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Ina Brandes

23.11.2022 Sitzungen 18/14

Die Zustimmung der Ausschüsse zum Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes begrüße ich sehr. Sie ermöglicht uns, den Einrichtungen und Teilnehmenden der Arbeitnehmerweiterbildung frühzeitig Klarheit und Planungssicherheit zu geben. Mit der Verstetigung der bisher befristeten Regelung machen wir digitale Bildungsveranstaltungen in der Arbeitnehmerweiterbildung möglich. Das macht die Bildungsfreistellung zeitgemäßer und es entspricht den sich wandelnden Erwartungen der Teilnehmenden und Angebotsformaten der Einrichtungen. Die Bedeutung der Weiterbildung und insbesondere auch der digitalen Bildungsformate wird weiter zunehmen. Das bestätigt der aktuelle Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2022“. Im Zukunftsvertrag sind die Stärkung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung sowie die sachgerechte Weiterentwicklung der Digitalisierung verankert. Mit der Gesetzesänderung und der Möglichkeit einer Bildungsfreistellung für digital durchgeführte Bildungsveranstaltungen lösen wir dieses Versprechen ein. Die Berichtspflicht wurde mit dem Bericht vom 1. Oktober 2018 [LT-Drs. 17/1190] erfüllt. Wie im Bericht dargelegt, wurden zu der damaligen Änderung keine Probleme oder Änderungsbedarfe angemeldet. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden die Berichtspflicht und die Übergangsbestimmung gestrichen. Damit tun wir auch einen Schritt in Richtung Bürokratieabbau. Die Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens – und dazu zählt auch das Recht auf Arbeitnehmerweiterbildung – wird vor der Kulisse der aktuellen Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel oder der Digitalisierung besonders deutlich. Diese Herausforderungen haben uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, auf neue Entwicklungen auch im Bereich der Weiterbildung schnell reagieren zu können. Deshalb begrüße ich die Gesetzesänderung, die die Möglichkeiten der beruflichen und politischen Weiterbildung entschieden und nachhaltig stärkt. 23.11.2022

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