Plenarprotokoll 8/124
28.01.2026 · 256 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (25)AfD (23)Die Linke (17)CDU (16)GRÜNE (14)FDP (13)fraktionslos (3)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte, Platz zu nehmen. Ich begrüße Sie zur 124. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, gestatten Sie mir noch, obwohl der Januar bereits fortgeschritten ist, aber wir uns zum Teil heute zumindest hier im Plenum das erste Mal sehen, Ihnen allen noch ein frohes und gesundes neues Jahr zu wünschen. Vor allen Dingen natürlich die Gesundheit, das Wichtigste. Lassen Sie uns gemeinsam hier in diesem Hohen Hause wieder interessante Debatten führen, aber selbstverständlich im respektvollen Umgang miteinander! Und das Zweite, was ich gerne noch vor die Klammer ziehen möchte: Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei der Landtagsverwaltung und allen Mitwirkenden für die gestrige, wie ich finde, sehr bewegende Gedenkveranstaltung bedanken. Das war, glaube ich, etwas, was uns alle tief berührt hat und uns auch einmal vor Augen geführt hat, wie wichtig es ist, dass wir diese Erinnerung hochhalten, vor allen Dingen aber auch unsere Lehren für die Zukunft daraus ziehen. Und ich möchte mich nochmals bedanken, insbesondere auch bei den Schülerinnen und Schülern aus Malchow – oder diesmal waren es nur Schülerinnen –, die wirklich in beeindruckender Art und Weise hier vorgetragen haben, und selbstverständlich auch bei den Künstlerinnen und Künstlern. Insgesamt eine Gedenkveranstaltung, die, glaube ich, in unserem aller Bewusstsein bleiben wird. Vielen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Hannes Damm, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorläufige Tagesordnung der 124., 125. und 126. Sitzung liegt Ihnen vor. Zwischenzeitlich hat der Abgeordnete Wolfgang Waldmüller die Aufsetzung der Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage auf Drucksache 8/5835 zurückgezogen. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 56. Die Fraktion der AfD hat beantragt, den Antrag zum Thema „Verbraucherrechte stärken – Versteckte Preiserhöhungen kenntlich machen“ auf Drucksache 8/5426 von dieser Tagesordnung abzusetzen und erneut auf die Tagesordnung im März aufzusetzen. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 33. Im Ältestenrat bestand Einvernehmen, die Tagesordnungspunkte 34 und 43 zu tauschen. Weiterhin hat der Ältestenrat vereinbart, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6212 zum Thema „Schluss mit dem schleichenden Abhängen Mecklenburg-Vorpommerns vom Bahnfernverkehr“ in die vorläufige Tagesordnung aufzunehmen und diesen am Donnerstag nach dem Tagesordnungspunkt 32 aufzurufen. Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich höre und sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 124., 125. und 126. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung den Abgeordneten Jan-Phillip Tadsen und für die – noch mal – 124., 125. und 126. Sitzung den Abgeordneten Christian Albrecht zum Schriftführer. Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf die zurückliegenden Geburtstage kommen. Im Dezember hatten Geburtstag Harry Glawe, Wolfgang Waldmüller, Hannes Damm, Dr. Sylva Rahm-Präger, Dr. Wolfgang Blank, Christiane Berg, Dr. Daniel Trepsdorf, Barbara Becker-Hornickel. Herzlichen Glückwunsch nachträglich zum Geburtstag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Hannes Damm, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Im Januar gratuliere ich recht herzlich nachträglich Andreas Butzki, Christian Pegel, Paul-Joachim Timm, Thomas Krüger, Beatrix Hegenkötter, Thore Stein und Marcel Falk zu ihren Geburtstagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Hannes Damm, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Mit Zeit, Mut und Verantwortung – Freiwilliges Engagement ist Schlüssel für festen Zusammenhalt, lebendige Demokratie und ein starkes Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt. Aktuelle Stunde Mit Zeit, Mut und Verantwortung – Freiwilliges Engagement ist Schlüssel für festen Zusammenhalt, lebendige Demokratie und ein starkes Mecklenburg-Vorpommern Gemäß Paragraf 66 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 56 Minuten. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Klingohr.
Christine Klingohr SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute in der Aktuellen Stunde unter dem Titel „Mit Zeit, Mut und Verantwortung – Freiwilliges Engagement ist Schlüssel für festen Zusammenhalt, lebendige Demokratie und ein starkes Mecklenburg-Vorpommern“. Dieser Titel ist kein schmückender Rahmen. Er trifft den Kern dessen, was unser Land zusammenhält. Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern beginnt nicht erst hier im Plenarsaal. Sie beginnt im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, sie beginnt auf dem Sportplatz am Mittwochabend. Sie beginnt am Küchentisch der Landfrauen, im Jugendklub, beim Besuchsdienst, dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Und dieser Titel ist auch eine Antwort auf alle, die Zweifel säen am Zusammenhalt, an Demokratie, an der Zukunft unseres Landes. Ich sage klar: Mecklenburg-Vorpommern hat Zukunft, weil Menschen Verantwortung übernehmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Zusammenhalt entsteht nicht durch Parolen. Er entsteht dort, wo Menschen einander sehen, einander helfen, einander aushalten und gemeinsam etwas aufbauen. Eine Gesellschaft hält zusammen, wenn sie Gerechtigkeit erlebt, Solidarität praktiziert, Teilhabe ermöglicht, Respekt und Anerkennung lebt und Vertrauen in ihre Institutionen hat. Diese Werte fallen nicht vom Himmel, sie werden gemacht, jeden Tag. Und freiwilliges Engagement ist einer der stärksten Motoren dafür. Und wenn wir ehrlich sind, Ehrenamt ist nicht das Sahnehäubchen unserer Gesellschaft, Ehrenamt ist das Fundament. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Die Linke) Ohne all jene, ohne all jene, die nach Feierabend, am Wochenende oder zwischen Familienalltag und Beruf mit anpacken, wäre Mecklenburg-Vorpommern nicht so lebenswert, wie es heute ist. Engagement trägt unser Land in einer Breite, die man gar nicht hoch genug schätzen kann – in Nachbarschaftshilfen und Besuchsdiensten, in der Telefonseelsorge, bei den Tafeln, in der Begleitung von Menschen mit Behinderung, in Elterninitiativen und Jugendarbeit. Es wirkt im Sport als Training, Betreuung, Vorstandsarbeit und in Kulturvereinen, Chören, Theatern, Lesepatenschaften. Es schützt und hilft in Feuerwehr, Wasserrettung, Katastrophenschutz. Und es stärkt Demokratie direkt als Wahlhilfe im Ehrenamt, als ehrenamtlicher Bürgermeister, lieber Günter Tiroux, im Ehrenamt der Kommunalpolitik, in Beiräten, in der Erinnerungsarbeit. Das ist Mecklenburg-Vorpommern – gelebte Wirklichkeit, keine Theorie. Wie wichtig dieser Einsatz ist, wird international gesehen. Die Vereinten Nationen haben 2026 zum Internationalen Jahr der Freiwilligen erklärt. Und der Ehrenamtsmonitor 2025 zeigt, mehr als ein Drittel der Menschen ab 14 Jahren engagiert sich in Mecklenburg-Vorpommern freiwillig. Und gerade deshalb ist unser Auftrag klar, nicht nur Danke sagen – natürlich sagen wir Danke, aber das reicht nicht aus. Wir kümmern uns um Respekt, Rückenwind und Rahmenbedingungen. Denn wer Engagement will, muss Engagement möglich machen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ich spreche hier heute für meine SPD-Landtagsfraktion. Und ich spreche mit großem Respekt vor den Stützen des Ehrenamtes, vor der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern, die durch Beratung, Qualifizierung, Anerkennung und Förderung unterstützt, und vor der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, die ihren Sitz ebenfalls bei uns im Land hat. Das ist für Mecklenburg-Vorpommern ein Geschenk, weil wir Know-how, Angebote und Zugänge bündeln können – nicht nebeneinander, sondern miteinander. Wertschätzung hat bei uns auch Zahlen. Im Doppelhaushalt 2026/27 stellen wir für die Ehrenamtsstiftung knapp 2 Millionen Euro bereit. Im vergangenen Jahr wurden 713 Förderanträge bewilligt und 365 juristische Beratungen durchgeführt. Das ist nicht Symbolik, das ist Hilfe, die ankommt. Und genau darum geht es uns: Respekt, Rückenwind, Rahmenbedingungen, damit Engagement nicht an Formularen, Unsicherheit oder Überforderung scheitert. Und ich will genauso klar sagen, Mecklenburg-Vorpommern wird nicht nur von großen Strukturen, wie ich sie eben auch aufgezählt habe, zusammengehalten. Hinter den vielen kleinen Initiativen stehen Menschen, die meist keine Bühne haben, aber jeden Tag dafür sorgen, dass andere nicht alleine bleiben. Ich spreche auch aus eigener Erfahrung und mit großer Freude. Ich darf mich engagieren in meinem Landkreis, zum Beispiel im Heimatverein in Below, in der Volkssolidarität Brüel, in der Rheuma-Liga, bei den Landfrauen Kloster Tempzin, im Antoniter-Verein und im Kreissportbund LUP. Und als Vorsitzende der Tafel in Sternberg sehe ich ganz praktisch, was Zusammenhalt im Alltag bedeutet. Da geht es nicht um Schlagworte, da geht es um ganz konkrete Lebensrealität, darum, ob Menschen genug zu essen haben, darum, ob sie gesehen werden, darum, ob sie in schwierigen Situationen nicht alleinegelassen werden. Und genau deshalb sage ich, dieses Land ist stärker, als die Zweifler behaupten, weil Menschen füreinander einstehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Mecklenburg-Vorpommern ist weit, und ich darf sagen, wir lieben diese Weite. Aber Weite darf nicht bedeuten, dass jemand allein bleibt. Deshalb haben wir die Mobilitätsoffensive nicht nur auf den Weg gebracht, sondern im Land bereits ausgerollt. Unser Wirtschaftsminister Dr. Blank hat gerade gestern in der Pressekonferenz „1.000 Tage Mobilitätsoffensive“ abgebildet. Das heißt, verlässlich zur Arbeit, zur Schule, zum Arzt und auch zum Verein, zur Begegnung. Ja, das ist anspruchsvoll und es gibt Hürden, ganz klar, aber der Kurs stimmt: Mehr Verlässlichkeit, mehr Erreichbarkeit, mehr Teilhabe. Und genau das stärkt auch Engagement, weil Begegnung möglich wird. Damit bin ich bei einer der großen sozialen Fragen unserer Zeit: Einsamkeit. Einsamkeit ist kein Randthema. Sie betrifft ältere Menschen, die den Partner verloren haben, junge, die sich trotz digitaler Kontakte isoliert fühlen, Zugezogene, die keinen Anschluss finden. Und wir wissen, Einsamkeit macht krank, psychisch und körperlich. Wer Einsamkeit bekämpft, stärkt Gesundheit, Lebensqualität und Zusammenhalt zugleich. Und genau hier zeigt sich die Zukunftskraft des Ehrenamtes: Orte schaffen, an denen Menschen dazugehören, nicht erst eingreifen, wenn Menschen allein bleiben, sondern Bindungen schaffen, bevor Isolation besteht. Das ist in Mecklenburg-Vorpommern sehr konkret. Die Landfrauen im Kloster Tempzin, liebe Gisela Hoffmann, gelebte Heimat und gelebte Gemeinschaft. Manchmal ist auch Kaffee und Kuchen miteinander der Moment, in dem jemand merkt, ich gehöre dazu. Und manchmal sagt eine Zahl alles. In einem Ort mit rund 550 Einwohnerinnen und Einwohnern hat mehr als jeder Zehnte bei der Pflanzaktion mit angepackt, generationenübergreifend, Schulter an Schulter. Heimat entsteht nicht durch Worte, sondern durch Menschen, die Verantwortung übernehmen. Vielen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Oder die Seniortrainerinnen und Seniorentrainer im Landesring der Senioren Mecklenburg-Vorpommern, liebe Helga Bomplitz – Brückenbauer, die Gruppen gründen, Begegnungen organisieren, Nachbarschaften aktivieren. Sie zeigen, Älterwerden heißt nicht, zur Seite treten. Es kann heißen, jetzt erst recht, ich bin wichtig, ich werde gebraucht. Und dann natürlich die „Neulandgewinner“- Projekte, lieber Andreas Willisch, die beginnen einfach mit einem Satz: „Hier fehlt was, also machen wir es“ – Treffpunkte in alten Läden, Dorfküchen, Kulturabende, Reparaturinitiativen, Hilfe beim Ankommen, nicht laut, nicht geschniegelt, aber wirksam, weil es den Alltag leichter macht, weil es Menschen verbindet. Diese Beispiele stehen für viele Tausend kleine Geschichten, die selten in Zeitungen stehen, aber den Alltag in Mecklenburg-Vorpommern tragen. Und deshalb ist es richtig, dass SPD-geführte Landesregierungen nicht nur applaudiert haben, sondern konkrete Politik gemacht haben: – Ehrenamtsstiftung seit 2015, – Ehrenamtskarte und ihre Weiterentwicklung, – Ehrenamtsmessen als Plattform. Und jetzt die neue Engagementstrategie, die nicht am Reißbrett entstanden ist, sondern gemeinsam mit denen, die Engagement täglich leben. Wir haben als Parlament mit unserem Koalitionsantrag vom 21. September 2022 „Für ein gutes Leben im Alter“ die Erarbeitung der Strategie auf den Weg gebracht. Und am 13. Januar 2026 hat das Kabinett die neue Engagementstrategie beschlossen. Das ist die klare Ansage: Ehrenamt soll nicht vom guten Willen allein leben, sondern von verlässlichen Bedingungen, die im Alltag tragen. Für die Strategie wurden rund 35 Vereine und Organisationen aus unterschiedlichen Bereichen befragt. Die Bestandsaufnahme ist ehrlich: Generationenwechsel, Nachwuchsgewinnung, Öffentlichkeitsarbeit, Finanzierung, Mitgliederbindung und die Frage, wer hat noch Zeit und wie organisieren wir das Matching. Ein Ziel ist, dass Menschen, die sich engagieren wollen, sich schneller und unkomplizierter mit Initiativen und Vereinen vernetzen können, die Engagierte benötigen. Und daraus folgen Handlungsempfehlungen, die praktisch sind: Zuhören, Auswerten, Umsetzen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich über die Freiwilligen Feuerwehren sprechen! Sie sind Herzschlag und Sicherheit, und im Ernstfall die Ersten vor Ort. Wer in seiner Freizeit bereit ist, Risiken einzugehen, hat Anspruch auf beste Ausstattung und echte Anerkennung. Beides ist keine freundliche Zugabe, beides ist staatliche Verantwortung. Darum stehen neben dem 50-Millionen-Euro-Programm für neue Feuerwehrfahrzeuge weitere 95 Millionen Euro für Feuerwehrgerätehäuser und zusätzliche 5 Millionen Euro bereit. Lieber Herr Minister Christian Pegel, für den Fokus danke, genau auf diese Aufgabe! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Genauso wichtig sind unsere Sportvereine – Gesundheitsförderer, Integrationsmotor und Demokratieschule. Hier lernen Kinder und Jugendliche Fairness, Regeln, Teamgeist. Hier finden Menschen Anschluss, unabhängig von Herkunft, Einkommen und Alter. Darum haben wir Sportförderung erhöht, Förderbescheide übergeben und das Sportfördergesetz überarbeitet, weil Sport gesellschaftlich wirkt und verbindet. Meine Damen und Herren, Engagement ist nicht unerschöpflich. Ehrenamtliche Zeit ist kostbar. Sie steht in Konkurrenz zur Arbeitsbelastung, Pflegeverantwortung, Kinderbetreuung, Pendelzeiten. Darum ist unser politischer Auftrag: Respekt, Rückenwind, Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie, verständliche Verfahren, Unterstützung und Anerkennung, die ankommt, etwa über die Ehrenamtskarte und über Maßnahmen wie die Anhebung der Übungsleiterpauschale. Und wir denken weiter: Engagement und Gesundheit gehören zusammen. Mit unserer Präventionsstrategie, im Haushalt 26/27 mit 4 Millionen Euro untersetzt, stärken wir Lebenswelten, Dritte Orte, Teilhabe, Gemeinschaft, denn Gesundheit entsteht nicht nur medizinisch, sondern sozial. Danke, Herr Finanzminister, für das nötige Vertrauen in diese so wichtige Aufgabe! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ehrenamt ist nicht zusätzlich, Ehrenamt ist Teil der Lösung, gerade beim Thema „Einsamkeit“, beim „Guten Leben im Alter“, beim „Leben auf dem Land“. Darum bleibt unser Anspruch, wir würdigen Engagement nicht nur, wir sichern es ab mit Förderung, Beratung, Anerkennung, pragmatischen Verfahren, mit starken Partnern wie Ehrenamtsstiftung MV und DSEE. Und zum Schluss ganz bewusst gegen alle Zweifler: Wer behauptet, unser Land sei nur noch gespalten, hat nicht hingeschaut. Wer sagt, Demokratie sei schwach, soll sehen, was in Vereinen, Kommunen, Beiräten und bei Wahlhelfern täglich geleistet wird. Wer meint, es gehe nur noch „ich zuerst“, der soll mitgehen zur Tafel, zum Besuchsdienst, zur Jugendgruppe, zur Freiwilligen Feuerwehr. Solange Menschen füreinander einstehen, ist Mecklenburg-Vorpommern stärker als jede Spaltung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Mecklenburg-Vorpommern hat Zukunft, wenn wir zusammenhalten, und Zusammenhalten beginnt da, wo einer dem anderen die Hand reicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Fachhochschule Güstrow. Herzlich willkommen hier im Landtag! Schön, dass Sie heute hier sind! Und auf der diesmal sehr gut besetzten Pressetribüne begrüße ich recht herzlich für die Ehrenamtsstiftung die Vorstandsvorsitzende Frau Hannelore Kohl sowie weitere Vertreter/-innen der Stiftung und diverse Vertreterinnen und Vertreter des bürgerlichen Engagements und der Blaulichtorganisationen. Herzlich willkommen! Schön, dass auch Sie heute alle hier sind! Ich rufe auf für die Landesregierung die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.
Manuela Schwesig
Vielen Dank, sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Zunächst von mir auch ein gutes, gesundes neues Jahr und ein gutes, erfolgreiches Jahr für unser Land, für die Menschen in unserem Land! Und als Allererstes möchte ich mich bei der Landtagspräsidentin auch im Namen der gesamten Landesregierung bedanken für die denkwürdige und doch sehr bewegende Gedenkveranstaltung gestern zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus. Es ist jedes Jahr eine sehr bewegende Veranstaltung im Landtag, aber gestern, muss man sagen, mit den Künstlerinnen und Künstlern, aber vor allem mit den Schülerinnen aus Malchow, das ging richtig unter die Haut und hat mir noch einmal vor Augen geführt, und ich denke, vielen, die dabei waren, was unsere Verantwortung ist, was unsere Verantwortung aus der Geschichte der Nazizeit ist, gemeinsam über Parteigrenzen hinweg alles dafür zu tun, dass so etwas nie wieder passiert und dass unser Land in Frieden, Freiheit und Demokratie leben kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Und damit bin ich beim Thema der Aktuellen Stunde. Ich will mich ganz herzlich bei der SPD-Fraktion bedanken, dass die Ehrenamtlichen in unserem Land – 600.000 – heute in den Mittelpunkt der Aktuellen Stunde gerückt werden, verknüpft mit dem aktuellen Anlass der Engagementstrategie des Landes. Und wenn man einmal noch von gestern in die Gegenwart schaut, ist für mich das Beeindruckendste, was Deutschland geleistet hat, dass nach diesem Gräuel, nach dieser Vernichtung von Millionen von Menschen durch Nazideutschland es gelungen ist, dass Deutschland – und wir sind Teil davon – durch die friedliche Revolution, durch die Wiedervereinigung heute ein Land ist, was in Europa und in der ganzen Welt gefragt ist als fairer Partner, als Land, das demokratische Werte vertritt. Und das fängt nicht erst in der Politik an, sondern so, wie unsere Kollegin Christine Klingohr gesagt hat, das fängt doch ganz konkret vor Ort an, indem Menschen einstehen für ihre Gemeinde, für ihr Dorf, für ihre Stadt, für ihre Kita, für ihre Schule, für den Sportverein. Und dieses Engagement in ganz, ganz vielen Bereichen leisten 600.000 Menschen in unserem Land. Und sie geben das, was das Wertvollste in unser aller eigenem Leben ist, Zeit, Zeit für andere, Zeit für die Kinder und Jugendlichen bei Sport und Musik, Zeit für Menschen, die sich selbst nicht mehr vertreten können, durch Betreuerinnen und Betreuer, Zeit für die Demokratie, durch die ehrenamtliche Kommunalpolitik. In ganz, ganz vielen Bereichen geben diese Menschen das Wichtigste des eigenen Lebens, Zeit, Zeit für andere, Zeit für die Gemeinschaft, Zeit für den sozialen Zusammenhalt. Und deshalb ist es auch Zeit, dass sie heute in den Mittelpunkt gerückt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und würden alle Menschen, die sich ehrenamtlich in unserem Land engagieren, eine Menschenkette bilden, dann hätten wir die Menschenkette von Boizenburg an der Elbe bis an die polnische Grenze bei Altwarp, alles Ehrenamtliche, und darunter sind 51 Prozent der Jugendlichen, 51 Prozent der Jugendlichen zwischen 14 und 19 Jahren. Von wegen die Jugend hängt nur am Handy! Sie leistet auch viel im Ehrenamt für unser Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und 38 Prozent der Älteren von 65 bis 74 leisten sehr viel in unserem Land. Von wegen, die Babyboomer denken nur an sich! Sie tragen einen erheblichen Anteil für das soziale Zusammenleben in unserem Land. Vielen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ehrenamtliche helfen in so vielen Bereichen, sie helfen in Not, sie sorgen für ein soziales Netz zusätzlich zu den sozialen Leistungen des Landes. Sie tragen unser gesellschaftliches Leben von der Nachbarschaftshilfe bis zu Sport und Kultur. Sie sind unverzichtbar für unsere Sicherheit, Brandschutz, Wasserwacht, Katastrophenschutz. Und hinter unserer privaten Wirtschaft stehen ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer in den Kammern und auch die Vorstandsmitglieder in den Verbänden. Unsere Gerichte stützen sich auf die praktischen Erfahrungen von 1.400 ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen, und nicht zu vergessen die vielen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in der Kommunalpolitik. Tausende, ohne ihr Ehrenamt keine Demokratie! Und viele davon tragen große Verantwortung, vor allem unsere vielen ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die ganz konkret vor Ort für ihre Gemeinde einstehen, die wir in der nächsten Woche eingeladen haben zur großen Bürgermeisterkonferenz gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag und den wenigen Hauptamtlichen. Wir sehen, Ehrenamtliche sind überall. Sie werden überall gebraucht und sie bringen alle unser Land voran. Und deshalb sage ich ganz klar, es gibt kein gutes und kein schlechtes Ehrenamt. Jedes Ehrenamt, das sich für unser Land starkmacht, für die Demokratie und für den Zusammenhalt, muss unterstützt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und ja, finanzielle Unterstützung ist wichtig in Haupt- und Ehrenamt. Dazu komme ich gleich, aber ich will etwas davorsetzen, was eigentlich selbstverständlich ist, aber nicht mehr selbstverständlich ist, nämlich der Respekt. Respekt ist leider nicht mehr selbstverständlich in unserer Gesellschaft, und in einigen Bereichen braucht es heute Mut, sich freiwillig zu engagieren. Engagierte erleben, dass sie beleidigt, bedroht oder sogar tätlich angegriffen werden, gerade Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus, für Flüchtlinge oder für queere Menschen einsetzen. Sie erhalten beleidigende E-Mails, Beschimpfungen und Androhungen von Gewalt sind Teil ihres Alltags. Und wenn sie öffentlich sichtbar werden, werden sie sogar zur Zielscheibe. Einige trauen sich deshalb nicht mehr, öffentlich aufzutreten. Und auch unsere Feuerwehrleute und Rettungsdienste, die für unsere Sicherheit da sind, erleben immer häufiger, dass sie angepöbelt oder sogar im Einsatz behindert werden. Ich will ganz klar sagen, ich habe dafür gar kein Verständnis, weil jede und jeder ist von uns auch mal auf Hilfe angewiesen, und wie können wir denn die beleidigen und behindern und beschimpfen, die genau das tun?! Und deshalb will ich in dieser Aktuellen Stunde ganz deutlich sagen: Ehrenamt verdient Respekt. Es ist eine Frage des anständigen Zusammenlebens in einer freien, demokratischen Gesellschaft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Und ja, für Ehrenamtliche ist es auch sehr wichtig, gesehen zu werden und Danke zu sagen. Auch Danke gilt ja heute nicht mehr als besonders wichtig, aber Danke zu sagen mit Veranstaltungen mit Auszeichnung, ist ein sehr wichtiges Anliegen. Und ich erlebe immer wieder bei vielen Veranstaltungen, bei Auszeichnungen, was das mit den Menschen macht, wie wichtig es ihnen ist, dass auch einmal anerkannt wird und gesehen wird, was sie leisten. Und deshalb sage ich Danke, Danke an alle Ehrenamtlichen in unserem Land, die in Vereinen und Verbänden, Kommunen, Nichtregierungsorganisationen, öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Organisationen unser Land tragen! Danke für die vielen Stunden, die Sie für das Gemeinwohl einsetzen, und danke für Ihren Mut, auch in diesen Zeiten Verantwortung zu übernehmen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ich möchte mich bei allen Abgeordneten bedanken, die beim Neujahrsempfang dabei waren, denn der Neujahrsempfang ist die Gelegenheit, jedes Jahr den Landesverdienstorden zu verleihen, und in diesem Jahr haben wir zwei der drei Landesverdienstorden an Ehrenamtliche verliehen. Peter Grosch hat die Schweriner Tafel mitgegründet und 30 Jahre lang geprägt. Und auch Katrin Wischeropp hat uns beeindruckt, alle, die vor Ort waren. Sie berät Pflegeeltern und ist dabei noch vielfach kulturell und sozial aktiv. Etwa 30 Menschen bekommen jedes Jahr am Tag des Ehrenamtes die Ehrennadel für besonders langjähriges und zeitaufwendiges Engagement. Die Ehrenamtsstiftung verleiht einen Preis für herausragende Initiativen. Und wir beraten später noch das neue Gesetz zur Einführung eines Katastrophenschutz-Ehrenzeichens auch für Ehrenamtliche, die sich im Katastrophenschutz engagieren. Ähnliche Auszeichnungen in unseren Kommunen gibt es zum Beispiel mit dem tollen Ehrenamtsball der Caritas in Rostock, und auch bei der Auszeichnung von Feuerwehrkameradinnen und -kameraden oder auch Bundesverdienstorden erleben wir das Ehrenamt in unserem Land. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wird das Ehrenamt respektiert und anerkannt, und ich danke dem Landessportbund für seine Vorschläge für die Sportplakette dieses Jahr, die wir dann bald in Linstow überreichen können. Es fehlt eine Gruppe, wo auch die Ehrenamtsstiftung ihren Fokus drauf legt und wo auch die Ehrenamtsstrategie zeigt, da müssen wir mehr tun, und das ist die Gruppe, wo wir eigentlich den Eindruck haben manchmal, da passiert nicht so viel. Aber ich habe es eben anhand der Zahlen gesagt, 51 Prozent der Jugendlichen engagieren sich ehrenamtlich. Und ich finde, dass wir dieses Ehrenamt stärker sichtbar machen müssen. Deshalb ist es gut, dass auch die Ehrennadel zum Beispiel nicht immer erst verliehen wird, wenn man schon 40 Jahre im Verein war, weil dann kann man einfach nicht mehr Jugendlicher sein. Aber trotzdem ist es aus meiner Sicht wichtig, die Jugendlichen stärker im Bereich des Engagements in den Fokus zu rücken, nicht nur Danke zu sagen, sondern auch diese Vorbilder zu zeigen. Und deshalb hat mich sehr beeindruckt, dass beim Benefizabend des Dreikönigsvereins in Neubrandenburg der Dreikönigsverein seinen Siemerling-Preis, den es oft für langjähriges soziales Engagement gibt, jetzt auch ausgeweitet hat für einen Jugendpreis. Die zwei jungen Frauen, die ausgezeichnet wurden, haben ein beeindruckendes Engagement hingelegt schon in jungen Jahren, und das ist für mich Vorbild und Inspiration vorzuschlagen, dass wir zukünftig gemeinsam mit unserer Ehrenamtsstiftung, mit allen Vereinen und Verbänden, die für Jugendliche da sind, einen Jugend-Engagement-Preis ausloben, der vorbildliches Engagement von jungen Menschen würdigt und damit zeigt, dass die Jugend in unserem Land anpackt und dass auf die Jugend in unserem Land Verlass ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: Sehr gut!) Sehr geehrte Damen und Herren, ich will dem Landtag danken für den Vorschlag vor einigen Jahren für die Ehrenamtskarte MV für besonders Engagierte. An über 600 Orten im Land gibt es für die Ehrenamtlichen Vergünstigungen. Und bei der Karte geht es nicht um die materiellen Dinge, sondern wirklich um die Anerkennung. Sie wird vergeben von unserer Ehrenamtsstiftung, unserer wichtigsten Partnerin bei der Unterstützung des Engagements. Die Stiftung hat sich seit zehn Jahren etabliert. Es war eine tolle Festveranstaltung zu „10 Jahre Ehrenamtsstiftung“, und sie leistet ganz konkrete Alltagsarbeit für unsere Vereine mit juristischer Beratung, mit Mitmachbörsen, mit Weiterbildungsangeboten. Und wir fördern die Ehrenamtsstiftung weiter mit rund 2 Millionen Euro im Jahr, weil mit dieser Stiftung Vereine unkompliziert unterstützt werden können. Neben der vielen öffentlichen Unterstützung, die es natürlich über viele Haushalte im Land gibt, fördern wir konkret Vereine. Zum Beispiel mit dem Programm „Gutes tun in MV“ vergibt sie jährlich 1 Million Euro Fördermittel. Und mit dem Programm können wir mit Summen bis zu 3.000 Euro auf den Bedarf kleinerer Vereine und Initiativen eingehen – über 600 Projekte im Jahr werden unterstützt –, und dazu das Förderprogramm „Junges Ehrenamt“, das Menschen unter 27 hilft, eigene Projekte im Verein umzusetzen, eine wichtige Initiative unserer Stiftung. Außerdem ist es gelungen, nach dem Vorbild der eigenen Landesstiftung eine Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt in Deutschland zu gründen und auch in unser Land zu holen, die für ganz Deutschland zuständig ist. Alle wissen, sie hat ihren Sitz in Neustrelitz, und ihr Vorstand Jan Holze hat vorher unsere Landesstiftung geleitet. Und ich will mich ganz herzlich bedanken, dass auch die deutschlandweite Stiftung immer MV im Blick hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An dieser Stelle will ich uns noch einmal daran erinnern, dass manchmal gute Ideen am Anfang viel zu schnell zerredet werden, anstatt dass sie erst mal umgesetzt werden. Gegen die Ehrenamtsstiftung des Landes gab es erheblichen Widerstand, und ich bin meinem Vorgänger Erwin Sellering sehr dankbar, dass er standhaft war, diese Stiftung auf den Weg gebracht hat, damals mit Jan Holze, heute mit Adriana Lettrari und einem tollen Team. Diese Stiftung hilft vielen Vereinen, vielen Menschen, ist Motivation für viele mitzumachen. Herzlichen Dank für diese wichtige Arbeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Neben der Stiftung gibt es natürlich ganz viel Förderung der Landesregierung: das Verkehrstraining der Verkehrswacht, ehrenamtliche Fischereiaufsicht, Ausbildung von Seniortrainerinnen und Seniortrainern, Landfrauen, Landjugend, Begegnungsorte in den Dörfern. Wir fördern natürlich unsere Freiwillige Feuerwehr. Auch der Bürgerfonds Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an ehrenamtlich getragene Vorhaben, 5 Millionen Euro in diesem Jahr, und auch die Haftpflicht- und Unfallversicherung für alle Ehrenamtlichen, die nicht über ihre Organisationen abgesichert sind, sind konkrete Unterstützung. Die direkte Engagementförderung ist aber nur ein kleiner Teil dessen, was die Ehrenamtlichen insgesamt an Unterstützung bekommen. Von der Sportförderung – alleine 5 Millionen Euro für Projekte des Landessportbunds – profitieren vor allem freiwillig Engagierte im Sport. Das 50-Millionen-Programm für neue Feuerwehrgerätehäuser nach dem 50-Millionen-Programm für Fahrzeuge verbessert vor allem die Bedingungen für Freiwillige Feuerwehren. Und auch die Kulturförderung kommt bei ehrenamtlichen Kulturinitiativen an, die Förderung der Wohlfahrtspflege bei sozial engagierten Ehrenamtlichen, und die Ehrenamtsstiftung richtet sich vor allem an diejenigen Initiativen, die sonst nicht in den anderen Strängen dabei wären. Und so wird unsere Landesengagementförderung rund. Damit auch das Ehrenamt in Zukunft stark bleibt, haben wir erstmals in der Geschichte unseres Landes eine Engagementstrategie erarbeitet. Sie ist Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses mit vielen Akteuren aus der Zivilgesellschaft, unter anderem dem Landessportbund, Wohlfahrtsverbänden, Freiwilligenagenturen, Ehrenamtsstiftung und Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen. Mitwirkung und Mitbestimmung, das muss selbstverständlich sein. Die Ehrenamtlichen tragen ihren Beitrag und tragen ihre Initiative für die Weiterentwicklung des Ehrenamtes. Und an der Stelle möchte ich mich herzlich bedanken. Der Leitfaden mit vielen wertvollen Handlungsempfehlungen ist eben nicht in der Landesregierung alleine entstanden, sondern vor allem durch viele Mitwirkende aus dem Ehrenamt. Liebe Sozialministerin, allen Beteiligten an dieser Strategie herzlichen Dank für diese Arbeit, für diese Grundlage, unser Ehrenamt weiterzuentwickeln! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Es gibt mehrere Strategien, die diese gemeinsamen Handlungsempfehlungen aufzeigen. Die Gewinnung neuer Engagierter ist die erste Strategie. Und das ist auch das, was uns immer begegnet, wenn wir Vereine fragen, was braucht ihr. Dann gibt es immer zwei Dinge: Wir brauchen mehr Menschen, die mitmachen, und weniger Bürokratie. Und deswegen ist es wichtig, dass die Strategie Vorschläge enthält, wie wir Interessierte stärker informieren und besser gewinnen können. Und die zweite Strategie ist die Beteiligung durch Fortbildung und Beratung. Das bietet unsere Ehrenamtsstiftung schon mit großem Erfolg an, aber viele Engagierte sagen, wir brauchen bessere Rahmenbedingungen. Deshalb haben in Mecklenburg-Vorpommern Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit bereits Anspruch auf fünf Tage Freistellung im Jahr. Und auch beim Bürokratieabbau gibt es ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung des Zugangs zu staatlichen Zuschüssen. Das wird Schritt für Schritt umgesetzt. Digitale Antragsmöglichkeiten, vereinfachte Mitteilungspflichten und Auszahlungsverfahren können helfen, an dieser Stelle unbürokratischer zu sein. Und außerdem gibt es seit diesem Jahr eine höhere Ehrenamtspauschale bei der Steuer, ein wichtiges Signal für viele Ehrenamtliche. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aber der Staat alleine kann nicht das Ehrenamt unterstützen. Es gibt auch gerade im Bereich der Arbeitgeber viele, die das Ehrenamt unterstützen, die unterstützen, wenn der Feuerwehrkamerad zum Einsatz muss, die unterstützen, dass jemand eher losmuss, weil er zu einer wichtigen ehrenamtlichen Veranstaltung muss, die unterstützen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kinder- und Jugendsport aktiv sind. Und ich will mich an diejenigen, die es bereits ganz aktiv tun und Ehrenamt als Arbeitgeber als etwas Wertvolles ansehen, an die möchte ich mich richten, denn das ist das richtige Signal. Das ist ein wertvolles Signal auch an unsere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Bitte an alle anderen, das auch zu tun. Ich glaube, jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin, die über den eigenen Tellerrand hinausschauen, die sich ehrenamtlich engagieren, sind auch auf Arbeit ein großer Gewinn, und wir müssen alle das Ehrenamt stark machen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir wollen und wir müssen das Ehrenamt unterstützen, damit gerade kleine Organisationen auch in Zukunft Mitglieder finden, mit Landesförderung, aktiver Engagementpolitik, der Engagementstrategie, einem guten gemeinsamen Miteinander. Ich will zum Abschluss zu einem mir sehr wichtigen Punkt kommen. Es ist entscheidend, dass Ehrenamt unabhängig bleibt. Ehrenamt darf sich einmischen, Ehrenamt darf kritisch sein. Das ist Teil seiner produktiven Kraft und vor allem seines Rechts in einer Demokratie. Und wer, ich zitiere, wie die AfD die „Brechung der Macht der Nichtregierungsorganisationen“ als Regierungsprogramm ausruft, ist eine Gefahr für unsere Demokratie, ist eine Gefahr für den Zusammenhalt in unserem Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem Ziel, die Macht der sogenannten Nichtregierungsorganisationen, also vieler Menschen, die sich in unserem Land engagieren, für das Land, für die Demokratie, wer dieses Ziel hat, der geht an die Wurzeln unserer Demokratie. Die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, sich selbst zu organisieren und ihre Interessen in einer demokratischen Öffentlichkeit zu vertreten, ist Kern einer demokratischen, freien Gesellschaft, und die wollen wir bleiben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Wer wie Sie, sehr geehrte Damen und Herren der AfD, die Förderung gemeinnütziger Organisationen davon abhängig machen will, ob ihre Meinung ins eigene Weltbild passt, (Martin Schmidt, AfD: Was erzählen Sie denn da für einen Unsinn?! – Julian Barlen, SPD: Getroffene Hunde bellen!) bedroht unsere Demokratie, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) denn Meinungsfreiheit ist eines unserer wichtigsten demokratischen Grundwerte. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Wir haben in Deutschland erlebt und wurden gestern bitter daran erinnert, welchen Weg das Ehrenamt in autoritären politischen Verhältnissen nimmt, (Martin Schmidt, AfD: Sie wollen doch Parteien verbieten! Sie sind doch autoritär!) gleichgeschaltet, passt sich an, verliert an Bedeutung, verkümmert. Wir stehen dafür, dass wir ein freies Land bleiben. Die Freiheit der anderen und die Kritik der Zivilgesellschaft auszuhalten, ist manchmal anstrengend, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) aber die Voraussetzung dafür, dass wir alle frei in einer Demokratie leben können. Unsere Aufgabe, ein Land zu gestalten, in dem sich alle Menschen engagieren können, solange sie nicht die Rechte anderer verletzen, ein Land mit einem starken Ehrenamt, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) ein Land mit starken Rahmenbedingungen für das Ehrenamt, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) unser Land ist ein solches Land. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Freiwilliges Engagement hält uns zusammen und stärkt die Demokratie. Dafür bin ich dankbar, darauf bin ich stolz. Lassen Sie uns gemeinsam, alle Demokratinnen und Demokraten, alles dafür tun, dass es so bleibt! (Paul-Joachim Timm, AfD: Ihre Scheißparolen!) Vielen Dank! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Die Ministerpräsidentin hat die angemeldete Redezeit um sieben Minuten überschritten. Damit steht der Opposition, den Oppositionsfraktionen zusätzliche Redezeit zur Verfügung. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Schwesig, ich muss Ihnen sagen, Sie haben ja lange Zeit auch viel Richtiges gesagt, und am Schluss Ihrer Rede kamen Sie dann zum Kernpunkt. Und das ist wirklich eine bedenkliche Situation, dass Sie dieses wichtige Ehrenamt ausnutzen, (Heiterkeit bei Patrick Dahlemann, SPD) um Politik zu machen hier in diesem Land. Dass Sie das Engagement der Ehrenamtlichen ausnutzen, um gegen uns, gegen unsere Bürgerpartei zu wettern, (Minister Dr. Till Backhaus: Kennen Sie die Geschichte nicht?) das ist sozusagen unredlich, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und dafür sollten Sie sich wirklich schämen, die in Sippenhaftung zu nehmen. (Julian Barlen, SPD: Schämen sollten Sie sich, dass Sie das Ehrenamt so schwächen wollen! – Paul-Joachim Timm, AfD: Hör doch mal zu!) Denn, sehr geehrte Damen und Herren, denn sehr geehrte Damen und Herren, das Ehrenamt ist so wichtig für uns, und ich sage es noch einmal natürlich auch im Namen unserer Fraktion, (Julian Barlen, SPD: Deshalb wollten Sie auch alles wegkürzen beim Doppelhaushalt, weil Ihnen das so wichtig ist!) wir waren gestern auch bei der Gedenkveranstaltung dabei, und natürlich sagen wir danke schön für diese bewegende Gedenkveranstaltung. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Heuchelei!) Natürlich ist es inakzeptabel, (Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) dass Leute angegriffen werden, die ihre politische Meinung vertreten. (Julian Barlen, SPD: War kaum jemand da von Ihnen!) Aber ich sage Ihnen, wir waren am Wochenende, Landesparteitag der AfD, und da waren natürlich gerade ganz viele Antifa-Leute, die unsere Delegierten angegriffen haben, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) und auch die gehören dazu, auch das sind Leute, die sich engagieren, und die sparen Sie regelmäßig aus in Ihren Reden. (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke) Deshalb ist es so schade, dass Sie dieses wichtige Engagement jetzt versuchen, parteipolitisch zu missbrauchen, und das werde ich Ihnen jetzt noch in zwei/drei Sätzen oder in zwei/drei Wortbeiträgen noch mal klar kommunizieren, was da sozusagen falsch läuft in diesem Land. Denn, sehr geehrte Damen und Herren, das Ehrenamt ist wichtig. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Ehrenamt, wir haben 12.500 Vereine im Land, und wir haben 600.000 Menschen, die sich tatsächlich engagieren in Vereinen, bei der Feuerwehr, im Sport, in der Kultur, im sozialen Bereich, in der Heimatpflege, Naturschutz und natürlich auch in der Nachbarschaft. Doch diese beeindruckenden Zahlen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, sehr geehrte Damen und Herren, dass das Ehrenamt auch unter massivem Druck steht. Fast 90 Prozent der Engagierten nennen die Gewinnung neuer Mitglieder als größtes Problem, knapp 80 Prozent kämpfen mit der Finanzierung ihrer Arbeit, über zwei Drittel sehen die Besetzung von Ämtern als schwierig an. Und Sie kennen alle die Probleme, sie liegen auf der Hand. Es ist einerseits Überlastung der Ehrenamtlichen, die sich massiv, mit massiven Dokumentationspflichten auch rumschlagen müssen, Nachwuchsmangel, zum Glück nicht bei der Feuerwehr, bei der Jugendfeuerwehr, da geht es in die richtige Richtung, aber natürlich auch soziale Probleme, um sich greifender Hedonismus, dass man gar nicht bereit ist, sich irgendwie für die Gesellschaft zu engagieren. (Beifall Thore Stein, AfD) Das sind so Punkte, wo man sagt, Mensch, ich kümmere mich lieber um meine eigenen Angelegenheiten. Das ist in der Tat ein Problem, Mobilitätsdefizite und eben, das sprach ich an – und das sprachen Sie auch an, sehr geehrte Frau Schwesig, Bürokratie, nein, Sie sprachen es nicht an, das wollte ich für Sie ansprechen –, denn das haben Sie sozusagen natürlich ausgespart. Und es ist ja … Herr Holze, der Vorstand der DSEE, Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, der hat nämlich in einem Interview mal bekräftigt, wie problematisch diese Verwaltung ist dieser Ehrenamtlichen. Der sagte, 42 Tage pro Jahr, das sind sechseinhalb Stunden pro Woche, sind die Vereine mit Verwaltungsaufgaben beschäftigt. Aber 70 Prozent der Vereine haben natürlich gar keine hauptamtlichen Mitarbeiter, werte Kollegen, das sind Ehrenamtler, und die müssen sich sechseinhalb Stunden die Woche mit irgendwelchen Förderanträgen auseinandersetzen. Und das sehen wir kritisch, dass wir sozusagen die Freiheit dieser Vereine dort einschränken und dass Sie sie an die goldenen Zügel nehmen oder Ihnen goldene Zügel anlegen, um sie, ja, und das muss man auch so klar sagen, irgendwo auch zu lenken und auch eine gewisse politische Einflussnahme da vorzunehmen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Denn Engagement ist kein Selbstläufer, es beruht auf Zeit, auf Idealismus und auf Freiheit. Und genau deshalb muss Ehrenamt auch Ehrenamt bleiben – also Ehrenamt, nicht hauptberuflich. Deshalb sollten wir dort den Vereinen entgegenkommen, mit nicht noch immer mehr Auflagen, mit Nachweispflichten und Datenschutzvorschriften – die Datenschutz-Grundverordnung, sprechen Sie mal mit Vertretern der Vereine, da schlagen die die Hände über dem Kopf zusammen – und immer mehr Regulierungen. Denn es ist so, dass die Vereine sich immer mehr Strukturen oder Vollzeitkräfte zum Teil nicht leisten können, und diese Fördergelder, von denen Sie ja sprachen, die ja durchaus da sind, dass diese Fördergelder aber immer an schwierige Förderanträge gebunden sind und dass Sie das natürlich ganz bewusst machen, über irgendwelche Dokumentationsstellen dieses Geld zur Verfügung zu stellen. Sie sprachen es an, sehr geehrte Frau Schwesig, der Bürgerfonds, der Strategiefonds, der Vorpommernfonds, das sind alles Fonds, da stellen Sie sich, und das muss man ganz klar so sagen, als der reiche Onkel aus dem Westen hin – Herr Dahlemann kratzt sich schon am Kinn, (Patrick Dahlemann, SPD: Vorpommern liegt im Osten!) der kennt das, der war ja der Vorsitzende, der hat ja den Vorpommernfonds verwaltet –, der reiche Onkel aus dem Westen, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) der kommt und übergibt dann irgendwelche Förderschecks. Und dann stehen die Gemeindevertreter, dann stehen die Vereinsvertreter, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) stehen da als Applauskulisse und müssen noch artig Danke sagen. Da gibt es noch mal ein schönes Foto für die Presse, (Patrick Dahlemann, SPD: Konkrete Macher vor Ort unterstützen, das tut Ihnen weh! Das tut Ihnen weh!) für Sie, für die Vertreter, für die Abgeordneten vor Ort, und das wollen wir nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sehr geehrte Kollegen, wir wollen das Ehrenamt unterstützen, aber nicht durch diese Fördermittelbürokratie, (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) die Sie an den Tag legen, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) sondern wir wollen in der Tat die Vereine direkt unterstützen, ohne großartige Symbolik, die Sie ja auch immer wieder versuchen in die Öffentlichkeit zu zerren. Denn wir leben in einem Land, sehr geehrte Damen und Herren, in dem den Bürgern das Geld still und heimlich, der Großteil des Geldes wird ihnen still und heimlich aus der Tasche gezogen, und ein ganz kleiner Teil davon wird ihnen mit sehr großem Getöse wieder zurückgegeben. Das sehen wir ja in vielen Bereichen. Jetzt haben wir diese Großplakate wieder zur kostenfreien Kita, wo wir natürlich dafür sind. Ich weiß gar nicht, warum Sie als SPD uns immer unterstellen, wir seien gegen die kostenfreie Kita. Wir wollen bloß diese Werbemaßnahmen, die Sie sozusagen, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) die Sie sozusagen da vollziehen, die wollen wir unterbinden, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) dass andere dafür bezahlen und dass Sie sich damit wichtigmachen. (Julian Barlen, SPD: Sie wollten doch Gebühren wieder einführen!) Und das ist wieder ein gutes Beispiel, wie hier Geld genommen wird und Geld zurückgegeben wird, was dem Steuerzahler allerdings gehört, (Julian Barlen, SPD: Eigene Pressemitteilung lesen hilft! – Martin Schmidt, AfD: Fraktionsgeld!) und dass Sie sich damit wichtigmachen. Und das ist genau der Punkt, den Sie bei den Vereinen natürlich auch praktizieren, indem Sie dort kommen (Martin Schmidt, AfD: Schwesig-Werbung!) und denen die Fördermittel übergeben, die Fördermittelschecks, und dann sich sozusagen ins rechte Licht stellen wollen. Denn wie sozusagen die Realität aussieht, das kann ich Ihnen berichten aus meinem Wahlkreis. Beispiel Stavenhagen, Reuterstadt Stavenhagen, war unlängst eine Zeitungsmeldung – wir haben da auch eine Stadtvertreterin in Stavenhagen, ich weiß es also aus erster Hand –, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) dass die Gelder für 2025 für die Vereine, 50.000 Euro jährlich, nicht ausgezahlt wurden, weil es eine Haushaltssperre gab in Stavenhagen und weil das Geld offensichtlich nicht vorhanden ist. Das meinen wir, sehr geehrte Damen und Herren. Statten Sie die Kommunen so aus, dass sie in der Lage sind, ihre Vereine zu unterstützen, statten Sie die Landkreise so aus, dass sie in der Lage sind, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) die Sportförderung oder die freiwilligen Leistungen sozusagen durchzureichen oder auszureichen an die Sportvereine oder an die Kultureinrichtungen! Ich bin selber Mitglied im Kreistag Mecklenburgische Seenplatte, und Herr Butzki kann es bestätigen, wir haben einen Haushalt von 870 Millionen Euro, sehr geehrte Damen und Herren, und wir haben lediglich noch 2,4 Prozent freiwillige Leistungen in diesem Haushalt. Das ist Sportförderung, das sind Musikschulen, das ist Kulturförderung. 2,4 Prozent freiwillige Leistungen, normal sind 5 bis 10 Prozent. Das können wir uns aber gar nicht leisten als Landkreis, und deshalb sind natürlich die Vereine auch darauf angewiesen, bei der Landesregierung gegebenenfalls betteln zu gehen. Das wollen wir nicht! Wir wollen nicht, dass die Kommunen Bittsteller sind, wir wollen nicht, dass die Landkreise Bittsteller sind. Wir wollen die Kommunen und die Landkreise besser ausstatten, damit sie dieses Ehrenamt unterstützen können und dass sie die Vereine sozusagen finanziell entlasten können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Denn es reicht eben nicht aus, Urkunden zu verteilen und, wie gesagt, große Feste zu feiern. Das ist der falsche Weg. Und Frau Schwesig sprach ja auch die Ehrenamtskarte an, sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe dazu eine Kleine Anfrage mal gemacht zur Ehrenamtskarte. Das ist nicht so euphemistisch oder etwas euphemistisch dargestellt, denn der ganz große Kracher ist diese Ehrenamtskarte nämlich nicht, sehr geehrte Damen und Herren. 3,21 Millionen Euro wurden für die Ehrenamtskarte ausgegeben, von 2020 bis 2023 – viel Geld, aber bei den Ehrenamtlichen kam da kaum was an. (Patrick Dahlemann, SPD: Ach, so ein Quatsch!) Schauen Sie in die Kleine Anfrage, Herr Dahlemann! Wenn Sie die korrekt beantwortet haben als Landesregierung, dann müssen Sie mir da recht geben. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Es ist zum Beispiel so, dass ganz viel Geld für Werbung ausgegeben wurde. (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) Es wurde extra eine Agentur beauftragt für die Partnerakquise, das heißt, dass sich Partner sozusagen dazu bereiterklären und den Trägern, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) den Trägern, den Inhabern der Ehrenamtskarte Rabatte geben. Soll ich mal sagen, was da für Rabatte gewährt werden? Da gibt es fünf Prozent beim Bäcker, da gibt es zehn Prozent in ausgewählten Apotheken, oder 15 Euro kriegen Sie als Einmalzuschuss, wenn Sie eine Versicherung abschließen, aber nur, wenn Sie keine Reisekostenrücktrittsversicherung abschließen oder eine KFZ-Versicherung. Ja, liebe Kollegen, das ist das, womit wir unseren Ehrenamtlichen entgegenkommen wollen? (Patrick Dahlemann, SPD: Unerträglich!) Das ist das, womit wir unsere Ehrenamtlichen überzeugen wollen? (Patrick Dahlemann, SPD: Wir sind dankbar für jeden Partner!) Das ist lächerlich, und das ist sozusagen Geld, was verbraten wird in irgendwelchen Strukturen, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das ist absurd!) und das müssen Sie endlich einmal anerkennen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Fünf Prozent beim Bäcker! Danke, Herr Dahlemann!) Das sehen ja auch, und das sehen ja auch, sehr geehrte Damen und Herren, das sehen ja auch die Ehrenamtlichen selbst so. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Die Agentur im Übrigen hat nicht so sehr viel gebracht. Es ist eine Agentur beauftragt worden. Wir haben am 31.12.22 267 Partner gehabt, die diese Rabatte anbieten – (Patrick Dahlemann, SPD: Respekt! 267 Partner. Respekt!) also fünf Prozent beim Bäcker. September 2025, also drei Jahre später, haben wir 333 Partner gehabt, das sind circa 60 Partner mehr, 70 Partner mehr, und das ist natürlich nicht der große Wurf, sehr geehrte Damen und Herren, (Patrick Dahlemann, SPD: Jeder einzelne ein Gewinn!) und deshalb sagen ja auch diese Inhaber der Ehrenamtskarte, dass sie diese Vergünstigungen gar nicht nutzen. 92 Prozent – Herr Dahlemann, Sie gucken, aber lassen Sie sich das mal auf der Zunge zergehen –, 92 Prozent der Ehrenamtlichen sagen, dass sie diese Ehrenamtskarte, die Frau Schwesig ja hier gerade groß beworben hat, dass sie die kaum oder selten nutzen, weil es für sie einfach unattraktiv ist. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Es ist für sie einfach unattraktiv. Deshalb sollten Sie bei dieser Ehrenamtskarte nachsteuern. Das werden wir politisch weiterverfolgen, da werden wir Ihnen auch noch Ratschläge und Hinweise geben, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) denn so, wie es jetzt abläuft, ist es einfach falsch. Es wird viel Geld ausgegeben, und es kommt eben nicht bei den Ehrenamtlichen an, sehr geehrte Damen und Herren! (Patrick Dahlemann, SPD: Wertschätzung, Wertschätzung!) Ich möchte noch auf ein weiteres Problem hinweisen. Das ist in der Tat immer wieder offenkundig, dass das Ehrenamt leider, leider politisch instrumentalisiert wird. (Thore Stein, AfD: Genau!) Wir haben es gerade gehört, dass die Ministerpräsidentin es sich nicht verkneifen konnte, jetzt noch mal eine Attacke gegen uns, gegen die größte Oppositionspartei zu fahren, obwohl das an diesem Punkt gar nicht dazugehört, im Gegenteil. Aber ich erinnere mich an Frau Rösler. Frau Rösler, Sie selber haben sich hingestellt und gesagt: Wo es brennt, da muss man löschen, ich als Feuerwehrfrau weiß das. Da standen Sie vor einem Feuerwehrauto und haben gesagt, AfD-Verbot jetzt! (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD: Sehr gut!) Ja, liebe Kollegen, was ist denn das? Was ist denn das? Was soll denn das? Warum nutzen Sie das Ehrenamt, warum nutzen Sie die Feuerwehr und spannen sie für Ihre parteipolitischen Zwecke ein? Sie wissen doch ganz genau, dass der Rückhalt auch unserer Partei bei der Feuerwehr sehr groß ist. Aber wir machen das ja gar nicht, wir wollen ja gar nicht sozusagen die Politik in die Vereine reinbringen. Das machen Sie! Sie nutzen das, und leider machen Sie es auch folgendermaßen, dass Sie eben Druck aufbauen auf diese Vereine und sozusagen dann mit Fördermittelentzug insgeheim drohen. (Christian Winter, SPD: Stimmt doch gar nicht!) Deshalb haben viele Vereine natürlich auch Angst, sich dann auch zu uns zu bekennen. (Heiterkeit bei Michael Noetzel, Die Linke: Insgeheim!) Ja, da brauchen Sie gar nicht, da brauchen Sie gar nicht gleich so überzureagieren. Das wurde uns von mehreren Stellen berichtet, dass insbesondere Kollegen der SPD-Fraktion gesagt haben: Na wenn ihr mit denen euch abgebt, dann wird es wahrscheinlich keine Fördermittel mehr geben in der Zukunft. (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke – Beifall Horst Förster, AfD) Das, sehr geehrte Damen und Herren, das wird anders werden, (Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) das wird anders werden, nächstes Jahr, nein, dieses Jahr im September. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Glocke der Präsidentin) Und das ist dieses Dilemma, vor dem wir stehen, dass Sie dieses Ehrenamt nutzen, um sozusagen Politik damit zu machen. (Michael Noetzel, Die Linke: Immer dieses Verschwörungsgelaber!) Und deshalb schwindet ja auch das Vertrauen im Land gegenüber dem Staat, gegenüber der Politik, denn die Landesregierung setzt nicht auf Freiheit, sie setzt auf Kontrolle. Das Ehrenamt wird gepriesen als tragende Säule der Demokratie – wir haben es wieder gehört –, doch gleichzeitig wird es eingebunden in staatlich finanzierte Netzwerke, Koordinierungsstellen, MitMachZentralen, Beratungsstrukturen, alle abhängig von Fördermitteln, alle eingebettet in politische Zielvorgaben. Das ist kein freies Engagement mehr, das ist Vorfeldpolitik: Wer zahlt, bestimmt, wer fördert, setzt Grenzen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin selber in einem Verein, in einem Fußballverein aktiv viele Jahre. Ich habe auch jahrelang ehrenamtlich eine Jugendmannschaft dort trainiert und kenne das, die ganze Zeit, die man aufwenden muss dafür. Und ich sehe auch, dass, wie gesagt, einige Eltern da leider auch nicht mehr mitgezogen haben. Aber ich will Ihnen mal von einer Mitgliederversammlung berichten, die wir in unserem Fußballverein hatten. Da kam der Vereinsvorsitzende um die Ecke und hat gesagt, liebe Leute, wir müssen jetzt eine Satzungsänderung gegen Rechtsextremismus in unsere Satzung schreiben. Und ich lese Ihnen das jetzt mal vor: „Der Verein tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen eine Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen. Er fördert die soziale Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger.“ Da kann man nichts dagegen sagen, ist aber eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sehr geehrte Damen und Herren. Das stand bisher nicht in unserer Satzung, (Horst Förster, AfD: Gehört da nicht hin!) aber wir haben selber ausländische Spieler in unseren Vereinen, und da hat niemand Notiz davon genommen oder Anstoß daran genommen, dass das jetzt nicht in unserer Satzung steht. Auf meine Frage, warum wir das jetzt explizit in die Satzung schreiben müssten, meinte der Vereinsvorsitzende, ja, da hängen Fördermittel dran, denn wenn diese Satzungsänderung nämlich so explizit drinsteht, dann haben wir bessere Chancen auf Fördermittel. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Das, sehr geehrte Damen und Herren, das zeigt doch das Dilemma dieser ganzen Diskussion, die wir hier führen, dass Sie eben das Engagement nutzen, dass Sie das Ehrenamt nutzen, um politisch zu wirken. Das wollen wir nicht, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Christian Winter, SPD) Wir bedanken uns ausdrücklich bei diesen vielen Ehrenamtlichen da draußen, und ich sage Ihnen, es sind auch ganz viele AfD-Mitglieder dabei, die sich ehrenamtlich engagieren. Die machen da gar nicht viel Aufhebens darum, dass sie irgendwie in einer Partei sind oder nicht, sondern sie machen es einfach, weil es notwendig ist und weil sie mit Idealismus dahinterstehen. Deshalb sage ich Ihnen, (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Das ist Nihilismus!) deshalb sage ich Ihnen, bieten Sie dem Ehrenamt oder kommen Sie dem Ehrenamt mit Vertrauen, treten Sie dem Ehrenamt mit Vertrauen entgegen, sorgen Sie dafür, dass sich das Ehrenamt frei entfalten kann! Lassen Sie es nicht von Förderlogik abhängen, legen Sie nicht die goldenen Zügel an! Und bitte, bitte hören Sie auf, das Ehrenamt politisch zu beeinflussen, zu vereinnahmen! Das Ehrenamt ist zu wichtig dafür. Deshalb sagen wir ein großes Dankeschön an alle Ehrenamtlichen da draußen. Die AfD wird Sie weiter unterstützen, und wir werden es aber nicht wie andere Parteien an die große Glocke hängen. Danke schön, dass es Sie gibt da draußen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Herr Abgeordneter, mir liegt eine Kurzintervention durch Herrn Barlen vor.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Schult, ich muss sagen, auf diese Rede muss man sofort reagieren. Da passt das, was Sie hier gesagt haben, überhaupt nicht mit den Taten der AfD zusammen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Zunächst einmal halten wir fest, die AfD ist beim Thema Ehrenamt in diesem Land vollständig blank. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sie haben überhaupt keine Vorstellung davon, was die Hunderttausenden Menschen und Frauen hier im Land leisten. Das haben Sie versucht durch eine Aufzählung von Belanglosigkeiten, aber auch Unwahrheiten zu kaschieren. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Das weise ich zurück! Sie haben behauptet, unsere Ministerpräsidentin sei nicht auf das Thema Bürokratie eingegangen. Das ist falsch, das wissen Sie! Sie haben es wissentlich falsch behauptet. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Sie hat dargestellt, wie beispielsweise die Ehrenamtsstiftung das Förderwesen komplett digital gemacht hat – Vorreiterposition in Deutschland, wie die Verwendungsnachweisprüfung auf ein Minimum reduziert worden ist – alles für das Ehrenamt! Das ist der eine Punkt. Da müssen Sie sich dazu bekennen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) dass Sie hier die Unwahrheit am Pult sagen, wider besseres Wissen, und vor allem aber an Ihren Taten werden wir Sie messen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Hier hat eine Ost-Fraktionsvorsitzenden-Konferenz der AfD letzte Woche beschlossen, der Zivilgesellschaft das Handwerk legen zu wollen, es brechen zu wollen. Das sind die Worte dieser Erklärung. (Thore Stein, AfD: Das hat nichts mit Ehrenamt zu tun! – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie verwechseln da was, Sie verwechseln da was!) Dazu passt, was die AfD noch im Dezember in diesem Saal hier veranstaltet hat. Sie haben einen Frontalangriff auf das Ehrenamt gestartet. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Sie haben sich als Totengräber der Zivilgesellschaft hier aufgespielt. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Minus 7,2 Millionen Streichungen wollte die AfD beim Bürgerfonds durchsetzen. (Patrick Dahlemann, SPD: Skandal!) Sie wollten fast 7 Millionen für die Tausenden Ehrenamtsprojekte in Vorpommern und im östlichen Mecklenburg streichen, (Patrick Dahlemann, SPD: Frechheit!) Hunderttausende beim Jugendring, bei den Gedenkstättenfahrten, bei der Frauenpolitik, bei Demokratieprojekten. Das alles wollten Sie streichen, (Thore Stein, AfD: Andere Schwerpunkte setzen!) und erzählen hier solche heuchlerischen Worte. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Schämen sollten Sie sich! Mit Ehrenamt hat die AfD in Mecklenburg-Vorpommern nichts am Hut. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Herr Schult, möchten Sie darauf erwidern?
