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Sebastian Haug

CDU 23.11.2022 Sitzungen 18/14

Danke schön. – Herr Dr. Vincentz, ich wollte gerade auf den Unterschied zwischen COVID und Grippe zu sprechen kommen. Wie gesagt, eine Diagnose wie Long COVID gibt es bei der Grippe nicht; sie sind eben nicht 100%ig vergleichbar. Bei Tatbeständen, die nicht miteinander vergleichbar sind, kann man sehr gut zu unterschiedlichen rechtlichen Regelungen kommen. Schließlich sollte, wenn irgendwie möglich, eine im gesamten Bundesgebiet geltende Regelung im Konsens der 16 Bundesländer angestrebt werden. Die Coronapandemie ist kein Länderphänomen, das an der Grenze zwischen Hessen und Nordrhein-Westfalen haltmacht. Also hätte es auch viel Sinn, zu einem harmonisierten Vorgehen zu kommen, damit auch der rechtliche Umgang mit der Pandemie nicht an den Ländergrenzen haltmacht. (Lachen von Dietmar Brockes [FDP]) Es bleibt dabei: Bei allem, was diese Landesregierung zur Bewältigung der Coronapandemie unternimmt, hat der Gesundheitsschutz der Bevölkerung die absolut höchste Priorität. Unter dieser Prämisse stehen sämtliche Maßnahmen und Entscheidungen, die diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beim Umgang mit der Pandemie treffen werden. Unter dieser Prämisse und nur unter dieser Prämisse werden sämtliche bestehende Maßnahmen kontinuierlich evaluiert und auf ihren Nutzen und ihre Berechtigung hin überprüft; wir konnten es gerade heute Morgen mitverfolgen. Wir werden verantwortungsvoll vorgehen und unsere Entscheidungen allein auf valide Daten, Fakten und Erfahrungen stützen. Das bedeutet: keine Schnellschüsse, kein Aktivismus zur Unzeit und keine Anträge für die Galerie. Die CDU-Fraktion lehnt daher diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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