzt aufrechterhalten. Der Schutz des Einzelnen, besonders der Menschen aus vulnerablen Gruppen, ist und bleibt wichtig, aber, liebe Grüne, Eigenverantwortung ist nicht unsozial. Eigenverantwortung ist ein elementarer Bestandteil unserer Gesellschaft, auch in Coronazeiten, (Beifall von der FDP) Landtag ergänzt um die ebenso effektive wie effiziente Formel: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Die Isolationspflicht ist ein massiver Eingriff in das Handeln jedes Einzelnen. Sie beeinträchtigt aber auch die Funktionsfähigkeit vieler Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens. An dieser Stelle sei mir noch schnell ein letzter Hinweis gestattet: Ich bin kein Fan von Friedrich Merz, (Andreas Keith [AfD]: Was? – Zuruf von der SPD: Das ist schon mal gut!) aber wenn Sie sich schon kein Beispiel an den anderen Bundesländern nehmen wollen, hören Sie doch ausnahmsweise mal auf Ihren Parteivorsitzenden, der das Ende der Isolationspflicht für vertretbar hält. Wir Freien Demokraten bedauern sehr, dass sich die NRW-CDU ganz offensichtlich dem grünen Koalitionspartner zu unterwerfen hat. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Manche Leute können auch selbst denken!) Lassen Sie sich deshalb sagen: Manchmal hilft ein Befreiungsschlag, um Verhältnisse zu klären. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Der Kollege Haug aus der Fraktion der CDU hat jetzt das Wort. Bitte sehr.
Sebastian Haug CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Gebauer, heute vor genau drei Wochen durften wir Ihren fast wortgleichen Antrag „Isolationspflicht aufheben – Nordrhein-Westfalen soll beim Umgang mit infizierten Personen stärker auf Eigenverantwortung und Empfehlungen setzen“ hier im Plenum beraten. Am aktuellen Antrag begrüßen wir zunächst, dass Sie nun nicht mehr undifferenziert dazu auffordern, die Ausübung jeder beruflichen Tätigkeit zuzulassen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen und präventive Maßnahmen wie das Tragen einer Maske eingehalten werden. Allgemeine Bevölkerung und Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens in Alten- und Pflegeeinrichtungen usw. über einen Kamm zu scheren, wäre unverantwortlich gewesen. Wir sind ebenfalls erleichtert, dass Sie die Landesregierung nun nicht mehr dazu auffordern, sich auf Bundesebene für eine Überarbeitung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts einzusetzen. Die Empfehlungen des RKI haben nur Sinn, wenn sie von den dortigen Experten allein aufgrund ihrer wissenschaftlichen Expertise und möglichst ohne Einflussnahme der Politik erstellt werden. 23.11.2022 Und dass diese Landesregierung immer bereit ist, einmal getroffene Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus kontinuierlich auf ihren Nutzen und ihre Berechtigungen hin zu überprüfen, und bei allem, was sie unternimmt, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet, zeigt die Entscheidung des MAGS, die heute Morgen bekannt gegeben wurde: Die Isolierung aufgrund eines positiven Coronatestergebnisses wird ab dem 30. November automatisch nach fünf Tagen aufgehoben. Die Pflicht zur Freitestung entfällt. Für die Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen gelten Sonderregelungen. Trotzdem sprechen auch gegen Ihren jetzigen, leicht modifizierten Antrag nach wie vor entscheidende Gründe. Es fehlen wiederum jegliche validen Daten, jegliche aktuellen Zahlen, jegliche Erfahrungen und Erkenntnisse, die nahelegen würden, die Isolationspflicht gerade jetzt aufzuheben. Wir befinden uns im Spätherbst; der Winter steht vor der Tür. Wir alle miteinander sind gut beraten, die Entwicklung des Infektionsgeschehens bei den deutlich tieferen Außentemperaturen sehr sorgfältig zu beobachten, bevor wir in einem so sensiblen Bereich wie dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu möglicherweise folgenschweren Entscheidungen kommen. Das Recht zur Arbeit bedeutet für Arbeitnehmer auch die Pflicht zur Arbeit. Wenn man nicht arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, kann man nicht sagen: Ich bin positiv getestet worden, ich bleibe heute aus Rücksicht auf meine Kollegen zu Hause. – Sie haben dann ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber anzubieten. Unter Umständen gibt es Großraumbüros, wo Infizierte, die nichts weiter beachten müssen, als eine Maske zu tragen, neben älteren Kollegen oder Personen mit einem geschwächten Immunsystem sitzen. Dessen muss man sich immer bewusst sein, wenn man solche Entscheidungen trifft. So ganz und gar vergleichbar mit einer herkömmlichen Virusgrippe ist eine COVID-Infektion nun doch nicht. Eine Diagnose wie Long COVID zum Beispiel ist in dieser Häufigkeit und dieser Intensität bei der Grippe unbekannt.
Christof Rasche
Herr Kollege Haug, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Dr. Vincentz. Lassen Sie die zu?
Sebastian Haug CDU
Ja.
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dr. Martin Vincentz AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege Haug, wie haben das die Menschen eigentlich gemacht, bevor es Landtag die Isolationspflicht gab? Mussten die zum Beispiel mit einer Grippe auch zur Arbeit, oder konnten die sich krankschreiben lassen?
Christof Rasche
Herr Haug.
Sebastian Haug CDU
Danke schön. – Herr Dr. Vincentz, ich wollte gerade auf den Unterschied zwischen COVID und Grippe zu sprechen kommen. Wie gesagt, eine Diagnose wie Long COVID gibt es bei der Grippe nicht; sie sind eben nicht 100%ig vergleichbar. Bei Tatbeständen, die nicht miteinander vergleichbar sind, kann man sehr gut zu unterschiedlichen rechtlichen Regelungen kommen. Schließlich sollte, wenn irgendwie möglich, eine im gesamten Bundesgebiet geltende Regelung im Konsens der 16 Bundesländer angestrebt werden. Die Coronapandemie ist kein Länderphänomen, das an der Grenze zwischen Hessen und Nordrhein-Westfalen haltmacht. Also hätte es auch viel Sinn, zu einem harmonisierten Vorgehen zu kommen, damit auch der rechtliche Umgang mit der Pandemie nicht an den Ländergrenzen haltmacht. (Lachen von Dietmar Brockes [FDP]) Es bleibt dabei: Bei allem, was diese Landesregierung zur Bewältigung der Coronapandemie unternimmt, hat der Gesundheitsschutz der Bevölkerung die absolut höchste Priorität. Unter dieser Prämisse stehen sämtliche Maßnahmen und Entscheidungen, die diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beim Umgang mit der Pandemie treffen werden. Unter dieser Prämisse und nur unter dieser Prämisse werden sämtliche bestehende Maßnahmen kontinuierlich evaluiert und auf ihren Nutzen und ihre Berechtigung hin überprüft; wir konnten es gerade heute Morgen mitverfolgen. Wir werden verantwortungsvoll vorgehen und unsere Entscheidungen allein auf valide Daten, Fakten und Erfahrungen stützen. Das bedeutet: keine Schnellschüsse, kein Aktivismus zur Unzeit und keine Anträge für die Galerie. Die CDU-Fraktion lehnt daher diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Bakum das Wort. – Bitte sehr.
Rodion Bakum SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Gebauer, auf Sie ist Verlass – so viel kann ich sagen. Wir wünschen uns alle ein Leben ohne das Coronavirus, aber Sie erinnern uns in jeder Plenarwoche 23.11.2022 daran, dass wir dort nicht sind. Es ist auch gut, dass Sie uns daran erinnern, denn so bleiben wir am Thema dran. Ich erinnere mich aber auch, dass ich genau vor drei Wochen hier an diesem Pult, hier an diesem Ort stand und zum gleichen Thema gesprochen habe, ja sogar zum gleichen FDP-Antrag. Ich halte das hier mal hoch. Am 2. November haben wir über diesen Antrag gesprochen, heute über den. (Der Redner hält die beiden Anträge hoch.) Ich habe die Anträge verglichen. Das Datum haben Sie geändert, die Überschrift ein bisschen angepasst, Zitate etwas anders angeordnet. Und aus den Forderungen der Bundesländer wurden mittlerweile Beschlüsse. Aber – das will ich Ihnen zugutehalten –, Sie haben festgestellt, dass es nicht klug ist, einem wissenschaftlichen Institut wie dem Robert Koch-Institut politische Empfehlungen zu machen. Ansonsten zwei Seiten copy and paste – in der Schule wäre das eine Sechs. Das will ich Ihnen aber nachsehen. Als sozialpolitische Sprecherin können Sie sich nicht auch noch mit Schule auskennen. (Beifall und Heiterkeit bei der SPD) Was sich aber in dieser Zeit nicht geändert hat: Menschen infizieren sich auch weiter mit dem Coronavirus, teilweise auch schwer, und können auch im weiteren Verlauf sterben. NRW ist immer noch nicht vergleichbar mit Bayern, Schleswig-Holstein, Hessen, auch nicht mit Rheinland-Pfalz. Es ist immer noch riskant, infizierte Arbeitnehmer zur Arbeit zu schicken, insbesondere in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. Und auch in dem von Ihnen im Antrag genannten Land Österreich ist die Dunkelziffer immer noch sehr hoch. Ich habe es gerade einmal nachgeschaut. In Wien gilt nach wie vor – da ist zwar das Label anders, Verkehrsbeschränkungen – ein Verbot für jeden, in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen hineinzugehen. Und man darf sich insbesondere zum Schutze der Risikogruppen weiterhin krankschreiben, auch mit Isolationspflicht. Das wird auch rege wahrgenommen. Entscheidend ist: In ganz Österreich gab es in der vorletzten Woche so viele Tests, wie es in Deutschland im gleichen Zeitraum positive Tests gab, und wir testen schon deutlich zu wenig. Das darf man sagen. Long und Post COVID wurde genannt. Auch das ist nicht weg. Das ist eine weithin schwerwiegende Komplikation, die auch Auswirkungen auf die Arbeitskraft der Menschen hat. Ich habe es vor drei Wochen vorgetragen: In NRW betrifft das mindestens 350.000 Menschen. Meine ausführlichen Argumente von vor drei Wochen können Sie gerne noch einmal nachlesen. Die will ich nicht ausführlich wiederholen. Aber eines will ich an der Stelle sagen – das mag recht ungewöhnlich sein –: Ich will einmal Gesundheitsminister Laumann loben. – Schade, dass er das Landtag heute nicht persönlich wahrnehmen kann. Ich kann mir vorstellen, es ist ziemlich schwer. Da kommen die Kollegen aus den anderen Bundesländern, klopfen täglich an und sagen: Hey Laumann, mach’ dich doch mal locker! Vor ein paar Wochen haben wir zwar noch etwas anderes gesagt, aber jetzt mach einfach mal mit! Aber, der NRW-Gesundheitsminister bleibt standhaft. Das muss man auch bei der neuen Verordnung, die heute veröffentlicht wurde, sagen. Die trägt dem genau Rechnung. Es gibt auch weiterhin – das ist richtig – keine Experimente mit der Gesundheit der Menschen in unserem Land. Diese Position ist richtig und umsichtig. Wir unterstützen diese Position und lehnen den FDP-Antrag daher wie den Antrag vor drei Wochen ab. Frau Gebauer, ich darf sagen: Wir werden einen solchen Antrag auch in drei Wochen ablehnen, (Kirsten Stich [SPD]: Zwei Wochen!) sollten Sie den Kopierer wieder anschmeißen. Denn wir wissen doch alle, dass wir im Winter die unterschiedlichsten Wellen von Atemwegserkrankungen zu erwarten haben. Da empfehle ich nur, einmal im GrippeWeb des Robert Koch-Instituts nachzuschauen. – Vielen Dank, und bleiben Sie gesund! (Beifall von der SPD – Zuruf von Dietmar Bro- ckes [FDP])
Christof Rasche
Für die Kolleginnen und Kollegen der Grünen hat jetzt Meral Thoms das Wort. – Bitte sehr.
Meral Thoms GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ja, es ist richtig, die Isolationspflicht für Coronainfizierte immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und zu hinterfragen. Auch wir tun dies. Vor genau drei Wochen haben wir in diesem Hause – das haben wir eben schon gehört – einen nahezu gleichen Antrag der FDP debattiert und abgelehnt. Aber das allein ist natürlich kein ausreichender Grund, auch heute genauso so zu argumentieren und zu entscheiden. Denn natürlich hat sich in der Zwischenzeit einiges getan. In einigen Bundesländern ist die Isolationspflicht aufgehoben. Allerdings – das müssen wir festhalten – in der Mehrheit der Bundesländer, nämlich in elf, besteht sie weiterhin. Wir haben in den letzten Wochen einen weiteren Rückgang des Infektionsgeschehens erlebt. Über diese Entwicklung sind wir natürlich alle gemeinsam sehr erleichtert. Denn sie gibt uns eine wichtige Verschnaufpause, was auch vor dem Hintergrund der Personalengpässe, Arbeitsausfälle in den Krankenhäusern und Pflegeheimen so wichtig für uns ist. 23.11.2022 Auch die Belegung der Intensivbetten mit COVID-19- Patient:innen sinkt. Gleichzeitig sehen wir aber auch, aktuell ist die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-Patient:innen noch höher als vor der Herbstwelle. Jetzt stellt sich für uns als Mitglieder des Landtags natürlich die Frage: Wie gehen wir verantwortungsvoll mit dieser Situation um? Nehmen wir das Szenario eins: Wir tun so, als hätten wir die vergangenen zwei Jahre rein gar nichts über das Coronavirus gelernt. Wir glauben jetzt fest daran, der Trend ist rückläufig. So wird das weitergehen. Und irgendwann wird sich die Krankheitslast auf einem niedrigen Niveau stabilisieren. – Das wäre doch ein großartiges Szenario. Das wünschen wir uns doch alle. Aber wie sicher können wir uns sein, dass es genauso passieren wird, dass die Daten, die Parameter weiter rückläufig sind? In der Vergangenheit haben wir auf jeden Fall gesehen: Auf das Ende einer Coronawelle folgt schon bald eine neue Welle. Auf das Erreichen einer Talsohle folgte ein erneuter Anstieg. Ich kann natürlich nicht in die Zukunft sehen, niemand von uns kann das. Das Coronavirus kann immer wieder für Überraschungen gut sein. Wir können uns deswegen gerade nicht darauf verlassen, dass die Krankheitslast kontinuierlich sinkt und sich das Coronavirus irgendwann in die Reihe der üblichen Erkältungskrankheiten einreiht. Wir hoffen darauf, aber sicher ist es nicht. Es gibt keine neuen medizinischen Gründe, warum wir jetzt die Isolationspflicht aufheben sollten. Besser wäre, wir denken in einem alternativen Szenario zwei: Wir freuen uns über die aktuelle Verschnaufpause, beobachten weiter die Entwicklung, wir schonen unsere Ressourcen im Gesundheitssystem, insbesondere natürlich unser Personal. Und wir handeln besonnen weiter vorausschauend und nehmen all die Erfahrungen, die wir in den letzten zweieinhalb Jahren gesammelt haben, und auch die bewährten Schutzinstrumente mit auf die Reise. Wir haben es eben schon gehört: Vor uns liegen erst noch die kalten Wintermonate. Wir wissen nicht, welche Temperaturen auf uns zukommen und wie sich das Virus weiterentwickeln wird. Wir hören auch weiterhin auf die Expertinnen und Experten, auf das Robert Koch-Institut. Sie raten uns, die Isolationspflicht beizubehalten. Wir schauen außerdem nach rechts und links. Da ist eine Grippewelle im Entstehen und kündigt sich schon sehr früh an. In Australien gab es in diesem Jahr eine besonders starke Grippewelle. Es ist nicht davon auszugehen, dass wir erneut von der Influenza verschont bleiben. Im schlimmsten Fall – das hoffen wir alle nicht – haben wir es mit zwei Viruswellen zu tun. Landtag Die konsequente Unterbrechung von Infektionsketten und die Reduzierung von Ansteckungsrisiken schützen uns auch vor anderen Erkrankungen. Es ist richtig, die moderaten Schutzmaßnahmen, die wir aktuell haben, immer wieder auf den Prüfstand zu stellen. Je nach pandemischer Entwicklung kann die Anpassung in die eine, aber auch in die andere Richtung gehen. Aktuell haben wir moderate Anpassungen vorgenommen: Ab dem 30. November endet die Isolationspflicht für Privatpersonen nach fünf Tagen ohne Test. – Wir halten aber an der Isolationspflicht fest. Unser Handeln wird immer besonnen, vorausschauend und im Schulterschluss mit den Expertinnen und Experten sein. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen können sich darauf verlassen, dass wir verantwortlich und ohne Schnellschüsse handeln. Wir werden den vorliegenden Antrag auch diese Woche ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun Dr. Vincentz.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich muss die Isolationspflicht aufgehoben werden, weil sie schlicht widersinnig ist – widersinnig gegen eine endemische Erkrankung und widersinnig, weil in Hessen und Rheinland-Pfalz längst keine Isolationspflicht mehr gilt, in Nordrhein-Westfalen aber schon. Wenn Sie also zum Beispiel Am Gosenbach – eine schöne Straße – in Siegen-Wittgenstein auf der einen Straßenseite wohnen, dann müssen Sie sich in Isolation begeben. Ziehen Sie aber um und wohnen auf der anderen Straßenseite, dann gilt das für Sie nicht. Das ist diese wunderbar durchdachte Politik, die wir gerade wieder präsentiert bekommen haben, die vorausschauend ist und mit Maß und Mitte arbeitet. In Rheinland-Pfalz, in Hessen, in Baden-Württemberg, in Bayern scheint es ganz andere Winter zu geben als in Nordrhein-Westfalen. Ich dachte, dass es in Alpenlage in Bayern unter Umständen ein bisschen schärfere Winter geben könnte als bei uns. Ich wurde mal wieder eines Besseren belehrt. Man hat sich dem Rechtspopulismus wieder mutig entgegenstellt und ihn inhaltlich gestellt. Es ist aber schlichtweg auch widersinnig, weil Sie die Menschen, wenn Sie sie jetzt mit einer Isolationspflicht belegen, dazu bringen, dass sie sich nicht mehr freiwillig testen lassen gehen. Es gibt ja keine Zwangstestpflicht mehr. Das bedeutet: Bin ich krank und habe zum Beispiel ein kleines Geschäft, dann gehe ich mich unter Umständen einfach nicht mehr testen lassen, weil ich weiter arbeiten möchte. – Das 23.11.2022 bedeutet also, dass ich mich willentlich der Gefahr aussetze, Menschen zu infizieren, weil ich den Erkenntnisgewinn durch einen Test nicht mehr haben will und mich unter Umständen nicht mehr in Isolation begebe, anstatt mich eigenverantwortlich testen zu lassen, um mich dann so verhalten zu können – eigenverantwortlich –, wie es eine immer noch sehr ansteckende Erkrankung von mir verlangt. Diese Widersinnigkeit ist bei Ihnen aber folgerichtig. Wer heute Morgen im Kampf gegen Antisemitismus, einem so wichtigen Thema, nicht jeden mitzuwirken einlädt und nicht jeden einlädt, diesen Antrag zu unterschreiben, sondern bestimmte Gruppen ausschließt, der ist moralisch auch dazu bereit, Menschen wegzusperren und ihrer tiefsten Rechte zu berauben. (Beifall von der AfD – Dr. Günther Bergmann [CDU]: Unfassbar! Unverschämt!) Herr Haug, es sind nicht diejenigen dazu verpflichtet, Ihnen hier Zahlen, Daten, Fakten vorzulegen, die die Maßnahmen abschaffen wollen, sondern es sind diejenigen verpflichtet, Zahlen, Daten, Fakten vorzulegen, die die Menschen ihrer elementaren Freiheitsrechte weiter berauben wollen. (Beifall von der AfD) So wurde Ihr Kampf gegen Verschwörungstheorien, den Sie heute Morgen ja noch so nett angekündigt haben, letztlich zum Kampf gegen die politische Opposition. Ihr Anspruch, die Einzigen zu sein, die die Wahrheit besitzen, ist im Kern antidemokratisch. Da ist es fast logisch, dass Sie hier umso verzweifelter immer betonen müssen, dass Sie die demokratischen Fraktionen sind. Es ist ja auch oftmals der, der „Haltet den Dieb!“ schreit, der, der bei sich das Portemonnaie hat. (Beifall von der AfD) In diesem Sinne und um mit den Worten des amtierenden Gesundheitsministers im Bund zu schließen: Die Welle, die bricht ja schließlich nicht von allein. – Das hätte man der Welle vielleicht sagen müssen, dass sie damit im Prinzip nur mehr Wasser auf die Mühlen der Aluhüte gibt, als sie selbst war. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Minister Liminski das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Erst mal möchte ich zu Beginn sagen, dass ich es Landtag richtig und wichtig finde, dass wir hier im Landtag über die Abwägung zwischen Gesundheitsschutz einerseits und Grundrechtsschutz andererseits debattieren, beraten, diskutieren. Die Pandemie hat dabei vieles gelehrt – auch, dass das Populäre nicht unbedingt immer das Richtige sein muss. Ich darf heute Karl-Josef Laumann vertreten, von dem Sie, glaube ich, alle wissen, dass er die alltägliche Lebensrealität sehr genau im Blick und auch einen ausgeprägten Sinn für den Schutz von Grundrechten hat. Die damit verbundene Abwägung muss sorgfältig sein. Das erfordert Zeit und zudem auch eine Abstimmung im Länderkreis. Einheitlichkeit hilft bei der Akzeptanz. Wir müssen aber leider feststellen, dass es bedauerlicherweise an dieser Stelle nicht gelungen ist, zu einem einheitlichen Vorgehen unter den Ländern zu kommen. Es wurde hier schon mehrfach erwähnt. Vier Länder haben seit der letzten Debatte hier im Landtag über dieses Thema angekündigt, die Isolationspflicht für mit dem Coronavirus infizierte Personen abzuschaffen. Die Frage, an wem diese mangelnde Einheitlichkeit liegt, lässt sich allerdings nicht so leicht beantworten, wie das eben vielfach gemacht worden ist. Insofern müssen wir konstatieren, dass es bedauerlicherweise so ist. Dazu gehören aber immer beide Seiten. Nordrhein-Westfalen wird diesen Weg der vollständigen Aufhebung der Isolationspflicht für mit dem Coronavirus infizierte Personen nicht mitgehen zum jetzigen Zeitpunkt. Ich will gerne erläutern, warum das so ist. Wir als Landesregierung haben uns durch die gesamte Pandemie hindurch an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts orientiert und damit auf wissenschaftliche Expertise gesetzt. Das hat sich aus meiner persönlichen Sicht auch bewährt. Ganz konkret orientieren wir uns aktuell als Landesregierung bei der heute in Rede stehenden Frage an den Empfehlungen des RKI zu Quarantäne und Isolierung vom 2. Mai diesen Jahres, die bis heute gültig sind. Darin empfiehlt das RKI, eine fünftägige Isolation anzuordnen. Darüber hinaus empfiehlt es, dass ein Test gemacht werden soll, um die Zeit der Isolation zu beenden. Mit der heutigen Entscheidung unseres Gesundheitsministeriums, die Sie alle wahrgenommen haben, folgen wir dieser Empfehlung des RKI vollumfänglich. Richtigerweise könnten Sie jetzt anführen, dass wir vorher in Nordrhein-Westfalen strenger waren, weil wir die Aufhebung der Isolation mit einem Pflichttest versehen hatten. Aber das ist seit heute eben nicht mehr der Fall, weil aus Sicht unseres Gesundheitsministeriums die aktuelle Infektionslage dies verantwortbar zulässt. 23.11.2022 Wir haben diese Regeln heute Morgen angepasst. Sie haben es vernommen. Das ist in der Tat Ausdruck der andauernden Prüfung, wie sie richtigerweise durch das Gesundheitsministerium vorgenommen wird. Wir halten das, wie gesagt, für verantwortbar. Man muss sich immer im Klaren darüber sein: Ja, es ist ein Eingriff in Grundrechte, wenn eine Isolationspflicht verhängt wird. Das darf man auch so sagen, ohne das Virus zu verharmlosen. Aber es ist auch schwierig für die Gruppierungen und Berufsgruppen, die eine freiwillige Isolation nicht ganz so leicht in ihrem Alltag umsetzen können. Wir haben es vorhin auch schon gehört: Es gibt Gruppen, denen es mit Blick auf den Arbeitsvertrag, auf die Schulpflicht oder auf andere Dinge nicht so leicht möglich ist. Auch das muss eine Landesregierung im Blick haben, wenn sie Empfehlungen des RKI umsetzt. (Beifall von der CDU) Insofern muss es uns darum gehen, dass wir bei derart schwierigen Abwägungsfragen immer eine Lösung finden, die für die Betroffenen rechtssicher umzusetzen ist. Darum bemühen wir uns als Landesregierung. Wir werden weiterhin das Infektionsgeschehen und auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse sehr genau verfolgen. Wir schauen darüber hinaus, was andere Länder in Deutschland machen, und auch, wie unsere europäischen Nachbarn mit dem Virus umgehen. Wir werden daraufhin natürlich jederzeit die bestehenden Regelungen, einschließlich der Isolierungspflicht, auf ihre Erforderlichkeit und Berechtigung überprüfen. Lassen Sie mich abschließend einen Satz sagen. Ich glaube, es ist keine Frage von Schwarz oder Weiß, sondern es ist eine Frage, bei der es darum geht, für eine erforderliche Maßnahme die richtigen Zeiträume bzw. den richtigen Zeitpunkt zu finden. Insofern würde ich uns empfehlen, an dieser Stelle rhetorisch etwas abzurüsten. Uns alle eint doch hoffentlich, dass wir unser Land gemeinsam gut durch diese schwierige Zeit bringen wollen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ist es jetzt an der Zeit, abzustimmen. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/1667. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Landtag Wir kommen zu: 5 Hilferuf der Schulleitungen ernstnehmen: Gewalt an Schulen in den Griff bekommen! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1681 Ich eröffne die Aussprache. Herr Clemens hat das Wort für die AfD-Fraktion. – Bitte sehr.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Es sind Zahlen, die uns alarmieren müssen. Zwei Drittel der 1.300 befragten Schulleiter in Deutschland haben in den letzten fünf Jahren psychische Gewalt gegenüber Lehrern erlebt. Ein Drittel berichtet von körperlichen Angriffen und Cybermobbing. Bei uns in Nordrhein-Westfalen stellt sich die Lage, wie so oft, noch dramatischer dar. Hier sind es drei Viertel der Lehrkräfte, die beschimpft, bedroht, beleidigt oder gemobbt wurden, während fast die Hälfte körperlich angegriffen oder zum Opfer von Nachstellungen im Internet wurde. Das berichtet die aktuelle Studie des VBE zur Gewalt gegen Lehrkräfte. Wenn auch die Fälle von Gewalt insgesamt auf dem hohen und seinerzeit stark gestiegenen Niveau von 2020 geblieben sind, gibt die Hälfte der Schulleiter an, dass die Gewalt an ihrer Schule seit dem Beginn von Corona zugenommen hat. Da ist auch schon der erste Elefant im Raum, den man in der Debatte lieber nicht beim Namen nennt, wenn man abstrakt von der Pandemie spricht, als handele es sich dabei um ein Naturereignis. Aber es ist nicht die Nachwirkung einer Coronaerkrankung, kein Long COVID, wenn Kinder und Eltern zunehmend aggressiver gegenüber ihren Lehrern auftreten. Es waren und sind Ihre Maßnahmen gegen ein Virus, Ihre Lockdowns und Kontaktsperren, die unzählige Familien in kleinsten Wohnungen zurückgelassen haben. Und es war das von Ihnen geschaffene Umfeld von Massentestungen und Masken im Unterricht, das unsere Lehrer zum ersten Adressaten von Wut und Frust in der Schule gemacht hat. Laut der Studie wurden in jeder zehnten Schule gewalttätige Übergriffe bei der Umsetzung sogenannter Hygienemaßnahmen verübt. Es überrascht nicht, wo das ganz besonders der Fall war. An Haupt-, Real- und Gesamtschulen berichten satte 70 % der Schulleiter von einer Zunahme der Gewalt seit Beginn der Pandemie. Es sind leider ausgerechnet die Kinder aus einkommensschwachen Familien, die hier überproportional vertreten sind und denen Lockdown und Fernunterricht ganz besonders zugesetzt haben, weil ihr Zuhause eine kleine Miet-23.11.2022 wohnung ist und keine Luxusvilla wie beim damals verantwortlichen Bundesgesundheitsminister. Aber es sind nicht nur die Coronamaßnahmen, die als Elefant durch den Raum tapsen, ohne beim Namen genannt zu werden. Gewalt gegen Lehrer ist kein harmloser Pennälerstreich, wie ihn einige zur Weihnachtszeit in „Die Feuerzangenbowle“ sehen. Fälle wie im Mai an der Gesamtschule Osterfeld in Oberhausen, wo ein 13-Jähriger eine Lehrerin erst beleidigt und dann körperlich an Kopf und Arm verletzt hat, sind leider keine Einzelfälle. Allein zwischen Januar und Mai dieses Jahres hat es 27 Vorfälle allein an dieser Gesamtschule gegeben, wie die Polizei berichtet. Es ist in vielen Fällen ein importiertes Gewaltproblem. Es gibt Kulturkreise, da hat man Probleme mit Frauen als gleichberechtigte Autoritäten. Die VBE-Studie schweigt sich zu solchen Faktoren leider politisch korrekt aus, ebenso in vielen Fällen die Berichterstattung. Der bekannte Mobbingberater Wolfgang Kindler, selbst ehemaliger Lehrer, aus Recklinghausen, nimmt dazu kein Blatt vor den Mund. Zitat: „Wir haben das Problem, dass Kinder aus Migrationszusammenhängen häufig körperlich gewalttätiger sind als andere“, sagte er vor wenigen Jahren im WDR. Kindler beklagte in diesem Zusammenhang auch die starke Tabuisierung von Ursachen, die eine echte gesellschaftliche Debatte verhindern. In diesem Lichte ist auch die VBE-Studie zu betrachten. Fast die Hälfte der Befragten hält Gewalt gegen Lehrkräfte für ein gesellschaftliches Tabu, weswegen das Dunkelfeld tatsächlicher Gewalt vermutlich hoch ist. Wenn man ein Problem lösen will, meine Damen und Herren, muss man das Problem erst einmal erkennen und beim Namen nennen. Helfen Sie uns, das ohne Scheuklappen zu tun. Kommen wir der Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrern nach und schützen sie mit gesteigerten Sicherheitsmaßnahmen da, wo es nötig ist, aber auch mit einer Meldepflicht, um wirklich jeden Fall von Gewalt gegenüber Lehrkräften zu erfassen, um eine umfassende Datenbasis aufzubauen. Schaffen wir einen regelmäßigen Sicherheitsbericht der Schulen, um die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können. Passen wir die Lehrerfortbildung an diese Realitäten an, damit man präventiv agieren und im Ernstfall deeskalieren kann. Ich spreche an dieser Stelle meine höchste Anerkennung für die engagierten Kollegien aus, die sich diesen Herausforderungen Tag für Tag stellen. Und nein, niemand will sich an Sicherheitsdienste an manchen Schulen gewöhnen. Und doch kann man kommunale Schulträger auch kurzfristig nicht allein-Landtag lassen, wenn die Lage dauerhaft eskaliert, wie zuletzt an der Hauptschule an der Grillostraße oder am Gauß-Gymnasium in Gelsenkirchen. Dass es dringend mehr pädagogisches Fachpersonal an Schulen braucht, steht doch außer Frage. – Vielen Dank für Ihre Unterstützung des Antrags. (Beifall von der AfD – Kirsten Stich [SPD]: Das glauben Sie ja selber nicht!)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun Herr Kollege Grunwald das Wort.
Jonathan Grunwald CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Clemens, es ist schade, aber auch wenig überraschend, dass Sie die sachliche VBE-Studie mit Ihrer selektiven Wahrnehmung ergänzen müssen. Ihre sechs Beispiele stehen für 0,1 % unserer Schulen in Nordrhein-Westfalen. Klar ist, dass wir eine sichere Lernumgebung an all unseren Schulen benötigen. Die sechs genannten Beispiele sind dennoch in keinster Weise repräsentativ für die 5.400 Schulen in unserem Bundesland. (Beifall von der CDU) Sparen Sie sich daher bitte das Polarisieren. Wir kommen in der Sache deutlich weiter, wenn wir uns ernsthaft mit den Ergebnissen der Umfrage beschäftigen und sie nicht missbrauchen, um Ihre Vorurteile zu platzieren. Die Ergebnisse der bundesweiten Umfrage sind zweifelsfrei besorgniserregend. Für uns steht daher fest: Unsere Lehrerinnen und Lehrer brauchen und bekommen die maximale Rückendeckung. Denn sie leisten tagtäglich großartige Arbeit für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Ganz konkret werden unsere Maßnahmen dazu beitragen, die angespannte Situation an den Schulen zu entspannen. Durch die A13-Besoldung für alle Lehrkräfte, den Ausbau der Studienplatzkapazitäten sowie den stärkeren Einsatz von multiprofessionellen Teams schaffen wir ein besseres Betreuungsverhältnis und dadurch ein insgesamt besseres Lernumfeld. Damit lösen wir nicht sofort alle Probleme, aber es ist ein erster Anfang. Für die schwarz-grüne Koalition hat Bildung Priorität. (Beifall von der CDU) Deshalb haben wir im Haushalt für 2023 auch insgesamt 57 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit eingestellt und den Haushaltsposten für die Lehrkräftefortbildung um 10 % erhöht. Die Lehrkräftefortbildung wird durchgängig evaluiert und angepasst. Auch 23.11.2022 Angebote zur Gewaltprävention und zum Cyber-Mobbing finden sich wieder. Klar ist aber auch, dass es weiteren Handlungsbedarf gibt. Wir werden dieses wichtige Thema daher in den Ausschüssen weiter beraten, aber ohne Schaum vor dem Mund und ohne Vorverurteilung bestimmter Schülergruppen und Regionen. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Kollegin Andrea Busche das Wort, und es ist ihre erste Rede in diesem Hohen Hause. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
Andrea Busche SPD
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt habe ich tatsächlich gedacht, die AfD mache für die Missstände nur die Ausländerfrage verantwortlich. Nein, die Coronakeule musste natürlich auch noch mal herausgeholt werden. Aber um zum Thema zurückzukommen: Gewalt an Schulen ist ein ernstzunehmendes Problem. Das hat auch die bundesweite Studie des Verbandes Bildung und Erziehung gezeigt, die im November 2022 veröffentlicht wurde. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass sich die Anzahl der Schulen, an denen es in den letzten fünf Jahren zu Gewalt gegen das pädagogische Personal kam, auf einem hohen Niveau eingependelt hat. Wir als SPD-Fraktion sind daher auf die inhaltliche Debatte im Ausschuss dazu gespannt, die wir gerne mit der notwendigen Ruhe, aber auch Sachlichkeit führen wollen. (Beifall von der SPD) Was dafür nicht notwendig ist, ist die verfälschende, ungenaue und reißerische Art und Weise, wie mit dem Thema im Antrag der AfD-Fraktion umgegangen wird. Ich möchte das an drei Punkten erläutern. Die AfD sagt, ein Drittel der Befragten habe Erfahrungen mit tatsächlichen körperlichen Angriffen und Cyber-Mobbing gemacht. Was ist tatsächlich passiert? Es wurden bundesweit 1.300 Schulleitungen durch forsa befragt. Von denen sagte ca. ein Drittel, dass Lehrkräfte an ihrer Schule in den letzten fünf Jahren von körperlichen Angriffen betroffen waren. Es ist also nicht jede dritte befragte Person selbst Opfer von Gewalt oder Cyber-Mobbing geworden. Landtag Damit wir uns richtig verstehen: Wir halten die Zahlen auch mit dieser Einschränkung für besorgniserregend und sehen dringenden Handlungsbedarf. Allerdings gibt der vorliegende Antragstext die tatsächliche Dimension des Missstands nicht sachlich wieder. (Beifall von der SPD) Und diese Verunsachlichung in Ihrem Antrag lassen wir Ihnen so auch nicht durchgehen. Was sagt die AfD im vorliegenden Antrag? „Alltägliche Erfahrungswerte von Schülern, Eltern und Lehrern sowie der Blick in die aktuelle Tagespresse offenbaren, dass Gewalt, Vandalismus und Cyber-Mobbing im Jahr 2022 zum Schulalltag in Nordrhein-Westfalen gehören.“ Wie ist es wirklich? Die Zahlen geben nicht her, dass es täglich flächendeckend in NRW zu Fällen von psychischer und physischer Gewalt gegen Lehrkräfte kommt. Verteilt auf über 5.000 allgemeinbildende Schulen im Land ist das bei aller Dramatik nicht die Regel oder gar alltäglich und flächendeckend für den größten Teil der Lehrkräfte und Schulleitungen, wie es uns die AfD hier erzählen will. Aus genau diesem Grund halte ich das, was Sie in Ihrem Antrag wiedergeben, für eine viel zu verallgemeinernde und gefährliche Aussage. (Beifall von der SPD und von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Die VBE-Umfrage sagt aus, dass es an zwei Dritteln der Schulen in den letzten fünf Jahren mindestens einen Fall von psychischer Gewalt, an einem Drittel der Schulen mindestens einen Fall von Cybermobbing und an einem Drittel der Schulen mindestens einen Fall von psychischer Gewalt gegen Lehrkräfte gegeben hat. Die Umfrage liefert aber keinerlei absolute Zahlen. Die Umfrage sagt auch nichts darüber aus, ob es je Schule mehr als einen Fall im Zeitraum von fünf Jahren gegeben hat und ob es jeweils Einzeltaten waren oder Wiederholungsfälle dabei sind. Würde man nur den Antragstext der AfD lesen, könnte man glauben, mehr Informationen gebe es in der Studie nicht. Wenn man sich aber nicht nur die Pressemitteilung der VBE, sondern auch die Zahlen hinter der Studie ansieht – ich frage mich, warum die AfD das nicht gemacht hat –, findet man durchaus wichtige Hinweise zur Lage an unseren Schulen. Auch die polizeiliche Kriminalstatistik für Nordrhein-Westfalen hilft mit Zahlen weiter; diese Zahlen haben meine Kolleginnen und Kollegen übrigens schon im August und im September in Kleinen Anfragen erbeten. Die für das Jahr 2021 bekannt gewordenen Straftaten an Schulen in NRW liegen sogar niedriger als im Jahr 2020. Auch die Zahl der Körperverletzungen an Schulen liegt 2020 deutlich niedriger als in den Vorjahren. 23.11.2022 Bezieht man sich allein auf Straftaten gegenüber Lehrkräften, so ist die Gesamtzahl ebenfalls niedriger als zwischen 2012 und 2020. Der gleiche Trend ist für Körperverletzungen gegen Lehrkräfte festzustellen. Wir reden für 2021 über insgesamt 286 Straftaten gegen Lehrkräfte, wovon 142 Körperverletzungen sind. Das ist nicht schönzureden. Bei über 5.000 allgemeinbildenden Schulen mit 181.000 Lehrkräften in NRW und das verteilt auf 365 Tage im Jahr, muss es aber auch erlaubt sein, die Frage zu stellen, ob man vor diesem Hintergrund von alltäglicher und flächendeckender Gewalt an Schulen sprechen darf, wie das Ihr Antrag sagt. (Beifall von der SPD) Ich habe selbst bis Mai dieses Jahres über 15 Jahre lang an einer Schule gearbeitet und kenne aus eigener Erfahrung genug Situationen, in denen es zu Beschimpfungen, Drohungen und anderen Formen von psychischer Gewalt gegenüber dem Personal und den Lehrkräften gekommen ist. Mir ist deshalb auch sehr bewusst, wie wichtig dieses Thema ist. Die AfD möchte uns folgender Formulierung zustimmen lassen: „Soziale und zuwanderungsbezogene Disparitäten im Schulsystem drücken sich nicht nur durch eine Kluft der schulischen Lernleistungen aus, sondern auch durch eine Verrohung des schulischen Lern- und Lebensumfeldes in vielen sozialen Brennpunkten.“ Da haben wir sie also wieder, die erwartbare Zuschreibung des Problems auf Menschen mit Migrationshintergrund. Meine Damen und Herren, die VBE-Studie trifft dazu keinerlei Aussagen. Die AfD verweist im Antrag an dieser Stelle auf für ihre Erzählung passende Einzelfälle. Im Text der Quellen selbst werden diese Fälle aber teils völlig anders und viel differenzierter dargestellt. Diese Verfälschungen durch den Antrag, lassen wir auch nicht durchgehen. (Beifall von der SPD) Denn stattdessen sollten wir uns sachlich und faktenbasiert mit dem Thema „Gewalt an Schulen“ auseinandersetzen. Der Antrag der AfD-Fraktion versucht wieder, zu spalten, ohne diesem wichtigen Thema annähernd gerecht zu werden. Stattdessen werden durch Verzerrungen der Fakten die üblichen Klischees bedient. Wir sehen die Notwendigkeit einer ernsthaften Debatte. Deswegen sagen wir: Überweisung ja. Eine polarisierende Debatte ist mit uns aber nicht zu machen. (Beifall von der SPD – Zuruf von der SPD: Bravo!) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Frau Kollegin Busche, und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede. – Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Anja von Marenholtz das Wort.
Anja von Marenholtz GRÜNE
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Der Verband Bildung und Erziehung stellt im Rahmen der veröffentlichten Studie eindeutige Forderungen zur Bekämpfung von Gewalt an Schulen. Eine bessere Ausstattung mit sowohl pädagogischem als auch nichtpädagogischem Personal und erhöhte Anrechnungsstunden für das Kollegium zur Erfüllung besonderer Aufgaben stehen dabei auf der Wunschliste der Schulleitungen ganz oben. Die AfD instrumentalisiert in ihrem Antrag das sehr reale Problem von Gewalt gegen Lehrkräfte und der Schüler*innen untereinander, um ein extrem schwarzes Bild von Schule zu zeichnen und die Bezirksregierungen und die Landesregierung des Wegschauens und des Nichtstuns zu bezichtigen. Eine so ernste Problematik für die eigene Agenda zu nutzen, ist beschämend und leider längst nicht mehr überraschend. Die vollkommen abstrusen Forderungen, die in dem Antrag an die Landesregierung gestellt werden, berücksichtigen im Übrigen nur minimal die von den Schulleitungen selbst formulierten Bedürfnisse. Statt präventive Maßnahmen zu stärken, wird der Eindruck erweckt, die AfD würde unsere Schüler*innen durch den Einsatz von Videoüberwachung und Sicherheitsdiensten gerne wie Sträflinge auf Schritt und Tritt kontrollieren und überwachen. Das kann doch beim besten Willen nicht Ihr Ernst sein! (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Auch wenn das sprichwörtliche blinde Huhn hier einmal ein Korn gefunden und ausnahmsweise ein tatsächliches Problem thematisiert hat, entsprechen die daraus gezogenen Konsequenzen der AfD in keiner Weise unserem Ansatz. Wir wollen und werden Gewalt und Diskriminierung entschieden begegnen, und zwar präventiv. Dafür muss der 2019 angelaufene Zehn-Punkte-Aktionsplan „Gewaltprävention“ evaluiert und gegebenenfalls modifiziert werden. Das möchten wir gern im Ausschuss in diesem Kontext diskutieren, denn das ist mit Sicherheit effektiver als die Videoüberwachung von Kindern. Wir stimmen der Überweisung des Antrags zu. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Professor Dr. Andreas Pinkwart das Wort. 23.11.2022
Prof. Dr. Andreas Pinkwart FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gewalt an Schulen ist ein ernst zu nehmendes Thema, und die Studie des VBE hierzu ist wichtig und sicherlich auch alarmierend. Handlungsbedarf ist also geboten, und darüber sollten wir uns im Ausschuss konstruktiv austauschen. Kritisch sehe ich jedoch, welche Lehren die antragstellende Fraktion hieraus ziehen möchte. Wollen wir wirklich die Institution „Schule“ in unserem Land zu einem Ort machen, an der größtmögliche Überwachung existiert – mit Videoüberwachung auf jedem Schritt und Tritt, mit Sicherheitspersonal, als wäre man nicht an einem Ort des Lernens, sondern bei einer gewaltbereite Gruppen anziehenden Großveranstaltung? Glauben Sie wirklich, auf diese Weise ein gutes Lernumfeld zu schaffen, in dem unsere Kinder und Jugendlichen sich gerne mit Spaß, Freude und Fleiß auf den Ernst des Lebens vorbereiten wollen? Ich habe da, ehrlich gesagt, erhebliche Zweifel und größte Bedenken. (Beifall von Thorsten Klute [SPD]) Komplexe Problemfelder wie vielfältige Arten von Gewalt an Schulen – ob physisch oder psychisch – bieten keine einfachen Antworten. Fest steht, dass wir noch viel mehr als bereits jetzt auf Prävention setzen müssen und dass wir nicht erst dort ansetzen dürfen, wo es bereits zu spät ist. Wir müssen als Land dafür Sorge tragen, dass unsere Schulen personell nicht nur ausreichend, sondern gut ausgestattet sind. Dazu müssen wir die Lehrkräfte stärken und Hilfsangebote deutlicher machen. Es gilt, vermehrt darauf hinzuweisen, dass niemand alleingelassen wird mit der Problematik, die alle treffen kann – ob Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder gar Eltern. Auch die von Ihnen vorgeschlagene Meldepflicht gegenüber der Polizei in sämtlichen Kategorien – Mobbing, Straftaten und andere Vorkommnisse – schießt über das Ziel hinaus. Straftaten gehören selbstverständlich in den Zuständigkeitsbereich der Polizei, aber auch nur dann ist deren Einbeziehung grundsätzlich für den Schulalltag gegeben. Der Idealfall sollte doch sein, dass den Schulen selbst weitestgehende Handlungsmöglichkeiten gegeben werden, um vor Ort entsprechend gegen Gewalt vorgehen zu können. Daher lehnen wir Ihre Ideen von Überwachung sowie strenge Sicherheitsmaßnahmen an Schulen ab. Es sei hierbei der Hinweis auf das Konzept der Sicherheitspartnerschaft verwiesen, um Schulen vor allem vor Einflüssen von außen zu schützen. Landtag Wir sehen hier bei dieser Aufgabe auch die Kommunen in der Pflicht. Selbstverständlich kann das Land unterstützend wirken. Wir nehmen die Warnsignale der Lehrkräfte und Schulleitungen sehr ernst, und es bedarf guter Konzepte, um Gewalt an Schulen – ob körperlich oder psychisch – zu unterbinden und ihr vorzubeugen. Was wir aber nicht brauchen und auch nicht wollen, ist, dies zum Anlass zu nehmen, den Überwachungsstaat auszubauen – erst recht nicht dort, wo Kinder und Jugendliche sich in ihrem Sozialraum tagtäglich aufhalten. Einer Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir natürlich zu, aber wir hoffen, dass wir in den Beratungen dem Thema in anderer Weise begegnen als hier vorgeschlagen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Feller.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Studie des Verbandes Bildung und Erziehung hat ergeben, dass sich Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen in einem hohen Maße direkt beschimpft, bedroht, beleidigt und gemobbt fühlen. Auch körperliche Angriffe und Cybermobbing wurden beklagt. Wir als Landesregierung nehmen dieses Thema sehr ernst und legen großen Wert darauf, dass unsere Schulen sichere Orte sind, an denen sich alle am Schulleben Beteiligten wohlfühlen. Jede Lehrkraft, jede Schülerin und jeder Schüler, der in der Schule mit Gewalt konfrontiert wird – in welcher Form auch immer –, ist einer zu viel. (Beifall von der CDU) Unsere Schulen stehen ohne Frage vor großen Herausforderungen. Gerade deshalb haben unsere Lehrerinnen und Lehrer einen differenzierten Blick verdient. Daher trete ich deutlich dem Eindruck entgegen, dass Gewalt an unseren Schulen die Überhand hat. Das wird dem Engagement der Schulleitungen, der Lehrerinnen und Lehrer nicht gerecht. Um das noch einmal zu betonen: Gewalt hat an unseren Schulen keinen Platz. (Beifall von der CDU und Prof. Dr. Andreas Pinkwart [FDP]) Dennoch sind wir wachsam und sehr sensibilisiert. Daher haben wir bereits vor der genannten Studie Maßnahmen ergriffen, um Angriffe auf Lehrkräfte 23.11.2022 bzw. um Gewalt an Schulen insgesamt zukünftig zu verhindern. Der Schwerpunkt dieser Maßnahmen liegt insbesondere im Bereich der Prävention. Lediglich beispielhaft genannt seien hier das Anti-Mobbing-Projekt „Gemeinsam Klasse sein“, das im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung auch durch die Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt umgesetzt wird, sowie die Medienkonzepte, die auf der Grundlage des Medienkompetenzrahmens Nordrhein-Westfalen von den Schulen erstellt worden sind, um Themen wie beispielsweise das Cybermobbing fächerintegriert und fächerübergreifend umzusetzen. Seit März dieses Jahres sind die Schulen zudem gesetzlich aufgefordert, Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu erstellen. Dabei werden die Schulen intensiv unterstützt. Ein wichtiger Baustein hierbei ist der „Notfallordner – Hinsehen und Handeln“. Er wird aktuell überarbeitet und ergänzt und den Schulen zu Beginn des nächsten Jahres zur Verfügung gestellt. Die geforderte bessere personelle Ausstattung der multiprofessionellen Teams an den Schulen wird bereits jetzt umgesetzt. So hat die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr für einen weiteren Zuwachs für die Schulverwaltungsassistenz gesorgt. Für die Schulform „Grundschule“ wurden 400 Stellen und für die Schulform des Berufskollegs 169 Stellen bereitgestellt. Um eine weitreichende Schulsozialarbeit zu gewährleisten, fördert das Land Nordrhein-Westfalen kommunale Schulsozialarbeit ab dem Jahr 2022 über das Landesprogramm „Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ mit Landesmitteln in Höhe von 57,7 Millionen Euro. Zudem stellen wir über die Förderung kommunaler Schulsozialarbeit hinaus eigene Stellen für die Beschäftigung von Fachkräften zur Verfügung. Diese sind unbefristet und dauerhaft finanziell gesichert. Bereits jetzt wird die Schulsozialarbeit mit über 1.600 landeseigenen Stellen dauerhaft am Ort Schule gewährleistet. Hinsichtlich der Forderung nach einer Meldepflicht für sämtliche Straftaten sind Schulleitungen bereits jetzt verpflichtet, die Strafverfolgungsbehörden zu benachrichtigen, wenn gegen Schülerinnen und Schüler der Verdacht der Begehung eines Verbrechens besteht. Für den Fall des Verdachts eines Vergehens ist die Schulleitung zudem verpflichtet, zu überprüfen, ob pädagogische oder schulpsychologische Unterstützung oder erzieherische Entwicklung ausreichen oder ob aufgrund der Schwere der Tat oder anderer gewichtiger Umstände, zum Beispiel mehrfache Auffälligkeiten, eine Benachrichtigung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erforderlich ist. Landtag Ebenso regelt die allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen bereits eine Meldepflicht bei besonderen Vorkommnissen. Die Landesregierung setzt sich für den Schutz und die Sicherheit ihrer Beschäftigten ein. Niemand muss Übergriffe und gewalttätiges Verhalten im Dienst für das Gemeinwohl hinnehmen. Die Kombination von Prävention, Achtsamkeit und Intervention und ein Mitwirken aller Beteiligten sind daher besonders wichtig und schützt alle am Schulleben Beteiligten. Wir bleiben zu diesem Thema mit den Schulen und Schulaufsichtsbehörden im engen Austausch. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es gibt noch eine weitere Wortmeldung, und zwar von der AfD von Professor Dr. Daniel Zerbin.