Enrico Schult AfD
Ja, sehr gerne, vielen Dank! Herr Barlen, ich weiß nicht, ob Sie mir zugehört haben, aber ich war selber, wie gesagt, viele Jahre Jugendtrainer, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) bin ehrenamtlich aktiv gewesen, viele meiner Kollegen ähnlich. Insofern weise ich das entschieden zurück, dass Sie – und auch in Feuerwehren und in Vereinen sind wir tätig –, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und insofern weise ich das entschieden zurück, dass wir als AfD uns nicht ums Ehrenamt kümmern. (Patrick Dahlemann, SPD: Schlimm, was Sie hier machen!) Und anders als Sie, als Kleinstpartei auf kommunaler Ebene, haben wir auf kommunaler Ebene mittlerweile auch schon was zu sagen. Wir entscheiden, wer Förderungen bekommen, wir entscheiden, (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Das klingt wie eine Drohung!) wer sozusagen dort begünstigt wird. Deshalb ist es ganz wichtig, (Julian Barlen, SPD: Du sollst nicht drohen!) deshalb ist es ganz wichtig, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Glocke der Präsidentin) dass wir da sozusagen auch in den Austausch gehen mit den Vertretern vor Ort. Was Sie angesprochen haben, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, das ist ja genau das, was wir auch immer wieder kommunizieren, das habe ich ja auch an dieser Stelle kommuniziert: Wir brauchen nicht den Bürgerfonds, wir brauchen keinen Julian Barlen, der sich da hinstellt und sagt, liebe Freunde, wir haben jetzt hier 2.000 Euro für euch lockergemacht, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig!) für eine intransparente Übergabe über den Bürgerfonds. Wir brauchen auch nicht den Vorpommernfonds, (Martin Schmidt, AfD: Verlängertes SPD-Portemonnaie!) dass sich Herr Miraß hinstellt und sagt, ja, liebe Freunde, guckt mal, ich bin hier, ich bin der Vorpommern-Staatssekretär, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) huldigt mir! Super! Alle stehen als Applaudier-Kulisse in der Gemeindevertretung. Ich weiß nämlich, wie das … (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Ich weiß nämlich, wie das vor Ort aussieht, ich weiß, wie das vor Ort aussieht. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Wir wollen als AfD-Fraktion, dass die Kommunen und die Landkreise finanziell besser ausgestattet sind, dass sie selber entscheiden können. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: So ist das. Echte kommunale Mitbestimmung!) Da sitzen nämlich die kommunal gewählten Vertreter, nicht Sie, nicht Herr Barlen und Herr Miraß, oder weiß ich, wer da durchs Land tingelt. Da sitzen die Vertreter vor Ort, und die sollen entscheiden, wo das Geld hingeht. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Deshalb haben wir einen Haushaltsänderungsantrag gestellt, 100 Millionen mehr Infrastrukturpauschale, sodass die Kommunen selber entscheiden können, okay, wir möchten diese freiwilligen Leistungen zahlen, und dann möchten wir dieses oder jenes Engagement nämlich fördern und nicht dieses politische Engagement, wo Sie immer wieder darauf abzielen, (Der Abgeordnete Julian Barlen spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon. – Thore Stein, AfD: So, wie Sie es auch machen! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD – Glocke der Präsidentin) das politische Engagement, wo Sie immer darauf abzielen. (Der Abgeordnete Julian Barlen spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Wir wollen tatsächlich die Vereine, die unermüdlich aktiven Vereine – ob Feuerwehr, ob Sportvereine, Heimatverein, Kulturvereine –, die wollen wir unterstützen, und dafür kämpfen wir, (Der Abgeordnete Julian Barlen spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) sehr geehrte Damen und Herren! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen, (Julian Barlen, SPD: Kein Wort zu der Unwahrheit gegenüber der Ministerpräsidentin!) vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Thore Stein, AfD: Sie haben noch Redezeit, Herr Barlen!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weise noch einmal darauf hin, dass die Kurzintervention zwischen den beiden Rednern stattfindet. Wenn aber entsprechend die Erwiderung stattfindet, bitte ich auch darum, dass der Redner, der die Kurzintervention gehalten hat, doch entsprechend die Kommentare, sich damit zurückhält. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Peters.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Ich glaube, was das Ehrenamt am allerwenigsten braucht, ist lautes Geschrei und parteipolitischer Dissens, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Enrico Schult, AfD, und René Domke, FDP) der sozusagen nur denjenigen nützt, die hier sich als Protagonisten aufspielen. Meine Damen und Herren, es ist völlig richtig und an jeder Stelle richtig und notwendig, das Ehrenamt zu loben. Das passiert sehr häufig, das passiert auch hier und heute. Deswegen ist es richtig, dass wir das Ehrenamt heute in der Aktuellen Stunde auch miteinander diskutieren, das besprechen und auch die Dinge durchaus benennen, die in den letzten Jahren Gutes, wo auch Politik etwas Gutes für das Ehrenamt geschaffen hat. Ich kann mich auch noch an einen Strategiefonds erinnern, den wir zu gemeinsamen Regierungsverantwortungszeiten mal aufgelegt haben. Ich war da anfangs selbst, als das initiiert wurde, als ich noch nicht diesem Hohen Hause angehörte, etwas skeptisch. Ich habe gedacht, na ja, muss es noch dieses Programm geben?! Aber ich konnte mich dann selbst davon überzeugen, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) wie unbürokratisch, wie unbürokratisch gerade ... Ja, Sie lachen. Sie lachen ... (Thore Stein, AfD: Kurz vorm Wahlkampf, Herr Peters!) Nein, nein, nein! (Enrico Schult, AfD: Hat Ihnen aber nicht geholfen.) Sie lachen mal wieder. (Thore Stein, AfD: Wir lachen über Ihre Sentimentalitäten hier.) Sie verunglimpfen mit dem Lachen wieder ein wirklich wichtiges Programm. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und Sie können ja diejenigen mal fragen, die in den Genuss dieser Förderung gekommen sind, wie unbürokratisch geholfen werden konnte, insbesondere im ländlichen Raum. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und da muss man ehrlicherweise sagen, da gab es so viele Bedarfe, so viele Hemmnisse und da konnten so viele Blockaden gelöst werden und das Ehrenamt gestärkt werden. (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und das ist ein Instrument, das leider dann in der neuen Regierungszeit unter Rot-Rot, (Zuruf von Horst Förster, AfD) unter der Linksregierung stark geschliffen wurde. Jetzt haben wir so einen Bürgerfonds, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) der aber bei Weitem nicht die Dimension eines Strategiefonds ausgemacht hat. Ich kann mich erinnern, wir haben diesen Strategiefonds aus Haushaltsresten gespeist, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) sozusagen das, was dann noch übrig war. Und das war doch einiges. Und das konnten wir in diesen Strategiefonds gießen und konnten da Etliches davon auch Gutes tun im Land Mecklenburg-Vorpommern. Insofern wäre es vielleicht an der Zeit, diesen Strategiefonds in dieser Dimension auch wiederzubeleben. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sonntagsreden und warme Worte reichen aber nicht. Und heute ist vieles erwähnt worden und gelobt worden, was schon passiert ist, aber ich glaube, Politik, ernsthafte Politik hat auch die Aufgabe, in die Zukunft zu schauen, nicht nur zu resümieren und zu gucken, was können wir jetzt auch wieder erreichen für das Ehrenamt. Und ich schaue mir natürlich schon auch den wachsenden Druck des Ehrenamtes an. Das Thema Bürokratie ist gefallen. Ich war kürzlich auf der Insel Usedom und habe da mit einem Trainer gesprochen, der eine junge Handballmannschaft trainiert und der mir dann davon berichtete, wie sehr er dann sozusagen noch mal genötigt wurde, 1,40 Euro irgendwo in der Abrechnung, das konnte er nicht irgendwie identifizieren, die haben gefehlt, und ein wahnsinniger Aufwand, der da betrieben werden musste. Und natürlich kann man sagen, ja, es muss alles richtig sein, das ist auch ein richtiger Anspruch, aber bei 1,40 Euro die Leute so zu drangsalieren, finde ich auch irgendwie völlig unanständig, muss man ehrlicherweise sagen. Und es gibt nicht wenige, die sagen, mein Gott, ich möchte mein Ehrenamt ausleben und nicht die Zeit dafür nutzen, irgendwelche Zettelwirtschaft zu betreiben und irgendwelche Unterschriften zu leisten beziehungsweise irgendwelche Dokumentationspflichten auszufüllen. Und da müssen wir auch ran, das ist eine gemeinsame Aufgabe, die wir haben. Ich glaube, es ist wichtig, das Thema Entbürokratisierung im Zusammenhang mit dem Ehrenamt viel stärker auch in der politischen Debatte aufzubringen und hier etwas zu leisten. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Thore Stein, AfD: Eben nicht zugehört? Das ist doch schon umgesetzt.) Was ich aber noch, (Julian Barlen, SPD: Haben wir ja gerade gemacht.) was ich aber noch viel dramatischer finde, ist, dass wir natürlich, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und die ehrenamtlichen Bürgermeister sind ja genannt worden, nicht nur die ehrenamtlichen Bürgermeister, (Zuruf von Thore Stein, AfD) auch die Freiwilligen Feuerwehren, das Thema Brandschutz, all das ist genannt worden, und jetzt müssen wir mal ehrlich schauen, was ist denn da gerade passiert. Diejenigen Ehrenamtler übernehmen teilweise pflichtige Aufgaben. Das sind pflichtige Aufgaben auf der gemeindlichen Ebene. Wenn wir über das Thema Brandschutz reden, das wird von Ehrenamtlern abgeleistet. Und ich sage auch, ehrenamtliche Bürgermeister, das ist ja eine Aufgabe, die eine solche Verantwortung mit sich bringt, wo ich mich frage, wie können wir die denn in ihrem Verantwortungsdasein noch stärker unterstützen. Und deswegen sage ich ganz deutlich, wir können auch hier das Signal senden, dass wir die Aufwandsentschädigung, die die bekommen, mal komplett steuerfrei stellen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP) Das ist ja nur bis zu einer bestimmten Grenze der Fall, danach schlägt der Fiskus dramatisch zu. Und ich sage Ihnen ganz deutlich, das wäre doch ein klares Signal, dass wir denjenigen mal sagen, wir unterstützen euch wirklich, gerade weil ihr teilweise pflichtige Aufgaben übernehmt. Wir sind dafür, komplette Steuerfreiheit für diejenigen, die diese verantwortungsvollen Tätigkeiten übernehmen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP) Das ist eine Botschaft, der wir uns gerne gemeinsam anschließen können. Die beiden Ehrenamtsstiftungen, die wir haben – einmal die Landesehrenamtsstiftung und die Ehrenamtsstiftung des Bundes –, sind hier schon in der Debatte erwähnt worden. Ich will noch mal deutlich in Erinnerung rufen, dass es ein großer Erfolg ist, nicht nur, dass wir die Ehrenamtsstiftung des Landes hier haben, sondern es damals auch geglückt ist, und da muss ich schon sagen, das war vor allem der Druck der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag und der Protagonisten, die wir aus unserem Land haben, die dafür Sorge getragen haben, dass die Bundesehrenamtsstiftung ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern in Neustrelitz hat. Das ist ein großer Erfolg, und der eine oder andere Abgeordnete hier aus unseren Reihen weiß das auch, denn wir haben mit Jan Holze und anderen natürlich dort Ansprechpartner, die wir schnell mal kontaktieren können, wenn wir in den Wahlkreisen festgestellt haben, hier gibt es auch einen dringenden Handlungsbedarf. Und hier muss ich wirklich sagen, da wird unbürokratisch geholfen. Und deswegen kann ich mich dem Dankeschön, das hier auch schon ausgesprochen wurde namens meiner Fraktion, auch nur anschließen. Also danke für diese tolle Arbeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Aber ich schaue natürlich – und das ist im Sinne einer jeden Opposition –, natürlich auch kritisch auf das, was wir hier gemacht oder auch nicht gemacht haben. Und nicht gemacht haben wir diverse Unterstützungsvorschläge der CDU-Fraktion, die wir im Rahmen der Haushaltsberatungen Ihnen vorgeschlagen haben. Und die Freiwilligen Feuerwehren, der Brandschutz, alles schon Thema hier gewesen im Rahmen der Debatte, und wir haben Ihnen unter anderem vorgeschlagen, den Landesfeuerwehrverband besser auszustatten. Wir haben Ihnen vorgeschlagen, Jubiläumszuwendungen für Katastrophenschutzhelfer stärker finanziell zu unterstützen, Jubiläumszuwendungen auch nach dem Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz stärker zu unterstützen, wir haben Brandschutzerziehung an Schulen vorgeschlagen – alles wichtige Dinge, womit auch das Ehrenamt noch gestärkt werden kann und insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren. Und wenn wir ehrlich sind, das sind ja nicht einfach nur Feuerwehren, weil die da ein gutes Miteinander pflegen und weil sie eine der wenigen letzten Stützen insbesondere im ländlichen Raum sind, sondern weil sie unsere Sicherheit mitgarantieren. Hier haben wir Vorschläge gemacht, die sind leider alle abgelehnt worden. Und deswegen muss ich schon sagen, wer es ernst meint mit dem Thema Ehrenamt, der muss hier auch eine klare politische Priorität setzen. Wir als CDU tun das, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und ich will auch noch mal die Ehrenamtskarte in Erinnerung bringen. Ich habe jetzt hier heute in der Debatte, ja, wir haben die Ehrenamtskarte – und, Frau Klingohr, da hätte ich mir schon gewünscht, noch mal in die Vergangenheit zu schauen, es ist zwar nichts, was uns insgesamt nach vorne bringt, das gebe ich gerne zu –, aber zur Wahrheit gehört schon, wir haben in der vergangenen Legislaturperiode massiv darauf gedrungen, dass diese Ehrenamtskarte kam. Und sie kam viel, viel zu spät. Sie kam Gott sei Dank dann irgendwann. Auch ein Bürgerbeauftragter Matthias Crone hat immer wieder auch darauf hingewiesen, lasst uns doch dieses Projekt umsetzen. Es hat ein paar Jahre gebraucht, aber wir haben das gemeinsam dann in der letzten Legislatur umgesetzt. Und ich wäre sehr dafür, dass wir nicht nur diese Ehrenamtskarte hier in einer Aktuellen Stunde miteinander diskutieren, sondern vielleicht auch mal in den Ausschüssen und hier auch im Plenum darüber reden, wie wir die Ehrenamtskarte ausweiten können, wie wir noch mehr Leute, die sich ehrenamtlich engagieren, damit ausstatten können und auch das Angebot noch mal nachschärfen. Das macht die Ehrenamtskarte doch noch mal weitaus attraktiver. Da habe ich leider hier nicht viel gehört. Ich kann Ihnen aber versprechen, wir werden als Landtagsfraktion entsprechende Vorschläge in den nächsten Wochen und Monaten unterbreiten. Meine Damen und Herren, das ist sicherlich ein wichtiger Punkt, um das Ehrenamt allgemein zu stärken. Und ich will trotzdem sagen, es gibt immer noch Bedarfe. Es gibt immer noch wieder viele, viele Hinweise darauf, dass das Ehrenamt sich nicht ausreichend unterstützt fühlt. Es gibt viele Würdigungen. Ich durfte kürzlich bei einer sehr würdevollen Veranstaltung – Frau Klingohr war ja auch dabei – bei der Volkssolidarität dabei sein. Ich fand das wirklich wahnsinnig toll, wie das gemacht wurde, wie man diejenigen, die dort gerade auch in einem schwierigen Umfeld sich engagieren, wie man diese Menschen unterstützt und auszeichnet, wie man Ehrenamt sichtbar macht. Ich glaube, das ist tatsächlich etwas, was wir nicht stark genug immer wieder auch betonen müssen, dass das stärker auch unterstützt werden muss. Dafür kann Landespolitik einen großen Beitrag leisten. Und wenn dort Vorschläge kommen, haben Sie uns immer an Ihrer Seite. Wir sollten diese zivilgesellschaftlichen Organisationen stärken darin, dass sie das Ehrenamt immer auch wieder fördern und auch sichtbar machen. Das war wirklich eine wirklich tolle Veranstaltung. Und es zeigt eben auch, dass bei uns im Land Mecklenburg-Vorpommern, in unserer Struktur (ländliche Regionen) es immer wichtiger wird, dass das Ehrenamt auch vor Ort existieren kann. Oftmals ist es eben nur die Freiwillige Feuerwehr, ist es die Kirche, ist es aber auch die Volkssolidarität, die mit Angeboten etwas schafft, was in unserer Gesellschaft unverzichtbar geworden ist. Und das Thema Einsamkeit, das ist hier heute zu Recht angesprochen worden. Da bin ich Ihnen auch sehr dankbar dafür, denn das ist eines der Themen, mit denen wir uns in dieser Gesellschaft, in der wir uns befinden, viel stärker auseinandersetzen müssen. Einsamkeit ist etwas, was viel stärker auch um sich greift. Und die Folgen sind hier schon skizziert worden. Insofern ist auch hier ein klares Plädoyer von meiner Fraktion: Unterstützen wir diejenigen, die gerade im ländlichen Raum Angebote schaffen, um hier etwas entgegenzuwirken, um Angebote zu schaffen, damit Menschen sich nicht einsam fühlen müssen! Diejenigen sollten wir weiterhin unterstützen. Dafür stehen wir bereit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP) Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche mir, ich wünsche mir wirklich, dass wir das Thema Ehrenamt nicht nur in Aktuellen Stunden behandeln und nicht nur, wenn wir alle als Festredner irgendwo eingeladen werden, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) sondern dass wir jede Sitzungswoche eigentlich nutzen, um dieses Thema zu unterstützen, und auch genau konkret gucken, wo können wir da ansetzen. – Herzlichen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Fachhochschule Güstrow. Herzlich willkommen bei uns im Landtag! Schön, dass Sie heute hier sind! Ich rufe auf für die Fraktion Die Linke die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir würdigen in dieser Aktuellen Stunde etwas, das man nicht kaufen, nicht erzwingen und nicht verordnen kann: freiwilliges Engagement. Es entsteht dort, wo Menschen sich entscheiden, füreinander da zu sein, mit Zeit, Mut und Verantwortung. Und genau das macht Mecklenburg-Vorpommern stark. In einer Welt, die immer schneller, lauter und manchmal auch kälter wird, ist Zuwendung, ist Zeit ein kostbares Gut. Und doch gibt es so viele Menschen in unserem Land, die genau diese Zeit verschenken, Tag für Tag, Monat für Monat, Jahr für Jahr: Rund 25.000 Menschen engagieren sich in unseren Freiwilligen Feuerwehren – ehrenamtlich. Sie retten, löschen, bergen, schützen und noch so viel mehr. In unseren Sportvereinen übernehmen viele Tausende Ehrenamtliche Verantwortung als Trainer/-innen, Übungsleiter/-innen, Vorstände oder Schiedsrichter/-innen. Sie sorgen dafür, dass Kinder Sport treiben, Jugendliche Gemeinschaft erleben und ältere Menschen in Bewegung bleiben, oft in Orten, in denen es sonst kaum Angebote gibt. In der Kulturarbeit halten Ehrenamtliche Theatergruppen, Chöre, Lesekreise, Dorfkultur am Leben. Sie organisieren Veranstaltungen oft in Eigenregie, mit viel Herzblut und wenig Geld. In der Nachbarschaftshilfe, in Tafeln, Initiativen gegen Einsamkeit oder in der Begleitung älterer Menschen leisten Ehrenamtliche täglich soziale Arbeit, die man nicht einfach ersetzen kann. Sie hören zu, sie bleiben auch dann, wenn es anstrengend wird. Sie helfen Geflüchteten beim Ankommen, sorgen dafür, dass Menschen, die kaum noch wissen, wie sie über den Monat kommen, nicht alleingelassen werden. All das geschieht oft still, ohne Applaus, ohne große Bühne, aber mit einer Wirkung, die man nicht hoch genug schätzen kann. Diese Menschen zeigen uns jeden Tag, eine Gesellschaft lebt nicht nur von dem, was sie besitzt, sondern von dem, was sie füreinander tut. Freiwilliges Engagement braucht auch Mut, den Mut hinzusehen, wo andere wegschauen, den Mut, Verantwortung zu übernehmen, wo es unbequem wird. Engagement heißt oft, den ersten Schritt zu gehen, ohne zu wissen, ob jemand folgt. Es heißt, sich einzumischen, mitzuwirken, mitzugestalten. Und genau dieser Mut ist es, der unsere Demokratie trägt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Demokratie ist kein Zuschauersport. Sie lebt davon, dass Menschen sich beteiligen, dass sie Haltung zeigen, dass sie Verantwortung übernehmen. Ehrenamtlich Engagierte sind deshalb nicht nur Helfende. Sie sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Und gerade in Zeiten, in denen Hass, Ausgrenzung und Verächtlichmachung lauter werden, braucht es Menschen, die Brücken bauen, Menschen, die Räume offenhalten im wahrsten Sinne des Wortes. Es braucht Menschen, die zeigen, wir lassen niemanden zurück. Und deshalb möchte ich Danke sagen, Danke an alle, die sich engagieren, Danke an alle, die einfach loslegen, oft neben Beruf, Familie, Pflege und eigenen Sorgen. Durch sie wird unser Leben wärmer, menschlicher, zusammenhängender. Und Ehrenamt stiftet Sinn. Es gibt Halt für andere und für sich selbst. Mit Zeit, Mut und Verantwortung entsteht etwas, das unbezahlbar ist: Zusammenhalt. Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ehrenamt ist kein Selbstläufer. Es braucht Unterstützung, Verlässlichkeit und gute Rahmenbedingungen. Und Vorschläge wie beispielsweise die komplexe Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen, Herr Kollege Peters, die kann man natürlich diskutieren und soll man auch diskutieren, und Sie haben natürlich die Möglichkeit, diese auch auf die Bundesebene zu tragen, da, wo es entschieden wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement, die Ehrenamtskarte und die Engagementstrategie des Landes sind wichtige Schritte, um Engagement zu stärken, sichtbar zu machen und weiterzuentwickeln. Die Ehrenamtsstiftung ist eine Ansprechpartnerin, eine Begleiterin, eine Unterstützerin und oft auch eine Mutmacherin. Die Stiftung hilft dabei, Ideen tragfähig zu machen, sie unterstützt durch Förderung und lässt Engagement sichtbar werden. Und sie bringt die Erfahrung aus dem Ehrenamt dorthin, wo Entscheidungen getroffen werden. Und das ist ganz wichtig, das ist gelebte Verbindung zwischen Praxis und Politik. Dass diese Stiftung eine Erfolgsgeschichte ist, liegt vor allem an den Menschen, die sie tragen. Mein herzlicher Dank gilt all denen, die dort Tag für Tag beraten, zuhören, begleiten und stärken, und wie sich zeigt, mit spürbarer Wirkung für das Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Zur Wertschätzung gehört auch, dass Engagement gesehen und anerkannt wird. Die Ehrenamtskarte ist dafür ein gutes Beispiel. Es ist heute schon gesagt worden, mehr als 300 Partnerunternehmen machen inzwischen mit und über 3.300 Ehrenamtliche haben diese Karte erhalten. Das sind Zeichen des Respekts gegenüber Menschen, die Verantwortung übernehmen. Natürlich ersetzt eine Karte nicht den Dank, den Ehrenamtliche verdienen. Aber sie zeigt, ihr Einsatz wird gesehen. (Enrico Schult, AfD: Aber die nutzen das doch gar nicht, Frau Rösler.) Und bei aller Anerkennung erleben wir, (Enrico Schult, AfD, AfD: 92 Prozent nutzen das nicht.) bei aller Anerkennung erleben viele Engagierte (Enrico Schult, AfD, AfD: Sagen Sie doch mal was dazu!) jedoch auch eine andere Realität. Sie spüren Verunsicherung, sie spüren Misstrauen und manche spüren auch Angst. Vor allem Vereine und Initiativen, die sich klar zu demokratischen Grundwerten bekennen, geraten unter Druck, nicht, weil sie parteipolitisch arbeiten, sondern weil sie Haltung zeigen, weil sie sagen, Rassismus, Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit haben hier keinen Platz. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau das, meine Damen und Herren, das ist der AfD und politischen Akteuren von rechts außen ein Dorn im Auge. Sie stellen genau diese demokratische Haltung infrage. Sie behaupten, Engagement für Demokratie sei zu politisch, sei nicht nötig. Sie unterstellen mangelnde Neutralität. Sie nutzen parlamentarische Anfragen oder öffentliche Kampagnen, um Zweifel zu säen und Organisationen unter Rechtfertigungsdruck zu setzen. Diese Angriffe betreffen nicht nur einzelne Regionen, sondern sind bundesweit zu beobachten. Sie betreffen Organisationen wie miteinander e. V., Alternatives Wohnen e. V., die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Vor Kurzem noch vom Verfassungsschutz beobachtet.) Flüchtlingsräte, Greenpeace, die OMAS GEGEN RECHTS oder lokale Bündnisse, queere Initiativen oder zum Beispiel auch das klex in Greifswald oder den Internationalen Fußball-Club in Rostock. (Martin Schmidt, AfD: Das war klar, dass Sie das verteidigen.) Sie werden diskreditiert, um sie einzuschüchtern. (Thore Stein, AfD: Es wurden ja Beispiele genannt.) Aber das, meine Damen und Herren, werden wir nicht zulassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zivilgesellschaft darf und muss Haltung zeigen. (Torsten Koplin, Die Linke: Richtig!) Unser Dank an die Engagierten ist deshalb verbunden mit Schutz und mit Rückhalt. Wer sich für Demokratie einsetzt, soll und muss wissen, wir stehen zusammen. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern braucht eine starke, vielfältige und mutige Zivilgesellschaft. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ehrenamtliche hier sicheren Boden unter den Füßen haben, dass Vereine frei arbeiten können und das freiwillige Engagement das bleibt, was es ist: das Herz unseres Zusammenlebens, mit Zeit, mit Mut, mit Verantwortung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Freiwilliges Engagement ist für mich so etwas wie eine Freundschaft unter Fremden und schon deshalb etwas so Wunderbares, der Stoff, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) der Stoff, aus dem meine Held/-innen sind und der aus uns allen Superheld/-innen macht, weil wir genau wie die Super Heroes des Marvel Universe und auch die von Marc-Uwe Kling über uns hinauswachsen, um etwas füreinander und miteinander zu tun, ganz aus freien Stücken, (allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin) völlig ohne Verpflichtungen und ohne jede Vergütung, einzig und allein, weil es richtig und weil es gut ist und weil es guttut, das zu tun, was wir können und wollen, nur weil wir es können und wollen, und zwar nicht allein, sondern mit anderen und für andere. Wir investieren dabei freie Zeit, übriges Geld, überschüssige Energie, nicht gebrauchte Waren, ungenutzte Räume und Flächen, verfügbare Fahrzeuge oder unbesetzte Sitzplätze, brachliegendes Wissen, Kontakte und Fähigkeiten. Wir bekommen dabei ein Lächeln und ein gutes Gefühl zurück, weil wir dabei Missstände korrigieren, Gefahren abwenden, Chancen ausgleichen, Einsamkeit beenden, Gemeinschaft stiften und unsere Gesellschaft stärken. Was wir so miteinander anpacken, führen wir gemeinsam zu einem Happy End. Wir reichen Unbekannten die Hand, tauschen etwas aus und machen Fremde zu Freund/-innen. Aber warum brauchen wir das? Was macht freiwilliges Engagement so anders als hauptamtliche Beschäftigungen? Warum kann reguläre Arbeit das nicht erledigen? Warum regelt das nicht der Markt? Was tun wir da eigentlich? Wenn schon gratis, dann hoffentlich nicht umsonst. Hannah Arendt, auch so eine meiner Held/-innen, fragt in ihrer Ethik des Tuns ihrer „Vita activa“ (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Coole Frau!) von 1958 genau danach, was wir tun, wenn wir tätig sind. Dabei unterscheidet sie klar zwischen a) der einen, der reinen Arbeit, in der wir unser nacktes Überleben durch Erwerb, Ernährung, Gesundheit und Pflege sichern, b) dem Herstellen, indem wir technische, künstlerische und geistige Produkte erzeugen, die unsere Arbeit und unser Überleben erleichtern, und c) dem eigentlichen Handeln, indem wir zueinander in Beziehungen treten, uns umeinander kümmern, miteinander verhandeln, Verhältnisse aufbauen, diese unterhalten und sie weiterentwickeln, nämlich um Arbeit, also Überleben und Herstellen, also Erleichterungen, auch Sozialräume übergreifend sowie im Generationenwechsel solidarisch und nachhaltig mit einem Maximum an individueller Freiheit zu organisieren. So arbeiten alle Lebewesen, um zu überleben. Manche erleichtern sich das durch Werkzeuge. Doch nur Menschen handeln. Der Unterschied ist Empathie. Das beginnt mit der Care-Arbeit in der Familie, weitet sich aus auf Freundschaftsdienste und Nachbarschaftshilfen, entfaltet sich in jeglicher Form von Bildung und Forschung, verabredet sich im bürgerschaftlichen Engagement und reicht bis zum Einsatz für mehr Demokratie. Dieses Handeln im Übergang zwischen dem privaten und dem öffentlichen Raum ist immer politisch, manchmal, aber nicht unbedingt und häufig überhaupt nicht parteipolitisch, aber stets eigensinnig und zugleich uneigennützig und eingreifend auf die Polis, also auf bestimmte politisch verfasste Einheiten bezogen, auf die Familie, den Freundeskreis, die Nachbarschaft, den Lebensort, die Heimatregion, unseren Planeten, unsere Nachwelt, gesellschaftliche, staatliche oder wirtschaftliche Mängel ausgleichend und die gemeinsame Gegenwart und Zukunft gestaltend. In dieser ganzen Breite fungiert Zivilgesellschaft als vielfältiges und authentisches Korrektiv. Unser engagiertes Handeln wurzelt in der Verantwortung füreinander. Es findet seinen Nährboden im Vertrauen aufeinander. Es gedeiht im milden Klima von Förderung und Anerkennung. Es erblüht in regelbasierten Bündnissen miteinander, und es fruchtet in Wohlstand und Vielfalt. Dieses unverzichtbare gesellschaftliche Handeln ist akut in Gefahr, wenn die AfD immer wieder die Zivilgesellschaft als Ganzes infrage stellt (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Das tun wir doch gar nicht! Was reden Sie da für einen Unsinn?!) und wie zuletzt in der sogenannten Schweriner Erklärung ihrer Ostfraktionschefs (Enrico Schult, AfD: Haben Sie mir denn überhaupt nicht zugehört?!) die, Zitat „Brechung der Macht der NGOs“ ankündigt, (Thomas Krüger, SPD: So ist es. – Paul-Joachim Timm, AfD: Weil sie sehr politisch sind.) nicht aber den tatsächlichen massiven Einfluss wirtschaftlicher Lobbyisten oder ausländischer Mächte kritisiert, deren Interessen und deren Zuwendungen sich die AfD schamlos andient, (Enrico Schult, AfD: Was für eine Zuwendung denn? – Torsten Koplin, Die Linke: Ja, ja, von denen kriegen sie noch Knete!) um die zivilgesellschaftliche, (Enrico Schult, AfD: Aus der Schweiz! – Torsten Koplin, Die Linke: Beispielsweise!) um die zivilgesellschaftliche Korrekturfunktion auszuschalten. Zu den Bedrohten, nicht entfernt so mächtigen Nichtregierungsorganisationen, wie die AfD dies behauptet, gehören aber neben Demokratie-, (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) Gleichstellungs-, Integrations- und Umweltinitiativen natürlich auch Wohlfahrtsverbände, Blaulichtorganisationen, religiöse Gemeinschaften, Gewerkschaften, Jugendverbände, Minderheitenvertretungen, Selbsthilfegruppen, Freiwilligendienste, Parteien und ihre Gliederungen, Bildungsinitiativen, Hacklab- sowie Sport- und Kulturvereine, überall dort, wo ehrenamtliche Mitglieder aktiv engagiert sind. (Enrico Schult, AfD: Sind wir doch selber, engagiert!) Diese Zivilgesellschaft will die AfD, (Enrico Schult, AfD: Nein, da sind wir doch selber dabei! Sie müssen bloß zuhören!) sobald sie an der Macht ist, erklärtermaßen brechen (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Je öfter Sie das sagen, desto weniger richtig wirds!) oder – mit einem anderen Wort – gleichschalten. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Hören Sie Herrn Schult einfach mal zu!) Dafür finden wir zuhauf historische Vorbilder in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts, besonders, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Krüger, SPD: Genau so! – Martin Schmidt, AfD: Haben Sie Ihr Ritalin vergessen heute Morgen, oder was?!) besonders im deutschen Nationalsozialismus (Enrico Schult, AfD: Aber jetzt wirds richtig primitiv.) ebenso wie zeitgenössische Blaupausen in autoritären Regimen, zum Beispiel in Russland, China oder neuerdings in den USA, aber auch hier in Europa, etwa in Belarus, Ungarn, Polen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Tschechien, der Slowakei oder Italien. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie sind doch Juristin! Nehmen Sie doch mal Kenntnis von den juristischen Auseinandersetzungen!) Dass eine bundesweit gesichert verfassungsfeindliche Partei wie die AfD neben ihrem Angriff auf Verfassungsinstitutionen wie der Gewaltenteilung, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem Verfassungsschutz und der Parteiendemokratie, dass die AfD längst auch die Zivilgesellschaft in der ganzen Breite aller Nichtregierungsorganisationen zum Feind erklärt hat, das allein sollte jeder Demokrat/-in endgültig klarmachen, wie zentral, wie zentral eine lebendige Zivilgesellschaft für die wehrhafte Demokratie und im Kampf gegen verfassungsfeindliche Kräfte ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als nach wie vor schwächstes politisches Vorfeld im Vergleich zu den finanz- und kontaktstarken Lobbyverbänden der Wirtschaft erscheint der AfD bereits die bloße Existenz von Nichtregierungsorganisationen als zu mächtig. Zu mächtig erscheinen NGOs allenfalls, weil ihre inklusiven Menschenbilder (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) und offenen Gesellschaftsentwürfe, von „Fridays for Future“ und den OMAS GEGEN RECHTS über Transparency und MigraNet, über DGB und Nordkirche bis hin zur Freiwilligen Feuerwehr und dem DRK, dem menschenverachtenden und gesellschaftsspaltenden Programm der AfD diametral entgegenstehen, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martina Tegtmeier, SPD) denn das manipulative Gesellschaftsmodell der AfD beruht auf dem Missbrauch von Angst und Einsamkeit und läuft nur im Krisenmodus zu Hochtouren auf, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) sodass der ersehnte Umsturz, der Systemwechsel erreichbar scheint. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) So müssen halt Krisen notfalls herbeigeredet oder vorhandene Konflikte künstlich aufgebauscht werden. Resiliente, zivilgesellschaftliche Kooperation als Sicherungssystem für die offene Gesellschaft ist da nur im Wege, darum der Angriff von rechts außen gegen die Zivilgesellschaft, den wir gemeinsam abwehren müssen. Eben dafür, für den Erhalt und für die Weiterentwicklung unserer offenen Gesellschaft und unserer demokratischen Verfassung, eben dafür müssen wir die Zivilgesellschaft in ihrer ganzen Vielfalt noch besser als bisher schützen und noch mehr als bisher stärken. Größere Anerkennung ist schön, aber mehr Unterstützung ist besser und eine verstetigte Förderung ist am besten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klare Regeln zum Verhältnis von Haupt- und Ehrenamt sowie eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und Engagement etwa durch Lebensarbeitszeitkonten würden helfen. Niederschwellige Mobilitäts- und Digitalangebote für das Engagement in der Fläche müssen endlich kommen. Schutzkonzepte gegen rechtsextreme Angriffe und Unterwanderung, mehr Engagementkompetenz in der Verwaltung muss her, Spielräume für junges Engagement und Offenheit für neue, auch temporäre und digitale Engagementformen wären zeitgemäß und zukunftsfähig. Wir können und müssen mehr fürs Engagement tun. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf die vorgelegte Engagementstrategie der Landesregierung wird meine Kollegin Anne Shepley unter TOP 32 morgen Abend noch konkret eingehen. (Marc Reinhardt, CDU: Ah!) Da freue ich mich auf eine konstruktive Debatte unter Demokrat/-innen. Darum will ich jetzt nicht spoilern. In jedem Fall gilt, wir Bündnisgrüne setzen uns weiter ein für eine lebendige, kritische, vielfältige und selbstbestimmte Zivilgesellschaft. Das ist unsere Herkunft und das bleibt unsere Basis sowie die Garantie der offenen Gesellschaft, für die wir kämpfen. Was aber geschieht, wenn das zivilgesellschaftliche Handeln gleichgeschaltet und das öffentliche Gewissen ausgeschaltet wird? Das hat ebenfalls Hannah Arendt aus dem Prozess gegen Adolf Eichmann in Jerusalem 1961 in ihrem berühmten Bericht über die „Banalität des Bösen“ festgehalten: (Martin Schmidt, AfD: Wie kommt man darauf? – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Verantwortung weicht Gehorsam, Vertrauen weicht Überwachung, Förderung und Anerkennung weicht Enteignung und Diskriminierung, Bündnisse weichen Monopolen, Wohlstand und Vielfalt weichen Vernichtung und Einfalt. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/- innen der demokratischen Fraktionen! So weit darf es nie wieder kommen! Wir stehen in der Verantwortung zu handeln. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Förster, AfD: Hetze pur!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir eine Kurzintervention von Herrn Schult vor.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Oehlrich! Ja, ich musste ja auch erst mal zweimal hinhören. Ich weiß nicht, wie man jetzt die Redezeit nutzen kann, erst sozusagen das ehrenamtliche Engagement für Sportvereine, Feuerwehr, dann kommen Sie zu Adolf Eichmann und den Nationalsozialismus. Also es mag ja sein, dass Ihre Rede schon vorgeschrieben war und dass Sie sozusagen nicht auf unsere Reden erwidern konnten, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) aber das ist sehr, sehr, sehr, sehr armselig, dass Sie dieses Engagement derart politisch nutzen und wirklich eine politische Generalabrechnung hier machen. Das haben unsere Ehrenamtlichen tatsächlich nicht verdient. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Christian Albrecht, Die Linke: So was machen Sie ja nicht!) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch mal kurz auf Ihre Vorwürfe eingehen. Sie sprachen ja davon, dass die AfD die Nichtregierungsorganisationen abschaffen wolle. Nein, wir bekennen uns ganz klar zum Demonstrationsrecht, aber wir sehen es natürlich kritisch, wenn beispielsweise solche Vereine aus Steuergeldern gefördert werden und das gar nicht ihrem Satzungszweck entspricht. (Horst Förster, AfD: Richtig!) Das ist der Punkt, den wir immer wieder kritisieren. Es soll offengelegt werden, warum die OMAS GEGEN RECHTS beispielsweise Geld des Steuerzahlers bekommen. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja, warum denn nicht?) Und das werden wir auch weiter so offen kommunizieren und offen transparent darlegen. Ihr Hinweis, dass wir die Demokratie abschaffen wollen und unsere Demokratie mit Füßen treten, da frage ich Sie doch jetzt mal ganz konkret: Wer ist denn die Partei? Das sind doch Sie, das ist die SPD und das sind die Linken, die ein AfD-Verbot fordern. (Jeannine Rösler, Die Linke: Ja, zu Recht. – Zuruf von Christian Albrecht, Die Linke) Sie werden von der AfD nie hören, eine Partei verbieten zu wollen, (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Versuchen Sie es doch mal! Lassen Sie es doch mal überprüfen!) denn das ist es doch gerade, wir wollen in den demokratischen Wettstreit treten. Sie sind doch diejenigen, die verbieten wollen! Im Gegenteil, wir wollen noch mehr Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild. Wir wollen das Quorum für Bürgerbegehren sozusagen absenken. (Zuruf von Christian Albrecht, Die Linke) Das ist das, was wir wollen. Wir wollen mehr Mitbestimmung, mehr Demokratie und nicht weniger. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke)
Birgit Hesse
Frau Fraktionsvorsitzende, möchten Sie darauf erwidern? (Zustimmung) Bitte schön!
Constanze Oehlrich GRÜNE
Danke schön, Frau Präsidentin! Herr Schult, Ihnen ist eben von Herrn Barlen vorgerechnet worden, was Sie, was Ihre Fraktion für das Ehrenamt tut. Sie streichen hier im Landtag alles zusammen, was Ihnen nicht in den Kram passt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD – Glocke der Präsidentin) Sie streichen beim Ehrenamt. Und das tun Sie mit Ihren Änderungsanträgen in der Haushaltsberatung. (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Darauf sind Sie mit keiner Silbe eingegangen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und deswegen sollten Sie sich hier einfach zurückhalten. (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Ich weise noch mal darauf hin, dass bitte nicht die entsprechenden Redebeiträge der Redner hier zu kommentieren sind. Ich rufe auf für die Gruppe der FDP Frau Barbara Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ein bewegendes Thema, ein wichtiges Thema, worüber wir jetzt doch schon eine ganze Zeit diskutieren. Ich fange einfach mal mit den so oft zitierten Babyboomern an. Sie kommen, sie sind da, eine Lebensphase liegt hinter ihnen, endlich Zeit für alles, wozu immer keine Zeit war, aber auch weniger soziale Kontakte. Der Wunsch, sich zu engagieren, ist da. Und es ist noch so viel zu entdecken. Mit Zeit, Mut und Verantwortung engagieren sich in Mecklenburg-Vorpommern circa über 600.000 Menschen freiwillig für unser Gemeinwesen. Und ich spreche natürlich nicht nur die ältere Generation an, der Wille und die Freude am Ehrenamt zieht sich durch alle Generationen. Es verbindet die Überzeugung, dass unser Land stark ist, wenn Menschen bereit sind, miteinander und füreinander einzustehen. Und die Bandbreite des Ehrenamts in unserem Land ist enorm. Menschen setzen sich in Sportvereinen, im sozialen Bereich, in Kultur, Umwelt, Bildung, Gemeinden, bei Rettungsdiensten oder in Bürgerinitiativen ein, oft still und verlässlich für das Gemeinwohl, für unsere Heimat, ohne Applaus zu erwarten. Sie wirken hier aus Überzeugung, aus Liebe zum Miteinander, einfach auch aus Lebenslust. Die Vielfalt zeigt, Engagement stärkt das gesellschaftliche Zusammenleben jeden Tag immer wieder neu. Durch gemeinsamen Austausch und gemeinsames Handeln baut es Vorurteile ab, schafft Vertrauen zwischen den Generationen und der Herkunft der Menschen, schützt – das haben viele hier schon gesagt –, schützt auch vor Einsamkeit. Unsere Sportvereine, sie sind das beste Beispiel. Der Sport, der größte Engagementbereich im Land, Groß und Klein, Alt und Jung bringen sich in Wettkämpfe ein, trainieren miteinander, üben sich in Fairness, freuen sich über Siege, aber lernen auch den Umgang mit Niederlagen. Einen besonderen Stellenwert haben die Freiwilligen Feuerwehren, in denen rund 25 Ehrenamtliche aktiv sind. Und – das möchte ich hier besonders erwähnen – auch die Mitglieder der Wasserwacht, sie alle garantieren Sicherheit, Zuverlässigkeit und schnelle Hilfe. Und besonders die Wasserwacht sorgt an unseren wunderbaren schönen Stränden für die Sicherheit der Einheimischen und Touristen. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Eine freie und selbstbestimmte Gesellschaft lebt von Eigenverantwortung und Initiative und von Menschen, die anpacken. Und genau das beweist das Ehrenamt. Menschen ergreifen selbst die Initiative, wenn sie sehen, dass Unterstützung gebraucht wird oder wenn ehrenamtliche Strukturen sinnvoll sind. Dieses Engagement ist Ausdruck von Freiheit und zugleich eine wichtige Voraussetzung für eine lebendige Demokratie. Aber wir müssen uns entschieden der Gewalt und Anfeindungen gegen Ehrenamtliche in unserer Zivilgesellschaft entgegenstellen. Feuerwehr, Rettungswesen und Kommunalpolitik erleben fast täglich verbale oder tätliche Gewalt. Wer Ehrenamtliche bedroht oder angreift, greift die Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts an. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Enrico Schult, AfD) Hier braucht es konsequenten Schutz, um das Ehrenamt als Rückgrat der Demokratie zu stärken. Das Ehrenamt ist ja schon lange – ich habe es anders auch schon ausgeführt – eine generationenübergreifende Kraftquelle für unser Land. Engagement braucht Freiräume und Unterstützung. Deshalb müssen leider noch bestehende bürokratische Belastungen konsequent abgebaut werden. Mit der Ehrenamtsstiftung MV sind wir auf einem wirklich guten Weg. Anerkennung, zum Beispiel die Ehrenamtskarte als Wertschätzung für all die vielen Menschen, die sich für uns alle engagieren, ist wichtig, und sie muss auch stetig weiterentwickelt werden, damit Engagement auch künftig attraktiv bleibt. Allen Ehrenamtlern gilt unser tiefer Dank. (Beifall Marcel Falk, SPD) Und da bin ich wieder bei den Boomern. Lassen wir – ich gehöre ja auch dazu –, lassen wir uns darauf ein! Bringen wir unsere Erfahrungen mit Spaß und Gelassenheit ein für ein lebenswertes Mecklenburg-Vorpommern, in dem niemand einsam sein muss! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Marc Reinhardt, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion bedanken bei allen Fraktionen, die hier an diesem Pult Beiträge in Wertschätzung und Unterstützung für das Ehrenamt geleistet haben. Liebe Tina Klingohr, liebe Manuela Schwesig, ich glaube, es ist deutlich geworden, dass Mecklenburg-Vorpommern an der Seite der Hunderttausenden Frauen und Männer steht, die durch ihr Engagement in allen Regionen dieses Land am Laufen halten und für ein starkes, freundliches Mecklenburg-Vorpommern stehen. Vielen Dank für diese Aussprache! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und der Gruppe der FDP) Da ist vieles genau auf den Punkt gebracht worden, was dieses Ehrenamt für unser Land bedeutet, was es leistet, was es braucht, aber eben auch, was wir bereit sind, weiter auch in Zukunft zu tun, damit dieses Ehrenamt, dieses freiwillige Engagement stattfinden kann. Aber genau deshalb, meine Damen und Herren – und da möchte ich einmal an meine Kurzintervention anknüpfen –, müssen wir am Ende dieser Debatte eben auch benennen, was dem Ehrenamt, was dem freiwilligen Engagement in unserem Land schadet und wer es politisch gefährdet. (Heiterkeit bei Horst Förster, AfD) Wer sich hier an diesem Pult – wir haben es bei Ihnen gesehen, Herr Schult – zuweilen als irgendwie kommunaler Freund des Ehrenamtes inszeniert, in Wahrheit, (Enrico Schult, AfD: Sie sind ja gar nicht mehr Entscheidungsträger. Sie sind doch gar nicht mehr dabei!) in Wahrheit aber systematisch darauf hinarbeitet, die Zivilgesellschaft in unserem Land nach eigenem Ermessen zu gestalten, nach eigenem Ermessen, und dieses Wort passt, gleichzuschalten, so, wie es der AfD passt, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Haben Sie schon mal eine rechte NGO gefördert?) und das, meine Damen und Herren, ist, wenn wir auch in andere Länder schauen, auch über den großen Teich schauen, das ist keine abstrakte, sondern das ist eine reale Gefahr für das Ehrenamt. Denn niemand soll sich da etwas vormachen, die AfD sagt so etwas nicht nur, sondern sie ist bereit, genau das auch in die Tat umzusetzen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Was ist das konkret?) Und, meine Damen und Herren, da will ich einmal etwas zurückweisen, was Sie, Herr Schult, in Ihrer Rede gesagt oder nahegelegt haben, das Ehrenamt werde durch die Förderstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern gelenkt, es sei im Grunde gar nicht frei. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Da muss ich sagen, das ist an Arroganz gegenüber diesem freien Engagement der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nicht zu überbieten. Es gibt Tausende Projekte, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) es gibt Tausende Projekte, die werden von den Frauen und Männern hier in allen Regionen des Landes erdacht und gemacht. Und die werden gesehen und gefördert und unterstützt. Und da, meine Damen und Herren, stellt Herr Schult für die AfD dieses Engagement dieser Hunderttausenden als irgendwie doof dar. Das ist ungebührlich, und das möchte ich wirklich zurückweisen namens der SPD-Fraktion! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Da wurde die Frage gestellt, warum denn zum Beispiel solche Initiativen wie die OMAS GEGEN RECHTS, die ja heute auch zu Gast sind hier, Unterstützung bekommen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Da würde ich sagen, ja, weil es wichtig ist, weil es wichtig ist. (Jeannine Rösler, Die Linke: Genau!) Und das erleben alle, die morgens hier in den Landtag kommen, um über die Zukunft des Landes zu diskutieren, am eigenen Leibe. Da stehen nämlich auf der einen Seite beispielsweise die OMAS GEGEN RECHTS, Bürgerinnen und Bürger, die sagen, wir stehen hier für ein freies Land, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) wo wir auf einer demokratischen Grundlage um die besten Lösungen ringen, und auf der anderen Seite stehen beispielsweise Menschen mit einer QAnon-Fahne. Achten Sie mal darauf, das ist eine Fahne, die aus der Donald-Trump-Bewegung kommt, eine der abstrusesten Verschwörungstheorien, die es auf der Welt gibt, (Zuruf von Horst Förster, AfD) vorne noch dran „Ami go home“. (Horst Förster, AfD: Bekommen die auch Förderung?) Das ist paradoxe Intervention. Verstehe ich nicht ganz, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) aber solche Leute werden von Leuten aus der AfD-Fraktion mit Handschlag begrüßt, (Patrick Dahlemann, SPD: Gruslig! – Torsten Koplin, Die Linke: Ja. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) aus der Donald-Trump-Bewegung mit Handschlag begrüßt. (Jeannine Rösler, Die Linke: Das sagt alles! – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Da muss ich sagen, wer wie die AfD leuchtende Augen angesichts dieser völlig eskalierenden Radikalität der Trump-Administration (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Schwarz-rot-goldene Fahnen sind ja wohl kein Verbrechen!) mit paramilitärischem Einsatz gegen die eigene Zivilbevölkerung in Amerika, wer da leuchtende Augen bekommt (Torsten Koplin, Die Linke: Sag mir, wer deine Freunde sind!) und diese Menschen mit Handschlag vor dem Schloss begrüßt, (Zuruf von Horst Förster, AfD) da muss ich sagen, da lob ich mir die OMAS GEGEN RECHTS. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auf der Regierungsbank) Da bin ich dankbar für alle, die gegen so etwas Gefährliches aufstehen, meine Damen und Herren! Ich will zusammenfassend sagen, ich bin auch auf die Kürzungsorgien der AfD, die realen Anträge, alles zusammenzustreichen, was wir verhindert haben, was wir auch übrigens in Zukunft verhindern werden, eingegangen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wenn Sie noch die Mehrheit haben, ne, das ist ja die Bedingung.) Das will ich nicht alles wiederholen, ich will nur sagen, wem das Ehrenamt nicht passt, wenn es Haltung zeigt, der will kein Ehrenamt, der will Gleichschaltung, (Zuruf von Horst Förster, AfD – Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) und dem stellen wir uns entgegen, meine Damen und Herren, heute und in Zukunft. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Mir liegt ein weiterer Redebeitrag für die Fraktion der AfD durch Herrn Schult vor.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Bürger! Ja, so viel Unsinn kann ich natürlich nicht unwidersprochen lassen hier von dieser Stelle. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) In der Tat, die AfD – und das ist so, Herr Barlen –, wir sind ja in den Kommunalvertretungen stark vertreten, im Gegensatz zu Ihnen. Sie sind ja oftmals da sozusagen nur noch irgendwie mit drei bis vier Leuten zugegen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Frau Schröder hat es noch nicht mal mehr in die Gemeindevertretung in Sassen-Trantow geschafft als Landtagsabgeordnete. Deshalb haben Sie wahrscheinlich auch ein Problem damit, dass die Kommunalvertreter vor Ort entscheiden dürfen. Das wollen wir aber, sehr geehrte Damen und Herren. Und das wollen wir nicht, das Ehrenamt schwächen. Im Gegenteil, wir wollen das Ehrenamt stärken. Wir wollen aber die Kommunen so ausstatten, dass sie viel mehr freiwillige Leistungen bezahlen können. Ich sagte es, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte allenfalls 2,4 Prozent freiwillige Leistungen noch, 5 bis 10 Prozent sind eigentlich üblich. Und was Sie beispielsweise finanzieren über Ihren Bürgerfonds, ich hatte das schon mal an dieser Stelle angesprochen, Neukalen, Peenestadt Neukalen, Bürgerfonds, da finanzieren Sie über diesen Fonds Projekte mit 26.000 Euro. Da heißt es, künstlerische Kommunikation in Krisenzeiten, das finanzieren Sie da als Landesregierung über den Bürgerfonds, oder Erzählungen über Mecklenburg-Vorpommern als Anstoß für Diskussionen. Das sind Projekte, die Sie mit 26.000 Euro fördern. Und wenn Sie die Kommunalvertreter in Neukalen fragen oder den Bürgermeister, das hat der „Nordkurier“ nämlich getan, dann guckt er erst mal mit großen Augen und sagt, was wird denn da eigentlich gefördert. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, das wollen wir nicht. Wir wollen das Geld – wir brauchen Ihren Bürgerfonds nicht, wir brauchen Ihren Vorpommernfonds nicht –, wir wollen das Geld den Vertretern vor Ort zur Verfügung stellen, (Thomas Krüger, SPD: Sie wollen bestimmen, was hier im Land passieren kann und was nicht. Freie Entscheidungen der Bürger wollen Sie nicht!) die legitimiert sind, Herr Krüger, die gewählt sind und die entscheiden können über ihre Kommune. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Sie wollen die freie Entscheidung der Bürger nicht.) Und sie sollen nicht Applauskulisse für irgendwelche Landespolitiker sein, die dann immer wieder kommen und sich da wichtigmachen. Das möchte ich an dieser Stelle noch mal klarstellen und richtigstellen: Wir sind die Partei, die für das Ehrenamt steht, für die Sportvereine, für die Kultur, für Heimatvereine, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) für alle möglichen Vereine. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Und wenn solche Institutionen wie OMAS GEGEN RECHTS gefördert werden sollen, …
Birgit Hesse
Entschuldigung, ich weise darauf hin, dass die Redezeit abgelaufen ist.
Enrico Schult AfD
… keine Steuergelder für diese Institutionen, …
Birgit Hesse
Herr Schult, ich weise darauf hin, dass die Redezeit abgelaufen ist.
Enrico Schult AfD
… sondern für Sportvereine und andere Vereine. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Minister Dr. Till Backhaus)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Meine Damen und Herren, die Fraktion der CDU hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/6240 zum Thema „Elternwillen und Kindeswohl in der Inklusion respektieren – Förderschulen erhalten“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach dem Tagesordnungspunkt 3 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung des Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aussetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes, Drucksache 8/5314, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/6202. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6219, Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 8/6229 und 8/6230 sowie ein Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6238 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5314 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Bau (2. Ausschuss) – Drucksache 8/6202 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6219 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/6229 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/6230 – Änderungsantrag der Gruppe der FDP – Drucksache 8/6238 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)
Martina Tegtmeier SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte meinen, nach diesen Emotionen von eben kommen wir jetzt alle wieder ein Stück runter bei einem doch vielleicht nicht ganz so spannenden Thema, aber der öffentliche Dienst ist der größte Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern, und mit Stichtag 30.06.24 waren immerhin über 79.000 Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt, von denen über 20.700 verbeamtet sind. Und im letzten Oktober hat der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes – in Erster Lesung beraten und zur Federführung an den Innenausschuss überwiesen sowie zur Mitberatung an den Rechts- sowie den Finanzausschuss. Und betroffen von diesem Gesetz sind alle Beamten, nämlich die des Landes, der Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften und der rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Im Innenausschuss haben wir den Gesetzentwurf in vier Sitzungen und abschließend am 15. Januar beraten. Wesentliche Bestandteile des Gesetzes, zunächst das Beurteilungsrecht: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass dienstliche Beurteilungen in Rechtsnormen geregelt sein müssen. Das Landesbeamtengesetz wird entsprechend angepasst, um eine rechtliche Grundlage für die Ausfertigung von Beurteilungen zu schaffen. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten sind dienstlich zu beurteilen. Sie sind regelmäßig und zu festen Stichtagen mindestens alle drei Jahre dienstlich zu erstellen, das ist die sogenannte Regelbeurteilung. Dienstliche Beurteilungen sind auch zu erstellen, wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern, also Anlassbeurteilungen. Für den Fall, dass dienstliche Beurteilungen nicht genug Aufschluss geben oder eine fiktive Fortschreibung einer dienstlichen Beurteilung nicht möglich ist, wird die oder können eigendiagnostische Instrumente nun eingesetzt werden. Ebenfalls sehr wichtig an diesem Gesetz: Des Weiteren soll dem drohenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden und damit die Handlungsfähigkeit der Landesverwaltung, aber auch der Kommunalverwaltungen sichergestellt werden. Dazu wird in Paragraf 17 eine Regelung aufgenommen, dass grundsätzlich eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach sieben Jahren Tätigkeit im öffentlichen Dienst möglich ist, wenn diese nach Fachrichtung, Breite und Wertigkeit dem Aufgabenspektrum in der angestrebten Laufbahn entspricht. Darüber hinaus wird ermöglicht, dass diese Voraussetzungen bei gewählten hauptamtlichen Kommunalbeamtinnen und -beamten für die Laufbahn, der das Wahlamt zugeordnet ist, auch vorliegen können. Eine neue, zunächst befristete Klausel – das steht in Paragraf 14a – soll Quereinsteigerinnen und -einsteigern den Zugang zum Beamtenverhältnis erleichtern für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe für die Laufbahn des technischen Dienstes. Die Regelung, nach der die Laufbahnbefähigung auf der Grundlage eines für den Verwendungsbereich geeigneten, mit einem Bachelor- beziehungsweise Mastergrad oder einem gleichwertigen Hochschulabschluss festgestellt wurde und der Vorbereitungsdienst durch eine laufbahnfachliche Einführung während der Probezeit ersetzt werden kann, wird zunächst auf fünf Jahre befristet. Die Wirksamkeit dieser Klausel ist außerdem zeitgerecht zu evaluieren. Dann soll der Wechsel von Berufssoldatinnen und -soldaten in ein Beamtenverhältnis beim Land oder den Kommunen in besonderer Verwendung ebenfalls erleichtert werden. Durch eine ebenfalls zunächst befristete Regelung wird dies möglich gemacht. Dann geht es um die Einführung der pauschalen Beihilfe. Mit einem neuen Paragrafen 80a im Landesbeamtengesetz soll neben der bestehenden individuellen Beihilfe eine zusätzliche Form der Beihilfegewährung in der Gestalt einer Pauschale nach dem Vorbild einer bereits bestehenden Regelung in anderen Ländern – hier wird auf das sogenannte Hamburger Modell verwiesen – zur hälftigen Deckung der Kosten einer Krankenversicherung geschaffen werden. Hierdurch soll die individuelle Wahlfreiheit zwischen den unterschiedlichen Krankenversicherungssystemen gestärkt werden. Weitere Punkte betreffen die Regelung zur Zuverlässigkeitsprüfung. Sie sollen den praktischen Bedürfnissen angepasst werden. Auch im Fall der Versetzung nach Mecklenburg-Vorpommern und der erneuten Einstellung in das Beamtenverhältnis soll eine Überprüfung erfolgen. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sollen neben den Voraussetzungen für die Zulassung, die Ausgestaltung und den Umgang der theoretischen und der praktischen Ausbildung auch Vorschriften über Zwischenprüfungen und Prüfungen enthalten. Die Ausgestaltung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen innerhalb der Landesverwaltung und das Prüfungsrecht sollen vereinheitlicht werden. Weitere Regelungen betreffen die elektronische Personalaktenführung, das äußere Erscheinungsbild der Beamtinnen und Beamten, die Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte der Fachrichtung Feuerwehrdienst wird auch nach Ableisten von 24-Stunden-Diensten verringert. Und es würden Regelungen geschaffen, wonach auf Präsenzsitzungen verzichtet werden kann, also auch hier geht es um Digitalisierung. Insbesondere durchaus konträr diskutiert wurde meiner Wahrnehmung nach über nicht geregelte Sachverhalte, die von einigen Seiten gewünscht worden wären, aber im Gesetzentwurf eben keine Berücksichtigung gefunden haben: über die pauschalen Beihilfen, über die Eröffnung der Möglichkeit, Personen in ein Beamtenverhältnis berufen zu können, wenn sie sieben Jahre Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufweisen können. Und hierbei natürlich besonders umstritten – das war zu erwarten –, dass diese Voraussetzungen gegebenenfalls bei gewählten hauptamtlichen Kommunalbeamtinnen und -beamten für die Laufbahn, der das Wahlamt zugeordnet war, auch vorliegen können. Dazu kommen noch Änderungen im Landesdisziplinargesetz. Hier ist hervorzuheben, dass Disziplinarverfahren, die zum Ende des Beamtenverhältnisses auf Widerruf nicht beendet sind, eben fortgeführt werden können, wenn unmittelbar im Anschluss ein Beamtenverhältnis auf Probe zu demselben Dienstherrn begründet wird. Und die Zuständigkeitsregelungen für Disziplinarbefugnisse werden konkretisiert. Beim Landesbesoldungsgesetz geht es meiner Meinung nach hier hauptsächlich darum, dass einige Stellvertreterfunktionen aufgewertet werden, die sich in der Praxis als Dauervertretung erwiesen haben. Die CDU und Bündnisgrüne, aber auch die Gruppe der FDP haben Änderungsanträge eingereicht, die mehrheitlich im Innenausschuss abgelehnt wurden. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Heute auf den Tischen, heute auf den Tischen liegen haben Sie ähnlich lautende Anträge, die sind nicht ganz wortgleich, und die CDU hat da auch noch ein paar Änderungen vorgenommen. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Die FDP hat heute Morgen noch einen Antrag auf den Tisch gelegt. Im Innenausschuss sind alle Anträge mehrheitlich abgelehnt worden, und ich empfehle Ihnen, das hier heute auch zu tun. Und ich bitte Sie, entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Fachhochschule Agrarwirtschaft „Johann Heinrich von Thünen“ aus Güstrow. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt heute, wie Frau Tegtmeier eben schon dargelegt hat, zur abschließenden Entscheidung die Novellierung des Landesbeamtengesetzes und im Übrigen einiger weiterer beamtenbezogener Bestimmungen, zum Beispiel des Landesdisziplinargesetzes, vor. Und über alldem steht eine große Überschrift: Wir wollen gemeinsam die Regeln des Beamtenrechts in das Jahr 2026 holen. Wir stellen dafür das für Beförderungen und Besetzungsverfahren so wichtige Beurteilungsrecht auf eine gesetzliche Grundlage und erfüllen damit Forderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Land, die für andere Bundesländer getroffen, aber für uns gleichermaßen anwendbar sind. Es sind aber vor allem die Attraktivitätssteigerungen des öffentlichen Dienstes, die mit dieser Gesetzesänderung erreicht werden sollen. Wir wollen den öffentlichen Dienst für langjährig in der Bundeswehr Tätige attraktiver machen, indem wir künftig den in der Bundeswehr geleisteten Dienst und die dort gesammelten Erfahrungen anerkennen, eben auch bei der beamtenrechtlichen Einordnung. Wir wollen gerade für technische Berufe den öffentlichen Dienst attraktiver werden lassen, weil wir im Bereich der Medizin, der Spezialisten aus den biologischen Berufen, aus den chemischen Berufen, aus den Berufen der Ingenieurwissenschaften dringend attraktiver gestalten müssen. Der direkte Weg ins produktive Arbeiten für fertig studierte oder ausgebildete technische Berufe soll deshalb leichter möglich werden. Wir wollen die nicht noch einmal über längere Zeiträume in einer Art Referendariat übernehmen, das sie quasi in ein fortgesetztes Ausbildungsverhältnis im öffentlichen Dienst holt. Dann bleibt in der Regel die Privatwirtschaft deutlich attraktiver. Ich kann es aus der Verkehrsministeriumszeit sagen. Wenn Sie dort einen fertig studierten Bauingenieur haben und dem sagen, jetzt geht es noch mal ein bisschen an die Hand von jemandem, und parallel ein privater Arbeitgeber sagt, und hier kannst du im Übrigen eine Baustelle mit 120 Leuten leiten, dann ist die Entscheidung relativ schnell gegen uns gefallen. Das können wir uns auf Dauer nicht leisten. Und das alles, was ich eben gesagt habe, gilt erst recht und auch für diejenigen, die über viele Jahre im öffentlichen Dienst tätig sind und bewiesen haben, was sie können. Schon bislang gilt, das ist im Übrigen die aktuelle Rechtslage, dass für sogenannte „andere Bewerber“, dass für diejenigen also, die nach den formellen Regeln des letzten Jahrhunderts zwar höher qualifiziert arbeiten dürfen, aber diese die förmlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, gleichwohl Möglichkeiten bestehen, in solche Dienste einzutreten. Schon bisher nämlich können trotz Fehlen dieser formalen Anforderungen Einstellungen und Beförderungen erfolgen, wenn eben kraft langjähriger Arbeit und Erfahrung die Voraussetzungen auf andere Weise erreicht worden sind. Die Privatwirtschaft nennt das ein bisschen salopper „Learning by Doing“. So weit will ich nicht gehen, denn hierüber entscheidet bislang immer der Landesbeamtenausschuss, und zwar in jedem Einzelfall. Und im Übrigen gilt das auch künftig, auch weiterhin nach diesem Gesetzesvorschlag wird der Landesbeamtenausschuss darüber entscheiden. Aber das Gesetz wird künftig anerkennen, dass langjährige Tätigkeit in einem kommunalen Spitzenverwaltungsamt die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse selbstverständlich vermittelt und beweist. Dafür wird klargestellt, dass eine siebenjährige Tätigkeit, eine siebenjährige Tätigkeit in oder als kommunaler Spitzenverwaltungsbeamter das gesetzliche Merkmal einer langjährigen Lebens- und Berufserfahrung in der Regel erfüllt. Ich sage Ihnen das im Übrigen als Jurist. Ich entstamme einer Profession, die den höheren Dienst eigentlich in erster Linie dem Volljuristen, also Juristen mit zwei juristischen Staatsexamen, vorbehalten ansieht. Ich teile ganz ausdrücklich, habe ich hier auch wiederholt gesagt, die Einschätzung nicht, dass der höhere-Dienst-taugliche Mensch, quasi die Menschwerdung, erst beim Volljuristen beginnt. (Beifall René Domke, FDP) Ganz im Gegenteil, im gehobenen Dienst kann selbstverständlich die Führungs- und Facherfahrung über viele Jahre mindestens genauso sehr aufgebaut werden wie mit dem juristischen Studium und dem juristischen Referendariat. Und ich gehe noch weiter, die für Landesbeamte erforderlichen Kenntnisse kann man auch in Kommunalverwaltungen aufbauen. Wer den kommunalen Spitzenverwaltungsbeamten, also Landräten, Oberbürgermeister/-innen, Bürgermeistern sowie deren Beigeordneten unterstellt, dass sie in einer mindestens siebenjährigen Tätigkeit nicht ausreichend Führungs- und vor allen Dingen verwaltungsrechtlich inhaltliche Expertise aufgebaut haben, ist nach meiner tiefen Überzeugung von realen Aufgaben und Leistungen unserer kommunalen Kolleginnen und Kollegen weit entfernt. (Beifall Michael Noetzel, Die Linke) Ich halte das für despektierlich gegenüber den kommunalen Spitzen. Und ich halte sogar das Gegenteil für richtig. Wir wollen Respekt mit diesem Gesetz für deren extrem breit aufgestellte inhaltliche Arbeit. Eine kommunale Beigeordnete muss im Zweifel viel breiter rechtliches Wissen aufbauen als Staatssekretärinnen und Staatssekretäre oder Abteilungsleitungen in der Landesverwaltung, in denen regelmäßig viel spezialisiertere Behörden vorgehalten werden. Sie führen in der kommunalen Verwaltung in der Regel auch nicht weniger, sondern häufig mehr Menschen, und sie haben zumindest nicht weniger Bürger- und Politikkontakt. Wir wollen diese erheblichen Leistungen und Erfahrungen der kommunalen Verwaltungsspitzen endlich anerkennen und vor allem als Arbeitgeber attraktiv auch für solche Wissens- und Erfahrungsträger sein. Zu guter Letzt werden wir zum Attraktivitätsschub des öffentlichen Dienstes die pauschale Beihilfe einführen. Beamte müssen sich also nicht mehr zwingend privat versichern neben der Heilfürsorgeleistung des Dienstherrn, sie können auch freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung sein und erhalten dann pauschaliert Zuschüsse jeden Monat für diese Krankenversicherungsbeiträge, quasi so, wie es im Übrigen der Arbeitgeberanteil von privaten Arbeitgebern ebenfalls ist. Es bleibt im Übrigen nach der Novellierung des Landesbeamtengesetzes selbstverständlich weiterhin dabei, dass Ausnahmen von der Regelaltersgrenze möglich bleiben. In der Regel sollen aber Verbeamtungen nur bis zu einer gewissen Altersgrenze erfolgen, und dem liegt die Überlegung zugrunde, dass Sie eine gewisse aktive Dienstzeit brauchen, um die dann für Beamte zwingend zu gewährende Pension abzubilden. Ich brauche eine gewisse Erdienenszeit, damit das in einem wirtschaftlich nachvollziehbaren Verhältnis steht. Aber es bleiben die Ausnahmen möglich, um auch nach Erreichen dieser Altersgrenze beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, technische Experten oder andere Berufe zu verbeamten. Übrigens gilt diese Altersgrenze nur für Verbeamtungen, für eine Anstellung in einem Angestelltenverhältnis ist in der Regel weiterhin sowieso Raum. Es wird auch die Regelung des Beamtenstatusgesetzes, also eines Bundesgesetzes – nicht das jetzt hier verhandelten –, nicht für die Zukunft durch das Landesrecht ausgeschlossen. Es bleibt also dabei, dass Beamte, wenn sie für ein kommunales Spitzenverwaltungsamt als Bürgermeister oder Beigeordneter gewählt werden, nicht zwingend ihr bisheriges Beamtenverhältnis verlassen müssen. Aber, so ist das Beamtenstatusgesetz ausgestaltet, es bleibt eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn. Und dieses Ermessen ermöglicht die Interessenabwägung zwischen dem einzelnen Beamten, der sagt, ich bin bisher Lebenszeitbeamter bei dir, würde gerne eine Zeit lang ruhend stellen und in der Zeit woanders Bürgermeister oder Beigeordneter sein und komme im Zweifel nach sieben Jahren wieder, vielleicht aber auch erst nach 14 oder 21 oder gar nicht. Also zwischen diesem einzelnen Beamten und seinen Kolleginnen und Kollegen kann auf diese Art und Weise eine Interessenabwägung stattfinden. Wenn nämlich beispielsweise ein Spitzenamt als Lebenszeitbeamter verlassen wird, kann dessen Freihalten für die nächsten sieben Jahre – und noch mal, gegebenenfalls bei einer Wiederwahl für weitere sieben Jahre – echte Lücken schlagen, die sich nicht mal eben durch zeitliche Befristung schließen lassen. Ein Automatismus dieser Art – wie also in zwei Änderungsanträgen angeregt wird –, dass der bisherige Arbeitgeber für die nächsten sieben bis neun Jahre, das sind die typischen Zeiten, die solche kommunalen Spitzenämter, Wahlämter dauern können, den Arbeitsplatz frei hält und nur befristet besetzt, gibt es im Übrigen auch in der privaten Wirtschaft in den Arbeitsverhältnissen nach den entsprechenden Regelungen des Arbeitsrechts nicht. Auch dort wird im Einzelfall so etwas besprochen werden müssen, und so hält es auch das Beamtenrecht, und so sollte es auch bleiben. Um ein Beispiel zu nennen, wir haben nur zwei Polizeipräsident/-innen beziehungsweise Polizeipräsidenten und die damit verbundenen Stellen. Das können wir bei einer Ermessensentscheidung beachten, wenn die nämlich für sieben Jahre nicht dauerhaft besetzt werden können, können Sie durchaus Herausforderungen haben, und Sie können auch nicht jemand mal eben dann auf die entsprechende Besoldungsgruppe befördern. Im Zweifel müssen Sie in sieben Jahren ja wiederum – wenn Sie dann drei haben, aber nur zwei Stellen – überlegen, wie Sie mit der Situation umgehen. Also, genau all das ermöglicht diese Ermessensentscheidung. Unsere herzliche Bitte bleibt, diese Möglichkeiten aufrechtzuerhalten, aber auch nicht weiter einzuschränken. Diese Ermessensentscheidung haben wir im Übrigen im Innenministerium, nach meiner Erinnerung in der Polizei, in dieser Legislatur bisher dreimal getroffen. In allen drei Fällen haben wir die Rückkehroptionen offengehalten, aber dann sind es auch Funktionen und Stellen, die es deutlich häufiger gibt, sodass es leichter fällt, an den Stellen dann eben nicht die anderen Kolleginnen und Kollegen mit massiven Nachteilen zu belasten, sondern das im System unterzubringen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns helfen, das Landesbeamtengesetz ins Jahr 2026 aus dem letzten Jahrhundert zu katapultieren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um fünf Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.
