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Sebastian Haug

CDU 23.11.2022 Sitzungen 18/14

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Gebauer, heute vor genau drei Wochen durften wir Ihren fast wortgleichen Antrag „Isolationspflicht aufheben – Nordrhein-Westfalen soll beim Umgang mit infizierten Personen stärker auf Eigenverantwortung und Empfehlungen setzen“ hier im Plenum beraten. Am aktuellen Antrag begrüßen wir zunächst, dass Sie nun nicht mehr undifferenziert dazu auffordern, die Ausübung jeder beruflichen Tätigkeit zuzulassen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen und präventive Maßnahmen wie das Tragen einer Maske eingehalten werden. Allgemeine Bevölkerung und Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens in Alten- und Pflegeeinrichtungen usw. über einen Kamm zu scheren, wäre unverantwortlich gewesen. Wir sind ebenfalls erleichtert, dass Sie die Landesregierung nun nicht mehr dazu auffordern, sich auf Bundesebene für eine Überarbeitung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts einzusetzen. Die Empfehlungen des RKI haben nur Sinn, wenn sie von den dortigen Experten allein aufgrund ihrer wissenschaftlichen Expertise und möglichst ohne Einflussnahme der Politik erstellt werden. 23.11.2022 Und dass diese Landesregierung immer bereit ist, einmal getroffene Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus kontinuierlich auf ihren Nutzen und ihre Berechtigungen hin zu überprüfen, und bei allem, was sie unternimmt, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet, zeigt die Entscheidung des MAGS, die heute Morgen bekannt gegeben wurde: Die Isolierung aufgrund eines positiven Coronatestergebnisses wird ab dem 30. November automatisch nach fünf Tagen aufgehoben. Die Pflicht zur Freitestung entfällt. Für die Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen gelten Sonderregelungen. Trotzdem sprechen auch gegen Ihren jetzigen, leicht modifizierten Antrag nach wie vor entscheidende Gründe. Es fehlen wiederum jegliche validen Daten, jegliche aktuellen Zahlen, jegliche Erfahrungen und Erkenntnisse, die nahelegen würden, die Isolationspflicht gerade jetzt aufzuheben. Wir befinden uns im Spätherbst; der Winter steht vor der Tür. Wir alle miteinander sind gut beraten, die Entwicklung des Infektionsgeschehens bei den deutlich tieferen Außentemperaturen sehr sorgfältig zu beobachten, bevor wir in einem so sensiblen Bereich wie dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu möglicherweise folgenschweren Entscheidungen kommen. Das Recht zur Arbeit bedeutet für Arbeitnehmer auch die Pflicht zur Arbeit. Wenn man nicht arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, kann man nicht sagen: Ich bin positiv getestet worden, ich bleibe heute aus Rücksicht auf meine Kollegen zu Hause. – Sie haben dann ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber anzubieten. Unter Umständen gibt es Großraumbüros, wo Infizierte, die nichts weiter beachten müssen, als eine Maske zu tragen, neben älteren Kollegen oder Personen mit einem geschwächten Immunsystem sitzen. Dessen muss man sich immer bewusst sein, wenn man solche Entscheidungen trifft. So ganz und gar vergleichbar mit einer herkömmlichen Virusgrippe ist eine COVID-Infektion nun doch nicht. Eine Diagnose wie Long COVID zum Beispiel ist in dieser Häufigkeit und dieser Intensität bei der Grippe unbekannt.

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