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege Carlo Clemens hat gerade die Daten der Studie des Verbandes für Erziehung und Bildung genannt. Diese Befragung bestand aus einer Stichprobe von 1.308 Schulleitern. Damit ist sie vom Forschungsdesign relevant und spiegelt die Wirklichkeit wider. Was ist nun die Essenz dieser Erhebung? Wir haben einen signifikanten Anstieg von psychischer und physischer Gewalt gegen Lehrkräfte, und das kann man hier auch nicht wegdiskutieren. Dabei stechen insbesondere die Schulformen der Haupt-, Real- und Gesamtschulen und im Ländervergleich Nordrhein-Westfalen heraus. Was ist passiert, dass in dem ehemaligen Land der Dichter und Denker eine so hoch honorige Berufsgilde wie die der Lehrer Beleidigungen und sogar Schläge erdulden muss? Handelt es sich bei diesem Phänomen um eine einmalige Sache? Gehen wir doch mal nüchtern und schonungslos an diese Fragestellung heran. Die Wahrheit ist doch, dass das Berufsbild Lehrer ohne Amtsautorität auch seine Schattenseiten hat, beispielsweise wenn Helikopter-Eltern die Schuld für schlechte Noten stets beim Lehrer suchen und dafür in der heutigen Zeit auch eine digitale Bühne bekommen. Schwierig – das ist sicherlich unangenehm für Sie – wird es auch dann, wenn Kulturen vorherrschen, die Frauen als weniger wert und Ungläubige als zweitklassig diskreditieren. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. (Beifall von der AfD) 23.11.2022 Ich sage es mal in den Worten der 1980er-Aufbruchbewegung: Sprüht es an jede Wand, Bullerbü ist abgebrannt! Die Geister, die man rief, wird man jetzt nicht mehr los. Der Staat kommt seinen Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsvertrag nicht mehr nach. Ein Großteil der Devianz aber passiert unter dem Radar im sogenannten absoluten Dunkelfeld. Sehr geehrte Frau Busche, da lohnt es sich auch nicht, die PKS zu zitieren, weil die PKS nur das Hellfeld abbildet, und das ist hier nicht relevant, also nicht in dem Maße. Ein erster Schritt muss es daher sein, die psychische und physische Gewalt zum Nachteil unserer Lehrer obligatorisch zu registrieren und damit das Dunkelfeld aufzuhellen. Außerdem muss Fehlverhalten systematisch sanktioniert und nicht mit Alt-68er-Kuschelpädagogik weggeschmust werden. Eine der ältesten Regeln der menschlichen Konformität: Ordnung und Disziplin sind nicht altmodisch, sondern essenziell. In der Wirtschaft hat man das schon lange erkannt. Hier findet man aber hippe englische Begriffe wie Compliance. In Wirklichkeit ist es eigentlich genau das gleiche wie Disziplin und Ordnung. Langfristig muss sich aber grundsätzlich etwas ändern. Es reicht nicht aus, alle Lehrer gehaltsmäßig zu Stabsoffizieren zu machen. Wir brauchen einen gesellschaftlichen Wandel, einen Wandel, der Lehrer wieder zu Respektspersonen macht. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen somit zum Schluss der Aussprache und zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/81 an den Ausschuss für Schule und Bildung federführend, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wir stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen worden. Wir kommen zu: 6 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise (NRW-Rettungsschirmgesetz) Landtag Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/1501 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Optendrenk das Wort.
Dr. Marcus Optendrenk
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aufgabe des Sondervermögens zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Coronakrise, also des NRW-Rettungsschirms, war es im Wesentlichen, die Maßnahmen zur Bewältigung der Coronapandemie in einem vereinfachten Verfahren zu beschließen und krisenbedinge Steuermindereinnahmen zu kompensieren. Nach alledem, was wir jetzt wissen, können wir für das Jahr 2023 nicht mehr von einer pandemischen Entwicklung, sondern allenfalls von einer endemischen Entwicklung von SARS-CoV-2 ausgehen. Wir spüren das jetzt schon. Die Entwicklung hat sich relativ weitgehend normalisiert. Daher ist der NRW-Rettungsschirm ab dem Jahr 2023 mit seiner sehr weiten Zweckbestimmung und seinem Verfahren, das auf eine Vielzahl von Maßnahmen zur Abwehr einer Pandemie ausgerichtet ist, nicht mehr erforderlich. Der vorliegende Entwurf des Änderungsgesetzes zum NRW-Rettungsschirmgesetz sieht deshalb in § 8 Satz 1 vor, den NRW-Rettungsschirm zum 31.12.2022 zu beenden. Die Regelungen des Satzes 2, dass ein zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandener Bestand dem Landeshaushalt zufließt, gilt unverändert. Durch die Streichung des § 2 Abs. 3 erfolgen die Leistungen von Zins und Tilgung der für das Sondervermögen NRW-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite im Landeshaushalt. Sie werden dort nachgewiesen. Das ist nichts Ungewöhnliches, sondern das Gegenstück zum Errichtungsgesetz, ebenfalls einem Parlamentsgesetz. Ich werbe dafür, dass Sie diesem Gesetz zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU erteile ich nun dem Kollegen Olaf Lehne das Wort.
Olaf Lehne CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zweieinhalb Jahren hat ein damals neuartiges Virus die Welt beinahe zum 23.11.2022 Stillstand gezwungen. Corona hat seitdem weltweit Millionen Menschen das Leben gekostet, Familien auseinandergerissen, wirtschaftliche Existenzen bedroht und längst überwunden geglaubte Staatsgrenzen wieder errichten lassen. Die Bilder dieser Zeit haben sich in unser aller Gedächtnis eingebrannt: Konvois von Militärfahrzeugen, mit denen die Opfer der Coronapandemie in Italien transportiert werden mussten; medizinisches Personal, das bis zur Erschöpfung arbeitete und in dessen Gesichtern auch die FFP2-Maske sichtliche Spuren hinterließ; Familien, die sich nur durch Glasscheiben getrennt und in kompletter Schutzkleidung besuchen konnten oder – noch viel schlimmer – die sich gar nicht mehr sehen konnten. Trotzdem gab es in dieser dunklen Zeit immer wieder Lichtblicke. Eine bis dato nie vorstellbare Solidarität und Hilfsbereitschaft hat die gesamte Welt erfasst. Nachbarschaftshilfe wurde vor Ort gelebt. In Rekordgeschwindigkeiten wurden Impfstoffe entwickelt. Wir alle hier im Saal können uns sicherlich noch an die Nachricht des ersten bestätigten Coronafalles in Nordrhein-Westfalen in Heinsberg im Februar 2020 erinnern. Die damalige CDU-geführte Landesregierung hat sofort die notwendigen Maßnahmen eingeleitet und gut durch die Coronapandemie geführt. Auch wenn im Rückblick manche Entscheidungen auf Bund-Länder-Ebene vielleicht aus heutiger Sicht problematisch waren, wurde auch politisch in dieser Zeit parteiübergreifend solidarisch und zum Wohle des Landes entschieden. So haben wir hier im Landtag Nordrhein-Westfalen am 24. März 2020 einstimmig den Coronarettungsschirm in Höhe von 25 Milliarden Euro beschlossen. Viele wichtige Maßnahmen wurden seit 2020 daraus finanziert. Ich kann hier nicht alle aufzählen, möchte aber beispielhaft einige wichtige Maßnahmen nennen: Wir haben an Schulen und Kitas durchgehend ausreichend Testmöglichkeiten bereitgestellt. Wir haben ein Förderpaket zur Unterstützung für die Karnevals- und Brauchtumsvereine beschlossen. Mit 90 Millionen Euro haben wir unsere freischaffenden Künstlerinnen und Künstler in Nordrhein-Westfalen unterstützt und das Stipendienprogramm neu aufgelegt. Wir haben unsere Gesundheitsämter mit 62,4 Millionen Euro unterstützt, um mehr Personal für Kontaktnachverfolgung einstellen zu können. Mit 1 Milliarde Euro haben wir unsere Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen gefördert. Wir haben Ausfallfonds für Kinofilme und TV-Produktionen in Höhe von 21 Millionen Euro errichtet. Landtag Unsere Sportvereine haben wir bei ihrer wichtigen gesellschaftlichen Arbeit mit 15 Millionen Euro unterstützt. Die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf den Weg gebrachten finanziellen Hilfen haben stets Wirkung gezeigt. NRW ist besser durch die Krise gekommen als der Bundesschnitt. Dies ging aus den Konjunkturberichten des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung stetig hervor. Auch wenn wir im Haushalts- und Finanzausschuss nicht immer einer Meinung waren, haben wir in vielen Bereichen parteiübergreifend konstruktiv zusammengearbeitet, Kompromisse schließen können und oft einstimmig Hilfen beschlossen, die die Existenz vieler Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen gesichert haben. Doch der Bedarf eines solchen Coronarettungsschirms ist aufgrund der veränderten Coronalage nicht mehr gegeben. Die Pandemie selbst wie auch die wirtschaftlichen Auswirkungen haben deutlich abgenommen. Der Rettungsschirm mit seinen weiten Zweckbestimmungen und seinem Verfahren, das auf eine Vielzahl von Maßnahmen ausgerichtet ist, ist in dieser Form nicht mehr geeignet. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf setzt dies rechtlich um. Der nordrhein-westfälische Rettungsschirm wird zum 31.12.2022 aufgelöst. Der Bestand zu diesem Zeitpunkt wird dem Landeshaushalt zugeführt. Selbstverständlich ist die Pandemie nicht gänzlich vorbei. Im regulären Haushalt wird vorgesorgt, damit Nordrhein-Westfalen auch zukünftig optimal für den weiteren Pandemieverlauf gewappnet ist. Auf die weiteren Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss freue ich mich. Wir stimmen einer Überweisung zu. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Herr Kollege Lehne. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Stefan Zimkeit das Wort.
Stefan Zimkeit SPD
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Es ist auffällig, dass keiner der beiden Vorredner von der CDU darüber gesprochen hat, worum es hier wirklich geht. (Beifall von der SPD und Ralf Witzel [FDP]) – Das macht mich jetzt nervös, Herr Witzel, wenn Sie da klatschen. (Heiterkeit – Ralf Witzel [FDP]: In dieser Frage sind wir einig!) 23.11.2022 Es ist nicht etwa die verharmlosende Technik, die der Minister darstellen sollte, sondern es ist die größte Zweckentfremdung von Steuermitteln, die Nordrhein-Westfalen jemals gesehen hat. Das ist der Punkt. (Beifall von der SPD und Ralf Witzel [FDP]) Sie wollen verschleiern, dass 5 Milliarden Euro kreditfinanziert auf 2023 übertragen werden und dass damit die Schuldenbremse 2023 nicht eingehalten wird. Um die Verschleierung dieser Tatsachen geht es heute bei diesem Gesetzentwurf eigentlich. (Beifall von der SPD und der FDP) Sie umgehen die Schuldenbremse, Sie schaffen eine kreditfinanzierte Rücklage im Haushalt 2023 – was in Nordrhein-Westfalen schon einmal auf Ihr eigenes Betreiben hin, Herr Optendrenk, für verfassungswidrig erklärt wurde –, und Sie verstoßen gegen das von uns gemeinsam beschlossene Rettungsschirmgesetz. Herr Lehne, ich muss einmal in aller Deutlichkeit sagen: Sie rühmen sich hier wieder, wir hätten das ja einstimmig beschlossen. Dann wäre es Ihre Aufgabe gewesen, dafür zu sorgen, dass wir eine Auflösung auch wieder einstimmig beschließen und die CDU hier keinen Alleingang macht. (Beifall von der SPD) Sie kündigen damit das gemeinsame Vorgehen auf, das wir einmal beschlossen haben. Es ist eben nicht reine Technik. Was Sie hier tun, ist tatsächlich, Geld in den Haushalt 2023 zu überführen. Dieses Geld, das Sie überführen, haben Sie im Oktober und November dieses Jahres als Kredit extra für diesen Zweck im Rettungsschirm aufgenommen. Das tun Sie, obwohl im Rettungsschirmgesetz ausdrücklich steht, dass Kredite nur für Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona aufgenommen werden dürfen. Sie tun aber etwas anderes. Sie nehmen Kredite im Rettungsschirm auf oder haben diese aufgenommen, um Dinge im Haushalt 2023 zu finanzieren, die sachlich anders gelagert sind. Das ist ein Verstoß gegen das von uns gemeinsam beschlossene Rettungsschirmgesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und der FDP) All das tun Sie, um zu verschleiern, dass Sie 2023 die Schuldenbremse nicht einhalten wollen. Warum verschleiern Sie das durch solche Tricksereien? Es gibt einen rechtssicheren und transparenten Weg, die notwendigen finanziellen Mittel für die Unterstützung der Menschen in Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen. Lassen Sie uns gemeinsam die notwendigen Bedarfe für eine solche Unterstützung feststellen und Landtag das dann im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 durch Erklären der Notlage, die gegeben ist, einfach als Sondervermögen oder als Schuldenaufnahme im Haushalt umsetzen. Das ist der rechtlich vorgesehene Weg, das ist der mögliche Weg. Sie gehen einen anderen Weg, um weiter den Anschein zu erwecken, dass Sie die Schuldenbremse einhalten würden. Bei der Schuldenbremse reitet die CDU doch schon längst ein totes Pferd. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Anders als Olaf Scholz, Herr Kollege?) Und die Grünen steigen mit auf, anstatt der CDU klarzumachen, dass sie ein totes Pferd reitet. Entgegen dem, was Sie alle hier immer gefordert haben, machen Sie jetzt eine solche Trickserei mit, um den Anschein des Erhalts der Schuldenbremse zu gewährleisten. Das ist der falsche Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD) Ich hätte gerne Herrn Wüst angesprochen, er ist leider nicht da. Ich kann aber auch Herrn Optendrenk und Ihnen, Kolleginnen und Kollegen der CDU, folgende Frage mit auf den Weg geben: Warum kündigen Sie das gemeinsame Vorgehen mit der demokratischen Opposition bei der Bekämpfung von Krisen auf, indem Sie im Alleingang eine solche Trickserei auf den Weg bringen? Lassen Sie uns doch lieber gemeinsam schauen, welche Hilfen die Menschen in Nordrhein-Westfalen brauchen. Sagen Sie nicht, dass Sie beim Plündern des Rettungsschirms 3,5 Milliarden Euro erhalten konnten, und erklären das dann zum Hilfsprogramm. Entscheiden Sie sich nicht für das Vorgehen, zu verschleiern und zu tricksen. Lassen Sie uns stattdessen schauen, was als Hilfsprogramm notwendig ist, um es dann zur Unterstützung der Menschen gemeinsam auf den Weg zu bringen. Die Voraussetzung für eine rechtssichere, nachvollziehbare und transparente Lösung ist allerdings, dass Sie diesen unseligen Gesetzentwurf schnellstmöglich zurückziehen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich nun dem Kollegen Simon Rock das Wort.
Simon Rock GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Coronarettungsschirm ist eine Erfolgsgeschichte. Es war richtig, dass wir ihn vor über zweieinhalb Jahren fraktionsübergreifend ins Leben gerufen haben. (Stefan Zimkeit [SPD]: Warum schaffen Sie ihn dann wieder ab?) 23.11.2022 Und es ist genauso richtig, dass wir ihn nun zum Jahresende auflösen. Der Coronarettungsschirm hatte die Aufgabe, die direkten und indirekten Folgen der Pandemie abzumildern. Mit einem Volumen von bis zu 25 Milliarden Euro war er das angemessene Instrument gegen die Pandemiefolgen. Wir haben es gemeinsam und erfolgreich genutzt. Ein spezielles Verfahren hatte es im Haushalts- und Finanzausschuss ermöglicht, regelmäßig und kurzfristig Mittel zur Krisenbewältigung zur Verfügung zu stellen. Das Land konnte so unter anderem Vereine und Unternehmen zielgerichtet und schnell unterstützen, Impfkampagnen finanzieren und Krankenhäuser, Kommunen, Kitas und Schulen stärken. Oft wurden die konkreten Maßnahmen einstimmig beschlossen. Manchmal musste die Vorgängerregierung mit Oppositionsanträgen dazu motiviert werden, sinnvolle Programme zu verlängern, aber auch das ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger fraktionsübergreifend gelungen.
Berivan Aymaz
Herr Kollege, es gibt eine Wortmeldung des Kollegen Zimkeit. Möchten Sie die zulassen?
Simon Rock GRÜNE
Bitte schön.
Stefan Zimkeit SPD
Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade die Einstimmigkeit bzw. die Tatsache, dass wir den Rettungsschirm gemeinsam auf den Weg gebracht haben, betont. Deswegen würde ich gerne von Ihnen wissen, warum Sie auf Grundlage dieser Gemeinsamkeiten bei der Frage der um 50 Jahre vorgezogenen Abschaffung nicht auf die demokratische Opposition zugegangen sind, um Gespräche darüber zu führen, wie und wann wir den gemeinsam eingeführten Rettungsschirm auflösen?
Simon Rock GRÜNE
Herr Kollege Zimkeit, vielen Dank für die Frage. Wie Sie wissen, sind wir hier in der ersten Lesung, eine Parlamentsdebatte darüber steht noch aus, und wir haben noch die Möglichkeit, uns im Ausschuss darüber zu unterhalten. (Zurufe von Stefan Zimkeit [SPD], Angela Frei- muth [FDP] und Marcel Hafke [FDP]) Nach fast drei Jahren Pandemie befinden wir uns nun in einer anderen Lage. Das Ausmaß und die Dynamik der Pandemie und der Krisenbewältigung haben deutlich abgenommen. Wir sind auf dem Weg in einen endemischen Zustand. Daher wird der Coronarettungsschirm in seiner bisherigen Form nicht mehr benötigt und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Jahresende aufgelöst. Landtag Selbstverständlich ist das Coronavirus nicht verschwunden. Es werden weiterhin Mittel benötigt, um Pandemiefolgen abzumildern, doch das wird ab dem kommenden Jahr mit Mitteln direkt aus dem Landeshaushalt bestritten. (Stefan Zimkeit [SPD]: Das ist doch falsch!) Es ist aus parlamentarischer Sicht eine gute Nachricht, dass wir zu diesem Verfahren zurückkehren können. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Doch seit Putins Angriffskrieg auf die Ukraine befinden wir uns in einer weiteren, vielleicht noch schwerwiegenderen Krise, und diese Krise erfordert unsere volle Aufmerksamkeit. Mit der Ergänzungsvorlage zum Entwurf des Landeshaushalts 2023 schlägt die Landesregierung vor, den Restbestand des bisherigen Coronarettungsschirms in eine Krisenbewältigungsrücklage zu überführen. Im Übrigen muss man der Vollständigkeit halber auch einmal erwähnen: Der Bund, die Bundesregierung, die Ampelmehrheit, an der auch die SPD und die FDP beteiligt sind, gehen einen ähnlichen Weg. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Aus dieser Krisenbewältigungsrücklage soll ab dem Jahr 2023 ein Dreisäulenprogramm zur Bewältigung der Energiepreiskrise, bestehend aus Krisenhilfe, Krisenresilienz und Krisenvorsorge, mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro finanziert werden. Damit können wir die Bürgerinnen und Bürger in NRW gezielt entlasten. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Damit kommen wir im Übrigen dem nach, was die SPD schon lange gefordert hat. Diese Unterstützungsvorhaben finden Zuspruch in der Bevölkerung und bei den Sachverständigen, mit denen der Haushalts- und Finanzausschuss in den vergangenen Wochen den Haushaltsentwurf diskutiert hat. (Ralf Witzel [FDP]: Wo waren Sie denn?) Für genau diese Unterstützungsmaßnahme schaffen wir mit der Auflösung des Coronarettungsschirms eine wesentliche Voraussetzung. Daher freue ich mich auf die weitere Beratung dieses Gesetzentwurfs, und wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss selbstverständlich gerne zu. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Herr Kollege Rock. Ein kleiner Hinweis: Hier sitzt nicht der Herr Präsident, sondern die Frau Präsidentin. (Heiterkeit) 23.11.2022 Für die Fraktion der FDP erteile ich nun dem Kollegen Witzel das Wort.
Ralf Witzel FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gab hier einige bemerkenswerte Debattenbeiträge. Ich kann Herrn Kollegen Zimkeit beruhigen: Ich teile nicht alles, was Sie hier gesagt haben. (Stefan Zimkeit [SPD]: Danke!) Dass die Schuldenbremse ein totes Pferd ist, auf dem man reitet, ist nicht meine Sicht der Dinge. Wenn Sie aber an einer Stelle recht haben, etwa in der Einschätzung dessen, was die Landesregierung hier tut, und das kritisieren, dann darf man trotz aller Unterschiedlichkeiten applaudieren. Das gehört jedenfalls aus unserer Sicht zu einem sachlichen Umgang im parlamentarischen Diskurs. Auch wir sagen: Die schwarz-grüne Landesregierung hat hier die Nebelwurfmaschine angeworfen. Das war geradezu mit den Händen zu greifen. (Heiterkeit von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Jeder Redner der Koalitionsseite redete eigentlich am Thema vorbei. Hier wurden Lagen dargestellt oder erzählt, was für schöne Filmförderprojekte es gegeben hat. Herr Kollege Lehne hat eine sehr lange Liste mit Dingen vorgetragen, die geschehen sind, was völlig unstreitig ist. Sie haben viele Maßnahmen genannt, die der Landtag vor einem Jahr einstimmig beschlossen hat. Darüber müssen wir doch heute nicht mehr reden. Das eigentliche Thema dieser Debatte ist doch ein ganz anderes, nämlich dass Sie einen Vertrauensbruch begehen, weil Sie Verabredungen nicht einhalten, die wir gemeinsam miteinander getroffen haben. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Lassen Sie uns gemeinsam den Blick zurück auf die Entstehung werfen, auf die sich überschlagenden Ereignisse zu Beginn einer weltweiten Pandemie, deren weiterer Verlauf und Ausgang uns damals, Anfang 2020, völlig unbekannt waren. Da haben wir im überparteilichen Konsens ein beispielloses parlamentarisches Schnellverfahren praktiziert und einen Rettungsschirm mit zweckgebundenen Kreditermächtigungen in einem Gesamtrahmen von bis zu 25 Milliarden Euro eingerichtet. Der Landtag hat sich in seiner 85. Sitzung – das kann man alles nachlesen – in der 17. Wahlperiode am Vormittag des 24. März 2020 zunächst erstmalig mit dem Rettungsschirmgesetz und dem korrespondierenden Nachtragshaushaltgesetz 2020 beschäftigt. Nach beschlossener Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss erfolgte von 12:57 Uhr bis 15:32 Uhr eine Sitzungsunterbrechung des Plenums, damit sich der Haushalts- und Finanz-Landtag ausschuss in einer Sondersitzung mit dem Gesetzespaket befassen konnte. Nach positiven Ausschussvoten hat der Landtag dann noch am selben Tag das Rettungsschirmgesetz beschlossen und den Nachtragshaushalt in zweiter und dritter Lesung einstimmig mit den Stimmen aller hier anwesenden Fraktionen verabschiedet. Ungeachtet vieler offener Detailfragen seitens der Fraktionen haben alle Fraktionen zur Verfahrensbeschleunigung auf ein längeres Beratungsverfahren und eine umfassende Expertenanhörung mit den sonst üblichen Vorlaufzeiten verzichtet. Ganz besonders wichtig ist: Es wurde hier eine in der Tat ausgesprochen umfangreiche Kreditermächtigung von bis zu 25 Milliarden Euro ausgesprochen. Sie können das in den Protokollen über die Diskussionen nachlesen, die wir seitdem zu diesem Punkt geführt haben, und das war auch Gegenstand der damaligen politischen Verabredung. Das weiß ich aus der letzten Wahlperiode noch genau. Wir haben nicht gesagt, dass es ein Selbstzweck ist, 25 Milliarden Euro auszugeben. Es wäre unvernünftig gewesen, das so zu sehen. Stattdessen haben wir gesagt: Wir wissen nicht, was in der weltweiten Pandemie auf uns zukommt. Deshalb wollen wir nicht ständig neue Nachtragshaushalte auf den Weg bringen, um vielleicht noch einmal benötigte 3 oder 5 Milliarden Euro zusätzlich als Kreditaufnahme zu ermöglichen, sondern wir machen einen sehr breit aufgespannten Schirm, aber natürlich geleitet von der politischen Zielsetzung, die 25 Milliarden Euro am Ende des Tages idealerweise nicht zu benötigen. Wir waren durch die internationale Finanzmarktkrise ermuntert, in der zum Glück auch längst nicht alles an Stützleistungen und Hilfen gebraucht wurde, so wie es ursprünglich mal eingeplant war. Das war das eigentliche Ziel. Deshalb sagen wir als FDP-Landtagsfraktion sehr klar: Bei dieser Entstehungsgeschichte, bei den politischen Verabredungen, die wir hatten, ist es sowohl eine Frage der Unanständigkeit als auch der rechtlichen Brisanz, sich anzuschauen, was Schwarz-Grün mit diesem Gesetzentwurf hier tatsächlich beabsichtigt. Es ist ein Euphemismus, wenn in den Debatten von übrig gebliebenem Geld gesprochen wird. Hier ist kein übrig gebliebenes Geld. Es handelt sich nicht um Haushaltsreste früherer Jahre, die in einer Rücklage liegen, sondern es handelt sich um die Erlaubnis des Landtags, ganz eng, zweckgebunden und ausschließlich für Coronamaßnahmen Kredite aufzunehmen. Das ist der eigentliche Zweck. Hier wollen Sie zu einer Zweckentfremdung kommen. Das ist nicht in Ordnung, was Sie vorhaben. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das ist wirklich unlauter, was Sie hier machen! – Zurufe von Marcel Hafke [FDP] und Stefan Zimkeit [SPD]) 23.11.2022 Wir werden als FDP-Landtagsfraktion mit großer Aufmerksamkeit die weitere Beratung dieses Gesetzentwurfes im Blick behalten. Ich kann Ihnen nur dringend raten – mit Blick auf die zukünftige Verständigungsbereitschaft hier im Hohen Hause –, (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) anständig mit gemeinsamen Verabredungen umzugehen; auch was den weiteren Vollzug angeht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD – Zurufe von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Stefan Zimkeit [SPD])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Dr. Beucker das Wort. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD] – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So geht Demokratie, Herr Kollege!)
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Dieser Gesetzentwurf ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie undurchsichtig Politik gemacht werden kann, nicht weil dieses Gesetz für sich gesehen so schwer zu verstehen wäre, nein, weil es im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen steht, ohne die man die Gesamtlage aber nicht verstehen kann. Diese Maßnahmen werden im Landeshaushalt getroffen. Lassen Sie uns einen Blick darauf werfen. Zudem bestehen Beziehungen zur Sachpolitik, die zu beleuchten sind. Die AfD bringt also etwas Licht ins Dunkle. Die erste Stufe ist das vorliegende Gesetz. Was sieht der Bürger, wenn er nur dieses Gesetz liest? Folgendes: Die Coronakrise ist vorbei. Wir brauchen das zurückgelegte Geld nicht mehr. Wir schließen den entsprechenden Topf im Haushalt. – So weit, so gut. Erste Beziehung zur Sachpolitik: Nicht so gut ist, dass der Topf überhaupt so groß war. Es waren viele Milliarden Euro. Als Corona aufkam, war es sicherlich richtig, Vorsicht walten zu lassen. Dann aber kam es zu einem Überbietungswettbewerb bei den Maßnahmen, auch befeuert durch die obsessiven Vorstellungen des jetzigen Bundesgesundheitsministers. Herr Professor Dr. Lauterbach würde am liebsten heute noch seine Geisterfahrt fortsetzen, und das, obwohl wir nie eine Überlastung des Gesundheitswesens gehabt haben. (Stefan Zimkeit [SPD]: Oh mein Gott!) Die Schließungen von Schulen und Kitas waren Fehler. Die sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaft-Landtag lichen Folgen sind immens. Auch wenn die eine oder andere Coronamaßnahme zur Stützung der Wirtschaft notwendig war, wären die frühzeitige Öffnung und ein Ende der Dauerpanikmache im öffentlichrechtlichen Rundfunk die besten Maßnahmen gewesen. Die AfD hat frühzeitig anhand der Fakten gezeigt, dass die Notwendigkeiten nicht bestehen. Aber das sickert nur langsam in die Erkenntnis der Altparteien. Immerhin wird der Rettungsschirm hier aufgelöst, weil erkannt wurde, dass man ihn nicht braucht. Das ist der sachpolitische Meilenstein, den dieses Gesetz für sich markiert. Weiter mit der Haushaltsseite: In der Folge des Gesetzes ist das Geld, das im Topf war, jetzt frei und fließt in den allgemeinen Haushalt. Wir sind auf der zweiten Stufe angekommen. Das Geld kommt dann über einen zweiten Topf, den ich einmal als Zwischenlager bezeichne, in einen dritten Topf. Der dritte Topf ist für die Bewältigung der neuen Krise, der Energiekrise, bestimmt. Zweite Beziehung zur Sachpolitik: Die in Bund und Land regierende Vierfaltigkeit – von den Grünen über CDU und SPD bis zur FDP – spielt sich als Retter in der Krise auf. Sie behauptet, die Krise bestehe nur wegen des Ukraine-Krieges. Sie hat aber die Grundlagen dafür selbst gelegt. „Die dümmste Energiepolitik der Welt“ – ich zitiere die US-Qualitätspresse – wurde von CDU, SPD, Grünen und auch der FPD bekanntlich gemeinsam gemacht. Es wurden die besten Kernkraftwerke der Welt stillgelegt und dann hinterher noch der Kohleausstieg beschlossen. Das bedeutete schon lange vor dem Krieg die höchsten Strompreise der Welt für den Bürger in Deutschland. Den dritten Topf würden Sie sich größtenteils sparen, wenn Sie Ihre Energiewende ins Nichts abblasen würden. Zurück zum Haushalt, Stichwort „dritter Topf“: Jetzt wird es interessant; denn der erste und deswegen auch der zweite Topf waren mit Krediten finanziert. Damit ist es der dritte Topf ebenso. Aber das Verfassungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt, das Geld, das in einen Topf wie den dritten fließe, dürfe nicht aus Krediten stammen. Das Ergebnis unseres kleinen Weges vom Dunklen ins Hellere lautet also: Das vorliegende Gesetz sorgt indirekt dafür, dass der demnächst zu beschließende Haushalt vermutlich in Teilen nicht nur rechtswidrig, sondern sogar verfassungswidrig ist. Verfassungsgemäß wäre, wenn man mit dem Geld aus dem dritten Topf Schulden zurückzahlen würde. Die AfD zieht diesen verfassungsgemäßen Weg vor. Aber das ist von der Regierung nicht zu erwarten. Man kann das Coronasondervermögen haushaltstechnisch auf dieses Gesetz beschränkt so beenden. Die AfD wird aber dem Weg zu einem verfassungswidrigen Haushalt nie zustimmen. 23.11.2022 Wir fordern von der Regierung: Beenden Sie die Energiewende ins Nichts. Halten Sie den Haushalt verfassungsgemäß. Entlasten Sie kommende Generationen von Schulden. Der Überweisung an den Ausschuss stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 18/1501 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltungen. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen jetzt zu: 7 Mehr Hochwasserschutz für NRW: Pegelmessnetz erweitern und Daten vernetzen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1689 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragsstellende Fraktion der SPD dem Kollegen Herrn René Schneider das Wort.
René Schneider SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon wenige Wochen nach der Starkregenkatastrophe vom Juli 2021 war klar, dass das Pegelmessnetz in Nordrhein-Westfalen nicht ausreichte, um die Entwicklung der Hochwasserlage vorhersagen zu können. Im Umweltausschuss des Landtags konstatierte Frau Ministerin Heinen-Esser bereits am 9. August 2021 – ich zitiere –: „Bei den kleinen Flüssen fehlt uns aber die tatsächliche Prognose. Das ist das erste Ziel, das wir erreichen müssen: […]“ Mein sehr geschätzter Kollege Herr Dr. Ralf Nolten ergänzte – Zitat –: „Deswegen brauchen wir in der Tat ein neues Messsystem, sodass wir auch an den kleineren Flüssen über Radarmessungen immer genau wissen, wie sich dort die Pegel verändern, um eine frühzeitige Warnung zu erhalten. Das wird einzelne Sachschäden nicht verhindern, aber zumindest wird es helfen, Personenschäden Landtag zu verhindern. Das ist, denke ich, das zentrale Anliegen.“ Das ist das Ende Ihres Zitates, sehr geehrter Herr Dr. Nolten. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Hört, hört! – Heiter- keit bei Dr. Ralf Nolten [CDU], der gerade den Platz gewechselt hat.) – Herzlich willkommen im Plenum. (Widerspruch von der CDU) Nur hat sich leider bis heute beim Ausbau des Pegelmessnetzes wenig bis gar nichts getan. Das stellen nicht wir fest, sondern ein Bericht der Landesregierung, der uns im Umweltausschuss gegeben wurde. Es wurde seit Juli 2021 keine einzige neue Pegelmessstelle an einem kleinen oder mittleren Fluss installiert. Selbst das über die Jahre ausgedünnte Bestandsnetz ist bis heute nicht komplett instand gesetzt. 37 Stationen sind nicht automatisiert bzw. nicht wieder automatisiert und redundant. So steht es im Bericht. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Es funktioniert aber! – Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Natur- schutz und Verkehr: Aber es funktioniert!) Mittlerweile nehmen Städte wie Altena die Sache selber in die Hand und installieren Pegelmessstellen auf ihren Stadtgebieten. Gewerbebetreibende investieren in Sensoren, die Veränderungen der Pegel messen. Auch die Wasserverbände haben in neue Anlagen investiert. Was liegt also näher, als alle diese Initiativen ideell und finanziell zu unterstützen und anschließend miteinander zu vernetzen? Dazu braucht es einheitliche Datenstandards und die Bereitschaft, gemessene Daten nicht als unteilbaren Besitz anzusehen, sondern sie der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Ich denke, das ist, vor allem was die Datensätze des Landes und der Kommunen angeht, ganz im Sinne der Open-Data-Strategie von NRW. Zentraler Punkt bleibt aber die Notwendigkeit, dass das Land sein eigenes Pegelmessnetz erheblich ausweitet. Wo das erfolgen soll, hat hoffentlich das uns für Ende Oktober angekündigte Gutachten aufgezeigt, das uns als Abgeordneten bislang nicht vorgelegt wurde. Wir sind da noch im Gespräch mit dem Ministerium; das wird aber sicherlich noch erfolgen. Aber sei‘s drum: Immerhin haben Sie sich auf unsere Nachfrage hin darum gekümmert, auch einen Etat für den Ausbau des Pegelmessnetzes an kleinen und mittleren Flüssen im Haushalt 2023 vorzusehen.
Berivan Aymaz
Herr Kollege Schneider, es gibt eine Zwischenfrage vom Kollegen Herrn Rüße. Lassen Sie die zu? 23.11.2022
René Schneider SPD
Immer gern.
Norwich Rüße GRÜNE
Es freut mich sehr, dass Sie die Zwischenfrage erlauben. Es ist gerade ein bisschen der Eindruck entstanden, als ob das Messnetz in Nordrhein-Westfalen nicht funktionieren würde. Ich habe an Sie die simple Frage, Herr Kollege, ob Sie mit mir übereinstimmen, dass die Messstellen insoweit wieder in Ordnung gebracht worden sind, als die Messwerte abgefragt werden können und das Netz insofern auch funktioniert.
René Schneider SPD
Ich gehe insofern mit Ihnen d‘accord – da zitiere ich das, was uns vom Ministerium vorliegt –, als das ausgedünnte Pegelmessnetz, das es vor der Katastrophe gab, insoweit wieder in Ordnung ist, als etwas gemessen wird. Ich zitiere aber aus meiner eigenen Rede und damit aus Ihrem Bericht: (Zuruf von der CDU) 37 Stationen sind bis heute nicht wieder automatisiert und nicht redundant. Das heißt, sie sind nicht katastrophenfest, Herr Rüße, und darum geht es uns doch. Damit kann ich an dieser Stelle mit meiner Rede weitermachen. In Ihren Antworten auf unsere Fragen zum Etat 2023 im Umweltausschuss schreiben Sie, sehr geehrter Herr Minister, dass für den Ausbau des Messnetzes – darüber müssen wir auch langsam mal reden, also nicht nur über die alten Klamotten, sondern auch über den Ausbau, der ja so wichtig war, wie unter anderem Herr Dr. Nolten gesagt hat – zusätzlich 5 Millionen Euro jährlich gemeldet worden seien. Vielen Dank dafür; das ist wirklich ein guter Zug. Die Maßnahmen aber – das ist in Ihrem Bericht einschränkend nachzulesen, Herr Krischer – würden nach Dringlichkeit und Wichtigkeit priorisiert und vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit aus den Hochwasserschutzmitteln in der TG 66 finanziert. Genau da liegt doch das Problem: Ohne eigenen Titel für den Ausbau des Pegelmessnetzes kann es passieren, dass am Ende eben nicht genug Geld im großen Topf ist, um endlich mehr Messnetzstellen an kleinen und mittleren Flüssen zu installieren. Die Schaffung eines eigenen Haushaltstitels, wie wir ihn im Antrag fordern, würde an dieser Stelle auch Ambitionen zum Ausdruck bringen. Zwar erhöhen Sie den Ansatz in der Titelgruppe 66, also dem Hochwasserschutz, um weitere rund 13 Millionen Euro, (Norwich Rüße [GRÜNE]: Das ist nicht schlecht, oder?) aber um diese Mittel konkurrieren zig Maßnahmen des Hochwasserschutzes. Welches Prinzip soll denn da gelten: Wer zuerst kommt, malt zuerst, oder wer die meisten Stellen besetzt hat, kann die meisten Landtag Fördergelder abrufen? Wenn Sie also schon jetzt einschränken, dass die Mittelverfügbarkeit fraglich ist oder ein Problem werden könnte, läuft doch grundsätzlich etwas falsch. Kalkulieren Sie stattdessen doch bitte die Mittel so, dass sie passen. Das geht nämlich, weil die Deichverbände als größte Mittelempfänger im Fahrplan Deichsanierung doch ganz genau kalkulieren und Ihnen sagen können, was sie ausgeben. Stand 31. Oktober 2022 sind auch erst zwei Drittel der Mittel verausgabt. Wir sind gespannt, ob sich hieran noch viel ändert; im Jahr 2021 blieben schließlich Mittel liegen. Das Geld ist also da. Die Forderung, einen Titel für die Messnetzstellen zu schaffen, und die Erläuterung, mindestens 5 Millionen Euro zu sichern, sind also machbar. Wir haben die notwendigen Punkte kurz und knapp in diesem Antrag aufgeschrieben. (Andreas Keith [AfD]: Die Betonung liegt auf „kurz“!) – Das kann gerne noch viel epischer werden, denn ich hoffe, dass wir darüber im Umweltausschuss noch ins Gespräch kommen werden und vielleicht sogar einen gemeinsamen Antrag aller demokratischen Fraktionen auf den Weg bringen können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Glückauf und Gottes Segen! (Beifall von der SPD und Dr. Patricia Peill [CDU])
André Kuper
Wir haben hier ein technisches Problem; ich muss ein bisschen improvisieren. – Vielen Dank, Herr Schneider. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Nolten.
Dr. Ralf Nolten CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion zum heutigen Antrag bietet im Vergleich zur Pressemitteilung vom 19. Oktober nichts Neues. Damals ging es um einen von der SPD beantragten Bericht zum Pegelnetz NRW. Zu der von Alarmismus getriebenen Falschaussage, es seien Hochwassermeldepegel noch nicht in einem funktionsfähigen Zustand, zitiere ich jetzt doch gerne einen Satz aus der Vorlage 18/228: „Diese Pegel wurden nach dem Hochwasser kurzfristig zumindest in einen für die Hochwasserwarnung geeigneten Zustand versetzt, so dass alle Hochwassermeldepegel hierzu derzeit zur Verfügung stehen.“ Die unterschiedlichen Anforderungen an die Wiederherstellung von Hochwasserpegeln und gewässerkundlichen Pegeln, an redundante in Echtzeit übertragene Meldungen sind von der Präsidentin des LANUV vorgestellt worden. Das bisherige klassische 23.11.2022 Hochwasserwarnsystem basiert auf wenigen Pegelmessungen und Niederschlagsabflussmodellen. Es ist gut geeignet für große Einzugsgebiete wie beim Rhein oder der Mosel. Das System kann, so der Bericht, erweitert werden. Hierfür soll kurzfristig ein Ausstattungskonzept vorgelegt werden, um Informationen von weiteren einfachen Wasserstandsmessungen bis hin zu den Hochwassermeldepegeln zu erhalten – womöglich auch betrieben durch Kommunen und Gewässeranlieger. Warum aber führt der Bericht nun aus, dass bei den Wasserverbänden als den zentralen Akteuren nur wenige klassische Pegel in der Planung sind? Weil dieses System zu träge ist und zu spät Informationen für die Warnung der Menschen liefert. Gründe für die schnelle Abflussreaktion in den Mittelgebirgslagen liegen in der typischerweise dünnen Bodenschicht auf Festgestein, der steilen Topografie und der hohen Vorbodenfeuchte. Bei der Juli-Flut kam das Wasser nach einem anhaltenden großflächigen Starkregen über die Fläche als Hangwasser, aus dem Grund und von vielen kleinen Bächen. Was das nun notwendige Pegelmessnetz an den kleinen und mittleren Bächen und Flüssen angeht, habe ich im Ausschuss die Zielsetzung und Rahmenbedingungen eines Forschungsprojektes, welches schon im August 2021 von den Projektbeteiligten und der Ministerin Heinen-Esser skizziert worden ist, ausgeführt. Dies für die Hochwasserwarnung so wichtige Projekt findet in Ihrem Antrag keine Erwähnung. Das ist bemerkenswert: Entweder haben Sie nicht zugehört oder den Gesamtzusammenhang schlicht und einfach nicht verstanden. (René Schneider [SPD]: Sie erklären das im- mer so schön!) Im Projekt Hochwasser- und Überflutungsprognosesystem für kleine und Mittelgebirgseinzugsgebiete erfolgt für das Einzugsgebiet von Vicht und Inde eine Ergänzung der drei bisherigen Pegel mittels 100 Low-Cost-low-Power-Sensoren, die auf Druck und/oder Ultraschallmessung beruhen. Eine möglichst hohe Redundanz und eine plausible Netzbildung sind das Ziel. Die auf einem zentralen Server eingehenden Wasserstandsdaten werden vor einer weiteren Nutzung einer automatisierten Plausibilitätsprüfung und Qualitätssicherung unterzogen bis hin zur Ersatzwertbildung. Neben den eigentlichen Messdaten wird auch der betriebliche Zustand der Sensoren überwacht mittels Kontrolle von Versorgungsspannung und Signalstärke. Nicht die gewonnenen, sondern die verrechneten Daten und ihre Interpretation sind wichtig für die Warnung. Via 450-MHz-Technik werden die Daten an einen zentralen Server übermittelt. Dann Landtag werden mit einem hydrologisch-hydrodynamischen Modellsystem viele Trainingsdatensätze, digitale Zwillinge, für die KI erzeugt. Dies dient dann auch der Bestimmung der Sensorenstandorte. Niederschlagsdaten von 18 Bodenstationen, der LANUV, des DWD und des Wasserverbands werden ebenso einbezogen wie die Bodenfeuchtedaten des Forschungszentrums Jülich. Im Ergebnis werden dann Wasserstandsprognosen für gefährdete Siedlungen erstellt, und diese realen Messdaten validieren später das trainierte KI-System. Der umfassende Ansatz bedarf Entwicklungszeit, zwei Jahre für die Entwicklung, ein Jahr für den Testbetrieb, die Validierung und die Erhöhung der Robustheit. In das Projektteam eingebunden werden landesbehördliche Hochwassermeldedienste und örtliche Katastrophenschutzeinrichtungen. Sie sehen, die Perspektive Ihres dürren „Anträgelchens“ greift bei Weitem zu kurz. Zum finanziellen Rahmen: Er ist von 13 auf 90 Millionen Euro erhöht worden. Mehr Geld für den Hochwasserschutz gab es noch nie. Deswegen ist der Eindruck, den Sie hier erwecken, es gäbe kein Geld für den Ausbau des Pegelnetzes, einfach unredlich, unsachlich, und es zeigt Ihren ganzen Populismus. Und das werden wir in der Diskussion noch einmal ganz deutlich herausarbeiten, Herr Schneider. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Nolten. – Für die Fraktion der Grünen spricht nun die Abgeordnete Frau Vogelheim.
