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Ralf Witzel

FDP 23.11.2022 Sitzungen 18/14

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gab hier einige bemerkenswerte Debattenbeiträge. Ich kann Herrn Kollegen Zimkeit beruhigen: Ich teile nicht alles, was Sie hier gesagt haben. (Stefan Zimkeit [SPD]: Danke!) Dass die Schuldenbremse ein totes Pferd ist, auf dem man reitet, ist nicht meine Sicht der Dinge. Wenn Sie aber an einer Stelle recht haben, etwa in der Einschätzung dessen, was die Landesregierung hier tut, und das kritisieren, dann darf man trotz aller Unterschiedlichkeiten applaudieren. Das gehört jedenfalls aus unserer Sicht zu einem sachlichen Umgang im parlamentarischen Diskurs. Auch wir sagen: Die schwarz-grüne Landesregierung hat hier die Nebelwurfmaschine angeworfen. Das war geradezu mit den Händen zu greifen. (Heiterkeit von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Jeder Redner der Koalitionsseite redete eigentlich am Thema vorbei. Hier wurden Lagen dargestellt oder erzählt, was für schöne Filmförderprojekte es gegeben hat. Herr Kollege Lehne hat eine sehr lange Liste mit Dingen vorgetragen, die geschehen sind, was völlig unstreitig ist. Sie haben viele Maßnahmen genannt, die der Landtag vor einem Jahr einstimmig beschlossen hat. Darüber müssen wir doch heute nicht mehr reden. Das eigentliche Thema dieser Debatte ist doch ein ganz anderes, nämlich dass Sie einen Vertrauensbruch begehen, weil Sie Verabredungen nicht einhalten, die wir gemeinsam miteinander getroffen haben. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Lassen Sie uns gemeinsam den Blick zurück auf die Entstehung werfen, auf die sich überschlagenden Ereignisse zu Beginn einer weltweiten Pandemie, deren weiterer Verlauf und Ausgang uns damals, Anfang 2020, völlig unbekannt waren. Da haben wir im überparteilichen Konsens ein beispielloses parlamentarisches Schnellverfahren praktiziert und einen Rettungsschirm mit zweckgebundenen Kreditermächtigungen in einem Gesamtrahmen von bis zu 25 Milliarden Euro eingerichtet. Der Landtag hat sich in seiner 85. Sitzung – das kann man alles nachlesen – in der 17. Wahlperiode am Vormittag des 24. März 2020 zunächst erstmalig mit dem Rettungsschirmgesetz und dem korrespondierenden Nachtragshaushaltgesetz 2020 beschäftigt. Nach beschlossener Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss erfolgte von 12:57 Uhr bis 15:32 Uhr eine Sitzungsunterbrechung des Plenums, damit sich der Haushalts- und Finanz-Landtag ausschuss in einer Sondersitzung mit dem Gesetzespaket befassen konnte. Nach positiven Ausschussvoten hat der Landtag dann noch am selben Tag das Rettungsschirmgesetz beschlossen und den Nachtragshaushalt in zweiter und dritter Lesung einstimmig mit den Stimmen aller hier anwesenden Fraktionen verabschiedet. Ungeachtet vieler offener Detailfragen seitens der Fraktionen haben alle Fraktionen zur Verfahrensbeschleunigung auf ein längeres Beratungsverfahren und eine umfassende Expertenanhörung mit den sonst üblichen Vorlaufzeiten verzichtet. Ganz besonders wichtig ist: Es wurde hier eine in der Tat ausgesprochen umfangreiche Kreditermächtigung von bis zu 25 Milliarden Euro ausgesprochen. Sie können das in den Protokollen über die Diskussionen nachlesen, die wir seitdem zu diesem Punkt geführt haben, und das war auch Gegenstand der damaligen politischen Verabredung. Das weiß ich aus der letzten Wahlperiode noch genau. Wir haben nicht gesagt, dass es ein Selbstzweck ist, 25 Milliarden Euro auszugeben. Es wäre unvernünftig gewesen, das so zu sehen. Stattdessen haben wir gesagt: Wir wissen nicht, was in der weltweiten Pandemie auf uns zukommt. Deshalb wollen wir nicht ständig neue Nachtragshaushalte auf den Weg bringen, um vielleicht noch einmal benötigte 3 oder 5 Milliarden Euro zusätzlich als Kreditaufnahme zu ermöglichen, sondern wir machen einen sehr breit aufgespannten Schirm, aber natürlich geleitet von der politischen Zielsetzung, die 25 Milliarden Euro am Ende des Tages idealerweise nicht zu benötigen. Wir waren durch die internationale Finanzmarktkrise ermuntert, in der zum Glück auch längst nicht alles an Stützleistungen und Hilfen gebraucht wurde, so wie es ursprünglich mal eingeplant war. Das war das eigentliche Ziel. Deshalb sagen wir als FDP-Landtagsfraktion sehr klar: Bei dieser Entstehungsgeschichte, bei den politischen Verabredungen, die wir hatten, ist es sowohl eine Frage der Unanständigkeit als auch der rechtlichen Brisanz, sich anzuschauen, was Schwarz-Grün mit diesem Gesetzentwurf hier tatsächlich beabsichtigt. Es ist ein Euphemismus, wenn in den Debatten von übrig gebliebenem Geld gesprochen wird. Hier ist kein übrig gebliebenes Geld. Es handelt sich nicht um Haushaltsreste früherer Jahre, die in einer Rücklage liegen, sondern es handelt sich um die Erlaubnis des Landtags, ganz eng, zweckgebunden und ausschließlich für Coronamaßnahmen Kredite aufzunehmen. Das ist der eigentliche Zweck. Hier wollen Sie zu einer Zweckentfremdung kommen. Das ist nicht in Ordnung, was Sie vorhaben. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das ist wirklich unlauter, was Sie hier machen! – Zurufe von Marcel Hafke [FDP] und Stefan Zimkeit [SPD]) 23.11.2022 Wir werden als FDP-Landtagsfraktion mit großer Aufmerksamkeit die weitere Beratung dieses Gesetzentwurfes im Blick behalten. Ich kann Ihnen nur dringend raten – mit Blick auf die zukünftige Verständigungsbereitschaft hier im Hohen Hause –, (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) anständig mit gemeinsamen Verabredungen umzugehen; auch was den weiteren Vollzug angeht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD – Zurufe von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Stefan Zimkeit [SPD])

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