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Carolin Kirsch

SPD 23.11.2022 Sitzungen 18/14

Mit dem vorliegenden Entwurf zur Anpassung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes, den die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingebracht haben, wollen wir dauerhaft die Bereitstellung digitaler Weiterbildungsangebote sichern. Nach einstimmigem Beschluss im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auch der federführende Wissenschaftsausschuss einstimmig für die Annahme des Gesetzesentwurfs gestimmt. Die Digitalisierung der Weiterbildung beinhaltet große Chancen. Arbeitnehmer/innen werden sicherlich zukünftig wieder Präsenzveranstaltungen nutzen, aber wir geben den Trägern nun die Möglichkeit, Weiterbildungskurse weiterhin digital anzubieten. Sie können ihr Angebot breiter aufstellen und eine größere Anzahl an Arbeitnehmer/innen ansprechen. Das Ziel der stärkeren Digitalisierung der Weiterbildung ist dabei auch, mehr Bildungsgerechtigkeit Landtag und bessere Zugangschancen für jeden zu gewährleisten. Nach der Erprobungszeit in der Coronazeit ergibt sich nun die Möglichkeit die Angebote zu professionalisieren und zu verstetigen. Erneut weise ich darauf hin, dass die Weiterbildung hierfür Unterstützung bei den Investitionen benötigt. Und auch die notwendigen laufenden Ausgaben für Digitalisierung müssen bei der Dynamisierung der Zuschüsse stärker berücksichtigt werden. Der Gesetzesänderung stimmen wir selbstverständlich zu.

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