Astrid Vogelheim GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das schreckliche Hochwasser im Juli 2021 hatte großes Leid zur Folge. Allein NRW hatte 49 Todesopfer zu beklagen. Die immensen Schäden sind noch heute, mehr als ein Jahr nach der Katastrophe, sichtbar. Umso wichtiger ist es, dass wir alles dafür tun, die Bürgerinnen und Bürger, Städte und Kommunen vor einer weiteren Katastrophe, verursacht durch den menschgemachten Klimawandel, besser zu schützen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Erst Ende Oktober konnten wir uns bei unserem gemeinsamen Besuch des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in den Städten Altena und Hagen ein Bild von den massiven Auswirkungen des Jahrhunderthochwassers machen. Diese Orte stehen stellvertretend für dieses unfassbare Phänomen, dass aus eher kleinen Bächen durch die andauernden Niederschläge, gepaart mit örtlichen Starkregenereignissen, reißende Fluten werden. 23.11.2022 Hänge, sogar Straßen wurden weggespült, und die Evakuierung auch älterer und körperlich eingeschränkter Menschen gelang dort nur noch mühselig zu Fuß. Diese neue Gefahr müssen wir im Blick haben. Da ist der Ausbau des Pegelmessnetzes ein ganz elementarer Baustein, um Menschenleben retten zu können. Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, lässt jedoch einige Fakten außer Acht. Alle beschädigten Messstellen wurden bereits wiederhergestellt, und Umweltministerium und LANUV arbeiten bereits mit Hochdruck am Ausbau des Pegelmessnetzes. Im Nachtragshaushalt 2022 und auch im Haushaltsentwurf 2023 hat die schwarz-grüne Landesregierung wichtige Weichen für die Umsetzung gestellt. Hier verweise ich auf die erheblichen personellen Aufstockungen in den Fachbehörden und Bezirksregierungen wie auch auf die Erhöhung der Sachmittel. Davon sind selbstverständlich auch Mittel für das Pegelmessnetz vorgesehen. Der Netzausbau braucht Tempo. Da stimme ich Ihnen zu. Aber hier geht es auch um Sorgfalt. Was wir brauchen, ist ein gutes und intelligentes Konzept, um die Daten aller Stellen, auch von Dritten wie den Wasserverbänden, Kommunen und Gewässeranliegern, miteinander zu vernetzen.
André Kuper
Frau Kollegin, ich muss Sie gerade einmal stören. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD-Fraktion. Lassen Sie die zu?
Astrid Vogelheim GRÜNE
Gerne, ja.
André Kuper
Dann haben Sie das Wort, bitte.
René Schneider SPD
Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich höre jetzt vom zweiten Redner der regierungstragenden Fraktionen, dass alle alten Pegelmessnetzstellen wiederhergestellt seien. Stimmen Sie mit mir überein, weil wir auch im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gemeinsam über das gleiche Thema sprechen, dass im Bericht deutlich gesagt wird, dass 37 Stationen nicht wieder automatisiert und vor allen Dingen nicht redundant wiederhergestellt sind und damit diese Stationen nicht katastrophensicher sind, weil – wie wir es im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gerade gehört haben – gerade die Redundanz dafür eine wesentliche Rolle spielt?
Astrid Vogelheim GRÜNE
Ihrem ersten Teil stimme ich zu. Sie stehen noch nicht automatisiert Landtag wieder zur Verfügung. Aber mit etwas höherem Personalaufwand funktionieren sie, und sie werden jetzt endgültig wiederhergestellt. Aber sie sind bereit, um im Katastrophenfall Meldungen zu machen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Nor- wich Rüße [GRÜNE]: So ist das!) Wichtig sind dabei genaue Kriterien und einheitliche Standards, um Pegelstandorte zu identifizieren. Vorhandene Daten sollen für alle Beteiligten besser verfügbar und nutzbar sein. Das legen auch Sie in Ihrem Antrag nahe. Aber die von Ihnen geforderten Verknüpfungen und Vereinheitlichungen von Daten und Messstellen – auch von Dritten – hat das Ministerium längst angekündigt, sie sind Teil des bereits laufenden Prozesses. All dies ist erkannt und wird nun Zug um Zug abgearbeitet. Dafür braucht es wirklich keinen neuen Antrag. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Eindrücke und Folgen der Hochwasserkatastrophe werden uns noch sehr lange beschäftigen. Aber vor allem werden sie die betroffenen Bürger noch sehr lange begleiten. Deswegen müssen wir alle Hebel zum Schutz der Bevölkerung in Bewegung setzen. Durch mehr Klimaresilienz, sorgfältige Frühwarnsysteme und ökologischen Hochwasserschutz wird es uns gelingen, nachhaltige Konsequenzen aus der Krise zu ziehen. Wir stimmen für die Überweisung in den Umweltausschuss, um die Diskussion dort zu vertiefen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Vogelheim. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung plant die Erweiterung des Pegelmessnetzes auf Grundlage eines Gutachtens. Bereits jetzt tragen auch Wasserverbände, Kommunen und private Initiativen zur Erweiterung des Messnetzes bei. Allerdings findet bislang kein weitreichender Austausch der Daten statt. Die SPD fordert einheitliche Standards, um die Vernetzung der Messstellen sicherzustellen. Die gewonnenen Daten sollen via Open Data für jedermann frei zugänglich sein. Kommunen und Ehrenamtler sollen bei der Einrichtung von Messstellen finanziell unterstützt werden. Das LANUV hat nach dem Hochwasser umgehend eine Schadensaufnahme durchgeführt. Diese hat gezeigt, dass in der Eifel einige Pegel nachhaltig be-23.11.2022 schädigt sind. Derzeit sind 37 Pegel – sowohl Hochwassermeldepegel als auch wasserkundliche Pegel – in einem Zustand, der für den langfristigen Betrieb ungeeignet ist. Nach dem Hochwasser wurden diese Pegel kurzfristig so weit hergerichtet, dass sie zumindest vor Hochwasser warnen können. Für die Rückkehr zu einem langfristigen Pegelbetrieb sind weitere technische und oft auch bauliche Maßnahmen erforderlich. Die Datenverfügbarkeit ist, wie eingangs beschrieben, an allen betroffen Hochwassermeldepegeln grundsätzlich wiederhergestellt. Nach der Veröffentlichung des Gutachtens, so die Landesregierung, sollen weitere Pegelmessstellen folgen. Darüber hinaus hat die Landesregierung angekündigt, die Datenverfügbarkeit der Messstellen zu verbessern. Außerdem will das Land dafür sorgen, dass alle wasserwirtschaftlichen Daten leicht zugänglich und nahezu in Echtzeit frei zur Verfügung gestellt werden. Dieses Vorgehen begrüßen wir insgesamt. Aber jetzt, über ein Jahr nach der Katastrophe – ich glaube, das Gutachten ist vor etwa einem Jahr in Auftrag gegeben worden – ist es auch an der Zeit, dass das Gutachten endlich vorgelegt wird und wir zur Umsetzung dieser dringend notwendigen Maßnahmen kommen. Gerne können wir im Ausschuss darüber diskutieren, wie man die Pegelmessnetze auch mit privaten Pegeln besser vernetzen kann oder wie die gewonnenen Daten für weitere Akteure wie private Initiativen und Kommunen zugänglich gemacht werden können. All das ist nämlich wichtig und sinnvoll, um unsere Bürgerinnen und Bürger in Zukunft besser vor solchen Katastrophen zu schützen. Deshalb stimmen wir der Überweisung und der weiteren Beratung im Ausschuss zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und René Schneider [SPD])
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Keith.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 10 Milliarden Euro in zehn Jahren – dies fordert der Bundesrat für einen dringend benötigten Stärkungspakt Bevölkerungsschutz. Und was macht die Ampelregierung in Berlin? Sie plant, die Mittel für den Katastrophenschutz massiv zu kürzen. Erst nach einem Aufschrei der Feuerwehrverbände und des Technischen Hilfswerks gönnt sie dem Katastrophenschutz fürs kommende Jahr nun doch 80 Milliönchen extra, rund einen Euro pro Bundesbürger. Das sollte man im Kopf haben, wenn sich Landtag Annalena Baerbock in Ägypten dafür feiern lässt, dass angeblich stark von Klimakatastrophen betroffene Regionen dieser Welt fortan Geld von der Weltgemeinschaft erhalten, also, wie üblich, vor allem von Deutschland. Die Chinesen und die Inder haben bei der Finanzierung nämlich bereits abgewunken. Hier in Deutschland ist der Ampel allerdings die Sanierung des desolaten Bevölkerungsschutzes ein Jahr nach der Jahrhundertflut nur ein Almosen wert. In NRW beantragt die SPD nun, das Pegelmessnetz zu erweitern. Tatsächlich sind 37 der insgesamt 293 Pegel in NRW nach wie vor noch nicht vollständig betriebsfähig. Natürlich kann man jetzt darüber streiten, ob man die Pegel als „betriebsfähig“, „einsatzfähig“ oder „katastrophenfähig“ bezeichnet. Den Menschen an den betroffenen Flüssen allerdings hilft diese Diskussion wenig. Das passt aber zu einer Partei, die in Rheinland-Pfalz gerade den Rücktritt ihres Innenministers erlebt hat. Dem SPD-Minister Lewentz wurde Untätigkeit in der Katastrophennacht und Verschleierung bei der Aufarbeitung der Flutkatastrophe vorgeworfen. Damit hat die SPD aber kein Alleinstellungsmerkmal. Ob Rot-Grün in Rheinland-Pfalz oder unsere Sangria schlürfende CDU/FDP-Mallorca-Party-Truppe aus NRW inklusive der noch amtierenden Ministerin Scharrenbach – niemand aus den etablierten Parteien hat sich bei der Aufarbeitung der Flutkatastrophe mit Ruhm bekleckert. Aber was brauchen wir wirklich neben solchen völlig unsinnigen Anträgen der SPD, um unsere Bürger zukünftig besser vor Naturkatastrophen schützen zu können? Damit wir nicht länger nur reagieren, sondern auch im Vorfeld agieren können, brauchen wir Deiche, Sperrbauwerke und an den nachgewiesen kritischen Stellen Rückstauklappen und Hebeanlagen. Weiterhin benötigen wir Rückzugsräume für Wasser, einen naturnahen Wasserbau, ein intelligentes Talsperrenmanagement und ein risikogerechtes Baurecht. Vor allem brauchen wir eine viel, viel schnellere Meldekette. Es ist völlig unverständlich, warum in den zuständigen Behörden und Ministerien nicht die Alarmglocken läuten, wenn der Deutsche Wetterdienst vor Starkregen mit 150 l/m2 warnt. Schon die Starkregenereignisse vom 13. auf den 14. Juli in Altena und Hagen hätten Warnung genug sein müssen, um die Menschen einen Tag später in der Eifel und der Ahrregion zu warnen. Ich bleibe dabei: Die Bevölkerung hätte besser informiert, gewarnt und wo notwendig evakuiert werden müssen. Das hätte sehr wahrscheinlich nichts an den Schäden in der Flutnacht geändert, aber wir müssten dann heute nicht 49 Todesopfer in Nordrhein-Westfalen beklagen. (Beifall von der AfD) 23.11.2022 Noch mal: Ja, natürlich brauchen wir einen Pegelmessnetz auch für die kleineren Flüsse. – Das ist aber eben längst nicht alles. Ihr Antrag trägt zum zügigen Ausbau des Messnetzes auch nichts bei. Der Antrag bleibt unausgereift, die Forderungen sind unsinnig und weit hinter dem, was wir eigentlich brauchen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Keith. – Für die Landesregierung spricht nun Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin der SPD-Fraktion ausgesprochen dankbar, dass sie der Landesregierung und damit mir die Gelegenheit gibt, darzustellen, was infolge des katastrophalen Hochwasserereignisses im Juli letzten Jahres notwendig ist: Der Hochwasserschutz muss eine höhere Priorität bekommen, und wir müssen uns dieser Aufgabe neu stellen. Die Landesregierung tut das mit absoluter Priorität. (Beifall von den GRÜNEN) Wir arbeiten daran. Weil die Klimakrise dazu führt, dass wir mit solchen Ereignissen leider regelmäßig rechnen müssen, werden wir sie zwar nicht verhindern können, wir werden nicht alles lösen können, aber wir werden hoffentlich helfen, ihre Auswirkungen und vor allen Dingen den Verlust von Menschenleben und diese riesigen materiellen Schäden zu vermeiden. Dazu ist ein wesentliches Element – im 10-Punkte-Plan, den die Landesregierung beim Thema „Hochwasserschutz“ abarbeitet, steht es ganz vorne – der Ausbau des Pegelsystems. Ich will hier noch einmal klarstellen: Es gibt in Nordrhein-Westfalen derzeit 293 Pegelmessstationen. Auch wenn die SPD-Fraktion in ihrer Pressemitteilung – Herr Schneider, in Ihrer Rede haben Sie das nicht getan; ich habe sehr genau zugehört – behauptet, einzelne seien nicht funktionstüchtig, sage hier ganz klar: Alle sind funktionstüchtig. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dafür hat die Landesregierung gesorgt. Nach dem Hochwasserereignis waren einige nicht nur kaputt, sie waren gar nicht mehr da. Fahren Sie mal nach Gemünd in der Eifel. Die Pegelmessstelle, die dort ursprünglich war, gab es überhaupt nicht mehr. Die ist weggespült worden, und es war ein riesengroßer Kraftakt, es wieder aufzubauen und das Pegelsystem wieder auf das Niveau zu heben. Das reicht aber natürlich nicht aus. Wir haben insgesamt 37 Messstationen, die sehr wohl funktionstüchtig sind, aber noch nicht den zukünftigen Anfor-Landtag derungen entsprechen. Das ist so, als würden Sie ein Handy benutzen, das drei Jahre alt ist. Es entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Handy, ist aber sehr wohl funktionstüchtig. Deshalb haben wir unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen das Geld bereitgestellt, um das Pegelmesssystem auszubauen. Wir tun – deshalb verstehe ich Ihren Antrag überhaupt nicht – genau das, was Sie beantragen. Wir werden selbstverständlich das Pegelsystem ausbauen. Wir haben das Geld zur Verfügung gestellt. Das bezweifeln Sie auch gar nicht. Das Einzige, was Sie jetzt noch kritisieren, ist, dass es keine eigens ausgewiesene Haushaltsstelle gibt. Wenn das die Kritik ist, meine Damen und Herren: So what? (René Schneider [SPD]: Dann machen Sie es doch!) Das Geld ist da, aber es fehlt vielleicht noch die konkrete Haushaltsstelle. Das ist der einzige Punkt, der Ihnen am Ende aus Ihrer großen Kritik noch übrig geblieben ist. Was wir machen, ist, einen einheitlichen Standard einzuführen. Das ist dringend notwendig. Es ist völlig klar, dass das gemacht werden muss. Es steht in Ihrem Antrag, es steht in jedem Konzept, und das wird gemacht. Wir werden es selbstverständlich mit Open Data machen, sodass alle darauf zugreifen können. Das ist völlig selbstverständlich und steht in dem Bericht der Landesregierung. Das können Sie nachlesen. Sie fordern hier die Landesregierung auf, sie solle das tun. Ich verstehe gar nicht, warum Sie das beantragen. Auch dass wir alle unterstützen, die sonst noch im Hochwasserschutz und im Wassermesswesen unterwegs sind, ist eine Selbstverständlichkeit. Meine Damen und Herren, deshalb ist Ihr Antrag eine gute Gelegenheit für mich, darzustellen, dass diese Landesregierung sich der Herausforderung stellt und mit dem Wiederaufbau und dem Ausbau des Pegelnetzes die ersten wichtigen Schritte geht. Damit ist das Thema „Hochwasserschutz“ noch lange nicht abgearbeitet – wir haben noch eine ganze Menge mehr Baustellen; das ist völlig klar –, aber wir gehen diesen Weg, und wir stellen Nordrhein-Westfalen so auf, dass wir im Hinblick auf zukünftige Hochwasserkatastrophen die Defizite angehen, die deutlich geworden sind, die aber auch erst dadurch, dass wir seit relativ kurzer Zeit mit diesen Starkregenereignissen konfrontiert sind, offenbar geworden sind. Hier sind wir unterwegs. Dazu braucht es …
André Kuper
Herr Minister, es gibt den … 23.11.2022 Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: … keine Anträge der SPD-Fraktion. Dazu braucht es die Arbeit dieser Landesregierung, und die wird gemacht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Herr Minister, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD. Lassen Sie die zu? Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Es war jetzt eigentlich zu Ende.
André Kuper
Okay, vielen Dank. Die Zwischenfrage wurde nicht zugelassen. (René Schneider [SPD]: Da muss die Angst groß sein vor einer Nachfrage! Souverän ist anders, Herr Minister!) Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/1689 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe dann auf: 8 Die Gewinnung heimischer Gasvorkommen für mehr Versorgungssicherheit und Klimaschutz ergebnisoffen prüfen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1665 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir erleben gerade einen LNG-Boom. Der Wegfall des russischen Gases treibt die Nachfrage auf den Energiemärkten. Die Kosten des LNG-Booms sind erheblich. Die Ausgaben für die Errichtung der Terminals haben sich verdoppelt, und die Mietzeiten sind von 10 auf 15 Jahre gestiegen. LNG kann deshalb nur ein Baustein unserer Energieversorgung sein. Heimische Energieträger gehören Landtag zwingend dazu, um die Energiesouveränität auszubauen. (Christian Loose [AfD]: So wie Braunkohle?) Der Import von Flüssiggas aus dem Ausland ist mit hohen Umweltkosten verbunden. Erdgas wird im Ausland häufig unter deutlich weniger strengen Umwelt- und Klimaschutzvorgaben gefördert. Mit dem Transport von verflüssigtem Erdgas per Schiff über die Weltmeere sind zusätzlich hohe CO -Emissionen verbunden. Wer zu Flüssiggas aus dem Ausland Ja sagt, nimmt Umweltschäden in anderen Regionen der Welt billigend in Kauf. Zu einem verantwortungsvollen globalen Klimaschutz gehört, die mit dem Konsum von Erdgas verbundenen Umwelt- und Klimaprobleme nicht in andere Weltregionen auszulagern, sondern einen eigenen Beitrag zu leisten und den Abbau möglichst umwelt- und klimaschonend auszugestalten. Meine Damen und Herren, wir sind auch noch in den nächsten Jahrzehnten dringend auf Gas angewiesen, um Industrie und Haushalte zu versorgen. Deshalb brauchen wir eine offene Debatte über die Nutzung heimischer Gasvorkommen. Wir müssen fragen, inwiefern ihre Erschließung und Förderung einen Beitrag leisten könnten, um wirtschaftliche Abhängigkeiten zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Bisher hat Nordrhein-Westfalen auf kommerzielle Fördervorhaben verzichtet. Es gab viele offene Fragen. Es fehlten Daten und klare Antworten zu allen Wirkungen und Risiken. Heute wissen wir mehr über Bohrtechnologien und ihre Auswirkungen. Es wurden erhebliche wissenschaftliche und technische Fortschritte erreicht. Bereits 2021 hat eine vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission genau deshalb empfohlen, das Verbot zu überdenken und neu zu prüfen. Daher meine Bitte an alle Fraktionen: Lehnen Sie ein Überdenken und neues Prüfen weder kategorisch ab, noch stimmen Sie ihm blind zu. Hören Sie alle Argumente von Wissenschaft und Technik an, und denken Sie dann ideologiefrei nach. Das wäre ein starkes Argument, ein starkes Signal an die Bürgerinnen und Bürger für eine verantwortungsvolle Politik, die dieser gravierenden Energieversorgungskrise auch gerecht würde. Wir Freien Demokraten sind der Auffassung: Nur auf Basis gesicherter Untersuchungsergebnisse sind sachliche und rechtssichere Entscheidungen möglich, ob und unter welchen Bedingungen die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas möglich ist. Auch die Ablehnung der Erschließung und Förderung braucht eine gesicherte Datengrundlage. Herr Präsident, meine Damen und Herren, Versorgungssicherheit und stabile, bezahlbare Preise 23.11.2022 gehören zusammen. Es sind sehr gute Gründe, um eine Neubewertung des Verbots der Erschließung und Förderung heimischer Gasvorkommen vorzunehmen. Lassen Sie uns dies gemeinsam tun. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Hoppe-Biermeyer.
Bernhard Hoppe-Biermeyer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Energiekrise und die damit verbundene Verknappung von Strom und Gas sind seit Monaten das bestimmende Thema in der Landes- und Bundespolitik. Die Suche nach kurzfristigen Lösungen, Einsparpotenzialen und unabhängigen Ressourcen beschleunigen die Energiewende. Erneuerbare Energien wie Windkraft und Photovoltaik sind zukunftsfähige Optionen, auf die wir ohne Zweifel setzen müssen und werden. Für die Landesregierung keine Option sind allerdings der Antrag der FDP und ihre Forderung, das Fracking-Verbot zu überdenken und in Deutschland künftig Schiefergas aus dem Untergrund zu fördern. Dafür gibt es zahlreiche formale und sachliche Argumente, die eindeutig dagegen sprechen. Die Rechtslage ist klar, wie Sie auch selbst in Ihrem Antrag schreiben. Das Bundesrecht schließt Fördervorhaben zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten aus. Bereits 2017 wurde ein Fracking-Verbot beschlossen. Die FDP trägt selbst Regierungsverantwortung im Bund und könnte dort selbstverständlich eine Rechtsänderung betreiben. Uns allen ist aber auch klar, dass die Ampel im Bund eine solches Vorhaben nicht umsetzen wird. Die Position der FDP ist also nicht mehrheitsfähig, weder im Bund noch im Land. Die erhoffte schwarz-grüne Schützenhilfe der Landesregierung wird es definitiv nicht geben. (Beifall von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Auch in der Sache lassen sich mehr als genug Argumente gegen das Fracking finden. Fracking ist schon allein aus Gründen der Verfahrensdauer nicht dafür geeignet, die aktuelle Energiekrise zu lösen. Denn bevor Fracking-Erdgas in Deutschland gefördert werden könnte, müssten umfangreiche Voruntersuchungen und Analysen stattfinden. Dafür würden einige Jahre ins Land gehen, und – ganz wichtig – Fracking ist nicht risikofrei. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Erfahrungen aus den USA zeigen, dass es zu Erdbeben, Methanaustritten, Umweltverschmutzun-Landtag gen und Gesundheitsschäden kommen kann. Wir wollen uns nicht eine einzige dieser negativen Folgen erlauben. Derzeit werden weltweit die LNG-Kapazitäten ausgeweitet, sodass durch zusätzliche Angebote auch ein preissenkender Effekt zu erwarten ist. Die deutschen Speicher sind mittlerweile zu 100 % gefüllt, die europäischen zu mehr als 95 %. Der Vorwurf der FDP, dass sich Deutschland und die EU überproportional von amerikanischem LNG abhängig machten, ist schlicht falsch. Vielmehr hat sich Norwegen zum wichtigsten Gaslieferanten entwickelt, zudem nehmen Anteile aus Nordafrika stetig zu. Als schwarz-grüne Landesregierung werden wir unserem Zukunftsvertrag und der bereits beschlossenen Strategie treu bleiben. Nordrhein-Westfalen hat bereits eine zielgerichtete Energieversorgungsstrategie, die mit Blick auf 2030 auf wichtige Leitplanken setzt. Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen hat sich zum Ziel gesetzt, vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise, des Kohleausstiegs 2030 und des beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien diese Strategie weiterzuentwickeln und noch stärker auf eine sichere, verlässliche und bezahlbare Energieversorgung auszurichten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Zukunftsvertrag schließt Fracking in NRW ganz klar aus. Es dürfte daher niemanden überraschen, dass wir Ihrem Antrag in der Sache nicht folgen werden. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der SPD spricht Herr Abgeordneter Obrok.
Christian Obrok SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die aktuelle Energiekrise, ausgelöst durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, trifft unser Bundesland und die Wirtschaft hart – härter noch als andere Bundesländer. Das liegt daran, dass wir bei uns in Nordrhein-Westfalen viel Energie produzieren, aber auch in unseren energieintensiven Unternehmen viel mehr Energie gebraucht und verbraucht wird. Wir haben heute Morgen schon über die alarmierenden Zahlen des ifo Instituts und die schrumpfende Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Energiekrise gesprochen. Wir alle sind uns hier im Haus hoffentlich einig, dass wir unabhängiger werden wollen von Importen aus dem Ausland, unabhängiger von Importen aus zweifelhaften Staaten, die in puncto Demokratie, Men-23.11.2022 schenrechte, Arbeitsbedingungen und auch beim Umweltschutz nicht unseren europäischen und deutschen Standards genügen. Es besteht zumindest in weiten Teilen dieses Hauses außerdem Einigkeit darüber, dass wir von fossilen Brennstoffen, von Kohle und Gas, schneller unabhängig werden wollen und aus der Kernenergie herauswollen. Das ist auch bitter nötig, denn die Bewältigung des menschengemachten Klimawandels ist die Jahrhundertaufgabe unserer Generation. Wir haben jedoch kein Jahrhundert mehr Zeit, um das anzupacken. Der schnelle und beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ist deshalb das Gebot der Stunde, und zwar aus ökonomischen und aus ökologischen, aber auch aus politischen und aus moralischen Gründen. Sich bei der Energieversorgung breit aufzustellen und sich nicht wieder von nur einem Energieträger oder wenigen Importeuren abhängig zu machen: Diesen Geist des Antrags, liebe Kolleginnen der Kollegen der FDP, teilen wir. Dass Sie die aktuelle Situation allerdings zum Anlass nehmen, das Thema „Fracking“ nun erneut auf die politische Agenda zu heben, sehen wir hingegen sehr kritisch und lehnen das auch ab. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Erst im Oktober hatte Finanzminister Christian Lindner das auf Bundesebene versucht und ist damit aus unserer Sicht zu Recht gescheitert, denn zu groß sind und bleiben die Gefahren für die Umwelt und das Klima sowie die möglichen Auswirkungen auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger. Wir sehen diese Auswirkungen beispielsweise bei unseren unmittelbaren Nachbarn. Im niederländischen Groningen sind viele Menschen aufgrund der Förderung von Gasvorkommen aus unkonventionellen Lagerstätten in Angst. Es gab immer wieder Erdbeben – diese Angst ist also nicht unbegründet –, dort haben Häuser Risse, und die Anwohnerinnen und Anwohner warten teils jahrelang auf Entschädigungen. Auch die Auswirkungen durch das Einleiten von Chemikalien in den Boden sind massiv. Selbst wenn Sie in Ihrem Antrag neue wissenschaftliche Erkenntnisse und neue Methoden erwähnen, bleiben aus unserer Sicht viele Zweifel und viele Fragen unbeantwortet. Vor allen Dingen bleibt aber die Frage unbeantwortet, warum wir Nordrhein-Westfalen in dieser Ausgangslage gemeinsam wieder einen Schritt zurück machen sollen. Warum sollen wir das tun? Denn die erneuerbaren Energien – das haben wir eben schon mehrfach gehört – sind doch unsere Zukunft. Nur so können wir gemeinsam schneller und mehr CO einsparen, und das ist dringend notwendig, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Beim Fracking brauchen wir viel zu lange, um überhaupt mit den Vorarbeiten fertig zu werden. Zehn Landtag Jahre sind dort ungefähr im Gespräch für die notwendigen Vorarbeiten. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Wir brauchen beim Fracking also viel zu lange, um überhaupt mit der Förderung zu beginnen, und am Ende erreichen wir damit auch nur maximal 10 % des heutigen Gasverbrauchs. Diese zehn Jahre, die wir brauchen, aber die uns fehlen, sind wertvolle Jahre, verschwendete Jahre, in denen wir uns lieber für den Ausbau der erneuerbaren Energien einsetzen wollen. Wenn es darum geht, neben Wind und Sonne noch weitere Quellen zur Energieversorgung anzuzapfen, möchte ich noch einmal auf das Thema „Geothermie“ hinweisen. Hier liegen aus unserer Sicht noch viele ungenutzte Potenziale. Wir als Fraktion haben dazu unlängst auch eine Berichtsanfrage an die Landesregierung gestellt, weil wir wissen wollen, wie Sie insbesondere das Potenzial der Geothermie sehen. Zusammengefasst: Fracking ist aus unserer Sicht ein Schritt zurück für die Umwelt, für die Ökonomie und für die Gesundheitsprävention in unserem Land. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, lassen Sie uns den Blick gemeinsam nach vorne richten. Wir lehnen den Antrag inhaltlich ab. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir aber selbstverständlich zu. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Obrok. – Für die Fraktion der Grünen spricht der Abgeordnete Röls.
Michael Röls GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der Energiekrise zeigt sich Tag für Tag, wie dramatisch die Versäumnisse bei der Energiewende sind und wie teuer sie uns zu stehen kommen. Denn neben all den Maßnahmen, die gerade unternommen werden, sei es, um den Ausbau der erneuerbaren Energien endlich massiv zu beschleunigen, den Fuel Switch zu organisieren, oder um im Hinblick auf die Effizienz und Einsparbemühungen kurzfristig den Gasbedarf zu senken, ist parallel noch etwas passiert. Es hat sich gleichzeitig für die fossile Lobby in unserem Land ein Möglichkeitsfenster eröffnet, die aktuelle Lage dafür zu nutzen, um Mehrheiten für einen fossilen Rollback auf Jahrzehnte zu organisieren. Genau in den Dienst dieser Lobby stellt sich die FDP seit Wochen in der öffentlichen Debatte und auch hier mit diesem Antrag zulasten des Klimaschutzes und zulasten der Umwelt. (Beifall von den GRÜNEN) 23.11.2022 Fracking ist eine Risikotechnologie. Die Risiken sind vielfältig und konnten bisher auch nie gänzlich aus dem Weg geräumt werden. Zum einen birgt unkonventionelles Fracking je nach Standort oder Technologie die Gefahr, Mikroerdbeben auszulösen. Solche Vorfälle können verheerende Folgen für den Mensch, die Umwelt und die Natur haben. Zum anderen hat man sich in Deutschland auch wegen des Schutzes eines der wichtigsten Güter des menschlichen Lebens, nämlich des Trinkwassers, gegen das Fracking entschieden. Die Frackingtechnologie stellt für unser Grundwasser ein Risiko dar und gefährdet damit die Versorgung für Millionen von Menschen. Unklar sind weiterhin die genauen Konsequenzen des zwangsläufigen Einsatzes von Chemikalien und des Flowbacks, also der Entsorgung des anfallenden Abwassers. All diese Risiken führen dazu, dass für einen sinnvollen und sicheren Einsatz des unkonventionellen Frackings zunächst weitere Forschungsvorhaben nötig wären. Bis zum letzten Bericht der Expertenkommission im Juni waren allerdings noch keine Probebohrungen erfolgt, die einen neuen Erkenntnisstand erlauben würden. Dass man eine solche Risikotechnologie nicht einfach von heute auf morgen einführen und umsetzen kann, ohne weitere wichtige Fragen vorher zu klären, sollte auf der Hand liegen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das zeigt auch, wie irreführend es ist, dass in dem vorliegenden Antrag der Eindruck erweckt wird, Fracking in NRW könne uns in der akuten Lage der Gasknappheit weiterhelfen, denn bis alle weitergehenden Untersuchungen gründlich erfolgt sind und die entsprechende Infrastruktur geplant, genehmigt und gebaut ist, wird es Jahre dauern. Gerade jetzt, wo es am nötigsten ist, hilft uns dieser Vorstoß keinen Millimeter weiter, und mittelfristig wollen wir ohnehin auf grünen Wasserstoff umsteigen. (Beifall von den GRÜNEN und Christina Schulze Föcking [CDU]) Ich fasse zusammen: Dieser Antrag ist kein geeigneter Beitrag, der akuten Energiekrise zu begegnen. Fracking-Gas ist klimaschädlich, und seine Förderung schadet der Umwelt, unserer Gesundheit und der künftiger Generationen. Daher ist die Förderung von Fracking-Gas in Deutschland aus gutem Grund verboten. Gerne besprechen wir das auch noch einmal im Ausschuss mit Ihnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Röls. – Für die AfD spricht nun der Abgeordnete Loose. Landtag
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „In der Not frisst der Teufel Fliegen“ – so heißt es im Volksmund. Doch sind wir in Deutschland inzwischen wirklich in einer solchen Not, dass wir uns Gedanken machen müssen, ob wir unsere Böden mit Tausenden von Löchern aufbrechen müssen, um hier Fracking-Gas zu fördern? Wir müssen uns zwei Fragen stellen: Erstens. Sind wir in einer solchen Notsituation? Zweitens. Mit welchen Methoden und Lösungen kommen wir aus einer solchen Notsituation heraus? Zu Frage eins, ob wir uns in einer solchen Notsituation befinden. – Ja, das ist tatsächlich so. Allen voran wird zu viel Erdgas für die Stromproduktion eingesetzt, etwa 20 %. Das heißt, dass die Menge, die die FDP nun mittels Fracking fördern will, reicht nicht einmal aus, um den Bedarf von Gaskraftwerken zu decken. Hineingeraten in diese Notsituation sind wir allen voran durch Entscheidungen der FDP: 2011 war es Generalsekretär Lindner – heute Minister im Bund –, der den Ausstieg aus der Kernkraft forcierte. Vor drei Jahren war es der Energieminister Professor Pinkwart, der den Kohleausstieg in NRW umsetzte, Kraftwerke schloss und den Tagebau verkleinerte. Kernkraftwerke haben Sie plattgemacht, Kohlekraftwerke haben Sie plattgemacht – und Tausende Menschen haben dadurch ihren Arbeitsplatz verloren. Statt heimischer Braunkohle wollten Sie lieber Erdgas nutzen – Erdgas aus allen Herren Länder. Jeder Unternehmer weiß, dass man sich nicht von einem einzigen Lieferanten abhängig machen darf. Doch Sie alle hier haben uns Deutsche von Russland abhängig gemacht. Mehr als die Hälfte des Gases kam aus russischen Quellen. Jetzt ist die Abhängigkeit da, doch diese soll weg. Immerhin ist das ein erster Schritt der Erkenntnis. Anfangs wollte die Bundesregierung statt russischem Pipeline-Gas Flüssiggas – LNG-Gas – importieren. Besonders pikant dabei ist allerdings, dass ein Teil des LNG-Gases über den Umweg China und Indien aus Russland stammt. Das verkauft Putin zu viel höheren Preisen als das Pipeline-Gas, das er vorher an uns verkauft hat. So hat Gazprom im ersten Halbjahr 41 Milliarden US-Dollar Gewinn gemacht – Rekord. Damit finanzieren Sie die Kriegsmaschinerie von Putin. Zusätzlich macht die Bundesregierung nun den Bückling vor Ländern wie Katar und nimmt jetzt zukünftig das Scharia-Gas. Eigentlich wäre das schon schlimm genug, aber es kommt noch dicker: Jetzt hat das Pinocchio-Ministerium von Robert Habeck sich auch noch bei den Kosten für das LNG-Terminal verrechnet. Mehr als 3 Milliarden 23.11.2022 Euro kommen jetzt noch mal dazu – für ein einzelnes Terminal. Nach den Kernkraftlügen kommt jetzt das LNG-Rechendesaster. Bei Märchen scheint es gut zu laufen, bei der Mathematik hapert es noch ein bisschen bei Herrn Habeck. Immerhin scheint dies auch der Ampelpartner FDP erkannt zu haben und schwenkt um. Die FDP will jetzt lieber Tausende von Löchern bohren, um Fracking zu machen. Aber, liebe FDP, es gibt bessere Möglichkeiten, um die Not zu mildern. Zunächst können wir die heimische Braunkohle nutzen. Wenn man zu der Leitentscheidung 2017 zurückfinden würde, könnten wir damit etwa zehn Jahre deutsches Fracking-Gas ersetzen. Aber auch eine Weiternutzung der sechs Kernkraftwerke sowie die Entwicklung moderner Kernkraftwerke, die in der Lage sind, den Müll aus den bisherigen Kernkraftwerken zu verwenden, praktisch zu recyceln, wäre möglich und würde uns aus der Not helfen. Kleiner Nebenaspekt: Die Weiternutzung von Kernkraft und Kohlekraft könnte den Strompreis an der Börse binnen weniger Wochen halbieren. Ja, liebe FDP, wir können gerne offen über Technologien reden, und dazu gehört auch die Erforschung von Fracking. Die Forschung im Bereich „Fracking“ scheint sogar inzwischen so weit zu sein, dass Flüssigkeiten eingesetzt werden könnten, die nicht mehr wassergefährdend sind. Der Forschung stehen wir positiv gegenüber. Hier erkennt man den wesentlichen Unterschied zwischen einer demokratischen, technologieoffenen Partei wie der AfD (Zuruf: Oh!) und einer Partei wie der FDP, denn die FDP hat immer wieder Anträge zur technologieoffenen Forschung zur Kernkraft abgelehnt. Inzwischen hat ihr Chef, Christian Lindner, die Diskussion über den Weiterbetrieb der Kernkraft für beendet erklärt. Klarer kann die FDP ihre Ablehnung gegenüber Zukunftstechnologien nicht offenbaren. Wer Technologiefreiheit haben will, kommt an der AfD als bürgerliche Alternative nicht vorbei – für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Neubauer. Landtag Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen Kollegen! Die aktuelle Energiekrise, ausgelöst durch den Angriffskrieg Wladimir Putins auf die Menschen in der Ukraine, stellt, wie wir in den letzten Wochen und Monaten immer wieder berechtigt feststellen, uns alle vor enormen Herausforderungen. Durch die intensiven Anstrengungen der Bundesregierung ist es gelungen, die einseitige Abhängigkeit zu russischem Gas zu beenden und zum Beispiel durch das Einrichten der LNG-Terminals zur Diversifizierung der Rohstofflieferungen beizutragen. Ich finde, an dieser Stelle kann man sagen: Gut, dass das gelungen ist. – Dass es sicher gelingen wird, war nicht immer anzunehmen. Aber dass wir einen guten Schritt weitergekommen sind, verdient an dieser Stelle einfach auch einmal ein Kompliment an die Fähigkeit demokratischer Parteien, wenn sie denn alle zusammenarbeiten, um Probleme zu lösen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Richtig ist, dass der Einsatz von Gas für eine Übergangszeit unverzichtbar sein wird. Richtig bleibt, dass man dafür auch weiterhin auf Importe zurückgreifen muss. Richtig bleibt aber auch, dass die Gewinnung von heimischen, unkonventionellen Gaslagerstätten als Grundlage für Erdgas weiterhin verboten bleibt. Sie wissen, die Expertenkommission der Bundesregierung hat sich die Verbotsregelungen im Wasserhaushaltsgesetz noch mal angesehen und ist zu dem Schluss gekommen, dass sich die Vorschriften insgesamt im Regelungspaket Fracking bewährt haben und es keinen Änderungsbedarf am bestehenden Rechtsrahmen gibt. Außerdem betont die Expertenkommission Fracking in den bisherigen Berichten, dass die Einschätzungen, die sie sozusagen zu Rate ziehen, im Wesentlichen auf Erkenntnissen und Ergebnissen aus dem Ausland beruhen. Allein die Datenerhebung im Inland würde enorme zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen binden. Die Expertenkommission Fracking der Bundesregierung stellt in dem Bericht fest, dass allein für Prüf-, Beteiligungs- und Genehmigungsschritte mehrere Jahre anzusetzen wären. Jetzt will ich mal eines sagen: Hätten wir für jetzt und für den nächsten Winter Fracking-Vorkommen erschlossen, dann würde ich gar nicht widersprechen, dass das ein Beitrag zur Lösung sein könnte. Aber hier so zu tun, als trüge das horizontale Einschießen von mit Chemikalien versehener Flüssigkeit in Schieferstein in diesem oder im nächsten Winter zur Versorgungssicherheit in der Bundesrepublik bei, das entspricht einfach nicht der Realität. (Beifall von den GRÜNEN) 23.11.2022 Wir als Zukunftskoalition haben uns gegen Fracking entschieden. Ja, die gesamtpolitische und die geopolitische Situation haben sich verändert. Dadurch ändert sich aber die geologische Beschaffenheit und die geologische Situation Nordrhein-Westfalens nicht. Was wir machen und voller Ambitionen vorantreiben, ist, dass wir rauskommen aus der Nutzung von fossilen Rohstoffen, reinkommen in den Überausbau, die Überproduktion von erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen, klug in Kooperationen diversifiziert, Wasserstoff aufbauen als die Zukunft, wo das Molekül nicht zu ersetzen ist. Das wird gerade unserer Industrie, gerade dem Mittelstand helfen, nämlich die Idee des grünen Wasserstoffs. Wer heute von Zukunftstechnologie und Energieversorgungssicherheit spricht, muss es modern angehen. Das bedeutet die Kombination von einem starken europäischen Erneuerbare-Energien-Verbund und wertegeleiteten Kooperationen für grünen Wasserstoff. Wir werden am Ausstieg der fossilen Energieträger weiterarbeiten. Wir bleiben bei unserem Nein zu Fracking in Nordrhein-Westfalen und nutzen jede Gelegenheit, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. (Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/1665 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? Möchte sich jemand enthalten? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 9 Gehen in der Forschung bald die Lichter aus? Antrag, der Fraktion der AfD, Drucksache 18/1679 Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD spricht als Erstes der Abgeordnete Professor Dr. Zerbin. Landtag
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Brandes hat in der kleinen Regierungserklärung im Wissenschaftsausschuss ausgeführt, dass die aktuelle schwarz-grüne Landesregierung den Spitzenstandort Nordrhein-Westfalen ausbauen möchte, und der Begriff „Forschung made in Germany“ sollte erneut als Qualitätsmerkmal aufgestellt werden. Gerade Nordrhein-Westfalen als Bundesland mit der höchsten Dichte an Forschungsinstituten und Technologiezentren in Europa muss den Anspruch beibehalten, diese Spitzenposition verteidigen zu wollen. Doch wie so häufig scheint hier der Wunsch der Vater des Gedankens zu sein, denn schon titelten die ersten Tageszeitungen, dass wir nur gut durch den Winter kommen, wenn diese nicht zu kalt werden. Zynisch könnte man jetzt behaupten, dass die Angst vor dem Klimawandel mittlerweile der Hoffnung vor dem Klimawandel weichen muss. Denn sonst gehen bald aufgrund der aktuellen Energiekrise bei kaltem Wetter die Lichter im Lande aus. Doch nicht nur in der Gesamtgesellschaft ist diese Tatsache ein immer größer werdendes Problem. Auch der Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen wird unter diesem Aspekt gefährdet. Nehmen wir das Beispiel des neuen Quantencomputers in Jülich. Nicht nur wird hier der erste Quantencomputer mit über 5.000 Qubits in Europa in Betrieb genommen, es ist auch der erste Quantencomputer mit einer derartigen Rechenleistung außerhalb Nordamerikas. In Zeiten, in denen die Digitalisierung und die Künstliche Intelligenz immer größere Sprünge machen, ist es absolut wichtig, Instrumente für den Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen zu haben. Doch derartige Forschungsanlagen weisen in der Regel einen riesigen Energiebedarf auf, zum Beispiel das Forschungszentrum CERN bei Genf, das pro Jahr 1,3 TW an Strom benötigt, um zu funktionieren. Dies entspricht ca. einem Drittel des gesamten Energieverbrauchs des Kantons Genf. Quantencomputer wiederum arbeiten aufgrund der Gesetze der Quantenphysik nur funktional und fehlerfrei, wenn sie bis auf nahe dem absoluten Nullpunkt von 0 Kelvin heruntergekühlt werden. Das entspricht ca. minus 273,15 Grad. Eine derartige Kühlung bedarf ebenfalls einer entsprechenden Energiemenge. Zur Wahrheit gehört aber, dass manche Forschungsinstitute und -einrichtungen durchaus eigene Energiegewinnungsmaßnahmen besitzen und teilweise sogar autark arbeiten können. Doch selbst für diese Einrichtungen limitiert die Stromgewinnung den absoluten Erkenntnisgewinn in ihren Forschungen. Dies darf nicht Anspruch eines Spitzenforschungsstandortes sein. 23.11.2022 Reaktoren, Teilchenbeschleuniger, Quantencomputer und andere Hochleistungs- und hochspezialisierte Gerätschaften sind nun mal keine Glühlampen, die per Knopfdruck ein- und ausgeschaltet werden können. Teilweise benötigen diese Geräte wochenoder monatelange Phasen zum Herunter- oder Hochfahren, Zeiten also, in denen Energie verbraucht wird, ohne dass wirkliche Erkenntnisfortschritte erlangt werden können. Trotzdem entstehen horrende Kosten. Damit genau diese Problematik in Zukunft mehr in den Vordergrund rückt, haben wir unseren Antrag eingebracht. Wie Frau Ministerin schon in der kleinen Regierungserklärung ausgeführt hat, müssen auch unsere Forschungseinrichtungen in diesem Winter sparen. Daran kommt man wohl nicht vorbei. Doch wir können für das nächste Jahr schon einmal vorausschauend planen, damit die Energiesicherheit in Forschung und Wissenschaft und damit auch für den Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen gesichert bleiben wird. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Professor Zerbin. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Fohn.
