Klaus Kaiser
Heute verabschieden wir die Novelle des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen und schaffen damit dauerhaft die Grundlage, künftig auch Bildungsurlaube in unserem Bundesland digital anzubieten. Zunächst hatten wir die Möglichkeit bis zum Ende diesen Jahres geschaffen, die Erfahrungen bei Teilnehmenden, aber auch bei den Bildungsträgern hat aber gezeigt, dass hier eine dauerhafte Lösung sinnvoll ist. Wir alle wissen, dass der Bedarf an Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigen wird. Das gilt dann auch für den Bildungsurlaub, der ja bekanntlich der beruflichen Weiterbildung oder der politischen Bildung dient. Nordrhein-Westfalen steht dafür, dass das AWBG im Konsens der vier demokratischen Fraktionen geregelt wurde und wird, aber auch im Konsens der Tarifparteien und der Bildungsträger. Wir gehen hiermit den Weg einer zukunftsfähigen gemeinwohlorientierten Weiterbildung konsequent weiter und wünschen uns eine weitere gute und steigende Nachfrage nach Angeboten, für die die Träger eine Bildungsfreistellung erreichen können. Denn im Bereich der beruflichen Weiterbildung wissen wir alle, dass das AWBG auch einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel leistet. Die Gefahren für unsere Demokratie, die auffällig zunehmen, bedürfen einer modernen, aktuellen und quartiersbezogenen politischen Bildung. Das Land Nordrhein-Westfalen leistet auch durch die Förderung der Infrastruktur der Weiterbildung dazu einen wichtigen Beitrag.
