Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie sagen, darf ich heute Herrn Laumann vertreten, der erkrankt ist. Wir wünschen ihm gute Besserung. Einrichtungen, die stationäre medizinische Leistungen zur Vorsorge und zur Rehabilitation für Mütter und Väter und ihre Kinder anbieten, sind nach über zweieinhalb Jahren Coronapandemie wichtiger denn je. Insbesondere Mütter – und hier besonders alleinerziehende Mütter – sind aufgrund der Doppelbelastung durch Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit vielfach erschöpft und haben die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreicht. Auch an den Kindern sind die Einschränkungen der letzten Jahre nicht spurlos vorübergegangen. Viele Kinder benötigen unterstützende Angebote zur Bewältigung der täglichen Herausforderungen. Mutter-Kind-Kliniken sind daher wichtige Orte der Erholung und der Gesundung. Dort erhalten Eltern und Kinder die Behandlung und Therapieangebote, die sie benötigen. Der Abstand vom Alltag ermöglicht außerdem intensive gemeinsame Zeit, die sich sehr positiv und nachhaltig auf die Eltern-Kind-Beziehung auswirkt. Diese Einrichtungen leisten damit einen entscheidenden Beitrag, um die Gesundheit von Eltern und ihren Kindern zu erhalten, wiederherzustellen und nachhaltig zu stärken. Die Mutter-Kind-Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in Nordrhein-Westfalen stehen derzeit vor enormen wirtschaftlichen Herausforderungen. Leider sind in vielen Fällen die Finanzierungsstrukturen nicht auskömmlich. Die Coronazuschläge sind zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Dadurch ist eine große finanzielle Lücke bei den Einrichtungen entstanden. Denn die Coronapandemie wirkt sich nach wie vor auf Mutter-Kind-Kliniken aus. 23.11.2022 Zudem kommt es auch weiterhin zu Einnahmeeinbußen durch Minderbelegung aufgrund kurzfristiger Absagen, weil Eltern oder Kinder an Corona erkranken. Darüber hinaus entstehen erhöhte Kosten, weil der Hygieneaufwand in den Einrichtungen nach wie vor hoch ist. Auch die Inflation und die Energiekrise setzen den Mutter-Kind-Kliniken sehr zu. Anders als in anderen Bereichen können die Kliniken die enormen Kostensteigerungen nicht weitergeben. (Beifall von der SPD – Thorsten Klute [SPD]: Genau so! So ist ist!) Die enormen Kostensteigerungen dürfen nicht dazu führen, dass uns diese wichtigen Einrichtungen der Vorsorge und der Rehabilitation für die Gesundheitsversorgung verloren gehen. (Thorsten Klute [SPD]: So ist es!) Der Bundesgesetzgeber hat deshalb bereits Entlastungsmaßnahmen umgesetzt, die auch Mutter-Kind-Einrichtungen umfassen. Hierzu zählt das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz. Auf der Grundlage dieses Gesetzes erhalten Gas- und Wärmekunden für die Energiekosten im Dezember 2022 eine einmalige finanzielle Entlastung. Weitere Entlastungsmaßnahmen befinden sich derzeit in Planung. Zu nennen ist hier der geplante Hilfsfonds des Bundes zur Rehabilitation und Teilhabe. Dieser Hilfsfonds wird nach dem derzeitigen Informationsstand mit einem Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro ausgestattet. Diese Maßnahmen alleine werden aber nicht ausreichen. Daher werden auch wir als Land Nordrhein-Westfalen aktiv. Derzeit prüfen wir Möglichkeiten der Unterstützung in besonderen Härtefällen. Dazu beobachten wir intensiv die weitere Planung auf Bundesebene und identifizieren die Lücken, bei denen die Entlastungsmaßnahmen des Bundes nicht weit genug greifen, um die uns wichtigen Versorgungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen zu stützen. Außerdem ist es wichtig, dass die Mutter-Kind-Einrichtungen mit den Kostenträgern der Leistung auskömmliche Vergütungssätze verhandeln. Herr Minister Laumann wird deswegen mit den Kostenträgern sprechen und sie für die aktuell schwierige Finanzsituation sensibilisieren. Denn noch einmal: Es darf nicht sein, dass Corona und die Energiekrise wichtige Versorgungsstrukturen in unserem Land gefährden. Sie können sicher sein, dass Herrn Minister Laumann die Mutter-Kind-Kliniken dabei ganz besonders Herzen liegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung ist für die Problemlage der Mutter-Kind-Kliniken sensibilisiert, und sie ist auch bereits aktiv geworden, um Lösungen zu finden, die die Versorgungsstrukturen schützen. Den Inhalt des Antrags lehnt sie ab, weil bereits zum einen auf Bundesebene Entlastungsmaßnahmen geplant, aber auch umge-Landtag setzt und zum anderen seitens des Landes weitere Unterstützungsmöglichkeiten geprüft werden. Für eine Überweisung des Antrags in den Ausschuss sind wir dankbar.
