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Ina Brandes

23.11.2022 Sitzungen 18/14

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich kurzfassen, wie meistens. Aus Sicht der Landesregierung gibt es für die Forderung des Antrags, einen Lehrstuhl für Schwimmbadarchitektur einzurichten, keine sachliche Notwendigkeit. Studierende der Architektur beschäftigen sich schon heute mit Entwurf und Planung von Gebäuden und baulichen Anlagen aller Art. Ein Studienabschluss versetzt sie generell in die Lage, auch Sportstätten und Schwimmbäder zu entwerfen und zu planen. Aktuell können Studierende an zwölf staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ein Architekturstudium beginnen. Es gibt deutschlandweit viele Architekturbüros, die sich auf den Sportstättenbau spezialisiert haben. Hunderte Büros bieten den Sportstätten- und Schwimmbadbau als eine von mehreren Leistungen an. Es besteht daher aus Sicht der Landesregierung aktuell kein Mangel an Architektinnen Landtag und Architekten, die den Herausforderungen des Schwimmbadbaus gewachsen sind. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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