Horst Förster AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch dieser Gesetzentwurf ist dem Bekenntniszwang zur sogenannten geschlechtergerechten Sprache ausgeliefert. Das hört sich dann beispielhaft zitiert so an: „Für beamtete Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie wissenschaftliche … Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten …“ und so weiter. (Rainer Albrecht, SPD: Na und?!) So redet und schreibt kein vernünftiger Mensch. Diese unsinnige Aneinanderreihung von Paarbezeichnungen hat nichts mit Geschlechtergerechtigkeit zu tun, das ist Ausdruck einer neurotischen Sprachideologie, die zu immer neuen Sprachverrenkungen führt. Aber ich will das Thema hier und heute nicht vertiefen, nur so viel: Wir werden nicht aufhören, uns dem Genderwahn und der Verhunzung unserer Sprache zu widersetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Inhaltlich wenden wir uns vor allem gegen die Neuregelung des Paragrafen 17 Absatz 1, wonach die Befähigung zur Bekleidung eines Amtes der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, also früher höherer Dienst, in der Regel aufgrund einer langjährigen Berufserfahrung bei hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten vorliegen soll. Das ist eine mutige, aber rechtlich nicht begründbare Unterstellung, denn bei allem Respekt vor dem Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters, dessen Erfahrungen ersetzen nicht die eigentlich erforderliche Laufbahnbefähigung, zum Beispiel die durch Studium und Vorbereitungsdienst erworbene Fähigkeit, juristische Sachverhalte zutreffend zu beurteilen. Insoweit können wir uns nur der fundierten Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages anschließen. Und obwohl der Herr Minister das eben als despektierlich angesehen, bezeichnet hat, natürlich kann man das auch anders vertreten, aber es ist jedenfalls angemessen, das auch infrage zu stellen. Und dafür gibt es sehr ausführlich, noch weiter ausgeführt das in der Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages. Die im Paragrafen 18a geregelte Höchstaltersgrenze für den Einstieg in das Beamtenverhältnis soll von derzeit 40 auf 45 Jahre nach unserer Ansicht angehoben werden. Das erscheint aus Gründen des Fachkräftemangels und des Wettbewerbs mit den anderen Ländern trotz des dadurch entstehenden ungünstigeren Verhältnisses von aktiver Dienstzeit und den späteren Versorgungsansprüchen – was der Minister ja zu Recht hervorgehoben hat – trotzdem notwendig, denn alle anderen Länder haben bereits eine höhere Altersgrenze, meist 45 Jahre oder gar 50 Jahre. Erhebliche Bedenken bestehen auch hinsichtlich der pauschalen Beihilfe. Diese Regelung folgt dem Hamburger Modell. Das bedeutet, dass in den Fällen, wo sich der Beamte für die Gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, der Dienstherr sich pauschal an den Kosten der Gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung auf Grundlage des Basistarifs zur Hälfte beteiligt. Es ist schwer vorauszusehen, was sich langfristig für den Beamten als günstiger erweist, der Verbleib im üblichen Beihilfesystem oder der Wechsel in die gesetzliche oder private Vollversicherung mit pauschaler Beihilfe. Ein späterer Wechsel ist jedenfalls nach der Regelung ausgeschlossen. Es ist in jedem Fall politisch ein gewollter Schritt in die Gesetzliche Krankenversicherung für alle, also in die Einheitsversicherung, und es ist insoweit auch ein Systembruch durch Vermischung von gesetzlicher und privater Versicherung. Zudem soll die pauschale Beihilfe das Land nach Auffassung des Landesrechnungshofs langfristig teurer zu stehen kommen als die klassische Beihilfe. Weiterhin erfolgt die Änderung in einer Phase, wo das gesamte Kranken- und Pflegeversicherungssystem auf dem Prüfstand steht und auf Bundesebene grundlegende Änderungen zu erwarten, jedenfalls nicht auszuschließen sind. In dieser Situation erscheint es uns unvernünftig zu sein, hier ein neues Mischsystem zu installieren. Das alles spricht aus unserer Sicht dafür, dem Hamburger Modell nicht, jedenfalls nicht jetzt zu folgen. Und für Wahlbeamte habe ich hier stehen – und der Auffassung war ich auch noch bis eben –, hier doch ein Rückkehrrecht zu installieren, so, wie das in dem Resolutionsantrag der CDU auch steht. Aber da muss ich einräumen, dass die Überlegungen des Ministers, die er eben vorgeführt hat, diese Lücke, die da entsteht, und dass die eben anders als bei anderen Beamten nicht so schnell, also nicht so oft mit anderen Leuten zu besetzen ist oder da nicht so viele zur Verfügung stehen, dass das wohl doch nicht der richtige Weg ist. Da schließe ich mich also Ihnen ausführlich an und komme damit zum Ende meiner Ausführungen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt.
Marc Reinhardt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der letzten Änderung des Landesbeamtengesetzes in 2004 hat sich wegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beurteilungswesen weiterer Änderungsbedarf ergeben – wir haben das schon gehört –, der auch in diesen vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen ist. Eine Änderung, die große Aufmerksamkeit erfahren hat – wir haben das jetzt auch, glaube ich, von allen Rednern gehört –, ist die Einführung eines neuen Paragrafen 80a in das Landesbeamtengesetz, mit der zur bestehenden individuellen Beihilfe eine zusätzliche Beihilfeform geschaffen wird. Bei dieser Regelung, die allgemeinhin auch als Hamburger Modell bezeichnet wird, wird die Beihilfe in Form einer Pauschalen zur hälftigen Deckung der Kosten einer Krankenvollversicherung gewährt. Mit diesen und weiteren Änderungen des Artikelgesetzes können wir uns einverstanden erklären. Was aber mit unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar ist und von den Beteiligten in der Anhörung und den Betroffenen in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, sind die neuen Regelungen in Paragraf 17 und 18a des Landesbeamtengesetzes nach Artikel 1 des Gesetzentwurfs. Meine Damen und Herren, mit der Begründung, dass dem zunehmenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst begegnet werden soll, will die rot-rote Landesregierung in Paragraf 17 die Regelung modifizieren, mit der grundsätzlich eine Berufung in das Beamtenverhältnis als „andere Bewerber“ nach sieben Jahren Tätigkeit im öffentlichen Dienst möglich ist, wenn diese nach Fachrichtung, Breite und Wertigkeit im Aufgabenspektrum in der angestrebten Laufbahn entspricht. Für kommunale Wahlbeamte soll das zukünftig auch gelten, ohne dass die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gesetzesänderung hat bei den Beteiligten in der Anhörung und auch in der Öffentlichkeit breite Ablehnung erfahren. Der Beamtenbund hat scharf kritisiert, dass das Leistungsprinzip und die Bestenauslese als grundlegende Säulen des Beamtenrechts missachtet werden. Die Aufgaben der kommunalen Wahlbeamten wären politisch motiviert und würden keine fachliche Laufbahnausbildung ersetzen, so der Beamtenbund. Meine Damen und Herren, richtig ist, dass bereits jetzt die Möglichkeit zum Einstieg in das Beamtenverhältnis besteht, wenn der Bewerber eine entsprechende Befähigung durch langjährige Lebens- und Berufserfahrung nachweisen kann. Neu ist aber, dass diese langjährige Berufserfahrung grundsätzlich angenommen werden soll, wenn vergleichbare Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes für sieben Jahre ausgeübt werden. Das würde bedeuten, dass eine Laufbahnausbildung ohne eine volljuristische Ausbildung mit zwei Staatsexamen durch eine Tätigkeit als Landrat oder hauptamtlicher Bürgermeister ersetzt werden kann. Diese Gesetzänderung ist weder systemgerecht noch nachvollziehbar, noch nachvollziehbar begründet und wird mit Sicherheit zu gerichtlichen Verfahren und Konkurrentenklagen führen. Wir empfehlen mit unserem Änderungsantrag daher dringend, dieses zu streichen. Eine wirklich notwendige Änderung, die wir mit unserem Antrag aufgreifen, aufgegriffen haben, sehen wir in Paragraf 18a des Landesbeamtengesetzes. Hier geht es wirklich darum, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und ein ausgewogenes zeitliches Verhältnis zwischen der aktiven Dienstzeit und zukünftigen Versorgungsansprüchen der Beamten zu gewährleisten. Wir wollen die Höchstaltersgrenze zur Verbeamtung von 40 auf 45 Jahre anheben und dass auch bei Schwerbehinderten diese von 43 auf 48 Jahre angehoben wird. Es gibt kein anderes Bundesland, in dem die Höchstaltersgrenze zur Verbeamtung so niedrig ist. Drei Bundesländer haben 42 Jahre beziehungsweise 47 Jahre geregelt, der Bund und zwei weitere Länder sogar 50 Jahre, und mit sieben Bundesländern die Mehrzahl der Bundesländer hat dort eine Höchstaltersgrenze von 45 Jahren. Da scheint es nur folgerichtig im Hinblick auf den Fachkräftemangel und den demografischen Wandel, diese Höchstaltersgrenze auch in Mecklenburg-Vorpommern auf ein angemessenes durchschnittliches Maß zu erhöhen. Meine sehr geehrten Damen und Herren der SPD und Linken, es ist davon auszugehen, dass die Anhebung der Höchstaltersgrenze über kurz oder lang erfolgen muss. Stimmen Sie also unserem Änderungsantrag zu, dann müssen Sie sich keine Begründungen dafür ausdenken, warum diese Regel viel später, aber genauso kommt, wie wir es beantragt haben! Kommen wir nun zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, die Voraussetzungen zur Einführung eines Rückkehrrechts für kommunale Wahlbeamte zu schaffen und dem Landtag den Entwurf einer entsprechenden rechtlichen Regelung dazu vorzulegen. Für die Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit, die als Bürgermeister oder Landrat in der Kommunalverwaltung für eine gewisse Zeit lang politische Verantwortung übernehmen wollten, stellt sich bisher die Frage, ob nach der Übernahme eines Amtes als kommunaler Wahlbeamter ein Rückkehrrecht in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit überhaupt möglich ist und zu welchen Bedingungen. Eine gesetzliche Regelung für das Verfahren und die Voraussetzungen für die Rückkehr gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Wir haben das ja eben vom Minister auch gehört, warum es da durchaus auch schwierige Fälle geben kann. Wir glauben trotzdem nicht, dass das ins Ermessen der jeweiligen Behörde oder auch der Landesregierung gestellt werden sollte. Deshalb ist unser Antrag ja nicht gleich ein, quasi ein Gesetzesbeschluss, so, wie … Herr Förster hat ja auch schon ein bisschen abgewägt. Ich glaube, es kann durchaus auch mal einen Sachverhalt geben, wo das schwierig ist, das will ich ehrlich zugestehen, trotzdem glauben wir, dass wir hier eine klare gesetzliche Regelung brauchen, die am Ende ja dann vielleicht es für Beamtengruppen zulässt, dass es dort diese Möglichkeit gibt und vielleicht dann im gehobenen oder auch im höheren Dienst dort Ausnahmen gibt. Aber ich glaube, so, wie die Regelung zurzeit ist, ist das doch eher etwas willkürlich, wenn es mal erlaubt wird und mal nicht. Insofern glauben wir, dass unser Entschließungsantrag hier genau die richtige Lösung ist und wir dann gemeinsam auch im Innenausschuss und in den anderen Ausschüssen zu guten Lösungen kommen werden. Deshalb bitte ich darum, unseren beiden Anträgen zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind der Auffassung, dass es sich hierbei um ein sehr fortschrittliches Gesetz handelt, gleich in mehrfacher Hinsicht. Wir werden im öffentlichen Dienst an Attraktivität gewinnen, wenn ich allein daran denke, was an Regelungen enthalten ist für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger beziehungsweise für diejenigen, die aus der Bundeswehr in den zivilen Dienst überwechseln. Wir werden mit diesem Gesetzentwurf auch für mehr Gerechtigkeit sorgen, wenn es zum Beispiel um Regelungen für Einschätzungen der Arbeit geht. Wenn es darum geht, welche Entwicklungen einzelne Beschäftigte nehmen können, verbessern wir die Rahmenbedingungen. Und wir sorgen auch für mehr Solidarität mit diesem Gesetzentwurf, mit diesem Gesetz, und das will ich, darauf will ich näher eingehen, weil uns das als Linke mit großer Genugtuung erfüllt. Wir haben uns, als die Hamburger ihr sogenanntes Hamburger Modell kreiert haben und eine Anhörung dazu durchgeführt haben, saßen wir mit drin in der Anhörung. Und wir waren damals davon überzeugt, lasst uns das in Mecklenburg-Vorpommern auch machen, und haben aus der Opposition heraus dafür geworben. Mit Regierungsbeteiligung der CDU war das nicht möglich. Jetzt, Herr Reinhardt hat es gesagt, Sie können sich damit gut anfreunden. Das ist schön, dass es da eine Entwicklung in Ihrem Denken oder ein Umdenken gibt, weil wir mit der Möglichkeit der Wahlfreiheit, dass Beamtinnen und Beamte in die Gesetzliche Krankenversicherung als Mitglieder sich einschreiben können, auch in dreifacher Hinsicht Fortschrittliches leisten. Zum einen für die Beamtinnen und Beamten selbst. Sie haben für diejenigen, die bereits in der GKV sind, müssen ja beide, müssen den sogenannten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen. Das wäre für sie eine Entlastung. Es gäbe auch für die Beamtinnen und Beamte eine Entlastung, die in kinderreichen Familienverhältnissen leben, weil die Kinder bekanntermaßen dann mitfinanziert werden, mitversichert werden. Und es gibt darüber hinaus weitergehende Entlastung, für das Land ist es sehr vorteilhaft, das ist ein zweiter Aspekt, denn wir haben das Risiko gedeckelt. Jetzt ist es so, dass sämtliche Krankenkosten über die Beihilfe abgerechnet werden können, entsprechend der Maßregeln, und hätten dann durch die Gesetzliche Krankenversicherung, die ermöglicht wird, eben diese Parität und insofern eine Risikodeckelung. Wir hätten auch Entbürokratisierung, denn bei der Bearbeitung der Beihilfe für die betroffenen Personen müsste nicht mehr jede Krankenkostenabrechnung angefasst werden, sondern das machen andere für uns. Und wir haben auch einen finanziellen Vorteil, denn bekanntermaßen für Pensionärinnen und Pensionäre zahlen wir für die Beihilfe nicht mehr 50, bis 50 Prozent, sondern 70 Prozent, und die Parität wäre im anderen Fall erhalten. Gesamtgesellschaftlich ist es von Vorteil, und das ist für uns ein ganz starkes Argument, die Stärkung der Solidargemeinschaft, denn mit den Mitteln – das ist auch in der Beschlussempfehlung ausgewiesen –, die dafür aufgebracht werden, wir rechnen mittelfristig mit knapp 21 Millionen Euro, stärken wir, plus das, was die Beamtinnen und Beamten dann selber einzahlen würden paritätisch, stärken wir um diese Beträge die Gesetzliche Krankenversicherung. Gibt es einen Wermutstropfen dabei? Ja, gibt es. Zunächst müssen wir als Land mehr Geld auf den Tisch legen, mindestens 15 Jahre. Aber es wird sich auf lange Sicht ganz deutlich vorteilhaft entwickeln, letztendlich für alle vorteilhaft, deswegen tragen wir diesen Gesetzentwurf unbedingt mit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Gesetze erzählen immer auch Geschichten. Sie erzählen davon, was uns wichtig ist, wen wir im Blick haben und wofür wir bereit sind, Geld, Zeit und politische Energie aufzuwenden. Der Gesetzentwurf zum Beamtenrecht erzählt eine gemischte Geschichte. Auf der einen Seite: notwendige Anpassungen, rechtliche Klarstellung, pragmatische Verbesserungen. Die pauschale Beihilfe für Beamt/-innen in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist ein gutes Beispiel. Sie schafft mehr Fairness, mehr Wahlfreiheit und stärkt ein solidarisches System. Das ist richtig und das unterstützen wir. Auf der anderen Seite erzählt dieses Gesetz aber auch von verpassten Chancen, von Familien, die nicht vorkommen, von Fachkräften, die man gerne hätte, aber bitte nicht zu alt. Nehmen wir die Situation nach einer Geburt. Diese Zeit ist für Familien eine Art Ausnahmezustand – Schlafmangel, körperliche Erschöpfung, neue Verantwortung, neue Sorgen. Und doch sagt der Staat bislang, das zweite Elternteil hat damit nichts zu tun, soll grundsätzlich weiter zur Arbeit gehen. Die Familienstartzeit würde genau hier ansetzen. Gemeint ist ein bezahlter Sonderurlaub für den nicht gebärenden Elternteil (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) unmittelbar nach der Geburt eines Kindes. Das würde Zeit schenken, Zeit für Unterstützung, für Nähe, für Bindung, Zeit, die langfristig wirkt für Kinder, für Eltern, für die Gesellschaft. Denn wer früh Verantwortung teilt, tut das oft ein Leben lang. Dass SPD und Linke diese Idee grundsätzlich kennen und befürworten, ist unstrittig. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja.) Im Bund fordert die SPD seit Langem eine zweiwöchige Familienstartzeit und scheiterte damit in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU. Die Linke ist sogar noch weiter gegangen und hat erst im vergangenen Monat im Deutschen Bundestag eine vierwöchige Familienstartzeit beantragt. Und hier in Mecklenburg-Vorpommern findet sich nichts davon in der aktuellen Novelle wieder. Wenn Parteien öffentlich große soziale Versprechen machen, sie aber dort nicht umsetzen, wo sie tatsächlich die Verantwortung tragen, dann muss man das ehrlich benennen. Soziale Politik darf kein Thema für Sonntagsreden sein, sie muss sich in Gesetzen wiederfinden. (Torsten Renz, CDU: Hört, hört!) Alles andere ist eine Enttäuschung für die Wähler/-innen, hier insbesondere für die Familien. Und daher frage ich Sie ganz offen, was ist es wert, wenn Parteien bei jeder Gelegenheit soziale Forderungen formulieren, nur nicht dort, wo sie selbst entscheiden, wenn am Ende allenfalls das Argument kommt, leider zu teuer. Umso schwerer wiegt das Fehlen der Familienstartzeit in diesem Gesetz. Gerade hier, gerade jetzt hätte Mecklenburg-Vorpommern ein Zeichen setzen können. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Altersgrenzen für die Verbeamtung. Unsere Arbeitswelt hat sich verändert. Biografien verlaufen längst nicht mehr so geradlinig. Menschen orientieren sich neu, machen Erfahrungen in anderen Bereichen und wollen diese in den Staatsdienst einbringen. Gerade im Schulbereich könnten wir dringend von solchen Lebensläufen profitieren, von Lehrer/-innen mit Praxiswissen, Berufs- und Lebenserfahrung. Doch die vergleichsweise niedrigen Höchstaltersgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern wirken hier wie eine Einladung, lieber in ein anderes Bundesland zu gehen. Alle Länder um uns herum sind weiter. Wir schlagen daher vor, die Altersgrenzen für die Verbeamtung um fünf Jahre anzuheben. Das ist moderat, aber ein echter Beitrag zur Fachkräftegewinnung. Ein modernes Beamtenrecht müsste genau diese Realität abbilden – Familienfreundlichkeit, Durchlässigkeit, Offenheit für unterschiedliche Lebenswege. Meine Damen und Herren, die Frage ist nicht, ob wir uns soziale und familienfreundliche Regelungen leisten können. Die Frage ist, ob wir es uns leisten können, darauf zu verzichten. Unser Änderungsantrag bietet die Chance, dieses Gesetz besser zu machen, zukunftsfester und sozialer. Ich hoffe sehr, dass SPD und Linke diese Chance nutzen und zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Enrico Schult, AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Kollege Koplin hatte auch noch mal die Motivation dieses Gesetzes eingeführt, und das finde ich sehr löblich, zu sagen, warum machen wir das Ganze denn überhaupt. Und ich verstehe durchaus, dass hier das Ziel verfolgt wird, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern, um mehr Bewerber zu bekommen, um die offenen Stellen zu besetzen, um mehr Leute in den Staatsdienst zu bekommen, gegebenenfalls auch zu halten. Und ich glaube, das ist ein grundlegender Punkt, worüber es sich lohnt, sich zu unterhalten. Denn die, die wir unbedingt brauchen, da müssen wir gucken, dass wir die Leute mit der entsprechenden Ausbildung bekommen, dass wir auch einen Wechsel zwischen privater Wirtschaft und öffentlichem Dienst möglich machen. Das ist aber eine grundsätzliche Debatte über den Umfang der Staatsleistungen, über den Umfang der staatlichen Aufgaben, die immer mehr mit Beamten ausgeführt werden anstatt mit Tarifbeschäftigten, die das genauso gut können, an Stellen, wo eigentlich hoheitliche Aufgaben gar nicht mehr wahrgenommen werden. Das ist eine Debatte, die müsste man in diesem Kontext aber auch führen. Da reicht die Zeit allerdings nicht an der Stelle, deswegen möchte ich auf ein paar konkrete Punkte noch mal eingehen. Das eine ist das Thema mit der Beurteilung beziehungsweise der Übernahme in das Beamtenverhältnis, wenn dann jemand irgendwie sieben Jahre schon mal auf kommunaler Ebene irgendwie drin war. Mit Verlaub, Bürgermeister einer Gemeinde für sieben Jahre, das kann ich mal auch schnell gewinnen, wenn einfach die Unzufriedenheit mit dem Vorgänger so groß ist und ich vielleicht die einzige Alternative bin, dass ich mal ganz eben, sehr schnell da auf den Punkt halt komme und dann zufälligerweise es auch schaffe, diese sieben Jahre zu überstehen, was noch nichts über meine Qualifikation aussagt und auch nichts über meine Amtsführung oder Sonstiges. Dass das bisher auch möglich war, das hat ja auch das Innenministerium bestätigt über den Landesbeamtenausschuss, dass man sagen kann, okay, in einzelnen Fällen ist das halt früher auch schon möglich gewesen. Jetzt aber diese Umkehr an der Stelle zu machen, das verstehe ich nicht, und ich glaube, das hat auch der Städte- und Gemeindetag entsprechend kritisiert, und der Kritik schließen wir uns auch an an der Stelle. Lobend möchte ich einmal hervorheben an der Stelle die Erleichterung des Wechsels in das Beamtenverhältnis von Berufssoldatinnen und -soldaten, denn das steigert im Übrigen auch die Attraktivität des Berufssoldatentums an der Stelle. Und das ist in den Zeiten, in denen wir heute leben, durchaus ein wichtiges Signal, dass wir auch Kameradinnen und Kameraden, die bei der Bundeswehr dienen, auch als Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten, am Ende auch weitere Möglichkeiten eröffnen. Das finde ich gut und richtig an der Stelle. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Bei der pauschalen Beihilfe, hier vielfach kritisiert, fällt mir das ein wenig schwer, weil grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zu eröffnen, finden wir gut, das ist in Ordnung. Im privaten Bereich habe ich allerdings durchaus die Möglichkeit, bis ungefähr, also bis 55 Jahre noch Wechsel vorzunehmen, auch wenn das immer schwerer wird, je älter ich werde. Und dass diese Entscheidung einmal getroffen wird und dann ein Leben lang gelten soll, das halten wir hier für schwer vermittelbar. Hier sollte es zumindest zwischenzeitlich doch noch Wechselmöglichkeiten geben. Das fehlt uns hier an der Stelle, die Flexibilität, ansonsten kann man das durchaus machen. Wir haben ein differenziertes Bild zu diesem Gesetzentwurf, das sehen Sie nachher im Abstimmungsverhalten. – Ich bedanke mich für die Vorlage und die Diskussion. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5314. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6202 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der CDU vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6219 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6219 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6229 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6229 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Gruppe der FDP, mit den Stimmen von SPD und Die Linke abgelehnt. Wer dem Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/5314 bei Zustimmung durch die Fraktionen SPD und Die Linke, Stimmenthaltung durch die Fraktionen der CD… (Marc Reinhardt, CDU: Gegenstimmen.) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD und Gegenstimmen der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. Gibt es da Schwierigkeiten? (David Wulff, FDP: Ja.) Soll ich noch warten oder wollen wir noch …? Ich mache jetzt – also Zustimmung hatte ich abgefragt – Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/5314 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, ansonsten Stimmenthaltungen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5314 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5314 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, Stimmenthaltungen der Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP angenommen. An dieser Stelle lasse ich über die Änderungsanträge abstimmen, die Entschließungen beinhalten. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6230 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP, Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6238 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6238 bei Zustimmung durch die Gruppe der FDP, Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung durch die Fraktionen SPD, Die Linke und AfD abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Mediengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5315, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/6210. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6227, Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 8/6231 und 8/6232, ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6235 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6237 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Mediengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5315 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Bau (2. Ausschuss) – Drucksache 8/6210 – Änderungsantrag der Gruppe der FDP – Drucksache 8/6227 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/6231 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/6232 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6235 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6237 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Julitz.
Nadine Julitz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Medien sind mehr als ein Wirtschaftszweig. Sie sind ein Fundament unserer Demokratie, sie schaffen Öffentlichkeit, ermöglichen Teilhabe und sorgen dafür, dass auch regionale Stimmen gehört werden. Genau darum geht es auch im Mediengesetz, das wir heute beraten. Mit dem Medienstaatsvertrag haben sich die Spielregeln für die Medien grundlegend verändert. Unsere Aufgabe als Landesgesetzgeber ist es, diesen Rahmen klug, verständlich und gerecht in Landesrecht zu überführen. Genau das leisten wir mit dem neuen modernen Mediengesetz für Mecklenburg-Vorpommern. Für die SPD-Fraktion ist dabei eines entscheidend: Vielfalt sichern, regional, sozial und demokratisch. Meine Damen und Herren, die Medienwelt befindet sich mitten in einem tiefgreifenden Wandel. Digitalisierung, neue Verbreitungswege und veränderte Nutzungsgewohnheiten stellen insbesondere kleine und regionale Anbieter vor enorme Herausforderungen. Gleichzeitig haben die vergangenen Jahre – Corona, Energiekrise, Inflation – die wirtschaftliche Lage vieler privater Rundfunkanbieter massiv verschärft. Gerade lokale und regionale Medien geraten dabei unter Druck. Und genau hier sagen wir als SPD ganz klar, wer regionale Berichterstattung will, muss sie auch absichern. Deshalb ist ein zentraler Fortschritt dieses Gesetzes, dass erstmals eine gesetzlich verankerte Basisförderung für lokale TV-Veranstalter ermöglicht wird. Diese Förderung ist kein Selbstzweck. Sie dient der Sicherung journalistischer Qualität, der regionalen Vielfalt und letztlich der demokratischen Meinungsbildung vor Ort. Meine Damen und Herren, Medienvielfalt bedeutet für uns aber mehr als kommerzielle Angebote. Deshalb stärken wir mit diesem Gesetz auch ausdrücklich nicht kommerzielle Bürgermedien. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag vor allem zur Medienkompetenz, zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und zur demokratischen Kultur in unserem Land. Gerade in ländlichen Räumen sind Bürgermedien oft Orte des Austausches, des Lernens und der Mitwirkung. Dass ihre Förderung nun klar gesetzlich verankert ist, ist ein wichtiges Signal. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Digitalisierung des Hörfunks. Der Ausbau des Digitalradios ist eine Zukunftsaufgabe, die wir aktiv unterstützen müssen. Mit diesem Gesetz schaffen wir bessere Rahmenbedingungen für den digitalen Wandel, ohne die Vielfalt der Angebote aus dem Blick zu verlieren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sorgen mit diesem Gesetz außerdem für Klarheit, mehr Transparenz und mehr Praxistauglichkeit durch eine moderne Gesetzessystematik, durch klare Zuständigkeiten in der Landesmedienanstalt, durch zeitgemäße Regelungen für digitale Sitzungen und Entscheidungsprozesse und durch eine Stärkung der Vielfaltssicherung als zentrale Aufgabe der Medienaufsicht. Die vom Innenausschuss empfohlenen Änderungen greifen berechtigte Kritik aus der Anhörung auf und machen das Gesetz an entscheidenden Stellen offener, praktikabler und zeitgemäßer. Auch das ist gute parlamentarische Arbeit. Meine Damen und Herren, all diese Änderungen verfolgen ein gemeinsames Ziel – eine vielfältige, demokratische, regionale und zukunftsfähige Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Mediengesetz ist ein starkes Signal für regionale Medien, für demokratische Vielfalt und für ein modernes, solidarisches Medienverständnis in Mecklenburg-Vorpommern. Die SPD-Fraktion unterstützt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich und bittet um Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.
Manuela Schwesig
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! In den vergangenen Jahren wurde der Medienstaatsvertrag an die moderne Medienlandschaft angepasst und mehrfach reformiert und verändert, und deshalb muss auch entsprechend das Landesrundfunkgesetz geändert werden. Und die Neufassung des Landesmediengesetzes ist der Gegenstand des Gesetzentwurfes, den wir heute hier abschließend beraten. In Erster Lesung wurde er im Oktober des vergangenen Jahres eingebracht und in der Zwischenzeit hat der Innenausschuss nach öffentlicher Expertenanhörung einen Beschluss mit Änderungsvorschlägen erarbeitet, die Ihnen vorliegen. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für die konstruktive Arbeit bei den Mitgliedern des Ausschusses bedanken. Wir haben das Landesrundfunkgesetz zunächst einmal an die Systematik des Medienstaatsvertrags angepasst. Wir schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für private Medienangebote in Mecklenburg-Vorpommern und bringen die Digitalisierung voran. Hierzu verbessern wir die rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere auch für den Ausbau des Digitalradios. Das Landesrundfunkgesetz wurde an die Systematik des Medienstaatsvertrags angepasst und Dopplungen zwischen Medienstaatsvertrag und Landesmediengesetz wurden gestrichen. Die Teile des Landesrundfunkgesetzes, die sich bewährt haben, bleiben inhaltlich erhalten und werden in das neue Landesmediengesetz überführt. Wir bauen mit dem Gesetz auch Bürokratie ab, zum Beispiel durch den Entfall der Genehmigungspflicht des Haushaltsplanes der Landesmedienanstalt durch die oberste Landesbehörde oder aber das Antragserfordernis für eine Beratung zur Nutzung der Offenen Kanäle sowie den Entfall von Veröffentlichungspflichten im Amtsblatt. Die Veröffentlichung auf der Internetseite der Medienanstalt M-V ist völlig ausreichend. Wir wollen bisher aufwendige Verfahren damit verschlanken und die Selbstverwaltungsautonomie der Landesmedienanstalt stärken, beispielsweise durch Übertragung bestimmter Entscheidungen in die Zuständigkeit der Direktoren oder des Direktors wie beim Veranstaltungsrundfunk oder gebundenen Förderentscheidungen. Wir wollen zudem, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Angebote der Medienlandschaft nutzen können. Deshalb gibt es auch neue Regeln zur Barrierefreiheit. Künftig sollen die Veranstalter den technischen Entwicklungsstand beachten und einsetzen, um eine gleichberechtigte Teilhabe durch den Abbau von Barrieren zu ermöglichen. Sehr geehrte Abgeordnete, die Arbeit der Landesmedienanstalt ist wichtig, und ich möchte mich an dieser Stelle bei allen, die die Landesmedienanstalt tragen und dort arbeiten, ganz herzlich bedanken. Ihre finanzielle Ausstattung wird trotz knapper Kassen stabil bleiben. Darüber hinaus geht es im neuen Landesmediengesetz um mediale Teilhabe. Wir haben gerade in der Aktuellen Stunde über die Bedeutung des Ehrenamts für unser Land gesprochen, und Ehrenamtliche gibt es natürlich auch im Bereich der Medien. Seit im Januar 1996 der Offene Kanal in Neubrandenburg auf Sendung ging, gestalten Bürgerinnen und Bürger die Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern aktiv mit. Ob das private Lokalradio Rostock LOHRO oder „Grevesmühlen TV“ oder die Mediatope der Medienanstalt in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Greifswald und Malchin, all diese Angebote bieten die Möglichkeit, Diskussionen in der Öffentlichkeit zu begleiten oder sogar anzustoßen, zu informieren und zu diskutieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Es geht oft um lokale Themen, die für die überregionalen Medien nicht interessant sind. Aber innerhalb der jeweiligen Gemeinden werden sie stark diskutiert, sei es eine Fußgängerampel, die Gestaltung des Parks oder Jugendangebote in den Ferien. In Bürgermedien können Bürgerinnen und Bürger Filme, Radiosendungen und Onlinemedien produzieren. Man bekommt dadurch einen Blick hinter die Kulissen und sieht, wie Medien funktionieren, technisch, aber auch in ihrer Wirkung auf die Öffentlichkeit. Bürgermedien bieten den Menschen in unserem Land die Möglichkeit, eigene Themen, Meinungen und kulturelle Vielfalt öffentlich zu machen, und zwar unabhängig von großen Medienkonzernen und Quotenabhängigkeit. Bürgermedien fördern demokratische Teilhabe und Medienkompetenz. Sie gehören zu unserer Medienlandschaft ebenso wie unsere Zivilgesellschaft, und ihre Möglichkeiten werden von Engagierten im ganzen Land genutzt. Wir wollen diesen wichtigen Kulturbestandteil im lokalen Raum erhalten und stärken. Deshalb schafft unser Landesmediengesetz erstmals einen Rahmen, in dem private Bürgermedien als besondere Medienformen gesetzlich benannt, definiert und geschützt werden. Sie sind nicht kommerziell, lokal beziehungsweise regional und bürgernah. Sie sind der aktuellen Rechtslage unterworfen, egal ob sie digital oder über den Fernseher ausgestrahlt werden. Das heißt zum Beispiel, sie müssen den Jugendschutz beachten. Private Bürgermedien können nun auch Fördermittel zur Unterstützung im Bereich der außerschulischen Medienbildung bekommen. Wir haben das Tätigkeitsfeld der Offenen Kanäle der Landesmedienanstalt auf den Bereich der Medienbildung ausgeweitet, den Zugang von Schulen zu diesem Angebot mit aufgenommen und damit die Medienkompetenzförderung für Mecklenburg-Vorpommern gestärkt. So können Schülerinnen und Schüler Medien kennenlernen und mitmachen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die privaten lokalen und regionalen Fernsehangebote, wie zum Beispiel TV:SCHWERIN oder „Regio TV Rostock“, all die sind ein bedeutender Teil unserer Medienlandschaft. Auch solche Medien haben es schwer. Der Trend in der Medienlandschaft geht zu großen Konzernen mit ihren Ressourcen und Synergieeffekten. Aber auch die privaten lokalen Medien bieten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über lokale Vorgänge umfassend und gut recherchiert zu informieren. Auch sie tragen zur Qualität und Ausgewogenheit unserer Medien bei. Deshalb wollen wir auch das private Lokal- und Regionalfernsehen mit unserem Landesmediengesetz unterstützen. Dazu haben wir die bisher strengen Vorgaben bei Unternehmensbeteiligungen gelockert, um Medienschaffenden mehr Möglichkeiten für wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle zu geben. Die Gefahr vorherrschender Meinungsmacht besteht nicht zwischen Rundfunk und Zeitung, sondern zwischen redaktionell verantworteten Inhalten und großen international agierenden Plattformen. Der Gesetzentwurf sieht erstmals die Möglichkeit der Förderungen für solche Programme vor. Hierzu werden die Fernsehangebote mit der öffentlichen Aufgabe betraut, ein qualitätsvolles regionales Fernsehprogramm herzustellen. Die Förderung wird über die Landesmedienanstalt erfolgen. Bürgermedien und privates Lokal- und Regionalfernsehen sind zwei Seiten derselben Medaille. Wir wollen die lokalen Medienanbieter mit ihrer Ortsnähe und Programmvielfalt stärken. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nie war es so einfach, mit Halbwahrheiten oder Lügen eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Nie war es deshalb so wichtig, dass wir freie und unabhängige Medien haben, dass wir Medien haben, die sich Zeit nehmen für die Recherche. Wir sprechen hier, wenn wir über Medien sprechen, oft über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er ist eine tragende Säule unseres Mediensystems, weil er genau das leistet: unabhängige Qualitätsberichterstattung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und an dieser Stelle will ich auch dem öffentlichrechtlichen Rundfunk danken, weil er vielen Schülerinnen und Schülern Einblick hinter die Kulissen gibt. Und ich glaube, das, was eben die privaten und lokalen Medien machen, gilt genauso für den Öffentlich-Rechtlichen. Wenn Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, bei Medien hinter die Kulissen zu schauen, zu schauen, wie aufwendig es ist, Fakten zu recherchieren, wenn sie sehen, was technisch möglich ist, wenn sie sehen, wie kommt es zu Filmen, Fernsehen und Nachrichten, dann ist das die beste praktische Medienkompetenz, die sie erlangen können. Herzlichen Dank allen hier im Land, die sich diese Zeit für unsere Schülerinnen und Schüler nehmen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Zur Ausgewogenheit und Vielfalt einer lebendigen Medienlandschaft gehören neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den großen privaten Anbietern auch die kleinen: lokale Medien, die vor allem über das Geschehen vor Ort berichten. Und sie stehen heute hier im Mittelpunkt. Sie informieren uns jeden Tag, nicht selten unter Druck und mit geringen Mitteln. Viele, die dort mitmachen, sind ehrenamtlich dabei, alle mit Leidenschaft. Ich habe Respekt vor Ihrer Arbeit. Danke dafür! Unser Landesmediengesetz trägt dazu bei, dass unsere Medienlandschaft vielfältig, qualitätsvoll und abwechslungsreich bleibt. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Tadsen.
Jan-Phillip Tadsen AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete und liebe Bürger! Liebe Medieninteressierte in ganz Mecklenburg-Vorpommern! Die einbringenden Reden der Sozialdemokratie, einmal von Frau Julitz und auch von der Ministerpräsidentin Frau Schwesig, sie haben ja ein wenig angedeutet, dass die Medienlandschaft in einer Art Strukturwandel sich befindet, dass die gängigen Medien, wie sie früher einmal in der großen Mehrheit noch konsumiert worden sind, mittlerweile einer echten Konkurrenz unterliegen. Und diese Konkurrenz heißt „freie Medienschaffende“, heißt unabhängig, sich selbstfinanzierende Medienmenschen, die ganz selbstbewusst zeigen, dass Konkurrenz auf diesem Gebiet bitter Not tut und dass diese auch selbst finanziert werden kann. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und da gibt es dann so Schlagwörter, wie von Frau Julitz gerade, dass man die Vielfalt stärken will, weil diese ja, oder sichern will, hat sie gesagt, weil diese ja bedroht sei aufgrund der wirtschaftlichen Lage. Nun hat man natürlich sofort den Gedanken als Zuhörer, dass die wirtschaftliche Lage ja weniger von, sagen wir mal, schicksalhaften Stürmen bedroht wird, sondern eigentlich von ganz aktiver Politik. Und diese Politik liegt natürlich bei der Regierung selbst. Sie sprach dann davon, dass man eine erstmalige Basisförderung betreiben müsse jetzt, um die Medienvielfalt sicherzustellen. Ich gehe nicht davon aus, dass das wirklich notwendig ist. Denn es ist immer fragwürdig, wenn eine Partei sich anmaßt – und nichts anderes tut die SPD, und nichts anderes tut auch Frau Schwesig, das werden wir in diesem Wahlkampf noch intensiv diskutieren müssen –, man maßt sich an, wer der Bürger ist, man maßt sich an, wer demokratisch ist, man maßt sich an, wer allein faktenorientiert arbeiten würde. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh! – Enrico Schult, AfD: So ist es.) Und das ist in meinen Augen eine gefährliche Wahrnehmung der Verhältnisse, denn wer prüft die Faktenchecker der Etablierten? (Julian Barlen, SPD: Halten Sie sich gerade selber den Spiegel vor? Oder was machen Sie da gerade?) Meine Damen und Herren, die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf war daher ein beeindruckendes Erlebnis. (Julian Barlen, SPD: Ihre Fraktion ist nicht mal anwesend, wenn Sie eine Rede halten! Was ist denn da los?!) Sie waren ja nicht dabei, Herr Barlen! Beeindruckend deshalb, weil hier Ungleiches gleichzeitig wurde. Einerseits … (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Einerseits, Herr Barlen, gab es echte Diskussionsbereitschaft mit grundsätzlich Andersdenkenden, etwas, was Ihnen ja wohl niemals in den Sinn kommt. (Zuruf von Enrico Schult, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) Es lag aber auch auf der anderen Seite ein echter Pluralismus in der Luft. Andererseits wiederum gab es dann Konformismus und Diskursverweigerung. Es war meine Fraktion, die zwei Vertretern alternativer Medien die Teilnahme an der Anhörung ermöglichte. Der eine war Matthias Schröder, der Betreiber des Kanals „kitchen news“, angesiedelt in Mecklenburg-Vorpommern. Herr Schröder hat allein auf YouTube mittlerweile 128.000 Abonnenten. Er ist das lebende Beispiel dafür, dass man selbst qualitative Arbeit leistet, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: So ist es. Richtig!) bürgernah, durch konkrete Themen, die die Menschen interessieren. Der zweite Herr war Herr Martin Müller-Mertens, der Studioleiter des Senders „AUF1“. Allein „AUF1“ hat bei seinem Telegram-Kanal fast 300.000 Abonnenten. Weder Herr Schröder noch „AUF1“ haben je einen einzigen Cent staatliche Förderung erhalten. Sie sind der Beweis, dass es keine Förderung braucht, damit sich für das Publikum attraktive Medienangebote entwickeln. Beide Herren führten zur Qualität und Diversität in der Anhörung aus. Darüber hinaus äußerten sie sich mit der Freiheit des finanziell Unabhängigen zur Problematik staatlicher Medienförderung. Hier wäre also ganz konkret in der Anhörung die Gelegenheit gewesen, zwischen „etabliert“ und „alternativ“ zum Beispiel über den Gesetzesentwurf mit seinen zentralen Begriffen wie „Vielfalt“, „Qualität“ und „Staatsferne“ einmal intensiver zu diskutieren. Die Gelegenheit wurde aber leider verpasst. Obwohl als Anzuhörender benannt, erschien kein Vertreter des Norddeutschen Rundfunks. Herr Böskens hat sich nicht einmal konkret entschuldigt, warum er an einer solch wichtigen öffentlichen Debatte nicht teilnehmen kann. (Ralf Mucha, SPD: Stimmt doch gar nicht! Das stimmt doch gar nicht! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Die übrigen Fraktionen richteten keine einzige Frage an die Vertreter der alternativen Medien. Das überrascht. Zumindest von der Fraktion der Linken hätte man hier etwas erwartet. Schließlich rufen Vertreter dieser Partei dazu auf, ich zitiere, „rechten Medien auf die Tasten zu treten“, Zitatende. Das klingt nach Bereitschaft zur Auseinandersetzung. Aber vielleicht ist hier auch eigentlich nur eine nicht geistige, keine argumentative Auseinandersetzung gemeint, sondern einfach nur stumpfsinnige, brutale Gewalt gegen selbstbewusst andersdenkende Menschen. Lassen Sie mich jetzt zum eigentlichen Gesetzesentwurf noch kommen. Dessen Grundirrtum ist die Vorstellung, dass man Pluralismus in den Medien durch staatliche Förderung herbeisubventionieren kann. Über staatliche Förderung entscheiden letztlich immer die Mächtigen. Diese haben immer Interesse am eigenen Machterhalt und sie haben deshalb wenig Interesse an kritischer Berichterstattung, die diesen Namen auch verdient. Man kann institutionelle Hemmnisse für diesen Machterhaltungstrieb einbauen. Ein freier Geist, er wird aber immer Wege finden, sich selbstbewusst zu äußern. Und wegen dieser Interessenlage wird sich bei den Geförderten vielfach ein vorauseilender Gehorsam einstellen. Wir selber haben das schon mit einigen Medien, die hier heute ernannt worden sind, genannt worden sind, auch erleben dürfen. Zum Ausmaß der Abhängigkeit der privaten regionalen TV-Anbieter in MV hier noch ein kurzes Beispiel. Der Direktor der Medienanstalt MV kann mit folgenden Worten zitiert werden. Er sagte, Zitatanfang: „Ohne die vom Land bereitgestellten Mittel in den vergangenen Jahren würde es heute vermutlich kein einziges lokales TV-Programm in Mecklenburg-Vorpommern mehr geben.“ Zitatende. Hier sieht man die ganze Realität Ihres derzeitigen Fördersystems. (Patrick Dahlemann, SPD: Da können Sie mal sehen, wie wichtig diese ganzen Maßnahmen waren!) Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen im Gesetzesentwurf zu Ausbau und Formalisierung staatlicher Förderungen strikt abzulehnen. Was ohne staatliche Förderung nicht existieren kann, das mag auch ein Ende finden. (Thomas Krüger, SPD: Gilt das grundsätzlich für alle?! Mann, Mann, Mann!) Meine Damen und Herren, beste Bedingungen also, dass neue, ständig sich selbst etablierende Angebote aufblühen können. Genau das erleben wir. Das ist der Strukturwandel, von dem ich rede. Was Idealisten oder zahlende Kundschaft zu binden vermag, wird aus eigener Kraft bestehen. Die Medienanstalt selbst, sie hat wichtige Aufgaben. Es geht um Jugendmedienschutz, Überwachung der Einhaltung von Bestimmungen zu Gewinn- und Glücksspielen, zu Impressumspflichten und auch zur Kennzeichnung von Werbung. Wir selber haben einen Änderungsantrag eingebracht. In diesem wollen wir TV-Anbietern die Möglichkeit geben, auch Sendezeit für örtliche Bewerber zu Landtags- und Bundestagswahlen einzuräumen …
Beate Schlupp
Herr Landtagsabgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Jan-Phillip Tadsen AfD
Meine Damen und Herren, zusammenfassend …
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, nein, Ihre Redezeit ist abgelaufen! (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD)
Jan-Phillip Tadsen AfD
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums aus Bergen auf Rügen. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Liskow.
Franz-Robert Liskow CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Medienstaatsvertrag der Länder aus dem Jahr 2020 hat die Anpassung des Landesfunkgesetzes unseres Landes erforderlich gemacht. Mit der Neufassung des Landesrundfunkgesetzes als Mediengesetz Mecklenburg-Vorpommern sollen unter anderem die Basisförderung der lokalen TV-Veranstalter und eine Fördermöglichkeit für private nicht kommerzielle Bürgermedien als Beitrag für die Medienkompetenzförderung im Land gesetzlich normiert werden. Dass nicht alle und auch die regierungstragenden Fraktionen mit der Fassung des Gesetzes einverstanden waren, hat die Anhörung im Innenausschuss eigentlich deutlich ergeben. Und so hat meine Fraktion heute auch einen Änderungsantrag vorbereitet sowie eine Entschließung vorgelegt. Unser Änderungsantrag bezieht sich auf drei Regelungen des Gesetzentwurfs. Eine vierte Änderung ist nicht mehr notwendig, nachdem SPD und Linke mit ihrer Tischvorlage im Innenausschuss selbst gefordert haben, dass der bisher in den Medienausschuss entsandte Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern nicht durch die neue MV Tourismus GmbH ersetzt wird, sondern durch die DEHOGA. (Patrick Dahlemann, SPD: Da haben wir doch gut reagiert, ne?!) Die Entsendung der MV Tourismus GmbH in den Medienausschuss hätte nämlich dazu geführt, dass die Landesregierung als alleinige Gesellschafterin dieses Unternehmens eine unmittelbare Einwirkung auf die Entscheidung des Medienausschusses hätte nehmen können. Das wäre mit dem Gebot der Staatsferne eben nicht vereinbar gewesen. Und als Vertreter im Medienausschuss wurde erstmals auch der Landesseniorenbeirat aufgenommen. Das haben wir selbst gefordert und sind selbstverständlich damit auch einverstanden. (Patrick Dahlemann, SPD: Danke für die Unterstützung!) Meine Damen und Herren, unser erster Änderungsantrag bezieht sich dann auf Paragraf 10 des Gesetzentwurfs mit der Beschränkung der besonderen Sendezeiten auf Rundfunkveranstalter eines landesweiten Vollprogramms. Nach dieser Regelung werden lokale und regionale Rundfunkveranstalter in Mecklenburg-Vorpommern von Sendungen zur Vorbereitung von Wahlen zum Landtag, Bundestag oder dem Europäischen Parlament ausgeschlossen. Durch unseren Änderungsvorschlag soll regionalen und lokalen Programmen die Möglichkeit eingeräumt werden, entsprechende Wahlwerbung zu verbreiten, sofern sich der Wahlvorschlag auf das jeweilige Sendegebiet des Rundfunkprogramms erstreckt. Die zweite Änderung betrifft den Paragrafen 23 des Gesetzentwurfs. Die nur deklaratorische Verweisung auf die anzuwendenden Regelungen des Medienstaatsvertrags zu den Bereichen Werbung, Sponsoring und Teleshopping im Absatz 1 soll durch einen neuen Absatz 3 konkretisiert werden. Mit diesem Wortlaut wird eindeutig, dass für Landesprogramme und Hörfunkprogramme, die als Landesprogramme verbreitet werden, die Verbreitung von regionalisierter Werbung weiterhin zulässig ist. Das bringt nach unserer Auffassung mehr Rechtssicherheit und dient damit der Stärkung und der Stützung der Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Meine Damen und Herren, unserem dritten Änderungsantrag kommt eine entscheidende Rolle zu. Die Aufgaben der Medienanstalt sollen nach Paragraf 10 Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages mit 1,8989 Prozent der in Mecklenburg-Vorpommern eingenommenen Rundfunkbeiträge finanziert werden. Der in Paragraf 61 des Gesetzentwurfs geregelte Vorwegabzug auf oder von 20 Prozent dieses Anteils für den Norddeutschen Rundfunk ist im Hinblick auf den Zweck eines Rundfunkbeitrags und dem Aufgabenzuwachs der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern anzupassen. Insbesondere wenn die Mittel berücksichtigt werden, die der Norddeutsche Rundfunk aus der zusätzlichen Filmförderung des Landes erhält, ist die Höhe des Vorwegabzuges eben nicht mehr zeitgemäß und sollte daher auf 15 Prozent angepasst werden. Mittlerweile haben drei Bundesländer ihre Vorwegabzüge verringert, in sechs weiteren Bundesländern ist ein Vorwegabzug gar nicht mehr vorgesehen. Und wenn wir uns das geringere Gebührenaufkommen der Medienanstalt in unserem Land ansehen, ist eine Verringerung des Vorwegabzuges dringend geboten. Ziel sollte es sein, auf diesen Vorwegabzug eines Tages ganz zu verzichten. Und, meine Damen und Herren, mit unserem Entschließungsantrag fordern wir die Landesregierung auf, endlich auf eine Kooperation zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den privaten Hörfunkanbietern dieses Landes hinzuwirken, damit private Landesprogramme in Mecklenburg-Vorpommern über die öffentliche DAB+- Infrastruktur des NDR ausgestrahlt werden können. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Der Norddeutsche Rundfunk verfügt in Mecklenburg-Vorpommern über eine DAB-Infrastruktur, die aus Rundfunkbeiträgen finanziert und flächendeckend ausgebaut wurde und die seit Jahren nicht ausgelastet ist. Eine solche Infrastruktur selbst aufzubauen, können sich die privaten Hörfunkanbieter dieses Landes nicht leisten. Weil der NDR drei seiner digitalen Hörfunkprogramme einstellen will, werden weitere Kapazitäten auf dem sogenannten Multiplex frei, die den privaten Hörfunkanbietern für eine gemeinschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen sollten. Meine Damen und Herren, stärken Sie die Medienvielfalt in unserem Land und stimmen Sie unseren Anträgen zu! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Novellierung des Landesmediengesetzes stellen wir die Arbeit der Medienschaffenden im Land nun auf modernere und unbürokratischere Füße als zuvor. In der öffentlichen Anhörung wurden einige kritische Punkte angesprochen, die in weiten Teilen auch im Innenausschuss bereinigt werden konnten. Das haben wir hier schon gehört. Es werden wirtschaftliche Geschäftsmodelle für Rundfunk geboten, die vielfältige Berichterstattung und Angebote sichern sollen. Die Zusammensetzung des Medienausschusses wurde angepasst, um mehr Staatsferne und Vielfalt zu erreichen. Während der Anhörung wurde zu Recht bemängelt, dass die Sitzungsform des Medienausschusses zu starr war und hinter dem Trend der hybriden und digitalen Form zurückblieb. Auch hier konnte Abhilfe geschaffen werden. Und auch das Verfahren zum Veranstaltungsrundfunk konnte vereinfacht werden. In einem Punkt wurde bei der Novellierung leider noch kein Kompromiss gefunden. Die Ausfinanzierung der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern bleibt auch aus unserer Sicht unzureichend, auch wenn der Beitrag stabil gehalten werden konnte. Die Aufgaben, die in den letzten Jahren zugenommen haben, zum Beispiel die Medienaufsicht im Land und dringend notwendige Medienkompetenzbildung benötigen mehr Ressourcen. Wir konnten in den, für die nächsten beiden Haushalte das Thema Medienkompetenzbildung in der Landeszentrale für politische Bildung finanziell sehr deutlich stärken. Und dafür bin ich dem Koalitionspartner sehr dankbar. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Hört, hört!) Dennoch müssen wir den Dialog offen halten und sollten vielleicht in der nächsten Legislatur versuchen, für die Medienanstalt eine auskömmliche Lösung zu finden. Im Innenausschuss wurde durch die Änderungsanträge der CDU, FDP und auch der GRÜNEN deutlich, dass dies auch von anderen demokratischen Fraktionen unterstützt werden würde. Andere Bundesländer machen es vor, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Martin Schmidt, AfD: Das hätten Sie im Haushalt jetzt machen können.) wir haben es gerade gehört, und sollten da nicht hintenanstehen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Gerade in unserer Zeit, in unserer heutigen Zeit ist Medienbildung zwingend notwendig und betrifft alle gesellschaftlichen Gruppen. (Martin Schmidt, AfD: Ist denn in der nächsten Legislatur mehr Geld da?) Unsere wertvolle Demokratie kann sich keine Bevölkerung leisten, die immer wieder auf Fake News und Hetzkampagnen hereinfällt. Unser freiheitlich-demokratisches Zusammenleben wird dadurch attackiert und kann auch von innen heraus zersetzt werden. Dabei werden die Ausmaße und öffentlichen Auswirkungen immer größer. Fangen wir bei dem Fall von Frau Brosius-Gersdorf an und enden ganz aktuell bei CDU-Ministerpräsident Daniel Günther, der nach einer falschen Berichterstattung vom rechten Nachrichtenportal „Nius“ in einem Shitstorm landete, weil die Berichterstattung (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie wissen schon, dass Herr Lanz bei Herrn Reichelt angerufen hat, um genau darüber seine Bestürzung auszudrücken?!) und die Reaktionen, auch von Parteikollegen, auf falsch zusammengeschnittenen Aussagen beruhen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Was erzählt er da?!) Auch viele von uns brauchen Nachhilfe beim Thema Mediennutzung, selbst wenn sie es besser wissen müssten. Ein sicherer Umgang mit Medien ist unentbehrlich, um uns nicht an der Nase herumführen zu lassen. Falschnachrichten machen uns angreifbar und zerstören wichtige Diskurse. Demokratiefeinde nutzen diese Mechanismen gezielt und wollen so unsere freie Gesellschaft untergraben. Peinlich wird es dann, wenn man beobachten kann, wie genau diese Hetzer auf ihre eigenen Tricks reinfallen, (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) wie Beatrix von Storch in einer Talkshow von Markus Lanz, der sie mit den Fake News rund um Daniel Günther konfrontierte, eindrucksvoll bewiesen hat. (Enrico Schult, AfD: Sie haben es doch genauso gemacht, Herr Noetzel! Sie haben den Eklat provoziert und dann mit den Medien geteilt! – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ich glaube, da gibt es noch juristische Klärungsprozesse.) Also hoffe ich, dass die demokratischen Fraktionen in der nächsten Legislatur das Thema erneut setzen und der Medienanstalt entgegenkommen möchten. Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Jan- Phillip Tadsen, AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich. (Unruhe bei Martin Schmidt, AfD)
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit der Neufassung des Mediengesetzes werden wesentliche Regelungen für die private Medienlandschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern neu fixiert. Ob Regelungen zum Veranstaltungsrundfunk, zur Ausstrahlung von Rundfunk über DAB+ oder Maßnahmen zur Förderung von lokalen oder regionalen Fernsehangeboten, vieles, was in diesem Gesetzentwurf steckt, ist notwendig und sinnvoll. In einigen Bereichen geht dieser Gesetzentwurf jedoch deutlich zu weit. Teilweise wird dem Landtag Mitsprache in Dingen eingeräumt, aus denen er sich besser heraushalten sollte. Und last, but not least, das drängende Problem der drohenden Unterfinanzierung der Medienbildungsangebote durch die Medienanstalt wird trotz deutlicher Warnungen verschiedener Sachverständiger nicht angepackt. Aber der Reihe nach. Die positiven Dinge in diesem Gesetzentwurf brauche ich Ihnen ja nicht aufzuzählen. Das haben meine Vorredner/-innen aus der Koalition ja schon ausreichend getan. Ich möchte mich auf die Dinge beziehen, die aus unserer Sicht vor einem Beschluss dieses Gesetzes dringend noch geändert werden müssten und die wir in unserem Änderungsantrag thematisieren. Da sind zum einen weitreichende Regelungen über den Medienausschuss, darüber, welche Fachausschüsse dieser zu bilden hat, wie die oder der Vorsitzende zu wählen ist oder welche Reisekostenerstattungen und Aufwandsentschädigungen die Mitglieder des Ausschusses erhalten. All dies kann sehr gut in der Hauptsatzung der Medienanstalt festgelegt werden. Ein Gesetz braucht es hierzu nicht. Dass der Landtag damit beauftragt werden soll, über einzelne Mitglieder des Medienausschusses zu entscheiden, wenn die entsendenden Gremien keine Einigkeit erzielen, gefährdet die Staatsferne des Medienausschusses. Auch hier wäre es angezeigt, andere Lösungen zu finden, die ohne den Landtag auskommen. Der aus unserer Sicht aber kritischste Punkt ist, dass der Gesetzentwurf trotz zahlreicher Hinweise die Chance verpasst, die unzureichende finanzielle Ausstattung der Medienanstalt, auf die zahlreiche Sachverständige seit Monaten hinweisen, endlich aufzulösen. Das Mittel hierfür liegt auf der Hand. Ohne einen einzigen eigenen Euro zu investieren, könnte durch eine Reduzierung des Vorwegabzugs nicht nur das Aufgabenwachstum der Landesmedienanstalt in den letzten Jahren kompensiert, sondern auch der wachsenden Bedeutung der Medienbildung Rechnung getragen werden. Sandra Nachtweih, die Vorsitzende des Medienausschusses, schreibt in ihrer Stellungnahme zum Mediengesetz, „Medienbildung“ sei „ein … Thema von existenzieller Bedeutung für das Bestehen unserer liberalen Demokratie. Hass, Hetze und Desinformationen im Netz“ beschäftigten das, beschädigten – Pardon – „das Vertrauen in staatliche Institutionen und in die Politik. … Die Medienaufsicht“ solle „dies verhindern, und die Medienbildung … darüber aufklären.“ Wenn dieser Gesetzentwurf so beschlossen werde, müsse die Medienanstalt jedoch ihre Mittel für Bürgermedien und Medienbildungspartner deutlich kürzen. Betroffen wären davon wichtige Initiativen aus allen Teilen unseres Landes, wie das Medienzentrum Greifswald e. V. mit seiner Computerspielschule und das „Latücht“ in Neubrandenburg mit seiner Medienwerkstatt. Sehr geehrte Kolleg/-innen, so weit dürfen wir es nicht kommen lassen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Mediengesetz nimmt jetzt hier insbesondere lokale Medien ins Visier. Und ich bin der festen Überzeugung, lokale Medien bedeuten auch lokale Perspektiven. Und insbesondere in der Medienlandschaft, die wir auch hier in Mecklenburg-Vorpommern haben, oder generell in den östlichen Bundesländern, haben wir doch lokale Perspektiven leider viel zu wenig. Und deswegen, glaube ich, ist es gut, dass wir uns da thematisch auch mit beschäftigen. Die Kollegin Oehlrich hatte bei einem vorherigen Gesetzesentwurf ja die Geschichte eines Gesetzes noch mal herangezogen. Deswegen, glaube ich, ist es gut, hier etwas zu machen. Ich glaube aber, es ist nicht alles gut gemacht in diesem Gesetz, denn hier haben wir wieder sehr viel Überregulierung mit drin. Angesprochen wurde schon das ganze Thema, was muss ich hier gesetzlich regeln oder was wird hier gesetzlich geregelt, was nicht auch die Landesmedienanstalt alleine in einer Satzung hätte regeln können. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Das müssen wir doch hier gar nicht beschließen. Wir müssen doch hier im Gesetz nicht beschließen, wie die Sitzungen durchzuführen sind und Sonstiges. Dazu sind das erwachsene Menschen. Die sind allein in der Lage, ihrem Auftrag selbstbestimmt gerecht zu werden. Das halte ich für angemessen. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Genauso bei der Finanzierung. An anderer Stelle sagen wir doch auch immer wieder, der Staat muss eine Aufgabenkritik durchführen, damit wir mit dem klarkommen, was wir haben. Hier wird auch die Landesmedienanstalt als unabhängige, wichtige Anstalt – das möchte ich hier wirklich betonen –, aber über die Jahre hinweg neue Aufgaben, neue Aufgaben, neue Aufgaben. Und wenn wir dann ernsthaft in die Finanzierung gehen, dann legen wir hier als Gesetzgeber beziehungsweise Sie als Gesetzgeber, liebe rot-rote Regierungskoalition, im Wesentlichen fest, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) die Filmförderung in diesem Lande – ohne Plan und ohne Struktur wohlgemerkt – ist wichtiger als die hier so hochgelobte unabhängige Landesmedienanstalt, die ihren Aufgaben nachkommen soll. Das ist die Prioritätensetzung, die dieses Gesetz hier gerade vorgibt. Und dann kommen wir noch mal zu ein paar ganz praktischen Sachen. Wurde ja auch schon angesprochen hier vom Kollegen Liskow: Der Gesetzentwurf sieht eine Einschränkung und ein faktisches Wahlwerbung-/Wahlwerbeverbot vor, sobald das halt irgendwie in überregionale Medien geht. Warum? (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und hier geht es für mich um ein demokratietheoretisches Grundprinzip an dieser Stelle. Wenn wir eine Wettbewerbsgleichheit haben wollen, dann geht es auch darum, dass wir sagen, klar, wir haben eine Landtagswahl, wir haben Wahlkreise, Wahlkreiskandidaten sind in der Regel bei sich vor Ort unterwegs und zu Hause. Da muss doch jedem politischen Mitbewerber die gleiche Möglichkeit gegeben werden. Und nur, weil irgendwer Angst vor irgendeiner anderen bestimmten Partei hat, gleich allen anderen mit das Wasser abzugraben, allen anderen mit die Gelegenheit zu nehmen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist schon irgendwie schwach. – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) auch Werbung zu machen, das finde ich in unserer aktuellen Situation, die wir an anderer Stelle immer wieder diskutieren, nicht in Ordnung an dieser Stelle. Und das gräbt unter anderem auch hier wieder den wirtschaftlichen Möglichkeiten privater Medien vor Ort das Wasser ab. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Warum sagt die SPD eigentlich nichts dazu? Herr Barlen, warum äußern Sie sich nicht dazu?) Das ist nicht in Ordnung, meine Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Krüger. (Martin Schmidt, AfD: Gerade, weil wir Werbung verbieten, ist das vielleicht. – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Herr Krüger vielleicht.)
