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Raphael Tigges

CDU 23.11.2022 Sitzungen 18/14

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicheres Schwimmen ist eine motorische Grundkompetenz und Notwendigkeit für alle, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Schwimmen ist in Freizeit und Sport nicht wegzudenken. Es ist sozusagen ein gesellschaftliches Kulturgut. Die Schwimmfähigkeit ist nicht nur in gesundheitlicher und psychosozialer Hinsicht von großer Bedeutung, sondern hat in erster Linie eine lebensrettende Funktion. Bereits vor der Pandemie war die Bewegungs- und Schwimmfähigkeit gerade bei Kindern und Jugendlichen rückläufig. Corona hat dann diesen Trend noch einmal verschärft. Der Landesregierung war es daher immer ein wichtiges Anliegen – und das ist es immer noch –, die Schwimmfähigkeit aller Menschen aber insbesondere die der Kinder und Jugendlichen zu fördern und die Bereitstellung von bedarfsgerechten Wasserflächen für den Freizeit- und Vereinssport, die Schulen und Kommunen zu unterstützen. CDU und Grüne haben deshalb im gemeinsamen Zukunftsvertrag festgehalten, an diesem Ziel festzuhalten und den Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen“ weiterzuentwickeln. Damit die Menschen Zugang zum Schwimmsport haben, braucht es natürlich entsprechende Wasserflächen. Deshalb wird sich das Land gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen für eine Modernisierung der notwendigen Bäderinfrastruktur einsetzen und gleichzeitig innovative Lösungen wie zum Beispiel mobile Schwimmbäder vorantreiben. (Beifall von Hedwig Tarner [GRÜNE]) 23.11.2022 Allerdings geht der Antrag der AfD zur Einrichtung eines eigenen Lehrstuhls für Schwimmbadarchitektur hier an dem Ziel vorbei, das Schwimmen zu fördern und Wasserflächen effizienter zu nutzen. Zunächst einmal schaffen mehr Fachplaner alleine nicht mehr Schwimmbäder, sondern es ist dafür immer ein Zusammenspiel verschiedener Akteure notwendig. Die Probleme liegen nicht im fehlenden Lehrstuhl, sondern oftmals eher bei der Finanzierungsgrundlage, dem Bau, den fehlenden oder ausgelasteten Baufirmen, fehlenden Materialien oder langwierigeren Planungsverfahren. Die Kommunen verfügen aber oft gemeinsam mit den Bäderbetrieben, die hier tätig werden, über viel Expertise darin, Bäder effizient zu betreiben. Es braucht aus unserer Sicht daher keinen Lehrstuhl für Schwimmbadarchitektur, da auch ein klassischer Studienabschluss in Architektur ebenso zur Planung und Konzeption von Schwimmbädern oder auch von anderen Sportstätten befähigt. Sollten Hochschulen im Übrigen feststellen, dass es hier noch einer besonderen Ausprägung bedarf, stände es ihnen auch frei, zusätzlich entsprechende Lehraufträge zu vergeben. Es existieren übrigens bereits viele Architektur- und Fachplanungsbüros, die sich genau auf diesen Bereich spezialisiert haben. Ihre Aussage, dass sich die Wissenschaft in NRW zu wenig mit dem Bereich auseinandersetzt, stimmt so auch nicht. Denn auch ohne ein Lehrstuhl für Schwimmbadarchitektur zu besitzen, haben unsere Hochschulforschungseinrichtungen neben den Studiengängen für Architektur bereits Kompetenzen im Bereich Gebäude-, Raum- und Klimatechnik und haben auch schon entsprechende Forschungsaufträge vergeben. Ich gebe Ihnen gern ein Beispiel dafür. Die RWTH Aachen verfügt über einen Lehrstuhl für Gebäude- und Raumklimatechnik. Ganz aktuell läuft dort gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen ein Forschungsprojekt zum Thema „Energieeffizienz in Schwimmbädern“. Ziel ist es, einen wissenschaftlichen Beitrag zum und Unterstützung beim Erhalt eines gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Schwimmbadangebotes zu leisten. Sie sprechen im Feststellungsteil Ihres Antrages angebliche Defizite bei der Bedarfsermittlung an. Auch diese würde ein Lehrstuhl für Schwimmbadarchitektur nicht auflösen. Denn grundsätzlich ist die Sportentwicklungsplanung Aufgabe der Kommune als zentraler Akteur, und das ist auch gut so. Eine Bedarfsermittlung hat die gesamte Sportinfrastruktur und die damit verbundenen Ziele zur Sportförderung vernetzt und eben nicht isoliert nur den Bau von Schwimmbädern in den Blick zu nehmen. Wie Hochschulen und Kommunen dabei bereits zusammenarbeiten, kann ich Ihnen an einem Beispiel aus meiner Heimatstadt Gütersloh berichten. Dort hat die Universität Paderborn in Kooperation mit der Landtag Stadt Gütersloh jüngst den kommunalen Sportentwicklungsplan erarbeitet. Als ein Bestandteil dessen wurde auch über die Bedarfe an und die aktuellen Zustände von Wasserflächen gesprochen, der Zustand der Bäder ermittelt und mit allen Akteuren diskutiert. Daher würde ich mir wünschen, dass die AfD sich, bevor sie eine solche Antragstellung auf den Weg bringt, einmal en détail mit der Gesamtthematik beschäftigt und auch die Zusammenhänge erkennt. Aber ich weiß, das gehört nicht zu den Stärken der AfD. Vielleicht können wir Ihnen dabei in einer tiefer gehenden Diskussion in den betreffenden Ausschüssen helfen, und deswegen stimmen wir der Überweisung dieses Antrags heute zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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