Annika Fohn CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Krieg in der Ukraine hat Europa schwer erschüttert. Auch in unserem Land spüren wir die Folgen – nicht nur anhand der Preisexplosionen für die Energie. Energieknappheit und Preisexplosionen sind aber bundesweit Thema. Da es eine bundesweite Herausforderung ist, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Thema mehrfach erörtert, etwa Anfang August mit einer Kleinen Anfrage und Mitte Oktober dann mit einem Antrag. Im Bundestag wurde die Sicherheit der Energieversorgung des Wissenschaftssystems und der Forschungseinrichtungen diskutiert. Nach einer Bund-Länder-Einigung gab es dann in diesem Monat endlich Neuigkeiten. Die Bereiche „Forschung“, „Wissenschaft“ und „Bildung“ sollen bei der Gas-Soforthilfe und der Gas- und Strompreisbremse berücksichtigt werden. Für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen soll es eine darüber hinausgehende Härtefallregelung mit bis zu 500 Millionen Euro geben. Wie man in der Pandemie gesehen hat, kann Forschung entscheidende Lösungen hervorbringen. Daher ist es für uns als schwarz-grüne Zukunftskoalition auch klar, dass wir in diesen Bereich investieren werden – trotz oder gerade wegen der Energiekrise. Wir benötigen Spitzenforschung auch für die Transformation. Landtag Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen leisten gerade sehr viel, um Energie einzusparen. Aber es ist auch richtig, dass ein Quantencomputer leider nicht mal eben 20 % energieeffizienter wird. Dennoch hat er natürlich seine Daseinsberechtigung – zur Forschung und als Demonstrator einer Schlüsseltechnologie. Es findet ein ständiger Austausch aller beteiligten Akteure statt, und es entstehen Notfallpläne und Konzepte wie etwa eine Verlagerung von Experimentierzeiten in verbrauchsärmere Tageszeiten, wenn Versorgungsengpässe drohen. Mit dem Nachtragshaushalt haben wir als weiteren Baustein den lokalen Energieversorgern den Rücken gestärkt und ihnen einen größeren Handlungsspielraum bei akuten Energieengpässen verschafft – 5 Milliarden Euro für Stadtwerke und die kommunale Energiewirtschaft. Damit wird ein Sicherheitsnetz für die energieintensive kritische Infrastruktur in unserem Land gespannt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zu dieser zählen, wie Ministerin Ina Brandes schon im Wissenschaftsausschuss erwähnt hat, neben Universitätsklinika auch die wichtigen Forschungseinrichtungen in unserem Land. Wir müssen sie weiter im Blick haben und werden sie auch in den kommenden Monaten mit dem Drei-Säulen-Programm der Landesregierung kraftvoll unterstützen. Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Fohn. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Kirsch.
Carolin Kirsch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, dass die AfD jetzt ihr Herz für die Forschung entdeckt hat, da sie sich mit den Ergebnissen der Forschung bekanntlich häufig sehr schwertut. (Beifall von der SPD und Florian Braun [CDU]) Ihre Anträge und Statements zur Energiekrise in diesem Parlament sind zudem einfach zynisch. Denn es ist ja bekannt, dass für Teile der AfD die Lösung der Krise darin liegt, wieder billiges Gas aus Russland zu beziehen. In Sachen „fossile Energie“ wollen Sie einfach so weitermachen, da man ja den menschengemachten Klimawandel – Achtung, Forschung! – (Heiterkeit von der SPD) 23.11.2022 negiert oder zumindest ignoriert. Wie wichtig die Aufrechterhaltung der Forschung auch in Zeiten der Energiekrise ist, ist uns bewusst. Die Unterstützung der Hochschulen und Einrichtungen wird von uns auf allen Ebenen sehr ernst genommen. Im Fall der Soforthilfe Gas und Fernwärme wurde sichergestellt, dass auch Wissenschaftseinrichtungen hiervon profitieren. Im Eckpunktepapier zur Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen wurden die wissenschaftlichen Einrichtungen in besonderem Maße berücksichtigt. Frau Fohn hat es auch schon gesagt. Als dritte Maßnahme wurden die Härtefallfonds für außeruniversitäre Forschung beschlossen. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu, aber weisen bereits darauf hin, dass wir den Antrag ablehnen werden. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Flo- rian Braun [CDU])
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Kirsch. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich jetzt der Kollegin Eisentraut das Wort. (Beifall von Eileen Woestmann [GRÜNE])
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Antrag blendet völlig aus, dass die Energiekosten derzeit vor allem aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine steigen und dass deshalb Energie eingespart werden muss. Doch das ist kein Dauerzustand. Im Haushaltsentwurf sind außerdem Mittel eingestellt, um die Hochschulen und Universitätsklinika energetisch zu sanieren und langfristig Energieeinsparungen zu ermöglichen. Es ist absurd, zu behaupten, dass durch das jetzige Energiesparen das Vorhaben, den Forschungsstandort NRW zu stärken, infrage steht. Der Antrag ignoriert auch, dass Bund und Land längst dabei sind, eine zukunftsfähige, stabile und unabhängige Energieversorgung zu schaffen. Außerdem unternehmen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen bereits erhebliche Anstrengungen, um zu den Gas- und Energieeinsparungen so gut wie möglich beizutragen. Über die tatsächlichen Auswirkungen der Kostensteigerungen auf die Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Studierendenwerke sind wir uns sehr wohl bewusst und stehen mit den Einrichtungen im regelmäßigen Austausch. Landtag Der Überweisung des Antrags an den Wissenschaftsausschuss stimmen wir aus formalen Gründen zu, auch wenn wir ihn gerne schon heute abgelehnt hätten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Eisentraut. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Freimuth.
Angela Freimuth FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, die Energiesicherheit ist nicht erst seit heute ein Thema, das uns sehr intensiv bewegt – übrigens auch nicht erst seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine und den Herausforderungen, die sich daraufhin noch einmal in einer besonderen Art und Weise gestellt haben. Natürlich ist die Frage der Energiesicherheit nicht nur für den Bereich der Forschung und Lehre, sondern auch für die produzierende Industrie, die Infrastruktur, die medizinische Versorgung durch unsere Krankenhäuser, den öffentlichen Personennahverkehr und viele andere Bereiche sehr relevant – das haben die Kolleginnen gerade richtig eingeordnet. Zum Antrag: Nordrhein-Westfalen ist ein attraktiver Forschungs- und Wissenschaftsstandort. Dazu können wir nur sagen: Herzlichen Dank all denjenigen, die in Forschung und Lehre ihren Beitrag zur Exzellenz der Wissenschaftslandschaft Nordrhein-Westfalens leisten. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Natürlich kann man die Landesregierung und die Ministerin kritisieren, auch begründet kritisieren. Wie sich das für eine konstruktive Opposition gehört, werden wir das falls erforderlich auch tun und Regierungshandeln kritisch begleiten. Ich komme gleich noch zu einem Punkt, bezüglich dessen ich mir von der Landesregierung deutlich mehr wünsche. Die Vorwürfe und Zusammenhänge, sehr verehrte Antragsteller, die Sie in diesem Antrag an die Landesregierung, die Ministerin adressieren, sind aber zu schlicht und zu konstruiert. Wir Freie Demokraten wünschen uns in diesen herausfordernden Zeiten der multiplen Krisen auch mit Blick auf Forschung und Lehre natürlich auch Unterstützung und Sicherung. Frau Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, die Bundesregierung und der Bundestag haben hierzu schon wichtige Beiträge geleistet – das ist gerade schon angesprochen worden –, indem Bildung, Wissenschaft und Forschung bei der Gassoforthilfe bzw. der Gas- und Strompreisbremse berücksichtigt werden. Für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen – auch das ist schon gesagt worden – sieht die Bundesregelung eine Härtefallregelung im Volumen von bis zu 500 Millionen 23.11.2022 Euro vor. Das ist eine große Entlastung für die Bundesländer, die nach unserer föderalen Ordnung in erster Linie für die Schulen und Hochschulen verantwortlich sind. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Natürlich stellt sich – da die Zuständigkeit für die Hochschulen wie gesagt ganz klar gegeben ist – die Frage, welchen Beitrag das Land Nordrhein-Westfalen selbst dafür leistet. Kollegin Eisentraut hatte gerade angesprochen, dass im Haushalt Mittel für eine energetische Sanierung vorgesehen seien. Aber das greift eben natürlich nicht kurzfristig. Wenn wir uns anschauen, wie sich andere Bundesländer aufgestellt haben, stellen wir fest, dass es beispielsweise landesseitige Energiehilfspakete für Hochschulen in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Hamburg gibt. Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sehen eine Extrazahlung vor, und in Sachsen werden die Energiekosten der Hochschulen sogar vollständig übernommen. Unter Tagesordnungspunkt 6 wurde der Weg angesprochen, Mittel aus dem Coronarettungsschirm für sachfremde Anliegen umzubuchen. Die Frage, ob dann auch zum Beispiel die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Energiepaket für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen kommen – es bliebe sachfremd –, ist immer noch offen. Es wäre sehr interessant, zu wissen, welche Vorstellungen hier seitens der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen bestehen. Das können wir im Wissenschaftsausschuss sicherlich etwas vertiefter erörtern, aus diesem Grund wird die FDP-Fraktion der Überweisung des Antrags zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung spricht jetzt die Ministerin Brandes.
Ina Brandes
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist das Ziel der Landesregierung – das wissen Sie –, Nordrhein-Westfalen gut durch die von Russland verursachte Energiekrise zu bringen. Das betrifft sowohl die finanziellen Folgen der massiv gestiegenen Preise als auch die Versorgungssicherheit. Im Rahmen der Beratungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler konnten Vereinbarungen getroffen werden, die spürbare Erleichterungen für die Menschen in Deutschland mit sich bringen werden. Wichtig sind die geplanten Preisbremsen der Bundesregierung für Gas und Strom, der Härtefallfonds, die finanziellen Mittel des Landes im Rahmen Landtag unseres Drei-Säulen-Programms zur Abfederung von besonderen Härtefällen sowie die dauerhafte Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung. Bedarfe von Einrichtungen aus Wissenschaft und Forschung werden dabei ausdrücklich mitberücksichtigt, und das wird dazu beitragen, dass die Spitzenforschung in Nordrhein-Westfalen die finanziellen Auswirkungen der Krise bewältigen kann. Frau Freimuth, im Geiste unserer sehr konstruktiven Zusammenarbeit im Ausschuss kann ich Ihnen an dieser Stelle sagen, dass wir mit den Hochschulen gerade konkret daran arbeiten, die Mittel, die wir über den Nachtragshaushalt 2022 bekommen haben, in kurzfristige Unterstützungen für die Hochschulen zur Bewältigung der Energiekrise umzusetzen. Das werden wir in Kürze im Ausschuss besprechen. Ich will an dieser Stelle aber schon einmal sagen, dass hinter den Kulissen gerade sehr intensiv daran gearbeitet wird, den betroffenen Hochschulen konkret zu helfen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Zum Thema der Energieversorgung der Hochschulen kann ich sagen, dass die Hochschulen gemäß Energiewirtschaftsgesetz bereits heute als geschützte Kunden gelten. Sie genießen also das höchstmögliche Schutzniveau und damit die höchstmögliche Versorgungssicherheit. Dieser Schutz gilt im Übrigen auch für Verbraucher, deren jährliche Gasabnahme 1.500 MWh nicht übersteigt, was auf einen Großteil der in Nordrhein-Westfalen ansässigen Forschungseinrichtungen zutrifft. Die Landesregierung unternimmt große Anstrengungen, um die aktuelle Situation erfolgreich zu bewältigen. Die Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen können sich auch weiterhin auf unsere Unterstützung verlassen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Ministerin Brandes. – Wir sind somit am Schluss der Aussprache. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/1679 an den Wissenschaftsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. < Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das ist die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, CDU-, FDP- und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei 23.11.2022 Abwesenheit des fraktionslosen Kollegen Dr. Blex angenommen. Wir kommen zu: 10 NRW muss sich im Vermittlungsausschuss für das Bürgergeld einsetzen! Eilantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1782 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1811 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion erteile ich der Kollegin Teschlade das Wort.
Lena Teschlade SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist dieser Tage erschreckend, dass die CDU denkt, sie hätte mit der Blockade des Bürgergeldes einen Erfolg eingefahren. Es ist bezeichnend, dass sich Grüne und CDU in NRW beim Bürgergeld eigentlich überhaupt nicht einig sind. Es ist gleichzeitig auch traurig mitanzusehen, dass man den Grünen anmerkt, dass sie etwas hilflos danebenstehen. Das ist kein Erfolg, liebe CDU, sondern Sie haben hier parteipolitische Gefechte auf dem Rücken ganz vieler Menschen ausgetragen, die unsere Unterstützung benötigen. (Beifall von der SPD) Einmal mehr haben Sie eine Neiddebatte losgetreten und das falsche Bild der sozialen Hängematte bedient. An vielen Stellen haben Sie mit falschen Zahlen gearbeitet. Ihre Behauptung, wer Bürgergeld beziehe erhalte mehr Geld als Menschen, die hart arbeiten gingen, war grob irreführend. Sie diskutieren über die Erbschaftssteuer und wollen höhere Freibeträge, sind aber gleichzeitig nicht damit einverstanden, Bürgergeldbezieherinnen 60.000 Euro Schonvermögen zu überlassen. Der gesamtwirtschaftliche Schaden durch Steuerhinterziehung beläuft sich auf ca. 100 Milliarden Euro. Der Schaden durch Hartz-IV-Betrug beträgt 60 Millionen Euro. Trotzdem haben Sie die größte Angst vor Menschen, die finanziell sowieso schon schlechter gestellt sind, und wollen deshalb deutlich schärfere Sanktionen. Dabei wissen wir alle ganz genau, dass gerade mal 3 % der Leistungsempfängerinnen überhaupt von diesen Sanktionen betroffen sind. Friedrich Merz verkündete gestern mit Stolz, dass die Vertrauenszeit komplett gestrichen wurde. Das zeigt wahrlich welches Menschenbild bei Ihnen vertreten wird. (Beifall von der SPD) Landtag Während Sie anscheinend noch nach dem Sinn des „C“ in Ihrem Parteinamen suchen, wissen wir als SPD, wie wir „Sozialdemokratisch“ mit Leben füllen, denn trotz der Verwässerungsversuche sind wir als SPD stolz, dass mit dem Bürgergeld nun wichtige Verbesserungen erreicht werden. Mit dem neuen Bürgergeld werden die Regelsätze auf 502 Euro pro Monat angehoben, und wir haben ein Schonvermögen vereinbart. Trotzdem – das will ich überhaupt nicht verschweigen – trifft uns als SPD die Kürzung beim Schonvermögen wirklich hart, denn es wäre ein echter Beitrag zu mehr Gerechtigkeit gewesen. (Beifall von der SPD und Arndt Klocke [GRÜNE]) Aber alles ist besser als nichts, und wir versprechen Ihnen, dass wir auch da dranbleiben. Wir haben den sozialen Arbeitsmarkt nicht nur geschaffen, sondern wir verstetigen ihn jetzt auch. Wir schaffen mehr Unterstützung für Qualifizierung und Weiterbildung, damit die Integration in den Arbeitsmarkt auch nachhaltig gelingt. Mit dem bisherigen Vermittlungsvorrang haben nämlich ca. 45 % nach kurzer Zeit den Job bereits wieder verloren. Das wollen wir ändern. Wir qualifizieren, während Sie sich immer weiter disqualifizieren. (Beifall von der SPD) Der heutige Eilantrag ist immer noch nötig, weil der Vermittlungsausschuss heute tagt und Friedrich Merz noch gestern angedroht hat, weiterhin in der Rolle der Fundamentalopposition zu verharren und möglicherweise weitere Verwässerungen herbeizuführen. Parteipolitische Geländegewinne dürfen nicht länger auf dem Rücken der Menschen ausgetragen werden. Die Menschen, von denen wir sprechen, wissen, von wem sie Unterstützung zu erwarten haben. Es war ein sozialdemokratischer Arbeitsminister, der Millionen Menschen in der Krise mit dem Kurzarbeitergeld geholfen hat. Es war ein sozialdemokratischer Kanzler, der Respekt eingefordert und gemeinsam mit den Koalitionspartnerinnen den Mindestlohn in Höhe von 12 Euro eingeführt hat. (Beifall von der SPD) Deshalb werden Sie mit Ihrer Kampagne gegen das Bürgergeld und gegen die SPD eines nicht ändern, nämlich dass in diesem Land nur eine Partei gute Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik macht, und das ist immer noch die Sozialdemokratie. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Teschlade. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Schmitz. 23.11.2022
Marco Schmitz CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Teschlade, was Sie gerade hier an diesem Pult dargestellt haben, wäre vielleicht eher auf einem SPD- oder auf einem Juso-Parteitag gut gewesen. (Zurufe von der SPD: Oh!) Es war nicht mehr notwendig, diese Schärfe hier noch weiter einzubringen, anstatt einfach anzuerkennen, dass gestern ein Kompromiss gefunden worden ist, mit dem alle leben können und von dem wir deutlich sagen: Es ist für alle das rausgeholt worden, was man machen konnte. Wenn Sie ein demokratisches Verfahren – wir haben schon während der letzten Plenardebatte inhaltlich darüber gesprochen – wie den Vermittlungsausschuss jetzt so darstellen, als wäre er das Schlimmste, und wir würden hier auf dem Rücken der Menschen Politik machen, dann haben Sie unser demokratisches System und unseren souveränen Staat leider noch nicht verstanden. (Beifall von der CDU und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Das gleiche gilt auch für die Aussage von Friedrich Merz. Er hat sehr deutlich gesagt, dass der Vermittlungsausschuss hierbei volle Souveränität und Entscheidungsfreiheit hat, weil es nicht um eine Entscheidung der Parteien geht. Das muss man auch mal anerkennen. Kommen wir zu den inhaltlichen Punkten. Wir haben letztes Mal auch schon gesagt: Die höheren Leistungen halten wir für vollkommen richtig, und sie sind auch notwendig. Bei den Sanktionen ist das umgesetzt worden, worüber ich schon beim letzten Mal mit Ihnen gerungen habe. Wenn wir in einem Sozialstaat leben, dann müssen diejenigen, die arbeiten, verstehen, dass diejenigen, die noch keinen Job haben, nicht nur die Unterstützungsleistung bekommen, sondern man kann von ihnen auch Mitbeteiligung fordern. Das ist jetzt passiert, und ich bin sehr dankbar dafür, dass wir das hinbekommen haben. Zur Karenzzeit. Erfahrungsgemäß kommt man nicht sofort ins SGB II, wenn man seinen Job verliert, sondern erhält zuerst Arbeitslosengeld I. In dieser Zeit bekommt man eine Versicherungsleistung und hat die Möglichkeit, sich um einen neuen Job zu kümmern. Manche schaffen es vielleicht nicht, in der Zeit des Arbeitslosengeldes I einen neuen Job zu bekommen, und müssen sich deswegen eine neue Wohnung suchen. Ich habe als Geschäftsführer im Jobcenter selbst das Problem erlebt, dass Menschen eben nicht so schnell eine neue Wohnung gefunden haben. Deswegen ist es auch vollkommen richtig, dass die auf zwölf Monate reduzierte Karenzzeit jetzt eingeführt werden soll. Landtag Ich finde es positiv, dass der Vermittlungsvorrang abgeschafft wurde. Es ist extrem wichtig, dass wir zukünftig auch dreijährige Fortbildungen machen können, die Menschen vernünftig in Ausbildung kommen, länger in den Weiterbildungen bleiben, dass sie nachher einen vernünftigen Job finden und nicht diesen Drehtüreffekt erleben. Ein Letztes möchte ich noch sagen: Ich möchte mich auch einmal ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter bedanken. Die werden nämlich in den nächsten Tagen einen Riesenaufwand haben, das Ganze zum 1. Januar umzusetzen. Sollte das klappen, dann freue ich mich sehr darüber. Ansonsten gehe ich davon aus, dass diese Leistungen auch rückwirkend bezahlt werden. Ich habe noch große Bedenken, dass es innerhalb eines Monats geschafft wird, die IT und auch die neuen Verfahren umzustellen. Deswegen an dieser Stelle noch einmal ein großes Dankeschön an die Mitarbeiter und an die IT der Agentur für Arbeit. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Schmitz. – Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Wenzel.
Jule Wenzel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Ich bin sehr froh, dass im Vermittlungsausschuss gestern eine Kompromisslösung für das Bürgergeld erarbeitet wurde und wir damit die Chance haben, noch zum neuen Jahr diesen Paradigmenwechsel in der Arbeits- und Sozialpolitik auf den Weg zu bringen. Damit ist auch klar: Der Antrag der SPD-Fraktion ist seit gestern gegenstandslos. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich möchte aber trotzdem die Gelegenheit nutzen, Ihren Antrag zu bewerten. Taktisch kann ich das ja nachvollziehen, liebe Kolleg*innen von der SPD. Allerdings haben Sie doch lange genug selbst in Koalitionen regiert, um zu wissen, wie das Gesetzgebungsverfahren zwischen Bund und Ländern abläuft. Als Koalition haben CDU und Grüne in NRW auch hier im Parlament transparent gemacht, dass wir beim Bürgergeld auseinanderliegen. Dies ist auch in anderen grünmitregierten Landesregierungen der Fall. Gestatten Sie mir aber, hinzuzufügen, dass sich beim Bürgergeldverfahren auch von der SPD mitregierte Bundesländer aufgrund der Uneinigkeit innerhalb ihrer Koalitionen im Bundesrat enthalten mussten. (Beifall von den GRÜNEN und Fabian Schrumpf [CDU]) 23.11.2022 Dazu gehören die sogenannten Keniakoalition in Brandenburg und Sachsen, sowie die sogenannte Deutschlandkoalition in Sachsen-Anhalt, deren Stimmen im Bundesrat zur Verabschiedung des Gesetzes ebenfalls gefehlt haben. Außerdem ist da ja noch die Tatsache, dass die SPD im Bund in letzten 13 der vergangenen 17 Jahre die Arbeits- und Sozialminister gestellt hat. Ich meine, es ist gut genug dokumentiert, mit welchen Koalitionspartner*innen es nun das Bürgergeld und diesen sozialpolitischen Fortschritt gibt und mit welchen nicht. (Beifall von den GRÜNEN und von Jens Ka- mieth [CDU]) Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie machen es sich bewusst einfach, indem Sie die NRW-Koalition zum Sündenbock machen. Es musste bundesweit eine Lösung unter allen demokratischen Parteien gefunden werden, und dafür haben wir uns als Grüne mit aller Kraft eingesetzt. Ich bin deshalb erleichtert, dass dieser Kompromissvorschlag nun den Weg durch Bundesrat und Bundestag gehen wird und das Bürgergeld endlich an den Start gehen kann. Für mich ist klar: Selbst der zwischen Ampel und Union geeinte Kompromissvorschlag zum Bürgergeld, der jetzt verabschiedet wird, ist immer noch die größte sozialpolitische Reform der vergangenen 20 Jahre. Es bringt einen Paradigmenwechsel, nämlich den Vorrang für Weiterbildung und Qualifikation statt Vermittlungszwang in Maßnahmen oder Aushilfsjobs, die dringend notwendige Erhöhung des Regelsatzes, Bonuszahlungen für Weiterbildung und Ausbildung, höhere Freibeträge für Neben- und Sommerjobs, einen Ansatz, der von Kooperation statt von Gängelung ausgeht und ein entschärftes Sanktionsregime sowie eine immer noch einjährige Karenzzeit, in der sich Betroffene auf die Jobsuche konzentrieren können. Es wäre aber unehrlich, heute nicht auszusprechen, dass für uns Grüne in allen Bereichen eine noch größere Veränderung notwendig gewesen wäre. Eine Erhöhung des Regelsatzes über die 53 Euro aus dem jetzigen Vorschlag der Ampel hinaus muss umgesetzt werden. Denn es muss unser Ziel sein, allen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Wir bedauern außerdem den Wegfall der Vertrauenszeit, denn wie eine Studie des INES Berlin belegt, sind Sanktionen nicht nur wirkungslos, sondern auch kontraproduktiv. (Beifall von Elisabeth Müller-Witt [SPD] und Lena Teschlade [SPD]) Für mich bleibt es dabei: In einer idealen Welt hätten wir mehr für die Menschen, die jetzt dringend gezielte Förderung und echte Unterstützung brauchen, herausholen können. (Beifall von Elisabeth Müller-Witt [SPD] und Lena Teschlade [SPD]) Landtag In der realen Welt werden wir als Grüne uns weiterhin dafür einsetzen, dass Menschen mit geringen Einkommen und Sozialleistungsbezieher*innen nicht weiterhin gegeneinander ausgespielt werden, (Beifall von den GRÜNEN, Elisabeth Müller- Witt [SPD] und Lena Teschlade [SPD]) dafür, dass die Löhne in unserem Land weiter steigen und den Sozialleistungsbezieher*innen ein Leben mit Teilhabe und in Würde ermöglicht wird. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Wenzel. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Gebauer.
Yvonne Gebauer FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Tage in der Politik, innerhalb unserer Gesellschaft, bei jedem Einzelnen, die lebhafter in Erinnerung bleiben als andere. Ich meine, sagen zu dürfen: Diese Tage erleben wir gerade, sei es der furchtbare Angriffskrieg Putins auf die Ukraine mit all seinen schrecklichen Folgen, die notwendige Wertediskussion rund um die One-Love-Binde bei der Fußball-WM in Katar oder aber die Ablösung von Hartz IV durch das künftige Bürgergeld. Beim Bürgergeld ist nach dem gestrigen Tag der erste Schritt getan, der zweite muss noch in dieser Woche folgen. Das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Einrichtungen schuldig, die das neue Bürgergeld zu administrieren haben. Das gestrige Ergebnis der informellen Gespräche der vier demokratischen Fraktionen im Bundestag kann man als den ersten wichtigen Schritt bezeichnen. Die FDP ist sowohl im Bund als auch im Land zuversichtlich, dass der Vermittlungsausschuss auf dieser Basis heute Abend zustimmen wird. (Beifall von der FDP) Genauso zuversichtlich sind wir, dass am Freitag Bundestag und Bundesrat ihr Okay geben werden; dann kann das Bürgergeld wie geplant zum neuen Jahr eingeführt werden. Die Freien Demokraten haben immer gesagt, dass man die Möglichkeit nutzen kann und auch sollte, Gesetze, wenn nötig, noch besser zu machen. Diese Chance haben wir beim uns am Herzen liegenden Prinzip des Förderns und Forderns genutzt. Die sogenannte Vertrauenszeit hatten die Freien Demokraten bereits im Sommer in den Verhandlungen zum Gesetzentwurf verringert. Unabhängig davon mussten alle, die sich im regen Austausch mit den zuständigen Multiplikatoren befinden, zwischenzeitlich zur 23.11.2022 Kenntnis nehmen, dass die Ausgestaltung dieser Vertrauenszeit nicht optimal war. (Beifall von der FDP) Hier wurde nachgebessert und für Klarheit gesorgt: Auf die Vertrauenszeit von sechs Monaten soll zukünftig ganz verzichtet werden. Damit bleiben in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs Sanktionen nicht nur bei mehrfachen Meldeversäumnissen, sondern auch bei einer Verweigerung der Mitwirkung und bei der Ablehnung von Arbeits- und Qualifizierungsangeboten des Jobcenters möglich. (Beifall von der FDP) Für diese Sanktionen soll es künftig ein Stufenmodell geben. Mit dem Bürgermodell wird das Grundsicherungssystem den aktuellen und künftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes angepasst. Es ist kein Geheimnis, dass die Freien Demokraten sehr erfreut darüber sind, dass der liberale Kern des Bürgergeldes geblieben ist, nämlich die Reform der Zuverdienstregeln. Dafür haben wir erfolgreich gekämpft. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So ma- chen Sie also Politik! Das ist hochinteressant!) Wir haben dafür gekämpft, weil es uns wichtig ist, nicht nur, aber gerade auch den jungen Menschen aufzuzeigen, dass es sich lohnt, sich schrittweise aus der Hilfsbedürftigkeit herauszuarbeiten und zum Beispiel bisherige Arbeitszeiten auszudehnen. Es kann und darf nicht sein, dass junge Menschen von ihrem hart verdienten Geld nur aufgrund des Status ihrer Familie gleich wieder einen erheblichen Teil abgeben müssen. Das ist durch den Einsatz der Freien Demokraten beim Bürgergeld mit der Reform der Zuverdienstgrenzen gelungen. Am Ende dieser Woche muss stehen: Was lange währt, wird endlich gut. NRW kann und muss dazu seinen Beitrag leisten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Vincentz. (Beifall von der AfD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist die Auffassung der FDP von Koalition!)
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kaum war der Eilantrag im System zu finden, kam auch schon über den Äther, dass es einen Kompromiss in Berlin geben soll. Man könnte also sagen, der Eilantrag sei obsolet. Man hätte ihn daraufhin auch zurückziehen können, um heute nicht darüber zu debattieren, aber offensichtlich haben Sie sich zum Ziel gesetzt, doch noch nachzutreten. Landtag Es ist politisch vielleicht verständlich, dass Sie Ihrer Klientel noch einmal beweisen wollen, wie wichtig Ihnen das ist, aber es ist auch unehrlich, denn zustimmen werden Sie dem Kompromiss so oder so. Zu schwer ist der Makel aus der Ära Schröder, sodass Sie eher den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach nehmen werden. Das ist zwar verständlich, aber in dieser Art und Weise hier heute aufzutreten, ist vielleicht moralisch fragwürdig. Das gibt mir aber die Möglichkeit, an dieser Stelle über ein exemplarisches Grundproblem der Linken zu sprechen, das Sie hier schon wieder vorgeführt haben und das ich gerade als moralisch fragwürdig gekennzeichnet habe, und zwar Ihre moralische Überhöhung, wenn Sie davon sprechen, dass die CDU nicht mehr christlich sei, dass Sie Merz angreifen und die AfD sowieso. Das ist schwierig, denn wer normale demokratische Prozesse skandalisiert und Opposition als unmenschlich, als nicht christlich darstellt, wer die Diskussion über gewisse Dinge einfach in dieser Art und Weise führt, begibt sich auf einen brandgefährlichen Pfad. Er macht es unmöglich, sich demokratisch zu begegnen. Natürlich kann man die höchsten Sozialleistungen der Welt bei gleichzeitig höchster Abgabenlast kritisieren; man muss es sogar. Wir steuern in eine schwierige Phase der Stagflation, und Sie befeuern das weiter. Sie begeben sich sehenden Auges in eine Phase, die für uns alle und insbesondere für die Menschen draußen Wohlstandsverlust bedeuten wird. Ich kann deswegen FDP und CDU nur noch einmal daran erinnern: Es gibt sowohl in Berlin als auch in Nordrhein-Westfalen jenseits der Antiwirtschaftspolitik andere Mehrheiten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht nun in Vertretung für Minister Laumann der Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf heute vertretend für den Kollegen Karl-Josef Laumann sprechen, der krankheitsbedingt leider nicht an dieser Debatte teilnehmen kann. Das tut mir in diesem Fall besonders leid, denn mit Blick auf das Ergebnis der Vorverhandlungen zum Vermittlungsausschuss heute Abend hat sich Karl-Josef Laumann große Verdienste erworben. Ihm kommt ein großer Dank zu. (Beifall von der CDU) 23.11.2022 Als der Vermittlungsausschuss einberufen worden ist, haben manche versucht, den Eindruck zu erwecken, als stünde jetzt eine Staatskrise ins Haus. Das Gegenteil ist richtig. Der Vermittlungsausschuss ist ein verfassungsrechtlich normiertes Verfahren, um bei Meinungsverschiedenheiten zwischen politischen Lagern oder zwischen Bund und Ländern einen Konsens zu finden. Dass Bund und Länder nicht immer in allen Punkten einer Meinung sind, bereichert aus Sicht der Landesregierung die Debatte und auch den demokratischen Diskurs in unserem Land. Es ist auch völlig legitim – zumal bei einem Thema und einem Gesetzesvorhaben wie diesem, mit dieser Reichweite, denn das ist nichts weniger als eine Sozialreform, über die wir sprechen –, dass es unterschiedliche Auffassungen und Aspekte gibt, die von Bund und Ländern beleuchtet werden. Dann ist es auch normal, dass sich der Bundesrat nicht als Abnickorgan, sondern als ein Organ versteht, das die Interessen der Länder einbringt und hier erzwingt, dass wir zusammenkommen, um im Vermittlungsausschuss zu besseren Lösungen zu kommen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Daran, dass uns das auch schon bei anderen Themen gelungen ist, sei an der Stelle erinnert, etwa wenn ich an den DigitalPakt denke, zu dem die Länder in der vergangenen Legislaturperiode den Vermittlungsausschuss angerufen haben. Schaut man sich die Geschichte an, ist der Vermittlungsausschuss ein über Jahrzehnte bewährtes Organ, gerade mit Blick auf das Themenfeld, über das heute Abend in Berlin diskutiert werden muss. Die Hartz-IV-Reformen sind nicht ohne den Vermittlungsausschuss zustande gekommen, im Gegenteil. Er wurde gar mehrfach angerufen, bis es am Ende zu den Hartz-IV-Reformen gekommen ist. Das ist insofern etwas, was auch bei diesem Thema am Ende eher zum Erfolg beigetragen hat. Wenn man auf die Bilanz schaut, dann kann man sagen: Der Vermittlungsausschuss ist kein Instrument der Blockade, sondern ganz im Gegenteil eines der erfolgreichen Kompromissfindungen. Seit dem erstmaligen Zusammenkommen dieses Gremiums im Jahre 1950 konnten etwa 90 % der anfangs strittigen Gesetze am Ende im Konsens miteinander verabschiedet werden. 90 % – das ist, glaube ich, eine Quote, die sich manch anderes Gremium wünschen würde. Mit Blick auf das Bürgergeld geht es um nicht weniger als um die Ausgestaltung des Sozialstaatsgebots, insofern ein sehr weitreichendes Thema. Hier geht es darum, dass wir als Länder einige Dinge angemerkt haben, natürlich auch – das braucht man Landtag nicht zu verhehlen – die verschiedenen politischen Lager. Es ist für mich eine etwas pikante Rolle, da hier teilweise Gegensätze zwischen denjenigen aufbrechen, die in Berlin miteinander koalieren. Ich will die nicht weiter kommentieren. Ich glaube aber, es ist richtig, dass wir uns über die Frage der Anreize zur Aufnahme von Arbeit einerseits und der Anerkennung von Lebensleistungen andererseits in der Grundsicherung so ernsthaft Gedanken machen. Dass das in der Zeit gelungen ist, wie sich das aktuell abzeichnet, ist eher ein gutes Zeichen. Wir haben jetzt einen Kompromissvorschlag auf dem Tisch, der, glaube ich, für heute Abend den Weg zu einer Einigung weist. Ich will abschließend etwas zu dem vorliegenden Antrag sagen, in dem die SPD-Fraktion die Landesregierung dazu auffordert, auf den Vertreter des Landes im Vermittlungsausschuss mit Blick auf ein bestimmtes Abstimmungsverhalten einzuwirken. Ich denke, so lange liegt die Regierungserfahrung der SPD noch nicht zurück, als dass sie nicht wüsste, dass ein Mitglied des Vermittlungsausschusses, gleich, welche Partei es stellt, weisungsfrei agiert. Das ist eine Verfassungsvorgabe, die sich in den letzten Jahren bewährt hat, die wir an der Stelle nicht als obsolet erscheinen lassen müssen. (Beifall von der CDU) Ich kann Sie aber beruhigen: Das Mitglied des Vermittlungsausschusses, das heute Abend für Nordrhein-Westfalen teilnimmt, der Ministerpräsident, wird die Rolle konstruktiv und verantwortungsvoll ausfüllen, so wie wir in dieser Koalition vertrauensvoll und konstruktiv miteinander zusammenarbeiten. – In dem Sinne herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den Grünen)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Liminski. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir befinden uns also am Schluss der Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen, erstens über den Eilantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1782. Über diesen Eilantrag ist direkt abzustimmen. Wer stimmt dem Eilantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die CDU und die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Somit ist der Eilantrag Drucksache 18/1782 mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex abgelehnt. Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1811. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – 23.11.2022 Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/1811 mit dem von mir gerade festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex abgelehnt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt: 11 Die Gesundheitsversorgung von Familien sicherstellen – Kuren für Familien, Menschen in Erziehungs- und Pflegeverantwortung in NRW retten! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1686 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Neumann das Wort.
Josef Neumann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich würde hier heute meine Kollegin Christina Weng stehen und zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen. Sie ist leider erkrankt. Von hier aus deshalb die besten Genesungswünsche nach Ostwestfalen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass Familien während der Pandemie ihre Überlastungsgrenzen weit überschritten haben. Viele von uns haben dies selbst unmittelbar erlebt: Lockdown, Homeschooling, Kita- und Schulschließungen. Corona hat in den letzten zwei Jahren das Familienleben in Deutschland großen Zerreißproben ausgesetzt. Und nun? Was sagt der Blick in die Zukunft? Visionen, große Unsicherheit. Der Ukraine-Krieg, der drohende Klimawandel, die Energiekrise, die Inflation – sie erfassen das Lebensgefühl, die körperliche und mentale Verfasstheit der Familie als Ganzes und jedes einzelnen Familienmitglieds. Bei diesen individuellen Elementen eines Familienverbandes gibt es ganz unterschiedliche und sensible Bedürfnisse. Wenn Eltern unter finanziellem Druck stehen, wenn die Betreuung der Kinder durch fehlende Kita-Plätze nicht gesichert ist, wenn wie in vielen Haushalten noch pflegebedürftige Angehörige zu versorgen sind, dann ist die Belastung sehr groß. Zum Thema „pflegende Angehörige“ werden wir morgen ebenfalls einen Antrag in das Hohe Haus einbringen und werden auch dafür um Ihre Zustimmung werben. Ein Leben, das durch die Pflege eines Angehörigen geprägt ist, ist ein Leben voller Sorge, voller Unsicherheit, voll strapazierender Suche nach Lösungen. Landtag Es ist geprägt von schwerer körperlicher und emotionaler Anstrengung, was gesundheitliche Spuren hinterlässt, ein Leben mit kaum oder wenig Freizeit, die kleinen freien Momente befasst mit der Suche nach Finanzierungen für benötigte Behandlungen, Hilfsmittel oder Medikamente, die das Leben der zu Pflegenden und das der Pflegenden erträglich machen. Viele Eltern merken – nein, man muss hier vor allem sagen, viele Mütter merken –: Ich kann nicht mehr. Oder sie sehen: Mein Kind kann es auch nicht mehr. Meine körperliche, meine psychische Gesundheit und auch die meiner Kinder leidet. – Wir sehen es an den konkreten Zahlen. Die Kurplätze waren schon Anfang des Jahres 2022 belegt und sehr stark ausgelastet. Die Kuren für Familien, für Menschen in Erziehungsund Pflegeverantwortung stehen nicht unter der Finanzierungsstruktur der Krankenhäuser, und sie fallen nicht unter den Rettungsschirm der Bundesregierung. Deshalb benötigen sie, deshalb benötigen die Eltern und Kinder die Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD) Sie bieten nämlich nicht nur medizinische oder ärztliche Behandlung, sondern auch Sport- und Bewegungstherapie, Gruppen- und Einzelgespräche, psychologische Beratung und vieles mehr. Ich habe mir das vor Ort in Horn-Bad Meinberg angeschaut. Man hat mir dort berichtet, wie Frauen, die zur Kur kommen, ziemlich belastet sind, unter Burnout leiden, unten sind und nach der Kur frohen Mutes und erhobenen Hauptes wieder nach Hause zurückkehren, um sich um die Familie, um die Pflege der Angehörigen und andere zu kümmern. Die Ausgangslage ist aktuell sehr schwierig. Wir wissen um die Schwierigkeiten in den Praxen. Wir wissen um die gesamte Situation in der Pädiatrie und in den Kinderkliniken. Wir wissen um die Aufnahmestopps in kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen. Genau an dieser Stelle setzen die Kureinrichtungen an. Sie geben den Menschen, was notwendig ist, um durch den Alltag zu kommen, um der Familie und der Gesellschaft überhaupt noch eine Möglichkeit zu geben, dabei zu sein. (Beifall von der SPD) Diese Einrichtungen stehen unter einem massiven finanziellen Druck, und zwar im gesamten Lande. Diese Einrichtungen sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen Gewissheit, dass es weitergeht. Sie brauchen die Gewissheit, dass die Häuser gesichert werden, dass die Angebote für Eltern, für Mütter und Väter, für Kinder, für die Träger, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert sind. Deshalb müssen wir alles dafür tun, die Kureinrichtungen für die Familien, für die Kinder in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, zu stärken und in dieser Krise zu erreichen, dass sie nicht den Bach runtergehen. 23.11.2022 (Beifall von der SPD) Wir überweisen diesen Antrag an die Fachausschüsse, weil wir glauben, dass wir gemeinsam konstruktiv nach Lösungen für die Betroffenen suchen müssen, wenn wir nicht wollen, dass das, was in den letzten Tagen kursierte … Es hieß immer: Leistung muss belohnt werden. – Die Leistung von Müttern, von Vätern, von denen, …
Rainer Schmeltzer
Die Zeit, Herr Kollege.
Josef Neumann SPD
… die sich um die Pflege der Angehörigen kümmern, muss auch bei der Frage nach der Erhaltung von Einrichtungen gewürdigt und gesichert werden. – Vielen Dank.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Neumann. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Hagemeier.
Daniel Hagemeier CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Zukunftskoalition von CDU und Grünen ist klar: Die Familie ist und bleibt das sicherste und verlässlichste soziale Netz unserer Gesellschaft. Fakt ist: Keine Institution, keine staatliche oder sonstige Sozialleistung könnte ersetzen, was sich in der Familie verbundene Menschen einander an Fürsorge, Sicherheit und Zuwendung angedeihen lassen. Deshalb ist es das ausdrückliche Ziel der Zukunftskoalition von CDU und Grünen, Familien zu stärken und Care-Arbeit mit Wertschätzung und Respekt zu begegnen. Wer selbst Kinder erzieht, wer selbst Angehörige oder Mitmenschen pflegt, der weiß genau, welche physischen und psychischen Herausforderungen damit einhergehen. Ich bin der Landesregierung, namentlich Ministerpräsident Hendrik Wüst, Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und auch Familienministerin Josefine Paul, deshalb sehr dankbar, dass sie die Bedürfnisse von Familien und Pflegenden in den Mittelpunkt stellen. Wie im Zukunftsvertrag zwischen CDU und Grünen vereinbart, erhält der gesamte Bereich familienunterstützender Leistungen besonderes Gewicht. Der Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2023 spricht diesbezüglich eine klare Sprache und steht für Verlässlichkeit und Verbindlichkeit. Ich denke zum Beispiel an Familienbildung, Familienpflege und Familienerholung. Ich freue mich, dass wir in allen Bereichen an die Erfolge der zurückliegenden Wahlperiode anknüpfen und so konsequent darauf aufbauen. Insbesondere die Förderung der Familienerholung war und ist uns eine Herzensangelegenheit, denn sie erreicht insbesondere Familien mit geringem Landtag Einkommen, Alleinerziehende, Mehrkindfamilien und unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Behinderung. Noch bevor zum Beispiel stress- und belastungsbedingte Symptome auftreten, die eine Kur erforderlich machen, erhalten Familien und Kinder dort die Möglichkeit einer gemeinsamen Auszeit, um wieder Kraft für den Alltag tanken zu können. Durch Angebote der Familienbildung und der Familienpflege erhalten Familien außerdem niederschwellig Informationen in herausfordernden Lebenssituationen, können Kurse absolvieren und finden einfach Anschluss, wenn Unterstützung am nötigsten gebraucht wird. All das sind wichtige Bausteine im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung von Familiengesundheit – ob mit Blick auf das Individuum oder den Familienverbund insgesamt. Das FAMILIENPORTAL.NRW ist dabei ein wichtiger Brückenkopf. Es gibt Menschen in unserem Land schnell Orientierung und den Zugang zu Informationen, Anbietern und Ansprechpartnern. Im FAMILIENPORTAL.NRW erhalten Eltern und Pflegende auch Informationen zu Kurangeboten. Gleiches gilt im Übrigen für den vom MAGS geförderten Pflegewegweiser NRW. Familien und Pflegenden stehen in Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Kurangeboten zur Verfügung. Das Land tut seinen Teil dazu, die vielfältige Angebotsstruktur zu erhalten. Das Gesundheitsministerium prüft derzeit auf Landesebene Möglichkeiten der Unterstützung in akuten Härtefällen. Mit den Vertretern der Kostenträger gibt es seitens des Ministeriums darüber hinaus Kontakte, denn gerade für die Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen ist die finanzielle Absicherung der Mutter-Kind-Kliniken von besonderer Bedeutung. Wenn ich aber zum Schluss die Logik des Antrags zugrunde lege, soll das Land gleichwohl noch tiefer in die Tasche greifen, um gar in vorauseilendem Gehorsam die finanzielle Unzuverlässigkeit des Bundes – das muss ich an dieser Stelle sagen – in dem Bereich zu kompensieren. Das kann ich nicht nachvollziehen. Nutzen Sie, meine Damen und Herren von der antragstellenden Fraktion der Sozialdemokraten, bitte Ihren Einfluss auf Bundesebene, und sorgen wir gemeinsam dafür, dass die Menschen auch in Zukunft die Unterstützung erhalten, die sie brauchen und natürlich verdienen. Einer Überweisung Ihres Antrags an den Fachausschuss und einer vertiefenden Diskussion dort stimmen wir selbstverständlich zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 23.11.2022
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Hagemeier. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich der Kollegin Woestmann das Wort.