Thomas Krüger SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte eigentlich gar nicht vor, in dieser Debatte mich zu Wort zu melden. Aber es treibt mich, (Martin Schmidt, AfD: Das hatten Sie doch schon geplant. – Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Doch, doch, doch, doch!) aber es treibt mich, es treibt mich ans Mikrofon. Ich habe so den Verlauf dieses Sitzungstages vor Augen, und es treibt mir die Zornesröte ins Gesicht. Hier hören wir von rechts außen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass es ja nur darum gehen soll, dass Dinge bestehen sollen, die sich selbst fördern. Und es geht Ihnen ja dann auch nur um die Meinungsfreiheit. Da haben wir heute früh gehört, was Sie davon halten, nämlich, dass Sie die Mittel streichen wollen für Vereine/Verbände dieses Landes, für Veranstaltungen. (Julian Barlen, SPD: Hört, hört!) Wir haben heute früh gehört, dass Sie die NGOs, die eine tragende Säule dieser Gesellschaft sind, zerstören wollen. Das haben wir heute früh alles gehört. Und jetzt haben wir die nächste Debatte, die Debatte, … (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein, ich möchte jetzt keine Zwischenfrage beantworten. (Julian Barlen, SPD: Erst mal kurz Zuhören hilft!) … die Debatte darum, wie freie Medien hier in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten können, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) wie Medienvielfalt in unserem Land gelebt werden kann. Und auch da tun Sie wieder so, als wenn Sie offen sind und Meinungsvielfalt haben wollen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Gehen Sie doch mal mit uns ins Fernsehen und machen mit uns eine Diskussion! – Enrico Schult, AfD: Bald nicht mehr! – Julian Barlen, SPD: Zuhören!) Aber wenn wir es mal im Konkreten machen, meine Damen und Herren – und mein Vorteil ist ja, ich bin hier schon länger im Land –, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: War das jetzt ein Argument für Sie?) wenn ich an die letzte Legislaturperiode denke, damals hatten Sie noch einen Parlamentarischen Geschäftsführer, den Professor Weber, (Torsten Koplin, Die Linke: Oh!) der hier im Parlament ausgeführt hat, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Von dem träumt er auch nachts! – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) warum er den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen will. Und zwar hat er unter Ihrem Beifall gesagt, weil sie die falschen Dinge schreiben und senden. (Enrico Schult, AfD: Jetzt sitzen Tadsen, Schmidt und Schult hier!) Das ist nämlich der Kern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist der eigentliche Kern dessen, was Ihre Politik im Bereich Medien ausmacht. Und, meine Damen und Herren, wer das nicht glauben will, der kann sich ganz aktuell mal im Internet die Seite von „MV…“, (Julian Barlen, SPD: MV1!) „MV1“ – genau, so heißt der Sender –, „MV1“ anschauen. „MV1“ hat nämlich im Rahmen der Bürgermeisterwahl von Schwerin die Kandidatin der AfD angefragt. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Ach!) Und im Vorgespräch sind dann Fragen schon mal erörtert worden, damit man weiß, worauf man sich einstellt. Und da war klar, dass da eine kritische Berichterstattung stattfinden wird, so, wie man mit uns ja auch kritisch umgeht. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Da hat man hinterfragen wollen, wie es denn mit den rechtsextremistischen Umtrieben der AfD aussieht. (Heiterkeit und Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Da hätte man fragen wollen, wie es denn mit dem Treffen der ostdeutschen Fraktionsvorsitzenden hier in Schwerin abgegangen ist, was da für Ergebnisse sind. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wir haben dem NDR Antworten gegeben.) Und man hätte fragen wollen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) wie die Vergangenheit von Frau Federau zu bewerten ist. Da ist die Rede davon, dass sie in einem Escortservice eine Rolle gespielt hat. Das wollte man alles transparent und offen erfragen. Und, meine Damen und Herren, wissen Sie, was die AfD gemacht hat? (Julian Barlen, SPD: Na, gekniffen?! – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Die hat kurzerhand das Interview abgesagt. (Julian Barlen, SPD: Unglaublich! – Torsten Koplin, Die Linke: Na, das gibts doch nicht! Unerhört!) Meine Damen und Herren, so viel zum Thema Meinungsfreiheit. Sie wollen alles, Sie wollen alles, Sie wollen gelenkte Medien, aber Sie wollen alles, mit Sicherheit keine Meinungsfreiheit! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter! Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schmidt!
Martin Schmidt AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ja, also, Sie heucheln ja hier völlig herum. Ne, eben weichen Sie der Frage von Herrn Tadsen aus und dann beschweren Sie sich eine Minute später darüber, dass eine Frage von Frau Federau nicht beantwortet ist. Wir haben hier nämlich eine Demokratie in diesem Land, Herr Krüger. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Noch!) Und das heißt auch, dass man sich nicht jeder Frage von jedem Medium, (Enrico Schult, AfD: Genauso siehts aus. – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) jeder widerlichen Frage von irgendwelchen Journalisten auch stellen muss. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) Man kann auch von seinem Recht Gebrauch machen und muss eben manchen Leuten keine Antwort geben, die eben bezahlt sind von Ihnen, die einfach nichts anderes vorhaben, als eben nämlich die AfD zu diskreditieren. (Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Boah! – Michael Noetzel, Die Linke: Das schaffen Sie ganz alleine!) Und das ist auch den Zuschauern völlig klar, und dann muss man da auch nicht darauf antworten. Und hier auch noch mal zu der Falschmeldung von Ihnen, dass wir das Ehrenamt beschneiden wollen oder Sonstiges. Das haben wir nie gesagt. (Julian Barlen, SPD: Nee, das wollen Sie. Das haben Sie beantragt! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir haben immer klar und deutlich gesagt, wir wollen politische NGOs einschränken, die von Steuergeldern finanziert werden, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) weil eben die Mehrheit der Bürger das nicht mittragen möchte. (Julian Barlen, SPD: Den Vorpommern-Fonds, den Bürgerfonds, den Landesjugendring, den Frauenrat?!) Und der sogenannte Bürgerfonds, Herr Barlen, damit sind Sie nämlich neulich schon in die Falle getappt, den streichen Sie doch selber. (Julian Barlen, SPD: Nein.) Ab kommendem Jahr ist das Geld aus dem Haushalt rausgenommen worden. (Julian Barlen, SPD: Es gibt eine Landtagswahl!) Und das Ganze hat die Gründe, nämlich der finanzielle Kollaps, den Sie als SPD zu verantworten haben. (Torsten Koplin, Die Linke: Sie haben Schwierigkeiten mit dem Haushaltsrecht.) Denn bald haben wir 1 Milliarde Defizit hier, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) auch dieses Jahr schon 280 Millionen Euro Neuverschuldung. Und daraus bezahlen Sie dann noch irgendwelche Wohltätigkeitsprojekte im Wahlkampf, um sich nach vorne zu bringen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Nein, wir legen den Finger in die Wunde und halten Sie darin auf. Hören Sie auf, die Fakten zu verdrehen, Herr Barlen! (Julian Barlen, SPD: Sie müssen die Suppe schon selber auslöffeln, die Sie sich einbrocken!) Hören Sie auf, die Fakten zu verdrehen und erkennen Sie es an: Wir stehen hinter dem Ehrenamt. Wir haben nichts gegen freie Medien, (Zuruf von Christian Albrecht, Die Linke) im Gegenteil, wir wünschen uns viel, viel mehr davon. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Aber was Sie hier machen, ist sozusagen, abhängige Verhältnisse zu schaffen und dann sozusagen damit auch Politik zu betreiben. (Unruhe bei Julian Barlen, SPD) Da gehen wir nicht mit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Herr Krüger, bevor ich Sie frage, ob Sie darauf antworten wollen, muss ich noch mal anmerken, es ist eine Kurzintervention. Wenn Sie eine Kurzintervention machen, dürfen Sie sich nur an Herrn Krüger, nicht an jemand anderen wenden, weil das wird durch die Kurzintervention nicht gedeckt. Ich habe es jetzt mal zugelassen, weil es sich im Thema ergeben hat. Aber mein Hinweis ist, Kurzintervention setzt sich nur mit dem auseinander, was der Redner gesagt hat. Jetzt frage ich Sie, Herr Krüger, ob Sie darauf antworten möchten.
Thomas Krüger SPD
Selbstverständlich.
Beate Schlupp
Bitte schön!
Thomas Krüger SPD
Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben eben ausgeführt, wir haben nichts gegen freie Medien. Sie haben vergessen, den Nachsatz zu bringen, „solange man uns genehme Fragen stellt, solange man uns genehme Fragen stellt“. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und genau das haben Sie bestätigt. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das ist kritisch, sollte hinterfragt werden. Und eine kritische Berichterstattung wollten Sie unterbinden, indem Sie sich entziehen. (Julian Barlen, SPD: Sehr gut! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das haben Sie hier noch mal deutlich gemacht. Herzlichen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Sebastian Ehlers, CDU – Zuruf von Julian Barlen, SPD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf auf Drucksache 8/5315. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6210 anzunehmen. Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 64 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6227 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6227 bei Zustimmung durch die Gruppe der FDP und der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6231 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6231 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, ansonsten Zustimmung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6235 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6235 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6237 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6237 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke und AfD abgelehnt. Wer den Paragrafen 1 bis 64 sowie der Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 64 so- wie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/6210 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, Stimmenthaltung durch die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und der Gruppe der FDP angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/6210 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6210 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung durch die Gruppe der FDP angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6232 abstimmen, der eine Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6232 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP, Stimmenthaltung der Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion der CDU liegt Ihnen auf Drucksache 8/6240 ein Antrag zum Thema „Elternwillen und Kindeswohl in der Inklusion respektieren – Förderschulen erhalten“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön, Herr Renz! Torsten Renz , CDU (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Insbesondere möchte ich mich an die SPD-Landtagsfraktion wenden, denn jetzt können Sie beweisen mit der Zustimmung zu unserer Dringlichkeit, zu unserem Antrag, dass Sie verlässliche, verbindliche Politik für die Lehrer, Eltern und vor allem für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern tätigen wollen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Machen Sie mal bitte keinen Wahlkampf, ja?! Das ist ein bisschen übertrieben! – Martin Schmidt, AfD: Sagen Sie das mal Ihrer Fraktion!) Unser Antrag lautet „Elternwillen und Kindeswohl in der Inklusion respektieren – Förderschulen erhalten“. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben sicherlich der Medienberichterstattung entnommen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) der OZ, dass in Hinterzimmern bereits Fakten geschaffen werden. Es werden Fakten geschaffen, dass die Inklusion, die Schließung der Förderschulen erneut geschoben werde. Viele weitere inhaltliche, bildungspolitische Dinge werden festgezurrt, ohne eine politische Diskussion zu führen. Und die politische Diskussion gehört hier in den Landtag, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und wenn wir heute schon wissen, dass es fest vereinbarte Folgetermine für Ende Februar gibt, dann ist dringender Handlungsbedarf, (Julian Barlen, SPD: Deswegen wollen Sie das hier übers Knie brechen, oder was?! Das macht überhaupt gar keinen Sinn!) dass wir uns heute hier jetzt damit beschäftigen, insbesondere vor dem Hintergrund der Terminzeitschiene, nächste Landtagssitzung im März und dann die letzte Sitzung in dieser Legislaturperiode im Juli. Insofern dringender Handlungsbedarf, um ein klares Signal zu senden, eine politische Diskussion zu führen, dass die Förderschulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten werden. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte schön, Herr Koplin! Torsten Koplin , Die Linke (zur Geschäftsordnung): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Einreicherin dürfte ja bewusst sein, dass neben ein paar formalen Kriterien auch substanzielle Kriterien das Prädikat „Dringlichkeit“ erfüllen müssen, zum Beispiel Unaufschiebbarkeit, das Ereignis, um das es geht, ist nach Antragsschluss eingetreten. Dem ist nicht der Fall. (Marc Reinhardt, CDU: Das ist egal.) Dann, die Sache ist unaufschiebbar, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) unaufschiebbar, weil die Betroffenen unwiederbringlich ihrer Rechtspersönlichkeit, ihrer Rechte beraubt wären. Auch das ist nicht gegeben. (Marc Reinhardt, CDU: Auch gegeben.) Und das Zweite ist Aktualität. In der Tat ist es ein aktuelles Thema, aber Sie wissen selbst, dass die Landesregierung in einem intensiven Dialog mit der kommunalen Ebene ist. (Marc Reinhardt, CDU: Nein, das stimmt nicht!) Und wir, (Julian Barlen, SPD: Natürlich ist das so!) wir lehnen die Dringlichkeit ab, weil die substanziellen Kriterien von Ihnen a) nicht erfüllt sind, sie sind nicht gegeben, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) und zweitens lehnen wir es ab, uns herzugeben für einen Wahlkampfklamauk, zu dem Sie das Thema verkommen lassen wollen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Harry Glawe, CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Damit ist die erforderliche Mehrheit nicht erreicht und die Erweiterung der Tagesordnung um diesen Tagesordnungspunkt abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz, Drucksache 8/5417, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses auf Drucksache 8/6188. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5417 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/6188 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5417. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6188 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5417. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5417 bei Stimmenthaltung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5417 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5417 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, Drucksache 8/5316, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses, Drucksache 8/6208. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6228 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6236 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5316 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Kindertagesförderung (7. Ausschuss) – Drucksache 8/6208 – Änderungsantrag der Gruppe der FDP – Drucksache 8/6228 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6236 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre auch hier keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Julitz.
Nadine Julitz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In meiner Zeit als Klassen- und Schülersprecherin war ein Thema immer diskussionswürdig: das Schulgesetz. (Torsten Renz, CDU: Beutelsbacher Konsens!) Das wievielte ist es eigentlich? Müssen es ständig neue Änderungen sein? Da muss doch mal Ruhe rein! Aus heutiger Sicht kann ich sagen, ja, neue Schulgesetze können auch immer etwas Unruhe reinbringen. Allerdings muss Schule auch immer anpassungsfähig sein, und wie schnell sich die Bedingungen, die Voraussetzungen und die Gegebenheiten in der Schule ändern, ist enorm. Nicht nur die ganz offensichtlichen Dinge, über die wir aktuell reden, machen Anpassungen notwendig. Damit meine ich natürlich die Digitalisierung. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern verändern sich. Die Schule 1997 zu meiner Einschulung ist längst nicht mehr die Schule, wie sie 2025 zur Einschulung meiner Tochter war. Deswegen sind die Schritte, die wir mit dieser achten Änderung des Schulgesetzes gehen, nur folgerichtig. Mit dem wichtigen Bereich der Neuordnung des Datenschutzrechtes im Schulbereich werden die Voraussetzungen geschaffen, mit personenbezogenen Daten praktikabel umzugehen. Diese Neuordnung wurde von allen Beteiligten, den Kommunen, Datenschützern, ausdrücklich gelobt. Mit dem Ausbau der digitalen Bildungsmedieninfrastruktur und der Einrichtung eines Ausschusses zur Steuerung der Bildung in der digitalen Welt wird der Digitalisierung Rechnung getragen und diese strategisch angegangen. Ein lang diskutiertes Thema auch im Vorfeld medial ist die Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen. Wir sind der Auffassung, dass die Schulkonferenzen der beste Ort sind, solche Regelungen schulintern zu treffen. Die Voraussetzungen sind nämlich auch hier alle sehr unterschiedlich. Außerdem lassen sich Regeln am allerbesten einhalten, wenn man diese gemeinsam ausgehandelt hat. Und das ist in der Schulkonferenz der Fall, denn Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern sind dort vertreten und erarbeiten ihr eigenes Schulkonzept. Handlungsempfehlungen durch das Bildungsministerium helfen selbstverständlich dabei. Dass die Digitale Landesschule kein fertiger, starrer Ort ist, war immer klar. Das ist ein Prozess, der Veränderung und Weiterentwicklung bedarf. Einen weiteren Schritt gehen wir nun mit dieser Änderung. Dabei hat auch die Anhörung ergeben, dass wir noch einmal klarmachen, dass die Digitale Landesschule und damit Distanzunterricht nicht die Regel, sondern die Ausnahme bleiben sollen. Präsenzunterricht muss immer das oberste Ziel sein. Das haben wir auch noch nie infrage gestellt, trotzdem hat die Anhörung ergeben, dass man da noch mal klarzieht. Des Weiteren schaffen wir die Möglichkeit der Benotung in der DiLaS, was von Expertinnen und Experten als hilfreich angesehen wurde. Den wohl am meisten diskutierten Raum hat die Aufnahme des Beutelsbacher Konsenses in das Schulgesetz eingenommen. (Torsten Renz, CDU: Jetzt wird es spannend!) Auch hier war die Anhörung der Expertinnen und Experten ziemlich eindeutig. Den Lehrkräften den Rücken zu stärken und einen Rahmen zu setzen, wurde von allen als hilfreich angesehen, denn die Schule trägt eine besondere Verantwortung, die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankerten demokratischen Grundwerte aktiv zu vermitteln und zu schützen. Lehrkräfte und schulisches Personal sind befugt und verpflichtet, diskriminierenden, menschenverachtenden sowie verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen entgegenzutreten, (Martin Schmidt, AfD: War das bei Ihnen bisher nicht so? – Torsten Renz, CDU: Das war bisher auch schon der Fall.) gesellschaftspolitische Kontroversen im Unterricht angemessen darzustellen und zugleich das Überwältigungsverbot einzuhalten. Das Kontroversitätsgebot findet seine Grenzen in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Grundrechten. Insofern besteht kein Neutralitätsgebot, wenn Grundrechte angegriffen werden. Immer mehr Lehrkräfte fühlen sich eingeschüchtert, nicht zuletzt von angedrohten Petzportalen aus der rechten Ecke. Wichtig ist uns, dass auch – das ging aus der Anhörung hervor – bei den Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Fehlverhalten immer der pädagogische Erziehungsansatz Vorrang haben muss. Außerdem ist es oft hilfreich, wenn bei Fehlverhalten nicht nur der oder die einzelne Schülerin mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen belegt wird, sondern die Situation im Klassenverband und unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten von außen aufgearbeitet wird. Das soll selbstverständlich möglich sein. Ich habe viele positive Rückmeldungen dazu erhalten. Wir werben um Zustimmung zum Gesetz. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung und in Vertretung der Bildungsministerin die Justizministerin Frau Bernhardt.
Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf heute in Vertretung der erkrankten Bildungsministerin Simone Oldenburg – und von dieser Stelle aus dir, liebe Simone, Genesungsgrüße – folgende Ausführungen in ihrem Namen tätigen. Von der Demokratiebildung über die Digitalisierung, den Datenschutz bis hin zur Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Ganztagsförderung – das alles bringen wir mit der Verabschiedung dieses Schulgesetzes auf den Weg. Verbunden sind die Verbesserungen mit Erleichterungen für die Lehrkräfte, für die Schulträger und für die Eltern. Wir strukturieren neu, wir entbürokratisieren, wir vereinfachen. Statt dass sich wie bisher jede Schule und jeder Schulträger weiterhin alleine auf den Weg begeben müssen, machen wir den Weg frei für landesweite Lösungen in der Bildungsinfrastruktur und der Bildungsmedieninfrastruktur. Bisher war die Zusammenarbeit von Schulen und ihren Schulträgern sowie den zuständigen kommunalen Medienzentren immer nur auf der Ebene der einzelnen Schule möglich – also 500 einzelne Absprachen, 500 einzelne Vereinbarungen. Das ist jetzt endlich Geschichte, lobt Frau Oldenburg. (Torsten Renz, CDU: Das ist jetzt Geschichte?!) Der enge Dialog mit den Schulträgern ist dringend notwendig, um die Schulen schneller zu digitalisieren und die fortschreitende digitale Entwicklung der Schulverwaltung so zu nutzen, dass ihre Arbeitsabläufe vereinfacht werden. Alle Erkenntnisse aus der Umsetzung des DigitalPaktes 1 nutzen wir, um diese Infrastrukturen aufzubauen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) die sich von dem Klein-Klein bis hin zu einer einheitlichen Aufstellung entwickeln, auch ganz im Sinne der kommunalen Ebene. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, gemeinsam ist es dem Bildungsministerium gelungen, den gesetzlichen Rahmen so zu strukturieren, dass alle Beteiligten deutlich entlastet werden. So kann auf die Bildungsinfrastruktur nun auch die Bildungsmedieninfrastruktur aufgesattelt werden. Das heißt, dass wir neben der einheitlichen Hardware auch über ein Schulportal Zugang zu einer einheitlichen Software bekommen. Wir haben sozusagen unseren eigenen App-Store entwickelt, so Frau Oldenburg. Das bedeutet, es gibt nur noch ein Zeugnisprogramm, nur noch ein Klassenbuch, nur noch ein Programm für Vertretungspläne, nur noch einen Stundenplaner und nur noch ein Lernmanagementsystem. Für die Schulen heißt das darüber hinaus, keine eigene Prüfung mehr zum Datenschutz, zur Informationssicherheit und zur Technik bei digitalen Systemen, kein Abstimmungsaufwand mit dem Schulträger bei der Auswahl und dem Einsatz digitaler Lösungen. Es ist dem Bildungsministerium gelungen, einheitliche technische Standards an allen Schulen zu schaffen, die eine bessere Nutzbarkeit landesweiter und länderübergreifende digitaler Angebote ermöglichen. Die Lehrkräfte entlastet das Bildungsministerium im Schulgesetz dadurch, dass alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler mit denselben digitalen Systemen an Schulen im Land arbeiten, somit einen geringeren Einarbeitungsaufwand haben und einen verlässlichen Zugang zu allen digitalen Lern- und Lehrmitteln an allen Schulen gleichermaßen. Sehr geehrte Damen und Herren, neben diesen großen Neustrukturierungen haben wir selbstverständlich auch Anregungen aus den Anhörungen aufgenommen, so Frau Oldenburg, die überzeugend waren und die unter anderem von den Schulleitungsverbänden, Frau Gudrun Heinrich und dem Landesbeauftragten für Datenschutz in die Diskussion eingebracht wurden. Dazu zählen die Einführung von weiteren Ordnungsmaßnahmen in der Grundschule, die Aufarbeitung und Begleitung von Fehlverhalten der Schülerinnen und Schüler durch Unterstützung und Beratungsangebote, die auch im gesamten Klassenverband angewandt werden können, die Anregung des Landesdatenschutzbeauftragten, die Datenverarbeitung des ZDS eindeutig zu regeln, sowie die bereits beschlossene Einberufung einer Schulkonferenz für die Digitale Landesschule zu streichen und stattdessen zu evaluieren, welche Art von Konferenzen diese besondere Schule benötigt, um allen Anforderungen eines Schulalltags gerecht zu werden. (Torsten Renz, CDU: Das ist der größte Quatsch!) All diese Hinweise haben wir übernommen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Novelle räumen wir der Digitalen Landesschule einen breiten Raum ein. Selbstverständlich ist und bleibt der Präsenzunterricht das A und O der Arbeit an den Schulen. Aber wir müssen auf kurz- und längerfristige Ausfälle bei den Lehrkräften auch mit den Angeboten dieser besonderen Schule reagieren. Täglich bieten wir durch die landesweite Lernplattform itslearning und durch das integrierte Videokonferenztool sowie mit den speziell ausgebildeten Lehrkräften ortsunabhängigen Unterricht sowie digitale Selbstlernkurse. Sind die Kinder und Jugendlichen einer Schule für eine bestimmte Zeit zum Unterricht an der DiLaS angemeldet, so erhalten sie stets rahmenplankonformen Unterricht auf der Grundlage einer zielgerichteten digitalen Didaktik. Mittlerweile bietet diese Schule für die Jahrgangsstufen 7 bis 12 beziehungsweise 13 durchgängig Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch an. Darüber hinaus wird seit Kurzem Vertretungsunterricht in den Fächern Chemie, Physik, Biologie, Geschichte, Philosophie, Sozialkunde und Französisch für die Klassenstufen 7 bis 10 angeboten. Und seit 2022 wird täglich das Fach Deutsch als Zweitsprache für die Jahrgangsstufen 1 bis 4, 5 bis 9 und für junge Erwachsene angeboten. Wir legen mit dieser Schulgesetznovelle weitere Grundlagen dafür, dass die DiLaS bis zum Jahr 2029 schrittweise so gewachsen ist, dass sie vollkommen ausgebaut ist. Dann wird jeder Unterricht in allen Schularten, Jahrgängen und Niveaustufen angeboten und damit werden die Lehrkräfte weiter entlastet. Ich, also Frau Oldenburg dankt allen, die daran mitgewirkt haben, dass diese weiteren Verbesserungen und Entlastungen auf den Weg gebracht werden. Ganz besonders dankt Frau Oldenburg den Referaten und Abteilungen, aber selbstverständlich auch allen Anregungen und Ideen aus den Anhörungen. Gemeinsam ist hier eine innovative Gesetzesänderung gelungen, die alle am Bildungsprozess Beteiligten gleichermaßen einbezogen hat und damit auch entlastet. – Und damit vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Werte Bürger da draußen! Wir beraten heute den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes unseres Landes. Der Gesetzentwurf der Landesregierung setzt einige Schwerpunkte – einerseits Digitalisierung, dazu wurde ja schon ausgeführt, eine landesweite Bildungs- und Bildungsmedieninfrastruktur, Neuordnung des Datenschutzes, Anpassungen im Ganztag und bei Ordnungsmaßnahmen und in der schulischen Mitwirkung, aber auch, und das missfällt uns als AfD-Fraktion, eine unnötige Politisierung in der Schule. Der Beutelsbacher Konsens wurde gerade angesprochen, den wir für gut und richtig befinden, aber wir würden ihn nicht explizit im Schulgesetz verankern. Dazu führe ich gleich noch mal aus. Wir als AfD-Fraktion verkennen nicht, dass ein Teil dieser Vorhaben sinnvoll sein kann, genau dort, wo Verfahren vereinheitlicht, Bürokratie abgebaut und Schulen organisatorisch entlastet werden sollen. Der Gesetzentwurf beschreibt ja eigentlich genau diesen Anspruch, kompatible Strukturen, Synergien, Entlastung, verlässliche Verfahren und Rechtssicherheit im Datenschutz. Die AfD-Fraktion hat dort zugestimmt, wo die Schulgesetznovelle zu klaren Zuständigkeiten und praktikabler Umsetzung führt, sehr geehrte Damen und Herren. Insbesondere trägt sie die Regelung der Digitalen Landesschule, der DiLaS mit, weil damit die Verantwortlichkeiten zwischen digitaler Landesschule und Besuch der Schule eindeutig festgelegt werden, insbesondere, dass Ordnungsmaßnahmen ausschließlich durch die besuchte Schule ausgesprochen werden. Das war vorher unklar, sehr geehrte Damen und Herren! Zudem wird durch eine Verordnungsermächtigung sichergestellt, dass das Bildungsministerium die notwendigen Detailregelungen zur Ausgestaltung der Digitalen Landesschule treffen kann, etwa zur organisatorischen Umsetzung, zur Information und Errichtung sowie zur Leistungsbewertung, Frau Bernhardt führte gerade dazu aus in Vertretung von Frau Oldenburg. Aber gerade weil es um so ein zentrales Gesetz geht, müssen wir sehr genau hinschauen, wo der Entwurf über das Notwendige hinausgeht, wo er pädagogische Freiräume unnötig einschränkt und wo er Schulen mit politischen oder verwaltungspraktischen Vorgaben belastet, die an anderer Stelle besser aufgehoben wären, sehr geehrte Damen und Herren. Aus diesem Grund legten wir einen Änderungsantrag vor, er ist präzise, punktgenau und konzentriert sich auf drei Kernfragen: Erstens, keine Politisierung durch einen neuen Paragrafen 4 Absatz 2, insbesondere keine gesetzliche Verrechtlichung des Beutelsbacher Konsenses, mehr Handlungsfähigkeit in Grundschulen bei erheblichen Störungen und Gefährdungen, Stärkung der Schulleitung in der Öffentlichkeitsarbeit ohne generellen Genehmigungsvorbehalt. Jetzt möchte ich ausführen, warum wir diesen Paragrafen 4 im Schulgesetz ablehnen, dass der Beutelsbacher Konsens dort sozusagen explizit festgeschrieben steht. Ich zitiere aus dem Entwurf des Schulgesetzes, dort heißt es: Lehrer müssen aktiv die freiheitliche demokratische Grundordnung „vermitteln und … schützen“. Sie sollen „Äußerungen und Verhaltensweisen“ aktiv „entgegentreten“, „die gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung“ und gegen „die freiheitliche demokratische Ordnung gerichtet sind“. Das klingt ja zunächst harmlos, sehr geehrte Damen und Herren, das klingt ja sogar vorbildlich. Aber der Teufel steckt wie immer im Detail, denn wer entscheidet denn, Frau Wegner, welche Äußerungen und Verhaltensweisen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind? Denn das ist ja in der Tat ein unbestimmter Begriff, doch darf … Sie schütteln mit dem Kopf, ich gebe Ihnen mal zwei Beispiele: Und zwar hat ein Schulleiter in Ribnitz-Damgarten die Polizei gerufen, (Torsten Renz, CDU: Jetzt gehts los!) weil er meinte, dass natürlich auch die freiheitlichdemokratische Grundordnung da gefährdet war. Das Mädel Loretta wurde von drei Polizisten aus dem Unterricht geholt. Vor Kurzem hat ein Verwaltungsgericht diesbezüglich geurteilt, war ein Fehler, war falsch, (Philipp da Cunha, SPD: Das stimmt doch gar nicht!) also war das sozusagen (Julian Barlen, SPD: Das war eine von der AfD verbreibreite Fake News!) das war sozusagen völlig über die, (Glocke der Vizepräsidentin) völlig über das Ziel hinausgeschossen. (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Philipp da Cunha, SPD) Dieser Schulleiter hat sozusagen auch im Sinne, im Sinne dieser – (Julian Barlen, SPD: Dass Sie Fake-News-Steuerer sind, wissen wir ja inzwischen. – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) ich würde dann gerne weitermachen –, dieser Schulleiter hat auch im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nach seiner Ansicht gehandelt, hat aber, wie gesagt, rechtlich unzulässig gehandelt. Das hat ein Gericht noch einmal bestätigt. (Philipp da Cunha, SPD: Das stimmt auch nicht!) Frau Oldenburg selbst, Frau Oldenburg selbst hat eine, ja, wurde eine Klage zurückgezogen des Bildungsministeriums, als ein Schüler von der Erwin-Fischer-Schule in Greifswald sozusagen verbannt wurde, weil er ein verfassungswidriges Zeichen gezeigt haben soll. Auch da musste das Bildungsministerium dann klein beigeben. Und das war eben auch nicht gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung gerichtet, und das zeigt, dass es manchmal auch gar nicht so einfach ist, was ist gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet und was nicht. Und da sehen wir eben das Problem, denn in Ihrem Schulgesetz schreiben Sie: „Positionen, die sich im Widerspruch zur Werteordnung und den Grundrechten befinden, sind davon nicht erfasst.“ Damit schreibt die Regierung gesetzlich fest, welche Meinungen in der Schule noch als kontrovers gelten dürfen und welche nicht. Das, sehr geehrte Damen und Herren, das ist nicht der Geist des Beutelsbacher Konsenses. Beutelsbacher Konsens bedeutet – und das befürworten wir ausdrücklich –, dass dieses Kontroversitätsgebot in den Schulen natürlich auch Anwendung findet, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) das, was in der Gesellschaft kontrovers diskutiert wird, dass das denn auch, (Jeannine Rösler, Die Linke: Deshalb ist es gut, dass es im Gesetz steht.) dass das denn auch in der Schule, im Klassenraum mit den Lehrern kontrovers diskutiert wird. Wir sehen aber die Gefahr, dass durch diesen Passus die Kontroversität eingeschränkt wird, (Jeannine Rösler, Die Linke: Ganz im Gegenteil!) weil wir natürlich dieses Überordnungs-/Unterordnungsgebot haben, und dass die Schüler sich dann vielleicht gar nicht trauen, kontrovers zu diskutieren. Deshalb lehnen wir diesen Punkt im Schulgesetz ab, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall und Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Richtig, da kann man nur zustimmen, dass man das ablehnt, richtig! Die bestehende gesetzliche Regelung ist völlig ausreichend, der Bildungs- und Erziehungsauftrag ist bereits durch Paragraf 2 Schulgesetz und durch die Wertentscheidungen von Grundgesetz und Landesverfassung bestimmt. Dafür braucht es keine zusätzliche politische Aufladung in Paragraf 4 unseres Schulgesetzes. Jetzt komme ich zum zweiten Punkt, wo wir einen Änderungsantrag gestellt haben, mehr Handlungsfähigkeit, Ordnungsmaßnahmen im Primarbereich in Ausnahmefällen. Der zweite Schwerpunkt unseres Änderungsantrags betrifft den Primarbereich. Wir alle wissen, Grundschulen sind Orte, an denen Kinder lernen sollen, in Ruhe, in Sicherheit, in einer Umgebung, die Entwicklung ermöglicht. Aber wir wissen auch, es gibt Situationen erheblicher Störungen oder Gefährdungen, in denen eine Schule kurzfristig deeskalieren können muss. Diese Störungen und Gefährdungen nehmen zu, sehr geehrte Damen und Herren, und ich verweise – das ist Ihnen alles bekannt – auf eine Forderung des Grundschullehrerverbandes, der uns, den Bildungsausschuss angeschrieben hat und hat gesagt, dass hier Handlungsbedarf ist, Herr Butzki, das wissen Sie aus dem Bildungsausschuss. Das hat meine Fraktion aufgenommen in einem Änderungsantrag, und ich freue mich, dass die Regierungsfraktionen auch einen ähnlichen Änderungsantrag gestellt haben und dass das jetzt im Schulgesetz so eindeutig verankert wurde. Das begrüßen wir, und deshalb werden wir diesem Punkt jedenfalls auch zustimmen oder haben wir diesem Punkt auch im Ausschuss zugestimmt. Der dritte Punkt, wir wollen Schulleitung stärken, Öffentlichkeitsarbeit ohne generellen Genehmigungsvorbehalt. Denn derzeit ist es so, dass wenn eine Presseanfrage kommt, nicht der Schulleiter sich äußern darf, dann geht es immer zum Staatlichen Schulamt oder gar vielleicht zum Bildungsministerium. Das sehen wir, für die Praxis sehen wir das kritisch, weil ja durchaus die Schulleiter in der Lage sind, auch Antworten zu geben und komplexe Nachfragen zu beantworten. Schon heute weist Paragraf 101 Absatz 5 Nummer 4 der Schulleitung die Vertretung der Schule gegenüber der Öffentlichkeit zu. Wir erleben aber, dass daraus in der Verwaltungspraxis ein faktischer Genehmigungsvorbehalt werden kann bis hin zu ministeriellen Untersagungen. Das empfinden wir als ein zu vormundschaftliches Verhalten. Es darf keinen Maulkorb für Schulleitungen geben, sehr geehrte Damen und Herren, sie müssen sich auch vor der Presse frei und kritisch äußern dürfen. Deshalb stellen wir klar, zur Öffentlichkeitsvertretung gehört ausdrücklich auch die Presse- und Medienarbeit, und einer vorherigen Zustimmung der Schulbehörden bedarf es hierfür nicht. Das haben wir in diesem Änderungsantrag so formuliert. Gleichzeitig setzen wir die notwendigen Grenzen, dienstliche Verschwiegenheitspflichten sowie datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Vorgaben bleiben unberührt, sehr geehrte Damen und Herren. Das sind die Änderungsanträge, die meine Fraktion in den Ausschuss mit eingebracht hat. Wir können einigen Punkten dieser Schulgesetznovelle zustimmen, andere Punkte, insbesondere beim Beutelsbacher Konsens, sehen wir kritisch, denen werden wir nicht zustimmen. Deshalb werden wir uns in Gänze bei diesem Gesetz enthalten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ein Antrag zur Geschäftsordnung, Herr Renz, bitte schön! Torsten Renz , CDU (zur Geschäftsordnung): Wir würden mal zwei/drei Minuten warten wollen, bis dann wieder drei Minister auch im Raum anwesend sind. Wir sprechen immerhin über das Schulgesetz. (Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Sind da! – Philipp da Cunha, SPD: Alle im Raum!) Wenn das Interesse schon nicht so groß ist, dann sollten wir aber wenigstens dafür sorgen, dass Mitglieder der Landesregierung auch anwesend sind. (Nadine Julitz, SPD: Sind da! – Zurufe von Philipp da Cunha, SPD, und Beate Schlupp, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Sehr geehrter Herr Kollege Renz, es sind jetzt drei Minister anwesend (Unruhe im Präsidium – Torsten Renz, CDU: Sehen Sie die dritte denn?) und Ministerinnen. (allgemeine Unruhe – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Herr Pegel, sind Sie noch Minister, ja, ne? – Heiterkeit bei Minister Christian Pegel: Ja.) Insofern, denke ich, können wir jetzt mit der Debatte fortfahren. Ich rufe auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Torsten Renz.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe mal davon aus, dass maximal die Fachpolitiker wissen, wovon wir sprechen, weil wir haben jetzt hier die achte Novelle, also so wenig wurde noch nie geändert, aber die Anzahl stimmt zumindest – achte Novelle haben wir schon in dieser Legislaturperiode. Aber die eigentlichen Probleme, meine sehr geehrten Damen und Herren, die werden gar nicht angegangen. Die werden nicht einmal benannt, die Probleme, die wir im Bildungsbereich haben, sondern Sie diskutieren hier über irgendwelche Kommastellen. Deswegen ist es doch mal wichtig, überhaupt mal festzustellen, was sind überhaupt die Herausforderungen im Bereich der Bildungspolitik. Wenn Sie dann heute Morgen mal schauen bei „Lehrerin-MV“ gesucht, dann werden Sie feststellen, 131 offene Stellen, 55 Leute werden in der Regionalen Schule gesucht. Das sind Lehrkräfte, die nicht da sind. Also unsere Herausforderung ist die Unterrichtsversorgung. Und womit befasst sich die Schulgesetznovelle? Damit nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionäre haben in den Vertrag geschrieben, ein Prüfauftrag, Ziffer 253, dass sie die höchste Unterrichtsverpflichtung in Deutschland reduzieren wollen. Das ist ein Prüfauftrag. Findet der statt im Rahmen der Schulgesetznovelle? Nein! Nicht mal einen Prüfauftrag bringen Sie auf den Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wo finden wir das Thema „Erhalt der Förderschulen“ in der Schulgesetznovelle? Wir hören dazu nichts, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Oder aber das Thema Einheitslehrer, das wird umgesetzt. Aber das hat doch nichts mit den Herausforderungen zu tun. Das ist einfach der Einstieg in die Abschaffung des Gymnasiums, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) Das sind Fakten, die wir zur Kenntnis nehmen müssen, über die man diskutieren müsste. Oder aber wenn ich eine Schulgesetznovelle habe, dann denke ich, dass wir über das Leistungsprinzip sprechen. Wo findet das denn noch statt, meine sehr geehrten Damen und Herren? Sie haben jetzt mal angefangen und haben gesagt, der Zugang zum Gymnasium, der soll verschärft werden. Jetzt dürfen wir in den drei Kernfächern keine Fünf mehr haben. Das haben Sie geändert auf Vier, haben da noch einen Satz nachgeschoben, aber in Ausnahmefällen können sie auch mit Fünf aufs Gymnasium. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Schulgesetznovelle sollten wir das Leistungsprinzip wieder diskutieren. Das findet hier einfach nicht statt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich sage Ihnen, auf einem Gymnasium hat jemand mit einer Vier überhaupt nichts zu suchen. So müssen wir erst mal wieder das Thema Leistung in den Mittelpunkt der Diskussion stellen. Ich will Ihnen sagen, wenn wir solche Dinge diskutieren, dann stärken wir die gesamte Schullandschaft, nämlich nicht nur das Gymnasium, sondern auch die Regionale Schule. Aber das findet hier nicht statt. Sie verweigern sich einer schulpolitischen Debatte. In Hinterzimmern zurren Sie jetzt schon wieder Dinge fest, das hat mit parlamentarischer Arbeit, mit Gesetzgebung nichts mehr zu tun. Wir können so einer Debatte inhaltlich gar nicht mehr folgen, wollen wir nicht folgen, weil Sie nicht mehr im Sinne der Lehrer, der Schüler und der Eltern in diesem Lande hier aktiv sind. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke spricht die Fraktionsvorsitzende Jeannine Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier auf die Änderung des Schulgesetzes eingehen und will gleich zu Beginn sagen, dass die Änderungen durchaus wesentliche Aspekte der Realität aufgreifen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) So, wie sie eben auch Tag für Tag in unseren Schulen erlebt wird. Meine geschätzte Kollegin Nadine Julitz ist ausführlich darauf eingegangen, worum es geht. Es geht um bessere Rahmenbedingungen für eine landesweite digitale Bildungsinfrastruktur und Bildungsmedieninfrastruktur, es geht um datenschutzrechtliche Regelungen und wichtige Anpassungen, die auch Schulleitungen weiter entlasten werden. Digitale Bildung ist kein Nice-to-have, sie ist Voraussetzung dafür, dass Schule überhaupt zeitgemäß arbeiten kann, dass sich das Lernen weiterentwickelt und dass besser individuell gefördert werden kann. Wir haben in den letzten Jahren auch gesehen, wie wichtig Schule als sozialer Ort ist, wie sehr Kinder und Jugendliche den Klassenverband brauchen. Und wir haben auch gesehen, wie sehr Lehrkräfte den direkten Kontakt brauchen. Denn gute Lehrkraft-Schüler/-innen-Beziehungen fördern Motivation und Lernerfolg. Deshalb ist es wichtig, dass wir empfehlen, sehr klar festzuhalten, Präsenzunterricht hat weiterhin absolute Priorität. Digitale Formate können Präsenzunterricht erweitern und ergänzen, digitale Formate können den Unterricht auch absichern, wenn es besondere Situationen gibt. Gerade nach den Erfahrungen der Pandemie wissen wir, Schulschließungen und reduzierte Präsenz haben für viele Kinder und Jugendliche zu messbaren Lernrückständen geführt. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Michael Noetzel, Die Linke: Genauso ist es. – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Genauso sieht es aus.) Wir sprechen auch über die Frage, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) welche Werte wir in der Schule schützen und stärken wollen. Und siehe da, die AfD wollte im Ausschuss zentrale Teile der Novelle streichen, nämlich den Punkt, der die Schule ausdrücklich zur aktiven Vermittlung und zum Schutz demokratischer Grundwerte verpflichtet (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und Lehrkräfte zugleich auffordert, Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses zu beachten. (Michael Noetzel, Die Linke: Da hat die AfD kein Interesse dran.) Die AfD hatte beantragt, diesen gesamten neuen Absatz ersatzlos zu streichen, weil ihr der demokratische Bildungsauftrag natürlich ein Dorn im Auge ist. (Michael Noetzel, Die Linke: Richtig!) Demokratie bedeutet Menschenwürde, Gleichwertigkeit, Schutz von Minderheiten, Respekt, Solidarität, Freiheit und soziale Gerechtigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Elke-Annette Schmidt
Frau Fraktionsvorsitzende, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Jeannine Rösler Die Linke
Nein, die gestatte ich nicht. Wer diese Grundwerte relativiert oder aus dem Bildungsauftrag herausdrängen will, der schwächt die Schule und er schwächt unsere Gesellschaft. Meine Damen und Herren, wir sagen, den Beutelsbacher Konsens hier gesetzlich zu verankern, ist genau richtig und wurde von allen Anzuhörenden ausdrücklich begrüßt. Er ist ein bewährter Orientierungsrahmen politischer Bildung und gibt den Lehrkräften Sicherheit in ihrem Agieren. Werte Abgeordnete, wir setzen dort an, wo Schulen derzeit besonders unter Druck stehen – bei Konflikten, bei Fehlverhalten, bei Eskalationen. Viele Schulen sind mit steigenden Verhaltensauffälligkeiten auch im Primarbereich konfrontiert. Nicht immer können Konflikte durch Erziehungsmaßnahmen gelöst werden. Manchmal braucht es mehr. Aber wir als Linke sagen ebenso klar, Ordnungsmaßnahmen sind nicht das Ende pädagogischer Verantwortung. Genau dafür fügen wir in Paragraf 60a einen neuen Absatz ein, der ausdrücklich ermöglicht, dass eine Schülerin oder ein Schüler verpflichtet werden kann, ein Beratungs- und Unterstützungsangebot wahrzunehmen. Denn wir wissen auch aus der Forschung zu wirksamer Prävention und Intervention, nachhaltige Verhaltensänderung entsteht nicht durch reine Sanktion, sondern durch pädagogische Begleitung, Beziehung, Struktur und Unterstützungsangebote. Noch stärker wird dieser Ansatz durch den neuen Paragrafen 60b. Dort stellen wir klar, dass Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Klassenverband gemeinsam pädagogisch begleitet aufgearbeitet werden können, denn wenn in einer Klasse ein Konflikt eskaliert, dann betrifft das oft die gesamte Lerngruppe. Und ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen, das ist nicht nur eine Frage von Lautstärke im Unterricht oder von Streit auf dem Schulhof. Es geht auch um rechtsextreme Provokationen, um menschenverachtende Aussagen. Es geht um das Tragen staatsfeindlicher oder verfassungsfeindlicher Symbole, um Grenzüberschreitungen, die die Würde anderer verletzen und die die demokratischen Grundwerte angreifen. In genau solchen Fällen braucht Schule nicht nur klare Regeln, sondern sie braucht auch starke Unterstützung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Genauso ist es.) Lehrkräfte müssen das nicht allein auffangen, Schulleitungen müssen das nicht allein lösen. Sie brauchen externe Beratungs- und Unterstützungsangebote, die professionell sind, die schnell reagieren können und den Schulen konkret im Alltag bei Konflikten helfen. Projekte wie beispielsweise JUMP sind dafür ein sehr gutes und bewährtes Angebot. Zu der Digitalen Landesschule und zu den Regelungen wurde hier schon einiges gesagt, das möchte ich hier aussparen. Ich will nur sagen, wir führen Neues ein, aber wir tun das eben nicht blind, sondern würdigen die Ergebnisse der Anhörung. Und vielleicht noch mal zum Schluss möchte ich gerne auch auf die Änderungsanträge oder auf den Änderungsantrag der GRÜNEN eingehen. Sie haben Paragraf 14a betreffend Änderungen vorgeschlagen, wir werden dem nicht zustimmen. Es ist aus unserer Sicht fraglich, ob die vorgeschlagenen Regelungen im Schulgesetz aufgenommen werden sollten. Die Punkte obliegen im Wesentlichen nicht dem Bildungsministerium, sondern der kommunalen Ebene und müssten dort auch abgestimmt werden. Und die Aufgabe, die Sie dem Ausschuss dort, die Aufgaben, die Sie dem Ausschuss noch zusätzlich übertragen wollen, gehen unseres Erachtens auch zu weit und würden auch die Handlungsfähigkeit dieses Ausschusses einschränken. Der erste Teil Ihres Änderungsantrags ist für uns politisch absolut nachvollziehbar, problematisch – ich denke, wir sind uns da auch inhaltlich voll einig –, problematisch sehen wir allerdings, dass Sie stark über Meldepflichten und Ordnungsmaßnahmen arbeiten. Das halten wir hier an dieser Stelle für nicht zielführend und für weniger praktikabel. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Schult, bitte!
Enrico Schult AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rösler, ich frage mich, was haben wir eigentlich vorher gemacht, als das jetzt nicht explizit im Schulgesetz aufgeführt war. Waren da Äußerungen gegen die Menschenwürde, demokratiefeindliche Äußerungen und so weiter, war das da alles zulässig? Warum, wo sehen Sie jetzt die Notwendigkeit, dass es genau jetzt explizit im Schulgesetz verankert wird? Weil ich bin der Meinung, ich bin der Meinung, dass unsere Schulen damit natürlich vorher auch schon ganz gut klargekommen sind und dass solche Äußerungen schon damals unzulässig waren. Aber ich sehe eben die Gefahr auch, dass das zu unbestimmt ist, was Sie da jetzt ausführen, weil der Lehrer gar nicht weiß, kann ich jetzt darüber debattieren, kann ich darüber diskutieren, und dass genau das eintritt, was wir nicht wollen, sondern dass sie sich fürchten, bestimmte Debatten zu führen. Aber gerade in den Schulen muss so ja eine offene, freie Debatte möglich sein. Frage ich mich, wie haben wir das vorher geregelt in dem Schulgesetz.
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Frau Fraktionsvorsitzende?
Jeannine Rösler Die Linke
Ja, selbstverständlich!
Elke-Annette Schmidt
Bitte schön!
Jeannine Rösler Die Linke
Unterschätzen Sie die Lehrkräfte nicht! Und wir haben in der Anhörung sehr wohl gehört, dass alle, alle Expertinnen genau diesen Passus begrüßt haben, diese Regelung ins Gesetz aufzunehmen, begrüßt haben, weil es vor allem den Lehrkräften Sicherheit gibt im Agieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Das habe ich auch ausgeführt in meiner Rede, wenn Sie mir zugehört hätten. (Zurufe von Michael Noetzel, Die Linke, und Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums Schwerin. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zweite Lesung ist der Moment der Wahrheit. Hier zeigt sich, liefert ein Gesetzentwurf wirklich Antworten auf die Realität an unseren Schulen oder sind es nur leere Worte. Der Entwurf der Landesregierung enthält richtige Ansätze. Demokratiebildung soll gestärkt, der Beutelsbacher Konsens im Gesetz verankert werden. Das dient der Klarheit und ist deshalb gut so! Doch in der Praxis bleibt der Entwurf defensiv, unverbindlich, oft nur Symbolik. Wir als GRÜNE sagen, genug der Symbolpolitik, wir brauchen klare Regeln. Die Realität an unseren Schulen ist alarmierend, rechtsextreme Symbole an Schulwänden, antisemitische Beleidigungen im Klassenzimmer, gezielte Provokationen gegen einzelne Schülerinnen und Schüler. Lehrkräfte stehen allein, rechtlich unsicher, pädagogisch überlastet. Das ist kein abstraktes Problem, das sind Kinder und Lehrkräfte, deren Würde verletzt wird, die Angst spüren, die sich ausgegrenzt fühlen. Dem müssen wir klare Regeln entgegensetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Demokratiebildung ohne Konsequenzen schützt niemanden. Mit unserem neuen 60b, Paragraf 60b, verbieten wir verfassungsfeindliche Handlungen an Schulen eindeutig – keine Grauzonen, keine Ausreden. Wer Hass und Gewaltideologien zeigt, greift die Menschenwürde an und verletzt den Schutzraum Schule. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So sieht es aus.) Doch wir setzen nicht auf Strafen und eben nicht ausschließlich auf Ordnungsmaßnahmen, die stehen ja ohnehin schon im Gesetz. Wir setzen auf pädagogische Unterstützung, auf Begleitung, auf Prävention. Schulische Maßnahmen werden professionell begleitet, besonders bei Angriffen auf Mädchen, Frauen, queere Menschen sowie kulturelle, ethnische und religiöse Gruppen, wo nötig mit schulpsychologischer Unterstützung und durch Beratung von außen. Schule muss ein Schutzraum sein, kein Strafraum. Es ist absurd, dass wir den Beutelsbacher Konsens noch einmal gesetzlich festschreiben müssen. Lehrkräfte handeln danach seit Jahrzehnten. (Enrico Schult, AfD: Das sage ich doch immer wieder!) Hören Sie bis zu Ende zu! … aber besser einen klaren Rahmen im Gesetz als Schulen und Lehrerinnen alleinlassen. Alles andere, politisch motivierte Falschbehauptungen, vor allem von rechts, wer von links-ideologisierten Schulen spricht, verkennt die Realität oder er will sie bewusst verzerren. Demokratie zeigt sich auch daran, wer Zugang zu digitaler Bildung hat. Die Landesregierung schlägt einen Ausschuss zur Steuerung der digitalen Bildung vor, richtig, aber noch unverbindlich. Wir machen ihn verbindlich, handlungsfähig, wir setzen klare Zuständigkeiten und finanzielle Grundlagen, so, wie auch die kommunalen Spitzenverbände es vorgeschlagen haben in der Anhörung. Und nur so können Entscheidungen umgesetzt werden, nur so entstehen landesweit einheitliche Standards, nur so wird digitale Bildung gerecht, nur so gibt es Planungssicherheit für Schulen und Schulträger. Und schließlich die Ganztagsbetreuung. Die Landesregierung verweist auf die Kommunen, aber das reicht nicht. Ab Schuljahr 26/27 gilt der bundesrechtliche Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern für alle Schüler/-innen. Zwischen Januar und Sommer bleiben nur noch wenige Monate, um Strukturen, Zuständigkeiten und Ressourcen zu schaffen. Ohne rasches Handeln droht, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf könnten weiterhin leer ausgehen. Ganztägige Bildungsangebote fördern Chancengerechtigkeit, individuelle Förderung, verlässliche Tagesstrukturen, entscheidend für Teilhabe, Integration und gute Schule. Alles andere gefährdet Kinder, gefährdet Familien, gefährdet die Qualität unserer Schulen. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion werden wir zustimmen, enthalten uns aber beim Gesamtentwurf. Der Entwurf zeigt zwar in die richtige Richtung, geht aber entscheidende Schritte nicht. Unsere Enthaltung ist kein Zögern, sie ist ein klares Signal: (Heiterkeit bei Christine Klingohr, SPD) Für starke Schulen braucht es klare Regeln gegen Extremismus, verbindliche Steuerung der digitalen Bildung und eine verlässliche Umsetzung des Ganztages. Dafür stehen wir heute in dieser Zweiten Lesung, für die Kinder, für die Schulen, für die Zukunft. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir wissen alle, unser Bildungssystem braucht dringend Reformen. Genauso dringend braucht es Klarheit, Praxistauglichkeit und Vertrauen in die Kompetenz unserer Schulen. Daran entscheidet sich, ob dieses Gesetz am Ende Fortschritt schafft oder neue Probleme. Die Pläne für eine landesweite digitale Bildungs- und Bildungsmedieninfrastruktur sind grundsätzlich auch aus unserer Sicht richtig. Einheitliche Standards können Abläufe vereinfachen und Schulen entlasten. Aber ein so stark zentralisierter Ansatz birgt das Risiko, dass wir die Vielfalt der Schulen nicht ausreichend berücksichtigen. Die Realität ist, eine ländliche Grundschule hat ganz andere Anforderungen als ein berufliches Gymnasium. Gleichzeitig sind zentrale Fragen nicht geregelt. Was genau umfasst die Bildungsmedieninfrastruktur, wer bezahlt die laufenden Kosten, Lizenzen, Wartung, Support? Die Kommunen warnen zu Recht, dass sie diese Last nicht allein tragen können. Positiv ist, dass die Datenschutzregelungen neu und verständlicher strukturiert werden. Die Schulleitungen werden entlastet, Verantwortlichkeiten klar verteilt. Das begrüßen wir ausdrücklich, aber hier fehlt der praktische Unterbau. Wer übernimmt künftig Schulungen, Dokumentation, technische Sicherheitskonzepte? Wir brauchen nicht nur Paragrafen, sondern Personal, (Beifall René Domke, FDP) Mustervereinbarungen, wir brauchen Lehrkräfte und ausreichend auch IT-Fachkräfte, sonst bleibt die Entlastung im Alltag ein Versprechen auf dem Papier. Ähnlich ist es beim Ganztag. Familien brauchen Verlässlichkeit für ihre Kinder. Es fehlen adäquate Räume, Fachkräfte, Finanzierung, besonders im ländlichen Raum. Und an dieser Stelle möchte ich unseren Änderungsantrag noch einmal erläutern. Wir schlagen vor, den Ausschuss zur Steuerung der Bildung in der digitalen Welt formell um einen Vertreter der freien Schulen zu erweitern, (Beifall René Domke, FDP) fest im Gesetz verankert. Freie Schulen sind ein etablierter Bestandteil und wichtiger Partner der Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und von den digitalen Vorgaben betroffen. Ich werbe hier noch einmal dafür, dass genau das transparent im Gesetz zu regeln ist. Ihre Expertise ist auch in einem staatlichen Gremium für alle vorteilhaft. Die Ergänzung wahrt die paritätische Struktur des Ausschusses, verbessert aber dessen fachliche Breite und verhindert spätere Nachsteuerungsbedarfe. Zusammenfassend stelle ich fest, das Gesetz enthält richtige Impulse, aber es bleibt an entscheidenden Stellen zu vage, zu zentralistisch und zu wenig auf die Praxis abgestimmt. Schulen brauchen mehr Autonomie statt weniger. Die Kommunen brauchen auch klare Finanzierungsaussagen anstatt offener Fragen. Die Lehrkräfte brauchen echte Unterstützung statt abstrakter Zuständigkeiten. Zum Antrag der GRÜNEN, wir werden uns enthalten, dem Gesetz, ansonsten stimmen wir nicht zu. – Vielen Dank! (Beifall René Domke, FDP – Andreas Butzki, SPD: Schade!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5316. In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6208 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Gruppe der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6228 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6228 bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und der Gruppe der FDP, Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und SPD und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6236 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6236 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke, SPD und AfD und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/6208 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/6208 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke und SPD, Gegenstimmen der Gruppe der FDP und Stimmenthaltung aller übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/6208 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/6208 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6208 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/6208 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke und SPD und Stimmenthaltungen aller übrigen Fraktionen und der Gruppe der FDP angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/5318, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 8/6201. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6233 und ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6234 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5318 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/6201 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6233 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6234 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Katy Hoffmeister.
Katy Hoffmeister CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich lege Ihnen heute auf der Drucksache 8/6201 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vor, ebenso wie meinen abschließenden Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung, eines Gesetzes zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner 115. Sitzung am 8. Oktober 2025 in Erster Lesung beraten und diesen zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen. Im Sozialausschuss wurde über diesen Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten. Am 19. November letzten Jahres haben wir eine öffentliche Anhörung dazu durchgeführt. Abschließend haben wir den Gesetzentwurf am 14. Januar diskutiert und abgestimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, das Landarztgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Februar 2020 abzulösen und die ärztliche, zahnärztliche und pharmazeutische Versorgung im Land zu verbessern und eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu erreichen. Es geht um nichts anderes als um die Gewinnung von Absolventinnen und Absolventen der Human-, der Zahnmedizin und der Pharmazie für eine Tätigkeit in unserem Bundesland, in Mecklenburg-Vorpommern. In der Anhörung haben wir zum Beispiel den Verband der Hausärzte, die Ärztekammer, die Zahnärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung und auch die kommunale Familie gehört. Und ich möchte zwei Punkte herausheben, die sich dabei ergeben haben. Die Ärztekammer hat erste Forschungszahlen der Universitäten vorgestellt, die sich aus einer Ausweitung der Vorabquote im Hinblick auf das bisherige Landarztgesetz ergeben. Demnach stammen die Studentinnen und Studenten, die sich für das Landarztprogramm entschieden haben, überwiegend aus Kleinstädten mit weniger als 2.000 Einwohnern. Sie kommen aus Ostdeutschland, und ihre Eltern sind üblicherweise keine Ärzte. Warum ich das sage, werden Sie gleich verstehen. Der zweite Punkt, den ich herausstreichen möchte, ist, dass der Hausärzteverband betont hat, dass schon das Landarztgesetz von 2020 ein Erfolg gewesen sei und damit einen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Land geleistet werden konnte. Ebenso lobt der Verband die bisherige Rolle der Kassenärztlichen Vereinigung beim Auswahlverfahren der Programmteilnehmer. Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen die weiteren Punkte, die in der Anhörung genannt worden sind, in der Aussprache aufnehmen werden, und möchte die Gelegenheit nutzen, um allen Sachverständigen zu ihren Stellungnahmen und auch zu ihren Diskussionsbeiträgen einen herzlichen Dank auszusprechen. Das war ein sehr wertvoller Beitrag für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in unserem Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die Fraktion der CDU hat im Verlauf der Beratung hinsichtlich der Verbesserung der Begleitung der Programmteilnehmer im Studium, der Behebung von Problematiken im Auswahlverfahren und der Betonung der Beteiligung der Kammern im Auswahlverfahren sowie einer zeitnahen Evaluation des Programms einen Änderungsantrag gestellt, der vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt wurde. Ebenso hat die Fraktion der AfD einen Änderungsantrag gestellt, der sich auf die Aufhebung der Problematik im Auswahlverfahren und die Beibehaltung des jetzigen Auswahlverfahrens bezogen hat. Dieser Antrag ist ebenfalls mehrheitlich abgelehnt worden. (Paul-Joachim Timm, AfD: Aber knapp!) Die Fraktion der CDU hat einen Entschließungsantrag mit Blick auf eine Erhöhung der Vorabquote respektive eventuell eine Erhöhung der Studienplätze in diesem Bereich gestellt. Auch dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Linke, bei Enthaltung der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5318 unverändert anzunehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie daher im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern bitten und bedanke mich insoweit für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ausschussvorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Sozialministerin Stefanie Drese.
Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr gern ergreife ich für diese aus Sicht des Gesundheitsministeriums sehr wichtige Gesetzesinitiative noch einmal das Wort. Die Gesetzesinitiative ist so wichtig, da sie einer sich zuspitzenden Diskrepanz gezielt entgegenwirkt, denn bei der Gesundheitsversorgung erleben wir eine zunehmende Erschwernis, gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land zu gewährleisten. Im Durchschnitt, bezogen auf ganz Mecklenburg-Vorpommern, zeigt sich zwar an einigen Stellen eine gewisse Stabilisierung, verschiedene Maßnahmen, die teilweise bereits vor Jahren eingeleitet wurden, entfalten durchaus Wirkung. So hat sich etwa durch viele jüngere Kolleginnen und Kollegen das Durchschnittsalter der Hausärzteschaft in den letzten Jahren stabilisiert. Waren es zum 1. Januar 2021 im Durchschnitt noch 53,75 Jahre, so sind es zwei Jahre später, zum 01.01.2025, 52,89 Jahre. Und auch in Bezug auf die Arztdichte bei Hausärzten weist Mecklenburg-Vorpommern einen im Bundesdurchschnitt guten Wert auf. Pro Hausarzt oder Hausärztin werden 1.149 Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern versorgt. Das liegt unter dem bundesweiten Durchschnitt von 1.264 Einwohnern. Die Entwicklung zeigt aber auch, dass es zunehmend schwieriger für viele ausscheidende Praxisinhaberinnen und -inhaber wird, in bestimmten ländlichen Regionen geeignete Nachfolger zu finden. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Apothekerinnen und Apotheker lassen sich lieber in den Städten nieder als in den ländlichen, strukturschwachen Räumen. Dort droht Unterversorgung, und an den ersten Orten ist sie auch bereits eingetreten. Der Weg zur nächsten Apotheke, zum nächsten Arzt und zur Zahnärztin ist für viele Menschen außerhalb der Städte weiter geworden. Es geht also vor allem um die Verteilung. Gerade in den besonders vom demografischen Wandel betroffenen Regionen in unserem Land ist die Sicherstellung der wohnortnahen ärztlichen und perspektivisch auch der zahnärztlichen Versorgung besonders schwierig. Als Landesregierung treten wir dieser Situation entschlossen entgegen und erwarten das auch von denjenigen, die aus dem Sozialgesetzbuch V die Verantwortung für die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung tragen. Das sind in der ersten Reihe die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung und mit ihnen gemeinsam in zweiter Reihe die Krankenkassen. Und zugleich wissen wir auch, dass die bisherigen Sicherungsmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen und dass es weitere Werkzeuge braucht. Mit dem Gesetz zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung und drohenden Unterversorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern gehen wir nun diesen nächsten Schritt. Wir entwickeln das bisherige Landarztgesetz weiter, indem wir zusätzliche Studienplätze für Pharmazie und auch für Zahnmedizin bereitstellen. Zudem sind Plätze für den öffentlichen Gesundheitsdienst vorgesehen, der auch weiterhin gestärkt werden muss, nicht nur unter dem Aspekt der Prävention, sondern auch als wesentlicher Teil von Krisenbewältigung und Bevölkerungsschutz. Wir werden in der Auswahl einen stärkeren Fokus auf die Eignung für die Tätigkeit in unserem Land legen, als es bisher der Fall war. Und letztlich werden wir auch ermöglichen, sich anstelle einer haus- oder kinderärztlichen Tätigkeit für einen anderen fachärztlichen Bereich zu entscheiden, wenn es diesen Bedarf gibt. Wir haben in der Debatte zur Ersten Lesung schon gehört, dass manche Abgeordnete diesen Schritt als verspätet einschätzen. Ich sage Ihnen, es ist der richtige Moment, das jetzt zu tun. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass die Selbstverwaltung der Zahnärzte in den nächsten Wochen noch die letzten Hürden nehmen kann, um den Weg freizumachen für Landzahnarztstudierende schon in diesem Jahr. Das wäre zu keinem früheren Zeitpunkt in den letzten Jahren möglich gewesen, und auch das alte Landarztgesetz musste erst einmal ins Laufen kommen, um eine vernünftige Bewertung vorzunehmen. Wir haben einen kühlen Kopf bewahrt und sind nicht in Aktionismus verfallen. Das möchte ich wegen der Emotionalität des Themas positiv hervorheben. Und deshalb bedanke ich mich auch für die umfassende und sachliche Diskussion hier im Plenum heute hoffentlich auch, genauso wie in der Sitzung des Sozialausschusses. Mit unseren, Achtung, 42 Buchstaben im Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz rücken wir noch einmal an die Spitze – ein Gesetz mit landeseigenen Vorabquoten für Ärzte, für Zahnärztinnen, Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, das gibt es noch in keinem anderen Bundesland. Und mit einem Antrag, der am Freitag auf der Tagesordnung steht, werden wir das Gesetz auch schon gleich noch ausführen und konkret unterlegen. Deswegen bitte ich heute zunächst um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerin! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Enrico Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, mein Kollege Thomas de Jesus Fernandes ist erkrankt, und so möchte ich ihm von dieser Stelle gute Besserung wünschen und möchte für ihn die Rede hier halten, gerade zu diesem wichtigen Thema der medizinischen Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern. Aber lassen Sie mich zu Beginn eines klarstellen: Niemand stellt das Ziel hier infrage, niemand bestreitet den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel oder die wachsenden Versorgungsunterschiede in Mecklenburg-Vorpommern. Medizinische Versorgung in der Fläche ist Daseinsvorsorge. Auch die Sachverständigen sagen, die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs ist richtig, aber Politik wird nicht an Zielen gemessen, sondern an Wirkungen, sehr geehrte Damen und Herren. Statistisch mag die Zahl der Hausärzte stabil erscheinen, doch die Realität in den ländlichen Regionen ist eine andere – lange Wege, volle Wartezimmer, geschlossene Praxen. Ich kann Ihnen das aus meiner persönlichen Erfahrung bestätigen. Darum sagen wir klar, richtig gemeint ist noch lange nicht wirksam gemacht. Dieses Gesetz ist vor allem ein Signalgesetz, doch Signale behandeln keine Patienten, werte Kollegen. Zehn Jahre Bindung, Vertragsstrafen bis zu 250.000 Euro, das klingt erst mal entschlossen, in Wahrheit ist es Politik ohne bisherige Datengrundlage. Es gibt noch keinen empirischen Nachweis, dass die bestehende Landarztquote überhaupt zur dauerhaften Niederlassung führt. Die Fakten sind eindeutig: erste Absolventen frühestens 2027, bis heute keine einzige bewertbare Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Und auch der vorliegende Änderungsantrag der SPD ändert daran nichts Grundsätzliches. Ja, die vorgeschlagene Verschiebung der Quote ist rechnerisch korrekt. Sie mag die Verteilung auf dem Papier anpassen, aber sie verfehlt die eigentliche Kernaufgabe, denn die entscheidende Frage lautet nicht, wie verschieben wir Quoten, sondern, wie machen wir die Arbeit als niedergelassener Mediziner insbesondere im ländlichen Raum wieder attraktiv. Solange diese Frage unbeantwortet bleibt, bleibt auch jede Quotenkorrektur reine Verwaltungstechnik und keine Versorgungspolitik. Deshalb werden wir uns enthalten zu diesem Antrag, sehr geehrte Damen und Herren. Gleichzeitig ignoriert dieses Gesetz eine unbequeme Realität, auf die ich noch mal deutlich hinweisen möchte. Ende 2024 waren über 3.400 Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern nicht ärztlich tätig. 2025 sind es bereits über 3.500. Das sind fast 30 Prozent der approbierten Ärzte im Land, hier in Mecklenburg-Vorpommern. Darunter befinden sich rund 150 Mediziner, die arbeitslos gemeldet oder im Haushalt tätig sind. Und selbst hier zeigt die Tendenz nach oben. Die Zahl arbeitsloser Ärzte ist innerhalb eines Jahres von 102 auf 115 gestiegen. Das können wir uns so tatsächlich nicht leisten. Meine Damen und Herren, wer angesichts dieser Zahlen ausschließlich auf Quoten und Vertragsstrafen setzt, verkennt das eigentliche Problem. Wir müssen endlich Akzente setzen, um diese Ärzte wieder für den Beruf zu gewinnen durch bessere Arbeitsbedingungen, durch planbare Lebensmodelle, durch funktionierende Infrastruktur, nicht durch Drohkulissen. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass es sich nicht um ein regionales Phänomen handelt, sondern um ein strukturelles Versagen. Allein im Jahr 2024 haben 2.197 ursprünglich in Deutschland niedergelassene Ärzte ihre Praxis aufgegeben, um ins Ausland zu gehen. Insgesamt arbeiten inzwischen rund 30.000 deutsche Ärzte im Ausland. Fast jeder 13. Arzt ist das. Das sind bedenkliche Zahlen. Man muss sich doch ernsthaft die Frage stellen: Was läuft schief in unserem eigenen Land, wenn es offenbar keine ausreichenden Anreize mehr gibt, hier zu arbeiten, wenn hoch qualifizierte Mediziner lieber gehen, statt zu bleiben? Man kann Ärzte vielleicht auf zehn Jahre verpflichten, aber man kann sie nicht zwingen zu bleiben. Besonders widersprüchlich ist die kommunale Ebene. Kommunen sollen Arztansiedlungen ermöglichen, aber natürlich müssen sie auch die Kommunen insofern ausstatten, dass sie in der Lage sind, die Ärzte anzuwerben und sie zu halten. Und ich sage Ihnen ganz offen, wenn neben mir ein riesiger Windpark gebaut wird, dann würde ich als Arzt wahrscheinlich auch mir eine andere Region aussuchen, denn da sind wir ja leider Vorreiter in Mecklenburg-Vorpommern. Auch die Vertragsstrafen bergen Risiken: … (Zurufe von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke, und Hannes Damm, fraktionslos) Da brauchen Sie gar nicht dazwischenzurufen! Das ist genau mir schon so kommuniziert worden, Herr Trepsdorf. Genau das hat mir eine Ärztin persönlich erwidert. Auch die Vertragsstrafen bergen Risiken: Abschreckung junger Bewerber, Freikaufen durch finanzstarke Studierende oder keine faire Staffelung in diesem Bereich. Und eines ist klar, Vorabquoten schaffen keinen einzigen zusätzlichen Studiengang, Studienplatz, Pardon! Sie verschieben Knappheit, sie lösen sie nicht. Für die Umsetzung stehen 250.000 Euro bereit. Das ist kein Gestaltungshaushalt, das ist ein Verwaltungstitel, sehr geehrte Damen und Herren. Und wenn wir auf die Auswahl der Bewerber schauen, sehen wir auch hier offenbar und begrenzt überdachte Ansätze. Die aktuelle Regelung benachteiligt Bewerber, die sich noch in einer einschlägigen Ausbildung befinden, obwohl sie bereits umfangreiche fachspezifische Leistungen erbracht haben. Es ist absurd, wenn ein kurzfristiges Praktikum höher bewertet wird als eine fast abgeschlossene Ausbildung im Gesundheitsfachberuf. So verliert man Motivation, statt Versorgung zu gewinnen. Wer Engagement für den ländlichen Raum will, muss Qualifikationen anerkennen, nicht entwerten, sehr geehrte Damen und Herren! Positiv hervorzuheben ist dagegen das bisherige Assessmentverfahren der Universitäten gemeinsam mit der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung hier in MV. Es verbindet akademische Qualität mit Versorgungsperspektive und hat sich bewährt. Statt funktionierende Strukturen zu sichern, droht dieses Gesetz sie allerdings zu schwächen. Deshalb haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, zu dem wir Sie um Zustimmung bitten. Wir sagen ganz klar, Leistung anerkennen statt Engagement ausbremsen, bewährte Auswahlverfahren sichern, Kommunen stärken, Unterversorgung real messen, Nichterreichbarkeit, Wartezeiten und Fahrwege. Eine Quote kann binden, aber sie ersetzt keine Infrastruktur. Sie eröffnet keine Praxis am Montagmorgen. Deshalb werden wir uns zu diesem Antrag enthalten, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Katy Hoffmeister.
Katy Hoffmeister CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle kennen die Versorgungssituation in unserem Land, und wir alle wissen, dass es eine Vielzahl von Maßnahmen braucht, um die Versorgungssituation in unserem Land zu verbessern. Nichtsdestotrotz konzentrieren wir uns heute auf dieses Gesetz, was uns die Landesregierung vorgelegt hat. Und, meine Damen und Herren, liebe Kollegen, dazu bedarf es eines Rückblickes. Keine Sorge, ich gehe nicht ganz weit zurück. Ich gehe nicht zu „Wer hat es erfunden?“ – liebe Grüße an meinen Kollegen Harry Glawe –, sondern ich gehe auf diese Legislaturperiode zurück. 01.12.2021 – die CDU-Fraktion fordert im Landtag unter anderem, die Landarztquote auf zehn Prozent zu erhöhen. Wer lehnt es ab? Rot-Rot. (Torsten Koplin, Die Linke: Ja, das hat Gründe.) 31.05.2023 – die CDU-Fraktion fordert im Landtag, das Landarztgesetz Mecklenburg-Vorpommern auf die Studiengänge Pharmazie und Zahnmedizin zu erweitern und den Facharztbereich auszuweiten sowie eine Erhöhung der Landarztquote auf zehn Prozent vorzunehmen. Wer lehnt es ab? Rot-Rot. (Christine Klingohr, SPD: Das hat auch Gründe.) 26.03.2025 – die CDU-Fraktion fordert im Landtag die Ausweitung des Landarztgesetzes auf den fachärztlichen Bereich sowie eine Erhöhung der Landarztquote auf zehn Prozent. Wer lehnt es ab? (Marc Reinhardt, CDU: Rot-Rot.) Rot-Rot. (Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!) Und jetzt? 28.01.2026 – der Landtag wird einen Gesetzentwurf der Landesregierung beschließen, (Enrico Schult, AfD: Wer hat es eingebracht?) das Landarztgesetz in eben jener Epik auszuweiten. Wer beschließt es? (Marc Reinhardt, CDU: Rot-Rot.) Rot-Rot. 30.01.2026, wir gehen mal schon ein paar Tage weiter – der Landtag beschließt auf Antrag der Koalitionsfraktionen voraussichtlich eine Erhöhung der Landarztquote auf zehn Prozent. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es bedarf keines besseren Beweises: CDU-Opposition (Sebastian Ehlers, CDU: Wirkt.) wirkt, meine Damen und Herren. Was jetzt, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Thore Stein, AfD: Habt ihr das vorher geübt im Fraktionsraum?) was jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die CDU-Fraktion grundsätzlich eine Bestätigung Ihres Bemühens ist, würde ich trotzdem darauf hinweisen wollen, dass es nur auf den ersten Blick eine gute Sache ist, denn es wurden fünf wertvolle Jahre, sage und schreibe fünf wertvolle Jahre durch die Koalitionsfraktionen, durch Rot-Rot verschenkt! Und bis heute konnten auch Sie nicht, liebe Frau Ministerin, mir so richtig erklären, warum man das nicht schon früher hätte möglich werden lassen können und was sich denn jetzt bitte an der Rechtslage innerhalb dieser letzten fünf Jahre geändert habe, dass es Ihnen jetzt möglich ist. Vielmehr verdeutlicht es, dass Ihre Begründungen und Ablehnungen nichts weiter waren als aus unserer Sicht vorgeschobene Gründe und Beschwichtigungen. Das ist hier im Landtag ja nicht ganz unüblich, wenn die Opposition Anträge stellt. Dies sollte aber angesichts des demografischen Wandels und der angespannten Versorgungssituation, die uns im Landtag allen klipp und klar ist, bewusst sein. Es hätten nämlich schon fünf Jahre früher mehr Landärzte, mehr Landapotheker, mehr Landzahnärzte zur Verfügung stehen können, auch wenn mir bewusst ist – und das hat der Kollege ja gerade skizziert –, dass die ersten wahrscheinlich erst 2027 an Bord gehen werden.
Elke-Annette Schmidt
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Katy Hoffmeister CDU
Aber natürlich. Bitte schön! Thomas Krüger , SPD Sehr geehrte Frau Kollegin, ich habe gehört, dass Ihrer Meinung nach die CDU hier alles längst hätte geregelt haben können, schon viel früher. Kann es sein, dass bundesrechtliche Regelungen vorher dagegen gestanden haben, ist meine Information da falsch?
Katy Hoffmeister CDU
Aus meiner Sicht nicht. Und Sie werden sehen am Freitag, dass es nämlich gar keine bundesgesetzlichen Regelungen gegeben hat, (Christine Klingohr, SPD: Natürlich!) die geändert worden sind, und auch keine Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, die es ermöglicht hätten, die Vorabquoten auf zehn Prozent dafür deutlich zu erhöhen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Enrico Schult, AfD: Einmal abtreten lassen, sehr gut!) Betrachtet man nämlich den Altersdurchschnitt der Ärzteschaft und die Tatsache, dass allein mehr als jeder dritte Hausarzt älter als 60 Jahre ist, wissen wir, welche Herausforderungen uns unmittelbar bevorstehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun noch einmal konkret zurück zum Gesetzentwurf. Die Anhörung hat nämlich aus unserer Sicht konkrete Forderungen ergeben, die wir zum Teil in unserem Änderungsantrag im Ausschuss auch eingebracht haben. Wir teilen beispielsweise die Ansicht, dass beim Bewerbungsverfahren eine begonnene, aber nicht abgeschlossene Ausbildung einem Praktikum oder einem FSJ gleichgestellt wird. Wenig Verständnis haben wir zudem dafür, dass das Assessment nun in die Hände des Sozialministeriums gelegt werden soll. Eine schlüssige Begründung, warum das nun besser laufen soll als die bisherigen gemeinsamen Erfahrungen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Vertretung der Zahnärzte und der Apotheker, wurde aus unserer Sicht nicht geliefert. Auch die Anhörung hat diesen Erkenntnisgewinn nicht gebracht. Abschließend wäre eine erste Evaluierung des Landarztgesetzes im kommenden Jahr zusätzlich sinnvoll, da die ersten Studenten ihr Studium dann abschließen werden und diese Erkenntnisse auch für die Weiterentwicklung genutzt werden sollten. Da jedoch unsere Änderungen sowie unser Entschließungsantrag abgelehnt wurden, werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Dass die Ausweitung des Landarztgesetzes nun endlich kommt, begrüßen wir natürlich. Bekanntlich werden wir am Freitag auch noch mal darüber reden. Die CDU wird dann ihren weiteren Änderungsantrag mit weiteren Vorschlägen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung einbringen (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) und hofft dann auf etwas Besonderes, nämlich dass der Erkenntnisgewinn bei Ihnen auch wächst, und zwar viel schneller, als es das jetzt getan hat. (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Mitstreiter hat sich alle Mühe gegeben, für mich eine Rede vorzubereiten, aber die Diskussion jetzt lässt mich das ein wenig beiseitelegen, um darauf einzugehen, was hier vorgetragen wurde. Also grundsätzlich finde ich, Opposition wirkt immer. Manchmal spürt sie es selber, manchmal nicht. Und ich finde es auch falsch, dass aus manchem Munde die Oppositionsarbeit unterschätzt wird. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Sie hat ja Kontrolle als eine Aufgabe und Kritik und Konstruktivität, also eigene Vorschläge zu unterbreiten. (Martin Schmidt, AfD: Danke schön!) Und mit süffisantem Unterton hat Frau Hoffmeister gesagt, es wirkt, weil Sie das machen, und wir, so haben Sie uns jetzt dastehen lassen, waren entweder zu unwillig oder zu dämlich, das auf die Reihe zu kriegen. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Ich überziehe so ein bisschen. Sie haben es ja mit anderen Worten und kulturvoller vorgetragen, (Katy Hoffmeister, CDU: Das würden Sie von mir auch nicht hören.) aber es ist irgendwie so wie so ein Fleck am Revers, der nicht berechtigt ist, der nicht berechtigt ist. Also wir Linken, wenn wir schon bei der Chronologie der Ereignisse sind, haben uns auch Fortschritte vorstellen können, haben die eingefordert und haben dann entgegengehalten bekommen, ja, wir können da nicht allein freischwebend uns was vorstellen und das so durchziehen, wir sind auf den Geleitzug des Bundes angewiesen. Und in der Tat, im Jahr 2010 ist die Stiftung für Hochschulzulassung mit der Kompetenz und Zuständigkeit ausgestattet worden festzulegen, in welcher Art und Weise die Hochschulzulassung in den Bereichen, unter anderem Humanmedizin, vonstattengehen soll. Und da ist auch die Vorabquote eingeführt worden und auch die ist festgelegt worden. Und erst, Frau Hoffmeister, im November 2024 ist die Flexibilisierung dieser Hochschulzulassungsquote für die Humanmedizin eingeführt worden, (Thomas Krüger, SPD: Hört, hört!) sodass wir nicht – also man kann uns vorhalten, dass wir noch das Jahr haben verstreichen lassen, man muss natürlich ein paar Vorbereitungen noch treffen, aber es ist nicht so, dass wir unwillig waren, sondern wir haben immer schon geschaut, welche Möglichkeiten können wir denn nutzen. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Die Landarztquote dann weiterzuentwickeln, das ist eine der Motivationen dieses Gesetzentwurfs, der insofern eben zur richtigen Zeit kommt, wie die Ministerin sagt, weil diese Voraussetzung durch die Stiftung für die Hochschulzulassung erst einmal vorliegen musste. Und das Zweite ist, dass bezogen auf die Zahnärztinnen und Zahnärzte auch erst einmal die Bedingungen geschaffen werden mussten, um auch hier mit der Quote vorgehen zu können, und aus dem Berufsbereich der Zahnärztinnen und Zahnärzte mussten also bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die liegen nunmehr vor. Also Ihre Kritik geht in Teilen ins Leere. Was wir festhalten können, wir wollen das Gleiche. Wir wollen eine Verbesserung und eine nachhaltige Verstetigung der medizinischen Versorgung in unserem Land und ringen darum und ringen um die besten Konzepte. Und das machen wir einmal mit diesem Gesetz und machen das auch dann weiterschauend in die Zukunft, am Freitag noch einmal einen Blick über dieses Gesetz hinaus. Eingehen möchte ich auch auf die teilweise danebenliegenden Argumente seitens der AfD-Fraktion, dass die Quotenbildung im Jahre 2020 noch keine Niederlassung als Erfolg aufgewiesen hätte. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ja, kann sie ja noch gar nicht, kann sie nicht. (Martin Schmidt, AfD: Hat er doch gesagt!) Und dann sprachen Sie immer von der Drohkulisse 250.000 Euro. Das ist in der Tat ein umstrittener Punkt gewesen. Wie hoch sollte man eine Sanktion setzen, dass sie einerseits die Pflicht aufrechterhält, die man ja vertraglich eingegangen ist, und inwiefern wäre das überzogen? Ich finde, diese Summe ist insofern gerechtfertigt, weil wir im Land für die medizinische Ausbildung circa – das sind Zahlen aus dem Jahr 2024, Neueres liegt mir noch nicht vor – 137 Millionen Euro für die Ausbildung an den Universitäten der Medizinerinnen und Mediziner ausgeben. Das ist viel Geld. Das sind, glaube ich, von dem Gesamtbudget 32 Prozent. Das ist überproportional, was wir bereitstellen als Land Mecklenburg-Vorpommern, gemessen an der Bevölkerung sowieso, aber eben auch gemessen daran, wie sich relativ die Studienplätze verteilen. Alle Studierenden der Humanmedizin …
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter …
Torsten Koplin Die Linke
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin.
Elke-Annette Schmidt
Ganz schnell!
Torsten Koplin Die Linke
Ich mache ganz schnell. Also wir freuen uns, dass dieser Gesetzentwurf heute entschieden werden kann. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gehört, der Gesetzentwurf reagiert auf die langjährige Diskussion im Hinblick auf die immer stärker drohende Lücke der medizinischen, zahnmedizinischen und pharmazeutischen Versorgung in Teilen des ländlichen Raums in Mecklenburg-Vorpommern. (Marc Reinhardt, CDU: Und in Rostock.) Die Körperschaften – Ärztekammer, KV – haben schon seit mehr als zehn Jahren gefordert, die Vergabe der Studienplätze an den beiden Universitäten mehr für Landeskinder zu öffnen, in der Annahme, dass diese nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung eher dazu bereit sind, dann auch in Mecklenburg-Vorpommern, in ihrer Heimat und dort auch im ländlichen Raum tätig zu werden. Ob sich diese Hoffnung bewahrheitet, ist nicht sicher, auch weil eine Evaluation des Landarztgesetzes von 2020 naturgemäß erst frühestens ab 2031 möglich ist, und insofern auch die Bemerkung – das sei mir gestattet, Frau Ministerin –, dass die tatsächlichen Erfolge bei der hausärztlichen Gewinnung mit diesem Landarztgesetz zu tun haben. Das waren ganz andere Sachen, beispielsweise die Einrichtung von Professuren für Allgemeinmedizin, die Umstrukturierung auch an der Hochschulausbildung in Rostock und in Greifswald und verschiedene andere Sachen mehr. So ist jedenfalls meine Meinung. Trotzdem ist es nachvollziehbar, wegen der drohenden Unterversorgung auch die Gewinnung von Zahnmediziner/-innen und Apotheker/-innen voranzutreiben und anzureizen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Situation der potenziellen beziehungsweise vermeintlichen Bewerberinnen und Bewerber lenken. Ja, über die Vorabquote können sie bei Erfüllung der gesetzlichen Modalitäten eine Studienzulassung erreichen. Sie müssen dafür eine fachliche Eignung haben nach Gesetz aus Abitur, Medizinertest, Freiwilligendienst, medizinischer pflegerischer Erfahrung, beruflicher medizinischer Erfahrung, also ein ganzer Strauß. Und das sagt mir schon jetzt und das sagt auch die Erfahrung der Universitäten Greifswald und Rostock, das ist eigentlich eine höhere fachliche Eignung, als wir sie bei 0,8 Prozent Abiturdurchschnitt erwarten können, denn es ist gar nicht gesagt, welche fachliche Eignung eigentlich dahinter liegt. Also wir gewinnen fachlich hoch geeignete Personen. Im Gegenzug sollen sie zu Studienbeginn sich mehr als 20 Jahre verpflichten, Ort und Fachrichtung noch ungewiss, und über eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro entscheiden. Mir erscheint das unfair, unausgewogen und etwas kontraproduktiv bezüglich des Ziels, Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen. Aus diesem Grunde habe ich diesen Änderungsantrag gestellt und die Summe 250.000 auf 100.000 runtergesetzt. Und wenn man sich das mal vor Augen führt, ist es so, dass es sich um ein fünffaches Jahreseinkommen handelt und bei 100.000 Euro um ein zweifaches. Ich möchte zum Schluss der Rede aber nicht verhehlen, dass ich überhaupt gar kein Freund bin von Vertragsstrafen, sondern dass ich glaube, dass wir über die Vorabquoten Interessenten gewinnen können und mit anderen Mitteln anreizen können, in den ländlichen Raum zu gehen. Wir werden uns zu diesem Gesetzentwurf enthalten. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Christine Klingohr.
Christine Klingohr SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die langfristige Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung sowie der zahnärztlichen Versorgung gehört aktuell zu einer der zentralen Herausforderungen der Gesundheitspolitik. Wir sehen, dass vor allem im ländlichen Raum die ambulante Versorgung vor Herausforderungen und vor einem Wandel steht. Klar ist aber, ohne gut qualifizierte Fachkräfte und ohne Ärztinnen und Ärzte in ausreichender Zahl kann es keine gute medizinische Versorgung geben. Entscheidend ist daher letztlich, dass wir dafür Sorge tragen, dass angehende Medizinerinnen und Mediziner nach Abschluss ihrer Ausbildung bei uns im Land bleiben und beruflich tätig werden. Mit diesem Ziel wurde das Landarztgesetz auf den Weg gebracht, mit dem junge Menschen einen Studienplatz erhalten, wenn sie sich für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in einer unterversorgten Region verpflichten. Mit der Erweiterung des Landarztgesetzes möchten wir nun auch Zahn- und Fachärzten und Studierenden im Fach Pharmazie diesen Weg eröffnen. Angehende Mediziner, die später beruflich in MV tätig werden möchten, werden dadurch bei der Studienplatzvergabe bevorzugt. Diese Möglichkeit steht jungen Menschen aus ganz Deutschland und aus der ganzen Welt offen. Wer sich hierbei und als Arzt oder Ärztin bei uns einbringen möchte, dem steht die Tür weit offen und der wird mit offenen Armen empfangen. In der Praxis sind unter den angehenden Landärzten oftmals Landeskinder, die so die Möglichkeit erhalten, in ihrer Heimatregion Arzt oder Ärztin zu werden. Ich halte das für eine hervorragende Maßnahme, unseren jungen Menschen hier im Land die Chance zu geben, Verantwortung für unser Bundesland zu übernehmen und sich als Arzt oder Ärztin dort niederzulassen, wo sie zu Hause sind und wo sie gebraucht werden. Mit Blick auf die Stellungnahmen, die wir im Rahmen der parlamentarischen Befassung erhalten haben, zeigt sich eine breite Anerkennung und Unterstützung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Dieser wurde von Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenkassen, Kinder- und Jugendärzten, Hausärztinnen und Hausärzten und Vertretern der Kommunen diskutiert, Ideen eingebracht und begrüßt. Mit Blick auf die Ausweitung der Landarztquote gilt Folgendes – da bitte ich Frau Hoffmeister, jetzt noch mal genau hinzuhören, Herr Koplin hatte … (Harry Glawe, CDU: Ja.) Schön, dass Sie da sind, Herr Glawe, schön, dass Sie wieder da sind! (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Irgendwie hat es mir gefehlt, dass Sie der Debatte nicht beiwohnen. (allgemeine Unruhe – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Mit Blick auf die Ausweitung der Landarztquote gilt Folgendes: Die rechtlichen Hürden, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) die rechtlichen Hürden für die Reglementierung der Studienplatzvergabe sind sehr hoch. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Geben Sie doch Ihrer Kollegin die Chance hinzuhören! (Harry Glawe, CDU: Ich hab doch schon hingehört! – Torsten Koplin, Die Linke: Der Kollege pöbelt nur rum!) Ja, und ist bei der entscheidenden Debatte nicht dabei. Das finde ich schade. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Ist doch da! – Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Katy Hoffmeister, CDU – Glocke der Vizepräsidentin) Schließlich jetzt ja, aber Frau Hoffmeister hat ihn jetzt schon in ihrer Rede erwähnt. Also noch mal, ich versuche es noch mal. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Schließlich gilt bei der Studienplatzvergabe nach Artikel 12 des Grundgesetzes Ausbildungs- und Berufsfreiheit. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Daher muss nachgewiesen werden, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass andere mildere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung für eine Niederlassung (Zuruf von Harry Glawe, CDU) beziehungsweise Tätigkeit in unterversorgten Gebieten erfolglos waren. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Die Einführung einer Landzahnarztquote war daher zunächst rechtlich ausgeschlossen. (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU) Nun können wir diesen Schritt gemeinsam mit der Zahnärztekammer nach deren Bemühungen und jetzt hier im Gesetz verankert angehen. Um mehr Ärztinnen und Ärzte langfristig für Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, muss das Land zudem gemeinsam mit den Kammern, Verbänden und Berufsvereinigungen, den medizinischen Professionen sowie den Universitäten in die Bindung von Absolventinnen und Absolventen im Land intensivieren, um diese nach Abschluss ihrer Ausbildung beziehungsweise ihres Studiums für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Wir machen uns genau dazu weiter auf den Weg, sind aber auch dabei nur ein Partner von vielen. Jetzt einmal zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion, die dort fordert, die persönliche Eignung im Auswahlverfahren nachzuweisen. Und genau das ist passiert. Ihr Antrag ist entbehrlich, da die Rechtsverordnung zum GVUG vorsieht, dass nicht abgeschlossene Ausbildungen angerechnet werden. Und beim Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Dr. Terpe, ist es so, dass auch hier in der Rechtsverordnung geregelt wird, eine gestaffelte Vertragsstrafe vorzusehen. Also es ist so, dass wir jetzt nicht von diesen 250.000 Euro ganz statisch ausgehen, sondern in der Rechtsverordnung eine Staffelung vorgesehen ist. Wir stehen für ein Mecklenburg-Vorpommern, in dem alle Menschen gut und gerne leben können und die notwendige Unterstützung und Versorgung erhalten, unabhängig von Alter, Herkunft, Wohnort oder Einkommen. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir dafür einen weiteren Schritt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die medizinische Versorgung im ländlichen Raum ist eine der zentralen Zukunftsfragen unseres Landes. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Doch gerade weil der Handlungsdruck hoch ist, müssen die gewählten Instrumente präzise, wirksam und abgestimmt sein. Die Anhörung im Sozialausschuss hat deutlich gezeigt, der Tenor war durchweg, wir wollen alle die drohende Unterversorgung im ländlichen Raum verhindern. Aber die Kritik kommt aus ganz unterschiedlichen Richtungen, Universitäten, ärztlicher Selbstverwaltung, Krankenkassen, Kommunen, Seniorenvertretungen, und diese Kritik ist konsistent. Erstens. Nahezu alle Sachverständigen fordern, die bestehende Landarztquote zunächst wissenschaftlich zu evaluieren, bevor sie ausgeweitet und auf weitere Berufsgruppen übertragen wird. Ohne diese Evaluation bleibt unklar, ob das Instrument tatsächlich zur nachhaltigen Bindung beiträgt oder lediglich Zeit erkauft. Zweitens. Das Gesetz greift strukturell zu kurz. Es setzt fast ausschließlich bei der Studienplatzvergabe an, während die eigentlichen Ursachen der Versorgungsprobleme, wie Arbeitsbedingungen, kommunale Infrastruktur, Weiterbildungsmöglichkeiten, Teamstrukturen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weitgehend unberücksichtigt bleiben. Mehrere Stellungnahmen sprechen deshalb ausdrücklich von einem isolierten Gesetz, dem ein umfassender Versorgungspakt für Mecklenburg-Vorpommern fehlt. Drittens. Zehn Jahre Verpflichtung, abgesichert durch eine hohe Vertragsstrafe, mögen rechtlich zulässig sein, werden aber von vielen als unflexibel und potenziell abschreckend bewertet. Gerade der ärztliche Nachwuchs denkt heute stärker in Teilzeitmodellen, Anstellung und multiprofessionellen Teams. Und viertens. Die zeitliche Dimension wird verkannt, der Zeithorizont ist zu weit gefasst. Auch Befürworter räumen ein, dass Effekte frühestens in zehn bis zwölf Jahren eintreten. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für die akuten Versorgungsengpässe in den kommenden Jahren bietet das Gesetz keine Antwort. (Beifall René Domke, FDP) Unser Fazit ist deshalb klar: Das Ziel ist richtig, der Ansatz jedoch zu eng, zu bürokratisch und zu wenig abgestimmt. Mecklenburg-Vorpommern braucht eine moderne, ganzheitliche Versorgungspolitik mit Anreizen statt Zwang, mit starker Einbindung der Selbstverwaltung und Kommunen und mit kurzfristigen wie langfristigen Maßnahmen. Die schon von uns in der Vergangenheit geäußerten Kritikpunkte sind mit diesem Gesetz nicht ausgeräumt. Wir vermissen im Entwurf kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, die den Menschen jetzt bald helfen. Diesen Gesetzentwurf lehnen wir ab. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Hannes Damm, fraktionslos)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Bevor wir zur Abstimmung kommen, begrüße ich auf der Besuchertribüne Forstreferendarinnen und -referendare sowie Forstinspektoranwärterinnen und -anwärter des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5318. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6201 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5318. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der Fraktion der AfD vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6233 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6233 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des fraktionslosen Abgeordneten und bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke, SPD und AfD und Stimmenthaltungen der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6234 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6234 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen und Abgeordneten und Gruppen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5318 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5318 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke und SPD, Gegenstimmen der Gruppe der FDP und Stimmenthaltungen aller Übrigen angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5318. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5318 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5318 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5318 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/5334. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5334 – In der 115. Sitzung des Landtages am 8. Oktober 2025 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Nach Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Wolfgang Waldmüller.
Wolfgang Waldmüller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich weiß nicht, wie es Ihnen gegangen … Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie es Ihnen gegangen ist heute, diese Woche. Ich habe mal kurz Schnappatmung gekriegt, als ich die Zeitung aufgeschlagen habe und habe ganz verwundert mir die Augen gerieben. Da wurde verkündet von der Ministerpräsidentin, dass nach dem Gipfel des Zukunftsbündnisses, wurde verkündet, wir heben die Wertgrenzen für öffentliche Aufträge an – Bauleistungen bis 150.000, Dienstleistungen bis 100.000, alles künftig ohne komplizierte Ausschreibung. Dann sage ich nur, herzlich willkommen in der Realität der CDU-Fraktion! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Man, man muss es sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Vor drei Monaten standen wir hier zur Ersten Lesung unseres Gesetzentwurfes. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wir haben Ihnen haargenau diese Zahlen präsentiert. Wir haben Ihnen erklärt, (Zuruf von Christian Winter, SPD) dass kaputte Rathaustüren und die gesperrten Toiletten in unseren Schulen (Rainer Albrecht, SPD: Da war der Entwurf schon längst fertig.) nicht an fehlendem Geld scheiterten, sondern an Ihrem bürokratischen Starrsinn. Und wenn Sie sich erinnern, dann haben wir schon mehrfach über die Anhebung gesprochen. Als wir das Tariftreuegesetz eingeführt haben, selbst da haben wir schon darauf hingewiesen, dass die Schwellenwerte angehoben werden müssen. Und was war Ihre Antwort im Oktober, also vor drei Monaten? Der Wirtschaftsminister nannte unseren Vorschlag „nicht erforderlich“, (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) „widersprüchlich“ oder sogar gefährlich. (Heiterkeit bei Torsten Koplin, Die Linke: Wahlweise, wahlweise.) Die SPD, Herr Winter fabulierte von Verschlimmbesserung, und Die Linke warf uns gar vor, wir wollen das Vergaberecht „still und leise … beerdigen“. Und heute, drei Monate später, verkaufen Sie unsere Forderung als Ihre eigene große Innovation im Wahljahr. (Christian Winter, SPD: Da habe ich Ihnen auch schon gesagt, wie wir das machen werden.) Ich sage Ihnen, das ist parlamentarisches Ränkespiel (Zuruf von Christian Winter, SPD) auf dem Rücken unserer Kommunen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sie hätten im Oktober einfach zustimmen können, dann wären die Handwerker heute schon am Arbeiten. Aber nein, das haben Sie nicht gemacht, weil „CDU“ draufsteht. (Christian Winter, SPD: Das kann auch gar nicht sein, Herr Waldmüller.) Dass Sie jetzt per Verordnung nachziehen, (Zuruf von Christian Winter, SPD) ist das am besten dokumentierte Eingeständnis Ihrer eigenen Ideenlosigkeit. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: So ist es.) Opposition wirkt in diesem Land – haben wir gerade auch von Frau Hoffmeister gehört –, auch wenn die Regierung drei Monate, wenn sie drei Monate brauchen, damit sie die Landkarte richtig herum halten kann. Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie uns über den entscheidenden Unterschied sprechen, warum Sie, warum ist unser Gesetzentwurf immer noch die bessere Lösung als Ihre angekündigte Verordnung. Erstens, Rechtssicherheit statt Gnadenakt. Sie wollen das jetzt über eine Verordnung im stillen Kämmerlein des Ministeriums regeln. Das bedeutet, was die Regierung heute gnädig gewährt, kann sie morgen per Federstrich wieder kassieren. Unser Gesetz hätte die Erleichterung in Stein gemeißelt. Wir wollen, dass sich Bürgermeister und Unternehmer auf feste Regeln verlassen können, die nicht vom Wahlkampfgeklüngel abhängig sind, (Zuruf von Christian Winter, SPD) sondern vom Gesetzgeber, wie auch in anderen Bundesländern so gehandhabt. (Unruhe bei Christian Winter, SPD, Marc Reinhardt, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und zweitens, die Tariftreuefalle. Minister Blank und die Herren von der SPD haben im Oktober betont, dass die Wertgrenzen in Paragraf 2 Absatz 2 des Gesetzes, also die Schwelle, ab der die komplizierten Tariftreuenachweise überhaupt erst geprüft werden müssen, unberührt bleiben müssen. Und wissen Sie, was das in der Praxis bedeutet? Sie erhöhen zwar die Grenze für die Art der Vergabe, lassen die Betriebe aber weiterhin im Dokumentationsdschungel der Tariftreueregeln gefangen. (Beifall René Domke, FDP: Genau das.) Und unser Entwurf ist ehrlich. Wir heben die Anwendungsschwelle des Gesetzes in Paragraf 2 konsequent an. Wer Bürokratie abbauen will, muss auch den Mut haben, die Nachweispflichten für die kleineren Aufträge zu streichen. Sie haben, Sie aber geben den Kommunen mit der rechten Hand die Freiheit beim Auftrag und fesseln ihnen aber mit der linken Hand weiter die Finger mit der Dokumentation. Das ist Bürokratieabbau mit angezogener Handbremse. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Genau!) Und drittens, Transparenz durch klare Regeln. In unserem Gesetz ist die Markterkundung ab 5.000 Euro klar geregelt. Wir schaffen ein transparentes System der Unterschwellenvergabe direkt im Gesetzestext. Sie hingegen verstecken sich hinter Ihren vagen Verordnungsentwürfen. Meine Damen und Herren, es ist bezeichnend: Erst wenn der Wahltermin im September bedrohlich näher rückt, bewegen Sie sich. Die Menschen im Land merken das, sie merken, dass diese Landesregierung nicht aus Überzeugung handelt, sondern aus Angst vor den Wählern und auf Druck einer starken CDU-Opposition. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD – Rainer Albrecht, SPD: Träum weiter!) Wir werden heute erleben, wir werden heute erleben … Ja, Sie lächeln das alles weg, das ist mir schon klar. (Thore Stein, AfD: Karneval.) Sie reden nur immer davon, von gemeinsam und so weiter, aber Sie tun genau das Gegenteil. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir werden heute erleben, dass Sie unseren Gesetzentwurf ablehnen, nur, um morgen Ihre Verordnung mit fast identischen Zahlen zu feiern. Das ist Ihr gutes Recht der Mehrheit, aber es ist unglaublich schlechter Stil. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Jawoll!) Wir bleiben dabei: Unser Weg über das Gesetz ist mutiger, er ist rechtssicherer und er ist die einzige ehrliche Entlastung für das Handwerk, weil er auch die Tariftreue, Bürokratie für kleine Aufträge, anfasst. Stimmen Sie unserem Entwurf zu, heute haben Sie die Möglichkeit. Zeigen Sie, dass Ihnen die Sache wichtiger ist als Ihr Parteibuch, machen Sie den Weg frei für echte Beschleunigung, statt sich im Februar mit unseren Federn zu schmücken! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Christian Winter. (Der Abgeordnete Christian Winter betritt den Plenarsaal.) Jetzt kommt er. Mal fixi! (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist die Verzögerung im Livestream.)
Christian Winter SPD
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, ich war noch mal kurz zum Telefonieren rausgegangen, weil ich gedacht hatte, der Minister kommt erst dran, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na dann!) aber gut, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann kann ich direkt austeilen. Ich bin natürlich wie immer gut vorbereitet und kann meiner, meiner Replik gleich hier freien Lauf lassen. Also, das ist nun wenig überraschend, dass die CDU uns hier auch noch mal zur Zweiten Lesung den Gesetzentwurf vorlegt. Und ich glaube, (Marc Reinhardt, CDU: Ach, die Geschäftsordnung regelt das, wenn Sie das nicht wissen.) also ich bin wenig überrascht, mich überrascht hingegen, Herr Waldmüller, dass Sie jetzt hier bei der Zeitungslektüre überrascht waren, weil dass das nun im Zukunftsbündnis passiert, das haben wir Ihnen hier ja schon bei der Ersten Lesung im Oktober angekündigt, dass das kommen wird. Das haben Sie ja, denke ich, auch zur Kenntnis genommen. Das hat der Minister gesagt, das hat der Koalitionspartner erwähnt, das habe ich auch gesagt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Also daher sollte es nicht sein. Ja, warum ist noch nichts passiert? Sie haben aber auch mitbekommen, es geht ja bei der Erhöhung der Vergabeschwellen hier darum, vor allem das Sondervermögen schnell auf den Weg zu bringen. Aber Sie haben auch mitbekommen, dass im November erst mal grundsätzlich andere Dinge zum Sondervermögen geklärt werden mussten. Ich denke, es ist nur seriös, den ersten vor dem zweiten Schritt zu machen und nicht andersherum, ja. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und natürlich braucht es auch bei so einer Verordnung, wird das zusammen gelöst, das wird zusammen im Kabinett beschlossen. Das wird eben nicht so, wie Sie sagen, mal alleine irgendwo in einem stillen Kämmerlein, im Hinterzimmer eines Ministeriums gemacht, sondern so was wird natürlich gemeinsam besprochen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und auch – wenn wir schon bei den Zeitplänen sind –, dass Sie sagen, erst wo der Wahltermin nahe rückt, das ist doch totaler Quatsch! Weil natürlich hat Mecklenburg-Vorpommern sich mit einer Bundesratsinitiative (Wolfgang Waldmüller, CDU: Wir sind im Wahljahr.) schon im Juli dafür eingesetzt, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) da war die Wahl noch gar nicht terminiert, da waren die meisten Kolleginnen und Kollegen oder die, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) die es werden wollen, noch nicht mal aufgestellt. Es wurde hier mit guter Voraussicht gearbeitet, aber wir haben gerade auch in anderen Bundesländern gesehen, wie man beim Sondervermögen manchmal auch sehr schnell überhastet agiert und dann Versprechungen an Kommunen und Wirtschaft macht, die im Nachhinein nicht gehalten werden können. Ich denke, bedächtiges, ordentliches, genaues Arbeiten geht immer vor. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Wie gesagt, ich habe Ihnen gesagt, vor fünf Jahren, da waren wir schon dabei, uns für so etwas wie das Sondervermögen einzusetzen, da haben Sie noch immer mit der Schuldenbremse argumentiert. (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU) Und wie gesagt, die Verordnung kommt jetzt in Reaktion auf das Sondervermögen, und das ist bekanntermaßen ja erst Anfang letzten Jahres beziehungsweise im Frühjahr beschlossen worden. Aber kommen wir nun mal zum eigentlichen Anliegen auch des Gesetzentwurfes, und zwar, dass die CDU hier unter dem Vorwand der Entbürokratisierung mal eben die Tariftreue, die Sie ja mittlerweile wie besessen bekämpfen, dass Sie die aushebeln wollen. Und in der Ersten Lesung war hier immer wieder die Rede davon, was für ein schlechtes, alles verkomplizierendes Element die Tariftreue ist. Und wir haben hier auch die beständigen Schlagwörter von AfD, CDU, FDP gehört. Da wurde gesagt, wir sitzen im Elfenbeinturm. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Da wurde gesagt, wir würden nur aus Ideologie handeln. Die Schlafmützigkeit hat Herr Waldmüller eben auch rausgeholt. Wir würden nur theoretische Phrasen dreschen, ein Bürokratiemonster aufbauen. All das habe ich von Ihnen gehört, aber ich habe keinen, keine inhaltlichen … (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU: Das stimmt nicht. Heute haben Sie das nicht von mir gehört. Das steht doch nicht auf dem Zettel.) Nein, ich beziehe mich auf die Erste Lesung. Das, aber das mit der Schlafmützigkeit haben Sie ja eben auch gesagt, das haben hier alle gehört. Und da möchte ich auch mal sagen: Wie wäre es denn mal mit inhaltlichen Argumenten anstatt mit dieser Phrasendrescherei? Und Frau van Baal, die ist heute nicht da, die sagte sogar, Rot-Rot würde sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gar nicht befassen. Und das stimmt nicht. Während Sie hier mit Phrasen kommen, haben wir uns inhaltlich, der Minister Herr Dr. Blank, der Koalitionspartner und ich, sehr genau damit auseinandergesetzt, und wir haben unsere Ablehnung sehr gut begründet. Und ich werde nicht müde, das gerne noch mal für Sie zu machen, weil es mir natürlich wichtig ist, dass wir im Parlament fundiert, ordentlich und inhaltlich debattieren. Die MV-Koalition macht im Kern längst das, was die CDU möchte. Wie gesagt, der Entwurf ist auf dem Weg, er kommt unkompliziert, und dieser Verordnungsweg, der ist ja eben ein unbürokratischer. Die unbürokratischen Lösungen, die Sie sonst immer fordern, die setzen wir mit dem Verordnungsweg um. Und, Herr Waldmüller, Sie haben so richtig, ja, jetzt haben Sie heute darauf reagiert, warum Sie den Verordnungsweg ablehnen, was Ihre Argumente dafür sind. Das konnten Sie im Übrigen auf meine Nachfrage bei der Ersten Lesung nicht. Es gibt aber doch auch einen wesentlichen Unterschied. Und das ist ja nicht der einzige Grund, warum wir das ablehnen – weil wir es schon machen –, sondern es gibt noch einen anderen, ganz wesentlichen Unterschied, und zu dem möchte ich jetzt hier noch mal besonders ausführen. Denn während Sie mit dem CDU-Weg – so möchte ich ihn mal nennen – das Kind namens Tariftreue gleich mit dem Bade ausschütten, ist bei uns mit der … Weil Sie die Wertgrenzen in Paragraf 2 Absatz 2 Satz 3 TVgG M-V, weil Sie die ja verzehnfachen wollen, würde es dazu führen, dass die Tariftreue deutlich seltener greift. Das haben Sie ja hier eben auch noch mal erklärt. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Das ist konsequent, ja.) Sie stimmen da zu, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) da sage ich Ihnen, das lehnen wir ab. Denn ich sage Ihnen, einfachere Vergaben mit dem Rückenwind des Sondervermögens, die funktionieren, auch ohne starke Standards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuhebeln. Das erkläre ich Ihnen auch gerne. Und wenn Sie hier – eben haben Sie es schon wieder gesagt, als Sie sprachen vom „Dokumentationsdschungel“. Da frage ich mich, wie viel Aufwand ist das denn. Wo ist denn der Dokumentationsdschungel? (Wolfgang Waldmüller, CDU: Fragen Sie doch mal die Wirtschaft!) Ja, Herr, Herr Waldmüller, (Wolfgang Waldmüller, CDU: Reden Sie doch mal mit der Wirtschaft!) ich kann, ich muss die Wirtschaft nicht fragen, weil ich kann gut lesen. Ich habe Ihnen den Dokumentationsdschungel mal mitgebracht. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Sie müssen mal in die Praxis gehen und nicht immer in der Theorie bleiben!) Ich darf ihn leider nicht zeigen, aber ich kann ihn hier hochhalten: Vier Seiten, vier Seiten, doppelt bedruckt, aber das ist eine gut lesbare Schriftgröße. Mit einer einfachen Erklärung ist die Tariftreue erledigt, für alle Ausschreibungen, auf die ich mich bewerbe. Das ist Ihr Dokumentationsdschungel. Sie machen den Leuten hier ein X für ein U vor, Sie erzählen hier einfach nicht die Wahrheit, wenn Sie sagen, dass es ein riesiger bürokratischer Aufwand ist. Es ist mit einer einfachen Erklärung gelöst. Worum ich mich kümmern muss, ist, dass die Tariftreue dann auch wirklich umgesetzt wird, das ist so, aber an sich erst mal kein Dokumentationsdschungel. Nein, Sie haben hier einen Dokumentationsdschungel vorgeworfen. Und Sie können ja gerne nachher auch zu meinem Platz kommen, ich habe das hier liegen, dann können Sie sich das anschauen. Wie gesagt, ich halte es, kann es ja nicht hochhalten. Und ich sage Ihnen auch gerne noch mal die inhaltliche Begründung, warum uns das so wichtig ist, denn am Ende des Tages stehen Tarifverträge für eine gelingende Sozialpartnerschaft. Und das ist ein entscheidendes soziales, ein entscheidendes Element in der sozialen Marktwirtschaft, und das unterscheidet sie auch von der freien Marktwirtschaft. Und wir alle rühmen hier ja vollkommen zu Recht immer wieder die soziale Marktwirtschaft. Aber ich sage Ihnen auch, soziale Marktwirtschaft ist nicht, was wir durch Konservieren oder durch reaktionäre Maßnahmen erhalten, lebendig kriegen. Nein, die Idee, die Koordinierung mittels gebändigter Marktkräfte – das ist ja die Idee der sozialen Marktwirtschaft –, die wird nur funktionieren, wenn wir uns in einer ständig verändernden Welt auch diesen Ordnungsrahmen mit dynamischen Anpassungen, mit Reformen, wenn wir ihn auch wirklich gestalten. Und ich glaube, das muss man anerkennen, dass wir hier aktiv sind, dass wir den Ordnungsrahmen gestalten, denn die Rede, dass einfach so der Markt das macht, das trifft ja eben hier nicht zu, das ist freie Marktwirtschaft. Wir verpflichten uns ja einem anderen, einer anderen Koordinierungsform. Und deswegen stellen wir die Grundsatzfragen: Wie viel Einkommens- und Vermögensungleichheit verträgt unser gemeinsames Wirtschaften? Wie ist das Verhältnis zwischen Marktwirtschaft und Kapitalismus? Wie müssen unsere Sozialsysteme austariert werden? Und bestehen die Bedingungen für wirkliche Tarifautonomie? Und da müssen wir feststellen, die sinkende Tarifbindung, die bringt, die bedroht wirklich einen entscheidenden Pfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Und das regelt eben nicht der Markt, sondern hier muss die Politik Verantwortung übernehmen, damit Tarifautonomie gestärkt wird. Denn sie ist nur dann stark, wenn sie auch relevant ist. Und sie ist eben nicht relevant, wenn sie durch sinkende Tarifbindung unterlaufen wird. Und daher setzen wir weiter auf eine starke Sozialpartnerschaft eben mit diesem Instrument, das Tarifbindung stärken soll, das für noch bessere Arbeitsbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern sorgen soll. Und zugleich erhöhen wir hier die Schwellenwerte, um das Sondervermögen unkompliziert, schnell in und auf die Straße zu bringen. Und Sie haben inhaltlich fundiert gehört – und auch noch mal mit dem Verordnungsweg, da führt ja der Minister vielleicht gleich auch noch zu aus –, warum wir Ihren Gesetzentwurf nicht brauchen. (Marc Reinhardt, CDU, und Wolfgang Waldmüller, CDU: Der redet doch gar nicht.) Ich danke für die Aufmerksamkeit. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Martin Schmidt.
Martin Schmidt AfD
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Die Tarifbindung der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern ist dramatisch abgesunken. 2004 war die Zahl der Betriebe mit Tarifbindung noch bei 27,1 Prozent im Land, 2024 lag der Wert nur noch bei 23,3 Prozent. Nach 20 Jahren SPD, Herr Winter, da kann man sagen, Sie haben die Tarifbindung hier ausgehebelt und nicht der politische Gegner von Ihnen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) das, obwohl die ersten Regelungen zur Tarifbindung bereits 2011 in MV in Kraft getreten sind. Dies sind Zahlen aus dem IW-Kurzbericht 4/2026 mit dem Titel „Stärkung der Tarifbindung durch ein Bundestariftreuegesetz? Ein ernüchternder Blick auf die Empirie“ von Helena Bach und Hagen Lesch. Das Resümee: Tariftreuegesetze klingen nach Fairness, liefern aber Bürokratie. Die Tarifbindung sinkt mit oder ohne Tariftreue, in Ländern ohne solche Gesetze sogar nicht stärker als anderswo. Der Effekt – praktisch null. Statt Tarifbindung zu stärken, produzieren diese Gesetze Papierkrieg und schrecken genau die ab, die wir brauchen: kleine und mittlere Betriebe. Große Konzerne kommen damit klar, der Mittelstand bleibt draußen wegen hoher Tariflöhne und irrem Verwaltungsaufwand. Am Ende haben wir 14 Regelwerke, weniger Wettbewerb und keine einzige zusätzliche Tarifbindung – teure Symbolpolitik, die einzig und allein Show der SPD ist. Wir brauchen es nicht. Es wird Zeit, dass wir zurückkehren zu einem echten Vergabegesetz und die schädlichen Novellierungen dieser Legislaturperiode rückgängig machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und, Herr Winter, wenn Sie der Wissenschaft misstrauen, dann hören Sie doch mal auf diejenigen, die tagtäglich damit arbeiten, beispielsweise Lars Wiedemann hat es Ihnen ja beim IHK-Podium in Rostock neulich gesagt, als er das Wort ergriff. Er muss es wissen, er ist der Geschäftsführer der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern. Er verdeutlichte, dass die Wertgrenzen keine große Rolle spielen bei der Vergabe. Wir brauchen laut ihm den Wettbewerb, und Ausschreibungen dauern circa 14 Tage national und EU-weit 64 Tage. Nicht weiter problematisch – wenn wir das Vergaberecht anfassen, dann muss die Tariftreue und Nachhaltigkeit rausgenommen werden, so sein Appell. Also was bedeutet das? Die Schwellenwerte sind eigentlich nicht so entscheidend. Das sieht die CDU hier in dem Entwurf anders. Was hier vorgelegt wurde, ist auch schon sehr hoch angesetzt, aber die Richtung ist schon in Ordnung. Wir selbst haben im November 2023, vielleicht erinnern Sie sich noch daran, selbst einen Änderungsantrag gestellt, hier die Schwellenwerte zu erhöhen, bei Dienstleistungen 40.000 Euro, Bauleistungen 120.000 Euro, also sozusagen mit der Inflation mitzugehen. Das hätte die Inflation gedämpft und die Bürokratie ein wenig entlastet. Jetzt haben wir auch gehört, die Landesregierung bewegt sich und will auch in diese Richtung mit ihrem sogenannten Zukunftsbündnis. Das ist auf jeden Fall gut, aber kommt natürlich auch etwas zu spät, diese Anpassung. Meine Damen und Herren, wenn wir die Tarifquote wirklich erhöhen wollen, dann brauchen wir mehr Entlastungen für die Unternehmen. Und dann hilft es wenig, wenn unser Finanzminister sich im Finanzausschuss dafür ausspricht, neue Mindesthebesätze für die Gewerbesteuer in Höhe von 270 Hebesatzpunkten beschließen zu wollen. Da hilft es nichts, wenn die CO -Abgaben alljähr-2 lich erhöht werden. Da hilft es nichts, ständig Bürokratie anzuhäufen und das Personalbudget der Unternehmen mit Schreibtischstellen statt mit Gehaltserhöhungen aufzupumpen.
Elke-Annette Schmidt
Gestatten Sie eine Zwischenfrage an dieser Stelle?
Martin Schmidt AfD
Sehr gerne!
Elke-Annette Schmidt
Bitte schön, Herr Winter!
Christian Winter SPD
Ja, wir haben ja eben so ein bisschen auch schon gesprochen über die Wirksamkeit gewisser Instrumente, und da bin ich jetzt schon verwundert, dass Sie Entlastung der Unternehmen bringen. Gerade in dem vorgeschlagenen Zeitraum, den Sie benannt haben, Anfang der 2000er-Jahre, also insgesamt in den 2000er-Jahren, wurden Steuerbelastungen gerade auch für Unternehmen massiv gesenkt. Das hat eben nicht dazu geführt, dass wir eine Tarifbindung erhöht haben, sondern derzeit haben wir gesehen, das haben Sie ja gerade selbst ausgeführt – und das ist ein nationaler Trend, der sich natürlich auch in Mecklenburg-Vorpommern umsetzt –, (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU: Warum?) dass die Tarifbindung gesunken ist in dieser Zeit, als Unternehmen gezielt auch entlastet wurden.
Elke-Annette Schmidt
Ich gehe davon aus, Sie möchten antworten?
