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Angela Erwin

CDU 23.11.2022 Sitzungen 18/14

Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung (Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes NRW sowie weiterer Gesetze) werden Änderungen vorgenommen, die aus sachlichen Gründen (wie Prozessökonomie, Folgeänderungen, Stärkung des Betreuungsrechts) angezeigt sind. Wir werden dem Gesetzentwurf daher zustimmen.

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