André Kuper
Vielen Dank, Herr Esser. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Paul. (Unruhe – Glocke) Landtag Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der vergangenen und auch in der jetzigen Legislaturperiode hat der CIO der Landesregierung mit den fachlich zuständigen Häusern sehr gut zusammengearbeitet. Das im Antrag angeführte Kompetenzwirrwarr bei der Digitalisierung ist daher völlig aus der Luft gegriffen und überhaupt nicht nachvollziehbar. Die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr bei der Kfz-Zulassung ist ein gutes Beispiel dafür. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung arbeitet hervorragend mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zusammen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Genauso reibungslos hat in der vergangenen Legislaturperiode das damalige Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie mit dem damaligen Verkehrsministerium zusammengearbeitet. Seit dem 1. Januar 2015 ist es bereits möglich, in der sogenannten i-Kfz-Stufe 1 Fahrzeuge über Onlineportale außer Betrieb zu setzen. Seit dem 1. Oktober 2017 kann in Stufe 2 auch die Wiederzulassung auf denselben Halter in bestimmten Konstellationen im Internet beantragt werden. Außerdem wurden die Grundlagen für die Digitalisierung weiterer Zulassungsverfahren von Fahrzeugen geschaffen. Seit dem 1. Oktober 2019 sind als Stufe 3 die internetbasierte Abwicklung auf alle Standardzulassungsvorgänge von Privatpersonen ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Bei der Umschreibung besteht seitdem die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des Internetverfahrens in Betrieb zu nehmen. Im nächsten, finalen Schritt der Stufe 4 ist die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auch auf juristische Personen vorgesehen. Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Antrag wird kritisiert, in Nordrhein-Westfalen könne in lediglich 11 von 53 Kreisen ein Kraftfahrzeugkennzeichen digital beantragt werden. Das wären 21 %. Frau Kollegin, Sie sind vorhin an dieser Stelle mehr oder weniger auf das Zahlenwirrwarr eingegangen. Eine Abfrage des Verkehrsministeriums bei den Zulassungsstellen des Landes Nordrhein-Westfalen im Januar 2022 hat Folgendes ergeben: Es sind 40 von 53 Zulassungsbehörden, die bereits Onlinedienste der Stufe 3 anbieten. Stand jetzt, steht bereits bei 42 von 53 Zulassungsbehörden i-Kfz zur Verfügung. Das sind knapp 80 % der Zulassungsstellen. Sie adressieren in Ihrem Antrag auch die Portallösung des Landes. Bereits vor der Einführung der i-Kfz-Stufe 1 wurde die Implementierung eines Kfz-23.11.2022 Landesportals in Nordrhein-Westfalen diskutiert. Sie wurde vor allem aufgrund der Haltung der kommunalen Spitzenverbände nicht weiterverfolgt. Die Argumentation war, dass im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie eine Verortung der Portale bei den kommunalen Gebietsrechenzentren stattfinden muss. Im Rahmen der Umsetzung des OZG hat das Land Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine Lösung mit dem Einer-für-alle-Prinzip zur Implementierung von i-Kfz Stufe 4 entwickelt. Hierfür haben die in Nordrhein-Westfalen zuständigen Stellen bereits ein Nachnutzungsinteresse bekundet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat sich in Zusammenarbeit mit unserem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr bereit erklärt, die Zulassungsbehörden bei der Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 zu unterstützen. Im Januar 2023 werden die Zulassungsbehörden im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung dieser beiden Ministerien über rechtliche und fachliche Inhalte informieren. Es wird für die Zulassungsbehörden außerdem die Möglichkeit geben, Informationen zum Thema der Nachnutzung der EfA-Lösung aus Baden-Württemberg zu erhalten. Die im Antrag geforderte vollständige digitale Bearbeitung im Bereich der Fahrzeugzulassung ist derzeit noch nicht möglich, denn notwendige Dokumente wie die Zulassungsbescheinigungen müssen auf besonderem Papier ausgedruckt und danach verschickt werden. Hierzu wären weitere umfassende gesetzgeberische Aktivitäten im Bundesrecht notwendig. Bleibt als Fazit: Wir sind in Nordrhein-Westfalen auf bestem Wege, die digitale Kfz-Zulassung flächendeckend anzubieten. Dazu bedarf es des vorliegenden Antrags nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