Martin Schmidt AfD
Ja, sehr gerne! Ja, natürlich gibt es verschiedene Trends wie die Demografie, die in diese Sachen hineinspielen, oder die Zahl sinkender Beteiligung in Gewerkschaften, was auch politische Gründe hat. Aber nichtsdestotrotz gibt es ja genug Hinweise darauf, dass diese Tariftreuegesetze in den Ländern nicht wirklich etwas geändert haben, weil es ja auch eben Länder gibt ohne Tariftreue. Und darauf wollte ich hinaus, dass das halt sozusagen nett ist, dass Sie das so rausposaunen, vielleicht eine gute Werbung für die SPD ist, dass sie so tut, als ob sie noch mal Arbeitnehmerpartei wäre, aber eigentlich hat es keinen Effekt, und das, ja, lässt sich nicht von der Hand weisen. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Doch, Demokratie.) Ja, wenn wir die Tariftreue erhöhen wollen, dann brauchen wir – ich habe es jetzt eben schon beantwortet in der Frage – vielleicht auch mal Gewerkschaften und Betriebsräte, die nicht der verlängerte Arm von linken Bonzen sind, (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ei, jei, jei, jei, jei!) sondern sich tatsächlich auch einsetzen für die Arbeitnehmer. Seit Jahrzehnten sinkt ja auch deshalb die Zahl der Gewerkschafter und somit auch der Einfluss fundamental. Es sind nur noch die Unternehmen selbst, die aus reinen Selbsterhaltungstrieben im Kampf um die Fachkräfte gute Tariflöhne zahlen. Das gibt der Markt eben her, dass sie sich um gute Löhne bemühen müssen. Und das müssen wir im Hinterkopf behalten. Nichtsdestotrotz enthalten wir uns bei dem vorliegenden Gesetzentwurf. Es könnte das schlechte Gesetz noch ein bisschen entschärfen, wenn man mal unterstellt, dass nicht zwangsläufig Schindluder getrieben wird mit den Lockerungen, vor allen Dingen bei den Dienstleistungen. Wir hatten hier ja auch schon Fälle, wo gewisse SPD-Abgeordnete ja auch seltsame Verknüpfungen mit ihren Dienstleistungen hier geschaffen haben. Wenn man das natürlich erhöht, dann besteht da auch immer eine gewisse Gefahr. Aber wir sind da guter Dinge, dass so etwas nicht mehr passiert. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An der Stelle möchte ich doch noch mal darauf hinweisen, dass wir uns um eine parlamentarisch angemessene Sprechweise hier bemühen. (Thore Stein, AfD: Das Wort „Bonze“ ist völlig normaler Sprachgebrauch. Hören Sie doch auf mit der Sprachpolizei!) Ja, Sie können jetzt bitte meiner Wertung hier zuhören. Das dürfen Sie gerne tun. Also ich bitte noch mal darum, sich hier entsprechend auch den parlamentarischen Gepflogenheiten auszudrücken in den entsprechenden Redebeiträgen. So, für die Fraktion Die Linke hat nunmehr das Wort der Abgeordnete Christian Albrecht. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)
Christian Albrecht Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie einmal kurz gedanklich auf eine Reise mitnehmen: 06:00 Uhr morgens, Binz auf Rügen. Während die meisten Touristen noch tief in ihren Hotelbettchen schlummern, sitzt eine junge Frau – nennen wir sie für diese Geschichte einmal Sandra – an ihrem Küchentisch. Sandra ist 31, arbeitet in der Gastronomie, ist eines der Gesichter unseres Tourismuslandes. Und sie rechnet. Vor ihr liegt nicht etwa der Urlaubsplan, sondern der Kassenbon vom Einkauf, ein Schreiben des Vermieters und die Stromrechnung. Sandra ist alleinerziehend, für sie ist jeder Gang in den Supermarkt ein Spießrutenlauf durch eine Welt explodierender Preise. Sie blickt auf ihre Liste. Obst – teurer geworden, Süßwaren – teurer geworden, die Tafel Schokolade für den Sohnemann – um ganze 21 Prozentpunkte angestiegen, damit fast ein Luxusgut. Sie kämpft jeden Tag, weil am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist. Sie kämpft mit immer weiter steigenden Lebensmittelpreisen, hohen Energiekosten und mit Wuchermieten. Denn allein für die Wohnung gibt sie mittlerweile mehr als die Hälfte ihres verfügbaren Einkommens aus, großartige Alternativen hat sie auf der Insel nicht. Und was ist die Antwort der CDU hier im Landtag auf Sandras Sorgen? Was ist ihre Antwort auf die Lebensrealität der arbeitenden Menschen in Mecklenburg-Vorpommern? Es ist die Drucksache 8/5334. Sie nennen es Entbürokratisierung, ich nenne es die Lizenz zum Lohndumping. Und warum Ihre Erzählung vom Bürokratiedschungel Quatsch ist, das hat Ihnen ja der Kollege Winter schon ausführlich hier dargelegt. Wir stehen heute in der Schlussabstimmung über einen Entwurf, der nichts anderes will als die faktische Abschaffung der Tariftreue in unserem Bundesland. Wer die Wertgrenzen für Bauleistungen von 50.000 auf 1 Million hochjagt und bei Dienstleistungen einfach mal eine Null dranhängt, der modernisiert nicht, der entbürokratisiert auch nicht, nein, der reißt mit der Abrissbirne nieder, was wir hier mühsam für die Beschäftigten aufzubauen versucht haben. Schauen wir uns die Fakten doch an, die von der CDU so beharrlich ignoriert werden! Im Jahr 2024 haben wir in Mecklenburg-Vorpommern ein Lohnplus von 6,4 Prozent erzielt, deutlich über dem Bundesschnitt. Und das ist nicht vom Himmel gefallen, das ist das direkte Ergebnis von gestiegenen Tariflöhnen, das ist das Ergebnis einer Politik, die sagt, wer öffentliche Aufträge will, muss anständige Löhne zahlen. Sie erinnern sich, guter Lohn für gute Arbeit, die öffentliche Hand geht mit gutem Beispiel voran. Und ab diesem Jahr profitieren in MV 134.000 Beschäftigte vom neuen Mindestlohn. Das sind 134.000 Menschen, die endlich einen Hauch mehr Luft zum Atmen haben. Und trotz dieser Erfolge bleibt es bei der bitteren Wahrheit: Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor leider Schlusslicht bei den Löhnen. Rot-Rot kämpft dagegen mit einer klugen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik an, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) kann Erfolge erzielen, den Abstand verkürzen. Da können Sie meinetwegen auch gerne lachen, Sie haben ja noch überhaupt nichts dazu beigetragen. Und was macht die CDU? Anstatt alles dafür zu tun, dass wir endlich aus dem Keller rauskommen, wollen Sie die Leiter absägen, die wir zum Aufstieg an das Lohnhaus gestellt haben. Ihnen ist das Schicksal von Sandra und den 10.000 anderen Beschäftigten im Land völlig egal. (René Domke, FDP: Sandra muss mal nach Schleswig-Holstein gucken, da kann sie mehr verdienen.) Sie wollen, dass der Staat sich zum Komplizen der Gott sei Dank ja sehr wenigen schwarzen Schafe macht, die den Wettbewerb über den billigsten Preis auf dem Rücken der Beschäftigten austragen wollen. Lassen Sie uns eines aber klar trennen: Wir können über Wertgrenzen bei der Art der Vergabe reden, also höhere Wertgrenzen bei freihändiger Vergabe und Direktaufträgen. Da waren wir kompromissbereit und da wurde ja auch im Zukunftsbündnis – kam ja hier schon mehrfach zur Sprache – eine Verabredung in Richtung Bürokratieabbau getroffen. Und danach hätten Sie sich ja meinetwegen auch auf die Schulter klopfen können, so, wie Sie das hier getan haben, und Ihren Antrag zurückziehen können. Haben Sie aber nicht. Aber, und das möchte ich noch mal ganz deutlich betonen, die Anhebung der Wertgrenzen, ab wann überhaupt Tariflohn gezahlt werden muss, das ist für uns nicht verhandelbar, das ist eine dunkelrote Linie. Wer diese Grenzen so massiv nach oben schraubt, wie Sie es vorschlagen, der sagt Tariflöhnen insgesamt den Kampf an und verweigert jenen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern die Teilnahme an öffentlichen Aufträgen, die ihre Beschäftigten vernünftig und gut bezahlen, denn das ist dann letztendlich die Konsequenz bei Ausschreibungen. Das ist in mehrfacher Hinsicht schäbig, nicht nur in Bezug auf die Bezahlung bei öffentlichen Aufträgen, sondern es zeigt Ihre Haltung zum Thema „Gute Löhne“ insgesamt. Das ist auch ein Schlag ins Gesicht jeder Pflegekraft, jedes Bauarbeiters und jeder Gastronomieangestellten, die den Laden hier mit ihrer Hände Arbeit am Laufen halten. Wer in Zeiten von Fachkräftemangel die Tariftreue schleifen möchte, der hat den Schuss nicht gehört. Gute Arbeit gibt es nur für gutes Geld. Und übrigens, wer gutes Geld verdient, der kann das dann auch ausgeben, Konsum betreiben und damit die lokale Wirtschaft ankurbeln. Und das sollte ja in unser aller gemeinsamen Interesse sein. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Die Hälfte ist vergessen worden, die Hälfte ist vergessen worden. Was redet der denn da?) Ich komme zum Ende. Wir als Linke lehnen diesen Angriff auf die Arbeitnehmerrechte entschieden ab. Wir stehen an der Seite derer, die dieses Land täglich am Laufen halten. Wir stehen zur Tariftreue und wir sagen, Ihren Antrag braucht es nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Marc Reinhardt, CDU: Wir brauchen ein Gesetz und keinen Antrag.) Dann ist es halt ein Gesetz. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das ist ein Unterschied.)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bürokratieabbau ist richtig und wichtig, niemand will unnötigen Aufwand. Aber die CDU übertreibt hier in diesem Gesetzentwurf massiv. Eine Verzehnfachung der Wertgrenzen ist einfach viel zu hoch. Wir müssen die öffentliche Vergabe so gestalten, dass die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern profitieren, nicht nur die Unternehmen. Hier leben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – es ist schon gesagt worden –, die auf jeden Euro angewiesen sind. Niedrige Einkommen, Teilzeitjobs, prekäre Beschäftigung – diese Menschen dürfen nicht die Zeche zahlen, weil wir zu großzügige Direktvergaben zulassen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die CDU sagt, Markterkundung reicht. Nein. Markterkundung ersetzt keinen Wettbewerb. Aufträge im fünfstelligen Bereich müssen kontrolliert, transparent und fair vergeben werden. Alles andere gefährdet die Löhne der Menschen, die unsere Infrastruktur bauen und unsere Dienstleistungen garantieren. Ein zentraler Punkt ist hier die Tariftreue, das ist der Grund dieses Gesetzes. Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die Mindestlohn zahlen, Sozialabgaben leisten und faire Arbeitsbedingungen einhalten. Nur so schaffen wir auch bei uns im Land faire Löhne für alle. Die CDU will die Wertgrenze so hoch ansetzen, dass Direktvergaben viel häufiger werden. Das erhöht das Risiko, dass tariftreue Regeln unterlaufen werden, auch das ist bereits gesagt worden. Wir GRÜNE sagen, Bürokratieabbau darf nicht Lohndumping bedeuten. Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter muss fair bezahlt werden, auch bei vereinfachten Vergaben. Wir GRÜNE setzen auf einen moderat intelligenten Weg. Wertgrenzen sollen steigen – das war ja aber auch immer schon angekündigt –, aber realistisch und sozial gerecht, nicht extrem. Bürokratieabbau für kleine Aufträge, ja, aber Transparenz, Gleichbehandlung, fairer Wettbewerb und Tariftreue müssen bleiben. Auch bei vereinfachten Verfahren gelten ökologische und soziale Kriterien, kein Auftrag an Unternehmen, die Tarifflucht begehen oder Umweltstandards missachten. Die CDU will die Markterkundung ab 5.000 Euro erlauben, bisher waren es 2.000. Weniger Kontrolle, mehr Risiko, das ist nicht akzeptabel, meine Damen und Herren. Es geht nicht um kleinliche Bürokratie, es geht um die Menschen in MV, ihre Löhne, ihre Rechte und ihre Zukunft. Wir brauchen intelligente Entbürokratisierung, nicht maximalistische Vereinfachung. Deshalb, wir stimmen diesem Gesetzentwurf nicht zu. Mecklenburg-Vorpommern braucht faire, transparente und gerechte Regeln, nicht eine Verzehnfachung der Wertgrenzen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete René Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir werden den Gesetzentwurf ablehnen, aber aus ganz anderen Gründen. Man könnte meinen, lieber marginale Änderungen als gar keine. Die CDU legt hier einen Entwurf vor, der in die richtige Richtung geht. Etwas weniger Bürokratie bei der Vergabe durch höhere Wertgrenzen, ja, das unterstützen wir grundsätzlich, aber der Entwurf, das wird Sie nicht überraschen, greift aus unserer Sicht viel zu kurz, weil er eben nicht das Problem löst, das durch das Vergaberecht im Land mit vergabefremden Kriterien einfach nur noch aufgebläht wurde. Die FDP-Fraktion hat bereits 24 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt mit dem Ziel, das Tariftreue- und Vergabegesetz nicht nur zu ändern, sondern durch ein schlankes, praxistaugliches Vergabegesetz mit fünf Paragrafen auf drei Seiten zu ersetzen nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Denn das eigentliche Problem, meine Damen und Herren, ist nicht die Höhe der einzelnen Wertgrenzen, das Problem ist das Gesetz selbst. Und in Schleswig-Holstein wurde das Tariftreue- oder Vergabegesetz vor Jahren abgeschafft und durch ein schlankes, kompaktes Vergabegesetz ersetzt. Das Ergebnis: deutlich weniger Bürokratie, schnelle Verfahren, mehr Aufträge für den Mittelstand vor Ort. (Christian Winter, SPD: Wie zeigt sich das denn?) Kein Unternehmen muss dort seitenlange Erklärungen zu vergabefremden Kriterien ausfüllen. Und die Welt – das ist, mag Sie jetzt überraschen von links und von der SPD –, die Welt ist auch in Schleswig-Holstein nicht untergegangen. Ganz im Gegenteil, auch nach Ausscheiden der FDP aus der dortigen Landesregierung wurde das Gesetz nämlich beibehalten, weil man wusste, was man daran hat. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und, meine Damen und Herren, wenn wir über Sandra reden, dann denken Sie doch mal über was anderes nach: Entlasten Sie Sandra doch! Als alleinerziehende Mutter hätte sie nach unserem Steuerkonzept überhaupt gar keine Einkommensteuer zu zahlen. Das würde Sandra helfen. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und sagen Sie Sandra doch, sie soll nach Schleswig-Holstein gehen, da kann sie nämlich ohne Ihr Tariftreue- und Vergabegesetz mehr verdienen. Woran liegt denn das eigentlich? (Christian Winter, SPD: Da zahlt sie aber auch mehr Miete.) Das liegt daran, das liegt daran, dass sie ein schlankes Vergabegesetz haben. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das stimmt nicht.) Und insofern können Sie mit solchen Fällen keine Beispiele bilden, sondern müssen sich einfach mal überlegen, warum es Ihnen nicht trotz dieses Gesetzes gelingt, hier höhere Löhne oder Gehälter im Land zu etablieren. Das müssen Sie doch irgendwann mal hinterfragen. (Unruhe bei Ann Christin von Allwörden, CDU, und Christian Albrecht, Die Linke) Allerdings, was die CDU hier vorschlägt, ist reine Symptombehandlung. Wertgrenzen anheben, ohne das Grundproblem anzugehen, ist halbherzig. Solange dieses Unternehmen, solange dieses Gesetz Unternehmen zwingt, bei jedem Auftrag Nachweise über Tariftreue, Mindestlöhne, Nachhaltigkeitskriterien vorzulegen, bleibt der bürokratische Aufwand enorm. Gerade kleine Handwerksbetriebe können das nicht mehr leisten. Sie wissen, dass die sich immer mehr aus den Vergaben zurückziehen. Meine Damen und Herren, wie gesagt, es wird Sie nicht überraschen, wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, weil er basiert auf einem Gesetz, was wir grundsätzlich ja schon ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion der CDU eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5334. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/5334. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/5334 bei Zustimmung der Fraktion der CDU, Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und Gegenstimmen aller übrigen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages zu den Zielvereinbarungen 2026 bis 2030 gemäß § 15 Absatz 2 des Landeshochschulgesetzes mit der Universität Greifswald, der Universität Rostock, der Hochschule für Musik und Theater Rostock, der Hochschule Neubrandenburg, der Hochschule Stralsund und der Hochschule Wismar, auf Drucksache 8/6133. Antrag der Landesregierung Zustimmung des Landtages zu den Zielvereinbarungen 2026 bis 2030 gemäß § 15 Absatz 2 des Landeshochschulgesetzes mit der Universität Greifswald, der Universität Rostock, der Hochschule für Musik und Theater Rostock, der Hochschule Neubrandenburg, der Hochschule Stralsund und der Hochschule Wismar – Drucksache 8/6133 – Das Wort zur Begründung hat die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Bettina Martin.
Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind zentral wichtig für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Gerade in Zeiten dieser tiefgreifenden Veränderungsprozesse in fast allen gesellschaftlichen Bereichen kommt ihnen eine ganz besondere Bedeutung zu. Sie sind insbesondere in einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern, dessen Wirtschaftsstruktur vor allen Dingen durch kleine und mittlere Unternehmen gekennzeichnet ist, sie sind die Motoren für Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sind hochattraktive Arbeitgeber in ihrer Region und stärken die regionale Wirtschaft durch Ausgründungen und Forschungskooperationen mit lokalen Unternehmen. Sie stoßen Transformationsprozesse … (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)
Elke-Annette Schmidt
Frau Ministerin, Entschuldigung! Frau Ministerin, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche, aber es ist im Moment der Lärmpegel wirklich groß. Ich würde Sie bitten, etwas ruhiger zu werden und der Ministerin zuzuhören. Vielen Dank!
Bettina Martin
Ja, es lohnt sich auch, weil die Hochschulen in der Tat die Motoren der Innovation sind. Und das lohnt sich, darüber zu diskutieren im Hohen Haus. Sie stoßen Transformationsprozesse an und gestalten sie mit. Sie bilden die in Zukunft so dringend benötigten Führungs- und Spitzenkräfte aus. Und sie eröffnen nicht zuletzt wichtige Diskussionsräume in die Gesellschaft hinein und sichern damit unsere demokratische Stabilität. Wir brauchen deshalb starke Hochschulen. Und es ist deshalb ein prioritäres Ziel der Landesregierung, einen stabilen Rahmen dafür zu schaffen, dass die Hochschulen auch in den kommenden Jahren ihre Leistungs- und Innovationsfähigkeit sichern und weiterentwickeln können. Einen solchen klaren Orientierungsrahmen geben die Zielvereinbarungen, die Ihnen heute vorliegen. Das gilt auch trotz des Finanzierungsvorbehalts, der Teil der Vereinbarung ist, so, wie es auch in den vergangenen zehn Jahren in den Zielvereinbarungen jedes Mal einen solchen Finanzierungsvorbehalt gegeben hat. Und ich wiederhole deshalb diese Formulierung angesichts der etwas aufgeregten Presseäußerungen zwischen den Jahren hier ganz bewusst, denn genau das sind die sechs Zielvereinbarungen, klare Orientierungsrahmen, die Planungssicherheit geben, und das in einer Zeit, in der die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte in Deutschland höchst schwierig ist. (Katy Hoffmeister, CDU: Ja, normal ist 2.1, aber nicht 3.3!) Die Hochschulplanung für den Zeitraum 2026 bis 2030 begann mit der Erarbeitung der Eckwerte der Hochschulentwicklung, denen der Landtag am 9. April 2025 zugestimmt hat. Den erfolgreichen Abschluss fand sie nach einem intensiven Verhandlungsprozess parallel zu den Verhandlungen zum Doppelhaushalt im Dezember 25. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Die Rektorinnen und Rektoren der sechs staatlichen Hochschulen sowie die Vorstände der beiden Unimedizinen in Rostock und in Greifswald unterzeichneten mit mir die Zielvereinbarungen. Damit ist es gelungen, langfristig die Rahmenbedingungen für eine leistungsstarke Hochschullandschaft im Land zu sichern und neue Entwicklungsziele für die Hochschulen zu setzen. Die Zielvereinbarungen legen die Grundlage für die Entwicklung der Hochschulen in den kommenden Jahren, für deren Forschungsschwerpunkte und Studienangebote. Klar, mehr wäre immer besser, aber wir haben rausgeholt, was geht. Und damit machen wir den Studienstandort Mecklenburg-Vorpommern attraktiv und sichern den Erfolg der Forschung auch für die Zukunft. Das bestätigen uns übrigens auch die Hochschulen selbst. Ich zitiere aus deren Pressemitteilungen im Dezember: Für die Universität Rostock bilden die Zielvereinbarungen, Zitat, „die Grundlage für stabile Investitionen, die Weiterentwicklung eines zukunftsgerichteten Forschungsprofils, eine strategische Personalplanung und die Umsetzung von Reformprozessen“. Und auch die Universität Greifswald hat sich positiv über die Zielvereinbarungen geäußert und nannte sie eine, Zitat, „verlässliche strategische Orientierung“ und erwähnte die steigenden Landeszuschüsse. Sie stärken, Zitat, „ein gebührenfreies, qualitativ hochwertiges Studium“, tragen zur „Bildungs- und Fachkräftesicherung im Land“ bei und schärfen das Forschungs- und Transferprofil der Universität. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, diese Einschätzung der Rektorinnen und Rektoren gilt und wird auch nicht geschmälert durch die Berichterstattung in den Medien der vergangenen Woche, ausgelöst durch das interne Informationsschreiben der Greifswalder Hochschulleitung an alle Universitätsangehörigen. Dass es uns in dieser finanzpolitischen so schwierigen Lage gelungen ist, Zielvereinbarungen zu schließen, die keine Kürzungen der Grundzuweisungen des Landes an die Hochschulen beinhalten, ist beachtlich. In vielen anderen Bundesländern sieht das ganz anders aus. In Berlin, in NRW, in Hessen zum Beispiel wird an den Hochschulen in dreistelliger Millionenhöhe gekürzt an den Grundzuweisungen. Trotz des finanziellen Engpasses auch bei uns in unserem Bundesland steigern wir die Grundfinanzierung. Wir kürzen nicht, wir steigern die Grundfinanzierung der Hochschulen auch in den kommenden Jahren. Und ich muss Ihnen nicht erläutern, dass das in diesen Zeiten der engen Kassen, der knappen Kassen ein sehr klares Signal ist. Wir legen einen Schwerpunkt auf die Wissenschaft und verpflichten uns, die Tarif- und Besoldungsentwicklung auch weiterhin auszugleichen, die Dynamisierung der Sach- und Investitionsmittel, also die automatische jährliche Steigerung um 1,5 Prozent beizubehalten. Und auch investieren wir in den kommenden Jahren in die Hochschulentwicklung, wie zum Beispiel mit 25 Millionen Euro zusätzlichen Landesmitteln für die Lehrkräftebildung und 12,5 Millionen an Bundesmitteln aus dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“ oder den zusätzlichen Investitionen für das HEDI, das sogenannte, das im Entstehen befindliche Helmholtz-Institut für Hochenergiedichtephysik an der Universität Rostock. Und damit gehen wir den zweiten Schritt der Fusionsforschung in Mecklenburg-Vorpommern als einziges Bundesland in ganz Deutschland. Wir investieren nicht nur in die Magnetdichtefusion in „Wendelstein“ in Greifswald, sondern auch in die Laserfusionsforschung und sind damit starker Partner in der Allianz für die Fusionsforschung. Sie sehen also, es ist viel in Bewegung im Wissenschaftssystem in Mecklenburg-Vorpommern. Doch natürlich konnten auch die Hochschulen im Land nicht von der Notwendigkeit eines sparsamen Umgangs mit den vorhandenen Mitteln in dieser finanziell sehr angespannten Situation ausgenommen werden. Auch sie müssen sich an den Vorgaben des Landtages zu den globalen Minderausgaben beteiligen. Und das war vor Abschluss der Zielvereinbarung allen Beteiligten bekannt und alle haben unterschrieben. Und dass die Hochschulleitung in Greifswald, wie auch ganz viele andere Hochschulen, ihrer Verantwortung für die Bewirtschaftung des flexibilisierten Globalbudgets nachkommt und das gegenüber den Mitarbeitenden und den Studierenden an der Universität auch sehr transparent kommuniziert hat, das kann eigentlich auch nur gelobt werden. Es ist uns trotz der herausfordernden Haushaltslage des Landes – und ich muss Ihnen hier nicht erklären, wie herausfordernd diese Lage ist – gemeinsam gelungen, ein gutes Ergebnis zu erzielen. Mit den Zielvereinbarungen 2026 bis 30 herrscht nun für fünf Jahre größtmögliche Planungssicherheit. Das ist der Rahmen, damit wir die Hochschulen des Landes auch unter Berücksichtigung der Wissenschafts- und Forschungsstrategie des Landes strategisch weiterentwickeln können, Schwerpunkte setzen und ausbauen und gemeinsam erfolgreich in die Zukunft gehen können. Und wenn Sie mich gleich fragen, wie das denn mit der Strohschneider-Kommission, so wie gerade vor zwei Wochen vorgestellt worden, so zusammenpasst, dann sage ich, das passt sehr gut zusammen. Denn die hochkarätig zusammengesetzte Kommission hat uns einen langfristig angelegten Prozess empfohlen, dem die öffentliche Berichterstattung bundesweite Bedeutung beimisst und dies als programmatisches Signal in Zeiten knapper Hochschulbudgets und Wissenschaftsskepsis wertet. Auf diesen Prozess werden wir aufsetzen und ihn mit dem langfristigen Ziel eines integrierten Wissenschaftssystems weiterführen. Sehr geehrte Damen und Herren, die vorliegenden Zielvereinbarungen bieten dafür für die kommenden fünf Jahre einen verlässlichen Rahmen. Ich bitte den Landtag, den Zielvereinbarungen zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat ihre angemeldete Redezeit um drei Minuten überschritten. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Timm.
Paul-Joachim Timm AfD
Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, mit den uns heute von der Landesregierung vorgelegten Zielvereinbarungen soll suggeriert werden, dass die Hochschulen Planungssicherheit bis 2030 erhalten würden. Einige Punkte sind eben von Ihnen genannt und erläutert worden. Für meine Fraktion fehlt aber das Wesentliche, das A und O, und das ist eine ganz einheitliche Forschungsstrategie Mecklenburg-Vorpommerns, die auf Grundlage der Eckwerte der Hochschulentwicklung und den Zielvereinbarungen entwickelt werden sollte und welche bei Ihnen ja auch im Koalitionsvertrag genannt wird. Dies sind Sie uns schuldig geblieben bis heute. Aber Sie haben ja noch bis Oktober Zeit, bevor das vielleicht andere übernehmen. (Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD) Was wir stattdessen bekommen haben, sind die Empfehlungen der Kommission für eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern, … Ja, ich merke, Herr Krüger, da werden Sie wach. Das ist gut so. (Thomas Krüger, SPD: Jaja!) … denn in dem 52 Seiten langen Abschlussbericht (Thomas Krüger, SPD: Ich pass auf, wenn Sie das sagen!) finden sich allerlei Hinweise zu Demografie, Gewichtung von Wirtschaftsbereichen und der Sozialstruktur unseres Bundeslandes, um die Rahmenbedingungen zu verdeutlichen, in denen Wissenschaft und Forschung hierzulande eingebettet sind, dazu noch ein Überblick über die finanzielle Situation der Hochschulen und den Möglichkeiten angesichts der angespannten Haushaltslage. So weit, so gut. Dies sind jedoch alles Dinge, die bereits größtenteils in den Eckwerten der Hochschulentwicklung abgedeckt gewesen sind und die eigentlich soweit klar sein sollten. Deswegen reden wir wohl eher von „Grundlage“ als von „Empfehlung“. Was liefern aber nun die Empfehlungen? Die brauchbaren Hinweise sind gut einsehbar, aber was ist daran messbar? Das Einzige, was erst mal messbar ist, das sind die 113.000 Euro Steuergeld, die die Arbeit der Kommission gekostet hat. Die Kommission will selbst nämlich keine Forschungsstrategie vorgeben, denn sie selbst stellt auf Seite 25 ihres Berichts fest, ich zitiere, „eine solche Strategie kann weder allein ‚von außen‘, etwa seitens einer externen Kommission, noch ‚von oben‘, seitens der Landesregierung oder eines Ministeriums entwickelt werden“, Zitatende. Die Kommission empfiehlt die „Fortführung des Strategieprozesses“ durch die Landesregierung und die Schaffung eines Strategieforums, in welchem alle relevanten Akteure aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft dann organisiert sein sollen. Hier soll dann sage und schreibe in den nächsten 10 bis 15 Jahren erst eine Strategie erarbeitet werden, „Handlungsfelder“ seien „zu identifizieren und mit konkreten, aus dem Zukunftsbild abgeleiteten Zielen zu verbinden“. Hier hätten wir uns deutlich mehr gewünscht. Als Impulse für diesen Strategieprozess hat die Kommission Handlungsvorschläge entwickelt. Als ein wichtiger Punkt wird die aufgabenkritische Überprüfung der an den Hochschulen vorgehaltenen Studienangebote genannt, wobei Studiengänge, wie beispielsweise die Pflegewissenschaften, nicht ausgespart werden sollten. Auch wir sind der Meinung, dass Auslastungs- und Absolventenzahlen eben kein Argument gegen ein Studiums- oder Studienangebot darstellen sollten. Als weiteres Beispiel sei hierfür zumindest die „Kirchenmusik“ genannt. Als problematisch sehen wir aber, wenn gleichartige Studiengänge an zwei Landeshochschulen neu eingerichtet werden, also wenn offenkundig ein Abstimmungs- oder Koordinationsdefizit vorliegt. Dazu passend sehen wir es bereits in den vorhandenen Angeboten mit einer gewissen Aufgeblähtheit, wenn man auf die zahlreichen Lehrstühle für Politikwissenschaften blickt. Hier können wir gerne etwas einsparen, denn wichtige Sonderforschungsbereiche wie das elan-Programm kommen offenkundig zu kurz. Nun kann man den Hochschulen wirklich nicht vorschreiben, was zu tun und zu lassen sein wird, denn kaum eine Institution, und das wissen Sie selbst, hat vergleichsweise so viel Unabhängigkeit wie die Hochschullandschaft. Dementsprechend kann es von der Kommission auch nicht gewährleistet werden, für die Hochschulen zu planen. Aber dies ist auch gar nicht ihr Anspruch. Dennoch finden wir es recht dürftig, wenn die Kommission auf Dinge verweist, die selbstverständlich sein sollten und die wenig zur Entwicklung einer Forschungsstrategie beitragen. Aussagen wie, man solle die „Interaktionsfähigkeit“ zwischen den Akteuren stärken, Synergien nutzen und die „Forschungszusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen“ besser ausschöpfen, finden sich zuhauf in dem Bericht, und sie klingen doch sehr nach Phrasen und Allgemeinplätzen. Auf diese Ideen könnten die Hochschulen – und das traue ich ihnen durchaus zu – auch von alleine kommen. Was die Hochschulen eher bräuchten, das sind mehr Verbindlichkeiten hinsichtlich der Finanzierung. Die hinterlegten Zahlen in den Zielvereinbarungen aller Hochschulen zeigen jährlich so enge Zuwächse, beispielsweise für den laufenden Betrieb, Investitionen für das Personal und die sächlichen Ausgaben, dass damit zu erwartende Gehaltszuwächse und Teuerungen zukünftig kaum zu stemmen sein werden. Vielfach stehen ja auch noch die Auswertungen der angestrebten Flexibilisierung der Bewirtschaftung und der Stellenpläne aus. Auch das kommt erschwerend hinzu. In der Anhörung zu den Eckwerten und auch während der Haushaltsanhörung wurde deutlich, dass die Professoren weniger mit gut, weniger mit Mitteln gut ausgestattet sind – Verzeihung, ein kleines Kratzen im Hals – als in anderen Bundesländern. Aber das wissen auch Sie. Dass die Hochschulen keine Rücklagen bilden können und damit einem engen Spielraum unterworfen sind und beispielsweise so eben keine Großgeräte anschaffen können, ist ebenso ein Missstand, den wir in der Vergangenheit schon oft an dieser Stelle adressierten. Die Zielvereinbarungen, so, wie Sie sie heute vorgelegt haben, geben den Hochschulen nicht Planungssicherheit, wie Sie uns weismachen wollen. Aus diesen Gründen können wir uns heute nur enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Hoffmeister.
Katy Hoffmeister CDU
Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Januar 2025 das sechste Mal am Pult zum Thema Hochschulen – man könnte meinen, dieses Land, dieser Landtag hat ein besonderes Herz und eine besondere Priorität für die Hochschulen im Blick. Ich muss Sie enttäuschen, dem ist nicht so. Und dem werden Sie auch gleich … Und Sie werden auch gleich hören, warum ich auch dieses Mal glaube, dass das eine Fehlannahme ist Ihrerseits. Ich hätte jetzt Folgendes zu den Zielvereinbarungen machen können: Ich hätte die Zielvereinbarungen nehmen können und eine Würdigung der Zielvereinbarungen anhand von Paragraf 15 Absatz 2 Landeshochschulgesetz, insbesondere Absatz 2 Nummer 1 des Landeshochschulgesetzes vornehmen können. Und im Ergebnis werden Sie feststellen, ich wäre zu dem Ergebnis gekommen, der Beschluss, den Sie uns heute vorlegen, ist nicht zustimmungsfähig. Liebe Kollegen, ich entscheide mich heute mal für einen anderen Weg und in gewisser Weise in Anlehnung an eine filmische Serie. Der Titel heißt „Kabinettstück – Zielvereinbarung 2026 bis 2030“. Die erste Staffel, das darf ich hier gleich sagen, wird heute abgedreht, die letzte Folge also quasi hier heute gesendet. Keine Sorge, ich kann Ihnen sagen, die zweite Staffel wird folgen aus meiner Sicht. Denn klar ist jetzt schon, es wird eine geben, im Gegensatz zu vielen anderen Serien und ersten Staffeln, die Sie wahrscheinlich sehen und gesehen haben. Die Beteiligten werden Ihnen relativ schnell klar werden, die handelnden Personen des Stückes damit also auch. Und das Drehbuch, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat in gewisser Weise zwei Handlungsstränge und die ergeben sich aus dem Titel „Zielvereinbarung“. Das erste, also der erste Handlungsstrang heißt „Ziel“. Was meine ich mit „Ziel“? Wie entwickeln Sie Ziele? Sie haben eine Idee, die Sie verfolgen, Sie setzen sich Grundzüge und entwickeln Etappen und stellen ein Ziel quasi dort auf und einen Weg, wie Sie zu diesem Ziel kommen. In „hochschulpolitisch“ heißt das, Sie haben zunächst eine Strategie, Sie haben dann die Eckwerte und schließen dann die Zielvereinbarung. Der zweite Strang heißt „Vereinbarung/Zielvereinbarung“. Sie verhandeln also mit einem Partner Ihre Idee, Ihre Ziele, haben das strukturiert, sowohl strukturell als auch finanziell hinterlegt. Und beide Partner gehen einen Vertrag ein, den sie jedenfalls bei Abschluss schon mal glauben, dass der verbindlich ist. Das, meine Damen und Herren, ist der zweite Strang. „Hochschulpolitisch“ würden Sie jetzt sagen, ich schließe also eine Vereinbarung zur Planungssicherheit, meine Damen und Herren. Das Drehbuch der ersten Staffel ist jetzt relativ einfach für meinen Film „Die Zielvereinbarung 2026 bis 30 – ein Kabinettstück“. Die Story beginnt mit dem Koalitionsvertrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn da steht nämlich in Ziffer 303 Satz 2 Folgendes drin, es wird eine „Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030“ – Kurze Frage: Bis wann dauert unsere Zielvereinbarung? 26 bis 30! –, bis 2030 entwickelt. Zunächst hat das Ministerium diesen Ansatz eigenständig verfolgt, erfolglos, hat 2024 dann entschieden, eine Expertengruppe einzusetzen. So weit, so gut. Ich gebe zu, war immer noch in dem Glauben, dass wir den Prozess so führen, nämlich „Strategie – Eckwerte – Zielvereinbarung“. Im Januar 2025 die Überraschung, es wird vorgelegt – die Eckwerte an den Landtag, nicht an den Ausschuss, versteht sich. Und eine Ministerin, die im Ausschuss geglaubt hat, dass im Januar die Eckwerte auch verhandelt werden, das lasse ich jetzt mal beiseite. Es folgt dann ein Überweisungsantrag durch die CDU, im Ausschuss eine Anhörung. Die miserable Lage der Hochschulen, glaube ich, ist uns allen vor Augen, mit Blick auf Personal, mit Betriebskosten, mit maroder Infrastruktur und mit der Frage nach einem Plan und einer Verbindlichkeit. Im Frühjahr machen Sie dann Folgendes: Sie stimmen diesen Eckwerten zu durch Rot-Rot. Eine Strategie haben Sie bis dahin immer noch nicht. Einen Verhandlungsauftrag setzen Sie an die Ministerin. So weit, so gut. Im Juli 25 der Antrag der Fraktion der CDU mit den GRÜNEN zur Ausfinanzierung der Hochschulen, auf dem Weg, Ihre Eckwerte zu stabilisieren, die Sie uns vorgelegt haben. Rot-Rot lehnt das natürlich ab. Oktober 25, der Abschluss der Zielvereinbarungen wird verschoben. Man könnte denken, man tut dies, weil man inzwischen eine Strategie entwickelt hat und diese Strategie möglicherweise Grundlage der Zielvereinbarung werden soll. Das ist allerdings nicht der Fall. Im Dezember 2025 beschließen Sie den Haushalt ohne Strategie, ohne Zielvereinbarung (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) und aus meiner Sicht ohne Fahrplan. Im Dezember erklären Sie dann, dass Sie die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen abschließen, und im Januar die Überraschung, endlich der Auftritt der Wissenschaftsstrategiekommission. Wir erinnern an den Anfang, sollte eine Strategie entwickelt werden bis 2030. Und jetzt kommts, jetzt empfiehlt diese Strategiekommission ernsthaft die Einrichtung eines Strategieforums zur integrativen Strategieentwicklung. Sagen Sie, fällt Ihnen noch irgendwas dazu ein?! (Torsten Renz, CDU: Wenn du nicht weiter weißt, bilde einen Arbeitskreis!) Ehrlich?! Und heute schließen Sie also mit dem Beschluss die Zielvereinbarungen ab. Das ist das Ende der ersten Staffel. So weit, so gut. Wenn Sie das so sehen, dann mögen Sie das tun. Geschafft haben Sie es damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, immer noch nicht, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Hannes Damm, fraktionslos) denn die Anzeichen für eine zweite Staffel, die Anzeichen für eine zweite Staffel, die liegen schon längst auf dem Tisch. Und diese zweite Staffel heißt „Vereinbarung und Planungssicherheit“. Denn das ist relativ klar, selbst in der Zielvereinbarung – die Ministerin hat darauf hingewiesen – gibt es unter Absatz 2, unter 2.1 natürlich den Hinweis zum Vorbehalt des Gesetzgebers. Aber, sehr geehrte Frau Ministerin, vielleicht sollten Sie mal Ziffer 3.3 zitieren, nämlich den Finanzierungsvorbehalt. Den gab es in dieser Form ehrlich gesagt noch nie. Und das ist der Skandal schlechthin, denn der führt nämlich genau eben nicht zur Planungssicherheit. Und Sie haben es selbst angesprochen, die Rektorin der Universität Greifswald legt ein erstes Alarmzeichen hin. Nämlich keine zwei Wochen später nach Unterzeichnung ist klar: Selbst die Rektorin glaubt nicht daran, dass sie den Sparzwängen tatsächlich gerecht werden kann, und schreibt von Sparzwang, von wackelnden Stellen und von schon bereits jetzt fehlenden 5 Millionen. (Harry Glawe, CDU: Hört, hört!) Meine sehr geehrten Damen und Herren von der rotroten Regierungskoalition, das Drehbuch für Staffel 2 schreiben Sie selbst. Wir werden dieser Zielvereinbarungsbeschlussvorlage nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Hannes Damm, fraktionslos – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Albrecht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Koplin, Die Linke: Nicht nur. Er ist auch Landespolitiker.)
Christian Albrecht Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es für die Linksfraktion gleich zu Beginn: Wir schauen positiv auf die Zielvereinbarungen. Wir brauchen solche Vereinbarungen, wir brauchen Verlässlichkeit und klare Perspektiven bis Ende 2030. Das Ministerium hat in einem längeren Prozess die Verhandlungen abgeschlossen. Die Hochschulgremien und -senate wurden beteiligt. Es gab breite Zustimmung. Das ist ein ordentliches Verfahren. Das schafft Vertrauen. Zuverlässige Verfahren sind dann am Ende natürlich immer das eine, entscheidend ist, was am Ende im Hochschulalltag dann passiert, was studierende Beschäftigte dann konkret erleben. Und genau deshalb ist es auch gut und richtig, dass wir heute nicht nur über abstrakte Zielbilder sprechen, sondern auch über die Realität, die unsere Hochschulen gerade öffentlich schildern. Denn wir alle haben ja auch in den vergangenen Tagen und Wochen die Berichterstattung zur Uni Greifswald gelesen. Da ist von einem Fehlbetrag von 5 Millionen Euro – Frau Hoffmeister hat es ja gerade angesprochen – die Rede, von angekündigten Sparmaßnahmen. Auch wenn Frau Rektorin auf die schwieriger werdenden Rahmenbedingungen hinweist, betont sie aber auch, es seien eben keine Jobs in Gefahr. (Harry Glawe, CDU: Jaja.) Das ist erst mal beruhigend und das ist auch verantwortungsvoll kommuniziert. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und die Kommunikation dazu war auch mit den Universitäten sehr gut und vertrauensvoll. Also die haben ja auch nicht umsonst die Zielvereinbarungen am Ende unterschrieben, haben sich auch in allen Gremien, zumindest da, wo ich mit dabei war, bedankt, dass das so gut lief unter den schwieriger werdenden Bedingungen. Und jetzt hier so eine E-Mail zu instrumentalisieren und einen Konflikt herbeizureden, den es so nicht gibt, finde ich an dieser Stelle dann auch nicht redlich. Ansonsten haben Sie gefühlt gerade, Frau Hoffmeister, vier Minuten Ihrer Redezeit genutzt, um auf die fehlende Strategie hinzuweisen. (Torsten Renz, CDU: Zu Recht! Zu Recht!) Ich konnte allerdings aber aus Ihren Ausführungen gar nicht so richtig verstehen, was das denn konkret bedeutet. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Also sind deswegen die Zielvereinbarungen, wo ja wirklich Dinge zu Papier gebracht werden, nichts wert, fehlt da eine Grundlage, steht da was Falsches? (Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Torsten Renz, CDU) Sondern Sie haben sich ja entschieden, dann jetzt einen solchen Umstand zu nehmen und diesen politisch instrumentalisieren zu wollen, ohne aber deutlich zu machen, was da dranhängt. Insofern kann ich das nicht wirklich ernst nehmen. Ich verstehe aber auch die schwierige Lage, in denen sich die Universitäten befinden. Die Rahmenbedingungen werden insgesamt schwieriger. Trotzdem müssen sie komplexe und ja auch zunehmend komplexer werdende Aufgaben erfüllen. Und wir als Land haben ja auch hohe Erwartungen an unsere Hochschulen. Ich kann an dieser Stelle aber nur nochmals dafür sensibilisieren, dass die finanzielle Lage des Landes insgesamt keine einfache ist und dass das auf alle Bereiche, eben auch in den Hochschulen als globale Minderausgabe durchschlägt. Und trotzdem haben wir, und das hat Frau Ministerin ja auch schon gesagt, anders als andere Hochschulen hier eben nicht die Axt angelegt, wenn überhaupt, sind wir ein bisschen mit der Schere rangegangen. Unterm Strich glaube ich, dass es den Umständen entsprechend ein gutes Ergebnis ist, das wir hier erzielen konnten und dem die Universitäten ja auch zugestimmt und – ich möchte es noch mal sagen – sich auch dafür bedankt haben, (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU) und das, ohne dass wir Studiengebühren einführen müssen. Das ist sozial verantwortlich. Und da können Sie lachen, aber ich habe ja bei den Sitzungen dabeigesessen (Zuruf von Harry Glawe, CDU) und habe das ja gehört, was da erzählt worden ist. Es sei denn, Sie sagen, man kann denen nicht glauben, was die verantwortlichen Personen da gesagt haben. (Harry Glawe, CDU: Ja, ja, ja.) Ich glaube auch, dass die Hochschulen finanziell so ausgestattet werden, dass sie gut mit den globalen Minderausgaben umgehen können. Dort ist ein vernünftiges Maß gefunden worden. Ich verstehe aber auch, dass die sich – und so geht es uns allen, die wir ja in dem Bereich beschäftigt sind – natürlich mehr gewünscht hätten. Ja, was bedeutet das letztendlich aber konkret in Zahlen? In der Drucksache sind ja die Grundzuweisungen dann aufgeführt, und das sind round about 5,2 Millionen Universität Rostock, 3,8 für die Universität Greifswald, 2,4 für die Hochschule Wismar, 1,25 Hochschule Stralsund und so weiter. Und wir sehen auch, dass diese Zuweisungen bis 2030 ansteigend dynamisiert sind. Das ist gut. Auch das ist ein Zeichen von Stabilität. Ein besonders starkes Signal ist aus meiner Sicht die Ausstattung der Universitätsmedizinen für Geräte, Großgeräte, Mittel. Inklusive Digitalisierungsinvestitionen sind da in diesem Zeitraum insgesamt 84 Millionen Euro vorgesehen. Das zeigt, hier wird in Zukunftsfähigkeit investiert. Ein modernes Signal ist auch die Verankerung von Gleichstellung über Kaskadenmodelle mit Zielgrößen und Anteilen, zum Beispiel an der Universität Rostock. Das ist wichtig, ne, weil Gleichstellung eben auch diese Verbindlichkeit braucht. Sonst geht es nicht voran. Und das hat sich ja auch in den Hochschulen bewährt und könnte auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen ein gutes Vorbild sein. Die Zielvereinbarungen setzen wichtige Schwerpunkte bei Medizin, Digitalisierung, Infrastruktur. Und das ist genau die Mischung, die wir als Land auch brauchen. Und wenn man mal reinguckt, wir haben auch noch andere Bereiche. Die kleinen Fächer an den Universitäten werden abgesichert. Wir haben die große Lehrerbildungsreform, die jetzt umgesetzt wird, auch finanziell untersetzt wird. Die Forschung und der Einsatz von KI wird an nahezu allen Standorten intensiviert und zum Beispiel in Greifswald im „Greifswald AI and Data Center for Research and Health“ gebündelt. Das ist ja auch ein absolutes Nice-to-have. Man könnte jetzt noch viele Einzelmaßnahmen rauspicken. Ich bin in der Zeit schon fortgeschritten. Ich gehe davon aus, dass der Kollege Stamer vielleicht noch die eine oder andere Perle jetzt zutage fördern wird, und würde dann sagen, ich verbleibe dabei: Wir als Linke, wir betrachten das den Umständen entsprechend sehr positiv. Wir glauben, hier wird die Planbarkeit bis 2030 also gelegt. Ich bin dann auch auf die zweite Staffel gespannt. Ich glaube, die wird gut. (Heiterkeit bei Katy Hoffmeister, CDU) Und ich bitte um Zustimmung und bitte Sie um dasselbe dann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man diese Zielvereinbarungen sich durchguckt, kam ich zunächst zu der Einschätzung, es ist eine interessante Lektüre, und zwar deswegen, weil man natürlich die Vielfalt der Angebote an den Hochschulen und Universitäten des Landes mal so ein bisschen Revue passieren lassen kann. Und das veranlasst mich zunächst natürlich, diesen Universitäten und Hochschulen auch zu danken, dass sie immer weiter sich bemühen, ihr breites Angebot aufrechtzuerhalten. Und das steckt ja auch in dem Begriff „Universität“ drin. Ich glaube, dass es, und da widerspreche ich meinem Kollegen von den Linken auch so ein bisschen, nicht darum geht, dass wir sozusagen eine Zielvereinbarung haben, sondern dass wir die Verantwortung für die Universitäten und Hochschulen auch in der auskömmlichen Finanzierung weitertragen. Das muss jedem klar sein. Aber es ist auch nicht so, dass ich das Gefühl habe, dass Ihnen das nicht auch klar ist. Ob allerdings die Instrumente, die Finanzierungsinstrumente ausreichen, das sei so ein bisschen dahingestellt. Wir wissen seit langer Zeit, auch aus anderen Sektoren, wenn man dauerhaft eine Unterfinanzierung der Sachkosten beispielsweise hat, dann geht das zulasten der Gesamtfinanzierung. Und so was Ähnliches passiert natürlich auch, was die Finanzierung der sozusagen Beschäftigten betrifft. Wenn man da auch dauerhaft eine Unterfinanzierung hat, dann geht das zulasten des Gesamtergebnisses, was die Universitäten und Hochschulen leisten können. Wir wissen, so was kann fluktuieren, wenn die Mittel knapp sind. Aber das ist ja ein längerfristiger Prozess, wo die Unterfinanzierung über lange Jahre geht. Und da haben wir echt natürlich ein Problem. Jetzt aber auch zu dem, warum habe ich gesagt, interessante Lektüre, weil ich mir einige Sachen auch noch mal rausgenommen habe. Zunächst noch mal der Hinweis auf die Hochschulautonomie, die gegeben sein muss. Es ist zu begrüßen, dass die Kooperation der Universität Rostock und Universität Greifswald weiter vorangetrieben werden muss. Das hängt auch damit zusammen, dass ich der festen Überzeugung bin, dass die beiden, wenn sie zusammenarbeiten, eine größere Schlagkraft entwickeln können, auch zum Beispiel durch gemeinsame Nutzung von Datengrundlagen vorankommen können. Es ist auch eine gute Entwicklung, dass es ein Graduiertenkolleg gibt an beiden Universitäten, wo jungen Leute im Grunde das Werkzeug an die Hand gegeben werden soll, forschen zu können. Das ist eine gute Entwicklung. Das ist so was, was ich auch als interessante Sache fand. Dann habe ich mir rausgenommen, was ist denn eigentlich mit den Studiengängen Pflege. Wir haben in Neubrandenburg etwas, wir haben in Greifswald etwas Pflegewissenschaft und wir haben in Rostock die Hebammenausbildung. Nach EU-Recht musste das ja auch eine Bachelorausbildung sein. Was aber – das läuft wahrscheinlich dann auch unter Hochschulautonomie –, was ich nicht verstehen kann, ist, wie man den Bachelor für Intensivpflege abschaffen kann. Sie müssen sich vor Augen ziehen, Augen führen, wenn wir darüber reden, Substitution zu machen in der Pflege, dann sind es ja gerade die Intensivpflegemaßnahmen, die substituiert werden könnten. Und lassen Sie mich zum Schluss noch darauf hindeuten, dass es wichtig ist, den „Masterplan Medizinstudium 2020“ auch wirklich durchzusetzen. Und der ist auch nicht zum Nulltarif zu haben. Es gibt da gute Ansätze an beiden Universitäten, dass sozusagen auch ein bisschen entstaubt wird, was in der Vergangenheit sozusagen gemacht worden ist. Aber der Prozess muss weitergeführt werden. Und wie gesagt, das kostet auch Geld und das muss bereitgestellt werden. Ich glaube, dass meine Zeit auch abgelaufen ist? (Schriftführer Michael Noetzel: Fünf Minuten!) Ach, fünf Minuten habe ich. (Minister Dr. Till Backhaus: Redezeit, Redezeit!) Dann mache ich noch gerne, gerne weiter (allgemeine Heiterkeit) und sage, dass die Reform dieses Curriculums, von dem ich eben sprach, ja heißt, interdisziplinär, interprofessionell und praxisnah. Und wenn irgendetwas praxisnah zu mehr Kompetenzen führen soll, dann braucht das einen erhöhten Personalaufwand. Ich weiß, wovon ich rede, weil ich da sehr eng mit zu tun habe, und aus diesem Grunde noch mal der Hinweis der Ausfinanzierung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Stamer. (allgemeine Unruhe)
Dirk Stamer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag mit wirklich großer Bedeutung für die Wissenschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern. Es geht um die Zielvereinbarungen 2026 bis 2030 zwischen unserem Land und unseren sechs staatlichen Hochschulen. Die Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen sind nun abgeschlossen und liegen diesem Landtag zur Zustimmung vor. Kurz zur Erinnerung der Hochschulentwicklung in unserem Land, die folgt einem Dreischritt. Erst werden Eckwerte durch den Landtag bestimmt, dann werden Zielvereinbarungen zwischen den jeweiligen Hochschulen und dem Ministerium geschlossen, und dann in den sogenannten Hochschulentwicklungsplänen operationalisieren die Hochschulen dann die jeweilig vereinbarten Ziele, wie sie vor Ort umgesetzt werden sollen. Wir nehmen hier also im zweiten Schritt aktiv teil an der Gestaltung der Hochschulen in unserem Land. Und dies ist keine reine Formalie, denn hinter diesen Zielvereinbarungen stehen ganz reale Menschen: die Studentin, die sich fragt, ob ihr Studiengang stabil bleibt, der wissenschaftliche Mitarbeiter, der wissen muss, ob seine Stelle über das nächste Semester hinausträgt, die Verwaltungskraft, die Studienberatung organisiert, die Professorin, die Drittmittelprojekte plant und natürlich auch die Region, die auf Impulse aus dem Campus angewiesen ist. Worum geht es im Kern? 1. Planungssicherheit Hochschulen brauchen einen verlässlichen Rahmen, um gute Lehre, Forschung und Transfer über Jahre hinweg zu gestalten und nicht von Haushalt zu Haushalt, nicht im Krisenmodus, sondern mit einer langfristigen Perspektive. Und genau das leisten auch diese Zielvereinbarungen. Sie machen die Planungsperiode bis Ende 2030 verbindlich. Sie entscheiden darüber, ob wir Professuren sauber besetzen, ob Labore und Infrastruktur langfristig modernisiert werden, ob Studienangebote verlässlich bleiben und ob gute Köpfe im Land bleiben. Und gerade in Zeiten, in denen Konkurrenz um Fachkräfte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler härter wird, zählt Verlässlichkeit als Standortfaktor umso mehr. Und wir sollten uns hier auch nicht kleinreden. Wir wollen schließlich, dass die Menschen gerne in dieses Land ziehen. 2. Klare Entwicklungsziele Zielvereinbarungen sind hier keine Sammlung von wohlklingenden Absichtserklärungen, sie sind ein Instrument der Steuerung: – Was wird ausgebaut, wo liegen Schwerpunkte? – Wie wird Qualität gesichert? – Welche neuen Aufgaben übernehmen Hochschulen für das Land und für die Region? Und wichtig ist dabei die Balance. Hochschulen brauchen Freiheit in Forschung und Lehre. Und das Land aber braucht auch eine Transparenz darüber, wie öffentliche Mittel strategisch eingesetzt werden und wirken. (Katy Hoffmeister, CDU: Aber Sie haben doch gar keine Strategie!) Und Zielvereinbarungen sind genau dieser vernünftige Mittelweg – keine Detailsteuerung, aber eine klare Richtung, keine Gängelung, aber nachvollziehbare Verantwortung. 3. Verantwortung in angespannten Zeiten Das dürfen wir alle nicht vergessen, wir alle wissen, die Haushaltslage könnte sehr viel freundlicher sein. Dass das Land und die Hochschulen trotz angespannter Rahmenbedingungen eine belastbare Grundlage für die nächsten fünf Jahre geschaffen haben, ist ein wirklich wichtiges Signal an Studierende, Beschäftigte, Forschende (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) und an die ganzen Regionen, die daran hängen. Denn unsere Grundfinanzierung, die ist stabil und wird darüber hinaus auch noch dynamisiert, ganz im Gegensatz zu anderen Ländern. Das haben wir vorhin schon mehrfach gehört. Wir stehen hier selbstverständlich vor realen Verantwortungen …
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Dirk Stamer SPD
Hinterher gerne. Wir stehen vor realen Herausforderungen: – Kostensteigerungen, – energetische Anforderungen, – demografische Verschiebungen, – zunehmender Wettbewerb um Talente, – wachsende Anforderungen an Digitalisierung und Internationalisierung. Und gerade deshalb brauchen wir einen Rahmen, der nicht jedes Jahr neu infrage gestellt wird. Meine Damen und Herren, ich will gerne noch drei inhaltliche Linien herausheben, die zeigen, warum diese Zielvereinbarungen richtig und so wichtig sind. Zunächst einmal Bildung und Fachkräfte und insbesondere die Lehrkräftebildung: Mecklenburg-Vorpommern braucht Lehrkräfte. Und wir brauchen eine Ausbildung, die modern ist, regional wirkt und Studierende nicht durch unnötige Brüche verliert. In den Zielvereinbarungen ist die Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung ausdrücklich verankert mit konkreten Maßnahmen an mehreren Standorten. Und das ist kein Nebenthema, sondern eine ganz strukturelle Zukunftsfrage für unser Land. Gute Lehrkräftebildung bedeutet dann nicht nur mehr Kapazität, sondern auch mehr Praxisnähe, digitale Kompetenzen, Inklusion, Übergänge zwischen den Phasen der Ausbildung. Und es heißt, wir nehmen ernst, dass gute Lehrerinnen und Lehrer nicht vom Himmel fallen, sondern aus gut begleiteten Studien- und Praxiswegen hervorgehen. Und wir wollen, dass Schulen im ländlichen Raum stabil bleiben. Wenn wir das wollen, müssen wir Ausbildung und Bindung zusammendenken. Und genau dafür schaffen auch diese Vereinbarungen den notwendigen Rückenwind. Zweitens, Forschung, die zu unserem Land passt und auch über dieses Land hinausstrahlt: Unsere Hochschullandschaft ist stark und insbesondere dann, wenn sie Profil zeigt. Wir sind stark in Bereichen des Ostseeraumes – maritime Themen wie Meerestechnik, Gesundheit, Gesundheitsforschung, Energiefusion, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und auch Forschung im Bereich der ländlichen Räume. Und genau diese Stärken, die wir in der Forschungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern haben, werden in diesen Zielvereinbarungen gezielt adressiert und gestärkt, vom Aufbau neuer Forschungsstrukturen zu Kooperationen, bis hin zu Kooperationen, die bundesweit sichtbar sind und sichtbar sein werden. Beispielhaft genannt werden etwa der Aufbau eines neuen Helmholtz-Instituts für Laserfusionsforschung, die Mitwirkung am Aufbau eines Bundeskompetenzzentrums „Altmunition im Meer“ oder Schwerpunkte in der Künstlichen Intelligenz und der medizinischen Entscheidungsfindung. Und das alles sind keine abstrakten Labels. Das sind Zukunftsfelder, wissenschaftlich und auch wirtschaftlich, denn Forschung ist dabei kein Selbstzweck. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Innovationen hier entstehen in Kooperation mit Unternehmen, Kommunen, Kliniken, Schulen und auch Verbänden. Und „Transfer“ heißt ganz konkret, neue Verfahren, neue Gründungen, neue Anwendungen und am Ende gute Arbeit in diesem Land. Denn wer Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich stark machen will, der muss seine Wissenschaft stark machen. Und genau das tun wir mit diesen Zielvereinbarungen heute. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Drittens, Hochschulen als Anker in der Region: Hochschulen sind nicht nur Orte der Forschung, sie sind Arbeitgeber, Innovationsmotoren, Kulturträger und oft der ganz entscheidende Grund, warum junge Menschen in einer Region bleiben oder in diese Region zurückkehren. Und wenn die Hochschule Neubrandenburg ihre Forschungsschwerpunkte zu ländlichem Strukturwandel so- wie Gesundheit und Ernährung weiterentwickelt, wenn Stralsund Tourismus- und Ostseeraummanagement stärkt, wenn Wismar bedarfsgerechte Fern- und Onlinestudienangebote ausbaut, dann ist das regionalpolitisch ausgesprochen relevant und wichtig. Denn es geht hier um Lebensläufe, um Chancen, um Bindung an dieses Land, und es geht um Gerechtigkeit der Lebensverhältnisse in unseren Regionen. Wenn wir Hochschulstandorte stärken, stärken wir auch ihre Umfelder – Wohnortattraktivität, kulturelles Leben, Kooperation mit Ausbildungsträgern, kommunale Entwicklung, kurz, Hochschulen sind Teil der Daseinsvorsorge im allerbesten Sinne. Meine Damen und Herren, wer heute hier zustimmt, stimmt nicht nur einem Papier zu. Er stimmt zu, dass Mecklenburg-Vorpommern seine Hochschulen als das behandelt, was sie sind: zentrale Infrastruktur unseres Gemeinwesens für Bildung, Forschung, Innovation und kulturelle Lebendigkeit. Wir wollen, dass junge Menschen gerne in diesem Land hier studieren, dass sie Gründe haben, zu bleiben und auch herzukommen. Und wir wollen, dass Forschung hier in diesem Land passiert und nicht irgendwo anders. Und ich bitte Sie daher um Zustimmung zu den Zielvereinbarungen, um den Hochschulen dieses Landes die notwendige Planungssicherheit für die Zukunft zu geben. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich gehe davon aus, dass Sie jetzt die Zwischenfrage am Ende Ihrer Rede zulassen.
Dirk Stamer SPD
Ja, tue ich. Danke!
Birgit Hesse
Bitte, Frau Hoffmeister!
Katy Hoffmeister CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Kollege! Also ehrlich gesagt, ich glaube, dass meine Staffel 2 schon längst in Ihren Zielvereinbarungen drinsteht. Es ist völlig üblich und normal, dass mit Blick auf Paragraf 15 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 das Gesamtbudget festgelegt wird und in der Zielvereinbarung unter den Vorbehalt gesetzt wird. Und jetzt meine Frage an Sie. Aber Ihre Planungssicherheit daraus begründen zu wollen, dass in Ziffer 3.3 drinsteht: „Die Hochschulen des Landes werden auch Beiträge zu leisten haben, die sich aus den Planungen für kommende“ Jahre „des Landes und deren Auswirkungen auf das in Aussicht genommene Gesamtbudget ergeben werden. Dazu gehört auch die Einbeziehung der Hochschulen bei Einsparvorgaben des Gesetzgebers und im Haushaltsvollzug wie Globalen Minderausgaben und Haushaltssperren, soweit sie“ fachlich „ausgebracht werden.“ Sie glauben wirklich, dass diese Formulierung allein in der Zielvereinbarung tatsächlich Planungssicherheit heißt für die Hochschulen?
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, Sie können gerne darauf antworten.
Dirk Stamer SPD
Danke! Liebe Frau Kollegin – ich wollte gerade sagen „Emmerich“, aber nein, Frau Hoffmeister –, dieses Drehbuch, von dem Sie jetzt gerade sprechen, ich verstehe Ihre Geschichte an dieser Stelle nicht. Das ist vielleicht dazu zu sagen. Und selbstverständlich müssen wir doch, wenn wir in einer Situation sind, dass der gesamte Haushalt vielleicht nicht so üppig ist, wie er gerne sein sollte, alle Haushaltsakteure zusammen an einen Tisch holen. Und selbstverständlich sind auch Hochschulen, ist auch der Bildungsbereich durchaus davon betroffen und Teil dieses Gesamthaushalts. Selbstverständlich würde ich mir mehr wünschen, dass wir an dieser Stelle über mehrere Mittel verfügen könnten. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Es ging um die Frage Planungssicherheit!) Aber solange das nicht der Fall ist, selbstverständlich müssen auch Hochschulen ihren Beitrag dazu leisten. Punkt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Wolfgang Waldmüller, CDU: Das ist Planungssicherheit?!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Frau Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Forschung und Lehre sind die tragenden Säulen für die Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns. Ich denke, das bedarf keiner weiteren Frage. Sie entscheiden darüber, ob wir Fachkräfte gewinnen, Innovationen hervorbringen, Gründungen fördern und als Land wirtschaftlich wachsen können. Unsere Hochschulen sind gerade in einem strukturschwachen Bundesland strategische Investitionen in Zukunftsfähigkeit und Wohlstand. Umso ernster müssen wir die Stimmen nehmen, die uns aus den Hochschulen erreichen, denn was wir in den Zielvereinbarungen 2026 bis 2030 lesen, ist inhaltlich stark, aber finanziell alarmierend widersprüchlich. Und dieser Widerspruch ist inzwischen öffentlich sichtbar. Der „Nordkurier“ berichtet über harte Anschuldigungen an die Landesregierung. 5 Millionen Euro fehlen der Universität Greifswald allein in 2026. Das ist kein Detail, das ist ein Notruf einer der zentralen Wissenschaftseinrichtungen unseres Landes. Diese Einsparung kann bedeuten künftig eventuell unbesetzte Stellen, gestrichene Maßnahmen, gestoppte Innovationen. Sie bedeuten weniger Forschung, weniger Betreuungsqualität und weniger Wettbewerbsfähigkeit. Und genau hier liegt die politische Verantwortung dieses Parlaments. Die Landesregierung verkauft diese Zielvereinbarungen als Planungssicherheit. Aber eine Zielvereinbarung, die unter Finanzierungsvorbehalten steht, die keinen Inflationsausgleich bietet und gleichzeitig massive Haushaltskürzungen einpreist, schafft keine Planungssicherheit. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Als Freie Demokraten sagen wir klar, wir stehen hinter den inhaltlichen Zielen der Hochschulen, aber wir werden nicht akzeptieren, dass ambitionierte Hochschulpolitik in Mecklenburg-Vorpommern durch Haushaltskosmetik ausgehöhlt wird. Forschung und Lehre sind Zukunftsversprechen. Und Zukunft funktioniert nicht mit Sparauflagen, sondern mit Verlässlichkeit und strategischen Zielen für die Zukunft. Wenn dieses Land mithalten will, dann müssen Hochschulen Priorität haben, nicht nur auf dem Papier, sondern auch im Haushalt. Wir werden diesem nicht zustimmen. – Danke! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Damm.
Hannes Damm fraktionslos
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir sind uns hier an einer Stelle einig, unsere Hochschulen müssen sich weiterentwickeln. Mehr Digitalisierung, mehr Internationalisierung, mehr Klimaschutz, mehr Transfer in die Gesellschaft, das sind keine Luxuswünsche, das sind zeitgemäße Anforderungen, wenn Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb der Wissenschaftsstandorte bestehen will. Daran haben wir GRÜNE ausdrücklich keine Kritik. Unsere Kritik, die richtet sich woanders hin, nämlich an die Landesregierung. Denn wer immer neue Aufgaben formuliert, ohne sie solide zu unterlegen, betreibt keine Hochschulentwicklung, sondern Aufgabenverlagerung. Diese Zielvereinbarungen lesen sich ambitioniert, aber ambitioniert ist eben nicht dasselbe wie machbar. Die entscheidende Frage lautet doch, womit sollen die Hochschulen das leisten. Wo sind die zusätzlichen Stellen, wo ist die nachhaltige Finanzierung? Wo ist der Ausgleich für steigende Preise? In Greifswald reißen diese alleine ein Loch von 22 Prozent, wie aus dem zitierten Schreiben hervorgeht – steigende Anforderungen, steigende Bürokratie. Die Antwort findet sich in diesen Zielvereinbarungen jedenfalls nicht. Und dann passiert das, was alle wissen, aber in der Regierung offenbar niemand offen sagen will: Das alles wird aus dem Bestand geschultert, und das heißt ganz konkret, auf Kosten der Kernaufgaben, auf Kosten von Forschung und vor allem auf Kosten von Lehrern, Studierenden. Die haben das in der Anhörung schon sehr klar benannt. Und ich zitiere bewusst noch mal, auch wenn Sie es sicherlich inzwischen nicht mehr hören können: Die daraus resultierende Verschlechterung der Lehre „ist die zentrale Tragik“ dieser Zielvereinbarungen. Und daran hat sich in den letzten Monaten – Frau Hoffmeister hat es ausgeführt – auch eben nichts geändert. Das ist keine Nebensache, das ist der Kern des Problems. Gute Lehre entsteht nicht nebenbei, sie braucht Zeit, Personal, Räume, Planungssicherheit. Und wenn wir unsere Hochschulen verpflichten dazu, immer mehr aus immer weniger zu machen, dann beschädigen wir genau das, was ihren Erfolg heute ausmacht. Lassen Sie es mich noch mal klarstellen: Unsere Hochschulen sind im Moment nicht unbedingt abgehängt, sie sind leistungsfähig, engagiert, innovativ. Aber damit das auch so bleibt, braucht es mehr – mehr Vertrauen, mehr Verlässlichkeit und vor allem mehr Ressourcen, wenn es auch mehr Aufgaben werden. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Sandy van Baal, fraktionslos) Sie nennen das Schreiben der Greifswalder Rektorin, Frau Ministerin, „ehrlich“. Aber wenn es ehrlich ist, dann müssen Sie auch zugeben, dass darin von strukturellen Defiziten gesprochen wird – Herr Terpe hat es ausgeführt – und die ehrlich gesagt unseren Hochschulen kurz- und mittelfristig schaden werden. Auch das finden Sie in diesem Schreiben, was Sie „ehrlich“ nennen. Diese Zielvereinbarungen verlangen viel, geben aber viel, viel zu wenig zurück. Deshalb kann man ihnen nicht zustimmen. Die Ablehnung ist kein Misstrauensvotum gegen unsere Hochschulen – Herzliche Grüße an dieser Stelle! –, die Ablehnung ist ein Misstrauensvotum, ein deutliches Signal an die Landesregierung: Das, was Sie hier vorlegen, das reicht einfach nicht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Sandy van Baal, fraktionslos)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/6133. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Vielen herzlichen Dank! Dann versuche ich mal, das Abstimmungsverhalten zu deuten. Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6133 bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke, SPD, Enthaltung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD, Gegenstimmen durch die Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP sowie den beiden fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Landeswasser..., Neuregelung des Landeswasserrechts, Drucksache 8/5092, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 8/6213. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 8/6225, 8/6226 sowie der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/6239 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Landeswasserrechts (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5092 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/6213 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6225 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6226 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke – Drucksache 8/6239 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Agrarausschusses Frau Dr. Rahm-Präger.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist keine Selbstverständlichkeit und erst recht kein unbegrenzt verfügbares Gut. Es ist die Grundlage unseres Lebens, ein entscheidender Faktor für Wirtschaft und Landwirtschaft und zugleich ein öffentliches Gut, das besonderen Schutz verdient. Die Entwicklungen der letzten Jahre machen deutlich, Klimawandel, zunehmende Nutzungskonflikte und regionale Wasserknappheit stellen unsere bisherigen Selbstverständlichkeiten infrage. Die Sicherung der Wasserversorgung, der Schutz unserer Gewässer und der verantwortungsvolle Umgang mit der Ressource Wasser sind damit Kernfragen der Daseinsvorsorge, der Generationengerechtigkeit und der politischen Verantwortung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir heute über Wasser sprechen, sprechen wir über die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und darüber, wie vorausschauend und nachhaltig wir handeln wollen. Mit der Neuregelung des Landeswasserrechts werden die rechtlichen Grundlagen für einen wirksamen Schutz und eine nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser weiter gestärkt. Gleichzeitig trägt die Novellierung den veränderten klimatischen Rahmenbedingungen Rechnung: der Zunahme von Starkregen- und Hochwasserereignissen, längeren Trockenperioden, sinkenden Grundwasserständen und nicht zuletzt dem steigenden Meeresspiegel. Damit leistet das Gesetz einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Wasserstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zugleich war es notwendig, aktuelle Entwicklungen im Bundeswasserrecht in Landesrecht zu überführen und bestehende Regelungen zu präzisieren und fortzuentwickeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Agrarausschuss hat seine Beratungen zur Neuregelung des Landeswasserrechts im September vergangenen Jahres aufgenommen. Es handelt sich um ein anspruchsvolles, fachlich komplexes Verfahren mit zahlreichen Stellungnahmen und intensiven Anhörungen. Zentrale Themen der Ausschussberatungen waren unter anderem das Vorkaufsrecht der Wasserversorgungsunternehmen, verfassungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Verordnungsermächtigungen sowie die Erhöhung und die zukünftige Verwendung des Wasserentnahmeentgeltes. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Moorrenaturierung und der Frage, wie die landwirtschaftliche Nutzung wiedervernässter Moore künftig gestaltet werden kann. Darüber hinaus wurden die ökologischen Auswirkungen wasserbaulicher Maßnahmen, neuer Informations- und Dokumentationspflichten sowie Fragen des Hochwasser- und Küstenschutzes intensiv erörtert. Dabei ging es insbesondere um Zuständigkeiten, Kostenträgerschaft und auch um das Spannungsfeld zwischen touristischer Nutzung und den Anforderungen eines effektiven Schutzes für Mensch und Infrastruktur. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir im Ausschuss ernsthaft um die besten Lösungen gerungen haben, zeigen die zahlreichen Änderungsanträge, die im Berichtsteil der Beschlussempfehlung dokumentiert sind. Auf eine detaillierte Darstellung aller Einzelpunkte verzichte ich an dieser Stelle aus Zeitgründen. Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen diese Aspekte in der folgenden Aussprache weiter vertiefen werden. Meine Damen und Herren, im Ergebnis der Beratung hat sich der Agrarausschuss auf mehrere wesentliche Änderungen verständigt. So wurde die wachsende Bedeutung des Wasserrückhalts in der Fläche vor dem Hintergrund des Klimawandels besonders hervorgehoben. Der Ausschuss empfiehlt daher, auf die Herstellung der Durchgängigkeit an künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern sowie an kleinen Fließgewässern mit einem Einzugsgebiet von unter zehn Quadratkilometern zu verzichten, wenn dies zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes erforderlich ist und die Bewirtschaftungsziele nach dem Wasserhaushaltsgesetz dadurch nicht gefährdet werden. Zudem hat sich der Ausschuss darauf verständigt, dass die Verpflichtung zur Aufstellung von Gewässerentwicklungs- und Pflegeplänen vorrangig für berichtspflichtige Gewässer gilt. Gleichzeitig bleibt es der zuständigen Wasserbehörde möglich, im Einzelfall die Erstellung eines solchen Planes anzuordnen, wenn dies fachlich geboten ist. Damit wird sowohl der Verwaltungsaufwand begrenzt als auch die notwendige Flexibilität erhalten. Beim Hochwasser- und Küstenschutz wurde die Zuständigkeitsverteilung präzisiert. Für den Schutz der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie für Gebiete im Geltungsbereich von Bebauungsplänen trägt das Land die Verantwortung. In anderen Gebieten liegt die Baulast bei den Gemeinden, sofern ein Schutzbedürfnis festgestellt wurde, während die Unterhaltungslast bei den Gewässerunterhaltungsverbänden verbleibt. Besonders kritisch diskutiert wurde die sogenannte Stichtagsregelung. Als Reaktion auf die Kritik im Anhörungsverfahren hat sich der Agrarausschuss auf den 22. Dezember 2013 als maßgeblichen Stichtag verständigt. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Hochwassergefahren- und -risikokarten gemäß der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie veröffentlicht. Seitdem konnten und mussten Kommunen die bestehenden Risiken erkennen und in ihrer Bauleitplanung berücksichtigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ergebnis empfiehlt der Agrarausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf mit Änderungsempfehlungen entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Die Novellierung des Landeswasserrechts schafft eine ausgewogene Grundlage ...
