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Julia Eisentraut

GRÜNE 23.11.2022 Sitzungen 18/14

Mit den vielfältigen Veränderungen in der Arbeitswelt der letzten Jahrzehnte waren und sind auch die Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem ständigen Wandel unterworfen. Neben den Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem jeweiligen Ausbildungszweig sind soziale Fähigkeiten und die Bereitschaft zur persönlichen und inhaltlichen Weiterentwicklung gefragt. Nicht zuletzt die Digitalisierung in weiten Bereichen des täglichen Lebens und Arbeitens hat dafür gesorgt, dass Menschen sich vielfältige neue Fähigkeiten angeeignet haben. Viele dieser Lern- und Entwicklungsprozesse laufen nach dem Prinzip „Learning by doing“ ab, werden also beim Ausüben der täglichen Aufgaben „nebenbei“ erlernt. Die letzten Jahre unter dem Zeichen der Coronapandemie haben beispielsweise für enorme Lernsprünge und erhöhte Anwenderzahlen bei der Verwendung digitaler Tools gesorgt. Trotzdem gibt es weiterhin eine Vielzahl an Fertigkeiten, deren Erlernen nicht einfach in den gewöhnlichen Arbeitsalltag integriert werden kann, sondern die vielmehr ein systematisches Erlernen und Einüben erfordern. Hier setzt die Arbeitnehmerweiterbildung an. Auch hier hat die Coronapandemie dafür gesorgt, dass die Großzahl der Weiterbildungsangebote digital durchgeführt werden musste. Auch wenn digitale Angebote aus pandemiebedingten Gründen kaum noch zwingend erforderlich sind, ist inzwischen klar: Diese Entwicklung zurückzudrehen und wieder ausschließlich Präsenzveranstaltungen durchzuführen, wäre ein Fehler. Denn die digitalen Angebote haben sich bewährt und neben der verringerten Ansteckungsgefahr weitere Vorteile offenbart. So lassen sie sich gut in den Berufsalltag der Teilnehmenden integrieren und sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Weiterbildung. Und sie werden attraktiver für Menschen, die aufgrund weiter Anfahrts-23.11.2022 wege oder körperlicher Beeinträchtigungen die Teilnahme von zu Hause aus bevorzugen. Mit der Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes wollen wir deshalb dafür sorgen, dass Weiterbildungsangebote auch in Zukunft digital stattfinden können. So erhöht sich die Flexibilität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das für sie am besten passende Lernformat wählen können. Der vorliegenden Gesetzesänderung stimmen wir daher zu.

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