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Sonja Bongers

SPD 23.11.2022 Sitzungen 18/14

Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde unter anderem deswegen notwendig, da das neue Gerichtsdolmetschergesetz zum 01.01.2023 in Kraft tritt und aufgrund dessen neue Regelungen notwendig werden. Ferner wird den Gerichten und den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit eröffnet Fehlverhalten von Sachverständigen zu melden. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Auch passt das Gesetz nicht mehr bestehende Verweisungen im BGB der aktuellen Rechtslage an. Da alle diese Änderungen, vor allem die redaktionellen Änderungen, absolut nachvollziehbar und notwendig sind, stimmen wir dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu.

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