Birgit Hesse
Frau Vorsitzende, ich weise darauf hin, dass die Redezeit abgelaufen ist.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
... für Schutz, Nutzung und Vorsorge und ist wichtig für eine nachhaltige Wasserpolitik in Mecklenburg-Vorpommern. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben Winter in Deutschland, und wenn diese heile Landschaft, wenn man durch das schönste Bundesland der Welt fährt, dann nehmen wir das, glaube ich, mit Dankbarkeit wahr. Und deswegen sage ich hier in aller Deutlichkeit, diese Novelle, an der ich viele, viele Jahre gearbeitet habe – und ich will ausdrücklich mal Frau Haubelt, sie sitzt dahinter, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) ich habe sie als Mutter, ich habe sie als Mutter dieses Gesetzes bezeichnet, weil wir doch über viele, viele Jahre doch relativ große Schwierigkeiten hatten, dieses Gesetzgebungsverfahren zu Ende zu bringen –, und ich glaube, dass diese große wirkliche Novelle ein Segen für unser Land ist, denn Wasser ist Leben, Wasser ist das wichtigste Lebensmittel auf diesem Planeten. Und Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinen 51 Grundwasserkörpern und dann im Übrigen auch mit dem reichen Schatz nicht nur unter der Erde mit den Grundwasserkörpern, sondern an der Oberfläche natürlich einen besonderen Schatz, den es gilt zu sichern und für die nachfolgenden Generationen damit auch eine gute und ausreichende Wasserversorgung für die Wirtschaft, für die Landwirtschaft, aber insbesondere als öffentliches Gut für die Menschen zu sichern. Und das wird mit diesem Gesetz untermauert. Dafür bin ich wirklich sehr, sehr dankbar. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir uns einmal kurz noch mal in der Welt umschauen, dann wissen wir heute, über zwei Milliarden Menschen kommen nicht an Wasser ran. Können wir uns das überhaupt vorstellen? 97 Prozent unseres Planeten bestehen aus Wasser, aber 97 Prozent davon im Übrigen (Hannes Damm, fraktionslos: Aber nur oben, Herr Backhaus, nur oben.) sind Salzwasser, sind Salzwasser. Nur drei Prozent sind Süßwasser. Das muss man sich noch mal auf der Zunge zergehen lassen, welchen besonderen Schatz wir entweder mit den Gletschern haben oder auf der anderen Seite natürlich mit dem Grundwasser oder mit dem Süßwasser, was an der Oberfläche ist. Und deswegen gilt es noch mal festzustellen, Mecklenburg-Vorpommern hat ausreichend, ausreichend Süßwasser, auch für die nächsten Jahre, und unsere Grundwasserkörper sind von der Quantität in einem guten Zustand. Und in der Qualität haben wir an der einen oder anderen Stelle erhebliche Probleme. Deswegen müssen wir diese auch lösen. Und ich will auch noch mal sagen, auch die Bezahlbarkeit, Bezahlbarkeit des Wassers ... (allgemeine Unruhe) Darf ich mal bitte? Auch die Bezahlbarkeit des Wassers ist für uns auch eine soziale Frage. Wenn wir im Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern für 1.000 Liter Wasser im Übrigen 1,72 Euro bezahlen, dann rechnen Sie das mal in Ihre Wasserkiste um, wenn Sie einkaufen gehen! (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Wir haben also als öffentliches Gut eine sehr preiswerte, in höchster Qualität zur Verfügung stehende Versorgung mit Wasser in einem zu über, weit über 95 Prozent öffentlichen Netz. Und in dieses Gesamtsystem haben wir in den letzten Jahren über 2 Milliarden Euro investiert, und deswegen ist diese Novelle so wichtig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht natürlich auch um mehr Nachhaltigkeit bei der Gewässerbewirtschaftung, es geht um die Versorgung, es geht um die Reaktionsfähigkeit, es geht aber auch um die Widerstandsfähigkeit unseres so wertvollen Grundnahrungsmittels Wasser. Es ist unerlässlich angesichts der Herausforderungen auch des Klimawandels und auch der multiplen globalen Krisen, sich dieses immer wieder zu vergegenwärtigen. Ich finde es auch noch mal bemerkenswert – ich möchte mich ausdrücklich auch bei den Ausschüssen bedanken, die sich so intensiv mit diesem Gesetzentwurf auseinandergesetzt haben, und das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Anzuhörenden, ich glaube, ein solcher Prozess, der ist beispielgebend –, man sieht eben auch daran ausdrücklich, dass die Landesregierung natürlich einen guten Gesetzentwurf vorgelegt hat, aber dass er deutlich noch weiter verbessert worden ist. Und deswegen möchte ich mich ausdrücklich bei den Ausschüssen bedanken, aber auch bei denjenigen, die zur Anhörung hier sehr, sehr wertvolle Beiträge geleistet haben. Das ist gelebte Demokratie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und im Übrigen geht es natürlich auch darum, möglichst zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen, die Digitalisierung in dem Bereich massiv voranzutreiben. Und ich will ausdrücklich sagen, wir haben im Übrigen auch aus dem alten Gesetzentwurf, der aus 1992 stammt, haben wir auch eine komplette Institution rausgelöst. Es wird im Übrigen den Aufbau der Wasserwehren nicht geben. Wir haben hervorragend funktionierende Feuerwehren, wir haben das THW und wir haben hervorragend im Ehrenamt – das hatten wir heute Morgen – auch verantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch im Hauptamt, die dieses Problem bewältigen. Das ist im Übrigen auch eine massive Einsparung von Mitteln, von Haushaltsmitteln, die dann eher in den Schutz des Gewässers investiert werden sollten. Ich glaube, es ist auch gut, dass wir die landesweite Neuordnung von Gewässern erster und zweiter Ordnung auch mittlerweile ausdrücklich im zweiten Kabinettsentwurf zurückgestellt haben und wir damit mit Augenmaß und nicht mit der Brechstange diese Prozesse umsetzen, um die Gemeinden im Übrigen ausdrücklich mitzunehmen und eine Verordnungsermächtigung, um punktuell notwendige Anpassungen vorzunehmen, dann auch weiter umzusetzen. Ich finde im Übrigen insofern auch noch mal außerordentlich wichtig, wesentliche Veränderungen bei Gewässerzuordnungen bleiben natürlich auch dem Parlament vorbehalten. Und das ist eine Zusicherung, die wir einhalten werden. Wenn es hier zu Veränderungen kommt, geht das selbstverständlich auch noch mal an dieses Hohe Haus. Ich will insofern noch mal zu den Kernanliegen kommen, Wasser schützen, als lebenswichtige, unverzichtbare Ressource. Der Grundwasserschutz ist zu stärken, sonst wird die Trinkwasseraufbereitung über kurz oder lang teuer. Und Sie wissen, welche Diskussion wir gerade vielleicht auch auf der Grünen Woche, die im Übrigen für uns sehr erfolgreich war, absolviert haben. Aber hinter den Kulissen haben wir auch über die Düngeverordnung verhandelt. Ich hoffe, dass die Bundesregierung jetzt möglichst schnell was Vernünftiges vorlegt. Und ich will natürlich auch noch mal ausdrücklich sagen, dass die Trinkwasseraufbereitung von unseren Trinkwasserbeschaffungsverbänden, die diese in diesem Land immer kommunal als öffentliches Gut umsetzen, dass die eine hervorragende Arbeit leisten. Und dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch noch mal sehr, sehr herzlich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Deswegen ist es so wichtig, Vorbeugen ist immer besser als Heilen. Und die Zahlen und Fakten, die uns im Übrigen auch über das zentrale Messsystem zur Verfügung gestellt werden, im Übrigen auch digital, das ist damit auch in hervorragender Weise gedeckt. Und 84 Prozent der Trinkwasserversorgung in Mecklenburg-Vorpommern werden im Übrigen aus dem Grundwasser gedeckt, meine Damen und Herren, und der Rest kommt im Wesentlichen aus der Warnow. Und deswegen ist das auch noch mal ein ganz klares Anliegen. Vom Grundwasserschutz profitieren alle Menschen, alle Wirtschaftszweige in unserem Land, und es bleibt und ist ein öffentliches Gut, das kann ich gar nicht oft genug sagen. Die Oberflächengewässer vor nachhaltigen Stoffeinträgen schützen, auch darüber reden wir seit vielen Jahren. Und wir sind schon auch ein Stück weit Vorreiter. Wir kommen jetzt im Übrigen mit dem 5-Meter-Gewässerrandstreifen – natürlich habe ich auch zur Kenntnis genommen, dem einen reicht das nicht, dem anderen ist es viel zu viel –, aber eins ist vollkommen klar, dies werden wir jetzt durchsetzen und umsetzen. Es gibt dort kein Pflügen, es gibt keine Düngemittel, es gibt keinen Pflanzenschutz. Und davon betroffen sind im Übrigen 7.500 Hektar. Da darf man sich auch mal bei den Landwirten und bei den Bodeneigentümern bedanken dafür, dass diese Flächen per Gesetz jetzt unter Schutz gestellt werden und damit auch ein sehr wertvoller Beitrag für unser sauberes Wasser gelegt wird. Herzlichen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Die Ausrichtung der naturnahen Gewässer, sie sind einfach auch erkennbar widerstandsfähiger gegenüber den Klimafolgen. Sie sollen sich möglichst eigendynamisch entwickeln können. Dazu dürfen natürlich auch die Gewässerentwicklungskorridore durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Und ich plädiere hier ausdrücklich im Übrigen auch für vereinfachte Flurneuordnungsverfahren, und wir werden dort auch weite Maßstäbe setzen. Auf stark im Übrigen befestigten und versiegelten Flächen kann kaum Niederschlagswasser versickern. Wir haben da auch den Klimawandel zur Kenntnis genommen oder auch die Starkregenereignisse, ob in Rostock, in Schwerin oder wo auch immer, in Grimmen. Im Übrigen, wir müssen uns darauf einstellen, dass diese Situation deutlich zunimmt, und deswegen ist es auch richtig, dass dieses Gesetz Anreize zur Minderung der Flächenversiegelung auch umsetzt. Auch das war mir eine Herzensangelegenheit. Die Gewässerunterhaltung, ich will auch noch mal ausdrücklich sagen, auch die Zusammenarbeit mit den Wasser- und Bodenverbänden ist in den letzten Jahren wirklich deutlich verbessert worden. Und ich freue mich sehr über die Art und Weise, wie mittlerweile, auch über die Grenzen der Wasser- und Bodenverbände hinweg, auch mit dem Bauernverband im Übrigen, mit den Naturschutzverbänden hier gemeinsam zusammengearbeitet wird und im Übrigen damit auch das Rückhaltevermögen von Wasser in der Fläche, das Süßwasser in der Fläche zu halten, wirklich sehr, sehr gute Vorstellungen entwickelt worden sind und damit natürlich auch die wasserwirtschaftlichen Bedürfnisse und vor allem die Auffüllung unser Grundwasserbestände oder auch der Oberflächengewässer einhergeht. Das steht im Übrigen auch im Wasserhaushaltsgesetz, das muss auf Bundesebene dann in Landesrecht umgesetzt werden, und deswegen halte ich das auch für richtig. Neu ist im Übrigen, noch mal, dass wir das Landeswasser- und Küstenschutzgesetz – und es ist ja auch schon eben die Landeswasserstrategie, im Übrigen möchte ich auch noch mal sagen, die Strategie war vor der Gesetzesnovelle im Übrigen fertig, sodass wir daraus abgeleitet haben, was für welche Gesetzgebungsverfahren wir daraus ableiten und welche Veränderungen herbeigeführt werden müssen. Wer sich die Wasserstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern mal angeschaut hat, der weiß, das ist ein Wissenskompendium und damit im Übrigen auch die Fortschreibung der strategischen Ausrichtung dieses so wichtigen Bereiches. Und deswegen noch mal: Der Landschaftswasserhaushalt liegt im Interesse fast der gesamten Gesellschaft, auch für die Wasserwirtschaft, für die Wirtschaft selber, für die Gesamtgesellschaft und auch für die Landwirtschaft. Auf die Herstellung der Durchgängigkeit soll daher an künstlichen oder/und erheblich veränderten Gewässern und an kleinen Fließgewässern mit weniger als zehn Quadratkilometern Einzugsgebiet verzichtet werden. Das ist auch ein ganz tolles Ergebnis, weil wir damit im Übrigen Wasser in der Fläche halten werden und damit die Akzeptanz im Übrigen auch der Allgemeinheit umsetzen werden. Das wird im Übrigen auch dem Moorschutz helfen und das wird hoffentlich auch zu weiteren Einnahmequellen führen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass wir dieses umsetzen. Zum Küsten- und Hochwasserschutz: Auch das ist ja neu, dass in diesem Gesetz auch der Küstenschutz, im Übrigen noch mal ausdrücklich, das Land übernimmt zum ersten Mal die vollständige Verantwortung für die bebauten Gebiete mit einem Ortskern. Für dieses ist das Land verantwortlich und die Kosten für den Hochwasser- und Küstenschutz (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) werden zu 100 Prozent vom Land Mecklenburg-Vorpommern getragen. Das hat es vorher noch nicht gegeben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und wir haben seit 1990 fast 600 Millionen Euro investiert. Und im Übrigen werden wir das weiter tun mit der Gemeinschaftsaufgabe und den anderen Mitteln. Um die 20 Millionen legen wir hier pro Jahr tatsächlich in Investitionen um. Deswegen, glaube ich, ist es auch noch mal wichtig, dass das Land sich hier nicht aus der Verantwortung stiehlt, ganz im Gegenteil! An der Küstenschutzkonzeption wird fortlaufend gearbeitet. Wenn Sie zum Beispiel den Meeresspiegelanstieg betrachten, wir rechnen heute in unserer strategischen Ausrichtung im Übrigen bis zum Jahr 2100, da müssen wir mit einem Anstieg von 84 Zentimetern rechnen. Wer denkt in diesem Land eigentlich so weit? Die Wasserwirtschaft macht es und unser Haus steht dafür als Pate zur Verfügung. Insofern, glaube ich, ist es auch noch mal wichtig, dass wir natürlich auch den Bau und die Unterhaltungslast der an Wasser- und Bodenverbände abzugebenden knapp 62 Kilometer Deiche festgeschrieben haben und damit natürlich auch die Verantwortung in deren Hände geben. Und dass wir 46.000 Kilometer Gewässerstreifen haben, will ich an dieser Stelle nur noch mal sagen. Und deswegen, glaube ich, ist das auch noch mal ein Dank an diese Verbände, die im Übrigen ja in kommunaler Hoheit sich befinden. (Thore Stein, AfD: Die freuen sich aber nicht so wirklich.) Sie haben … Ja, Verantwortung fürs Binnenland ist nun mal in die Hände der kommunalen Ebene zu legen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und ich kann Ihnen nur eins sagen: Wenn Sie an den Sitzungen teilgenommen hätten, mit welcher Sachkompetenz die Wasser- und Bodenverbände hier arbeiten und auch wie kooperativ sie sind, will ich noch mal ausdrücklich sagen, haben wir einen außerordentlich guten Zusammenarbeitsstil. Und wenn die Gemeinden im Übrigen einen Deichbau für den Schutz von Flächen außerhalb von geschlossenen Ortschaften für notwendig erachten, dann kommt unsere Förderung, die wir dann im Übrigen auch mit bis zu 80 Prozent umsetzen können. Deswegen noch mal: Ich glaube, ein fairer und sparsamer Umgang mit Wasser und die Änderung beim Wasserentnahmeentgelt, auch das muss an dieser Stelle noch mal angesprochen werden, natürlich ist mir das auch nicht leichtgefallen, aber erstens, ich betone noch mal, bei 1,70 Euro im Durchschnitt bekommt das Land 20 Cent. Wer bekommt eigentlich die anderen 1,50 Euro? Das sind die Verbände, die das einnehmen. Und ich glaube schon, dass man an dieser Stelle sagen kann, das ist ein fairer Ausgleich. Im Übrigen, auch das Beregnungswasser, auch das will ich noch mal sagen, zum ersten Mal nach der Wende werden jetzt auch die Landwirte natürlich dann auch mit herangezogen, aber mit einem absolut abgesenkten Preis im Übrigen von 6 Cent aus dem Grundwasser und 2 Cent aus den Oberflächengewässern. Und damit sind wir an der unteren Skala der Bundesrepublik Deutschland. Und zwölf Bundesländer haben jetzt im Übrigen auch da die Entnahmegelder eingeführt und Bayern im Übrigen auch gerade, die insgesamt 10 Cent für den Kubikmeter tatsächlich nehmen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und deswegen will ich noch mal ausdrücklich sagen, auch die Verbraucherpreise, wenn man das mal ganz in Ruhe betrachtet, die 10 Cent Erhöhung, hat das eine ganz geringe Auswirkung auf die Preise. Wir haben das ja auch mal umgerechnet auf ein Kilo Erdbeeren oder tatsächlich auch auf Kartoffeln oder Möhren. Da kann ich nur sagen, das ist ein Bruchteil von einem Cent, der hier zu Buche schlägt. Und im Übrigen wird dieses Gesetz dann erst 2027 in die Umsetzung gehen und dann auch mit Augenmaß umgesetzt. Deswegen will ich zum Abschluss noch mal sagen, auch der vorsorgende Trinkwasserschutz, da kann das Geld ausdrücklich eingesetzt werden. Und die Aussagen, die in den letzten Wochen hier getätigt worden sind, dieses Geld, was wir hier einnehmen, das sind ja wohl 20 Millionen insgesamt, würden irgendwo im Haushalt versickern, das ist schlicht und ergreifend unwahr, sondern dieses Geld wird zweckgebunden in der gesamten Wasserwirtschaft wieder eingesetzt. Deswegen betone ich abschließend noch mal: Die Gesetzesnovelle ist ein Meilenstein. Es ist ein klar strukturiertes, praxis- und digitaltaugliches Gesetz. Machen wir uns heute auf den Weg für ein modernes, zukunftsorientiertes Landeswasser- und Küstenschutzgesetz! Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, und wünsche, dass wir heute wirklich zu einem erfolgreichen Abschluss kommen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um sechs Minuten überschritten. (Harry Glawe, CDU: Das geht ja noch.) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Stein.
Thore Stein AfD
Die Uhr Müsst ihr einmal auf null stellen! (Unruhe im Präsidium) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Was lange währt, wird endlich gut – oder eben auch nicht. Drei Jahrzehnte hat das heute in seiner Schlussabstimmung zur Novellierung befindliche Landeswassergesetz schon hinter sich. Vieles, und das haben Sie durchaus richtig ausgeführt, hat sich natürlich in den vergangenen Jahrzehnten geändert, und somit ist eine Anpassung des Gesetzes dringend notwendig. Da sollte und besteht auch, glaube ich, gar kein Dissens. Aber, Herr Minister, wenn ich jetzt Ihren Ausführungen so gelauscht habe, habe ich das Gefühl, Sie waren zumindest in anderen Anhörungen als ich zugegen, denn es scheint ja so, als gäbe es so gut wie keinerlei Kritik an diesem Gesetz und alle seien ganz glücklich und die Zusammenarbeit im Vorfeld sei ganz hervorragend gewesen. Also ich muss sagen, ich habe noch nie eine Anhörung erlebt, in der wirklich dermaßen vehement gegen ein Gesetz argumentiert worden ist, wie es in diesem Fall war. Und allen voran natürlich der Wasser- und Bodenverband – was natürlich naheliegend ist – als am stärksten betroffener Verband hat wirklich sehr scharfe Kritik an dem hier vorliegenden Entwurf geäußert. Und flankiert wurde diese Kritik durch den Bauernverband, und viele weitere Interessenvertretungen der Landnutzer – unter anderem der Waldbesitzerverband, der Landesjagdverband, der Städte- und Gemeindetag und sogar der Landesimkerverband – haben sich durchaus kritisch zu Ihrem Gesetz geäußert. Kurzum, jene Menschen, die am stärksten durch dieses Gesetz betroffen sind, lehnen dieses in relevanten Punkten entschieden ab. Das kam bisher bei Ihren Ausführungen nicht wirklich so zur Geltung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das ist natürlich auch durchaus nachvollziehbar, denn das Landeswassergesetz in der jetzigen Form greift massiv ein in Eigentumsrechte und sorgt vor allem für eine deutliche Kostenverschiebung, und zwar eine Kostenverschiebung weg vom Land, hin zu Grundeigentümern und Verbänden. Das ist auch aus Ihrer Sicht sicherlich nachvollziehbar, denn in Zeiten klammer Kassen möchte man in der Landesregierung offenbar eigene Zuständigkeiten, insbesondere finanzieller Art, an Privatleute abtreten, wohingegen natürlich die Regelungstiefe und die Abgabenerhebung zur Konsolidierung der eigenen Haushaltslage entsprechend nach oben geschraubt wird. Gepaart dann mit den eben von Ihnen auch wieder angepriesenen, ideologisch bedingten neuen Zielstellungen im Landeswassermanagement, Stichwort „Moorrenaturierung“, rollt hier eine Kostenlawine auf die Betroffenen zu, deren Auswirkung noch gar nicht absehbar ist. Und auch das wurde in den Anhörungen sehr, sehr deutlich kritisiert – auch hier kein Wort dazu. Herr Minister, es gibt vier zentrale Kritikpunkte – die sind Ihnen bekannt –: – einmal die Neuordnung der Gewässer per Verordnung – Sie haben eben gesagt, Sie wollen dann aber sehr gerne das Parlament mitnehmen, wir sind gespannt, ich wage da gewisse Zweifel zu hegen –, – als Nächstes die Übertragung von Gewässerunterhaltungspflichten, die letztlich dem Wohle aller Einwohner in diesem Bundesland dienen, auf die Grundstückseigentümer, – drittens die Gewässerentwicklungs- und -pflegepläne, die letztlich ein völlig praxisfernes Mikromanagement zur Folge haben werden – und auch hier wurden die Kosten sehr eindrucksvoll skizziert, die letztlich nichts anderes außer Bürokratie und eben eine massive Belastung der betroffenen Verbände zur Folge haben werden –, – und das Letzte, ich habe es Ihnen eben zugerufen, das Abwälzen wesentlicher Kosten des Küsten- und Hochwasserschutzes auf eben wenige Schultern. Das heißt, man wälzt hier die Kosten ab auf wenige Menschen im ländlichen Raum, und das Land möchte sich nur noch um die im Zusammenhang bebauten Gebiete kümmern. Hinzu kommt, was Sie eben angesprochen haben als kleine, wirklich nebensächliche Belastung, das Wasserentnahmeentgelt. Da müssen Sie auch nicht auf andere Bundesländer verweisen, dass die auch ihre Landwirte zur Kasse bitten. Sie wissen genau, unsere Betriebe – wir haben das heute Morgen auch gemeinsam in dem Gespräch bei der Fachhochschule aus Güstrow erörtert –, die Betriebe, die haben wirklich hart zu kämpfen gerade mit massiven Kostenbelastungen, mit einbrechenden Preisen. Und da tun eben auch 6 Cent je Kubikmeter Wasser am Ende in der Bilanz dann auch weh. Und hinzu kommen die massiven Restriktionen für die Landnutzer, insbesondere durch die Landwirte, Stichwort: Abstandsregelungen zu Gewässern. Auch hier wieder letztlich praxisferne Regelungen, die nicht dem gerecht werden, was die Landwirtschaft mittlerweile leistet. Da sind Sie vielleicht ein wenig stehengeblieben mit dem, was mittlerweile mit Technik und Innovation möglich ist. Da braucht es dann nicht neue Regelungen und Verbote. Also, sehr geehrte Damen und Herren, das Land zieht sich in relevanten Bereichen der Unterhaltung und des Managements im Bereich von Küstenschutz und Wasserführung in der Landschaft zurück, selbstredend, ohne dabei natürlich für eine Kostenerstattung oder auch Rechtsklarheit zu sorgen, denn entscheidende Rechtsfragen – und das ist hier auch noch gar nicht angesprochen worden, Stichwort: Wasserrechte aus DDR-Zeiten – sind auch in dieser Novelle nicht ausreichend geklärt, sind aber durchaus elementar für das Wassermanagement in der Fläche. Und da sind dann die auch ebenfalls sehr stark kritisierten sportlichen Übergangsfristen des Gesetzes wohl noch das geringste Problem. Hinzu kommt der Übergang von entsprechenden Verantwortlichkeiten für die wasserbauliche Infrastruktur. Ich glaube, wir haben so circa 6.000/7.000 Anlagen im Land, die in Teilen auch massiv sanierungsbedürftig sind. Auch hier ist noch gar nicht wirklich klar, wer ist letztlich in Zukunft für welche Anlage zuständig und wer hat vor allem die Kosten dafür zu tragen. Also ein Gesetz mit sehr vielen Fragezeichen, kurzum, das Land entledigt sich seiner Verantwortung, insbesondere finanzieller Art, und überlässt letztlich den Grundeigentümern im ländlichen Raum, den dünn besiedelten Kommunen und den Landnutzern ein breites Aufgabenspektrum mit hohen finanziellen Belastungen und Risiken. Über das genaue Ausmaß dieser Mehrbelastung lässt man die Betroffenen dann auch noch im Unklaren. Auch das wurde in den Anhörungen sehr deutlich. Transparenz sieht da etwas anders aus. Und dabei betonen natürlich die Verbände, die Kommunen, die Flächeneigentümer – und das soll hier auch noch mal ganz klar herausgehoben werden –, dass sie selbstverständlich den Wasserrückhalt in der Kulturlandschaft als wichtige Aufgabe, auch gesamtgesellschaftlich, ansehen und sich diesem nicht verschließen wollen. Sie erkennen die Notwendigkeit an, in Zeiten sich ändernder Klima- und Wetterbedingungen auf diese auch zu reagieren, so, wie man es eh und je hier getan hat in diesem Land seit Jahrhunderten. Aber es kann eben nicht sein, dass die Sicherung und Umsetzung des Landes- und Landschaftswasserhaushaltes an zufällig betroffene Grundstückseigentümer übergeht, die dann die Kosten tragen müssen für gesamtgesellschaftliche Vorstellungen, und das ohne jeglichen Ausgleich. Wir lehnen diese Novellierung aus den genannten Kritikpunkten heraus daher ab. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Sandy van Baal, fraktionslos)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Diener.
Thomas Diener CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade in der letzten Woche hatten wir oder endete die Grüne Woche in Berlin. Das war übrigens die 100. Grüne Woche und der 25-jährige Geburtstag der Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. (Patrick Dahlemann, SPD: Das war tipptopp.) Also das war vernünftig, da brauchen wir gar nicht drüber zu streiten. (Beifall Patrick Dahlemann, SPD, und Sandy van Baal, fraktionslos) Sicherlich kann man im Anschluss ein bisschen übers Geld reden, aber vom Grundsatz her war es richtig. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und das war ja auch eine tolle Bühne, also nicht nur für unser Land, sondern auch für die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft an der Stelle. (Patrick Dahlemann, SPD: Und das zu Recht.) Und unsere Ministerpräsidentin und Minister haben vollmundig die Unterstützung der Landwirtschaftsunternehmen dort verkündet, was auch vernünftig war, (Heiterkeit und Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und auch die des ländlichen Raumes und natürlich viele, viele Regierungen oder viele Erklärungen der Bundesregierung und der Europäischen Union hier eingefordert. Das konnte man an der Stelle noch nicht mal kritisieren. (Patrick Dahlemann, SPD: Nee?) Heute liegt allerdings ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Das heißt, es geht um den Bereich der Landespolitik, wo genau das Gegenteil der vollmundigen Bekundungen und Forderungen bewirkt wird. Es klang ja eben bei Herrn Stein schon an, die Teilnahme verschiedenster Vereine und Verbände, wo also im Prinzip ja eine Fundamentalkritik aller involvierten Verbände an diesem Entwurf zutage trat. So sagte zum Beispiel Karsten Trunk, der Präsident des Landesbauernverbandes: „Ein Landeswassergesetz in Form des vorliegenden Entwurfes ist eine existenzielle Belastung für den gesamten ländlichen Raum.“ Das zog sich also wie ein roter Faden da durch. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen genau, worum es geht, denn es haben die Nutzerverbände in ihrer Not Anfang Januar sich mit einem Schreiben an jeden Einzelnen von uns gewandt. Also für diejenigen, die vielleicht nicht in der Materie standen, ein solches Verfahren ist nach der Ressortanhörung der Landesregierung und im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren höchst ungewöhnlich und zeigt auch die Notsituation der Verbände, wenn man so etwas macht. Es verdeutlicht, dass Anzuhörende und Interessenverbände sich sowohl im Verfahren der Landesregierung als auch im Verfahren des Landtages nicht ausreichend berücksichtigt fühlten oder fühlen. Oder kurz gesagt, die Ignoranz der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen tritt hier ganz offen zutage. Und glauben Sie doch nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land dies nicht merken! Sie sollen unterm Strich, um das mal zusammenzufassen, stärker belastet werden, ihr Eigentum soll eingeschränkt werden und die Bürokratie soll weiterhin ausgebaut werden. Das, was also alle immer bekräftigen, es soll weniger werden, statt weniger wird es an der Stelle sicherlich mehr. So wird zunächst einmal das Wasserentgelt von 10 Cent pro Kubikmeter auf 20 Cent pro Kubikmeter verdoppelt. Das trifft zunächst sicherlich alle Bürgerinnen und Bürger vielleicht nicht in dem Maße, weil sie nicht so viel Wasser verbrauchen wie große andere Betriebe. Es trifft aber vor allem die landwirtschaftliche Tierhaltung an der Stelle, denn dort ist es keine Preisfrage, Tiere müssen trinken und auch jedenfalls Felder müssen bewässert werden. Da ist also die Frage des Preises nachrangig. Das ist also nur ein Preisvergleich, den wir hier anstellen, und das ist natürlich sehr viel stärker dann zu wichten als im kleinen Haushalt, wo die Verbrauchsmenge deutlich geringer ist. Dann kommen wir natürlich auch zur Nutzung des Eigentums im Bereich der Gewässerrandstreifen, und durch Gewässerentwicklungsmaßnahmen soll noch stärker eingeschränkt werden. Dort sind die wendende Bodenverarbeitung und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemittel in Gewässerrandstreifen gänzlich untersagt. Und da stellt sich natürlich schon die Frage, warum nehmen wir 5 Meter, nicht 4, nicht 7, nicht 3, nicht 24 oder 36, wie eine Spritzenbreite zum Beispiel wäre. Also es ist auch, diese 5 Meter sind schon ein Stück weit willkürlich. Und die Landesregierung geht mit diesen Vorgaben über das Bundes- und EU-Recht hinaus. Es gibt da schon andere Richtlinien, insbesondere im Bereich des EU-Förderrechtes, die das klar abgrenzen. Und es gibt hier keine klaren Regelungen für einen Ausgleich der Eigentumseinschränkungen oder Nutzungseinschränkungen in diesem Gesetz. Das heißt, es wird von öffentlichen Gütern gesprochen, aber es gibt kein öffentliches Geld hierfür. Das ist natürlich schon schwierig an der Stelle. Diese Maßnahmen sind daher unverhältnismäßig und schränken die Bewirtschaftungsrechte und das Eigentum an der Stelle künstlich ein. Und woher soll das Geld anschließend kommen – wenn man denn ausgleichen wollte –, das für Renaturierung und Wiedervernässung oder andere Spielwiesen an der Stelle ausgegeben wird? Erhebliche Bedenken, das klang auch schon an, ergeben sich aus der Umwidmung von Gewässern und Anlagen erster Ordnung, die aktuell in der Bewirtschaftung des Landes liegen, in die zweite Ordnung, also in die Bewirtschaftung durch die Kommunen. Das ist vielen vielleicht nicht so ganz klar, die Kommunen geben die Wirtschaft einmal an die Wasser- und Bodenverbände, die machen ihre Gebührensätze, und die Kommunen machen dann die Gebührensätze für die einzelnen Eigentümer. Jeder kriegt normalerweise dort als Eigentümer einen Bescheid. Wir reden hier über Größenordnungen im Bereich der Wiedervernässung von 20 bis 250 Euro. Wir haben das in der letzten Landtagssitzung schon mal erörtert. Und diese willkürliche Festsetzung zwischen den Gewässern erster und zweiter Ordnung wird nicht erläutert und wird einer rechtlichen Prüfung im Ernstfall kaum standhalten. Das ist ja auch wieder normalerweise so, dass man das in ein Gesetz schreiben müsste, angelehnt oder angedeutet ist eine Verordnung, die sozusagen ohne Durchlauf durch den Landtag dann passieren wird. Das wird also einzelne Kommunen und einzelne Regionen schon in einzelne Schwierigkeiten bringen. Die betreffenden Wasser- und Bodenverbände wissen aktuell nicht, welche wasserwirtschaftlichen Anlagen dort übergeben werden sollen an sie und wie diese gesteuert werden. Das heißt, es fehlt auch ein wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept. Infolgedessen ist auch eine Kostenkalkulation für den Betrieb dieser Anlagen unmöglich. Das heißt, es ist ein erhebliches Kostenrisiko sowohl für die Kommunen als insbesondere auch für die Grundstückseigentümer. Und ähnlich verhält sich das Ganze auch im Hochwasserschutz, ist ja mit Anlagen erster Ordnung an der Ostsee nicht zu trennen. Das betrifft aber auch durchaus Gewässer erster Ordnung, wie zum Beispiel die Peene oder die Elbe. Hier war ja zunächst einmal vorgesehen, dass Gebiete, die nach 1992 bebaut worden sind, gegebenenfalls Überflutungen anheimgestellt werden sollten, was so ein bisschen in die Richtung geht, Wiedervernässung, Renaturierung mit dem vielleicht irgendwann mal folgenden Klimaverträglichkeitsgesetz, dass man das mit der Stelle schon abgeräumt hat. Vorhin war eben gesagt worden, das Ganze ist geändert worden auf, ich glaube, 2013 als Stichtagsjahr, also eine rückwärtige Festlegung und letzten Endes eine willkürliche Festlegung. 2013 ist nicht anders zu begründen als das Jahr 1992 an der Stelle. Also für alle diejenigen, die dort in diesen Gebieten wohnen, zukünftig viel Spaß! Da sollen landeseigene Schöpfwerke der Gewässer erster Ordnung in die Zuständigkeit und die Finanzverordnung der Gemeinden übertragen werden. Wir haben ja verschiedentlich schon über finanzielle Möglichkeiten der Gemeinden, Schrägstrich auch anschließend der Landkreise gehört, auch über freiwillige Maßnahmen und viele, viele Dinge mehr. Bisher wurden die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung dieser Anlagen durch das Land getragen. Dies wird zukünftig den Kommunen auf die Füße fallen, letzten Endes dann am Ende den Grundstückseigentümern. Es ist überhaupt nicht vorhersehbar, wie es läuft. Ich kann an der Stelle kurz einflechten, es gibt einen Änderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion, der darauf abzielt, unter anderem Gewässer erster Ordnung mit in die Kalkulation der Wasser- und Bodenverbände aufzunehmen, das heißt, diese Flächen teilweise mit zu veranschlagen, das macht es noch teurer. Das ist nicht ganz klar, wie es funktionieren soll. Ich darf an der Stelle aber auch ankündigen, dass wir den Änderungsantrag der SPD als Verschlimmbesserungsantrag in einzelnen Punkten sehen und infolgedessen, weil wir dem Gesamtkonzept nicht zustimmen können, auch dem Änderungsantrag nicht zustimmen können. Damit würden also, wie gesagt, Aufgaben verlagert und Kosten in andere Bereiche verlagert, ohne zu kompensieren. Das hat auch was, letzten Endes hätte das was mit Konnexität zu tun, Aufgabenverlagerung, da müssen die Mittel mitkommen. All das, meine Damen und Herren, ist realitätsfern und abgehoben. Aber das i-Tüpfelchen auf dem Gesetzentwurf sind die Dokumentations- und Meldepflichten. Hochwasserschutz- und Sturmflutabwehrpläne, Grundwasserstandsmeldungen, Meldungen bei Erdaufschluss und so weiter binden Personal und Kosten. Mit ihnen wird zusätzlich Bürokratie aufgebaut, Ressourcen gebunden und es gibt keinen nachweisbaren Mehrwert. Das heißt, das wenige Personal, das wir haben, säße besser auf dem Bagger oder auf dem Schlepper am Krauten. Aber wenn wir die noch abziehen sollen zum Pläneschreiben, dann wird es also wirklich grottig. Der vorliegende Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren, bedarf einer dringenden und umfassenden Überarbeitung. Im Grunde genommen ist ein völliges Rebooting an der Stelle erforderlich. Man kann hier also nicht viel verbessern. Es geht hier um Einschränkungen des Eigentums, Ausbau der Bürokratie und neue Belastungen für die Bürger unseres Landes. Und diese müssen dringend revidiert werden. An sich steht das konträr zu den Zielstellungen, die wir in vielen anderen Lebensbereichen hier ständig auch haben. Der Gesetzentwurf ist nicht hinreichend konkret, es mangelt an einer ausreichenden Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen, die mit der Umsetzung verbundenen Kosten werden nicht aufgezeigt und die Kommunen einseitig belastet. Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht außerdem nicht verfassungskonform, da er in wesentliche Bereiche des Eigentumsrechtes eingreift. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Zu den Änderungsanträgen der SPD hatte ich schon ausgeführt, es gibt auch Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diesen Änderungsantrag lehnen wir in allen Punkten ab. Und auch den Entschließungsantrag, der als zweiter Antrag ist, den müssen wir leider auch ablehnen, weil er dieses Gesetz in allen Punkten noch verschlechtert. Wenn man also das charakterisieren sollte, normal muss dieses Gesetz in den Karton, auf dem draufsteht: Braucht kein Mensch! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thore Stein, AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Gemurmel insgesamt doch recht heftig ist und das Hintergrundgeräusch auch sehr störend. Wenn es also dringenden Gesprächsbedarf gibt, dann bitte nicht hier im Plenarsaal! Das ist für die Redner belastend, das ist auch für diejenigen, die zuhören wollen, belastend. Ich rufe auf für die Fraktion Die Linke den Abgeordneten Herrn Bruhn.
Dirk Bruhn Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung die Neuregelung des Landeswasserrechts. Für meine Fraktion ist klar, dieses Gesetz ist ein Meilenstein für Mecklenburg-Vorpommern. Es setzt zentrale Zusagen des Koalitionsvertrages um, stärkt den Vorrang des Trinkwasserschutzes, fördert den Wasserrückhalt in der Fläche und verankert wirksame Gewässerrandstreifen. Deshalb wird Die Linke diesem Gesetzentwurf ausdrücklich zustimmen. Bereits in der Ersten Lesung haben wir betont, sauberes Trinkwasser, widerstandsfähige Gewässer und ein moderner Küstenschutz fallen nicht vom Himmel, sie sind Ergebnis politischer Verantwortung. Die Novelle bringt den Schutz des Wassers in unserem Land auf den Stand der Zeit, sie stärkt die Sicherung der Trinkwasserversorgung, begrenzt und kontrolliert Entnahmen und stellt die Weichen für Wasserrückhalt, naturnahe Gewässerentwicklung und Moorschutz – allesamt zentrale Antworten auf Dürreperioden, Starkregen und steigende Meeresspiegel. Herzstück der Novelle ist der klarere Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung. In der Anhörung hat der Verband der Energie- und Wasserwirtschaft diesen Punkt nachdrücklich unterstrichen und eine eindeutige Priorisierung gegenüber konkurrierenden Nutzungen gefordert. Genau dafür sorgt der Gesetzentwurf, indem er Konflikte früh adressiert und die Vorsorge stärkt bis hin zu Vorkaufsrechten zugunsten der Trinkwasserversorgung, wo das sinnvoll ist. Das ist Daseinsvorsorge im besten Sinne. Zugleich bleibt der Entwurf rechtlich sauber. Fragen der Zuständigkeit in Not- und Krisenfällen wurden im Ausschuss mit Blick auf das Bundesrecht erörtert. Die Landesregierung bewegt sich im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen. Das Justizministerium hat verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt, einschließlich der umstrittenen Verordnungsermächtigung. Die öffentliche Anhörung hat klar gezeigt, ohne deutlich mehr Wasserrückhalt werden wir der Klimakrise nicht standhalten. Greifwald Moor Centrum, DBU Naturerbe und andere Sachverständige haben präzise dargelegt, wie sehr gesenkte Grundwasserstände, entwässerte Moore und ausgetrocknete Landschaften uns verwundbar machen und wo Verfahren heute noch haken. Der Entwurf setzt hier an, er stärkt den Vorrang des Rückhalts, erhöht Priorisierung zwischen Durchgängigkeit und Rückhalt und justiert Pflichten und Instrumente so, dass Maßnahmen schneller und zielgenauer umgesetzt werden können. Im Ergebnis der Ausschussberatungen wurde Paragraf 12 ausdrücklich um Wasserrückhalt ergänzt. Es wurden Klarstellungen zur Abwägung zwischen Durchgängigkeit und Rückhalt vorgenommen. Das war mir persönlich besonders wichtig. Ebenso wird die Pflicht zur Erstellung von Gewässerentwicklungs- und Pflegeplänen praxistauglich an die bestehenden Wasserrahmenrichtlinien-Planungsinstrumente angebunden, um Bürokratie zu begrenzen und Wirkung zu erhöhen. Und endlich wurde der Moorschutz im Wasserrecht verankert. Moore sind Wasser-, Natur- und Klimaschutz in einem. Sie speichern Wasser, mindern Hochwasserspitzen und binden enorme Mengen an CO . In der Anhörung wurde 2 deutlich, dass wir Zielkonflikte insbesondere zwischen Durchgängigkeitspflichten und Rückhalt entschlossen auflösen müssen. Der Gesetzentwurf schafft hierfür eine belastbare Grundlage. Flankierend hat der Ausschuss Vorschläge beraten, die den Moorschutz als Ziel der Gewässerbewirtschaftung noch stärker erfassen. Nicht alles davon fand eine Mehrheit, aber die gefundenen Kompromisse priorisieren den Landschaftswasserhaushalt dort, wo die Wasserrahmenrichtlinienziele nicht entgegenstehen. Das ist für den praktischen Moorschutz ein echter Fortschritt. Die Linke steht für diesen Kurs. Wir wollen Verfahren entschlacken, Zuständigkeiten klären und Wiedervernässungen erleichtern, mit Augenmaß, rechtsfest und im Dialog mit den Betroffenen. Die Einführung verbindlicher Gewässerrandstreifen ist ein Kernanliegen der Koalition. Sie sind Filter, Puffer und Lebensraum zugleich. Der Entwurf stellt klar, entlang der Gewässer gibt es zukünftig einen Schutzgürtel mit Verboten für Pflanzenschutz und Düngemittel sowie tief wendende Bodenbearbeitung. Behörden können diesen Streifen an sensiblen Abschnitten erweitern. Das reduziert Stoffeinträge, verbessert die Gewässerökologie und stärkt den Grundwasserschutz. Ja, das ist ein Eingriff, aber ein verhältnismäßiger, fachlich untermauert und längst überfällig. Allerdings hätten wir uns hier mehr vorstellen können, zum Beispiel eine Erweiterung auf zehn Meter Breite. In der Anhörung wurde von landwirtschaftlicher Seite eine Doppelregulierung kritisiert. Wir haben zugehört und deutlich gemacht, die landesrechtliche Regelung ergänzt Bundesvorgaben gezielt dort, wo unsere Gewässer es brauchen. Sie schafft Rechtssicherheit, stärkt Vollzug und wirkt genau an der Quelle der Einträge. Davon profitieren am Ende alle: Landwirtschaft, Kommunen, Versorger und Natur. Sie werden auch die Kehrpflicht praxistauglich gestalten. Statt flächendeckender Pflicht wird passgenau an Wasserrahmenrichtlinienpläne und Maßnahmenprogramme angeknüpft. Das begrenzt Aufwand, erhöht Nutzen und schafft Rechtssicherheit für Unterhaltungsverbände. Und wir werden die Stichtagslogik beim Küstenschutz aktualisieren. Der veraltete Stichtag 1992 wird durch den 22. Dezember 2013 ersetzt, dem Veröffentlichungsdatum der Hochwassergefahren- und -risikokarten, also auf keinen Fall willkürlich. Das trägt der neueren Erkenntnislage und Planungspraxis Rechnung. All das zeigt für mich, das Parlament hat zugehört, abgewogen und den Gesetzentwurf nachgeschärft. Zur Kritik am Wasserentnahmeentgelt, ja, die Erhöhung ist anspruchsvoll, aber sie setzt Anreize zum sparsamen Umgang mit Wasser und finanziert die wachsenden Investitionen in eine robuste Wasserinfrastruktur. Wir teilen zugleich die Erwartung aus der Anhörung, einen spürbaren Teil der Mittel zweckgerecht für vorbeugenden Grundwasserschutz und Kooperation mit der Landwirtschaft einzusetzen. Für uns auch wichtig sind Vorkaufsrechte des Landes in Trinkwasserschutzgebieten. Diese Instrumente helfen, Zielkonflikte zu lösen. Ohne Flächenzugang bleiben viele Schutzkonzepte Papier. Darum ist es richtig, hier rechtssichere Wege zu eröffnen, und das mit Augenmaß und im Benehmen mit den Betroffenen. Wir führen einen Küsten- und Hochwasserschutz ein, der mit der Küste mitwandert. Der Entwurf bekennt sich ausdrücklich zur Landesverantwortung für den Schutz im Zusammenhang bebauter Siedlungsbereiche. Das ist elementar für Menschenleben und Sachwerte. Gleichzeitig schafft er die Möglichkeit, Küstenrückgangsgebiete auszuweisen, also Küstendynamik zuzulassen und Schutzanlagen bei Bedarf zurückzuverlegen. Das ist moderner, naturverträglicher Küstenschutz im Sinne der Koalitionsziele. Die im Anschluss beschlossenen Präzisierungen, etwa zu den Sandaufspülungen und zur Stichtagsfrage, erhöhen die Planungs- und Rechtssicherheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Mecklenburg-Vorpommern ist ein Wasserland. Unser Wasser ist Lebensgrundlage, Wirtschafts- und Erholungsfaktor, Heimat. Mit dieser Novelle machen wir unser Land widerstandsfähiger gegen die Klimakrise, sichern die öffentliche Trinkwasserversorgung, halten Wasser in der Fläche zurück, schützen unsere Moore und reduzieren Schadstoffeinträge, alles auf einer rechtssicheren, praxistauglichen Grundlage. Die Linke stimmt dem Gesetzentwurf ausdrücklich zu – für sauberes Trinkwasser, für stärkere Gewässer, für sicheren Küstenschutz und für die Zukunft des Landes. Zum Schluss möchte ich noch eingehen auf AfD und CDU. Man kann mitnichten sagen, dass die Kosten vom Land getragen werden Richtung Eigentümer/Kommunen. Wir alle wissen, dass durch den Klimawandel die Ausgaben für den Küstenschutz enorm steigen werden. Das Gesetz ist für mich ein Einklang, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) was wir zukünftig handhaben und händeln können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen es alle, Mecklenburg-Vorpommern ist ein wasserreiches Bundesland. Seen, Flüsse, Küstengewässer und Moore prägen unsere Landschaft. Wasser ist hier nicht nur ein Standortfaktor, sondern Teil unserer Identität. Doch auch in einem wasserreichen Land geraten unsere Gewässer zunehmend unter Druck. Trockene Sommer, sinkende Wasserstände in Seen und Flüssen und der Verlust von Grundwasserreserven zeigen, dass unser Wasserkreislauf sich bereits durch Übernutzung und Klimaveränderungen verändert hat und durch den Klimawandel sich weiter verändern wird. International wird ausweislich eines kürzlich veröffentlichten Berichts der Vereinten Nationen gar vor einem weltweiten Wasserbankrott gewarnt. Wir tragen die Verantwortung, jetzt entscheidend zu handeln, damit wir unser Wasser vorausschauend, resilient und zukunftssicher bewirtschaften können. Dafür brauchen wir mehr Wasserrückhalt als Schutz vor Dürre, einen besseren Hochwasserschutz, natürlichen Klimaschutz durch Wiedervernässung unserer Moore und eine dauerhaft gute Wasserqualität, die uns gesundes Trinkwasser erhält. Insofern stimme ich der Landesregierung ausdrücklich zu, ja, wir brauchen dringend ein neues, zeitgemäßes Landeswassergesetz. Und ich sehe auch Fortschritte im vorliegenden Gesetzentwurf: Erstens wird die Klimaanpassung als Grundsatz der Wasserwirtschaft verankert und der Wasserrückhalt erstmals ausdrücklich als Ziel der Gewässerbewirtschaftung benannt. Zweitens wird die Wasserentnahme auch in der Landwirtschaft stärker bepreist, was wasserschonendes Wirtschaften belohnt. Und drittens wird die Gewässerentwicklung stärker in den Blick genommen. Das sind Schritte in die richtige Richtung, aber angesichts unserer großen Herausforderungen bleiben diese Schritte leider viel zu klein, zaghaft und mutlos. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es reicht nicht aus, sich nur an den Klimawandel anzupassen, sondern dessen teilweise verheerenden Folgen präventiv zuvorzukommen. Wir sollten beispielsweise unseren einzigartigen Moorreichtum aktiv für den Klimaschutz einsetzen. Aktuell verursachen unsere entwässerten Moore rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen. Ich bin mir sicher – das weiß der Landwirtschaftsminister, und hat es selbst hier schon oft gesagt, und das Greifswalder Moor Centrum sagt es auch –, mit unserer konsequenten Wiedervernässung könnten sie zu unserem wichtigsten natürlichen CO -Senken werden. Doch ausgerechnet hier bleibt 2 der Gesetzentwurf nahezu blank. Eine weitgehende Wiedervernässung der Moorböden bis 2045, wie wir es anstreben, ist mit diesem Rechtsrahmen weder planbar noch rechtssicher erreichbar. Wir Bündnisgrüne beantragen daher in unserem Änderungsantrag Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes und die Wasserrückhaltung auf Moorstandorten ausdrücklich als Ziele der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung und von öffentlichem Interesse zu ergänzen, und zwar in Paragraf 12 Absatz 4. Wir müssen gemeinsam einen echten Paradigmenwechsel schaffen – weg von einer Wasserwirtschaft, die jahrzehntelang auf schnelle Entwässerung ausgelegt war, hin zu einer Wasserbewirtschaftung, die den Wasserrückhalt klar in den Mittelpunkt stellt. Dazu braucht es klare Vorgaben zur Reduzierung der Entwässerung. Die fehlen aus unserer Sicht. Es ist richtig, dass der Gesetzentwurf sowohl Wasserrückhalt als auch Wasserdurchlässigkeit als Ziele benennt. In der Praxis kann es hier allerdings zu Zielkonflikten kommen. Damit diejenigen, die das Gesetz umsetzen, also Wasser- und Bodenverbände und Kommunen, damit rechtssicher arbeiten können, braucht es klare Prioritäten. Deshalb beantragen wir, Paragraf 22 so zu ändern, dass im Zweifel der Wasserrückhalt Vorrang erhält. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Wasserqualität. Um unsere Versorgung in der Zukunft zu sichern, müssen wir nicht nur mehr Wasser in unserer Landschaft halten, wir sind auch angewiesen auf gesundes, sauberes Wasser. Doch der Zustand unseres Grundwassers verschlechtert sich zunehmend. Auswaschungen von Schadstoffen aus der Landschaft tragen zu steigenden Belastungen des Wassers bei. Hier müssen wir uns auf einen besseren Schutz einigen. Wenn wir diese Probleme jetzt nicht angehen, werden sie uns später teuer zu stehen kommen, durch aufwendige Trinkwasseraufbereitung oder lange Transportwege von Trinkwasser. Darum brauchen wir Gewässerrandstreifen, die diesbezüglich ihren Zweck tatsächlich erfüllen. Fünf Meter reichen uns nachweislich nicht aus, deshalb legt unser Änderungsantrag einen Gewässerrandstreifen von zehn Metern im Außenbereich fest, in denen tiefe Bodenbearbeitung sowie der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln untersagt sind, mit Spielraum für die betroffenen Gemeinden, diesen nach ihren jeweiligen Begebenheiten zu vergrößern oder auch zu verkleinern, also Variabilität. Neue Herausforderungen brauchen neue Herangehensweisen. Um neue Gewässerunterhaltungsmodelle und eine moderne funktionale Selbstverwaltung erproben zu können, schlagen wir in unserem Änderungsantrag für den Paragraf 24a eine Experimentierklausel vor. Sie erleichtert zeitlich begrenzte, lokale Ausnahmen für die Wasserwirtschaft, um neue Modelle ausprobieren zu können. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zum Küsten- und Hochwasserschutz ist zu sagen, die geplante Übertragung von Küstenschutzanlagen auf die Wasser- und Bodenverbände birgt erhebliche finanzielle Risiken für die Kommunen. Der Gesetzentwurf bleibt hier auffallend unklar. Fest steht lediglich, dass Anlagen, die bislang vom Land unterhalten wurden, künftig beitragspflichtig werden sollen, ausdrücklich auch für Gemeinden. Wie diese Mehrkosten verteilt werden sollen, bleibt offen. Aus kommunaler Sicht ist das eine Verlagerung von Verantwortung ohne gesicherte Finanzierung. Viele Akteure haben im Verfahren den Eindruck geäußert, dass es hier vor allem um eine Entlastung des Landeshaushaltes zulasten der Kommunen geht. Das wäre nicht zukunftsfähig und auch nicht fair. Hier braucht es offensichtlich Nachbesserungen und Klarstellungen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir hatten im Ausschuss einen intensiven, sachlichen und konstruktiven Austausch mit Verbänden, Kommunen, Wissenschaft und Fachpraxis. Viele dieser Akteure standen bereits im Vorfeld im engen Austausch mit dem Ministerium. Wir bringen noch einen Änderungsantrag und Entschließungsantrag ein. Darin fordern wir die Landesregierung auf, bis zum 31. März einen eigenständigen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Moorschutz und Wasserrückhaltregelungen gezielt im Wasserrecht ergänzt werden. Zum heutigen vorgelegten Gesetzentwurf können wir uns nur enthalten, nicht, weil er falsch ist, sondern weil er aus unserer Sicht unvollständig ist. Ich bin fest davon überzeugt, das kann und darf nicht alles gewesen sein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Dr. Rahm-Präger.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich bin wirklich froh und auch erleichtert, dass wir heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Landeswasserrechtes in der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung haben. Ein Mammutprojekt, denn dieses Gesetz dient nicht nur dem Schutz und der Sicherung unseres Trinkwassers, wir müssen auf die veränderten klimatischen Bedingungen reagieren, auf den Verlust des Grundwassers, auf die Notwendigkeit, unsere Umwelt als unsere Lebensgrundlage besser zu schützen, und wir müssen uns wappnen gegen höhere und damit kraftvollere Sturmfluten und Flusshochwasserereignisse. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mit der Sicherheit unseres Trinkwassers beginnen. Die weltweite Überwachung der Wasservorräte erfolgt seit dem Jahr 2002 durch das Satellitenpaar GRACE. Durch Messungen des Schwerefeldes der Erde können Veränderungen des Wassers in der Erdkruste ermittelt werden. Deutschland hat seit Beginn dieser Überwachung 48 Milliarden Kubikmeter Wasser verloren, das entspricht der Wassermenge des Bodensees. Auch in Mecklenburg-Vorpommern schwinden die Wasservorräte kontinuierlich. Verantwortlich dafür sind die veränderte Verteilung von Niederschlägen und die Entwässerung der Flächen. 61 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Mecklenburg-Vorpommern werden künstlich entwässert, das sind rund 850.000 Hektar. Schnelle Entwässerung führt dazu, dass weniger Grundwasser neu gebildet werden kann, und der schnelle Abfluss begünstigt hohe Nitratgehalte in den Oberflächengewässern. Viele unserer Fließgewässer entspringen einem Entwässerungsrohr oder wurden für diese Aufgaben künstlich angelegt. Und ich muss kurz auf den Gewässerrandstreifen eingehen. Das hatte ich hier eigentlich gar nicht vor, aber Herr Stein und Herr Diener haben mir das sozusagen, oder uns, ins Poesiealbum geschrieben. Der 5-Meter-Gewässerrandstreifen ist das Minimum, was man regeln muss. Wir kommen von sieben Metern, wir hatten in Mecklenburg-Vorpommern sieben Meter Gewässerrandstreifen verpflichtend. Dann, im guten Glauben – das ist genau das, was Sie sagen, Herr Stein –, dass die technischen Entwicklungen dazu führen würden, dass wir das nicht mehr brauchen, die präzise Landwirtschaft dazu führen würde, dass wir das vielleicht gar nicht mehr brauchen, sondern im Prinzip die Gewässer so schützen können durch diesen Einsatz der Technik, das hat sich nicht bewahrheitet, das hat nicht funktioniert. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und aus diesem Grund müssen wir wieder zurück zu diesem Gewässerrandstreifen. Das ist einfach eine Notwendigkeit. Und wenn ich mir andere Bundesländer angucke, es gibt sechs Bundesländer in Deutschland, die haben einen verpflichtenden Gewässerrandstreifen von zehn Metern, unter anderem Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Und ich sage es mal so, da liegen wir mit den fünf Metern, kommen wir, versuchen wir auch genau den Landwirten noch sehr entgegenzukommen. Also da gibt es auch durchaus andere Stimmen, das wissen Sie selber, Sie waren bei der Anhörung, die von uns sogar 15 Meter oder 20 Meter gerne gehabt hätten. Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern so gut wie keine natürlichen Quellen mehr. Moore, Sümpfe, Auenwälder sind grundwasserabhängige Landökosysteme und drohen, irreversibel zu verschwinden, wenn der Grundwasserspiegel weiter sinkt. Und vielleicht etwas, was Ihnen allen geläufig sein dürfte. Wir haben hier bei Schwerin, in der Nähe von Ludwigslust eine Sanddornplantage gehabt, und alle haben sich den Kopf zerbrochen über das Sterben des Sanddorns. Der Sanddorn ist ein Pfahlwurzler, und genau wie die Rose oder der Wein ernährt er sich in trockenen Perioden von diesem Grundwasserstand. Wenn aber der Grundwasserpegel zu schnell sinkt, dann hat auch ein Sanddorn keine Chance mehr zu überleben. Und genau das haben wir hier vor unserer Haustür gesehen. Dieser Umgang mit dem Landschaftswasserhaushalt hat viele Jahre in den norddeutschen Bundesländern und auch bei uns zu guten Ernteerträgen geführt, war aber schon immer anfällig für witterungsbedingte Extreme. Diese werden mit fortschreitendem Klimawandel an Häufigkeit und Dauer zunehmen. Schneller Wasserabfluss, steigende Temperaturen und hohe Verdunstungsraten in Verbindung mit wasserzehrenden Kulturen führen zu abnehmenden Wasservorräten und zu zunehmender Dürre, die dann zum Teil auch durch künstliche Bewässerung ausgeglichen werden muss, um überhaupt noch Erträge zu sichern. Der Wasserverbrauch in der Land- und Forstwirtschaft und in der Fischerei ist in den letzten zwölf Jahren von 3,8 Millionen Kubikmeter Wasser auf 50,2 Millionen Kubikmeter Wasser angestiegen. Zur Einordnung, das sind trotzdem nur 28 Prozent des Gesamtverbrauches in Mecklenburg-Vorpommern, das muss hier unbedingt dazugesagt werden. Der größte Teil des Wasserverbrauches liegt bei den öffentlichen Wasserversorgern mit 55 Prozent, und das sind natürlich unsere privaten Haushalte mit ihrem Wasserverbrauch. Das, meine Damen und Herren, war ein kurzer Exkurs, um deutlich zu machen, wie wichtig es ist, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Alle Verbraucher müssen an den Aufwendungen zum Schutz der Ressource Wasser beteiligt werden. Das betrifft die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Wasseruhr genauso wie die Unternehmen in unserem Land und die landwirtschaftlichen Betriebe. Und vielleicht, um hier noch einmal eine Zahl zu nennen, für die Haushalte, für die privaten Haushalte ist es eine Größenordnung von 15 Euro im Jahr für einen vierköpfigen Haushalt, was das ausmacht. Diese Zahl muss hier vielleicht unbedingt noch einmal genannt werden. Und wenn es um die Tierhaltung geht, dann geht es hier um 3,40 Euro für eine Kuh, die trinkt im Schnitt 60 oder säuft 60 bis 80 Liter am Tag, es sind 3,40 Euro im Jahr für das Tränken des Rindes. Vielleicht das noch einmal am Rand. Wir müssen alles dafür tun, um unser Trinkwasser für uns und für kommende Generationen zu schützen. Wir müssen das Wasser länger in der Fläche halten, um gegen Dürreperioden besser gewappnet zu sein. Und die Grundwasserneubildung müssen wir ermöglichen. Als Küstenland müssen wir uns gegen Sturmfluten bei steigendem Meeresspiegel wappnen und als Land mit den Urstromtälern zweier großer Flüsse gegen die Flut aus dem Binnenland. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf zur Neuregelung des Landeswasserrechtes wird den Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte gerecht. Er berücksichtigt den Anstieg des Meeresspiegels und sichert den zusammenhängend bebauten Gebieten an unserer Küste und den Überflutungsregionen an den Flüssen den Schutz zu. Er beteiligt alle Nutzer der wertvollen Ressource Wasser an den Kosten zum Schutz dieser Ressource. Wir haben uns intensiv mit dem Gesetzentwurf, mit den Stellungnahmen der betroffenen Institutionen und Verbände und mit den Argumenten im Ausschuss auseinandergesetzt. Im Ergebnis der Anhörung haben wir 16 Änderungsanträge eingebracht, zu denen ich kurz ein paar Worte sagen möchte, natürlich nicht zu allen. Wasserrückhalt in der Fläche und die Durchlässigkeit der Fließgewässer war ein wichtiges Thema. An dieser Stelle war es uns wichtig, den Argumenten des Greifswalder Moor Centrums, der Ostseestiftung und der Deutschen Umweltstiftung zu folgen und den Wasserrückhalt in der Fläche zu stärken, und dies ist uns mit der Änderung und Ergänzung in Paragraf 12 gelungen. Hier haben wir folgenden Passus in einem neuen Absatz 3 ergänzt: „Auf die Herstellung der Durchlässigkeit soll an künstlichen und an erheblich veränderten Gewässern sowie an Fließgewässern, deren Einzugsgebiet weniger als 10 Quadratkilometer beträgt, verzichtet werden, wenn dies zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts notwendig ist“ und, ich kürze ab, keine anderen Ziele entgegenstehen. Die Gewässerentwicklungs- und Gewässerpflegepläne – Herr Stein und Herr Diener, das ist auch der Stand noch vor unserer letzten Ausschusssitzung –, wir haben im Ausschuss diese Änderungen beschlossen, und wir haben beschlossen, dass genau diese Entwicklungspläne und Pflegepläne eben nicht mehr verpflichtend sind. Es waren 31.000 Kilometer – das haben uns die Wasser- und Bodenverbände, Herr Tiedtke, vorgetragen – geplant, also für alle Gewässerstrecken dieses Landes. Und in einem guten Diskussionsprozess haben wir den Paragrafen 24 entsprechend neu gefasst, sodass Gewässerpflege- und Entwicklungspläne nur noch dort zu erstellen sind, wo sie entsprechend des Wasserhaushaltsgesetzes notwendig sind. Und das sind aktuell weniger, weniger als 4.000 Kilometer. Auf den dringenden Appell seitens unserer Trinkwasserversorger, der öffentlichen Wasserversorgung deutlich den Vorrang einzuräumen, sind wir mit der Änderung im Paragrafen 32 nachgekommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein wunder Punkt in der Anhörung wurde vom Bauernverband und den Familienbetrieben Land und Forst vorgetragen. Dieser betraf die Regelungen zum Vorkaufsrecht von Flächen durch die Trinkwasserversorger. In dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung wird dem Paragrafen 37 Absatz 6 Satz 4 eine Ergänzung angefügt, die das Vorkaufsrecht definiert, wie es auch bei anderen Vorkaufsrechten üblich ist. Und, Herr Diener, was Sie hier eingebracht haben in unserem Änderungsantrag, dass wir jetzt die Flächen- oder die Wasser- und Bodenverbände oder die Flächeneigentümer noch mehr belasten mit dem Paragrafen 3 Absatz 2 Satz 2, das ist nicht richtig. Es ist nur eine klare Regelung, damit geklärt ist, was eigentlich völlig klar ist, dass auch genau die Flächen in diesen Einzugsgebieten natürlich davon profitieren und dass auch sie mit belastet werden, dass es nicht nur die Flächen sind, die direkt im Einzugsgebiet der Wasser- und Bodenverbände sind. Das wäre ungerecht. Es geht hier nur um eine Klarstellung an dieser Stelle. Für den Küsten- und Hochwasserschutz der im Zusammenhang bebauten Gebiete haben wir den vorgesehenen Stichtag geändert, das wurde hier schon gesagt. Die Erläuterung habe ich auch in meinem Bericht dazu schon gegeben. Und mindestens genauso wichtig sind die Änderungen im Paragrafen 44 für den konkreten Küstenschutz, denn Sandaufspülungen werden jetzt den Küstenschutzanlagen gleichgestellt. In dem zusätzlich eingeführten Punkt 16 wird deutlich, dass wir die Sandaufspülungen zum Ausgleich einer negativen Materialbilanz benötigen. Um die Brisanz zu verdeutlichen: Für den Küstenschutz werden jährlich circa 500.000 Kubikmeter Sand aufgespült. Die Kosten dafür belaufen sich auf jährlich circa 5 Millionen Euro. Der Anstieg des Meeresspiegels wird zu heftigeren Sturmflutereignissen in den kommenden Jahrzehnten führen. Trotzdem wird es technisch möglich sein, neben den anderen Küstenschutzmaßnahmen durch Sandaufspülungen die zusammenhängend bebauten Gebiete zu schützen. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass die Schürfrechte an entsprechenden Sandvorkommen der Ostsee im öffentlichen Interesse gesichert werden. Vielleicht noch einmal eine kurze Ergänzung zu dem Beitrag von Herrn Diener. Hochwasser- und Sturmabwehrpläne sind schon vor der zweiten Kabinettsbefassung aus diesem Gesetzentwurf rausgeflogen. Sie hängen also wirklich Monate hinterher. Da sollten Sie sich vielleicht den aktuellen Entwurf durchlesen und die Entschließung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, kein Landesgesetz rettet die Welt, aber dieses Gesetz ist elementar für die kommenden Generationen in unserem Land. Es sichert unsere Städte und Dörfer …
Beate Schlupp
Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist abgeschlossen.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
… in Überflutungsgebieten. Und es schützt unser wichtiges Nahrungsmittel, sauberes Wasser. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Wulff von der Gruppe der FDP. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.)