Eileen Woestmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Familien – das ist uns allen bewusst – leisten viel für unser Land. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine Herausforderung, und zwar nicht nur, wenn man eine optimale Betreuung für sein Kind gefunden hat. Denn Kinder, so großartig, wundervoll, bereichernd und liebenswert sie auch sind, führen dazu, dass alles ein bisschen unplanbarer und spontaner wird. Gerade in den letzten zwei Jahren, während der Coronapandemie, mussten die Familien in unserem Land immer wieder die Erfahrung machen, dass sie mit den Herausforderungen alleingelassen worden sind. Kitas und Schulen wurden geschlossen, auch weil man es nicht besser wusste. Eltern – dabei vor allem Mütter – mussten plötzlich nicht nur ihre Rolle als Eltern ausfüllen, sondern gleichzeitig Erzieherinnen, Lehrerinnen, Trainerinnen und zusätzlich auch noch Arbeitnehmerinnen sein. Das hat viele Familien an den Rand der Belastbarkeit getrieben, teilweise auch darüber hinaus. Aber Familie ist nicht nur da, wo Kinder sind. Auch pflegende Angehörige haben in den letzten beiden Jahren unter enormem Stress gestanden. Die permanente Angst, das potenziell tödliche Virus mit nach Hause zu bringen und damit den engsten Familienangehörigen zu gefährden, ist eine Belastung, die zusätzlich zu der Pflege Kapazitäten bindet. Familienkuren sind hilfreich, um aus dieser chronischen Überlastung aussteigen zu können, auch wenn es nur für eine begrenzte Zeit ist. Sie helfen dabei, zur Ruhe zu kommen, sprichwörtlich einen Tapetenwechsel zu erleben und neue Impulse und Anregungen mit nach Hause zu nehmen. Ich komme nun zu Ihrem Antrag. Sie weisen zu Recht auf einen Missstand hin. Dass die Finanzierungssystematik in unserem Gesundheitssystem, vorsichtig ausgedrückt, kränkelt, wird an diesem Beispiel abermals deutlich. (Thorsten Klute [SPD]: Ja, los, dann zustim- men!) Dass nun eine zusätzliche Belastung aufgrund der gestiegenen Gas- und Energiekosten auf die Kliniken zukommt, hilft dabei sicher nicht weiter. Aber die besagte Finanzierungssystematik ist eine Aufgabe des Bundes. Bevor Sie jetzt wieder sagen, die Zukunftskoalition zeige nur mit dem Finger nach Berlin: Landtag (Thorsten Klute [SPD]: Ist ja so! – Weitere Zu- rufe von der SPD) In diesem Fall ist das absolut richtig, weil wir offensichtlich wissen, wie die Zuständigkeiten geregelt sind. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Reichen Sie diesen Antrag doch einmal bei Ihrer Bundestagsfraktion ein. Dann kann sich dieses Themas auch angenommen werden, (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) auch wenn ich höre, dass im Gesundheitsministerium des Bundes bereits an einer Änderung des SGB IX gearbeitet wird, um genau das, was Sie hier in NRW fordern, umzusetzen. Laut meiner Information geht es dabei darum, dass die Rehabilitationsträger einen einmaligen Zuschuss an die Leistungserbringer in den Bereichen der medizinischen Rehabilitation und der beruflichen Rehabilitation sowie an Werkstätten für Menschen mit Behinderung auszahlen, um die steigenden Kosten für Gas und Energie abzufangen. Vielleicht hören Sie einfach mal bei Ihrem SPD-Minister Lauterbach nach. Der Kontakt müsste ja schnell herzustellen sein. In diesem Zusammenhang könnten Sie auch anregen, dass Krankenkassen und Leistungsträger über angemessene Tagessätze in Kuren für Familien und Menschen in Pflegeverantwortung beraten. (Thorsten Klute [SPD]: Das ist Teil des An- trags!) Über die langfristigen Konzepte der Kuren können wir uns sicherlich in den Ausschüssen noch austauschen. Hierfür müssen aber auch die Kostenträger mit an den Tisch. Denn wenn ich richtig informiert bin, entscheiden die Kostenträger, also Rentenversicherung und Krankenkasse, in den Kliniken mit über die Ausgestaltung des Angebots. Noch ein Satz zu dem Brief, den viele Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete von einer Klinik, die sehr konkret wird, bekommen haben: So wichtig es ist, diese Klinik zu erhalten, allein ein Zuschuss bei den Energiekosten wird leider nicht dafür sorgen, dass ein neuer Träger gefunden wird. Nur damit ich hier nicht falsch verstanden werde: Kuren sind gerade nach diesen belastenden Zeiten der Pandemie eine wichtige Stütze für Familien, um Kraft und Energie zu tanken. Aber auch NRW hat keine Gelddruckmaschine im Keller stehen, (Josef Neumann [SPD]: Was? Das ist ganz neu!) sodass sämtliche Aufgaben des Bundes übernommen werden könnten, für die die Ampelkoalition noch keine Lösung gefunden hat. – Vielen Dank. 23.11.2022
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Woestmann. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Gebauer.
Yvonne Gebauer FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer in unserem Land in Erziehungsverantwortung steht und obendrein noch Familienangehörige pflegt, verdient unser aller Respekt. Die betroffenen Menschen sind nicht nur einer besonderen finanziellen Belastung ausgesetzt, sondern sie haben mit dem Zusammenspiel von Familie und Beruf eine weitere Herausforderung zu schultern. Das galt zur Hochphase der Coronapandemie in ganz besonderer Weise. Dass sich dieser permanente Stress irgendwann auf die Gesundheit auswirkt, liegt, denke ich, auf der Hand. Da es sich hierbei nicht bloß um Einzelschicksale handelt, sondern um ein – so nenne ich es jetzt mal – Phänomen, das über alle Bevölkerungsschichten hinweg verbreitet ist, sind wir auch als Gesellschaft insgesamt gefordert. Kuren für Familien und Menschen in Erziehungs- und Pflegeverantwortung leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Sie helfen, die angeschlagene Gesundheit, ob körperlicher oder seelischer Natur, wieder zu verbessern, und verhindern im Idealfall die sich anbahnende Krankheit. Häufig ist die Auszeit vom Alltag der letzte Ausweg, um eine schlimme oder schlimmere Erkrankung zu verhindern, den Akku wieder aufzuladen und neue Energie zu tanken. Welche Familie, welcher Mensch träumt nicht mal davon, Arbeit und Haushalt hinter sich zu lassen und ganz bewusst Zeit mit den Kindern zu verbringen, ohne dabei ständigem Stress oder Termindruck ausgesetzt zu sein? Insofern kann ich dem Leitgedanken des vorliegenden Antrags folgen, dass diese Kuren den betroffenen Familien eine Perspektive für ein glückliches bzw. glücklicheres Zusammenleben bieten. Wir können und wir dürfen es nicht achselzuckend hinnehmen, dass dieses wichtige Instrument infolge der Pandemie sowie der kriegsbedingten Preissteigerungen vielerorts vor dem finanziellen Aus steht. (Beifall von der FDP) Deshalb stimmen wir Freien Demokraten der Forderung zu, dass die Menschen, über die wir hier und heute sprechen – natürlich später auch noch im Ausschuss –, von dem 3,5 Milliarden Euro schweren Hilfspaket des Landes Nordrhein-Westfalen, welches Ministerpräsident Hendrik Wüst unlängst angekündigt hat, profitieren müssen. Die Einrichtung eines landeseigenen Schutzschirms für Kuren für Familien und Menschen in Erziehungs- und Pflegeverantwortung in Nordrhein-Westfalen hätte sicherlich darüber hinaus auch einen symbolischen Wert. (Beifall von der FDP und der SPD) Landtag Lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch einen Aspekt aufgreifen, der mir als Liberale, der uns als Liberale am Herzen liegt; das wissen Sie auch aufgrund meines ersten Redebeitrags heute Morgen. Der Antrag nennt die Coronapandemie als einen von zwei wesentlichen Gründen für die finanzielle Schieflage der Kuren und beschreibt die Notwendigkeit eines Kurabbruchs bei nachgewiesener Corona-Erkrankung. Die Plätze können, wie wir alle wissen, nicht spontan besetzt werden, und auch wird damit die zur Refinanzierung nötige durchschnittliche Belegungsquote von 95 % nicht erreicht. Die Auslastung unserer Kliniken liegt aktuell bei nur 70 %, wenn wir Glück haben, bei 85 %. Zudem wurde zur Einhaltung von Hygienevorgaben unter anderem die Gruppengröße therapeutischer Angebote reduziert, und die coronabedingten Ausgleichszahlungen des Bundes wurden eingestellt. Jetzt kann man diesen Zustand natürlich beklagen. Man kann allerdings auch einen Schritt weitergehen und unseren Forderungen an dieser Stelle vielleicht auch nachkommen, nämlich einen Wegfall der Coronaregeln zu unterstützen. Dann wäre den Kuren eine große Last schlagartig genommen. Das muss man sagen. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Es ist in diesem Zusammenhang auch bedauerlich, dass die schwarz-grüne Landesregierung dem Plenum hier noch immer keinen verbindlichen Fahrplan für eine Exit-Strategie präsentiert hat. Ich darf Ihnen sagen: Wir Freie Demokraten werden nicht müde, das immer wieder einzufordern. Unabhängig davon adressiert – das habe ich ja zum Ausdruck gebracht – der Antrag ein wichtiges Thema und erhebt auch berechtigte Forderungen. Deshalb freue ich mich auf die Diskussionen im Ausschuss. Selbstverständlich werden wir der Überweisung zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abgeordneter Dr. Vincentz.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema „Kur“ ist wichtig. Für viele Menschen ist die Kur ein Rückzugsort, der dringend gebraucht wird, um wieder Gesundheit zu tanken. Daher ist es absolut legitim, hier über die Nöte der Kurorte bzw. der Kliniken zu sprechen, ganz unabhägig davon, dass wir auch in mehreren Briefen, wie vorhin geschildert wurde, dazu aufgefordert wurden, uns des Themas anzunehmen. 23.11.2022 Aber vielleicht kann man den Umstand, dass wir das Thema jetzt besprechen, auch dazu nutzen, um über gewisse Regularien zu reden, die damit einhergehen, wie man überhaupt an eine Kur kommt. So ist mir ein Fall erinnerlich, wo jemandem, der seine Frau zu Hause gepflegt hat, vorgeschlagen wurde, eine Kur zu machen. Es ist – Sie alle wissen das – allerdings nicht so einfach, wiederum einen Kurzzeitpflegeplatz für den zu Pflegenden zu bekommen, weswegen der ältere Herr die Kur ablehnte. Als dann, wie es leider passiert ist, seine Frau verstorben war und er nun wirklich dringend eine Kur hätte gebrauchen können, waren die Zahlungsträger offensichtlich nicht mehr gewillt, diese Kur zu genehmigen. Wenn wir also über Kuren sprechen, können wir vielleicht auch darüber reden, wie die Regularien sensibler gestaltet werden können und Kuren nicht nur für Menschen finanziert werden, die aktuell unter Pflegebelastung stehen, sondern auch den Menschen eine Kur zugutekommt, die gegebenenfalls durch so einen Schicksalsschlag gezeichnet sind. Aber mindestens genauso wichtig wie ein Rettungsschirm, wie Sie ihn hier fordern, ist die Abschaffung der Coronarestriktionen, die es den Einrichtungen fast verunmöglichen, vernünftig zu arbeiten. Eine Absenkung auf 85 % Auslastung wirkt da eher wie eine weltfremde Stütze. Wenn man die Kliniken endlich wieder in die Lage versetzen würde, auf Vollauslastung zu fahren, dann hätte man auch diese Finanzierungsprobleme als einen der von Ihnen kritisierten Punkte nicht. Wenn wir hier heute über Familien- und Kindergesundheit sprechen – und insbesondere bei dem Begriff „Familie“ tut sich die Hälfte hier im Saal schon schwer, genau zu definieren, was das überhaupt ist, diese wichtige Stütze der Gesellschaft –, (Beifall von der AfD) dann müssen wir auch über die Kinderintensivstationen und Pädiatrien sprechen. Das eine geht schlicht nicht ohne das andere. Wenn hier nicht dringend – und zwar in diesem Winter und schnell – nachgebessert wird, dann steht uns ein wirklich harter Winter bevor, und zwar nicht wegen Corona, sondern weil Sie die Pädiatrien sukzessive vor die Wand gefahren haben, weil Kindergesundheit in der Pandemie oft hinter anderen Themen anstehen musste. Und jetzt sind die Kleinsten in unserer Gesellschaft die Leidtragenden Ihrer Politik. (Beifall von der AfD) Mein Dank – und damit möchte ich schließen – geht an dieser Stelle vor allen Dingen an diejenigen, die in diesen schwierigen Zeiten weiterhin im System, in den Kliniken die Stellung halten. Ich weiß es selber: Das Schlimmste für die Helfer ist es, irgendwann nicht mehr helfen zu können, weil ihnen schlichtweg die Hilfe von außen fehlt. Das Beste, was wir in Landtag dieser Situation machen können, ist, den Helfern zu helfen. Bitte helfen Sie dabei mit, dass uns in den Pädiatrien nicht irgendwann tatsächlich der Platz ausgeht. Wenn wir in die Situation einer Triage geraten, wie Sie sie hier häufig an die Wand skizziert haben, dann wird es dazu eben nicht auf den regulären Intensivstationen kommen, sondern diesen Winter wahrscheinlich auf den Kinderintensivstationen und auch in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat die Landesregierung das Wort. In Vertretung für Herrn Minister Laumann spricht jetzt Frau Ministerin Feller.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie sagen, darf ich heute Herrn Laumann vertreten, der erkrankt ist. Wir wünschen ihm gute Besserung. Einrichtungen, die stationäre medizinische Leistungen zur Vorsorge und zur Rehabilitation für Mütter und Väter und ihre Kinder anbieten, sind nach über zweieinhalb Jahren Coronapandemie wichtiger denn je. Insbesondere Mütter – und hier besonders alleinerziehende Mütter – sind aufgrund der Doppelbelastung durch Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit vielfach erschöpft und haben die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreicht. Auch an den Kindern sind die Einschränkungen der letzten Jahre nicht spurlos vorübergegangen. Viele Kinder benötigen unterstützende Angebote zur Bewältigung der täglichen Herausforderungen. Mutter-Kind-Kliniken sind daher wichtige Orte der Erholung und der Gesundung. Dort erhalten Eltern und Kinder die Behandlung und Therapieangebote, die sie benötigen. Der Abstand vom Alltag ermöglicht außerdem intensive gemeinsame Zeit, die sich sehr positiv und nachhaltig auf die Eltern-Kind-Beziehung auswirkt. Diese Einrichtungen leisten damit einen entscheidenden Beitrag, um die Gesundheit von Eltern und ihren Kindern zu erhalten, wiederherzustellen und nachhaltig zu stärken. Die Mutter-Kind-Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in Nordrhein-Westfalen stehen derzeit vor enormen wirtschaftlichen Herausforderungen. Leider sind in vielen Fällen die Finanzierungsstrukturen nicht auskömmlich. Die Coronazuschläge sind zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Dadurch ist eine große finanzielle Lücke bei den Einrichtungen entstanden. Denn die Coronapandemie wirkt sich nach wie vor auf Mutter-Kind-Kliniken aus. 23.11.2022 Zudem kommt es auch weiterhin zu Einnahmeeinbußen durch Minderbelegung aufgrund kurzfristiger Absagen, weil Eltern oder Kinder an Corona erkranken. Darüber hinaus entstehen erhöhte Kosten, weil der Hygieneaufwand in den Einrichtungen nach wie vor hoch ist. Auch die Inflation und die Energiekrise setzen den Mutter-Kind-Kliniken sehr zu. Anders als in anderen Bereichen können die Kliniken die enormen Kostensteigerungen nicht weitergeben. (Beifall von der SPD – Thorsten Klute [SPD]: Genau so! So ist ist!) Die enormen Kostensteigerungen dürfen nicht dazu führen, dass uns diese wichtigen Einrichtungen der Vorsorge und der Rehabilitation für die Gesundheitsversorgung verloren gehen. (Thorsten Klute [SPD]: So ist es!) Der Bundesgesetzgeber hat deshalb bereits Entlastungsmaßnahmen umgesetzt, die auch Mutter-Kind-Einrichtungen umfassen. Hierzu zählt das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz. Auf der Grundlage dieses Gesetzes erhalten Gas- und Wärmekunden für die Energiekosten im Dezember 2022 eine einmalige finanzielle Entlastung. Weitere Entlastungsmaßnahmen befinden sich derzeit in Planung. Zu nennen ist hier der geplante Hilfsfonds des Bundes zur Rehabilitation und Teilhabe. Dieser Hilfsfonds wird nach dem derzeitigen Informationsstand mit einem Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro ausgestattet. Diese Maßnahmen alleine werden aber nicht ausreichen. Daher werden auch wir als Land Nordrhein-Westfalen aktiv. Derzeit prüfen wir Möglichkeiten der Unterstützung in besonderen Härtefällen. Dazu beobachten wir intensiv die weitere Planung auf Bundesebene und identifizieren die Lücken, bei denen die Entlastungsmaßnahmen des Bundes nicht weit genug greifen, um die uns wichtigen Versorgungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen zu stützen. Außerdem ist es wichtig, dass die Mutter-Kind-Einrichtungen mit den Kostenträgern der Leistung auskömmliche Vergütungssätze verhandeln. Herr Minister Laumann wird deswegen mit den Kostenträgern sprechen und sie für die aktuell schwierige Finanzsituation sensibilisieren. Denn noch einmal: Es darf nicht sein, dass Corona und die Energiekrise wichtige Versorgungsstrukturen in unserem Land gefährden. Sie können sicher sein, dass Herrn Minister Laumann die Mutter-Kind-Kliniken dabei ganz besonders Herzen liegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung ist für die Problemlage der Mutter-Kind-Kliniken sensibilisiert, und sie ist auch bereits aktiv geworden, um Lösungen zu finden, die die Versorgungsstrukturen schützen. Den Inhalt des Antrags lehnt sie ab, weil bereits zum einen auf Bundesebene Entlastungsmaßnahmen geplant, aber auch umge-Landtag setzt und zum anderen seitens des Landes weitere Unterstützungsmöglichkeiten geprüft werden. Für eine Überweisung des Antrags in den Ausschuss sind wir dankbar.
Berivan Aymaz
Wir haben eine Zwischenfrage, Frau Ministerin. Es gibt eine Wortmeldung von Frau Lüders. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) – Nicht Frau Lüders. Genau, Sie haben sich gemeldet. (Zuruf: Leicht verändert!)
Thorsten Klute SPD
Ja, leicht verändert; genau. Es ist nicht Frau Lüders, sondern – ich bitte um Entschuldigung – ich sitze am Platz von Nadja Lüders, bin aber der Abgeordnete Thorsten Klute. Herzlichen Dank, liebe Frau Ministerin Feller. Ich habe es so verstanden bzw. wollte es noch einmal konkret hören, weil das in dieser Debatte durchaus anders klang: Kündigen Sie für die Landesregierung an, dass es, um es vorsichtig auszudrücken, zumindest eine Prüfung von unterstützenden Maßnahmen für entsprechende Kureinrichtungen gibt? Das heißt, Sie prüfen derzeit sehr ernsthaft einen Rettungsschirm im Sinne des Antrags?
Dorothee Feller
Wir prüfen sehr ernsthaft, wie wir die Kliniken auch seitens des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützen können, ja. (Beifall von der SPD – Thorsten Klute [SPD]: Dann könnt ihr jetzt zustimmen! – Weiterer Zu- ruf)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir kommen somit zum Schluss der Aussprache. Zur Abstimmung! Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, diesen Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltungen. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 23.11.2022 12 Für eine verbindliche Migrationspolitik: Legale Einwanderung stärken – Rückführungsoffensive für Personen ohne Aufenthaltsberechtigung unterstützen. Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1668 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Kollegen Lürbke das Wort.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es schon mehrfach an diesem Pult gesagt und werde es auch weiterhin betonen: Nordrhein-Westfalen ist ein Einwanderungsland, und wir brauchen Einwanderung. Einwanderung ist für unsere Zukunft in Nordrhein-Westfalen entscheidend. Zugleich darf Einwanderung aber nicht ungeordnet erfolgen. Genau das muss die Leitlinie sein. Denn was wir brauchen, ist eine vorausschauende, eine aktiv steuernde und eine verbindliche Migrationspolitik. Dazu zählen Wege der legalen Einwanderung für Arbeitskräfte aus dem Ausland, die humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme von Schutzsuchenden, (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) aber eben auch eine Begrenzung von illegaler Migration und die Rückführung von Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung und insbesondere auch von Straftätern und Gefährdern. So weit, so klar. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Wir müssen das in Nordrhein-Westfalen nur weiter so umsetzen und dürfen den bisherigen Kurs nicht aufweichen; denn diese klare Migrationspolitik versteht Humanität und Ordnung als zwei Seiten einer Medaille. Oder anders gesagt: Wir wollen reguläre Migration ermöglichen und irreguläre Migration reduzieren, und genau das ist das Ziel dieses Antrags, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der FDP) Wir wissen doch genau: Viele Menschen, die gar keinen Schutz brauchen, suchen doch teilweise unzulässig den Weg über das Asylsystem nach Deutschland gerade auch, weil legale Einwanderungswege nach Deutschland fehlen oder in Wahrheit viel zu kompliziert sind. Deswegen ist für uns als FDP klar: Wir wollen die irreguläre Einwanderung bekämpfen, und wer sie bekämpfen will, muss auch legale Einwanderungswege schaffen. Das ist ein entscheidender Baustein. Insbesondere die Westbalkanregelung hat gezeigt, dass irreguläre Migration drastisch reduziert werden kann, wenn Menschen die Möglichkeit haben, legal Landtag als Arbeitskraft mit einem Arbeitsplatzangebot nach Deutschland zu kommen. Wir wollen die Westbalkanregelung auch entfristen und erweitern, und für eine entsprechende Initiative der Bundesregierung hoffe ich auf die Unterstützung des Landes. Des Weiteren wollen wir mit einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz dafür sorgen, dass die Wirtschaft freie Stellen besser besetzen kann. Millionen offene Stellen sind auch Millionen Chancen auf Arbeit und Wachstum. Diese Chancen müssen wir nutzen. (Beifall von der FDP) Auf der anderen Seite müssen wir auch über die Herausforderungen sprechen, vor denen Deutschland und Nordrhein-Westfalen aktuell stehen. Das ist klar. Der Ukraine-Krieg hat zur größten innereuropäischen Fluchtbewegung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs geführt. Daneben steigen aber auch die Zahlen der Asylsuchenden aus den anderen Ländern weiter an, da die Migrationsbewegungen auf der Balkan- und der Mittelmeerroute wieder zugenommen haben. Wenn ich zum Beispiel nach Serbien schaue, macht mir das durchaus Sorge. Es ist wahrlich kein Geheimnis, dass Geflüchtete gezielt die visafreie Einreise nach Serbien suchen, um von dort aus nahezu ungehindert den Weg in den Schengen-Raum zu suchen. Zwar hat Serbien inzwischen auf Druck der Europäischen Union angekündigt, strengere Regeln bei der Visavergabe einzuführen, ausreichend ist das aber, wie ich finde, noch nicht. Wir dürfen vor solchen Umständen nicht die Augen verschließen, wenn wir die Akzeptanz insgesamt für Einwanderung erhalten wollen. Wir sehen auch, wie die aktuellen Migrationsbewegungen zu akuten Engpässen bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in den Kommunen führen. Die Sorgen und Herausforderungen sind vielerorts mit Händen zu greifen; sie sind sehr groß, und sie werden sich auch nicht von alleine lösen – so viel kann ich Ihnen versichern. Deswegen besteht hier weiterhin dringender Handlungsbedarf der schwarz-grünen Landesregierung. (Beifall von der FDP) Wer vor dieser Situation die Augen verschließt – ich sage es noch einmal –, der löst kein Problem, sondern der leistet der Akzeptanz einer humanitären Migrationspolitik einen Bärendienst. Aus diesem Grund erwarte ich von Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie die Anstrengung zur Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung nicht schleifen lassen. Im Gegenteil, ich glaube sogar, Sie müssen sie intensivieren. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene wurde vereinbart, eine Rückführungsoffensive zu starten, um Ausreisen konsequenter 23.11.2022 umzusetzen – insbesondere auch die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Diese Intention gilt es jetzt umzusetzen. Das Land Nordrhein-Westfalen kann dabei den Bund aus eigener Kraft unterstützen. Wir haben die zentralen Ausländerbehörden, die bei der Rückführung Ausreisepflichtiger als fachlich und personell besonders qualifizierte Behörde auch wesentliche Aufgaben zur Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden übernehmen. Deswegen müssen wir den von der Vorgängerregierung begonnenen Ausbau der ZAB dringend fortsetzen. Im Haushalt 2022 wurde die Erstattung des Landes für die ZAB auf knapp 47 Millionen Euro erhöht. Für eine erfolgreiche Rückführungsoffensive fordern wir eine weitere Aufstockung. Wir wollen auch die im Gesetzentwurf zum Chancen-Aufenthaltsrecht vorgesehene Regelung zur Abschiebungshaft von Straftätern konsequent nutzen sowie die Rückkehrförderung und die Rückkehrberatung ausbauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich meine also, die Linie einer verbindlichen und humanitären Migrationspolitik darf auch unter schwarz-grüner Verantwortung bitte nicht aufgeweicht werden. Alles andere wäre ein Bärendienst für die Akzeptanz von Migration in diesem Land. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Kollege Panske das Wort.
Dietmar Panske CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sternstunden des Parlamentarismus – so etwas soll es geben, beispielsweise wenn eine Oppositionspartei der Regierung große Defizite nachweisen kann oder wenn sie selbst neue und innovative Ideen ins Parlament einbringt oder wenn sie hieb- und stichfest kritisieren könnte. Ja, das könnten Sternstunden einer Oppositionspartei sein. Aber der Antrag der FDP, lieber Marc Lürbke – so sehr ich dich schätze –, ist keine solche Sternstunde, sondern eher ein etwas kläglicher Versuch und – bleiben wir in der Sprache der Fußballweltmeisterschaft – ein klassisches Eigentor. Ich komme gleich zur Begründung. Wenn man in den Antrag hineinschaut, wird auf die Stärkung von legaler Einwanderung hingewiesen. Keine Frage, das ist ein wichtiger Punkt, er wird absolut unterstützt. Unter anderem fordert die FDP in dem Antrag eine Entfristung und Ausweitung der sogenannten Landtag Westbalkanroute. Das ist auch richtig. Aber warum wird das im Antrag gefordert? Die Landesregierung hat sich doch schon längst positioniert und unterstützt natürlich eine quantitative Erweiterung und auch eine Entfristung. Dann heißt es im Titel des Antrags „Legale Einwanderung stärken – Rückführungsoffensive […] unterstützen.“ Weiterhin heißt es, dass der Gesetzentwurf in Berlin zum Chancen-Aufenthaltsrecht doch bitte unterstützt werden soll. – Aber auch das ist doch längst schon eine klare Position hier im Land NRW. Nur mit dem Antrag und dem Titel des Antrags, liebe FDP, hat das doch überhaupt nichts zu tun, denn das Chancen-Aufenthaltsrecht richtet sich an diejenigen Menschen, die bereits hier sind und die im Aufenthaltsstatus einer Duldung sind. Das hat also keinen Bezug zur legalen Einwanderung oder auch zur Rückführung. Recht hat die FDP mit dem Hinweis, dass die Kommunen angesichts der Fluchtbewegungen vor extremen Aufgaben und Herausforderungen stehen. Die Bewältigung dieser Aufgaben, die konkreten Hilfen und Maßnahmen, mit denen wir als Land die Kommunen und die Menschen vor Ort unterstützen, ist doch tägliches Regierungshandeln. Das diskutieren wir hier in den Ausschüssen und im Parlament jedes Mal aufs Neue. Noch letzte Woche hat Ministerpräsident Hendrik Wüst sich mit den kommunalen Spitzenverbänden geeinigt. Über 1 Milliarde Euro wird den Kommunen zur Verfügung gestellt. Aber aufgrund der großen Herausforderungen würde es helfen, wenn die Kritik und die Forderungen dahin platziert würden, wo sie hingehören. Wenn ich in die Richtung der FDP schaue, dann würde ich sagen, Christian Lindner in Berlin ist doch als Finanzminister genau der richtige Ansprechpartner – oder die SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Im Oktober hat es einen Flüchtlingsgipfel in Berlin gegeben. Danach wurde groß angekündigt, dass 56 Bundesimmobilien für 4.000 Unterbringungen von Geflüchteten deutschlandweit zur Verfügung gestellt werden. Da ist man gespannt, was von den 4.000 Plätzen hier in NRW ankommt. Man kann sagen, es wird nicht viel sein. Wenn man auf die Angebote schaut, die aus Berlin kommen, dann müssen die Bundesimmobilien für größere Unterbringungseinrichtungen erst einmal mehr oder weniger saniert werden. Heizung, Strom und auch Wasser müssen erst einmal auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Das letzte Thema: Rückführungsoffensive. – Noch so ein Eigentor der FDP im Antrag. Welche Rückführungsoffensive? – Wir sollen eine Regelung unterstützen, die es in Berlin noch gar nicht gibt. Es gibt kein Gesetz; es gibt keinen Entwurf. Was sollen wir 23.11.2022 hier in Nordrhein-Westfalen unterstützen, wenn der Inhalt noch nicht einmal klar ist? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie wissen auch, dass die fehlende Kooperationsbereitschaft von Herkunftsländern bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger bei der Passersatzbeschaffung und der Flugabschiebung doch schon seit Jahren genau die Schwierigkeit darstellt. Weil das Problem schon so lange bekannt ist, hat der FDP-Minister Lindner in Berlin eine klare Forderung aufgestellt. Im Februar hat er sich noch öffentlichkeitswirksam hingestellt und gesagt: Wir brauchen einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, einen sogenannten Rückführungsbeauftragten. Im Februar! Was ist passiert? Nichts. Es gibt keine Rückführungsoffensive, es gibt aber auch nicht diesen Beauftragten. Also, diesen Antrag, liebe FDP-Fraktion hätten Sie möglicherweise besser gar nicht gestellt. Denn entweder sind die Positionen, die Sie einfordern, schon klar durch die NRW-Landesregierung formuliert, oder die Spielregeln, sprich die Gesetzgebung, ist in Berlin noch gar nicht so weit, dass wir darüber überhaupt in irgendeiner Form entscheiden können. Ich würde vorschlagen: Klären Sie die Probleme in der Umsetzung mit Ihrem FDP-Chef Christian Lindner – ich glaube, in dem Moment eine gute Adresse. Wir hier in Nordrhein-Westfalen werden weiterhin konstruktiv an der Lösung von Problemen arbeiten. Solche Anträge halten da nur ein bisschen auf. Natürlich werden wir der Überweisung des Antrags zustimmen. Dann unterhalten wir uns weiter im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Volkan Baran das Wort.
Volkan Baran SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Lürbke! In dem Antrag zur Migrationspolitik arbeiten Sie zu einem entscheidenden Teil an der Bundesebene und an dem Chancen-Aufenthaltsgesetz, das im kommenden Monat in die dritte Lesung und im Januar an den Start gehen wird, ein wichtiges und richtungsweisendes Gesetz, das die unsichere Lage von Menschen, die sich teilweise von Monat zu Monat in eine Duldung hangeln müssen, jetzt beendet und eine echte Perspektive hier in Deutschland geboten wird. Wir beenden damit die unsägliche Praxis der Kettenduldungen. Damit wird das Chancen-Aufenthaltsgesetz die Lebenswirklichkeiten von vielen Tausenden Menschen in Deutschland verbessern, die schon längst Teil Landtag dieser Gesellschaft geworden sind. Wir eröffnen ihnen Perspektiven, lassen sie ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten, geben ihnen das Gefühl, dazuzugehören. Das wird nicht nur den Betroffenen eine Chance geben, sondern ist ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft, finden wir. Aber mir scheint, in Ihrem Antrag antizipieren Sie eine Nichteinhaltung des Gesetzes, bevor es überhaupt da ist. Sie nennen aber auch durchaus wichtige Aspekte der Migrationspolitik, die wir als SPD-Fraktion teilen. Auch wir finden, dass eine gute Migrationspolitik dazu da ist, vorausschauend, aktiv steuernd und verbindlich Migration zu gestalten. Wir halten es auch für unabdingbar, dass es legale Wege für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland geben muss, um hierherzukommen. Aber für uns ist auch klar, dass derjenige, der Schutz sucht, auch bei uns Schutz finden muss. Wir müssen voreilige Abschiebungen stoppen und verhindern, dass Menschen, die vor Verfolgung und Krieg fliehen, hier nicht den Schutz erhalten, den sie verdienen, egal, ob sie aus der Ukraine oder aus einem anderen Land kommen. Zu einer globalisierten Welt, in der wir leben, gehört auch, dass nicht jeder in dem Land lebt oder in dem Land alt wird, in dem er geboren wird. Das Thema muss auch für Asylsuchende gelten, auch für Drittstaatlerinnen und Drittstaatler aus der Ukraine, denn das Recht auf Asyl ist nämlich für uns – für uns alle, nehme ich an – nicht verhandelbar. (Beifall von der SPD) Auch möchten wir, dass Gefährderinnen und Gefährder und Straffällige ausreisen. Im Entwurf des Chancen-Aufenthaltsgesetzes heißt es: „Straftäter bleiben vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen. Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung weiter verhindern, soll die Aufenthaltserlaubnis versagt werden.“ Insofern passiert das schon oder ist geregelt. Auch in Nordrhein-Westfalen passiert es bereits. Schauen wir uns die Zahlen an, dann gibt es in Nordrhein-Westfalen im Bundesdurchschnitt die höchste Zahl an Ausweisungen, also an Rückführungen. Aber nicht einverstanden sind wir mit einer verkürzten Darstellung von Migration, die Ihren Antrag prägt. Sie schreiben: Reguläre Migration zu ermöglichen und irreguläre Migration zu reduzieren, sind zwei Seiten einer Medaille. Aus sozialdemokratischer Sicht ist Migrationspolitik ein größeres komplexes Thema, als dass ich es an einer zweiseitigen Medaille beschreiben kann. Außerdem wehren wir uns entschieden dagegen, dass Sie die Reduktion von illegaler Migration zu 23.11.2022 einem gleichwertigen Thema stilisieren wollen – ausgerechnet in einer Zeit, wo tatsächlich von Gemeinde- bis auf Bundesebene sehr viele Menschen damit beschäftigt sind, die Folgen des Krieges abzufangen, Menschen unterzubringen, ihnen psychologische Beratung zur Seite zu stellen, ihnen Zugang zu Sprachkursen, Schulen, Kitas und dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen und vieles mehr. Hier wird – bewusst oder unbewusst – die Debatte etwas verschoben. Gute Migration ist aber auch mehr als das Öffnen oder Schließen einer Tür. Als Junge einer Gastarbeiterfamilie kann ich sagen, dass mehr zum Ankommen gehört als nur die Einreise. Ich bin sehr dankbar und auch glücklich, dass das tatsächlich mittlerweile auch in Deutschland gelernt wurde, und wir haben dort sehr gute Wege gefunden. Die Migrationspolitik ist aber auch deutlich mehr, als Regeln aufzustellen, wer zu uns kommen darf und wer nicht. Sie ist das Gestalten von Einwanderung, das Begleiten von Integration, das Ermöglichen von Teilhabe, das Erlernen von Sprache, aber auch das gemeinsame Weiterentwickeln der Gesellschaft. Verstehen Sie mich bitte an dieser Stelle nicht falsch. Es geht nicht darum, dass ich sage, wir brauchen keine Regeln. Im Gegenteil, wir brauchen sie, und wir haben sie auch. Genauso wie es einer modernen Einwanderungsgesellschaft entspricht, sind diese Regeln auch immer im Wandel. Das zeigt nicht nur das Chancen-Aufenthaltsrecht, was nun kommt, sondern auch die Westbalkan-Regelung, die Sie in Ihrem Antrag auch zu Recht aufgeführt haben, deren Verlängerung von 2020 auf 2023 auf erhöhte Nachfrage von deutschen Arbeitgeber*innen motiviert ist. Wir brauchen Einwanderung von Fachkräften. Dafür müssen wir bessere Wege schaffen. Denn wir sind nun mal angekommen in einem Arbeitskräftemangel, der sich nicht von allein auflösen wird. Liebe FDP-Fraktion, Sie sehen, wir haben da durchaus Gesprächsbedarf, insbesondere was die Gewichtung der Themen angeht. Vielleicht ein kleiner Hinweis von Opposition zu Opposition: In den letzten fünf Jahren haben wir uns auch schon ein bisschen geärgert, …
Berivan Aymaz
Die Redezeit, Herr Kollege.
Volkan Baran SPD
… dass Minister Stamp und auch der Sprecher, Herr Lenzen, durchaus einen Weg gegangen sind – zu unserem Ärgernis –, der nicht immer schlecht gewesen ist. Von daher würden wir uns freuen, wenn wir, was das Thema „Integration“ angeht, uns in diesem Konsens weiter streiten und gemeinsame Wege gehen können. Landtag Wir werden der Überweisung zustimmen und freuen uns auf die Diskussionen im Ausschuss. – Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Gönül Eğlence das Wort.
Gönül Eglence GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Auch wenn die Interpunktion der ersten Sätze des Antrages anderes suggeriert, haben wir hier einen Antrag der FDP-Fraktion vorliegen, der sagt: NRW ist ein Einwanderungsland, aber … Dieses Aber will ich einmal näher beleuchten, bevor ich auf die grüne Perspektive eingehe, die mir bei der Behandlung von Rückführungen besonders am Herzen liegt. Die FDP-Fraktion stellt die Hypothese auf, dass Serbien zur Drehscheibe irregulärer Migration geworden sei. Allein diese Formulierung schürt einen Alarmismus, der so nicht haltbar ist. Fakt ist: Präsident Vučić hat bereits angekündigt, bis Ende dieses Jahres Serbiens Visa-Politik maßgeblich mit jener der EU in Einklang bringen zu wollen. Die Berliner Botschafterin Janković erklärte zudem, Serbien habe die Einreisebedingungen für Menschen aus Indien, Burundi, Kuba und Tunesien bereits verschärft. Sie müssen jetzt etwa ein bezahltes Rückflugticket mit festem Abreisedatum vorweisen. Das Fazit lautet also – abgesehen davon, dass das eher ein europapolitisches bzw. bundespolitisches Thema ist –: Hier haben die Gespräche bereits erste Wirkungen gezeigt. Zudem kommt der Antrag auch ohne Beleg dafür aus, ob tatsächlich ein Defizit bei der Abschiebung von Gefährdern und Straftätern in NRW vorliegt. Woher haben Sie das? Ich bin mir sicher, dass die Landesregierung die Aufenthaltsbeendigung genauso wie die Gewährung von Asyl konsequent nach rechtlichen Vorgaben umsetzt. Ganz klar möchte ich aber an dieser Stelle schon sagen: Wir schieben keine Menschen – und das gilt auch für Gefährder – in Länder ab, die nicht sicher sind. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Dieser Grundsatz fehlt mir in Ihrem Antrag. Das ist sehr schade. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass mit Blick auf die Rückkehroffensive des Bundes uns noch nicht einmal ein Gesetzentwurf vorliegt. Infolgedessen 23.11.2022 können wir auch noch keine daran ausgerichteten Maßnahmen treffen. Der letzte Punkt, den ich dem Antrag entnehme, ist die Forderung nach Anpassung der Förderung der ZABn und die Förderung von Rückkehrprojekten. Die eingestellten Mittel sind bisher noch nicht ausgeschöpft. Rein haushalterisch ergibt sich diese Notwendigkeit daher erst einmal nicht. Sie müssten also zunächst einmal begründen, auf welcher Basis Sie hier eine Aufstockung für nötig erachten. Ich sehe diese Notwendigkeit jedenfalls nicht. Hinzu kommt, dass die FDP-Fraktion in ihrem Antrag ohne den Hinweis auf den Vorgriffserlass von Ministerin Paul auskommt. Obwohl die Bundesregierung das Chancen-Aufenthaltsrecht noch nicht verabschiedet hat, haben wir in NRW bereits vorsorglich Maßnahmen getroffen und Verantwortung übernommen. An dieser Stelle auch noch etwas Grundsätzliches aus grüner Perspektive mit Blick auf eine ausgewogene Migrationspolitik: Zu einer ganzheitlichen Migrationspolitik gehören nicht nur Asyl und Abschiebung. Leider erwähnen Sie in Ihrem Antrag, wenngleich Sie das gerade in Ihrer Rede getan haben, mit keinem Wort die geplanten Vorhaben der Bundesregierung zur Erleichterung von Einwanderung. Dazu zählt beispielsweise auch die Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Die Eröffnung neuer Einwanderungsperspektiven und die Abschaffung der Duldung light tragen letztendlich auch an vielen Stellen zur Entlastung des Asylsystems bei. Beim Thema „Rückführungen“ möchte ich außerdem Folgendes deutlich hervorheben: Asyl ist ein Menschenrecht, und jeder Mensch hat das Recht auf ein faires und vor allem individuelles Asylverfahren. Das muss gewährleistet sein – ohne Wenn und Aber. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das heißt: Wenn wir absehbar mit mehr Asylsuchenden rechnen müssen, wahren wir trotzdem selbstverständlich die Rechte jeder einzelnen Person. Das gilt für das Asylverfahren, für die Unterbringung und genauso auch für die Rückführungen. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb wichtige Punkte vereinbart, um Rechte der Betroffenen zu wahren, unter anderem die personelle Stärkung der Abschiebebeobachtung wie auch die Wahrung von Kinderrechten und Rechten vulnerabler Gruppen. Dort müssen wir genau hinschauen. Darüber reden wir dann gern im Ausschuss weiter. Wir stimmen also der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun die Abgeordnete Seli-Zacharias das Wort. Landtag
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es grenzt schon an ein kleines Abenteuer, diesen Antrag der FDP zu lesen. Es ist sehr interessant, wie die FDP in dem uns hier vorliegenden Antrag Tatsachen verdreht, mit der angewandten Sprache zu beschwichtigen versucht und vor allem unzureichende Maßnahmen fordert, um der gegenwärtigen Migrationskrise Herr zu werden. Ich möchte zu Beginn klarstellen: Wer von irregulärer Migration spricht, hat längst das Bewusstsein für das verloren, was da draußen stattfindet. Denn das, was wir da draußen vorfinden, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist illegale Migration. Um das zu verstehen, muss man vielleicht auch noch einmal die FDP etwas besser verstehen. Denn die FDP tut hier nicht so, als sei das sprachliche Unbeholfenheit. Das ist gesellschaftliche Konditionierung – in der Hoffnung, dass diese Sprache, dieser Neusprech, Ihre politische Korrektheit sich tatsächlich epidemisch ausbreitet. Verehrte FDP, in Zeiten – und Sie sollten es besser wissen als wir –, in denen wir einen neuen Rekord erreicht haben – bereits jetzt wurden in Deutschland mehr Menschen aufgenommen als während der letzten Asylkrise –, reden Sie von irregulärer Migration. Das ist infam und erweckt den Eindruck, als hätte ein Seenotretter diesen Antrag verfasst. (Beifall von der AfD) Natürlich dürfen wir uns auch nicht über die Zahlen wundern. In einem Land, in dem gilt „Wer es einmal hierher geschafft hat, darf bleiben“ und jeder illegale Migrant das Aufenthaltsgesetz besser kennt und besser darüber informiert ist als so mancher Politiker in Amt und Würden, kann natürlich illegale Migration florieren. Was denn auch sonst? Und eines geben die Schleuserbanden den Eingeschleusten gewiss mit: Ablehnung bedeutet noch längst nicht Abschiebung. Kommen wir auch noch einmal ganz dezidiert zu der hier mehrfach als Heilsbringer benannten Westbalkan-Regelung im FDP-Antrag. Ich möchte Ihnen, Herr Lürbke, aber noch einmal ganz herzlich Ihr eigenes Positionspapier mit der netten Überschrift „Für einen Paradigmenwechsel in der Einwanderungspolitik“ nahelegen. Was steht darin? „Wir wollen die so genannte Westbalkanregelung auf andere Staaten anpassen und langfristig auf möglichst viele Staaten ausweiten. Dazu wollen wir mit ausgewählten Staaten wie Indien, Nigeria, Gambia oder den Maghreb-Staaten als Pilotprojekten starten …“ Auch hier typisch FDP: ein seit 2016 etabliertes System sofort auf halb Afrika ausweiten und es natürlich nicht so nennen; das ist mir schon klar, weil das ja Ihrer eigenen Klientel nicht sonderlich gut gefallen 23.11.2022 würde. Aber so kennen wir Sie. Auch das ist FDP-Sprech. Besonders ärgert mich aber– und das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen –, dass Sie in Ihrem Antrag und Ihrer Rede mal wieder Serbien für alles Mögliche verantwortlich machen wollen und jemanden suchen, dem Sie die Schuld zuweisen können. Das offenbart etwas, was wir schon lange von der FDP kennen: ihre Hybris. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Das sagt die Richtige!) Sie drohen der Republik Serbien in Ihrem Antrag, dass sie ihre Visapolitik grundsätzlich an die der Europäischen Union anpassen solle, wenn sie Beitrittskandidat bleiben wolle. Und Sie setzen noch einen drauf: Sie wollen die Beitrittsverhandlungen mit Serbien bis zu einer entsprechenden Anpassung der serbischen Visapolitik einfrieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Paradebeispiel imperialistischer Politik. (Beifall von der AfD) So funktioniert imperialistische Politik nämlich. Ich sage klar und deutlich: Die Republik Serbien tut gut daran, sich dieser imperialistischen und die nationale Souveränität beschneidenden EU nicht zum Fraß vorzuwerfen. Mein Appell ist: Bleiben Sie standhaft! Bleiben Sie vor allem unabhängig! Aber das Gute ist: Wir haben da ein paar souveräne Staaten. Deswegen habe ich die Kollegin von den Grünen gerade nicht ganz verstanden. Jetzt riskiere ich eine Rüge. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD] hält ein Foto in die Höhe.) Es gibt einige Männer, die tatsächlich sehr entschlossen sind. Das sind Herr …
Berivan Aymaz
Kollegin Seli-Zacharias, ich ermahne Sie, das herunterzunehmen. Sie wissen, dass das nicht der Ordnung hier entspricht, also lassen Sie es bitte sein.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe gerade gesagt, dass ich jetzt eine Rüge riskiere. (Sven Wolf [SPD]: Was ist das denn für ein Verständnis von unserer Geschäftsordnung?) Ich habe noch wenige Sekunden und möchte gerne zu Ende führen. Diese drei Männer, Nehammer, Vučić und Orbán, sind entschlossen, Asyl à la carte zu beenden. Ihr Motto ist, auf Augenhöhe und partnerschaftlich miteinander zu reden und sich mit Respekt zu begegnen, um die EU zu schützen. Das sollten wir uns zu eigen machen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat jetzt Ministerin Josefine Paul das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben gerade wieder einen sehr tiefen Einblick in die Untiefen der AfD-Gedankenwelt erhaschen dürfen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich bin sehr froh, dass es in Nordrhein-Westfalen die Tradition eines gemeinsamen Integrationskonsenses gibt, innerhalb dessen man vernünftig über die Dinge diskutieren kann. Das war ganz sicher kein Beitrag dazu. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Sehr geehrte Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen ist ein Einwanderungsland. Unser Land hat eine lange Geschichte der Migration. Einwanderung hat unser Land geprägt, und diese Vielfalt ist heute unsere Stärke. Zu Recht weist Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, daher darauf hin, dass Deutschland eine moderne Migrationspolitik brauche und dass diese auch den Anforderungen des Arbeitsmarktes Rechnung tragen müsse. Soweit sind wir natürlich einer Meinung. Dazu zählt auch, dass es jenseits des Asylsystems Wege der Migration geben muss und dass diese Wege, wie im Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgesehen, gestärkt werden müssen. Das von Ihnen angeführte Chancen-Aufenthaltsrecht ist auch ein guter, ein wichtiger Schritt. Da sind wir einer Meinung. Dementsprechend haben wir dem, um unsere Unterstützung deutlich zu machen, Rechnung getragen und in Nordrhein-Westfalen einen Vorgriffserlass auf den Weg gebracht. Allerdings muss man sagen, dass es kein Mittel zur Gestaltung der Einwanderung ist – das hat Herr Panske schon sehr deutlich gemacht –, es ist vielmehr ein Mittel dafür, den Menschen, die bereits in Nordrhein-Westfalen leben, einen Weg aus einer Duldung in eine Bleibeperspektive aufzuzeigen. Klar ist: Wir brauchen Einwanderung in Nordrhein-Westfalen. An Zuwanderung hängen qualifizierte Arbeitsplätze, und daran hängen am Ende des Tages die Zukunft und der Wohlstand unseres Landes. Ohne Arbeitskräfte, auch aus dem Ausland, werden wir das Problem des Arbeitskräftemangels in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland nicht lösen können. (Beifall von den GRÜNEN und Marc Lürbke [FDP] – Vereinzelt Beifall von der CDU) Daher hat sich die Landesregierung bereits in der Vergangenheit ausdrücklich für eine Entfristung 23.11.2022 sowie eine Erweiterung der Personenzahl, die jährlich von der Westbalkanregelung profitieren kann, eingesetzt. Damit wird dieser Forderung aus dem Antrag bereits Rechnung getragen. Selbstverständlich hat jeder Mensch erst einmal das Recht, einen Asylantrag zu stellen, aber am Ende des rechtsstaatlichen Verfahrens kann eben auch die Verpflichtung zur Ausreise stehen. Das ist völlig klar und eine absolute Binsenweisheit. Die Frage nach dem weiteren Ausbau der Zentralen Ausländerbehörden im Rahmen der Rückführungsoffensive in Nordrhein-Westfalen, wie in Ihrem Antrag gefordert, kann erst dann vernünftig beantwortet werden, wenn die konkrete Ausgestaltung der Offensive durch die Bundesregierung erfolgt ist und beurteilt werden kann. Auf diese konkrete Ausgestaltung warten wir aber weiterhin. Im Koalitionsvertrag ist eine stärkere Unterstützung der Länder durch den Bund beim Thema „Rückführung“ verabredet worden. Auch hier warten wir auf die konkrete Ausgestaltung seitens des Bundes. Im Bereich der Förderung der freiwilligen Ausreise und Reintegration beteiligt sich die Landesregierung bereits finanziell und gestaltend an Bund-Länder-Programmen. Sie fördert zudem im Rahmen des Landesprogramms „Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen“ nichtstaatliche Rückkehrberatungsstellen, die neben den staatlichen Stellen ein landesweites Beratungsangebot sicherstellen. Ich will aber unterstreichen, dass Migration tatsächlich mehr ist als zwei Seiten einer Medaille. Ich weiß, dass wir darüber sonst ein bisschen differenzierter diskutieren. Das war mir an dieser Stelle ein bisschen zu verkürzt, weil es eben nicht nur um zwei Seiten einer Medaille geht. Es geht am Ende des Tages um die konkrete Frage: Wie wollen wir in einer – wie Sie es in Ihrem Antrag richtigerweise beschrieben haben – Einwanderungsgesellschaft zusammenleben? Am Ende des Tages geht es zentral um die Frage der Integration und in besonderem Maße um die Frage der Teilhabe aller in einer offenen Gesellschaft. Nordrhein-Westfalen bekennt sich natürlich zu seiner humanitären Verantwortung bei der Aufnahme von Geflüchteten. Dieses Bekenntnis ist angesichts des brutalen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine noch einmal aktueller und wichtiger geworden. Wir stehen in der gemeinsamen Verantwortung, Menschen, die vor Krieg und Gewalt fliehen und hier Schutz suchen, die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hierbei unterstützt das Land das herausragende Engagement der Kommunen nach Kräften. Kollege Panske hatte aber schon darauf hingewiesen, dass das Engagement des Bundes in diesem Zusammenhang an einigen Stellen intensiver sein könnte, denn nur zusammen werden wir diese Herausforderungen bewältigen können. Wir müssen uns vor Landtag Augen halten, dass Wladimir Putin nicht nur versucht, die Ukraine zu zerstören und die Menschen zu verfolgen. Er versucht auch, Menschen, die auf der Flucht sind, als Waffe zu missbrauchen, um unsere Gesellschaften zu destabilisieren. Das wird ihm und das darf ihm nicht gelingen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 18/1668 an den Integrationsausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 13 Nordrhein-Westfalen braucht einen Lehrstuhl für Schwimmbadarchitektur unter besonderer Berücksichtigung von Planung und Innovation kommunaler Bedarfe Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1678 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Keith das Wort.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Deutschland leistet sich mehr als 200 Professuren für eine Pseudogenderforschung; über 60 davon allein in Nordrhein-Westfalen. Damit gibt es in unserem Bundesland mehr Genderlehrstühle als in Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Hamburg zusammen. Am laufenden Band fabrizieren solche Lehrstühle Verschwörungsmythen eines allesbeherrschenden Patriarchats, dem man sich nicht entziehen könne. Oder sie gehen bedeutenden Fragestellungen nach wie zum Beispiel an der Universität Magdeburg, wo man mit einer Gastprofessur zwei Jahre lang erkundete, wie geschlechtsneutral Elektroautos sind. Der Flut an sogenannten Genderexperten steht anderswo klaffender Personalmangel gegenüber, egal 23.11.2022 ob im Handwerk, in der Pflege, Gastronomie, im Hotelgewerbe, bei der Post, Bahn, in der Schule oder Kita. Allein in Schulen fehlen bundesweit bis zu 40.000 Lehrer – vom einstigen Wirtschaftswunderland und Exportweltmeister zur Mangelrepublik in nur einer Generation. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der etablierten und selbst ernannten demokratischen Parteien, das muss man erst einmal hinkriegen – frei nach dem Motto der ehemaligen Bundeskanzlerin: Wir schaffen das. Wen wundert es da, dass es mit der Infrastruktur seit Jahren bergab geht. Die Daseinsvorsorge steht in vielen Kommunen auf der Kippe. Der Mangel an modernen und für den Schwimmunterricht geeigneten Bädern liegt nicht nur an der katastrophalen Haushaltsführung vieler Kommunen, die dafür sorgt, dass alle vier Tage ein Schwimmbad dauerhaft schließt, sondern auch an fehlendem qualifizierten Personal und fehlenden Wissenschaftlern, die sich ausschließlich mit Bäderbetrieben und Bäderplanung befassen. Planung, Betrieb und Bau von Schwimmbädern erfordern wissenschaftlich ausgebildete Fachkräfte, die im Bauwesen, Management, in der Architektur, Statik, Lüftungs- und Wärmetechnik geschult worden sind. Da sich aber diese Art von Fachkräften in der Regel nicht zu uns aufmacht, muss sie hier vor Ort ausgebildet werden. Dafür braucht man auch entsprechende Professuren. Aber wie viele Professoren haben wir in Nordrhein-Westfalen, die sich hauptsächlich mit Bäderbetrieben oder Bäderplanung beschäftigen? Die Antwort lautet: keinen einzigen. Wie viele Lehrstühle haben wir für dieses Fachgebiet in Deutschland? Die Antwort lautet wieder: keinen einzigen. Wie viele Studiengänge existieren hierzulande, die sich der Fachdisziplin „Sportstättenplanung“ widmen? Die Antwort lautet auch hier: keinen einzigen. Ich erinnere noch einmal daran, dass wir uns über 200 Genderlehrstühle für eine Pseudowissenschaft in Deutschland leisten. Was für ein krasses Missverhältnis! (Beifall von der AfD) Ganz anders sieht es in den USA aus. An vielen US-Universitäten ist die Fachrichtung „Pool Design“ fester Bestandteil des Studiengangs „Bauingenieurwesen“. Landesweit stehen den US-Amerikanern ca. 309.000 öffentliche Schwimmbäder zur Verfügung. In Deutschland gibt es weniger als 6.000 – Tendenz fallend. Auf die Einwohner bezogen haben die USA somit 14 Mal mehr Bäder als wir. Anstatt also Millionen für die Pseudogenderforschung zu verpulvern, die junge Leute im besten Fall für staatliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ausbildet, wäre es vernünftiger und zielführender, dieses Landtag Geld in den wissenschaftlich-technischen Nachwuchs zu investieren. Wir fordern daher die Landesregierung auf, die Einrichtung eines Lehrstuhls für Schwimmbäderbetriebe und Schwimmbäderplanung bzw. für Schwimmbadarchitektur an einer Fachhochschule oder Universität zu prüfen, damit eine entsprechende Forschung aufgebaut werden kann. Denn nur so kann der Bedarf an Fachleuten aus der Wissenschaft für die betriebswirtschaftliche Optimierung und Bedarfsplanung der für die Schwimmausbildung verfügbaren Wasserflächen erfüllt werden. So stärkt man Forschung und Entwicklung. So bleibt man international konkurrenzfähig. So sichert man die Schwimmfähigkeit unserer Kinder und die Daseinsvorsorge unserer Bürger. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der CDU hat der Kollege Raphael Tigges das Wort.
