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Christof Rasche

23.11.2022 Sitzungen 18/14

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Minister Liminski das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Erst mal möchte ich zu Beginn sagen, dass ich es Landtag richtig und wichtig finde, dass wir hier im Landtag über die Abwägung zwischen Gesundheitsschutz einerseits und Grundrechtsschutz andererseits debattieren, beraten, diskutieren. Die Pandemie hat dabei vieles gelehrt – auch, dass das Populäre nicht unbedingt immer das Richtige sein muss. Ich darf heute Karl-Josef Laumann vertreten, von dem Sie, glaube ich, alle wissen, dass er die alltägliche Lebensrealität sehr genau im Blick und auch einen ausgeprägten Sinn für den Schutz von Grundrechten hat. Die damit verbundene Abwägung muss sorgfältig sein. Das erfordert Zeit und zudem auch eine Abstimmung im Länderkreis. Einheitlichkeit hilft bei der Akzeptanz. Wir müssen aber leider feststellen, dass es bedauerlicherweise an dieser Stelle nicht gelungen ist, zu einem einheitlichen Vorgehen unter den Ländern zu kommen. Es wurde hier schon mehrfach erwähnt. Vier Länder haben seit der letzten Debatte hier im Landtag über dieses Thema angekündigt, die Isolationspflicht für mit dem Coronavirus infizierte Personen abzuschaffen. Die Frage, an wem diese mangelnde Einheitlichkeit liegt, lässt sich allerdings nicht so leicht beantworten, wie das eben vielfach gemacht worden ist. Insofern müssen wir konstatieren, dass es bedauerlicherweise so ist. Dazu gehören aber immer beide Seiten. Nordrhein-Westfalen wird diesen Weg der vollständigen Aufhebung der Isolationspflicht für mit dem Coronavirus infizierte Personen nicht mitgehen zum jetzigen Zeitpunkt. Ich will gerne erläutern, warum das so ist. Wir als Landesregierung haben uns durch die gesamte Pandemie hindurch an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts orientiert und damit auf wissenschaftliche Expertise gesetzt. Das hat sich aus meiner persönlichen Sicht auch bewährt. Ganz konkret orientieren wir uns aktuell als Landesregierung bei der heute in Rede stehenden Frage an den Empfehlungen des RKI zu Quarantäne und Isolierung vom 2. Mai diesen Jahres, die bis heute gültig sind. Darin empfiehlt das RKI, eine fünftägige Isolation anzuordnen. Darüber hinaus empfiehlt es, dass ein Test gemacht werden soll, um die Zeit der Isolation zu beenden. Mit der heutigen Entscheidung unseres Gesundheitsministeriums, die Sie alle wahrgenommen haben, folgen wir dieser Empfehlung des RKI vollumfänglich. Richtigerweise könnten Sie jetzt anführen, dass wir vorher in Nordrhein-Westfalen strenger waren, weil wir die Aufhebung der Isolation mit einem Pflichttest versehen hatten. Aber das ist seit heute eben nicht mehr der Fall, weil aus Sicht unseres Gesundheitsministeriums die aktuelle Infektionslage dies verantwortbar zulässt. 23.11.2022 Wir haben diese Regeln heute Morgen angepasst. Sie haben es vernommen. Das ist in der Tat Ausdruck der andauernden Prüfung, wie sie richtigerweise durch das Gesundheitsministerium vorgenommen wird. Wir halten das, wie gesagt, für verantwortbar. Man muss sich immer im Klaren darüber sein: Ja, es ist ein Eingriff in Grundrechte, wenn eine Isolationspflicht verhängt wird. Das darf man auch so sagen, ohne das Virus zu verharmlosen. Aber es ist auch schwierig für die Gruppierungen und Berufsgruppen, die eine freiwillige Isolation nicht ganz so leicht in ihrem Alltag umsetzen können. Wir haben es vorhin auch schon gehört: Es gibt Gruppen, denen es mit Blick auf den Arbeitsvertrag, auf die Schulpflicht oder auf andere Dinge nicht so leicht möglich ist. Auch das muss eine Landesregierung im Blick haben, wenn sie Empfehlungen des RKI umsetzt. (Beifall von der CDU) Insofern muss es uns darum gehen, dass wir bei derart schwierigen Abwägungsfragen immer eine Lösung finden, die für die Betroffenen rechtssicher umzusetzen ist. Darum bemühen wir uns als Landesregierung. Wir werden weiterhin das Infektionsgeschehen und auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse sehr genau verfolgen. Wir schauen darüber hinaus, was andere Länder in Deutschland machen, und auch, wie unsere europäischen Nachbarn mit dem Virus umgehen. Wir werden daraufhin natürlich jederzeit die bestehenden Regelungen, einschließlich der Isolierungspflicht, auf ihre Erforderlichkeit und Berechtigung überprüfen. Lassen Sie mich abschließend einen Satz sagen. Ich glaube, es ist keine Frage von Schwarz oder Weiß, sondern es ist eine Frage, bei der es darum geht, für eine erforderliche Maßnahme die richtigen Zeiträume bzw. den richtigen Zeitpunkt zu finden. Insofern würde ich uns empfehlen, an dieser Stelle rhetorisch etwas abzurüsten. Uns alle eint doch hoffentlich, dass wir unser Land gemeinsam gut durch diese schwierige Zeit bringen wollen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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