Angela Freimuth
Mit der heute abschließenden Beratung des gemeinsamen Gesetzentwurfs zur Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes bekräftigen wir das gemeinsame Ziel, über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg Arbeitnehmerweiterbildung zu fördern. In den vergangenen Jahren der Pandemie stießen die bisher befristeten Regelungen zur digitalen Durchführung von Weiterbildungsangeboten zu entfristen. Wir wollen damit die Möglichkeiten eröffnen, Digitalisierung in der Weiterbildung sachgerecht voranzutreiben und gute Präsenzangebote mit guten Digitalangeboten zu ergänzen, für die wir auch die zeitlichen Anforderungen definieren. Diese Entfristung ist richtig. Digitale Angeboten sollen analoge Angebote ergänzen. Wir wollen, dass mehr Menschen Angebote der Arbeitnehmerweiterbildung in Anspruch nehmen wollen und können. Die Zugänge müssen so barrierefrei wie möglich sein. Wie bereits in der ersten Lesung angemerkt, hätten wir auch die Berichtspflicht alle fünf Jahre beibehalten können, um uns als Parlament auch in regelmäßigen Abständen mit einer modernen Arbeitnehmerweiterbildung zu befassen,. Dieser Punkt wog aber bereits in der Erarbeitung des gemeinsamen Gesetzentwurfs nicht so schwer. Ich darf mich bei allen Akteuren der Arbeitnehmerweiterbildung bedanken und wünsche ihnen viele Weiterbildungswillige. Lebenslanges Lernen ist für die erfolgreiche technologische Transformation unserer Industrie und Gesellschaft wichtiger denn je – für Wohlstand, Sicherheit und Chancen für die Menschen in unserem Land.