Raphael Tigges CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicheres Schwimmen ist eine motorische Grundkompetenz und Notwendigkeit für alle, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Schwimmen ist in Freizeit und Sport nicht wegzudenken. Es ist sozusagen ein gesellschaftliches Kulturgut. Die Schwimmfähigkeit ist nicht nur in gesundheitlicher und psychosozialer Hinsicht von großer Bedeutung, sondern hat in erster Linie eine lebensrettende Funktion. Bereits vor der Pandemie war die Bewegungs- und Schwimmfähigkeit gerade bei Kindern und Jugendlichen rückläufig. Corona hat dann diesen Trend noch einmal verschärft. Der Landesregierung war es daher immer ein wichtiges Anliegen – und das ist es immer noch –, die Schwimmfähigkeit aller Menschen aber insbesondere die der Kinder und Jugendlichen zu fördern und die Bereitstellung von bedarfsgerechten Wasserflächen für den Freizeit- und Vereinssport, die Schulen und Kommunen zu unterstützen. CDU und Grüne haben deshalb im gemeinsamen Zukunftsvertrag festgehalten, an diesem Ziel festzuhalten und den Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen“ weiterzuentwickeln. Damit die Menschen Zugang zum Schwimmsport haben, braucht es natürlich entsprechende Wasserflächen. Deshalb wird sich das Land gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen für eine Modernisierung der notwendigen Bäderinfrastruktur einsetzen und gleichzeitig innovative Lösungen wie zum Beispiel mobile Schwimmbäder vorantreiben. (Beifall von Hedwig Tarner [GRÜNE]) 23.11.2022 Allerdings geht der Antrag der AfD zur Einrichtung eines eigenen Lehrstuhls für Schwimmbadarchitektur hier an dem Ziel vorbei, das Schwimmen zu fördern und Wasserflächen effizienter zu nutzen. Zunächst einmal schaffen mehr Fachplaner alleine nicht mehr Schwimmbäder, sondern es ist dafür immer ein Zusammenspiel verschiedener Akteure notwendig. Die Probleme liegen nicht im fehlenden Lehrstuhl, sondern oftmals eher bei der Finanzierungsgrundlage, dem Bau, den fehlenden oder ausgelasteten Baufirmen, fehlenden Materialien oder langwierigeren Planungsverfahren. Die Kommunen verfügen aber oft gemeinsam mit den Bäderbetrieben, die hier tätig werden, über viel Expertise darin, Bäder effizient zu betreiben. Es braucht aus unserer Sicht daher keinen Lehrstuhl für Schwimmbadarchitektur, da auch ein klassischer Studienabschluss in Architektur ebenso zur Planung und Konzeption von Schwimmbädern oder auch von anderen Sportstätten befähigt. Sollten Hochschulen im Übrigen feststellen, dass es hier noch einer besonderen Ausprägung bedarf, stände es ihnen auch frei, zusätzlich entsprechende Lehraufträge zu vergeben. Es existieren übrigens bereits viele Architektur- und Fachplanungsbüros, die sich genau auf diesen Bereich spezialisiert haben. Ihre Aussage, dass sich die Wissenschaft in NRW zu wenig mit dem Bereich auseinandersetzt, stimmt so auch nicht. Denn auch ohne ein Lehrstuhl für Schwimmbadarchitektur zu besitzen, haben unsere Hochschulforschungseinrichtungen neben den Studiengängen für Architektur bereits Kompetenzen im Bereich Gebäude-, Raum- und Klimatechnik und haben auch schon entsprechende Forschungsaufträge vergeben. Ich gebe Ihnen gern ein Beispiel dafür. Die RWTH Aachen verfügt über einen Lehrstuhl für Gebäude- und Raumklimatechnik. Ganz aktuell läuft dort gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen ein Forschungsprojekt zum Thema „Energieeffizienz in Schwimmbädern“. Ziel ist es, einen wissenschaftlichen Beitrag zum und Unterstützung beim Erhalt eines gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Schwimmbadangebotes zu leisten. Sie sprechen im Feststellungsteil Ihres Antrages angebliche Defizite bei der Bedarfsermittlung an. Auch diese würde ein Lehrstuhl für Schwimmbadarchitektur nicht auflösen. Denn grundsätzlich ist die Sportentwicklungsplanung Aufgabe der Kommune als zentraler Akteur, und das ist auch gut so. Eine Bedarfsermittlung hat die gesamte Sportinfrastruktur und die damit verbundenen Ziele zur Sportförderung vernetzt und eben nicht isoliert nur den Bau von Schwimmbädern in den Blick zu nehmen. Wie Hochschulen und Kommunen dabei bereits zusammenarbeiten, kann ich Ihnen an einem Beispiel aus meiner Heimatstadt Gütersloh berichten. Dort hat die Universität Paderborn in Kooperation mit der Landtag Stadt Gütersloh jüngst den kommunalen Sportentwicklungsplan erarbeitet. Als ein Bestandteil dessen wurde auch über die Bedarfe an und die aktuellen Zustände von Wasserflächen gesprochen, der Zustand der Bäder ermittelt und mit allen Akteuren diskutiert. Daher würde ich mir wünschen, dass die AfD sich, bevor sie eine solche Antragstellung auf den Weg bringt, einmal en détail mit der Gesamtthematik beschäftigt und auch die Zusammenhänge erkennt. Aber ich weiß, das gehört nicht zu den Stärken der AfD. Vielleicht können wir Ihnen dabei in einer tiefer gehenden Diskussion in den betreffenden Ausschüssen helfen, und deswegen stimmen wir der Überweisung dieses Antrags heute zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Kollegin Tülay Durdu das Wort, und es ist ihre erste Rede in diesem Hohen Hause. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
Tülay Durdu SPD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Unsere Schwimmbäder sind in einem maroden Zustand. Wir alle wissen das, und die AfD muss uns das nicht schriftlich mitteilen. Denn jeder, der sich nur fünf Minuten mit der Thematik beschäftigt hat, weiß: Unsere Schwimmlandschaft hat in erster Linie ein Finanzierungsproblem, ein Sanierungsproblem, ein Modernisierungsproblem und ein Personalproblem, und dann, aber auch erst dann, kommen ein Planung- und ein Bauproblem. Dies äußert sich auch darin, dass immer wieder kommunale Frei- und Hallenbäder geschlossen werden, weil die Betriebskosten einfach zu hoch sind. Putins Krieg und die damit steigenden Energiekosten verschärfen aktuell die Lage. Deshalb müssen wir doch genau hier ansetzen und mehr Geld für den Schwimmstättenbetrieb zur Verfügung stellen und – ja – auch endlich eine Offensive zur Sanierung und Modernisierung unserer Schwimmstätten umsetzen. Das sage ich vor allem mit Blick auf die Landesregierung und den anstehenden Haushaltsplan, denn darin findet sich zu diesem Punkt nichts. (Beifall von der SPD) Die Landesregierung stellt sogar das Programm „Moderne Sportstätte“ ein. Auch die AfD fordert mit diesem Antrag keine finanzielle Verbesserung für die Schwimmstätten. Sie fordert stattdessen die Einrichtung eines Lehrstuhls für Planung und Bau von Schwimmstätten. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) 23.11.2022 So lösen wir zwar kein Finanzierungsproblem, aber die AfD kann ja so tun, als wäre sie die erste, die sich mit einer langjährigen Planung beschäftigen würde und – noch schlimmer – als hätten wir in NRW gar keine Expertise. Dabei liegen uns ausreichend Expertisen und Handlungshinweise vonseiten der Wissenschaft und der relevanten Akteure aus der Schwimmlandschaft vor. Erst 2021 haben wir auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion eine Anhörung von Sachverständigen im Landtag durchgeführt. Ich weise auf Drucksache 17/1538, 17. Wahlperiode, 14. September 2021 hin. Das können Sie gerne nachlesen,, verehrter Kollege von der AfD. (Zuruf von der AfD: Das war allerdings auch auf Initiative der AfD!) Wir haben schon Expertise zu dem, was notwendig ist, um die Schwimmlandschaft in NRW auf Vordermann zu bringen. Das kann die AfD schwarz auf weiß nachlesen. Denn es mangelt nicht an Expertise, sondern an politischem Willen, die Maßnahmen mit genügend finanziellen Mitteln auszustatten und umzusetzen. Lassen Sie mich zum Schluss den Blick noch einmal auf die aktuelle Situation beim Schwimmen ausweiten. Immer weniger junge Menschen lernen schwimmen. Das Schulschwimmen kann nicht überall gewährleistet werden. Es fehlen Schwimmmeister, Schwimmtrainer und Rettungsschwimmer. Zu allem Überfluss hat die Coronapandemie den Schwimmbetrieb einschließlich der Schwimmkurse zeitweise lahmgelegt. Auch hierdurch haben wir Personal, aber auch Schwimmfähigkeit bei unseren Jüngsten verloren. Wir erleben tatsächlich eine handfeste Schwimmkrise. Wenn wir diese Krise lösen wollen, damit alle unsere Kinder und Jugendlichen Schwimmen lernen, weil Schwimmen überlebensnotwendig ist, haben wir große Aufgaben vor uns. Das sind Aufgaben, die mit einem Lehrstuhl für Bau und Planung von Schwimmstädten kurzfristig nicht gelöst werden können. (Andreas Keith [AfD]: Das stimmt!) Der Überweisung in den Sportausschuss stimmen wir leider zu, aber inhaltlich lehnen wir den Antrag natürlich ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Hedwig Tarner das Wort.
Hedwig Tarner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demo-Landtag kratischen Parteien! Hier geht es um die Überweisung eines Antrags der AfD in die zuständigen Ausschüsse. Der Nutzen des Schwimmens und des Wassersports ist uns allen bekannt und unstrittig. Wir fördern Schwimmbäder, damit die Menschen schwimmen können. Schauen wir uns die Bäderlandschaft in Nordrhein-Westfalen an: Es gibt einen erheblichen Sanierungsbedarf, und über die Schließung von Bädern wird diskutiert. Der Sanierungsbedarf ist nicht auf einen fehlenden Lehrstuhl zurückzuführen, sondern schlicht darauf, dass der absolut überwiegende Teil unserer Bäder in den 60er- und 70er-Jahren gebaut wurde und dementsprechend in die Jahre gekommen ist. Bei der Neuplanung und Sanierung stehen kompetente Planungsbüros den Kommunen und den anderen Betreibern zur Seite. Sie geben Antworten auf die Fragen der Architektur, der Planung des Energieverbrauchs und des Betreibers. Der bedarfsgerechte Erhalt unserer Bäderlandschaft muss gesichert sein. Die prekäre Situation, ob auch in Zukunft genügend Wasserflächen zur Verfügung stehen werden, wird nicht durch einen Lehrstuhl verbessert. Jede und jeder von Ihnen, der sich mit der Bädersituation in der eigenen Stadt oder im eigenen Kreis beschäftigt, kennt die Hauptursache; meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen haben es auch schon genannt: Es fehlt das Geld. Ein Lehrstuhl ist hier der falsche Ansatz. Was wird in dem Subtext dieses Antrags alles untergeschoben? Die Volksgesundheit wird heraufbeschworen und einer seriösen Quelle angehängt. Wieder wird eine Forderung der Bäderallianz, einer Vereinigung aus der Mitte der Gesellschaft, instrumentalisiert. Die Bäderallianz fordert den Lehrstuhl, um die Nachhaltigkeit der Bäder zu erhöhen – ein Anspruch, der in dem Antrag völlig fehlt. Wir werden uns in den Ausschüssen mit diesem Antrag beschäftigen und stimmen der Überweisung zu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Abgeordnete Herr Rasche das Wort.
Christof Rasche FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Eltern machen sich Sorgen um ihre Kinder, weil sie die Entwicklung sehen, dass immer weniger Kinder, Schülerinnen und Schüler schwimmen können. Sie haben einfach Angst um die Sicherheit ihrer Kinder und erwarten Lösungen, auch von der Politik, wie man aus dieser negativen Entwicklung herauskommt. Auf der anderen Seite haben wir einen Ministerpräsidenten in Nordrhein-Westfalen, der in seiner Regierungserklärung im wahrsten Sinne des Wortes erklärt 23.11.2022 hat, dass wir in dieser Legislaturperiode eine Situation erleben werden, in der alle Schülerinnen und Schüler, die die Grundschule verlassen, Schwimmen lernen können. Ich bin gespannt, ob dieses Versprechen eingehalten werden kann. Das müsste dann ja im Sommer 2026 erfolgen, weil das die letzten Sommerferien vor der Landtagswahl 2027 sind. Das Problem ist: Wir haben zu wenig Geld für Sanierung und Neubau von Schwimmbädern. Wir haben zu wenig Geld, um die Energiekosten zu tragen. Wir haben zu wenig Personal und zu wenig Lehrpersonal, das jemandem Schwimmen beibringen kann. Das System muss viel einfacher werden. Vor dem Hintergrund all dieser Probleme und Sorgen der Eltern macht die AfD ein Angebot, einen Lösungsvorschlag: Um dieses Problem zu lösen, schlägt sie einen Lehrstuhl für Schwimmbadarchitektur vor – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen –, um diesen sorgenvollen Eltern zu begegnen, die sich im Zweifel sogar Sorgen um das Leben ihrer Kinder machen, weil die nicht schwimmen können. Ich glaube, über dieses Angebot können die Eltern nur ihren Kopf schütteln. Umso mehr freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielleicht erkenne ich dann ja noch einige Argumente, die das vielleicht hinterlegen. Im Moment sehe ich keinen Grund dafür, dass man diesem Antrag auch nur im Ansatz zustimmen kann. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Brandes.
Ina Brandes
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich kurzfassen, wie meistens. Aus Sicht der Landesregierung gibt es für die Forderung des Antrags, einen Lehrstuhl für Schwimmbadarchitektur einzurichten, keine sachliche Notwendigkeit. Studierende der Architektur beschäftigen sich schon heute mit Entwurf und Planung von Gebäuden und baulichen Anlagen aller Art. Ein Studienabschluss versetzt sie generell in die Lage, auch Sportstätten und Schwimmbäder zu entwerfen und zu planen. Aktuell können Studierende an zwölf staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ein Architekturstudium beginnen. Es gibt deutschlandweit viele Architekturbüros, die sich auf den Sportstättenbau spezialisiert haben. Hunderte Büros bieten den Sportstätten- und Schwimmbadbau als eine von mehreren Leistungen an. Es besteht daher aus Sicht der Landesregierung aktuell kein Mangel an Architektinnen Landtag und Architekten, die den Herausforderungen des Schwimmbadbaus gewachsen sind. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Frau Ministerin, vielen Dank; das ging flott. (Heiterkeit) Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/1678 an den Sportausschuss – federführend –, an den Wissenschaftsausschuss sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es eine ablehnende Stimme? – Die gibt es nicht. Gibt es eine Enthaltung? – Die gibt es auch nicht. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 14 Betreuungs-Gipfel jetzt! Herausforderungen des Kita- und OGS-Ausbaus gemeinsam angehen, um die Bildungskatastrophe in der frühkindlichen Bildung zu verhindern Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1688 Dennis Maelzer hat das Wort für die SPD; er wartet schon darauf, bitte schön.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor Kurzem erreichte uns ein Hilferuf der AG 78 aus dem Kreis Gütersloh. Sie beschrieb die enorme Belastung der Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung, die Sorgen ob der steigenden Inflation und der Energiepreisentwicklung und erklärte, dass es in vielen Jugendamtsbezirken Probleme gibt, den Rechtsanspruch auf Betreuung zu erfüllen. Gemeinsam mit Thorsten Klute habe ich dann die Landesregierung gefragt, in welchen Jugendamtsbezirken der Rechtsanspruch nicht erfüllt wird. Die Kurzfassung der Antwort: Die Landesregierung weiß es nicht, und es wäre ein erheblicher und nicht zu leistender Verwaltungsaufwand, dies zu erheben. Ja, meine Damen und Herren, wenn man nicht nach Problemen fragt, dann ist es natürlich auch schwer, Probleme zu erkennen, oder anders gesagt: Wenn 23.11.2022 ich das Ziel nicht kenne, dann kann ich schwer darauf zusteuern. (Beifall von der SPD) Zum Glück ist anderen Institutionen der Aufwand nicht zu groß. Darum wissen wir von der Bertelsmann Stiftung, wie enorm die Lücke zwischen Bedarf und Angebot in Nordrhein-Westfalen ist. Es fehlen im frühkindlichen Bereich 102.000 Plätze in Nordrhein-Westfalen. Das heißt, 102.000-mal enthalten wir Kindern die Chance auf frühkindliche Bildung vor. Ich kann mir kaum eine größere Katastrophe auf dem Bildungsweg vorstellen. Doch diese Bildungskatastrophe erleben aktuell mehr als 100.000 Kinder und ihre Familien Jahr für Jahr. Und diese Katastrophe setzt sich fort und führt dann zu den Ergebnissen, wie sie in der IQB-Bildungsstudie beschrieben wurden. (Beifall von der SPD) Allein im U3-Bereich fehlen 73.000 Plätze. Legt man die Prognosezahlen Ihres Haushaltes zugrunde, dann sollen im nächsten Jahr etwa 5.700 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Wenn wir in diesem Tempo weitermachen, dann dauert es noch 13 Jahre, bis wir die Lücke schließen können. Und dies klappt nur in 13 Jahren, wenn in der Zwischenzeit der Bedarf nicht weiter steigt und wir beim Thema „Qualität“ keine weiteren Verbesserungen vorhaben. Ich glaube, 13 Jahre ins Land gehen zu lassen, das ist nicht der richtige Weg. (Beifall von der SPD) Wenn man erlebt, dass man mit dem normalen Instrumentenkasten diesem Problem nicht beikommen kann, dann muss man, glaube ich, einen Schritt weiterdenken. Vielleicht nimmt man sich einfach ein Beispiel daran, was Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit geschafft hat. Unter Bildungsministerin Ute Schäfer gab es einen Krippengipfel. Nach diesem Krippengipfel sind 27.000 U3-Plätze in einem Jahr entstanden. (Beifall von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Wenn wir das in dem Tempo angehen würden, dann würden wir zumindest die Probleme im U3-Bereich in weniger als drei Jahren lösen. Drei Jahre oder 13 Jahre – suchen Sie sich aus, was Ihnen angenehmer erscheint. (Beifall von der SPD) Damals ist es gelungen, weil wir Oberbürgermeister, kommunale Spitzenverbände, Träger, Gewerkschaften, Eltern und übrigens auch die Landtagsfraktionen an einen Tisch geholt haben. Es ist ein gemeinsamer Spirit für eine gemeinsame Kraftanstrengung entstanden. Und genau das ist es, was wir jetzt auch brauchen. Die Herausforderung ist aktuell doch noch viel größer, als sie es damals war, denn in den Landtag nächsten Jahren fehlen in Nordrhein-Westfalen nicht nur über 100.000 Kitaplätze, sondern bis zu 260.000 Plätze im OGS-Bereich. Was wir da brauchen, sind handhabbare Förderrichtlinien für den Ausbau, die aber auch gemeinsam gedacht werden müssen. Es geht doch um Bau- und Planungskapazitäten, die vor Ort aufeinander abgestimmt werden müssen. Was liegt näher, als diese großen Herausforderungen gemeinsam zu denken? Ein Betreuungsgipfel könnte die blinden Flecken, die das Land hat, aufhellen. Denn die Erkenntnis, dass ein Problem da ist, das wir gemeinsam lösen müssen, scheint nicht überall vorhanden zu sein. Darum lassen Sie es uns endlich gemeinsam angehen. Nehmen Sie die guten Beispiele aus der NRW-Geschichte und sorgen Sie dafür, dass der Betreuungsplatzmangel nicht zu einer weiteren Bildungskatastrophe in Nordrhein-Westfalen wird. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank, Herr Dr. Maelzer. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Jens Kamieth.
Jens Kamieth CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Zukunftskoalition von CDU und Grünen hat die weitere Stärkung der frühkindlichen Bildung einen ganz besonderen Stellenwert. Gleiches gilt für die konsequente Verbesserung der Betreuungsangebote in unserem Land. Vor diesem Hintergrund knüpfen wir an die mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes in den zurückliegenden Jahren verbundenen Folgen an und bauen zielorientiert darauf auf. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Der Erfolg ist, dass 100.000 Plätze fehlen!) Schon ein Blick in den Koalitionsvertrag von CDU und Grünen macht diesen unbedingten Willen deutlich. Denn die Zukunftskoalition bekennt sich darin zu einem klaren Kurs der Fachkräftegewinnung und des verbesserten Fachkräftemanagements. Im Klartext bedeutet dies, dass ein Mehr an Plätzen und Qualität in der frühkindlichen Bildung dann verwirklicht werden kann, wenn wir insbesondere die materiellen und die personellen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Der jüngst verabschiedete Nachtragshaushalt und ebenso der Entwurf für den Haushaltsplan 2023 sprechen in diesem Zusammenhang eine klare Sprache. Sie schaffen in unsicheren Zeiten Verlässlichkeit und klare Rahmenbedingungen. Ein wichtiges Beispiel: Durch die Umsetzung der versprochenen Verlängerung des Alltagshelfer-Programms tragen wir dazu bei, Fachkräfte zu entlasten und auch in Zukunft helfende Hände in die Kita-23.11.2022 Teams zu integrieren. Durch Fortbildungsmöglichkeiten schaffen wir gleichzeitig Anschluss- und Qualifizierungsperspektiven. Den Platzausbau treiben wir außerdem durch Verbindlichkeit und Verlässlichkeit weiter voran. Die Jahr für Jahr steigenden Platzzahlen sind Ihnen bekannt. Sie sprechen für sich. Den eingeschlagenen Weg werden wir deshalb im Sinne der Familien und der Kinder in unserem Land entschlossen fortsetzen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jo- chen Ott [SPD]: Entschlossen im Schnecken- tempo!) Wir alle kennen die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie zur frühkindlichen Bildung genau. Es ist klar, dass zur Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs mit Blick auf steigende Betreuungsbedarfe weitere Anstrengungen nötig sein werden. Dazu bedarf es keiner alarmistischen Anträge der Sozialdemokratie, deren innovativste Idee dann doch nur wieder die rote Allzweckwaffe „Kitagipfel“ bleibt.
Christof Rasche
Ich möchte kurz den Begriff „rote Allzweckwaffe“ aufgreifen. Es liegt eine Wortmeldung vom Kollegen Dr. Maelzer vor. (Heiterkeit von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Jens Kamieth CDU
Ja, wunderbar.
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Nach der Anmoderation muss ich mir jetzt besonders viel Mühe mit der Frage geben. (Heiterkeit von der SPD) Sie ist aber eigentlich relativ einfach, denn ich habe ja eben die Zahlen genannt. Wir sprechen über 5.700 zusätzliche U3-Plätze, und es würde 13 Jahre dauern, den Anspruch zu erfüllen. Ist es genau das, was Sie mit „wir werden den bewährten Kurs weiter fortsetzen“ meinen?
Jens Kamieth CDU
Wir hatten in den vergangenen Jahren einen deutlichen Aufbau. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Einmal 3.500, ein- mal 5.500!) Wir reagieren situativ auf die Bedarfe, die wir haben. Frühkindliche Bildung ist für uns ein gewichtiges Thema. Ich wünschte, das wäre für die SPD-Fraktion auch so. Ich will ausdrücklich die Unterzeichnenden des Antrages ansprechen, nicht die, die dahinter stehen. Gucken Sie sich mal den zweiten Absatz auf der Landtag zweiten Seite mit Blick auf Orthografie und Zeichensetzung an. Da tut ein bisschen Bildung sicherlich noch mal gut, denn da fällt es wirklich auf: drei Fehler in einem Absatz. (Frank Müller [SPD]: Also, das ist jetzt aber wirklich intellektuelles Limbo! – Zurufe von Hartmut Ganzke [SPD] und Dr. Dennis Maelzer [SPD]) – Gucken Sie es sich an, dann werden Sie das bestätigen können, Herr Kollege. (Jochen Ott [SPD]: Über diese qualifizierte Antwort freuen sich die Eltern!) Ich bin Ministerpräsident Hendrik Wüst und Finanzminister Dr. Optendrenk sehr dankbar dafür, dass wir die Akteure der frühkindlichen Bildung auch in diesen krisenhaften Zeiten finanziell unterstützen und dass sie sich auf das Land verlassen können, und zwar insbesondere beim Platzausbau. Ich danke natürlich auch unserer Familienministerin Josefine Paul dafür, (Jochen Ott [SPD]: Ich danke meiner Mutter, meiner Tante!) dass sie seit Amtsübernahme den vertrauensvollen Austausch mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren im Bereich der frühkindlichen Bildung sucht und strukturiert aufsetzt. Mehr noch: Ich bin davon überzeugt, dass es uns insbesondere durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Landesregierung und mit der kommunalen Familie und den Trägern gelingen wird, die vor uns liegenden Aufgaben zu meistern. Keiner Familie, keinem Kind in unserem Land ist damit geholfen, wenn eine vermeintliche Bildungskatastrophe als Schreckgespenst an die Wand gemalt wird. Mehr noch: Ich frage mich, was dieser Fatalismus wohl mit den Menschen macht, die täglich engagiert in den Kitas, als Tagespflegepersonen mit ganzer Kraft den Bildungserfolg unserer Kinder herbeiführen wollen oder Investitionsentscheidungen zu treffen haben – ganz konkret und in der Praxis. Die Zukunftskoalition aus CDU und Grünen sendet ein klares Signal an alle, denen die Bildungschancen unserer Kinder ebenfalls ein Herzensanliegen sind. Gemeinsam werden wir auf Augenhöhe, verbindlich und verlässlich die nächsten Schritte tun, um den Ausbau der Bildungsinfrastruktur weiter voranzutreiben – für ein Mehr an Qualität in der frühkindlichen Bildung, einen besseren Übergang von der Kita zur Schule, respektvolle Arbeitsbedingungen und die Zukunft unserer Familien und Kinder. Die Menschen wissen: CDU und Grüne sind an ihrer Seite. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 23.11.2022
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Kolleginnen der Grünen hat jetzt Frau Woestmann das Wort. Bitte schön.
Eileen Woestmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Angebote der frühkindlichen Bildung sind enorm wichtig für die weitere Lebensbiografie. Gerade dort wird das Fundament gegossen, auf dem die spätere Bildung aufbauen wird. Wird hier nicht sauber gearbeitet, stimmt die Qualität der Bildung und der Betreuung nicht, hat das langfristige Auswirkungen. Dabei ist auch klar, dass gerade Kinder, die aus einem Elternhaus kommen, in dem sie wenig Förderung und Unterstützung erhalten und unter Umständen erhalten können, von guter Betreuung profitieren. Sie können aber eben auch deutlich schlechter ausgleichen, wenn die Qualität nicht so ist, wie sie sein sollte. Gerade das sollte bei all unseren Planungen unsere Richtschnur sein. Genau in den Stadtteilen, in denen die Armut hoch ist, in denen es viele Probleme gibt, müssten die besten Kitas und Schulen, die besten Bildungs- und Betreuungsangebote für unsere Kinder entstehen. Auch wenn die Gießkanne oft das einfachste Mittel der Wahl ist, müssen wir gezielter fördern und unterstützen können. Um Chancengerechtigkeit zu erreichen, brauchen nicht alle die gleiche Unterstützung. Manche brauchen mehr, und andere brauchen weniger, und das ist auch in Ordnung so. Es fehlen momentan aber nicht nur Kitaplätze, sondern vor allem Fachkräfte, die unsere Kinder betreuen und ihnen Bildung ermöglichen. Dazu müssen wir gemeinsam etwas an den Rahmenbedingungen ändern. Die Arbeit als Erzieherin und Erzieher braucht gesamtgesellschaftlich mehr Anerkennung und Wertschätzung. Es muss endlich klar sein, dass das Betreuen und Bilden von kleinen Kindern nicht nur nettes Chichi ist, was eigentlich jeder erwachsene Mensch leisten könnte. Die pädagogische Ausbildung hat vielmehr ihre vollste Berechtigung. Gerade durch die Coronapandemie hat die Belastung für die Kinder weiter zugenommen. Damit das gut aufgefangen werden kann, braucht es gut ausgebildete, motivierte und vor allem gesunde Fachkräfte, die mit den aktuellen Herausforderungen umgehen und pädagogisch sinnvolle und nachhaltige Lösungsstrategien entwickeln können. Dabei sprechen wir nur von den fehlenden Fachkräften in der frühkindlichen Bildung. Mit dem Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz, der – keine Frage – absolut begrüßenswert ist, fehlen weitere Fachkräfte im System. Es fehlen Fachkräfte, damit der Rechtsanspruch umgesetzt werden kann, denn allein ein Gesetz löst dieses Problem nicht. Landtag Nur, wenn Kinder auch in der Grundschule weiter verlässlich betreut werden, können Familien die Vereinbarkeit mit ihren Berufen auch gewährleisten. Nur, wenn die Kinder im Rahmen von OGS gut betreut werden, kann ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit geleistet werden. Nur dann, wenn OGS weiter mitgedacht werden kann und nicht, wie in der letzten Legislatur bei der FDP, nur das „sonstige Personal“ in der Schule darstellt, kann ein solches Gesetz seine Notwendigkeit erfüllen. Aber auch in dem Bereich braucht es eine deutliche Aufwertung der Wahrnehmung der pädagogischen Arbeit. Auch dort geht es nicht nur darum, ein bisschen das Mittagessen zu beaufsichtigen oder dafür zu sorgen, dass Kinder in Ruhe ihre Hausaufgaben machen. Vielmehr geht es darum, ein Bindungs- und Beziehungsangebot zu machen. Wenn Schule und OGS zusammengedacht werden, dann werden auch Lehrerinnen und Lehrer entlastet. Genau dafür brauchen wir aber Fachpersonen; Menschen, die wissen, was sie tun, die sich täglich Gedanken machen, die wissen, was pädagogisch notwendig ist, die eben nicht nur einen Ball auf den Hof werfen und sagen: „Hier, bitte, spielt ein bisschen Fußball“, sondern die sich überlegen, welche Spiele den Klassenzusammenhalt oder die Dynamik in der Krippe positiv beeinflussen. (Zurufe von Frank Müller [SPD] und Dr. Den- nis Maelzer [SPD]) Dabei muss uns auch klar sein, dass es für dieses Problem keine schnelle Lösung gibt. Auch ein jetzt durchgeführter Betreuungsgipfel schafft keine einzige zusätzliche Fachkraft, liebe SPD. Natürlich finden wir das Gespräch mit den Expertinnen und Experten und den Akteuren in diesem Bereich äußerst sinnvoll, es aber als große Lösung des Problems zu benennen, bleibt einfach etwas kurz gedacht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir als Koalition haben uns darauf verständigt, dass das Problem des Fachkräftemangels anzugehen ist. Genau deshalb ist es wichtig und richtig, dass im Ministerium bereits jetzt die Stabsstelle zur Fachkräfteoffensive eingerichtet wurde. Vorhandene Ressourcen und Ideen können damit an einer Stelle gebündelt, bearbeitet und vor allem weiterentwickelt werden. Mit der Stabsstelle hat das Ministerium den Startpunkt für den Marathon gesetzt. Wir haben den Mut, diesen langen Weg, der vor uns liegt, zu gehen. Dieser wird nicht einfach – das hat niemand behauptet –, aber wir als Koalition gehen das Problem an und verschließen nicht die Augen davor. Zu der KiBiz-Reform habe ich in den letzten Sitzungen auch schon etwas gesagt. Ich kann mich nur wiederholen. Auch hier gilt: Eine ordentliche Reform braucht Zeit. Wir möchten nicht in dieser Legislatur 23.11.2022 schnell, schnell eine Reform durchbringen, die nach zwei Jahren neu aufgelegt werden muss. (Frank Müller [SPD]: Nicht in dieser Legislatur oder nicht schnell?)
Christof Rasche
Haben Sie …
Eileen Woestmann GRÜNE
Ich freue mich auf die Fachdiskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Christof Rasche
Haben Sie noch die Zeit für eine kurze Zwischenfrage von Herrn Dr. Maelzer?
Eileen Woestmann GRÜNE
Es ist leider vorbei. Schade! (Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Es war noch nicht vorbei; denn ich habe Sie ja gefragt. (Frank Müller [SPD]: Genau! Es war noch nicht vorbei!) Aber Sie haben die Frage nicht zugelassen, und das ist natürlich Ihr gutes Recht. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: War vielleicht auch sicherer so!) Jetzt kommen wir zum nächsten Redner – in diesem Fall aus der FDP-Fraktion –, dem Kollegen Marcel Hafke. (Jochen Ott [SPD]: Vor ein paar Monaten wa- ren Zusammenkünfte noch sehr gewollt!)
