Angela Freimuth
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, die Energiesicherheit ist nicht erst seit heute ein Thema, das uns sehr intensiv bewegt – übrigens auch nicht erst seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine und den Herausforderungen, die sich daraufhin noch einmal in einer besonderen Art und Weise gestellt haben. Natürlich ist die Frage der Energiesicherheit nicht nur für den Bereich der Forschung und Lehre, sondern auch für die produzierende Industrie, die Infrastruktur, die medizinische Versorgung durch unsere Krankenhäuser, den öffentlichen Personennahverkehr und viele andere Bereiche sehr relevant – das haben die Kolleginnen gerade richtig eingeordnet. Zum Antrag: Nordrhein-Westfalen ist ein attraktiver Forschungs- und Wissenschaftsstandort. Dazu können wir nur sagen: Herzlichen Dank all denjenigen, die in Forschung und Lehre ihren Beitrag zur Exzellenz der Wissenschaftslandschaft Nordrhein-Westfalens leisten. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Natürlich kann man die Landesregierung und die Ministerin kritisieren, auch begründet kritisieren. Wie sich das für eine konstruktive Opposition gehört, werden wir das falls erforderlich auch tun und Regierungshandeln kritisch begleiten. Ich komme gleich noch zu einem Punkt, bezüglich dessen ich mir von der Landesregierung deutlich mehr wünsche. Die Vorwürfe und Zusammenhänge, sehr verehrte Antragsteller, die Sie in diesem Antrag an die Landesregierung, die Ministerin adressieren, sind aber zu schlicht und zu konstruiert. Wir Freie Demokraten wünschen uns in diesen herausfordernden Zeiten der multiplen Krisen auch mit Blick auf Forschung und Lehre natürlich auch Unterstützung und Sicherung. Frau Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, die Bundesregierung und der Bundestag haben hierzu schon wichtige Beiträge geleistet – das ist gerade schon angesprochen worden –, indem Bildung, Wissenschaft und Forschung bei der Gassoforthilfe bzw. der Gas- und Strompreisbremse berücksichtigt werden. Für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen – auch das ist schon gesagt worden – sieht die Bundesregelung eine Härtefallregelung im Volumen von bis zu 500 Millionen 23.11.2022 Euro vor. Das ist eine große Entlastung für die Bundesländer, die nach unserer föderalen Ordnung in erster Linie für die Schulen und Hochschulen verantwortlich sind. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Natürlich stellt sich – da die Zuständigkeit für die Hochschulen wie gesagt ganz klar gegeben ist – die Frage, welchen Beitrag das Land Nordrhein-Westfalen selbst dafür leistet. Kollegin Eisentraut hatte gerade angesprochen, dass im Haushalt Mittel für eine energetische Sanierung vorgesehen seien. Aber das greift eben natürlich nicht kurzfristig. Wenn wir uns anschauen, wie sich andere Bundesländer aufgestellt haben, stellen wir fest, dass es beispielsweise landesseitige Energiehilfspakete für Hochschulen in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Hamburg gibt. Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sehen eine Extrazahlung vor, und in Sachsen werden die Energiekosten der Hochschulen sogar vollständig übernommen. Unter Tagesordnungspunkt 6 wurde der Weg angesprochen, Mittel aus dem Coronarettungsschirm für sachfremde Anliegen umzubuchen. Die Frage, ob dann auch zum Beispiel die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Energiepaket für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen kommen – es bliebe sachfremd –, ist immer noch offen. Es wäre sehr interessant, zu wissen, welche Vorstellungen hier seitens der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen bestehen. Das können wir im Wissenschaftsausschuss sicherlich etwas vertiefter erörtern, aus diesem Grund wird die FDP-Fraktion der Überweisung des Antrags zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
