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Daniel Scheen-Pauls

CDU 23.11.2022 Sitzungen 18/14

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der nahende Advent bringt für viele von uns auch immer einen Hauch von Nostalgie mit sich. Diese Gedanken scheinen wohl auch die Kollegen der FDP-Fraktion zu umwehen, anders kann ich mir den vorliegenden Antrag nicht erklären. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, das ist nun schon der dritte Antrag Ihrer Fraktion, der Kritik zur Aufteilung der Digitalisierungskompetenzen auf mehrere Ministerien enthält. Teilweise sind sogar die Textpassagen fast identisch. (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) Da drängt sich mir die Frage auf, ob das Standardtexte werden oder ob Ihnen vielleicht nur die Argumente fehlen. (Beifall von der CDU) Wollen wir uns nun wirklich jedes Mal damit beschäftigen, die vergangenen Legislaturperioden anzuschauen und Sachverhalte herauszusuchen, die sich Landtag nun geändert haben? Welchen Nutzen soll das haben? Oder weht hier doch eher wieder der Wind der Nostalgie? (Zuruf von Dr. Joachim Stamp [FDP]) Aus dem aktuellen Bericht des Bau- und Digitalisierungsausschusses zum Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes geht hervor, dass Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich führend bei der Umsetzung ist. Genau diesen Bericht haben Sie doch selbst angefragt, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP. Da verwundert der vorliegende Antrag doch umso mehr. Bereits lange vor Ihrem Antrag hat sich die NRW-Zukunftskoalition die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zur Aufgabe gemacht. (Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU]) Im Zukunftsvertrag haben wir festgelegt, dass wir dieses Gesetz weiter ausgestalten und die digitalen Serviceportale für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen ausbauen wollen. Selbstverständlich unterstützen wir die Kommunen finanziell ausreichend, damit sie die bereits zur Verfügung stehenden digitalen Antragsverfahren übernehmen können und damit die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der nordrhein-westfälischen Kommunen alle OZG-Leistungen digital beantragen können. Auch werden die Kommunen bereits über die Portallösungen hinaus zusätzlich technisch, organisatorisch und personell bei den Verwaltungsdienstleistungen von uns unterstützt. In unserem Zukunftsvertrag haben wir darüber hinaus festgesetzt, dass die landesweite Umsetzung der E-Akte und der E-Laufmappe bis spätestens 2025 vollzogen wird. Auch dieser Hinweis von Ihnen ist damit hinfällig. Einige Zulassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen wenden das vereinfachte i-Kfz-Verfahren bereits heute komplett an, einige teilweise, andere nur gering oder gar nicht. Maßgebliche Gründe hierfür sind in erster Linie Probleme der kommunalen IT-Anbieter und Fachverfahren bei der Einführung bzw. Umsetzung der dritten Stufe des i-Kfz-Verfahrens. In meinem Beruf als Projektleiter habe ich bereits die gleiche Erfahrung gemacht: Der Aufwand ist in der Umsetzung deutlich größer als in der Regel vorher geplant. Es liegt damit weniger an den Möglichkeiten, die das Land Nordrhein Westfalen bereitstellt, sondern mehr an der technischen Einführung und Umsetzung der aktuellen i-Kfz-Verfahren in verschiedenen Zulassungsbehörden. Ein ähnliches Bild wird im Übrigen auch aus den Zulassungsbehörden in Bayern berichtet. 23.11.2022 Der Vorteil eines originären Landesportals erschließt sich generell nicht. Sogar die kommunalen Spitzenverbände haben eine dezentrale Portallösung über die kommunalen Gebietsrechenzentren gefordert. Diese haben wir schon heute mit der erprobten Einer-für-alle-Lösung, die durch das Land Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem BMDV entwickelt wurde. Eine weitere Nutzung der EfA ist bereits heute möglich und umfasst dabei Leistungen, die über die aktuelle Stufe 3 des i-Kfz hinausgehen. Auch der Bund hat bereits seine Bereitschaft geäußert, das OZG-Projekt weiterzufördern. Im Januar 2023 werden die zuständigen Ministerien von Bund und Land NRW eine Informationsveranstaltung für die Zulassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen durchführen, in der es auch um die Weiternutzung des EfA-Projekts aus Baden-Württemberg geht. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, dass wir unsere Hausaufgaben längst gemacht haben. Ihren Antrag lehnen wir daher ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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