Marcel Hafke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Fehlende Fachkräfte, Platzmangel, Unsicherheit bei den Energiekosten, Stau beim Ausbau, Hängepartie bei den Sprach-Kitas: Es gibt in der frühkindlichen Bildung viele Baustellen. Die Ursachen für diese Probleme sind vielfältig. Bei allen wäre die Landesregierung jedoch gefordert, schnell an Lösungen zu arbeiten. Bei vielen Problemen wäre das sogar schnell und unkompliziert möglich. Bei den Sprach-Kitas hätte allein das Aussprechen einer Garantie frühzeitig für Sicherheit in den Kitas gesorgt. Stattdessen bleibt die Ministerin in allen Bereichen untätig. Mehr als Ankündigungen von Arbeitskreisen, Offensiven oder neuen Koordinierungsstellen haben wir bisher nicht gehört. Dabei ist der Handlungsbedarf doch so deutlich. Der Platzmangel im frühkindlichen Bereich verschärft Landtag sich. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wird so nicht erfüllt werden können. Wir blicken darüber hinaus einem dramatischen Fachkräftemangel entgegen. Auch die Ausbaumaßnahmen sowie die Planungs- und Baukapazitäten auf Ebene der Kommunen stocken. Wir müssen dringend über die Ausbaukapazitäten bei steigenden Kosten sprechen. (Beifall von der FDP) Laut der Bertelsmann Stiftung müssen bis 2030 fast 260.000 OGS-Plätze neu geschaffen werden. Selbst wenn nur die Teilhabequote der östlichen Bundesländer erfüllt werden soll, fehlen über 160.000 Plätze. Zudem ist durch die aktuelle Situation auch die bestehende Kita-Infrastruktur bedroht. Ich habe es eingangs schon erwähnt: Miet-, Betriebs- und Energiekosten steigen enorm. Kita-Trägern drohen erhebliche wirtschaftliche Einschnitte bis hin zur Insolvenz. Frau Ministerin Paul, die Kitas brauchen jetzt dringend eine klare Ansage und Sicherheit. (Beifall von der FDP, Wolfgang Jörg [SPD] und Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Eine Umfrage des Deutschen Kitaverbandes hat ergeben, dass 94 % der Befragten eine Erhöhung der öffentlichen Förderung fordern, da konkret die finanzielle Überforderung droht und damit Schließungen von Kitas im Raum stehen. Es reicht also nicht aus, dass die Landesregierung nach wie vor darauf verweist, dass man noch auf die konkrete Ausgestaltung der Energiepreisbremse des Bundes warte. Erst dann wolle man schauen, wie man entsprechende Lücken schließen könne. Die Träger brauchen jetzt die Sicherheit, und es ist Aufgabe des Landes, hier für Klarheit zu sorgen und nicht mit dem Finger nach Berlin zu zeigen. Es bringt niemandem etwas, wenn sich die Landesregierung im Juni endlich auf eine Lösung verständigt, die die finanziellen Probleme der Kitas aus dem Januar löst. Die Kitas sind dann nämlich im Zweifelsfall schon pleite, Frau Ministerin. Das Land muss also den Anspruch haben, ein klares Signal zu senden und Träger abzusichern. Sobald die Maßnahmen des Bundes vollständig vorliegen, kann bei den landesseitigen Maßnahmen immer noch nachjustiert werden. Da seitens der Landesregierung aber keine Signale, geschweige denn Maßnahmen, in Sicht sind, wäre der von der SPD vorgeschlagene Betreuungsgipfel ein sinnvoller erster Schritt. Damit holen wir nicht nur alle Akteure an einen Tisch, sondern wir geben auch ein klares Signal: Wir haben die Probleme im Blick. Wir sehen, dass die Lage extrem angespannt ist. Wir lassen Träger, Eltern und Kinder nicht im Regen stehen. Für uns hat frühkindliche Bildung Priorität. Man kann sich außerdem auf erste gemeinsame Ideen 23.11.2022 und Regeln verständigen, um die Situation in den Griff zu bekommen. (Beifall von der FDP und der SPD) Wir stimmen der Überweisung natürlich zu und freuen uns auf weitere Beratungen im Ausschuss. Wir hoffen, dass die Landesregierung bis dahin irgendwann auch mal gehandelt hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Carlo Clemens das Wort. Bitte schön.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem Sie in der letzten Plenarwoche eine Bildungskonferenz zur Abwendung der Bildungskatastrophe in den Schulen einberufen wollten, verschieben Sie Ihr Augenmerk nun auf das Vorschulalter und fordern die Einberufung eines Betreuungsgipfels, um die Bildungskatastrophe in der frühkindlichen Bildung zu verhindern. (Jochen Ott [SPD]: Wow! – Dr. Dennis Mael- zer [SPD]: Immerhin hat es einer gemerkt!) Ich muss schon sagen: Ich finde es erstaunlich, dass gerade Sie, die Sie maßgeblich an den beklagenswerten Zuständen in Bund und Land mitverantwortlich sind – ich rede hier nicht nur vom Bildungsbereich –, immer am lautesten schreien und sich als Retter in der Not aufspielen wollen. (Beifall von der AfD) Was Sie in Ihrem Antrag schreiben – dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Entwicklung in der Grundschule bereits im System der frühkindlichen Bildung angelegt werden –, ist natürlich grundsätzlich vollkommen richtig. Dafür muss die frühkindliche Bildung allerdings auch die notwendige Qualität an den Tag legen. Das ist aktuell mitnichten der Fall, und das liegt nicht an den Erziehern, sondern an der Politik. (Beifall von der AfD) So hat die neue Bertelsmann Studie aufgedeckt – Sie schreiben es richtigerweise auch in Ihrem Antrag –, dass im kommenden Jahr allein in NRW knapp 102.000 Kita-Plätze fehlen. Weiter heißt es: Um die Nachfrage an Betreuung zu decken, müssten rund 24.400 weitere Fachkräfte eingestellt werden, wodurch zusätzliche Personalkosten in Höhe von 1,1 Milliarden Euro entstünden. Denn derzeit werden immer noch 75 % der Kita-Kinder in Gruppen betreut, deren Personalschlüssel Landtag nicht den notwendigen Bedürfnissen der Kinder nachkommen. Ich kann hier auch aus persönlicher Erfahrung berichten. Meine Frau und ich suchen seit Langem händeringend nach einen Kita-Platz in unserer Heimatstadt, holen uns aber eine Absage nach der anderen ab, (Frank Müller [SPD]: Ich hätte da eine Theorie! Aber dafür kann das Kind nichts!) und in unserem Bekanntenkreis stehen wir damit nicht alleine da. Oftmals hilft in der Stadt nur noch Vitamin B. Schaut man sich zusätzlich den aktuellen Kita-Personalcheck an, wird deutlich, welche Auswirkungen der massive Personalmangel zur Folge hat. So gaben 44 % der Befragten an, dass sie zeitweise für 17 Kinder gleichzeitig verantwortlich waren. Für die notwendige individuelle Förderung vor allem von Kindern aus bildungsfernen Familien ist hier oft kein Platz mehr. Aber auch der generelle Bildungserfolg ist fraglich, wenn fortwährend zu wenig Personal für die Betreuung der Kinder da ist. Ihre Forderung nach einem Rechtsanspruch aller Kinder auf einen Betreuungsplatz wird die Lage kaum verbessern, wohl eher noch verschlechtern. Denn was bringen ein Rechtsanspruch und der Ausbau von Kita-Plätzen, wenn schlichtweg das notwendige Fachpersonal fehlt? Ihre Lösung würde in noch mehr Kinder bei gleichbleibendem Personaldeckel münden, und auch eine weitere sogenannte Bildungskonferenz wird kaum etwas an dieser massiven Betreuungsknappheit ändern. (Frank Müller [SPD]: Was ändert das denn?) Wir brauchen vor allem bessere Arbeitsbedingungen für das pädagogische Personal. Denn nur so wird der Beruf attraktiver, und nur so hält man die Menschen im Beruf. Auch Ihre Forderung nach einer Mängelliste ist obsolet. Denn Sie beziffern in Ihrem Antrag doch bereits selber die fehlenden Kita-Plätze für das kommende Jahr. Eines kann ich Ihnen sagen: Die Zahl wird sich auch in den darauffolgenden Jahren weiter vergrößern. Für diese Erkenntnis bedarf es mit Sicherheit keines weiteren runden Tisches. Neben den besseren Arbeitsbedingungen brauchen wir einen echten Paradigmenwechsel und die Etablierung eines weiteren Betreuungsmodells, um Druck aus dem bereits überschäumenden Kessel zu nehmen. Da Sie nicht müde werden, immer wieder auf den Fachkräftemangel hinzuweisen – zu Recht –, werden wir auch in Zukunft nicht müde, für echte Wahlfreiheit in der U3-Betreuung einzustehen, um es Eltern endlich zu ermöglichen, ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren auch ohne Verdienstausfall zu Hause 23.11.2022 betreuen zu können. Denn gerade die Kinder, die von der frühkindlichen Bildung überdurchschnittlich profitieren würden, weil sie eben aus bildungsfernen und benachteiligten Familien kommen, sollten doch auch in der Kita die nötige Zuwendung und Förderung erhalten, die sie brauchen und verdienen. Dann zu Ihrer unermüdlichen Forderung nach einer KiBiz-Reform: Ich weiß gar nicht, in wie vielen Anträgen Sie das jetzt schon verpackt haben. Aber vielleicht orientieren Sie sich an Ihrem eigenen Antrag und warten die für das nächste Jahr angelegte Evaluation ab. Dann können wir gerne fundiert über eine mögliche Reform sprechen. Sämtliche Forderungen nach einer Reform vor der Evaluation machen nur Papier schwarz. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Josefine Paul das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Hafke, die Sprach-Kitas haben wir gesichert, und ich erspare Ihnen an der Stelle mal, wer im Bund die finanzielle Verantwortung für diese unnötige Hängepartei trägt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Marcel Hafke [FDP]: Ihre Parteifreunde!) Auch das Kita-Helfer-Programm, das Sie in der letzten Legislaturperiode immer wieder zur Disposition gestellt haben, setzen wir fort. Es ist doch die damalige Opposition gewesen, die immer wieder eingefordert hat, dieses sinnvolle Programm fortzusetzen. Diese Verlässlichkeit liefern wir jetzt. Wir setzen das Kita-Helfer-Programm fort. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Trotzdem ist doch die Analyse richtig, dass uns alle die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends besorgen müssen. Auch mir bereitet das Sorgen, und wir nehmen die Ergebnisse sehr ernst. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, was – und das ist mir wichtig – unter der dröhnenden Betonung einer Bildungskatastrophe nicht untergehen darf, nämlich dass Nordrhein-Westfalen hoch engagierte und hoch qualifizierte Bildungsfachkräfte hat, die tagtäglich Herausragendes leisten, um allen Kindern in Nordrhein-Westfalen gelingende Bildungsbiografien zu ermöglichen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das gilt gerade für die vergangenen Jahre, die ihnen einiges abverlangt haben, beispielsweise die Coronapandemie, die Integration vieler Tausend Kinder aus Landtag der Ukraine oder die Schäden der Flutkatastrophe, die die Betreuung erschwert haben. Da brauchen wir auch mal einen positiven Blick. Das alles haben sie gemeistert, und dafür gebührt ihnen unser Dank. Das alles haben sie gemeistert, und jetzt dürfen sie sich zum Dank die Bildungskatastrophe abholen.
Christof Rasche
Frau Ministerin, Entschuldigung. Der Kollege Maelzer hat eine Zwischenfrage. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich habe doch noch gar nicht richtig angefangen, da hat er schon eine Zwischenfrage. Bitte schön.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Ich habe so viele Fragen. (Beifall von der SPD) Aber vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau … Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sie hätten mir vorher mal zuhören können. Dann hätten Sie ganz viele Antworten gekriegt, Herr Kollege.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Frau Ministerin, vielleicht wollen Sie die Frage erst mal hören. Ich finde es ja gut, dass Sie die Fachkräfte in den Einrichtungen loben. Aber haben Sie zur Kenntnis genommen, dass die Bildungskatastrophe darin besteht, dass über 100.000 Kinder diese so hochgelobten Fachkräfte erst gar nicht zu Gesicht bekommen, weil sie keinen Betreuungsplatz in Nordrhein-Westfalen haben?
Christof Rasche
Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Kollege Maelzer, wenn Sie die Geduld aufgebracht hätten, den weiteren Ausführungen der Rede zu lauschen, dann wäre ich sogar noch auf diese Punkte gekommen. (Zurufe von der SPD: Jetzt nicht mehr?) Denn in der Tat ist es ja keine einfache Frage, auf die man mit einem Satz antworten kann, was seit Jahren gewachsen ist. Sie, Herr Kollege Maelzer, haben vorhin auf den NRW-Krippengipfel hingewiesen und darauf, dass wir uns daran orientieren sollten, was früher SPD-23.11.2022 geführte Landesregierungen doch alles auf den Weg gebracht hätten. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie waren dabei!) Ich will auch sagen, dass wir uns alle gemeinsam an die Nase fassen müssen. Die Nachhaltigkeit dieser Krippenpolitik ist wohl nicht so groß gewesen, denn sonst wäre die Lücke heute nicht so groß. (Beifall von den GRÜNEN) Die Wahrheit ist doch, dass es die jahre- und jahrzehntelange bildungspolitische Fehlannahme zur Wichtigkeit frühkindlicher Bildung war. Das ist etwas, was wir jetzt ernsthaft miteinander angehen müssen. Da hilft uns ein Verweis auf etwas, was vor Jahren war, nicht, es sei denn, wir nehmen miteinander zur Kenntnis, dass wir eine gemeinsame Verantwortung haben, das aufzuholen, was SPD-geführte Häuser, was CDU-geführte Häuser, was FDP-geführte Häuser und was jetzt ein Grünen-geführtes Haus miteinander an Defiziten zu verantworten haben, Herr Kollege. (Jochen Ott [SPD]: Das kommt mir sehr be- kannt vor! Die letzte Debatte! Bei der Schulde- batte genauso! Fast die gleiche Rede! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Auf jeden Fall sind die Grünen nie verantwortlich!) – Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe – und da wäre es angebracht, mal zuzuhören – mich gerade mit in die Verantwortung genommen. Ich habe mich gerade explizit mit in die Verantwortung genommen. (Zurufe von der SPD) Schön wäre es, wenn Sie Ihre Verantwortung auch mal anerkennen würden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Denn Sie haben in diesem Land lange genug regiert. Wir haben sogar gemeinsam regiert, und auch diese Zeit macht einen Anteil daran aus. (Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Wir gehen die Herausforderungen an. Ich gebe Ihnen ja recht: Das machen wir keine Minute zu früh. Das ist absolut richtig. Wir setzen zum Beispiel endlich ein Monitoring um; schließlich fordern Sie immer Zahlen ein. Die fordern Sie auch zu Recht ein. Aber keine Landesregierung hat bisher ein anständiges Monitoring zur Fachkräfteausgestaltung in diesem Land aufgesetzt. Wir machen das jetzt. (Beifall von den GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, die Jugendhilfeplanung und die Erfüllung des geltenden Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung sowie des zukünftigen Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 sind Aufgaben der Landtag Kommunen. Hier sitzt auch die Kompetenz für die örtliche Jugendhilfeplanung. Trotzdem unterstützen wir sie selbstverständlich ganz konkret beim bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung. So setzen wir die Platzausbaugarantie fort; wir halten daran fest. Wir überarbeiten aktuell die Förderrichtlinien für die Investitionen in den Kita-Bau, insbesondere um den zu Recht angeführten Baukostensteigerungen Rechnung zu tragen, aber um auch den Anforderungen von Energieeffizienz oder Raumprogrammen gerecht werden zu können. Zur Förderrichtlinie zum Ausbau der Ganztagsplätze: Die Landesregierung kann doch abschließend gar nicht das veröffentlichen, wozu die Grundlagen fehlen. Die Voraussetzungen fehlen doch. Noch immer hat der Bund die seit Monaten angekündigte Version der Verwaltungsvereinbarung nicht finalisiert. Da haben alle 16 Bundesländer im Moment exakt dasselbe Problem. Das MSB und mein Haus werden neben der zentralen Investitionsförderung die weiteren Planungsschritte auf dem Weg zum Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung gemeinsam verantworten und diese im Dialog mit den maßgeblichen Akteur*innen und Expert*innen gestalten. Selbstverständlich stehen wir auch ohne Hinweis auf einen Bildungs- oder Betreuungsgipfel in einem konstanten Austausch. Das sind Sie doch auch. Das ist doch auch logisch, das ist das kleine Einmaleins der Politik. Letzte Woche hat der Auftakt des Dialogprozesses für die KiBiz-Reform stattgefunden. Unser Ziel ist eine Reform, die die aktuellen Anforderungen an eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung abbildet. Auch dort geht es natürlich um die Frage von Gründlichkeit, die Dinge aufzunehmen. Aber klar: Wir haben diesen Dialogprozess genauso wie die Fachkräfteoffensive für die Sozial- und Erziehungsberufe gestartet. Dabei geht es um die Kinder- und Jugendhilfe. Dabei geht es auch um die Frage von Kitas. Aber das ist etwas – darauf hat Frau Kollegin Woestmann hingewiesen –, was sich über Jahre hinweg entwickelt hat. Ergo ist die Lösung auch kein Sprint, sondern sie wird uns allen ein gewisses Maß an Kondition abverlangen. Was man über Jahre hinweg hat schleifen lassen, kann man nicht einfach im Sprint wieder aufholen. (Beifall von den GRÜNEN) In Ihrem Antrag ist viel von Katastrophen, von Mängeln, von Mängellisten die Rede. Ich glaube, wir alle sind uns der Herausforderung bewusst. Wir sind uns auch bewusst, dass jetzt alles unternommen werden muss, um unserer gemeinsamen Verantwortung für jahrelange Versäumnisse gerecht zu werden. (Jochen Ott [SPD]: Nur halt nicht gemeinsam!) 23.11.2022 Dennoch bin ich der Auffassung, dass es das System mit seinen vielen engagierten Fachkräften und den Zukunftschancen von Kindern, die jetzt gerade in unseren Kitas sind, nicht verdient, derart in Grund und Boden geredet zu werden. (Jochen Ott [SPD]: Das ist lächerlich! Ach, Frau Paul, das ist doch lächerlich!) Das schafft weder neue Plätze noch schafft das bei unseren Fachkräften Motivation. Lassen Sie uns lieber gemeinsam kontinuierlich an diesem Prozess weiterarbeiten. (Jochen Ott [SPD]: Aber das Gemeinsame ist doch eine reine Fiktion! – Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD]) Ich lade Sie ein, konstruktiv mitzuarbeiten. – Herzlichen Dank. (Zuruf von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. (Zurufe) – Nein, alles in Ordnung. Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/1688 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend –, zudem an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung stattfinden. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD und der Abgeordnete Blex, fraktionslos. Gibt es Enthaltungen? – Gibt es nicht. Stimmt jemand dagegen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 15 Die schwarz-grüne Landesregierung muss digitale Kfz-Zulassungen endlich flächendeckend in Nordrhein-Westfalen ermöglichen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1663 Danach folgen übrigens noch elf weitere Tagesordnungspunkte inklusive zweier namentlicher Abstimmungen. – Für die FDP-Fraktion hat nun die Kollegin Angela Freimuth das Wort. Bitte schön. Landtag
Angela Freimuth FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns viele Themen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung auf die Agenda gesetzt. Gerade im Hinblick auf die Zulassung, die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen ist die Ungeduld sehr nachvollziehbar. Weil wir darüber schon so lange sprechen, ärgert es die Bürgerinnen und Bürger immer mehr, wenn sie ihre Zeit beim Straßenverkehrsamt verbringen, weil sie darauf warten müssen, genau diese Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen zu können. So erreichen uns immer wieder Klagen, Beschwerden und Nachfragen: Muss das sein? Geht das im 21. Jahrhundert nicht digital? Da können wir ganz klar sagen: Ja, das geht digital. Das muss auch digital gehen, denn das sind einfach die Ansprüche, die wir selbst an eine moderne, bürgerfreundliche, serviceorientierte Verwaltung haben, nämlich dass sie den Bürgerinnen und Bürgern unnötige Behördengänge so weit wie möglich erspart und statt Behördengang vom heimischen Schreibtisch aus zu erledigen ist. (Beifall von der FDP) Dem „Dashboard Digitale Verwaltung“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zufolge kann man nur in 11 von 53 Kreisen in Nordrhein-Westfalen ein Kraftfahrzeugkennzeichen bzw. die Zulassung eines Kraftfahrzeugs digital beantragen kann. Andere Bundesländer sind diesbezüglich bereits weiter und besser. Deswegen ist klar: Nordrhein-Westfalen hat hier Nachholbedarf. Ob die Möglichkeiten, die andere Bundesländer nutzen, eine Lösung sind, das mag vielleicht sein. Bis es aber so weit ist, möchten wir in Nordrhein-Westfalen, dem immerhin bevölkerungsreichsten Bundesland, nicht länger darauf warten, bis diese mit Sicherheit relativ einfach umzusetzende Leistung – andere Bundesländer machen das bereits – flächendeckend für die Bürgerinnen und Bürger angeboten wird. Deswegen müssen wir hier etwas mehr Elan an den Tag legen. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht und stellen ihn auch zur Abstimmung. Ich will mir noch eine Bemerkung erlauben, weil in der Rheinischen Post in dieser Woche darüber berichtet worden ist, dass die Zahlen, die wir eins zu eins vom „Dashboard Digitale Verwaltung“ des Bundesministeriums abgenommen, abgelesen, abgefragt haben, nicht zutreffend seien. Wenn das denn so ist, dann freut es mich in der Sache, wenn wir in Nordrhein-Westfalen wesentlich besser wären, (Zuruf von Daniel Scheen-Pauls [CDU]) als es ausweislich des Dashboards der Fall ist. Allerdings stellt sich mir auch die Frage, warum diese Daten nicht in das „Dashboard Digitale Verwaltung“ des Bundesministeriums eingepflegt werden, warum 23.11.2022 wir noch nicht einmal die eigenen Erfolge des Landes Nordrhein-Westfalen in das Dashboard einpflegen und mit Stolz darauf verweisen können. Selbst wenn die Zahlen der Rheinischen Post als Hinweis von der Landesregierung gekommen wären, will ich darauf hinweisen, dass immer noch 12 oder 13 Kreise fehlen, in denen das eben noch nicht möglich ist. Dann stellt sich noch mehr die Frage, warum das ausgerechnet in diesen 13 Kreisen nicht der Fall ist. Hier ist dringendes Handeln erforderlich. Ich hoffe nicht, dass das den Kompetenzzuweisungen und Veränderungen (Zuruf von der CDU: Nein!) im Zusammenhang mit der Neubildung der Landesregierung zum Opfer gefallen ist, denn Sie wissen, dass wir es sehr begrüßt haben, dass die Landesregierung 2017 bis 2022 die Digitalkompetenz in einem Ressort gebündelt hat. Dafür war einer zuständig. Das war klar, und man konnte einen dafür verantwortlich machen, wenn Daten zum Beispiel nicht ans Dashboard gemeldet wurden. Hier haben wir, glaube ich, noch einiges nachzuholen, damit wir eine moderne, digitale, bürger- und serviceorientierte Verwaltung auch in Nordrhein-Westfalen bekommen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Herzlichen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Daniel Scheen-Pauls das Wort.
Daniel Scheen-Pauls CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der nahende Advent bringt für viele von uns auch immer einen Hauch von Nostalgie mit sich. Diese Gedanken scheinen wohl auch die Kollegen der FDP-Fraktion zu umwehen, anders kann ich mir den vorliegenden Antrag nicht erklären. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, das ist nun schon der dritte Antrag Ihrer Fraktion, der Kritik zur Aufteilung der Digitalisierungskompetenzen auf mehrere Ministerien enthält. Teilweise sind sogar die Textpassagen fast identisch. (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) Da drängt sich mir die Frage auf, ob das Standardtexte werden oder ob Ihnen vielleicht nur die Argumente fehlen. (Beifall von der CDU) Wollen wir uns nun wirklich jedes Mal damit beschäftigen, die vergangenen Legislaturperioden anzuschauen und Sachverhalte herauszusuchen, die sich Landtag nun geändert haben? Welchen Nutzen soll das haben? Oder weht hier doch eher wieder der Wind der Nostalgie? (Zuruf von Dr. Joachim Stamp [FDP]) Aus dem aktuellen Bericht des Bau- und Digitalisierungsausschusses zum Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes geht hervor, dass Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich führend bei der Umsetzung ist. Genau diesen Bericht haben Sie doch selbst angefragt, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP. Da verwundert der vorliegende Antrag doch umso mehr. Bereits lange vor Ihrem Antrag hat sich die NRW-Zukunftskoalition die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zur Aufgabe gemacht. (Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU]) Im Zukunftsvertrag haben wir festgelegt, dass wir dieses Gesetz weiter ausgestalten und die digitalen Serviceportale für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen ausbauen wollen. Selbstverständlich unterstützen wir die Kommunen finanziell ausreichend, damit sie die bereits zur Verfügung stehenden digitalen Antragsverfahren übernehmen können und damit die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der nordrhein-westfälischen Kommunen alle OZG-Leistungen digital beantragen können. Auch werden die Kommunen bereits über die Portallösungen hinaus zusätzlich technisch, organisatorisch und personell bei den Verwaltungsdienstleistungen von uns unterstützt. In unserem Zukunftsvertrag haben wir darüber hinaus festgesetzt, dass die landesweite Umsetzung der E-Akte und der E-Laufmappe bis spätestens 2025 vollzogen wird. Auch dieser Hinweis von Ihnen ist damit hinfällig. Einige Zulassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen wenden das vereinfachte i-Kfz-Verfahren bereits heute komplett an, einige teilweise, andere nur gering oder gar nicht. Maßgebliche Gründe hierfür sind in erster Linie Probleme der kommunalen IT-Anbieter und Fachverfahren bei der Einführung bzw. Umsetzung der dritten Stufe des i-Kfz-Verfahrens. In meinem Beruf als Projektleiter habe ich bereits die gleiche Erfahrung gemacht: Der Aufwand ist in der Umsetzung deutlich größer als in der Regel vorher geplant. Es liegt damit weniger an den Möglichkeiten, die das Land Nordrhein Westfalen bereitstellt, sondern mehr an der technischen Einführung und Umsetzung der aktuellen i-Kfz-Verfahren in verschiedenen Zulassungsbehörden. Ein ähnliches Bild wird im Übrigen auch aus den Zulassungsbehörden in Bayern berichtet. 23.11.2022 Der Vorteil eines originären Landesportals erschließt sich generell nicht. Sogar die kommunalen Spitzenverbände haben eine dezentrale Portallösung über die kommunalen Gebietsrechenzentren gefordert. Diese haben wir schon heute mit der erprobten Einer-für-alle-Lösung, die durch das Land Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem BMDV entwickelt wurde. Eine weitere Nutzung der EfA ist bereits heute möglich und umfasst dabei Leistungen, die über die aktuelle Stufe 3 des i-Kfz hinausgehen. Auch der Bund hat bereits seine Bereitschaft geäußert, das OZG-Projekt weiterzufördern. Im Januar 2023 werden die zuständigen Ministerien von Bund und Land NRW eine Informationsveranstaltung für die Zulassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen durchführen, in der es auch um die Weiternutzung des EfA-Projekts aus Baden-Württemberg geht. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, dass wir unsere Hausaufgaben längst gemacht haben. Ihren Antrag lehnen wir daher ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat jetzt die Kollegin Ellen Stock das Wort. Bitte sehr.
Ellen Stock SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die FDP hat in dieser Woche gleich mehrere Anträge zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in die Plenarsitzungen eingebracht. Da ist gut und sinnvoll. Wir finden, diese Anträge kommen zur richtigen Zeit. Derzeit nimmt Nordrhein-Westfalen insgesamt bei der Umsetzung des OZG gemäß dem „Dashboard Digitale Verwaltung“ eine Spitzenposition ein. Noch ein Wort zu den Zahlen, die da veröffentlicht worden sind oder auch nicht: Ich kann nur mit dem arbeiten, was gemeldet worden ist. (Beifall von der SPD) Also, die Spitzenposition, die Nordrhein-Westfalen derzeit bei der Umsetzung des OZG gemäß „Dashboard Digitale Verwaltung“ hält, wird bald eingeholt werden, wenn wir uns nicht bemühen, sie zu halten und vor allem auszubauen. (Beifall von der SPD und Angela Freimuth [FDP]) Hier steht die Landesregierung ganz klar in der Verantwortung, tätig zu werden und dieses wichtige Thema nicht schleifen zu lassen. Der vorliegende Antrag für die Kfz-Zulassungsportale macht auch deutlich, dass Nordrhein-Westfalen bei Weitem nicht überall führend ist. Gerade im Bereich der digitalen Kfz-Verwaltungsdienstleistungen Landtag rangiert Nordrhein-Westfalen laut Dashboard auf den unteren Plätzen. Das ist sehr bedauerlich. (Beifall von der SPD) Denn obwohl die Neuzulassungen insgesamt in den vergangenen beiden Jahren rückläufig waren, hat das Kfz als Verkehrsmittel nicht ausgedient. Ich sehe die Mobilitätswende noch nicht so weit vollzogen, als dass wir das Auto verzichten könnten. Deshalb sollten wir auch die Verwaltungsdienstleistungen rund um das Kfz nicht vernachlässigen, sondern endlich digitalisieren und damit erleichtern. (Beifall von der SPD und Angela Freimuth [FDP]) Wenn Sie sich einmal die Zustände bei den meisten Zulassungsstellen anschauen, dann wird schnell klar, welche riesige Entlastung ein Onlineportal bringen würde. Die langen Schlangen und die immensen Wartezeiten, welche an manchen Stellen Usus sind, rauben den Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Nerven. Deshalb müssen die vorhandenen Portallösungen aus anderen Bundesländern schnell auf Nordrhein-Westfalen angepasst werden. Vor allem müssen die Kommunen bei der Umsetzung unterstützt werden. Denn die Städte und Gemeinden können die Verwaltungsdigitalisierung nicht allein stemmen. Vor Ort gibt es gerade in den kleineren Gemeinden viel zu tun. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter müssen gezielt in den neuen Arbeitsweisen geschult werden, und die Verwaltungen müssen Kompetenzen in Sachen „digitales Arbeiten“ erwerben. Darüber hinaus stellen sich vielerorts ganz praktische Fragen nach Rechenzentren, Softwareeinsatz, Hardwareeinkauf. Die Digitalisierung in den Rathäusern kann nur mit intensiver Unterstützung durch das Land und mit vielen cleveren Ideen zur Zusammenarbeit gelingen. Halten wir also fest: Die Umsetzung von digitalen Verwaltungsleistungen läuft derzeit schleppend. Anund Ummeldungen von Kfz ist wahrscheinlich eine der häufigeren Berührungen von Menschen mit Verwaltungen. Insofern wäre besonders in diesem Bereich eine Digitalisierung des Prozesses ein echter Mehrwert und eine auch sichtbare Maßnahme zur Digitalisierung. Der Antrag spricht demnach ein wichtiges und richtiges Thema an. Obwohl wir bei dem doch sehr ambitionierten Umsetzungszeitraum bis Ende März kommenden Jahres ein bisschen skeptisch sind, glauben wir daran, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit ausreichender Hilfe vom Land bald einen großen Schritt weiter sein können bei dem Angebot zur Digitalisierung der Kfz-Zulassungen. Wir stimmen diesem Antrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 23.11.2022 (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Julia Eisentraut das Wort. Bitte schön!
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Niemand geht gern zur Zulassungsbehörde, um das Auto an- und umzumelden. Denn lange Anfahrtswege und Wartezeiten gehören meistens dazu. Deshalb wünschen sich viele Menschen, dass diese Verwaltungsleistungen auch online möglich sind. Der Antrag der FDP geht jedoch vom falschen Sachstand aus. Eine Abfrage des Verkehrsministeriums ergab – das konnten Sie am Montag auch in der Rheinischen Post nachlesen –, dass schon im Januar dieses Jahres 40 von 53 Zulassungsbehörden digital arbeiten oder, um es fachlich auszudrücken, unter dem Projektnamen i-Kfz ihre Verwaltungsleistungen auf Stufe 3 des OZG-Reifegradmodells anbieten. Stufe 3 bedeutet, dass die Kfz-Zulassung einschließlich aller Nachweise vollständig digital abgewickelt und der Nachweis digital zugestellt werden kann. Darüber liegt nur noch Stufe 4. Verwaltungsleistungen, die diesen Reifegrad erreichen, rufen – wo immer möglich – Unterlagen automatisch aus anderen Registern ab. Selbst hier geht es schon in großen Schritten voran, wie Sie der Datenbank „OZG NRW kommunal“ entnehmen können. Der bundesweite Roll-out dieser EfA-Lösungen soll in wenigen Tagen starten und bis Mai 2023 abgeschlossen sein. Die NRW-Kommunen arbeiten bereits an der Umsetzung. Die Bereitstellung erfolgt über die Nachnutzungsplattform OZG-Hub der Länder Sachsen und Baden-Württemberg. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in NRW ist involviert. Eines zusätzlichen Landesportals, wie es der FDP-Antrag fordert, bedarf es nicht. Da sind wir uns einig mit dem Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, wie Sie ebenfalls der Presseberichterstattung entnehmen konnten. Deshalb braucht es den vorliegenden Antrag nicht, und wir lehnen ihn ab. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Esser das Wort. Bitte schön!
Klaus Esser AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hochverehrte Landtag Bürger! Wir schreiben das Jahr 2022. Das Internet ist schon lange kein Neuland mehr. Auch Autos müssen ganz selbstverständlich digital gemeldet werden können. Zeit sparen für den Fahrzeughalter, kostenlos für den Autohändler und ohne großen Verwaltungsaufwand für die Behörde, so sollte es nach 30 Jahren flächendeckendem Internet eigentlich sein. Stattdessen gibt es bei uns in NRW immer noch Kommunen, die in analoger Apathie feststecken. Selbstverständlich muss das geändert werden. Wie keine andere Partei fordern wir seit unserer Gründung eine umfassende Digitalisierung Deutschlands – für besseren Service zu geringeren Kosten, für höhere Qualität in kürzerer Zeit. Beispielhaft tun wir das ganz intensiv bei der Schulausbildung unserer Kinder. Aber auch im Verkehrssektor fordern wir zum Beispiel künstliche Intelligenz im ÖPNV und den verpflichtenden Einbau von Abbiegeassistenzsystemen in Bussen und Lkw. Natürlich beinhaltet eine umfassende Digitalisierung unseres Landes auch die Ermöglichung digitaler Kfz-An-, -Aboder -Ummeldungen überall in NRW. Den heute hier von der FDP vorgelegten Antrag lehnen wir, obwohl er ein richtiges und sehr wichtiges Anliegen vorbringt, dennoch ab. Zwei Gründe sind dafür ausschlaggebend: zum einen Ihre völlig wirklichkeitsferne Umsetzungsfrist bis März 2023 und des Weiteren die grundsätzliche Redundanz Ihrer Forderungen. Sie fordern beispielsweise, dass NRW bis März 2023 ein eigenes Portal entwickelt. Dabei sollen wir ohnehin bereits im Mai – so sagt es übrigens das Bundesverkehrsministerium – eine erprobte Portallösung aus anderen Bundesländern bekommen. Das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, das Kollege Scheen-Pauls gerade angesprochen hat, schreibt auch vor – nach dem Prinzip: einer für alle –, dass ein Bundesland eine Portallösung entwickelt und im Nachgang alle anderen Bundesländer diese übernehmen. Auch die flächendeckende Anwendung innerhalb NRWs ist im OZG vorgeschrieben. Warum also sollte NRW ein eigenes Portal entwickeln? Der NRW-Zweckverband KDN, der Dachverband kommunaler IT-Dienstleister – also die Umsetzer dieser Digitalisierung, die für Einführung und Schulung hier in NRW zuständig sind –, sagt, dass das bis Mai dauert. Wie kommen Sie dann darauf, dass eine komplette Neuentwicklung in NRW zwei Monate schneller und am Ende sogar noch zuverlässiger sein könnte? Liebe Kollegen der FDP, ich kann es Ihnen an dieser Stelle nicht gänzlich ersparen: Warum haben Sie nicht einmal bei Ihrem Parteifreund, Bundesverkehrsminister Volker Wissing, angefragt? Aus seinem Bundesministerium stammt der Referentenentwurf, der ebenfalls Mai als Datum nennt und an dem sich der NRW-Zweckverband KDN orientiert. 23.11.2022 Dieser Antrag, der heute hier im Plenum vorliegt, möchte mehr oder minder krampfhaft beschleunigen und zudem mit der Holzhammermethode die FDP als digitalen Vorreiter inszenieren. Aber wo war Ihre Innovationsbereitschaft für digitale Kfz-Zulassung, als Sie vor Kurzem noch Teil der Landesregierung waren? Ab Oktober 2019 waren digitale Kfz-Meldungen für Privatpersonen möglich, wenn man sie denn flächendeckend umgesetzt hätte. Warum haben Sie diese zumindest Teillösung damals nicht NRW-weit ausgerollt und mehr Dampf in dieser Frage gemacht? Neben der Tatsache, dass Sie etwas beantragen, das offensichtlich zwei Monate später ohnehin kommen soll, und neben der vollkommen illusorischen Umsetzungsfrist ist ein weiteres Argument gegen Ihren Antrag die Freiheit. Es ist schon interessant, dass man der heutigen FDP so etwas erklären muss. (Zahlreiche Abgeordnete betreten den Plenar- saal. – Unruhe – Glocke) Im letzten Unterpunkt Ihres Antrags fordern Sie eine – ich zitiere aus dem Antrag – „Verpflichtung einer digitalen Beantragung von Verwaltungsleistungen“. Ich halte das für grundlegend falsch, da eine Verpflichtung weite Teile unserer Bevölkerung ausklammert, die vielleicht nicht so fit im Umgang mit digitalen Angeboten sind. Wir bleiben an dieser Stelle klar freiheitlich eingestellt und fordern, dass Verwaltungsleistungen verpflichtend digital angeboten werden müssen, aber dem Bürger freigestellt bleibt, ob er dieses Angebot digital oder analog in Anspruch nimmt. (Beifall von der AfD) Als AfD fordern wir, dass der Staat auch denen eine Heimat bleiben muss, die nur im echten Leben verwurzelt sind und eben nicht ausschließlich in der digitalen Welt. Unsere Verwaltung muss zum Beispiel auch für Senioren zugänglich bleiben. Deswegen sagen wir Ja zur Digitalisierung, aber auch Ja zur Freiwilligkeit. Die AfD setzt sich ein für Innovation und Digitalisierung, für Verwaltungseffizienz und Bürokratieabbau, für Entlastungen von Unternehmen und Bürgern, aber eben auch für realistische Umsetzungsfristen und für die Freiwilligkeit. Deshalb stimmen wir trotz des wichtigen Regelungsgegenstands aufgrund der Unschärfe im Detail gegen diesen Antrag. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Esser. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Paul. (Unruhe – Glocke) Landtag Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der vergangenen und auch in der jetzigen Legislaturperiode hat der CIO der Landesregierung mit den fachlich zuständigen Häusern sehr gut zusammengearbeitet. Das im Antrag angeführte Kompetenzwirrwarr bei der Digitalisierung ist daher völlig aus der Luft gegriffen und überhaupt nicht nachvollziehbar. Die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr bei der Kfz-Zulassung ist ein gutes Beispiel dafür. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung arbeitet hervorragend mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zusammen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Genauso reibungslos hat in der vergangenen Legislaturperiode das damalige Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie mit dem damaligen Verkehrsministerium zusammengearbeitet. Seit dem 1. Januar 2015 ist es bereits möglich, in der sogenannten i-Kfz-Stufe 1 Fahrzeuge über Onlineportale außer Betrieb zu setzen. Seit dem 1. Oktober 2017 kann in Stufe 2 auch die Wiederzulassung auf denselben Halter in bestimmten Konstellationen im Internet beantragt werden. Außerdem wurden die Grundlagen für die Digitalisierung weiterer Zulassungsverfahren von Fahrzeugen geschaffen. Seit dem 1. Oktober 2019 sind als Stufe 3 die internetbasierte Abwicklung auf alle Standardzulassungsvorgänge von Privatpersonen ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Bei der Umschreibung besteht seitdem die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des Internetverfahrens in Betrieb zu nehmen. Im nächsten, finalen Schritt der Stufe 4 ist die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auch auf juristische Personen vorgesehen. Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Antrag wird kritisiert, in Nordrhein-Westfalen könne in lediglich 11 von 53 Kreisen ein Kraftfahrzeugkennzeichen digital beantragt werden. Das wären 21 %. Frau Kollegin, Sie sind vorhin an dieser Stelle mehr oder weniger auf das Zahlenwirrwarr eingegangen. Eine Abfrage des Verkehrsministeriums bei den Zulassungsstellen des Landes Nordrhein-Westfalen im Januar 2022 hat Folgendes ergeben: Es sind 40 von 53 Zulassungsbehörden, die bereits Onlinedienste der Stufe 3 anbieten. Stand jetzt, steht bereits bei 42 von 53 Zulassungsbehörden i-Kfz zur Verfügung. Das sind knapp 80 % der Zulassungsstellen. Sie adressieren in Ihrem Antrag auch die Portallösung des Landes. Bereits vor der Einführung der i-Kfz-Stufe 1 wurde die Implementierung eines Kfz-23.11.2022 Landesportals in Nordrhein-Westfalen diskutiert. Sie wurde vor allem aufgrund der Haltung der kommunalen Spitzenverbände nicht weiterverfolgt. Die Argumentation war, dass im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie eine Verortung der Portale bei den kommunalen Gebietsrechenzentren stattfinden muss. Im Rahmen der Umsetzung des OZG hat das Land Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine Lösung mit dem Einer-für-alle-Prinzip zur Implementierung von i-Kfz Stufe 4 entwickelt. Hierfür haben die in Nordrhein-Westfalen zuständigen Stellen bereits ein Nachnutzungsinteresse bekundet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat sich in Zusammenarbeit mit unserem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr bereit erklärt, die Zulassungsbehörden bei der Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 zu unterstützen. Im Januar 2023 werden die Zulassungsbehörden im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung dieser beiden Ministerien über rechtliche und fachliche Inhalte informieren. Es wird für die Zulassungsbehörden außerdem die Möglichkeit geben, Informationen zum Thema der Nachnutzung der EfA-Lösung aus Baden-Württemberg zu erhalten. Die im Antrag geforderte vollständige digitale Bearbeitung im Bereich der Fahrzeugzulassung ist derzeit noch nicht möglich, denn notwendige Dokumente wie die Zulassungsbescheinigungen müssen auf besonderem Papier ausgedruckt und danach verschickt werden. Hierzu wären weitere umfassende gesetzgeberische Aktivitäten im Bundesrecht notwendig. Bleibt als Fazit: Wir sind in Nordrhein-Westfalen auf bestem Wege, die digitale Kfz-Zulassung flächendeckend anzubieten. Dazu bedarf es des vorliegenden Antrags nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/1663. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Damen und Herren der FDP und der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Grünen, die CDU, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Enthaltungen? – Gibt es nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/1663 abgelehnt. Ich rufe auf: Landtag 16 Gesetz zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/1417 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/1708 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 1). Daher kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/1708, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1417 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/1417 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/1417 einstimmig angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 17 Viertes Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/1356 – Neudruck Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses Drucksache 18/1709 – Neudruck zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 2). Wir kommen zur Abstimmung. Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/1709 – Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1356 – Neudruck – unverändert anzunehmen. Wir kommen also zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/1356 – Neudruck – selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf 23.11.2022 Drucksache 18/1356 – Neudruck – einstimmig angenommen und verabschiedet. Der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex nahm an der Abstimmung nicht teil. Ich rufe auf: 18 Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie weiterer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/1289 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/1770 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 3). Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/1770, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1289 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/1289 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Der Abgeordnete Blex nahm nicht teil. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/1289 angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 19 Mithilfe des chemischen Recyclings Lücken schließen und die Kreislaufwirtschaft stärken Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1662 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/1662 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Dann darf ich feststellen, dass die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen ist. Dr. Blex nahm auch an dieser Abstimmung nicht teil. Landtag Ich rufe auf: 20 Altschuldenlösung endlich auf den Weg bringen – Kommunen aus Schuldenfalle retten Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1690 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/1690 an den Ausschuss für Heimat und Kommunales – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Dann ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Herr Dr. Blex nahm nicht teil. Ich rufe auf: 21 Wahl eines Mitglieds in das Kontrollgremium gemäß § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1694 Gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen wählt der Landtag die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte. Gewählt ist, wer die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1694. Die Fraktion der AfD hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zum Wahlvorschlag Drucksache 18/1694 beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufrufs mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Ich bitte daher, jetzt mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Der Namensaufruf erfolgt.) Sind noch Kolleginnen und Kollegen nach dem Namensaufruf gekommen? (Der Namensaufruf wird fortgesetzt.) 23.11.2022 Vielen Dank. Haben dann, formell gefragt, alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Nein! – Der Präsident berät sich mit der Schriftführerin. – Dr. Günther Bergmann [CDU]: Ich dachte, es ginge um die zweite Abstimmung!) Ich stelle fest: Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Ich unterbreche die Sitzung zur Auszählung der abgegebenen Stimmen. (Die Auszählung erfolgt.) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen unsere Sitzung fort. Ich eröffne also die Sitzung wieder und gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Ihre Stimme abgegeben haben 167 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 10 Abgeordnete, mit Nein stimmten 157 Abgeordnete, der Stimme enthalten hat sich niemand. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1694 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: 22 Wahl eines stellv. Mitglieds in das Kontrollgremium gemäß § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1693 Hinsichtlich der gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln verweise ich auf meine Ausführungen zum vorherigen Tagesordnungspunkt 21. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in Drucksache 18/1693. Die Fraktion der AfD hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zum Wahlvorschlag beantragt. Nach Abs. 2 erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben beim Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Der Namensaufruf erfolgt.) Haben alle anwesenden Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? – Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung, bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen, und unterbreche die Sitzung zur Auszählung der abgegebenen Stimmen. Landtag (Die Auszählung erfolgt.) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung wieder und gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Ihre Stimme abgegeben haben 163 Abgeordnete. Mit Ja stimmten zehn Abgeordnete, mit Nein stimmten 153 Abgeordnete, der Stimme enthalten hat sich niemand. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1694 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe dann auf: 23 Wahl der Vertrauensleute und deren Vertreterinnen und Vertreter für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Finanzgericht Köln Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1560 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1639 Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/1785 Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1788 In allen Wahlvorschlägen sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese Wahlvorschläge jeweils im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen – das heißt, in einer Abstimmung – entschieden werden kann. Dagegen sehe ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu den vier Abstimmungen. Wir stimmen – erstens – ab über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1560. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich der Stimme? – Die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1560 wie gerade festgestellt angenommen. Der Abgeordnete Dr. Blex nahm an der Abstimmung nicht teil. Wir stimmen – zweitens – ab über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1639. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der AfD ist damit der Wahlvorschlag Druck-23.11.2022 sache 18/1639 wie gerade festgestellt angenommen. Dr. Blex nahm an der Abstimmung nicht teil. Wir stimmen – drittens – ab über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1785. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1785 wie gerade festgestellt angenommen. Herr Dr. Blex nahm nicht an der Abstimmung teil. Wir stimmen – viertens – ab über den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1788. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? –Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1788 wie gerade festgestellt angenommen. Herr Dr. Blex nahm nicht an der Abstimmung teil. Ich rufe auf: 24 Benennung der Mitglieder für den ordnungspolitischen Beirat der MERKUR SPIELBANKEN NRW GmbH Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1771 Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1789 Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/1786 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1787 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1792 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu den fünf Abstimmungen. Wir stimmen – erstens – ab über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1771. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1771 wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen – zweitens – ab über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1786. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Landtag Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1786 wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen – drittens – ab über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1787. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1787 wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen – viertens – ab über den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1789. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1789 wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen – fünftens – ab über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1792. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1792 wie gerade festgestellt angenommen. Der Abgeordnete Dr. Blex hat an den Abstimmungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen. 25 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 2 gem. § 82 Abs. 2 der GO Drucksache 18/1644 Die Übersicht 2 enthält einen Antrag sowie einen Entschließungsantrag, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Die Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse sind aus der Übersicht ersichtlich. Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung der in der Übersicht 2 enthaltenen Anträge. Wer stimmt der Übersicht 2 zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die in Drucksache 18/1644 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse wie gerade festgestellt einstimmig betätigt. Ich rufe auf: 23.11.2022 26 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/5 Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 18/5 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die Bestätigung der Beschlüsse? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Stimmt jemand dagegen? – Nein. Enthält sich jemand? – Nein. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/5 wie gerade festgestellt bestätigt. Damit, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende der heutigen Sitzung. Ich schließe die Sitzung um 19:01 Uhr und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Schluss: 19:01 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Zu TOP 16 – „Gesetz zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes“ – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Zum 1. Januar 2023 tritt die Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Zur Verbesserung der Situation der ehrenamtlichen Betreuung hat der Bundesgesetzgeber auch die Finanzierung der Betreuungsvereine neu geregelt: Ab dem 1. Januar 2023 haben danach alle anerkannten Betreuungsvereine einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung der sogenannten Querschnittsaufgaben durch die Länder. Das Landesbetreuungsgesetz, das ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft treten wird, sieht das bereits vor. Mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf sollen aus Gründen der Rechtssicherheit die Ermächtigungsgrundlagen für die Rechtsverordnung zur Finanzierung der Betreuungsvereine ergänzt werden hinsichtlich Regelungen für weitere Anerkennungsvoraussetzungen, für das Anerkennungsverfahren und zur Auskunftspflicht. Entsprechende Regelungen bestanden bereits in der aktuellen Förderrichtlinie für die freiwillige Zuwendung des Landes. Diese Regelungen sind auch weiterhin erforderlich. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitgliedern des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales für die schnelle Beratung und die Beschlüsse zu dem Gesetzentwurf herzlich bedanken. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Marco Schmitz CDU
Zum 1. Januar 2023 tritt eine neue Betreuungsrecht-Reform in Kraft, in der der Anspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung für Betreuungsvereine bundesgesetzlich im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) geregelt ist. Um auf Länderebene zukünftig diesem Anspruch gerecht werden zu können, müssen Regelungen für weitere Anerkennungsvoraussetzungen, für das Anerkennungsverfahren und zur Auskunftspflicht der Betreuungsvereine in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Das Landesgesetz muss daher um entsprechende Ermächtigungsgrundlagen angepasst werden. Die Anpassungen sind alternativlos und haben keine Auswirkungen 23.11.2022 auf den Landeshaushalt. Die CDU-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen.
Serdar Yüksel SPD
Der aktuelle Tagesordnungspunkt beschäftigt sich mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes (Drucksache 18/1417). Dieses Gesetz soll im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Drucksache 17/16317) am 01.01.2023 in Kraft treten. Maßgeblich werden die zukünftigen Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren von Betreuungsvereinen und die Erhebungs- und Auswertungsrechte über Auskünfte der Betreuungsvereine geregelt. Diese Änderungen sind bis zu diesem Punkt unproblematisch, der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat bereits in seiner fünften Sitzung am 16.11.2022 in abschließender Beratung den Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Dass die kommunalen Spitzenverbände auf eine Stellungnahme verzichtet haben, lässt sich als Zustimmung werten. Wir als SPD-Landtagsfraktion erkennen den Gesetzesentwurf der Landesregierung als Schritt in die richtige Richtung an und stimmen diesem zu. Was hingegen zu beanstanden ist, ist die handwerkliche Umsetzung des Gesetzes, welches diesem Ende der letzten Legislatur vorausgegangen ist. Erlauben Sie mir dazu einen Rückblick. Im Mai 2021 wurde das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsgesetzes veröffentlicht, mit dem Auftrag, dieses bis zum 01.01.2023 auf Landesebene umzusetzen. Das Bundesgesetz hatte zum Ziel, das Selbstbestimmungsrecht und die Wünsche der Betreuten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention stärker in den Fokus zu nehmen. Sie können sich denken, welchen Wert eine gute Umsetzung dieser Vorgaben für jede Person mit Behinderung, jeden ihrer Angehörigen und nicht zuletzt auch für die Vereine, welche unsere sozialen Strukturen ermöglichen, hat. Die Landesregierung der vergangenen Wahlperiode hatte sich der Umsetzung dann leider unter großem Zeitdruck angenommen und das Gesetz, trotz großem Revisionsbedarfs, zum Ende der letzten Legislatur durch die Instanzen gejagt. Um Fehler zu korrigieren war dann schlichtweg keine Zeit mehr. Es wurden Kosten falsch evaluiert, die kommunale Selbstverwaltung tangiert und ein potenzieller Verstoß gegen das Grundgesetz konstruiert. Landtag Notwendige Gutachten wurden erst nach Inkrafttreten des Gesetzes eingeholt. Damit springen wir jetzt erst mal in das Unbekannte und – verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Wenn ich „wir“ sage, meine ich vor allem die Betreuungsvereine, welche sich nun großer Ungewissheit ausgesetzt sehen. Trotz des Anbringens dieser und weiterer ausführlicher Kritik seitens der kommunalen Spitzenverbände, der freien Wohlfahrtspflege NRW und weiteren Experten, verbleibt das Gesetz auch in dieser Legislatur so handwerklich mangelhaft, wie es in letzter Legislatur war.
Jule Wenzel GRÜNE
Im Januar 2023 tritt die Betreuungsrechts-Reform auf Bundesebene in Kraft, die viele substantielle Verbesserungen beinhaltet. Zentrales Kernelement der Reform ist die Schaffung eines neuen Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG), das maßgebliche Vorschriften für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und rechtliche Betreuer*innen in einem einzigen Gesetz zusammenfasst und endlich kompakt konzentriert. Das neu geschaffene Gesetz sorgt nicht nur für die Stärkung von Betreuungsvereinen, Registrierungspflichten von Betreuer*innen und die Verbesserung der Sachkunde durch eine zusätzliche Nachweispflicht von Betreuer*innen: Im Fokus des BtOG steht – vor allem – die Stärkung der Selbstbestimmungsrechte der Betroffenen. All das sind wünschenswerte Veränderungen für die Betreuungssituation in unserem Land. Jetzt kommen wir in NRW in die Umsetzung. Hier setzt das vorliegende Gesetz zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes an. Die Gestaltung der Rahmenbedingungen für Betreuungsvereine muss die Wichtigkeit dieser Akteure im Betreuungsrecht unterstreichen. Betreuungsvereine leisten in Situationen großer Not eine wichtige Funktion. Sie stärken ehrenamtliches Engagement und bilden Ehrenamtler*innen fort. Sie organisieren, planen und koordinieren komplexe Unterstützungsprozesse und schützen die Menschenwürde Betroffener in großer Verletzlichkeit. Gerade deswegen war es entscheidend Betreuungsvereinen den Anspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung zu sichern. Die Ausgestaltung dieses Anspruchs wird der Landesregierung durch diese Rechtsverordnung ermöglicht. Mit dem Gesetzentwurf geben wir dem zuständigen Ministerium die Kraft neben den Einzelheiten der Finanzierung auch die Anerkennung von Betreuungsvereinen zu regeln. Damit setzen wir die Grundlage für einheitliche Anerkennungsprozesse 23.11.2022 und sichern die Qualität in der Betreuung. Durch die zusätzliche Auskunftspflicht wird die Bedarfsermittlung und die Qualitätssicherung und -entwicklung der Betreuung und der zugehörigen Landesfinanzierung stetig geprüft. Unser Ziel ist es, die Qualität der Betreuung Erkrankten insgesamt zu verbessern. Diesem Ziel kommen wir durch die Ermächtigungsgrundlage des Ministeriums mit dieser Änderung des Landesbetreuungsgesetzes näher. Daher stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Dr. Martin Vincentz AfD
Das Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetztes beinhaltet unter anderem die Zuständigkeit der Betreuungsbehörden auf örtlicher Ebene, die Aufgaben der überörtlichen Betreuungsbehörden sowie die Verantwortlichkeiten der Verfahren für die Anerkennung der Betreuungsvereine. Ebenfalls enthalten ist die Grundlage ihrer Förderung. Die zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende Betreuungsrecht-Reform hat zur Folge, dass ein gesetzlicher Anspruch der anerkannten Betreuungsvereine auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben besteht. Bisher erfolgte die finanzielle Förderung der Betreuungsvereine im Rahmen freiwilliger Leistungen. Die Ausgestaltung dieses gesetzlichen Anspruches obliegt den Ländern und ist Gegenstand dieses Gesetzesentwurfes sowie weitere Voraussetzungen zur Anerkennung und zum Verfahren der Anerkennung der Betreuungsvereine. Weiterhin ist auch eine Auskunftspflicht der Betreuungsvereine implementiert, welche eine Evaluation ermöglichen soll. Damit soll künftig eine verlässliche öffentliche Förderung durch Länder und Gemeinden sichergestellt werden, die das gesamte nunmehr gesetzlich bestimmte Aufgabenspektrum der Betreuungsvereine umfasst und Planungssicherheit gewährleistet. Ziel soll es sein, das Angebot an Beratungs- und Begleitungsleistungen für ehrenamtliche Betreuer landesweit einheitlich zu gestalten. Wir stimmen daher zu. Landtag Anlage 2 Zu TOP 17 – „Viertes Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes“ – zu Protokoll gegebene Reden
Ina Brandes
Die Zustimmung der Ausschüsse zum Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes begrüße ich sehr. Sie ermöglicht uns, den Einrichtungen und Teilnehmenden der Arbeitnehmerweiterbildung frühzeitig Klarheit und Planungssicherheit zu geben. Mit der Verstetigung der bisher befristeten Regelung machen wir digitale Bildungsveranstaltungen in der Arbeitnehmerweiterbildung möglich. Das macht die Bildungsfreistellung zeitgemäßer und es entspricht den sich wandelnden Erwartungen der Teilnehmenden und Angebotsformaten der Einrichtungen. Die Bedeutung der Weiterbildung und insbesondere auch der digitalen Bildungsformate wird weiter zunehmen. Das bestätigt der aktuelle Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2022“. Im Zukunftsvertrag sind die Stärkung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung sowie die sachgerechte Weiterentwicklung der Digitalisierung verankert. Mit der Gesetzesänderung und der Möglichkeit einer Bildungsfreistellung für digital durchgeführte Bildungsveranstaltungen lösen wir dieses Versprechen ein. Die Berichtspflicht wurde mit dem Bericht vom 1. Oktober 2018 [LT-Drs. 17/1190] erfüllt. Wie im Bericht dargelegt, wurden zu der damaligen Änderung keine Probleme oder Änderungsbedarfe angemeldet. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden die Berichtspflicht und die Übergangsbestimmung gestrichen. Damit tun wir auch einen Schritt in Richtung Bürokratieabbau. Die Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens – und dazu zählt auch das Recht auf Arbeitnehmerweiterbildung – wird vor der Kulisse der aktuellen Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel oder der Digitalisierung besonders deutlich. Diese Herausforderungen haben uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, auf neue Entwicklungen auch im Bereich der Weiterbildung schnell reagieren zu können. Deshalb begrüße ich die Gesetzesänderung, die die Möglichkeiten der beruflichen und politischen Weiterbildung entschieden und nachhaltig stärkt. 23.11.2022
Klaus Kaiser CDU
Heute verabschieden wir die Novelle des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen und schaffen damit dauerhaft die Grundlage, künftig auch Bildungsurlaube in unserem Bundesland digital anzubieten. Zunächst hatten wir die Möglichkeit bis zum Ende diesen Jahres geschaffen, die Erfahrungen bei Teilnehmenden, aber auch bei den Bildungsträgern hat aber gezeigt, dass hier eine dauerhafte Lösung sinnvoll ist. Wir alle wissen, dass der Bedarf an Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigen wird. Das gilt dann auch für den Bildungsurlaub, der ja bekanntlich der beruflichen Weiterbildung oder der politischen Bildung dient. Nordrhein-Westfalen steht dafür, dass das AWBG im Konsens der vier demokratischen Fraktionen geregelt wurde und wird, aber auch im Konsens der Tarifparteien und der Bildungsträger. Wir gehen hiermit den Weg einer zukunftsfähigen gemeinwohlorientierten Weiterbildung konsequent weiter und wünschen uns eine weitere gute und steigende Nachfrage nach Angeboten, für die die Träger eine Bildungsfreistellung erreichen können. Denn im Bereich der beruflichen Weiterbildung wissen wir alle, dass das AWBG auch einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel leistet. Die Gefahren für unsere Demokratie, die auffällig zunehmen, bedürfen einer modernen, aktuellen und quartiersbezogenen politischen Bildung. Das Land Nordrhein-Westfalen leistet auch durch die Förderung der Infrastruktur der Weiterbildung dazu einen wichtigen Beitrag.
Carolin Kirsch SPD
Mit dem vorliegenden Entwurf zur Anpassung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes, den die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingebracht haben, wollen wir dauerhaft die Bereitstellung digitaler Weiterbildungsangebote sichern. Nach einstimmigem Beschluss im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auch der federführende Wissenschaftsausschuss einstimmig für die Annahme des Gesetzesentwurfs gestimmt. Die Digitalisierung der Weiterbildung beinhaltet große Chancen. Arbeitnehmer/innen werden sicherlich zukünftig wieder Präsenzveranstaltungen nutzen, aber wir geben den Trägern nun die Möglichkeit, Weiterbildungskurse weiterhin digital anzubieten. Sie können ihr Angebot breiter aufstellen und eine größere Anzahl an Arbeitnehmer/innen ansprechen. Das Ziel der stärkeren Digitalisierung der Weiterbildung ist dabei auch, mehr Bildungsgerechtigkeit Landtag und bessere Zugangschancen für jeden zu gewährleisten. Nach der Erprobungszeit in der Coronazeit ergibt sich nun die Möglichkeit die Angebote zu professionalisieren und zu verstetigen. Erneut weise ich darauf hin, dass die Weiterbildung hierfür Unterstützung bei den Investitionen benötigt. Und auch die notwendigen laufenden Ausgaben für Digitalisierung müssen bei der Dynamisierung der Zuschüsse stärker berücksichtigt werden. Der Gesetzesänderung stimmen wir selbstverständlich zu.
Julia Eisentraut GRÜNE
Mit den vielfältigen Veränderungen in der Arbeitswelt der letzten Jahrzehnte waren und sind auch die Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem ständigen Wandel unterworfen. Neben den Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem jeweiligen Ausbildungszweig sind soziale Fähigkeiten und die Bereitschaft zur persönlichen und inhaltlichen Weiterentwicklung gefragt. Nicht zuletzt die Digitalisierung in weiten Bereichen des täglichen Lebens und Arbeitens hat dafür gesorgt, dass Menschen sich vielfältige neue Fähigkeiten angeeignet haben. Viele dieser Lern- und Entwicklungsprozesse laufen nach dem Prinzip „Learning by doing“ ab, werden also beim Ausüben der täglichen Aufgaben „nebenbei“ erlernt. Die letzten Jahre unter dem Zeichen der Coronapandemie haben beispielsweise für enorme Lernsprünge und erhöhte Anwenderzahlen bei der Verwendung digitaler Tools gesorgt. Trotzdem gibt es weiterhin eine Vielzahl an Fertigkeiten, deren Erlernen nicht einfach in den gewöhnlichen Arbeitsalltag integriert werden kann, sondern die vielmehr ein systematisches Erlernen und Einüben erfordern. Hier setzt die Arbeitnehmerweiterbildung an. Auch hier hat die Coronapandemie dafür gesorgt, dass die Großzahl der Weiterbildungsangebote digital durchgeführt werden musste. Auch wenn digitale Angebote aus pandemiebedingten Gründen kaum noch zwingend erforderlich sind, ist inzwischen klar: Diese Entwicklung zurückzudrehen und wieder ausschließlich Präsenzveranstaltungen durchzuführen, wäre ein Fehler. Denn die digitalen Angebote haben sich bewährt und neben der verringerten Ansteckungsgefahr weitere Vorteile offenbart. So lassen sie sich gut in den Berufsalltag der Teilnehmenden integrieren und sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Weiterbildung. Und sie werden attraktiver für Menschen, die aufgrund weiter Anfahrts-23.11.2022 wege oder körperlicher Beeinträchtigungen die Teilnahme von zu Hause aus bevorzugen. Mit der Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes wollen wir deshalb dafür sorgen, dass Weiterbildungsangebote auch in Zukunft digital stattfinden können. So erhöht sich die Flexibilität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das für sie am besten passende Lernformat wählen können. Der vorliegenden Gesetzesänderung stimmen wir daher zu.
Angela Freimuth FDP
Mit der heute abschließenden Beratung des gemeinsamen Gesetzentwurfs zur Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes bekräftigen wir das gemeinsame Ziel, über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg Arbeitnehmerweiterbildung zu fördern. In den vergangenen Jahren der Pandemie stießen die bisher befristeten Regelungen zur digitalen Durchführung von Weiterbildungsangeboten zu entfristen. Wir wollen damit die Möglichkeiten eröffnen, Digitalisierung in der Weiterbildung sachgerecht voranzutreiben und gute Präsenzangebote mit guten Digitalangeboten zu ergänzen, für die wir auch die zeitlichen Anforderungen definieren. Diese Entfristung ist richtig. Digitale Angeboten sollen analoge Angebote ergänzen. Wir wollen, dass mehr Menschen Angebote der Arbeitnehmerweiterbildung in Anspruch nehmen wollen und können. Die Zugänge müssen so barrierefrei wie möglich sein. Wie bereits in der ersten Lesung angemerkt, hätten wir auch die Berichtspflicht alle fünf Jahre beibehalten können, um uns als Parlament auch in regelmäßigen Abständen mit einer modernen Arbeitnehmerweiterbildung zu befassen,. Dieser Punkt wog aber bereits in der Erarbeitung des gemeinsamen Gesetzentwurfs nicht so schwer. Ich darf mich bei allen Akteuren der Arbeitnehmerweiterbildung bedanken und wünsche ihnen viele Weiterbildungswillige. Lebenslanges Lernen ist für die erfolgreiche technologische Transformation unserer Industrie und Gesellschaft wichtiger denn je – für Wohlstand, Sicherheit und Chancen für die Menschen in unserem Land.
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Die Regelungen zur Arbeitnehmerweiterbildung sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In NRW regelt das „Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz“ diesen Anspruch des Arbeitnehmers und Landtag der vorliegende Antrag behandelt die Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Im nordrhein-westfälischen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz wird zwischen der politischen Weiterbildung und der Arbeitnehmerweiterbildung unterschieden. Vom Arbeitnehmer muss eine Weiterbildungsveranstaltung besucht werden, die von einem staatlich anerkannten Weiterbildungsträger organisiert wird. Das notwendige Anerkennungsverfahren wird durch die jeweils zuständige Bezirksregierung für Einrichtungen innerhalb des eigenen Bezirks durchgeführt beziehungsweise durch die Bezirksregierung Detmold auch für Einrichtungen außerhalb von Nordrhein-Westfalen. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf fünf Tage Weiterbildung im Jahr und Voraussetzung für den Erwerb dieses Anspruchs ist das Bestehen eines sechs monatigen Arbeitsverhältnisses. Auszubildende können innerhalb der ersten zwei Dritteln ihrer Ausbildungszeit ebenfalls fünf Tage politische Arbeitnehmerweiterbildung geltend machen. Im Zuge der Coronapandemie dürfen in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2022 Bildungsveranstaltungen auch digital angeboten werden, wenn die Angebote einen entsprechenden Zeitraum gemäß Präsenzveranstaltungen umfassen. Das sind in der Regel täglich acht Unterrichtsstunden, mindestens aber sechs Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten und diese dürfen nicht überwiegend einzelbetrieblich oder dienstlichen Zwecken dienen. Der nun vorliegende Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP beabsichtigt diese durch die Coronapandemie bedingte zeitliche Limitierung für digitale Weiterbildungen aus dem Gesetz zu streichen, sodass digitale Weiterbildungsangebote in Zukunft auf Dauer durchgeführt werden können. Ferner bestehen aktuell Berichtspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag zur Auswirkung des Gesetzes, welche alle fünf Jahre vorzulegen sind. Auch diese Pflicht soll durch den Antrag ebenfalls entfallen. Wie schon in der letzten Lesung dieses Gesetzentwurfs betont, ist die Digitalisierung des Unterrichts ein wichtiger Baustein für die Zunftsfähigkeit der Bildung in Nordrhein-Westfalen. Die sogenannte Industrie 4.0 wird insbesondere den Fokus auf Kompetenzen wie die Strukturierung, Ordnung und Organisation eigenständiger Lernprozesse richten. Hierfür bieten Onlineschulungen einen tragbaren Ansatzpunkt und erweitern das Portfolio der Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufstätige und ermöglichen diesen damit auch flexiblere Alternativen zur Weiterbildung neben der originären Arbeit. 23.11.2022 Dauerhafte Berichtspflichten sind nur sinnvoll, wenn darauf aufbauende Evaluationen einen langfristigen Optimierungsbedarf feststellen. Berichtspflichten als bloße Formalie sind ein Auswuchs unnötiger und erschwerender Bürokratie. Deshalb sehen wir den Wegfall der Berichtspflichten auch nicht als schadhaft an. Wir stimmen daher dem Antrag zu. Landtag Anlage 3 Zu TOP 18 – „Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie weiterer Gesetze“ – zu Protokoll gegebenen Reden
Dr. Benjamin Limbach
Ich freue mich sehr, dass der Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie weiterer Gesetze“ so schnell seinen Weg in die zweite Lesung des Landtags gefunden hat. Der Entwurfstext enthält eine Vielzahl wichtiger Regelungen, die ich an gleicher Stelle bereits bei der Einbringung am 2. November 2022 vorstellen durfte. Umso mehr freue ich mich, dass der allein beratende Rechtsausschuss in seiner Sitzung am 16. November 2022 dem Landtag einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs vorgeschlagen hat. Für die jetzt anstehende Abstimmung im Plenum möchte ich besonders bedeutsame Inhalte des Regelungspakets noch einmal kurz hervorheben. Die aufgrund des Inkrafttretens des bundesrechtlichen Gerichtsdolmetschergesetzes zum 1. Januar 2023 vorgesehenen Anpassungen der landesrechtlichen Regelungen zu Dolmetschern und Übersetzern in den §§ 33 ff. des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen dienen zum einen der Rechtsklarheit, da landesrechtliche Normen aufgehoben werden, soweit künftig bundesrechtliche Regelungen durch das Gerichtsdolmetschergesetz getroffen werden. Zum anderen wird eine einheitliche und klare Rechtslage geschaffen sowie die Beachtung einheitlicher Qualitätsstandards sichergestellt, indem die weiterhin erforderlichen landesrechtlichen Regelungen betreffend die Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher angepasst werden. Künftig sollen die Voraussetzungen der Beeidigung von Gerichtsdolmetscherinnen und Gerichtsdolmetschern einerseits und der Beeidigung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern bzw. der Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern andererseits einheitlich ausgestaltet sein. Da ein großer Teil der beeidigten Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sowohl als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher als auch als Übersetzerin bzw. Übersetzer tätig und beeidigt bzw. ermächtigt ist, dient der Gleichlauf der Regelungen auch der Vermeidung von Schwierigkeiten in der Praxis. Von zentraler Bedeutung ist außerdem der neue § 43a des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Regelung soll es ermöglichen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften im Einzelfall Pflichtverletzungen von herangezogenen Sachverständigen den Berufskammern zur Erfüllung ihrer Auf-23.11.2022 sicht mitteilen können. Durch die Regelung wird insoweit die erforderliche datenschutzrechtliche Grundlage geschaffen. Ganz überwiegend erfüllen die in den gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren herangezogenen Sachverständigen ihre Aufgaben pflichtbewusst und zuverlässig. Aus der gerichtlichen Praxis werden aber auch Fälle berichtet, in denen die Sachverständigen nicht mit der gebotenen Sorgfalt arbeiten oder die gutachterlichen Stellungnahmen gar nicht oder nicht fristgerecht übersandt werden. Dies führt zu Verzögerungen und Fehlerquellen an einer zentralen Stelle des gerichtlichen Rechtsschutzes und in der strafrechtlichen Sachaufklärung. Durch die vorgesehene Regelung sollen die Kontrolle und Aufsicht durch die Berufskammern über die Sachverständigen gestärkt werden. Dies vermeidet zugleich Störungen des Rechtsschutzes. Die nun vorgesehene Regelung bestimmt Zweck und Voraussetzungen der Datenübermittlung. Sie begrenzt damit den Umfang der Übermittlung und fügt sich zugleich in das bestehende System gerichtlicher und staatsanwaltschaftlicher Mitteilungen ein. Die Anpassung der §§ 129a und 129c des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen stellt sicher, dass die aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Leistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts und der Einfügung des § 2b in das Umsatzsteuergesetz künftig anfallende Umsatzsteuer dem Kostenschuldner bzw. der Kostenschuldnerin in Rechnung gestellt werden kann. Die durch eine Änderung der Anlage zu § 124 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen vorgesehene Befreiung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer von der Gebühr für die Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, welche sie ab dem 1. Januar 2023 der Betreuungsbehörde zum Nachweis ihrer persönlichen Eignung vorlegen müssen, stärkt die ehrenamtliche Betreuung. Außerdem sollen Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher in dieser Anlage künftig ausdrückliche Erwähnung finden, damit für deren Beeidigung auch weiterhin in gleicher Weise wie für die Beeidigung von Gerichtsdolmetscherinnen und Gerichtsdolmetschern bzw. die Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern Gebühren erhoben werden können. Diese Änderung dient der einheitlichen Ausgestaltung und damit erneut der Vermeidung von Schwierigkeiten in der Praxis. Mit Blick auf die vorgenannten Neuregelungen und die damit einhergehenden Verbesserungen würde ich mich sehr freuen, wenn diese auch hier im Plenum die ihr gebührende Zustimmung finden. Landtag
Angela Erwin CDU
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung (Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes NRW sowie weiterer Gesetze) werden Änderungen vorgenommen, die aus sachlichen Gründen (wie Prozessökonomie, Folgeänderungen, Stärkung des Betreuungsrechts) angezeigt sind. Wir werden dem Gesetzentwurf daher zustimmen.
Sonja Bongers SPD
Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde unter anderem deswegen notwendig, da das neue Gerichtsdolmetschergesetz zum 01.01.2023 in Kraft tritt und aufgrund dessen neue Regelungen notwendig werden. Ferner wird den Gerichten und den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit eröffnet Fehlverhalten von Sachverständigen zu melden. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Auch passt das Gesetz nicht mehr bestehende Verweisungen im BGB der aktuellen Rechtslage an. Da alle diese Änderungen, vor allem die redaktionellen Änderungen, absolut nachvollziehbar und notwendig sind, stimmen wir dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu.
Dr. Werner Pfeil FDP
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden notwendige Änderungen in diversen voneinander unabhängigen Bereichen in der Justiz vorgenommen. Ich möchte hier nur ein paar Schwerpunkte der geplanten Maßnahmen ansprechen: Am 1. Januar 2023 tritt das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) in Kraft, das bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die allgemeine Beeidigung der Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher setzt. Aufgrund der Wahrnehmung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund, entsteht auf Landesebene Regelungsbedarf. Bisherige landesrechtlichen Regelungen zu Gerichtsdolmetschern werden im JustG NRW aufgehoben werden, soweit nun bundesrechtliche Regelungen vorliegen. Das GDolmG enthält jedoch auch Gesetzeslücken, welche durch landesrechtliche Regelungen ergänzt werden. In dem Bundesgesetz ist nur die Hinzuziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetscher enthalten, die zu einem Gerichtsverfahren hinzugezogen werden, weil einer der Beteiligten der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprach-23.11.2022 dolmetschern werden nicht berücksichtigt. Es liegen keine nachvollziehbaren Gründe vor, warum für die Beeidigung als Gerichtsdolmetscher andere Kriterien gelten sollten als für die Beeidigung als Gebärdensprachdolmetscher und insbesondere für die Ermächtigung als Übersetzer, zumal viele Sprachmittler in beiden Bereichen tätig sind. Wir unterstützen daher, diese Lücken durch entsprechende landesrechtliche Regelungen im JustG NRW zu füllen. Auch fehlt es bislang an einer bereichsspezifischen landesgesetzlichen Grundlage, um Gerichten und Staatsanwaltschaften die Mitteilung von Fehlverhalten herangezogener Sachverständiger an die jeweils zuständigen Berufskammern zu ermöglichen. Auch wenn die überwiegende Anzahl von Gutachten keinen Anlass zur Beanstandung gibt, so muss es doch möglich sein, die Berufskammern darüber zu informieren, wenn der geforderte Qualitätsstandard und gebotenen Sorgfalt nicht eingehalten wird oder Verfahrenspflichten, wie die Einhaltung von gesetzlichen Fristen, verletzt werden. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil dem Sachverständigengutachten ein besonderes Gewicht als Beweismittel zukommt. Eine mögliche Mitteilung von Fehlverhalten an die Kammern, denen die herangezogenen Sachverständigen angehören sowie an die, durch die die Sachverständigen benannt oder öffentlich bestellt und vereidigt worden sind, könnte insgesamt auch eine positive Auswirkung auf den Qualitätsstandart von Sachverständigengutachten haben und verhindern, dass einige „schwarze Schafe“ negativ auf die Wahrnehmung eines gesamten Berufsbilds abfärben. Auch die weiteren Regelungen, wie Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer, Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung und redaktionelle Anpassungen im Rahmen des Vormunds- und Betreuungsrechts erscheinen sachgerecht, weshalb auch alle Fraktionen das Gesetzesvorhaben in der Rechtsausschusssitzung am 16.11.2022 einheitlich unterstützt haben. Entsprechend wird sich die FDP-Fraktion auch heute dem vorliegenden Gesetzesentwurf anschließen.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Justizgesetzes sowie weiterer Gesetze sollen mehrere Regelungsbedarfe unter anderem im Hinblick auf zwischenzeitlich erfolgte Änderungen bundesrechtlicher Vorschriften umgesetzt werden. Mit dem Inkrafttreten des bundesrechtlichen Gerichtsdolmetschergesetzes hat der Bund von Landtag seiner Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht und die allgemeine Beeidigung der Gerichtsdolmetscher nach den §§ 185 und 189 des Gerichtsverfassungsgesetzes weitgehend abschließend geregelt. Landesrechtliche Regelungen zu Dolmetschern und Übersetzern, die sich aus den §§ 33 ff. des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen ergeben, sind daher anzupassen bzw. aufzuheben, soweit künftig bundesrechtliche Regelungen greifen. Soweit das Gerichtsdolmetschergesetz keine Regelungen trifft, besteht weiterhin landesrechtlicher Regelungsbedarf. Dies betrifft die Ermächtigung von Übersetzern und die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern. Die Regelungen, die das Justizgesetz Nordrhein-Westfalen an die Bestimmungen im Gerichtsdolmetschergesetz anpassen bzw. mit dem Gerichtsdolmetschergesetz harmonisieren, begrüßen wir. Auch der Einfügung eines § 43a Justizgesetzes, der sich auf die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Mitteilung an Berufskammern in den Fällen der Pflichtverletzung von Sachverständigen bezieht, stehen keine Bedenken entgegen. Sachverständige übernehmen in Gerichtsverfahren eine wichtige Funktion: Sie vermitteln dem Gericht das Fachwissen, das für eine Entscheidungsfindung notwendig ist. Insofern müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich ihrer persönlichen Eignung und dem Nachweis der besonderen Sachkunde. Der Sachverständige nimmt eine wichtige Rolle vor Gericht ein, weil er über die nötige Sachkunde verfügt, die dem Gericht fehlt. Entsprechend groß ist ihr Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen. In den Fällen, in denen Sachverständige ihren Pflichten nicht nachkommen und z. B. ein Gutachten gar nicht oder verspätet vorlegen, haben die Prozessbeteiligten infolge der daraus resultierenden Verfahrensverzögerungen das Nachsehen. Wirkungsvoller Rechtsschutz setzt bei der Hinzuziehung von Sachverständigen daher voraus, dass diese in angemessener Zeit pflichtbewusst und zuverlässig ihre Aufgabe erfüllen. Wenn gegen diese Grundsätze verstoßen wird, sollten Gerichte und Staatsanwaltschaften die Möglichkeit haben, die zuständigen Berufskammern von einem Fehlverhalten des Sachverständigen zu informieren. Für die Mitteilung von Pflichtverletzungen oder Leistungsmängeln besteht bisher keine spezielle gesetzliche Grundlage. Die Berufskammern verfügen daher oft nicht über die Informationen, die sie zur effektiven Wahrnehmung ihrer Aufgaben bei der Benennung, der öffentlichen Bestellung und Vereidigung sowie der Überwachung von Sach-23.11.2022 verständigen benötigen. Die beabsichtigte Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Datenübermittlung begrüßen wir daher. Die erkannten Änderungsbedarfe wurden im Gesetzentwurf sach- und interessensgerecht umgesetzt, sodass wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Landtag Anlage 4 Namentliche Abstimmung zu TOP 21: Wahl eines Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhe Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. 1 Achtermeyer, Tim G 2 Andrieshen, Nina S 3 Aymaz, Berivan G 4 Baer, Alexander S 5 Bakum, Rodion S 6 Baran, Volkan S 7 Berger, Christian C 8 Dr. Bergmann, Günther J. C 9 Besche Krastl, Ina G 10 Dr. Beucker, Hartmut A 11 Bialas, Andreas S 12 Blask, Inge S 13 Dr. Blex, Christian fr 14 Blöming, Jörg C 15 Blondin, Marc C 16 Blumenrath, Peter C 17 Blumenthal, Ina S 18 Börner, Frank S 19 Bongers, Sonja S 20 Bostancieri, Ilayda G 21 Braun, Florian C 22 Brems, Wibke G 23 Brockes, Dietmar F 24 Brüntrup, Tom C 25 Dr. Büteführ, Nadja S 26 Busche, Andrea S 23.11.2022 s Mitglieds in das Kontrollgremium gemäß § 23 des ein-Westfalen – Drucksache 18/1694 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X SPD X SPD X CDU entschuldigt CDU X GRÜNE entschuldigt AfD X SPD X SPD entschuldigt raktionslos abwesend CDU X CDU X CDU X SPD X SPD X SPD entschuldigt GRÜNE X CDU X GRÜNE abwesend FDP X CDU X SPD X SPD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. 27 Butschkau, Anja S 28 Clemens, Carlo A 29 Cordes, Frederick S 30 Creuzmann, Norika G 31 Dahm, Christian S 32 Deppermann, Dorothea G 33 Déus, Guido C 34 Dudas, Gordan S 35 Durdu, Tülay S 36 Eggers, Matthias C 37 Eglence, Gönül G 38 Eisentraut, Julia G 39 Engin, Dilek S 40 Engstfeld, Stefan G 41 Erwin, Angela C 42 Esser, Klaus A 43 Falszewski, Benedikt S 44 Fohn, Annika C 45 Franken, Björn C 46 Freimuth, Angela F 47 Frieling, Heinrich C 48 Fuchs-Dreisbach, Anke C 49 Ganzke, Hartmut S 50 Gebauer, Katharina C 51 Gebauer, Yvonne F 52 Dr. Geerlings, Jörg C 53 Göddertz, Thomas S 54 Goeken, Matthias C 55 Görtz, Guido C 23.11.2022 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung SPD entschuldigt AfD SPD X GRÜNE X SPD entschuldigt GRÜNE abwesend CDU X SPD X SPD X CDU X GRÜNE X GRÜNE X SPD entschuldigt GRÜNE X CDU X AfD X SPD X CDU X CDU X FDP X CDU X CDU X SPD X CDU X FDP X CDU X SPD entschuldigt CDU X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. 56 Golland, Gregor C 57 Gosewinkel, Silvia S 58 Grothus, Antje G 59 Grunwald, Jonathan C 60 Hafke, Marcel F 61 Hagemeier, Daniel C 62 Hansen, Klaus C 63 Hanses, Dagmar G 64 Dr. Hartmann, Bastian S 65 Haug, Sebastian C 66 Dr. Heinisch, Jan C 67 Dr. Höller, Julia G 68 Höne, Henning F 69 Höner, Markus C 70 Hoppe-Biermeyer, Bernhard C 71 Hovenjürgen, Josef C 72 Jablonski, Frank G 73 Jörg, Wolfgang S 74 Kahle-Hausmann, Julia S 75 Dr. Kaiser, Gregor G 76 Kaiser, Klaus C 77 Kamieth, Jens C 78 Kampmann, Christina S 79 Kapteinat, Lisa-Kristin S 80 Dr. Katzidis, Christos C 81 Kavena, Anna S 82 Keith, Andreas A 83 Kerkhoff, Matthias C 84 Kirsch, Carolin S 23.11.2022 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung CDU X SPD X GRÜNE X CDU X FDP X CDU X CDU entschuldigt GRÜNE X SPD X CDU X CDU X GRÜNE X FDP X CDU X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X SPD X GRÜNE X CDU X CDU X SPD entschuldigt SPD X CDU X SPD abwesend AfD X CDU X SPD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. 85 Klenner, Jochen C 86 Klocke, Arndt G 87 Klute, Thorsten S 88 Dr. Korte, Robin G 89 Korth, Wilhelm C 90 Krauß, Oliver C 91 Krückel, Bernd C 92 Kuper, André C 93 Kutschaty, Thomas S 94 Laumann, Karl-Josef C 95 Lehne, Olaf C 96 Lienenkämper, Lutz C 97 Lienesch, Sascha C 98 Löcker, Carsten S 99 Löttgen, Bodo C 100 Loose, Christian A 101 Lucke, Martin C 102 Lüders, Nadja S 103 Lürbke, Marc F 104 Dr. Maelzer, Dennis S 105 von Marenholtz, Anja G 106 Matzoll, Jan G 107 Metz, Martin G 108 Moor, Justus S 109 Mostofizadeh, Mehrdad G 110 Müller, Frank S 111 Müller-Witt, Elisabeth S 112 Nettekoven, Jens-Peter C 113 Neubaur, Mona G 23.11.2022 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung CDU X GRÜNE abwesend SPD X GRÜNE X CDU X CDU X CDU X CDU X SPD X CDU entschuldigt CDU X CDU X CDU X SPD X CDU X AfD X CDU X SPD entschuldigt FDP X SPD X GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X SPD X CDU X GRÜNE abwesend Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. 114 Neumann, Josef S 115 Dr. Nolten, Ralf C 116 Obrok, Christian S 117 Odermatt, Vanessa C 118 Oellers, Britta C 119 Okos, Thomas C 120 Dr. Optendrenk, Marcus C 121 Osei, Christina G 122 Ott, Jochen S 123 Panske, Dietmar C 124 Paul, Josefine G 125 Dr. Peill, Patricia C 126 Dr. Pfeil, Werner F 127 Philipp, Sarah S 128 Prof. Dr. Pinkwart, Andreas F 129 Plonsker, Romina C 130 Postma, Laura G 131 Quik, Charlotte C 132 Rasche, Christof F 133 Rauer, Benjamin G 134 Reul, Herbert C 135 Ritter, Jochen C 136 Rock, Simon G 137 Röls, Michael G 138 Rüße, Norwich G 139 Schäffer, Verena G 140 Schalley, Zacharias A 141 Scharrenbach, Ina C 142 Scheen-Pauls, Daniel C 23.11.2022 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung SPD X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X CDU X GRÜNE entschuldigt SPD X CDU X GRÜNE X CDU X FDP X SPD entschuldigt FDP X CDU X GRÜNE X CDU X FDP X GRÜNE X CDU entschuldigt CDU entschuldigt GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X AfD entschuldigt CDU entschuldigt CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. 143 Schick, Thorsten C 144 Schlottmann, Claudia C 145 Schmeltzer, Rainer S 146 Schmitz, Hendrik C 147 Schmitz, Marco C 148 Schneider, René S 149 Schnelle, Thomas C 150 Scholz, Rüdiger C 151 Schrumpf, Fabian C 152 Schulze Föcking, Christina C 153 Schwarzkopf, Ralf C 154 Seli-Zacharias, Enxhi A 155 Siebel, Christin S 156 Sonne, Dennis G 157 Stamm, Christin-Marie S 158 Dr. Stamp, Joachim F 159 Stich, Kirsten S 160 Stinka, André S 161 Stock, Ellen S 162 Stoltze, Ralf S 163 Sträßer, Martin C 164 Stullich, Andrea C 165 Tarner, Hedwig G 166 Teschlade, Lena S 167 Thoms, Meral G 168 Tigges, Raphael C 169 Tritschler, Sven W. A 170 Troles, Heike C 171 Dr. Untrieser, Christian C 23.11.2022 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung CDU X CDU X SPD X CDU X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X CDU X CDU X AfD X SPD X GRÜNE X SPD X FDP X SPD X SPD X SPD X SPD X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X AfD X CDU X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. 172 Dr. Vincentz, Martin A 173 Vogelheim, Astrid G 174 Vogt, Alexander S 175 Voussem, Klaus C 176 Wagner, Markus A 177 Watermeier, Sebastian S 178 Wedel, Dirk F 179 Wendland, Simone C 180 Weng, Christina S 181 Wenzel, Jule G 182 Wermer, Heike C 183 Dr. Wille, Volkhard G 184 Winkelmann, Bianca C 185 Witzel, Ralf F 186 Woestmann, Eileen G 187 Wolf, Sven S 188 Wolters, Stephan C 189 Wüst, Hendrik C 190 Yetim, Ibrahim S 191 Yüksel, Serdar S 192 Prof. Dr. Zerbin, Daniel A 193 Zimkeit, Stefan S 194 Zimmermann, Marc G 195 Zingsheim-Zobel, Lena G Ergebnis: 23.11.2022 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung AfD X GRÜNE X SPD X CDU X AfD X SPD X FDP X CDU X SPD entschuldigt GRÜNE X CDU X GRÜNE X CDU X FDP X GRÜNE X SPD X CDU X CDU entschuldigt SPD X SPD entschuldigt AfD X SPD X GRÜNE X GRÜNE entschuldigt 10 157 0 Landtag Anlage 5 Namentliche Abstimmung zu TOP 21: Wahl eines des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nor Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. 1 Achtermeyer, Tim G 2 Andrieshen, Nina S 3 Aymaz, Berivan G 4 Baer, Alexander S 5 Bakum, Rodion S 6 Baran, Volkan S 7 Berger, Christian C 8 Dr. Bergmann, Günther J. C 9 Besche Krastl, Ina G 10 Dr. Beucker, Hartmut A 11 Bialas, Andreas S 12 Blask, Inge S 13 Dr. Blex, Christian fr 14 Blöming, Jörg C 15 Blondin, Marc C 16 Blumenrath, Peter C 17 Blumenthal, Ina S 18 Börner, Frank S 19 Bongers, Sonja S 20 Bostancieri, Ilayda G 21 Braun, Florian C 22 Brems, Wibke G 23 Brockes, Dietmar F 24 Brüntrup, Tom C 25 Dr. Büteführ, Nadja S 23.11.2022 stellv. Mitglieds in das Kontrollgremium gemäß § 23 rdrhein-Westfalen – Drucksache 18/1693 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X SPD X SPD X CDU entschuldigt CDU X GRÜNE entschuldigt AfD X SPD X SPD entschuldigt raktionslos abwesend CDU X CDU X CDU X SPD X SPD X SPD entschuldigt GRÜNE X CDU X GRÜNE abwesend FDP X CDU X SPD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. 26 Busche, Andrea S 27 Butschkau, Anja S 28 Clemens, Carlo A 29 Cordes, Frederick S 30 Creuzmann, Norika G 31 Dahm, Christian S 32 Deppermann, Dorothea G 33 Déus, Guido C 34 Dudas, Gordan S 35 Durdu, Tülay S 36 Eggers, Matthias C 37 Eglence, Gönül G 38 Eisentraut, Julia G 39 Engin, Dilek S 40 Engstfeld, Stefan G 41 Erwin, Angela C 42 Esser, Klaus A 43 Falszewski, Benedikt S 44 Fohn, Annika C 45 Franken, Björn C 46 Freimuth, Angela F 47 Frieling, Heinrich C 48 Fuchs-Dreisbach, Anke C 49 Ganzke, Hartmut S 50 Gebauer, Katharina C 51 Gebauer, Yvonne F 52 Dr. Geerlings, Jörg C 53 Göddertz, Thomas S 54 Goeken, Matthias C 23.11.2022 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung SPD X SPD entschuldigt AfD SPD X GRÜNE X SPD entschuldigt GRÜNE abwesend CDU X SPD X SPD X CDU X GRÜNE X GRÜNE X SPD entschuldigt GRÜNE X CDU X AfD X SPD X CDU X CDU X FDP X CDU X CDU X SPD X CDU X FDP X CDU X SPD entschuldigt CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. 55 Görtz, Guido C 56 Golland, Gregor C 57 Gosewinkel, Silvia S 58 Grothus, Antje G 59 Grunwald, Jonathan C 60 Hafke, Marcel F 61 Hagemeier, Daniel C 62 Hansen, Klaus C 63 Hanses, Dagmar G 64 Dr. Hartmann, Bastian S 65 Haug, Sebastian C 66 Dr. Heinisch, Jan C 67 Dr. Höller, Julia G 68 Höne, Henning F 69 Höner, Markus C 70 Hoppe-Biermeyer, Bernhard C 71 Hovenjürgen, Josef C 72 Jablonski, Frank G 73 Jörg, Wolfgang S 74 Kahle-Hausmann, Julia S 75 Dr. Kaiser, Gregor G 76 Kaiser, Klaus C 77 Kamieth, Jens C 78 Kampmann, Christina S 79 Kapteinat, Lisa-Kristin S 80 Dr. Katzidis, Christos C 81 Kavena, Anna S 82 Keith, Andreas A 83 Kerkhoff, Matthias C 23.11.2022 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung CDU X CDU X SPD X GRÜNE X CDU X FDP X CDU X CDU entschuldigt GRÜNE X SPD X CDU X CDU X GRÜNE abwesend FDP X CDU X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X SPD X GRÜNE X CDU X CDU X SPD entschuldigt SPD X CDU X SPD abwesend AfD X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. 84 Kirsch, Carolin S 85 Klenner, Jochen C 86 Klocke, Arndt G 87 Klute, Thorsten S 88 Dr. Korte, Robin G 89 Korth, Wilhelm C 90 Krauß, Oliver C 91 Krückel, Bernd C 92 Kuper, André C 93 Kutschaty, Thomas S 94 Laumann, Karl-Josef C 95 Lehne, Olaf C 96 Lienenkämper, Lutz C 97 Lienesch, Sascha C 98 Löcker, Carsten S 99 Löttgen, Bodo C 100 Loose, Christian A 101 Lucke, Martin C 102 Lüders, Nadja S 103 Lürbke, Marc F 104 Dr. Maelzer, Dennis S 105 von Marenholtz, Anja G 106 Matzoll, Jan G 107 Metz, Martin G 108 Moor, Justus S 109 Mostofizadeh, Mehrdad G 110 Müller, Frank S 111 Müller-Witt, Elisabeth S 112 Nettekoven, Jens-Peter C 23.11.2022 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung SPD X CDU X GRÜNE abwesend SPD X GRÜNE X CDU X CDU X CDU X CDU X SPD X CDU entschuldigt CDU X CDU X CDU X SPD X CDU X AfD X CDU X SPD entschuldigt FDP X SPD X GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X SPD X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. 113 Neubaur, Mona G 114 Neumann, Josef S 115 Dr. Nolten, Ralf C 116 Obrok, Christian S 117 Odermatt, Vanessa C 118 Oellers, Britta C 119 Okos, Thomas C 120 Dr. Optendrenk, Marcus C 121 Osei, Christina G 122 Ott, Jochen S 123 Panske, Dietmar C 124 Paul, Josefine G 125 Dr. Peill, Patricia C 126 Dr. Pfeil, Werner F 127 Philipp, Sarah S 128 Prof. Dr. Pinkwart, Andreas F 129 Plonsker, Romina C 130 Postma, Laura G 131 Quik, Charlotte C 132 Rasche, Christof F 133 Rauer, Benjamin G 134 Reul, Herbert C 135 Ritter, Jochen C 136 Rock, Simon G 137 Röls, Michael G 138 Rüße, Norwich G 139 Schäffer, Verena G 140 Schalley, Zacharias A 141 Scharrenbach, Ina C 23.11.2022 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung GRÜNE abwesend SPD X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X CDU X GRÜNE entschuldigt SPD X CDU X GRÜNE X CDU abwesend FDP X SPD entschuldigt FDP X CDU X GRÜNE X CDU X FDP X GRÜNE X CDU entschuldigt CDU entschuldigt GRÜNE X GRÜNE abwesend GRÜNE X GRÜNE abwesend AfD entschuldigt CDU entschuldigt Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. 142 Scheen-Pauls, Daniel C 143 Schick, Thorsten C 144 Schlottmann, Claudia C 145 Schmeltzer, Rainer S 146 Schmitz, Hendrik C 147 Schmitz, Marco C 148 Schneider, René S 149 Schnelle, Thomas C 150 Scholz, Rüdiger C 151 Schrumpf, Fabian C 152 Schulze Föcking, Christina C 153 Schwarzkopf, Ralf C 154 Seli-Zacharias, Enxhi A 155 Siebel, Christin S 156 Sonne, Dennis G 157 Stamm, Christin-Marie S 158 Dr. Stamp, Joachim F 159 Stich, Kirsten S 160 Stinka, André S 161 Stock, Ellen S 162 Stoltze, Ralf S 163 Sträßer, Martin C 164 Stullich, Andrea C 165 Tarner, Hedwig G 166 Teschlade, Lena S 167 Thoms, Meral G 168 Tigges, Raphael C 169 Tritschler, Sven W. A 170 Troles, Heike C 23.11.2022 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung CDU X CDU X CDU X SPD X CDU X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X CDU X CDU X AfD X SPD X GRÜNE X SPD X FDP X SPD X SPD X SPD X SPD X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X AfD X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. 171 Dr. Untrieser, Christian C 172 Dr. Vincentz, Martin A 173 Vogelheim, Astrid G 174 Vogt, Alexander S 175 Voussem, Klaus C 176 Wagner, Markus A 177 Watermeier, Sebastian S 178 Wedel, Dirk F 179 Wendland, Simone C 180 Weng, Christina S 181 Wenzel, Jule G 182 Wermer, Heike C 183 Dr. Wille, Volkhard G 184 Winkelmann, Bianca C 185 Witzel, Ralf F 186 Woestmann, Eileen G 187 Wolf, Sven S 188 Wolters, Stephan C 189 Wüst, Hendrik C 190 Yetim, Ibrahim S 191 Yüksel, Serdar S 192 Prof. Dr. Zerbin, Daniel A 193 Zimkeit, Stefan S 194 Zimmermann, Marc G 195 Zingsheim-Zobel, Lena G Ergebnis: 23.11.2022 Abstimmung Fraktion Stimmja nein enthaltung CDU X AfD X GRÜNE X SPD X CDU X AfD X SPD X FDP X CDU X SPD entschuldigt GRÜNE X CDU X GRÜNE X CDU X FDP X GRÜNE X SPD X CDU X CDU entschuldigt SPD X SPD entschuldigt AfD X SPD X GRÜNE X GRÜNE entschuldigt 10 153 0