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpommern ist ein Küstenland, das haben wir hier alle entsprechend mitbekommen. Und es ist halt für viele Gäste malerisch, ein schöner Urlaub, für uns ist das durchaus eine sicherheitspolitische Daueraufgabe. Deswegen bin ich für diesen Tagesordnungspunkt gerade auch ganz dankbar, denn es ist eine schöne Überleitung zu dem, was wir hiernach noch haben werden zum Thema Katastrophenschutz, denn Wasser ist nicht nur schön und zum Baden da, sondern es ist wichtig für unsere Gesundheit. Wasser ist Leben, um das mit den Worten des Ministers zu sagen, aber Wasser kann eben auch genauso gefährlich sein, und deswegen unterhalten wir uns hier auch über das ganze Thema Hochwasser- und Küstenschutz. Das Landeswasserrecht zu modernisieren, ist richtig, das muss man ja mal angehen. Wir müssen Starkregen, Binnenhochwasser und steigende Meeresspiegel ernst nehmen – nicht ernst nehmen, wenn schon wieder der Keller vollgelaufen ist oder die Straßen schon wieder voll sind und wir dann am Ende wieder alle ausrücken müssen und Panik haben, ob der Deich hält oder ob er nicht hält. Gut ist, dass das Gesetz den Küstenschutz entlastet an einigen Stellen von unnötiger Bürokratie. Allerdings ist es auch wiederum schwierig, weil das habe ich auch in der Ersten Lesung zu dem Gesetz schon gesagt, wir geben hier Verantwortung und Lasten an Unternehmen, Bürger, Kommunen weiter, die das Land eigentlich hätte stemmen müssen, weil das eine Gemeinschaftsaufgabe ist an der Stelle. Das kann man natürlich differenziert sehen an der Stelle, wir sehen das kritisch. Es gibt Lücken in der Finanzierung, Kommunen müssen eigene Starkregenkonzepte erstellen. Das Ganze ist aufwendig, das Ganze muss natürlich auch irgendwie nachgehalten werden, und deswegen kommen nachher auch noch Maßnahmen hinter den Konzepten sinnvollerweise. Und dann kommen wir wieder in die Finanzierung, wer macht die Anschubfinanzierung, wer macht die dauerhafte Finanzierung, und auch da sind es alles wieder Aufgaben, wovor sich dieser Gesetzentwurf noch ein wenig drückt. Da wird es sicherlich noch mal Anpassungen geben, sobald es nachher ernsthaft relevant wird. Uns fehlt eine langfristige Perspektive an der Stelle. Küstenschutz ist keine Saisonaufgabe, sondern eine Generationenaufgabe. Und auch hier, andere Länder haben da durchaus auch Küstenschutzfonds, wo das dann zentral gesammelt wird, über einen langen Zeitraum daran gearbeitet wird. Wir haben also hier, glaube ich schon, eine sehr große Aufgabe vor uns, die wir jetzt erst mal anfangen, aber noch lange nachhalten müssen. Und beim Thema Wasser/Wasserentnahmeentgelt, das wurde auch schon angesprochen, dazu habe ich noch die letzten 30 Sekunden, da stehen wir auch hier im Austausch mit dem Bauernverband, da stehen wir auch im Austausch mit den Wasserverbänden des Landes, das haben wir auch vor dieser Legislatur schon gestanden. Und der einzig relevante Punkt ist, die reden ja häufig aneinander vorbei, aber wenn man miteinander redet, kommt man oft zu dem Ergebnis, dass auch die Landwirte hier bei uns im Bundesland aktiv mit dazu beitragen können, unser Grundwasser zu schützen und unsere Seen zu schützen und die Wasserqualität mit zu schützen, und wir müssen sie nur aktiv mit einbinden, und das tut dieser Gesetzentwurf aus unserer Sicht nicht ausreichend. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Hannes Damm.
Hannes Damm fraktionslos
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Dieser Gesetzentwurf zur Neuregelung des Landeswasserrechts schafft an einzelnen Stellen mehr Klarheit und Vollzugssicherheit. Doch so wichtig diese Punkte auch sein mögen, er weist eine gravierende Leerstelle auf bei der gesetzlichen Förderung von Wasserrückhalt, und das in unserem moorreichen Bundesland, das ist mindestens fahrlässig. Landeswasserrecht und Klimaschutz sind in MV untrennbar miteinander verbunden. Wasser in der Fläche ist das zentrale Instrument für natürlichen Klimaschutz, und das ist keine neue Erkenntnis. Die Zahlen und Zusammenhänge sind eigentlich bekannt, sie passen nur offenbar nicht zu Ihren politischen Zielen. Erst im vergangenen Jahr hat das Land eine überarbeitete Moorschutzstrategie vorgelegt. Diese Strategie formuliert notwendige Wiedervernässungsziele, bleibt aber wirkungslos, wenn das Landeswasserrecht in dieser Strategie, wie ja selbst benannt, keine Voraussetzungen schafft, denn mehr als die Hälfte der Ackerflächen und über 80 Prozent des Grünlands befinden sich auf entwässerten organischen Böden. Die künstliche Wasserabführung auf rund 38 Prozent der Landesfläche machen Moore zur größten CO -Quelle 2 des Landes. Wasserrückhalt ist also kein Naturschutznebenprojekt, sondern eine zentrale Voraussetzung für Klimaschutz, Wasserverfügbarkeit und Landschaftskühlung. Wenn wir es mit der Wiedervernässung ernst meinen, dann müssen wir sie wasserrechtlich auch ermöglichen und priorisieren. Genau hier bleibt der Gesetzentwurf hinter jedem fachlich und rechtlich Gebotenen zurück. Wissenschaftliche Empfehlungen für konkrete Verbesserungen haben wir gehört, unter anderem von Professorin Schlacke vom Greifswald Moor Centrum, liegen aus dem Anhörungsverfahren vor, zum Beispiel, dass Entwässerungsgräben untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung vom Wasserrecht ausgenommen werden sollten – eine Möglichkeit, die der Entwurf ungenutzt lässt. Die Ausnahme für sogenannte zeitweilig wasserführende Gräben ist rechtlich unklar, unpraktisch, unbrauchbar. Darüber hinaus brauchen wir eine gesetzliche Priorisierung des Wasserrückhalts. Sachsen-Anhalt hat hierfür ein praktikables Modell geschaffen. An Nicht-Vorranggewässern kann auf ökologische Durchlässigkeit verzichtet werden, wenn Belange des Wasserrückhalts überwiegen. Eine solche Regelung schafft Rechtssicherheit, löst Zielkonflikte auf und beschleunigt Genehmigungen. Ergänzend wäre eine Experimentierklausel notwendig, haben wir gehört, die zeitlich befristete Ausnahmen für Stauanlagen und Rückhaltemaßnahmen ermöglicht, wissenschaftlich begleitet und nachsteuerbar. Wenn wir unsere Klima- und Moorschutzziele ernst nehmen, dann darf das Landeswasserrecht dafür kein Hemmnis sein, es muss zum Ermöglichungsrecht für Wasserrückhalt werden. Ohne diese Nachbesserungen am Gesetzentwurf – da teile ich die Einschätzung des Sachverständigen des Verbandes der Familienbetriebe Land- und Forstwirtschaft – wird der Wiedervernässung der Erfolg versagt bleiben und die Landesregierung wird mit ihrer Klimapolitik insgesamt scheitern. Und da frage ich mich auch so ein bisschen, was hier an Änderungsanträgen vorgelegt wird, ich hätte mehr erwartet. Jedenfalls so, wie der Gesetzentwurf jetzt vorgesehen ist, mit dem Änderungsantrag, den Sie von der Regierungsseite noch eingereicht haben, ist er jedenfalls aus meiner Sicht dann auch nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank! (Beifall David Wulff, FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5092. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6213 anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktionen der SPD und Die Linke vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6225 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6225 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/6239, soweit er Artikel 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Kann ich noch einmal das Stimmverhalten von Herrn Damm sehen? – Gegenstimme. Gut, danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6239, soweit er den Artikel 1 betrifft, bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und übrige und des fraktionslosen, nein, und übrige Ablehnungen abgelehnt, angenommen, Gottes willen, angenommen. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6213 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6213 mit den soeben beschlossenen Änderungen durch die Stimmen der Fraktionen Die Linke und SPD, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller Übrigen, außer dem fraktionslosen Abgeordneten Damm, da habe ich nichts gesehen, angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 bis 8 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/6213. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Artikel 2 bis 8 sowie die Überschrift entsprechen der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6213 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf Artikel 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/6213. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/6239, soweit er Artikel 9 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/6239, soweit er Artikel 9 betrifft, bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wer dem Artikel 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/6213 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 9 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6213 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf die Artikel 10 bis 19 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/6213. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 10 bis 19 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6213 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/6213 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf der Drucksache 8/6213 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, Stimmenthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN und Ablehnung aller Übrigen angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6226 abstimmen, der eine Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6226 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Gruppe der FDP und Ablehnung aller Übrigen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über das Katastrophenschutz-Ehrenzeichen in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/6161. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über das Katastrophenschutz-Ehrenzeichen in Mecklenburg-Vorpommern (Katastrophenschutz-Ehrenzeichen-Gesetz – KatSEzG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 8/6161 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Bau Christian Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute relativ wenig Seiten, aber große Wirkung vor, elf Paragrafen, die mit einer Anlage versehen aber vor allen Dingen eines zum Ziel haben, ein starkes Signal der Anerkennung für jene, die uns im Ernstfall schützen, zu senden. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihren Auftrag aus diesem Hohen Hause vor wenigen Monaten. Das ist die Umsetzung, die Sie nunmehr erreicht. Wir glauben, damit für einen Personenkreis neben den Freiwilligen Feuerwehren, für die es ja bereits ein solches Ehrenzeichengesetz gibt, diese unverzichtbaren Dienste jetzt auch im Katastrophenschutz bewusst zu adressieren. Das sind die Kräfte, die in Krisen, in Katastrophenschutzlagen dorthin fahren, wo alle anderen in der Regel versuchen wegzukommen, die uns bei länger laufenden Lagen ganz erheblich gesellschaftlich entlasten und das ganz überwiegend in den Organisationen ehrenamtlich tun, egal ob sie Hochwasserlagen haben, die wir in Norddeutschland durchaus kennen, Großschadenslagen, die wir zum Teil bei Stürmen, bei schweren Unwettersituationen haben können, aber eben auch in Fällen größerer technischer Notlagen. Das kann schon ein ICE, der auf einer Strecke strandet, sein. Das kann eine besondere Witterungslage sein, die auf Autobahnen eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen festsetzt, oder ein Busunglück. In all diesen Situationen brauchen wir Kräfte und stellen genau auf diese großen, sehr vielfältig organisierten Kräfte des Katastrophenschutzes ab. Ihr Petitum an uns war – und das teilen wir als Landesregierung ausdrücklich –, diese Leistungen verdienen unsere höchste Wertschätzung staatlicher und gesellschaftlicher Seite. Und genau das wollen wir mit diesem Katastrophenschutz-Ehrenzeichen-Gesetz in die Umsetzung bringen. Inhaltlich finden Sie weitgehend Regelungen wieder, die wir bereits für die Freiwilligen Feuerwehren zur Anwendung bringen, also Ehrungen für die 10-jährige Mitgliedschaft oder Mitarbeit, für die 25-jährige Mitgliedschaft und für die 40-jährige, die sich sowohl an die hauptamtlichen als auch an die ehrenamtlichen Kräfte wendet, bei den ehrenamtlichen Kräften gleichermaßen wie bei den Feuerwehren mit einer finanziellen Zuwendung verbunden. Ziel bleibt, ganz herzlich Danke zu sagen. Ziel bleibt ganz deutlich, den Respekt der Gesellschaft und von uns allen als staatliche Institutionen zu zollen für diese besondere Aufgabe, die im Übrigen mit einer Vielzahl von Freizeit für die Übungen, für die verschiedenen Qualifikationen, aber dann im Zweifel auch, und das oft unvorhersehbar, das Tätigwerden in den Einsatzlagen nach sich zieht. Neben diesen drei für die Mitgliedschaftszeiten vorgesehenen Ehrungen wird es eine weitere, nämlich eine Ehrungsmöglichkeit der Sonderstufe geben, die vor allen Dingen außergewöhnliche Verdienstsituationen aufgreift, besondere Aktivitätsniveaus oder aber auch eben besonders herausfordernde Situationen meistert, die uns eine Ehrung mit großer Flexibilität für ganz, ganz besondere Verdienste außerhalb der zeitlichen Komponente der Mitgliedschaft ermöglicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die Diskussion. Sie werden sehen, dass wir einen Spagat an manchen Paragrafentatbeständen gehen müssen, weil wir versucht haben zu vermeiden, dass wir Mehrfachehrungen erzeugen und umgekehrt eben auch keinen ausschließen, der in einer Situation gleichermaßen wie andere Hilfsorganisationen unterstützt hat. Deshalb werden Sie Regelungen finden, die versuchen, vor allen Dingen zu den Feuerwehrehrungen Abgrenzungen hinzubekommen, und umgekehrt, Sie werden auf den Zuschauerrängen einen Vertreter des Technischen Hilfswerkes sehen. Die durch den Bund getragene Bundesanstalt hat wiederum eigene Ehrungen. Gleichwohl haben wir auch ein THW hier im Land. Wir werden, glaube ich, im Gesetzgebungsverfahren noch mal schauen müssen, wie wir die Dinge, ohne dass wir die Bundesanstalt und den Bund in seiner Gesetzgebungskompetenz tangieren wollen, gleichwohl das, was an ehrenamtlichem Engagement hier im Land geleistet wird, ebenfalls aufgreifen. An einer Stelle sieht das Gesetz das schon ausdrücklich vor, nämlich bei der Sonderstufe, also bei den Ehrungen außergewöhnlicher Situationen, und zwar dabei vor Augen im Ministerium eine besondere Hochwasserlage, eine besondere Situation. Und dann ehren wir möglicherweise eine Vielzahl von Kräften für diesen besonderen Einsatz, und dann wäre es ja hanebüchen, die Kräfte des THW, die ebenfalls ganz selbstverständlich dabei gewesen sind, aus der Ehrung rausnehmen zu müssen. Und umgekehrt wird möglicherweise aufgrund der Bundesehrungsregelungen nicht automatisch auch eine erfolgen. Solche Situationen ein Stück weit im Gesetz aufzufangen, haben wir uns bemüht, freuen uns aber mit Sicherheit, in der Diskussion in den Ausschüssen auch noch mal draufzuschauen, ob man das noch weiter optimiert, immer in den Blick nehmend, nichts doppelt und dreifach zu tun, aber umgekehrt immer dann, wenn hier im Land ehrenamtliches Engagement stattfindet, es auch aufzugreifen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Ich freue mich auch vor allen Dingen über das sehr starke gemeinsame Signal an die Hilfsorganisationen, an die vielen ehrenamtlichen Hilfskräfte, an die Kräfte, an die Mitglieder der Hilfsorganisationen, der Katastrophenschutzorganisationen. Wir wollen euch selbstverständlich die gleiche Anerkennung, den gleichen Respekt zollen, dass wir dieses Gesetz ab diesem Jahr sicherstellen. – Ich danke Ihnen ganz herzlich und freue mich auf die weiteren Beratungen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und David Wulff, FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Minister! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Der Kern des vorliegenden Gesetzentwurfes ist völlig richtig und längst überfällig. Er setzt ein sichtbares Zeichen der öffentlichen Anerkennung und Wertschätzung für Menschen, die Bevölkerungsschutz ganz real leisten, oft nachts, oft bei schlechtem Wetter, oft unter Risiko und fast immer im Ehrenamt. Der Gesetzentwurf orientiert sich dabei am System des Brandschutz-Ehrenzeichens und schafft eine vergleichbare Würdigung im Katastrophenschutz. Wir stehen dem Gesetz ausdrücklich zustimmend gegenüber. Aber Zustimmung heißt für uns auch, dass wir diese Debatte nutzen sollten, um den Blick zu weiten, weg von reinen Orden hin zu den Rahmenbedingungen, ohne die der Katastrophenschutz seine Leistungsfähigkeit nicht halten kann. Erstens. Wertschätzung braucht Absicherung. Aus Sicht vieler Hilfsorganisationen geht es um eine faire Helfergleichstellung in der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr, insbesondere bei der Unfallabsicherung. Ehrenamtliche Helfer der Hilfsorganisationen dürfen beim Schutz im Einsatz nicht schlechtergestellt sein als andere Trägerstrukturen. Zweitens. Wenn wir im System der Feuerwehr längst über Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger sprechen, muss diese Logik adäquat auch dort gelten, wo Führung, Ausbildung und Verantwortung in Katastrophenschutzeinheiten getragen werden, häufig mit erheblichem Zeitaufwand. Drittens. Wir müssen die finanzielle Lastenverteilung ehrlicher adressieren. Wenn Hilfsorganisationen laufende Kosten, wie Ausbildung, Einkleidung, Verwaltung und Stützpunkte, zu großen Teilen selbst tragen, reicht ein Verweis auf Zuschüsse nach Haushaltslage nicht als dauerhaftes Konzept. Hier braucht es verlässlichere, praxistauglichere Regelungen. Und zu guter Letzt, Anerkennung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir strukturell aufrüsten müssen. Katastrophenschutz wird in den kommenden Jahren nicht einfacher. Blackout-Szenarien, Störung kritischer Infrastrukturen, Extremwetterlagen, all das verlangt mehr Resilienz. Deshalb sollten wir parallel zu dieser Ehrungsregelung die fachpolitische Agenda konsequent weiter bearbeiten, mit besserer Vorsorge gegen lang anhaltende Stromausfälle, belastbare Notstromstandards für kritische Einrichtungen, moderne Warnsysteme und mehr Übung, Koordination und praxistaugliche Digitalisierung im Einsatzalltag. Diese Punkte liegen als politische Forderungslinie durch einen jüngsten Antrag unserer AfD-Bundestagsfraktion bereits detailliert auf dem Tisch, meine Damen und Herren. Wenn wir ehren, dann sollten wir gleichzeitig die Einsatzrealität verbessern, damit die Menschen, die wir auszeichnen, nicht mit veralteter Technik oder zu dünnen Strukturen arbeiten müssen. Anerkennung ohne Befähigung wäre zwar politisch bequem, aber fachlich unzureichend. Sehr geehrte Damen und Herren, das Katastrophenschutz-Ehrenabzeichen ist als Symbol und als Signal ein richtiger Schritt. Unsere Zustimmung verbinden wir deshalb mit der Erwartung, dass die Landesregierung diese Würdigung nicht als Endpunkt versteht, sondern als Startmarke für die nächsten handfesten Schritte. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.
Marc Reinhardt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Feuerwehrleute und Katastrophenschützer! Bereits im Jahr 2022, Herr Innenminister, haben Sie oder, ich glaube, das Innenministerium eine Würdigung des Ehrenamtes im Katastrophenschutz analog dem Brandschutz-Ehrenzeichen gefordert. Ich könnte also heute sagen, was lange währt, wird endlich gut. Dann, drei Jahre später – Sie haben davon gesprochen, ich glaube, es war im Juli 2025, also im letzten Jahr –, gab es den gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, Linken, GRÜNEN und FDP zur Einführung des Ehrenzeichens im Katastrophenschutz. Am 30.09.2025 stellte dann der Innenminister im Kabinett den entsprechenden Gesetzentwurf vor. Im Oktober 2025 gab es dann hier den nächsten Antrag von SPD und Linken mit einem erneuten Antrag, der dazu aufforderte, dass der Innenminister endlich den Gesetzentwurf hier vorlegt. Denen ging es wohl auch schon viel zu langsam. Dann dauerte es noch mal vier Monate und wir haben heute hier den Tag der Ersten Lesung. Das begrüßen wir sehr, aber ob diese Zeitschiene auch angesichts des Tagesordnungspunktes, den wir heute Morgen ganz am Vormittag hatten, tatsächlich der Würdigung des Ehrenamtes so gerecht wird, mag bitte jeder von Ihnen selbst bewerten. Es scheint zumindest ja auch ein wenig Methode im Innenministerium zu haben. Wir warten ja auch immer, ich glaube, die Novellierung des Brandschutz- und Hilfeleistungs- sowie des Landeskatastrophenschutzgesetzes war schon für das vierte Quartal im letzten Jahr angekündigt. Wenn wir das noch in dieser Legislaturperiode schaffen wollen, sind wir da jetzt auf einer sehr engen Zeitschiene und ich mache mir Sorgen, dass das nicht mehr klappt. Insofern – auch das will ich für die CDU-Fraktion sagen – sind wir froh, dass wir dieses Gesetz heute hier zur weiteren Beratung und Anhörung auch in den Innenausschuss überweisen können und werden dem selbstverständlich zustimmen. Ich will auch noch sagen, im Doppelhaushalt haben wir ja auch, ich glaube, eine Erhöhung von 90.000 Euro für die Erhöhung des Brandschutz-Ehrenzeichens und da für die Würdigung nach 50 Jahren eingestellt, Sie werden sich alle erinnern. Ich glaube, auch hier ist es notwendig, entweder das Gesetz oder mindestens die Verordnung zu ändern, damit das auch noch tatsächlich umgesetzt werden kann. Und wir sollten dann auch in der Debatte überlegen – es heißt ja immer Helfergleichstellung –, ob dann die Stufe 50 nicht auch bei den Ehrenamtlichen für den Katastrophenschutz mit eingeführt werden soll. Insofern, wir als CDU sind die Partei des Ehrenamts und stimmen der Überweisung gerne zu und freuen uns auf die weitere Beratung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn.
Dirk Bruhn Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein schönes Thema im Tagesordnungspunkt 10, ein Thema, das MV, unsere Heimat, perfekt beschreibt, das ehrenamtliche, uneigennützige Handeln von Menschen zum Schutz und Wohle der Gesellschaft. Diesem Handeln, egal auf welchem Gebiet, haben sich viele verschrieben, und zwar so fest, dass es ohne sie nicht mehr gehen würde. Heute geht es um die Gruppe der Katastrophenschützer. Auch ich möchte mich im Namen meiner Fraktion bei diesen bedanken. Danke an Sie und Ihre Familien! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Diesem Dank soll ein sichtbares Zeichen gesetzt werden. Anerkennung und Wertschätzung sollen ausgedrückt werden. Die Landesregierung folgt mit diesem Katastrophenschutz-Ehrenzeichen-Gesetz einem gemeinsamen Landtagsbeschluss von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und den Linken. Zukünftig gibt es eine Anerkennung nach 10, 25 und 40 Jahren und eine Sonderstufe bei besonderen Verdiensten. Die Linke stimmt diesem Entwurf der Landesregierung zu. Mehr von diesen Themen! (Marc Reinhardt, CDU: Erst mal die Überweisung!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen dieser Tage nur in Richtung Amerika zu gucken, wo der Winter eine Katastrophe hervorgerufen hat. Aber manchmal sind es auch Katastrophen, die sich bei uns im Lande abspielen. Ich denke zum Beispiel an den Sandsturm, den wir mal auf der A 19 hatten, vor Rostock, an die brennenden Schießplätze in der Dürre von vor zwei Jahren, glaube ich, im Sommer. Und überall, wenn Katastrophen passieren, sind entweder Menschenleben in Gefahr oder es ist auch mit Trümmern und Sachbeschädigungen zu rechnen. Da fällt mir auch ein der Tornado, der mal durch Bützow gezogen ist. Also das sind Katastrophen, und da sind wir sehr froh, wenn plötzlich Menschen da sind, die mutig helfen, von der Feuerwehr, von den Rettungsdiensten und natürlich die Katastrophenschützer. Und das ist es, worum es hier heute geht. Das Katastrophenschutz-Ehrenzeichen ist mehr als ein Symbol. Es ist ein Bekenntnis von uns zu einer resilienten Gesellschaft, die, wenn die Katastrophe eingetreten ist, dem auch gewachsen ist. Auch in Zeiten von Klimawandel häufen sich die Extremwetterereignisse, und deswegen ist es umso wichtiger, dass wir jetzt hier auch einen Punkt machen und sagen, zunehmender Katastrophenschutz muss auch zunehmende Anerkennung erfahren. Und dieses Abzeichen schafft hier einen klaren Handlungsrahmen: Wer sich engagiert, wird sichtbar gewürdigt. Das stärkt das freiwillige Engagement und motiviert andere, sich anzuschließen. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen und erinnern daran, dass die Rahmenbedingungen im Katastrophenschutz weiter verbessert werden müssen, damit wir den wachsenden Herausforderungen resilient begegnen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Ralf Mucha. (Nikolaus Kramer, AfD: Herr Mucha schließt sich den Worten des Innenministers an.)
Ralf Mucha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe KatSchützerinnen und KatSchützer! Es ist oft mitten in der Nacht, wenn Krisen beginnen. Während die meisten Menschen schlafen, sind Einsatzkräfte längst unterwegs, Freiwillige und Berufsfeuerwehrleute, Rettungsdienste, Polizei und Hilfsorganisationen, Menschen, die nicht handeln, weil sie müssen, sondern weil andere in Not sind, weil Verantwortung für sie kein Schlagwort ist, sondern Haltung. Solche Einsätze sind längst keine seltene Ausnahme mehr. Extremwetter, großflächige Stromausfälle, Waldbrände, Hochwasser und andere Notlagen, was früher als außergewöhnlich galt, begegnen uns heute immer häufiger. Die Welt um uns herum ist störanfälliger, unberechenbarer, verletzlicher. Deshalb geht es nicht um die Frage, ob die nächste Krise kommt. Die entscheidende Frage ist, sind wir vorbereitet, wenn sie kommt. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute das Katastrophenschutz-Ehrenzeichen-Gesetz, ein Gesetz, das auf den ersten Blick schlicht erscheinen mag, ein Ehrenzeichen, eine Anerkennung. Doch dahinter steht weit mehr. Es geht um Wertschätzung für jene, die Verantwortung tragen, wenn andere sie brauchen. Es geht um ein gesellschaftliches Signal in einer Zeit, in der Zusammenhalt keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Dass dieses Gesetz von SPD, Die Linken, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gemeinsam getragen wird, ist bemerkenswert. Es zeigt, beim Schutz der Bevölkerung endet der politische Wettbewerb. Hier beginnt unsere gemeinsame Verantwortung. (Niklaus Kramer, AfD: Na ja!) Und an dieser Stelle möchte ich mich besonders bei meinem Landtagskollegen David Wulff bedanken, der maßgeblich für die Entstehung dieses KatSchutz-Ehrenzeichens mitverantwortlich ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Mecklenburg-Vorpommern verfügt über einen leistungsfähigen Katastrophenschutz. Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz koordiniert, Landkreise und kreisfreie Städte tragen operative Verantwortung. Feuerwehren und Hilfsorganisationen, wie zum Beispiel das DRK, der ASB, die Johanniter, die Malteser, DLRG, THW, bilden das Rückgrat im Einsatz. Diese Strukturen haben wir kontinuierlich gestärkt. Über 100 Millionen Euro wurden in den vergangenen Jahren investiert, 51,2 Millionen Euro für rund 300 neue Feuerwehrfahrzeuge, 50 Millionen Euro für moderne Feuerwehrgerätehäuser, und ab 2026 erhöhen wir die Mittel für Katastrophenschutzfahrzeuge von 200.000 auf 380.000 Euro. Die Zuweisungen für kommunale Brandschutzinvestitionen steigen um 150.000 Euro jährlich, die Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes um 241.000 Euro. Das sind beachtliche Zahlen. Doch seien wir ehrlich, Ausstattung alleine genügt nicht. In einem dünn besiedelten Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern stoßen die besten Systeme an Grenzen. Nicht jede Ortschaft kann binnen Minuten erreicht werden. Nicht jedes Szenario lässt sich durch staatliche Strukturen allein bewältigen. Deshalb brauchen wir mehr als technische Lösungen. Wir brauchen eine Kultur der Vorsorge auf allen Ebenen. Katastrophenschutz beginnt nicht erst beim Alarm. Es beginnt in jedem Haushalt, in jeder Nachbarschaft, in jeder Gemeinde. Wer bei Starkregen eine Taschenlampe griffbereit hat, wer wichtige Dokumente wasserdicht verwahrt, wer ein batteriebetriebenes Radio besitzt, der entlastet die Einsatzkräfte und gewinnt im Ernstfall Zeit, Zeit, die Leben retten kann. Ein Vorrat an Trinkwasser für drei Tage, haltbare Lebensmittel, Erste-Hilfe-Ausrüstung, notwendige Medikamente – das ist keine Panikmache, das ist vernünftige Vorsorge, gerade im ländlichen Raum, wo Hilfe nicht sofort überall sein kann. Aber Vorsorge hat auch eine soziale Dimension. Wer weiß, welcher Nachbar alleine lebt? Wer braucht im Notfall besondere Unterstützung? Funktionierende Nachbarschaften und Dorfgemeinschaften sind im Krisenfall oft die erste und wichtigste Hilfe, lange bevor offizielle Strukturen greifen. Die von SPD und Linke getragene Landesregierung wird ihre Anstrengung in der Aufklärung und Information verstärken, denn nur wer weiß, was im Ernstfall zu tun ist, kann richtig handeln. Doch alle Technik, alle Konzepte, alle Förderprogramme sind nichts ohne die Menschen, die sie mit Leben füllen. Über 30.000 Ehrenamtliche engagieren sich in Mecklenburg-Vorpommern im Katastrophenschutz. Sie opfern ihre Freizeit, ihre Nächte und manchmal ihre Gesundheit. Sie stehen bereit, wenn Feuer wütet, wenn Wasser steigt, wenn Stürme toben, nicht für Ruhm, nicht für Geld, sondern weil es nötig ist. Dieses Engagement ist nicht selbstverständlich. In einer Gesellschaft, die Individualisierung und Flexibilität feiert, ist langfristige, verbindliche Verantwortungsübernahme selten geworden, umso wertvoller ist sie. Mit dem Katastrophenschutz-Ehrenzeichen-Gesetz setzen wir ein sichtbares Zeichen der Anerkennung, Ehrenzeichen für 10, 25 und 40 Jahre Engagement, eine Sonderstufe für besonders mutiges Handeln, eine Jubiläumszuwendung, die zeigt, dass Dank mehr ist als ein Wort. Wird dieses Gesetz alle Nachwuchsprobleme lösen? Nein. Wird es die Arbeitsbedingungen der Ehrenamtlichen grundlegend verändern? Auch das nicht. Aber es sendet ein Signal, ihr Einsatz wird gesehen, er wird gewürdigt, er ist unverzichtbar. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Katastrophenschutz ist eine dauerhafte Aufgabe. Er endet nicht mit diesem Gesetz. In den kommenden Jahren werden wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren polnischen Nachbarn weiter ausbauen. Wir werden die Digitalisierung von Alarmierungssystemen vorantreiben. Wir werden prüfen, wie wir Unternehmen stärker in die Katastrophenvorsorge einbinden können, denn kritische Infrastruktur liegt nicht nur in öffentlicher Hand. Und wir werden weiter investieren in Ausrüstung, in Ausbildung, in Übungen, denn Verlässlichkeit im Ernstfall entsteht nur durch kontinuierliche Vorbereitung. Doch eins bleibt zentral: die Menschen, die Frauen und Männer, die nachts aufstehen, wenn andere schlafen, die ausrücken, wenn andere zu Hause bleiben, die helfen, wenn andere Hilfe brauchen. Ihnen gilt dieses Gesetz, ihnen gilt unser Dank. Ihnen gilt unsere Verpflichtung, die Rahmenbedingungen ihres Engagements ständig zu verbessern. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Ihre Zustimmung für die Helferinnen und Helfer, für die Sicherheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, für eine Gesellschaft, die Verantwortung würdigt. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und David Wulff, FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Partei- und fraktionsübergreifende Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, auch schon zu dem Antrag, der diesen Gesetzentwurf gefordert hat, das bewegt mich persönlich sehr, und ich glaube, das ist mehr als einfach nur Applaus für die Katastrophenschützer, für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer hier bei uns im Land. Das sind die Betreuungszüge, die Wassergefahrenzüge, das sind die Sanitätszüge, die auch immer wieder im Einsatz sind, zusammen mit den Feuerwehren. Ich hatte es an anderer Stelle schon mal gesagt, auch bei einem Hochhausbrand, wenn dort ein ganzes Haus evakuiert werden muss, natürlich ist die Feuerwehr an erster Stelle, um den Brand zu löschen. Und was ist mit den ganzen Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses? Die müssen auch entsprechend versorgt und betreut werden, und auch da sind dann halt die Katastrophenschutzeinheiten mit dabei, genauso auch Brandereignisse und Co, wo wir dann unterstützend mit dabei sind, Betreuungszüge auch hier. Ohne Mampf kein Kampf, so ist das halt. Und ich kann versichern, auch die Versorgungsbetreuungszüge der Katastrophenschutzeinheiten sind ausgezeichnet. Ich empfehle das durchaus. Es gibt nicht immer nur Gulasch mit Nudeln, sondern auch durchaus viel mehr. Und deswegen freue ich mich, neben all den anderen harten Hochwassereinsätzen und sonstigen Einsätzen hier auch eine Gleichstellung zu bekommen mit den Feuerwehren bei uns im Land und mehr als Applaus, sage ich auch, weil das natürlich ein Zeichen ist. Und jeder wird sagen, deswegen mache ich das nicht, ich mache das nicht wegen einer Auszeichnung, ich mache das nicht wegen des Geldes. Alle machen das aus Überzeugung. Und ich glaube, das spricht man auch niemandem ab. Aber dennoch macht es was mit einem, wo ich weiß, okay, es ist doch ein bisschen mehr als nur ein Händeschütteln und ein paar Grußworte vom Landrat nach einem erfolgreichen Einsatz oder Ähnlichem. Und deswegen ist es gut, dass wir dieses Gesetz hier auf den Weg bringen. Es ist gut, dass wir an dieser Stelle den Katastrophenschutz stärken und würdigen, denn es ist auch ein Signal nach draußen. Warum wir das brauchen, haben wir schon oft genug diskutiert, debattiert und erörtert. Und ich muss auch sagen, jeder Helfer, jede Helferin ist ein Multiplikator, sorgt auch für mehr Resilienz in der Gesellschaft, sorgt dafür, im Falle eines Falles im Zweifel auch im privaten Umfeld schnell helfen und vorsorgen zu können. Das soll natürlich nicht das Ende des Liedes sein. Ich glaube, es ist in dem Bereich noch sehr viel zu tun. Wir sind im Bereich Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern, im bundesweiten Vergleich tatsächlich nicht schlecht. Das liegt aber auch daran, dass die anderen nicht besonders gut sind, und wir können noch viel besser werden. Und da geht es auch um Mittel für Übungen, um Technikbeschaffung, aber auch um gesetzliche Grundlagen, wie zum Beispiel das Katastrophenschutzgesetz, aber auch möglicherweise noch Änderungen im Rettungsdienstgesetz, dann hoffentlich in der nächsten Legislaturperiode, wo wir noch mehr machen können. Deswegen hören wir hier nicht auf! Das ist ein guter Anfang. Wir sehen ja, wie lange das dauern kann. Deswegen geben wir uns Mühe, dass wir das diese Legislatur noch fertig schaffen, und ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und der Gruppe der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6161 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit, auf Drucksache 8/6162. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ-Haftungsbeschränkungsgesetz – EVTZHaftbG) (Erste Lesung) – Drucksache 8/6162 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Dr. Wolfgang Blank.
Dr. Wolfgang Blank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist ein relativ kurzes Gesetz, das vermutlich jeder hier kennt. (Heiterkeit bei Minister Christian Pegel) Eigentlich wollte ich ja die Frage stellen, ob ich es vorlesen muss und soll. Das will ich nicht tun, nur noch mal einen Werbeblock für die europäische Grenzregion. Sie wissen ja alle, wie groß der Kern von Stettin ist, 450.000 Einwohner, so groß wie Zürich. Nehmen wir die Stadt Stettin dazu, dann sind wir bei 700.000 Einwohnern. Ihnen fallen sicher viele Städte in Deutschland ein, die ähnlich groß sind, Leipzig, Düsseldorf also auch eine Größenordnung. Bei 1,2 Millionen sind wir in anderen Dimensionen. Also es ist ein ganz wichtiges Projekt. Wir versuchen hier, die Zusammenarbeit auf feste Beine zu stellen. Es geht darum, dass wir hier Einrichtungen haben, die mit unterschiedlichen Haftungsbegrenzungen in ihren jeweils gesetzlichen Organisationen arbeiten. Das wollen wir auf Augenhöhe stellen, dass wir die deutsche Seite hier befähigen, auch die Haftung zu begrenzen in ihren Satzungen. Sonst ist nämlich der Partner sozusagen in der Pflicht, wenn es dann zum Haftungsfall kommt, der die Haftung nicht begrenzt hat. Das ist in diesem einen Satz in dem zweiparagrafigen Gesetzesvorschlag geregelt. Ich möchte Sie ganz herzlich um die Zustimmung bitten. Das ist auch ein gutes Zeichen an die POMERANIA, die vor jetzt ungefähr einem Monat ihren 30-jährigen Geburtstag gefeiert hat, viele Erfolge aufzuweisen hat. Ich glaube, es ist ein gutes europäisches Modellvorhaben, das wir stützen sollten. – Ganz herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6162 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Wissenschafts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, auf Drucksache 8/6163. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/6163 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Bettina Martin.
Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpommern hat sich zu einem leistungsfähigen Standort für unsere Hochschulen, für die Wissenschaft und Forschung entwickelt, und, wir haben es vorhin ja schon diskutiert, unsere Hochschulen sind wichtige Arbeitgeber in der Region, Innovationsmotoren für das gesamte Land, sie sind Lern- und Lehrorte und bilden die Fachkräfte im Spitzenbereich aus. Und sie sind nicht zuletzt auch Magneten für junge Menschen, hier nach Mecklenburg-Vorpommern zu kommen und im besten Falle nach dem Studium auch hier zu bleiben und ihr Leben hier zu gestalten. Wir brauchen also starke und modern aufgestellte Hochschulen und dafür setzen wir als Land dem Wissenschaftssystem in Mecklenburg-Vorpommern den nötigen rechtlichen Rahmen. Darum geht es mit dem neuen Landeshochschulgesetz. In der vergangenen Legislatur haben wir bereits das LHG novelliert und haben uns da den Schwerpunkt gesetzt, gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt und setzen den Rahmen für ein modernes Wissenschaftssystem in M-V. Dafür haben wir bereits vor dem Gesetzgebungsprozess sehr intensiv mit den Hochschulen gesprochen, haben ihre Bedarfe, ihren Input auch sehr konkret eingesammelt. Und Ziel der Novelle ist es, auf die relevanten aktuellen Herausforderungen zu reagieren und eben auch bestehende Hürden im Wissenschaftssystem zu entfernen. Im vergangenen Jahr haben wir dann in der Verbandsanhörung rund 35 Einrichtungen und Verbände zur Stellungnahme eingeladen und haben auch ganz umfangreiche Rückmeldungen erhalten, sie geprüft und wirklich auch einen großen Teil davon noch mitberücksichtigt. Und ich bin auch allen Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen und Verbände im Land sehr dankbar, dass sie sich eben auch so aktiv in diesen konstruktiven Dialogprozess eingebracht haben. Der im Ergebnis erarbeitete Entwurf liegt Ihnen jetzt vor – ein modernes und ein schlankes Hochschulgesetz für unser Land, und Mecklenburg-Vorpommern wird damit ein zeitgemäßes Gesetz bekommen, das einen Schwerpunkt auf Studium und auf Forschung legt und Bürokratie abbaut. Damit werden unsere Hochschulen autonomer, attraktiver für Studierende und steigern ihre Leistungs- und Innovationsfähigkeit. Jetzt kurz zu dem, was da ganz konkret drinsteht, zuerst zum Thema Studium. Das Studium wird künftig familienfreundlicher gestaltet. Studierende mit Kindern oder mit Aufgaben in der Pflege von Angehörigen haben oft ein eingeschränktes zeitliches Budget. Sie brauchen mehr Flexibilität in ihrer Studienplanung, und darauf sollen die Hochschulen zukünftig im Rahmen des Nachteilsausgleichs auch im Einzelfall reagieren können. Studierende erhalten auch mehr Mitspracherecht. Nach dem neuen LHG ist in jeder Hochschule eine Studentin oder ein Student als Mitglied der Hochschulleitung in einem Prorektorat zu wählen. Und damit wird dann gewährleistet, dass eben auch die Interessen der Studierenden in alle strategischen und operativen Prozesse der Hochschule miteinbezogen werden. Und auch der Zugang zum Studium wird verbessert, für internationale Studierende, aber vor allen Dingen auch für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Bislang war eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine dreijährige Berufspraxis und eine Zugangsprüfung an der jeweiligen Hochschule Voraussetzung. Der Zeitraum der vorgeschriebenen Berufspraxis kann künftig von den Hochschulen flexibler gehandhabt werden. Und damit schaffen wir eben auch durchgängig mehr Bildungsgerechtigkeit, aber auch mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem. Und gerade auch in Zeiten des Fachkräftemangels ist das, glaube ich, eine geeignete Maßnahme, um mehr Spitzennachwuchskräfte zu gewinnen. Ich möchte noch zwei weitere studienbezogene Verbesserungen nur erwähnen. Erstens, wir werden den Studiengangwechsel auch erleichtern, und zweitens sollen in den Prüfungsordnungen Ersatztermine vorgesehen werden, wenn der reguläre Prüfungstermin aufgrund eines religiös bedingten Arbeitsverbotes nicht wahrgenommen werden kann. Hier handelt sich es um eine ausdrückliche Bitte der Jüdischen Studierendenunion an die Wissenschaftsministerkonferenz, und diesem Wunsch möchten wir gerne mit dem neuen Gesetz nachkommen. Zweitens möchte ich auf die Forschung eingehen. Der sogenannte Open Access, also die freie Zugänglichkeit und Nachnutzbarkeit von wissenschaftlichen Publikationen und publizierten Forschungsdaten, ist eine wichtige Voraussetzung für wissenschaftlichen Fortschritt. Die Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung sind jedoch bislang oftmals nur hinter Bezahlschranken, dem sogenannten Closed Access, erreichbar. Das wollen wir ändern, wir haben ja bereits im August die Open-Access-Strategie des Landes vorgestellt, auch auf Wunsch des Hohen Hauses hin. Und unsere Strategie hat erstmals auch Forschungsdaten, Forschungsinformationssysteme und digitalisiertes Kulturgut mit einbezogen und ist dadurch auch jenseits der Landesgrenzen anerkennend zur Kenntnis genommen worden. Mit dem neuen LHG setzen wir nun die Strategie um und verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für Open Access und die Digitalisierung im Hochschulbereich. Durch den möglichst ungehinderten Austausch von Informationen werden wir unsere Wissenschaftseinrichtungen auch im internationalen Kontext stärken, und außerdem trägt dieses Gesetz auch damit zur Barrierefreiheit im digitalen Raum bei. Ein weiterer Punkt, den ich nennen möchte: Die Fachhochschulen werden künftig Hochschulen für angewandte Wissenschaften heißen. Künftig sollen an diesen HAW auch Promotionen möglich sein, aber nur in ausgewählten forschungsstarken Bereichen. Und diese geforderte Forschungsstärke wird durch ein externes, also unabhängiges und vor allem wissenschaftlich ausgewiesenes Gremium festgestellt. Die wissenschaftliche Qualität wird damit nachdrücklich gesteigert und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ausgebaut. Und vor allen Dingen erwarten wir damit auch, dass es sich für das Land auszahlt, nämlich dass wir nach der Ausbildung die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eben auch im Land halten können, dass sie hier promovieren und nicht in andere Länder dann abwandern. Und wenn ich hier zum Thema Forschung spreche, dann möchte ich auch auf die Behauptung der CDU-Fraktion eingehen, die Landesregierung lege den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern in dem neuen LHG-Entwurf nahe, auf Rüstungsforschung zu verzichten. Diese Behauptung ist zwar gut für eine reißerische Überschrift heute in den Medien, die wir alle gelesen haben, aber sie ist schlicht falsch. Und das wissen Sie, liebe Frau Hoffmeister, denn Sie können als Juristin Gesetzestexte und ihre Begründung, glaube ich, ganz gut lesen. (Katy Hoffmeister, CDU: Ja.) Hier heißt es wörtlich: „Die Hochschulen orientieren sich in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Dienstleistung an dem Leitbild der Entwicklung einer friedlichen und nachhaltigen Welt.“ Wer kann dagegen was haben? Und in der Begründung hierzu heißt es weiter: „… die militärische Nutzung von Forschungsergebnissen“ kann „nicht per se einem Missbrauch gleichgesetzt werden, wenn es um die Verteidigung von Staatssouveränität und die Wahrung der freiheitlich demokratischen Grundordnung geht …“ (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Und damit bezieht sich der Gesetzentwurf explizit auf das aktuelle Positionspapier des Wissenschaftsrats zum Thema – das höchste Wissenschaftsgremium, das die Bundesregierung berät. Seien Sie sicher, dieses Papier schließt militärische Forschung ganz sicher nicht aus! Und übrigens, eine friedliche Welt ist auch das erklärte Ziel des Grundgesetzes, wenn es die Aufstellung von Streitkräften zur Landesverteidigung und zur Beteiligung an kollektiven Sicherheitssystemen vorsieht. Und dass die Hochschulen im Kontext möglicherweise sicherheitsrelevanter Forschung ihr Tun zu reflektieren haben, können Sie ja nicht allen Ernstes kritisieren. Und noch ein Punkt hierzu: Die Einführung einer sogenannten Zivilklausel durch den Staat wäre auch verfassungsrechtlich gar nicht möglich. Sie würde eindeutig der Wissenschaftsfreiheit widersprechen. Und last, but not least, es ist in diesen geopolitisch bewegten Zeiten auch notwendig, dass unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre Innovationskraft auch dafür einsetzen können müssen, an den technologischen und wissenschaftlichen Grundlagen zu arbeiten, die ein friedliches und freies Europa gewährleisten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deshalb noch mal, und deshalb noch mal, den Hochschulen grundsätzlich rüstungsrelevante Forschung zu untersagen, wäre weder rechtlich möglich noch inhaltlich ratsam. Und nehmen wir mal das Beispiel KI: Wie soll denn hier überhaupt Dual Use, also die duale Anwendung ausgeschlossen werden? Also lassen wir bitte diese Diskussion, sie schadet unserem Forschungsstandort und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage. Sehr geehrte Damen und Herren, drittens möchte ich noch den Bürokratieabbau nennen, der durch das neue LHG vorgenommen wird. Es werden zahlreiche bislang bestehende Berichts- und Anzeigepflichten entfallen, zum Beispiel bei Prüfungs- und Studienordnungen oder bei der Gewährung von Forschungsfreisemestern oder bei der Bewirtschaftung der Körperschaftshaushalte. Damit stärken wir die Hochschulautonomie und leisten einen wichtigen Beitrag zur Deregulierung. Und natürlich ist auch das Thema der Bauherreneigenschaft, was wir hier auch schon besprochen haben, für beide Universitätsmedizinen ganz konkret mit mehr Autonomie, schlankeren Prozessen und einer erheblichen Vereinfachung für die Bau- und Bauunterhaltsmaßnahmen verbunden. Und in der Tat steht hier, damit das eben ab dem 01.01. dieses Jahres auch gelten kann, erfolgte diese Änderung bereits im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2026/27. Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich auf eine Diskussion mit Ihnen über das neue LHG und bitte um Überweisung in die Ausschüsse. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerin! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 34 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Paul-Joachim Timm.
Paul-Joachim Timm AfD
Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, viele Anpassungen im Entwurf des Landeshochschulgesetzes entsprechen in der Tat den zeitgemäßen Anforderungen an eine an die Zukunft gerichtete, ausgerichtete Hochschullandschaft. Die Ministerin sprach es an, Open Access, Familienfreundlichkeit. Deshalb werde ich mich hier heute in der Ersten Lesung nur kurzfassen und Änderungen ansprechen, die mir und meiner Fraktion doch mit etwas Klärungsbedarf, wenn nicht gar Widerspruch sauer aufstoßen. Die Ministerin sprach es an, Punkt eins, von nun an soll die studentische Mitwirkung an den Hochschulen erweitert werden. Die Interessen sollen zukünftig nicht mehr nur von außen durch die verfassten Studentenschaften an die Hochschulleitung herangetreten und adressiert werden, nein, nun soll auch hochschulintern die Hochschulleitung mit einem Studenten und einer Studentin im Status eines sogenannten Prorektors besetzt und hineingewählt werden, nun, einfach mal so im Studium nebenbei. Die genannten Aufgaben sind nämlich genau jene, um die sich die verfasste Studentenschaft bereits jetzt originär kümmert oder zumindest kümmern sollte. Es geht um die Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre. Neu ist hier allerdings, dass innerhalb der eigenen studentischen Organisationsstrukturen die Benachteiligung abgebaut werden soll. Nun ja, die bisherigen Projekte der verfassten Studierendenschaft, das können Sie aus meinen Kleinen Anfragen entnehmen, die belegen ja nun eindeutig die einseitige inhaltliche ideologische Ausrichtung mit Schwerpunkten im Themenfeld linker Ideologien. Das alles ließ bislang schon viel Neutralität und Überparteilichkeit vermissen. Warum das nun ausgerechnet mit einem studentischen Prorektor verbessert werden soll, erschließt sich uns nicht. Weiterhin möchte ich hier die Gleichstellung adressieren. Auch bei der Gleichstellung soll eine personelle Verbreiterung die von der Koalition angestrebte Geschlechterparität schneller bringen. Fachbereiche ab 150 Mitgliedern sollen eine Professorin aus ihrem Fachbereich für Gleichstellungsfragen wählen. Diese soll für die Aufgaben mindestens 25 Prozent Freistellungsanspruch haben und zudem räumliche und sachliche Ausstattung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich und meine Fraktion wollen, dass die verfügbaren, knappen personellen und sachlichen Ressourcen besser vollumfänglich der Lehre und Forschung zur Verfügung stehen und hier nicht wieder quotiert wird im Sinne der Ideologie. Die Landesregierung selbst ist es nämlich, die konstatiert, dass die Kosten für die Hochschulen immer noch nicht in einem Umfang bezifferbar sind, so man dann diesen Schritt geht. Wieder einmal wird einer Hochschule oder den Hochschulen insgesamt eine Aufgabe zugewiesen, wobei die Finanzierung aus der Grundfinanzierung, also aus der Substanz der Hochschule, erfolgen soll und muss und nicht für das Notwendige, nämlich die Forschung und die Lehre als solche, aufgewandt wird. Das kennen wir bereits, dass immer mehr Belastungen für die Hochschulen kollidieren, und das ist auch heute falsch. Die sich mehrfach nachdrücklich wiederholenden Ansprüche für die Themenbereiche Benachteiligung, Vielfalt, Diskriminierung, Chancengleichheit und Gleichstellung im jetzt vorgelegten Entwurf mögen Sie je nach politischer Orientierung mehr oder weniger tragen und auch mehr oder weniger Bedeutung haben. Für mich und meine Fraktion entsteht aber langsam der Eindruck, dass die Hauptaufgabe der Hochschulen zunehmend der politischen Bildung in die Richtung der eigenen, oft ideologisch geprägten Ausprägung weichen muss. Was uns als AfD ganz klar im Hochschulgesetz fehlt, ist die Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studierendenschaft. Hier haben wir ja schon oft dazu beigetragen, das klarzustellen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Ebenso wünschen wir uns Studiengebühren für Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland. Denn während Hörsäle, Institute und Verwaltung unter dem Finanzdruck stehen, leistet sich Rot-Rot weiterhin ein faktisch kostenfreies Studium für ausländische Nicht-EU-Studenten. (Beatrix Hegenkötter, SPD: Genau!) Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist in Zeiten klammer Kassen absolut fahrlässig. Ungefähr 3.500 Studenten sind aus Ländern außerhalb der EU an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert. Um dem entgegenzuwirken und unsere Kassen zu schonen, brauchen wir eine klare Priorisierung in der Hochschulpolitik. Studiengebühren, moderat angepasst, in Höhe von 1.500 Euro pro Semester für jeden EU-Ausländer sind ein Gebot der Fairness und ein Gebot der Vernunft bei leeren Kassen. Dr. Terpe hat es ja vorhin so schön gesagt, wenn ich ihn mal zitieren darf. Das passiert selten, dass ich einen GRÜNEN zitiere, aber er sagte, „das kostet … Geld, und das“ müsste auch „bereitgestellt werden“. Ja, Herr Dr. Terpe, da haben Sie recht, und am besten von den Studenten aus dem EU-Ausland, die hier studieren wollen. Denn eines ist klar: Unsere Universitäten dürfen nicht zum Stellendurchlauferhitzer für andere Staaten wie beispielsweise Indien und China werden, von denen wir im Grunde nichts haben. Denn zum einen studieren die hier vielleicht auch gar nicht zu Ende, und vielfach verlassen sie unser schönes Mecklenburg-Vorpommern. Das ist weder sozial gerecht noch finanzpolitisch verantwortbar. In Regierungsverantwortung würden wir hier natürlich einen Riegel vorschieben, das ist völlig klar. So, wie es jetzt ist, lehnen wir den Gesetzentwurf selbstverständlich ab, freuen uns aber auf die Auseinandersetzung im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Hoffmeister.
Katy Hoffmeister CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von Beginn der Legislaturperiode an hat die Wissenschaftsministerin uns das neue Hochschulgesetz versprochen. In jeder Jahresübersicht zu Jahresbeginn war das enthalten, jetzt ist es endlich da. Wir freuen uns, dass wir also ein neues Landeshochschulgesetz diskutieren können. (Patrick Dahlemann, SPD: Wir haben geliefert.) Soweit die Freude – und dann das Gesetz. Warum ändert man denn Gesetze und warum ändert man das bestehende Landeshochschulgesetz? Die Antwort ist klar: Um den aktuellen Herausforderungen besser und flexibler begegnen zu können. Die Landesregierung versprach mit Pressemitteilung vom 12.08.: (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) mehr Hochschulautonomie, spürbarer Bürokratieabbau, moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre. (Patrick Dahlemann, SPD: Gute Punkte!) Und es stimmt, genau das brauchen unsere Hochschulen. Digitalisierung, KI, demografische Veränderungen erfordern schnellere Prozesse und Anpassungen. Hochschulen müssen in der Lage sein, Studiengänge, Prüfungsformen oder Forschungsfelder zügig weiterzuentwickeln, ohne lange Genehmigungsprozesse. Sie sollen also autonomer handeln können. Mehr Autonomie bedeutet aber oft eben auch mehr Deregulierung. Für die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern, die im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und dem Ausland um Studierende stehen, ist das ein zentraler Aspekt. Durch starre Kontrolle und Genehmigungspflichten können Hochschulen beispielsweise nicht schnell auf neue Berufsbilder reagieren. Leider klafft zwischen dem Anspruch der Pressemitteilung, zwischen dem Versprechen von August und dem Entwurf, der uns heute vorliegt, eine Lücke. Und das wird auch die Anhörung im Ausschuss zeigen. Der Entwurf schafft zwar teilweise Meldepflichten ab, aber er schafft keine entscheidenden Entscheidungsspielräume für die Hochschulen. Zentrale Steuerungsinstrumente bleiben staatlich fest verzurrt. Prüfungsrecht und Organisationsfragen werden weiterhin bis ins Detail geregelt. Das ist Detailsteuerung mit neuem Etikett, sonst nichts, meine Damen und Herren. Gerade dort, wo die Belastungen am größten sind, bei Studiengängen, Prüfungsordnungen, Berufungen, innerer Organisation bleibt alles beim Alten. Dabei darf Entbürokratisierung kein selektives Schaufensterprojekt sein. Sie muss dort ansetzen, wo Hochschulen tatsächlich handlungsfähig und handlungsfähiger werden. Was die Landesregierung hier vorgelegt hat, ist kein großer Wurf, es ist Verwaltungsdiät auf Sparflamme. Meine Damen und Herren, es gibt noch weitere Aspekte in diesem Gesetz, die mir persönlich auch ganz besonders am Herzen liegen. Im Januar letzten Jahres, Sie werden sich alle erinnern, hat das Parlament die Landesverfassung geändert. Wir haben den Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur ausdrücklich in unsere Landesverfassung aufgenommen. Und das war ein starkes Signal, meine Damen und Herren. (Patrick Dahlemann, SPD: Richtig!) Aber ein Signal allein reicht nicht. Wir müssen es auch umsetzen, und zwar dort, wo es besonders wichtig ist. (Patrick Dahlemann, SPD: Wie überall.) Und letztes Jahr haben wir antisemitische Vorfälle in diesem Land mehrfach gezählt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass auch die Hochschulen jetzt rechtlich so ausgestattet werden, dass sie konsequent und effektiv gegen solche Vorfälle vorgehen können. Der uns heute vorliegende Entwurf liefert für die Hochschulen jedenfalls keine klaren, starken, rechtssicheren Sanktionsinstrumente. Dabei brauchen sie Rechtssicherheit in Form von Disziplinarverfahren und auch Exmatrikulationsoptionen. (Ministerin Bettina Martin: Können sie.) Wer den Schutz jüdischen Lebens ernst nimmt, muss den Hochschulen Werkzeug an die Hand geben, um antisemitische Gewalt, massive Hetze und gezielte Störungen wirksam zu sanktionieren, alles andere ist Symbolpolitik ohne Durchgriffsmöglichkeit. Und der aktuelle Entwurf verlagert Verantwortung auf die Hochschulen, ohne ihnen die nötigen rechtlichen Rückendeckungen zu geben. Und der letzte Aspekt – auf den hat die Ministerin schon aufmerksam gemacht – und wofür die CDU seit Langem eintritt: Es betrifft die Forschung zu Sicherheitszwecken. Im Entwurf lesen wir, die Hochschulen sollen „durch geeignete Maßnahmen den verantwortungsvollen Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung … gewährleisten“. Dafür wird ein neuer 1a eingefügt. Bis jetzt gab es dazu überhaupt keine Regelung, und ehrlich gesagt, das ist auch besser so, jedenfalls diese Regelung hilft uns nicht. Denn wenn sie gar keine Wirkung entfalten soll, dann ist das lyrische Prosa und hat in dem Gesetz ehrlich gesagt nichts zu suchen. Und Sie verweisen auf das Positionspapier des Wissenschaftsrates „Wissenschaft und Sicherheit in Zeiten weltpolitischer Umbrüche“ vom Mai 2025. Und was macht denn dieses Papier deutlich? Erstens, Forschung mit sicherheitsrelevanten Aspekten braucht strukturelle Unterstützung, klare Prozesse, verbindliche Instrumente. Zweitens, es empfiehlt, Risikostrukturen, nationale Plattformen und institutionalisierte Dialogforen zwischen Wissenschaft, Staat und Forschung verantwortungsvoll zu steuern. Und drittens, es weist ausdrücklich auf Chancen hin, auf Drittmittel, internationale Vernetzung und technologische Souveränität. Und das, was dort steht im LHG, ist entweder Prosa, dann meinen Sie es nicht ernst, dann kann es weg, aber eine Stärkung, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Forschungsoption ist es nicht. Ich fasse zusammen: Dieses Gesetz liefert – jedenfalls jetzt – noch nicht das, was versprochen wurde, sollte Autonomie und Abbau der bürokratischen Last gewährleisten, macht es aber nur selektiv oder gar nicht. Die Landesregierung bekennt sich zum Schutz jüdischen Lebens, bleibt aber klar hinter den rechtlichen Regelungsoptionen zurück. Und sicherheitsrelevante Forschung und Chancen für Innovation, Drittmittel und strategische Stärkung sind vertan, meine Damen und Herren. Ich freue mich auf die Anhörung. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Hannes Damm, fraktionslos)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Albrecht.
Christian Albrecht Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich beraten wir die Novelle des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Es wird Sie sicher nicht überraschen, das ist eine Reform, die wir als Linksfraktion sehr begrüßen, da stecken viele gute Sachen drin. Und weil das so ist, nehme ich mir heute auch schon zur Ersten Lesung die Zeit, um das ausreichend zu würdigen. Es geht hier um die Frage, welche Rolle Hochschulen in unserem Land spielen sollen. Dieses Landeshochschulgesetz ist so wichtig, weil es den Rahmen setzt für das, was in den nächsten Jahren an unseren Hochschulen möglich sein wird und was nicht. Die Herausforderungen sind hierbei durchaus groß: Wir haben den demografischen Wandel, wir haben Fachkräftebedarf in fast allen Bereichen, wir haben die Aufgabe, junge Menschen ins Land zu holen und hier auch zu halten und ihnen entsprechend eine Perspektive zu geben. Und genau in dieser Lage sind Hochschulen ein Schlüssel, das ist auch wissenschaftlich gut belegt. Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung zeigt in mehreren Untersuchungen, dass Hochschulen in besonderer Weise regionale Innovationsfähigkeit stärken durch Wissenstransfer, Kooperation mit Unternehmen/öffentlichen Einrichtungen, durch Gründungen und durch die Bindung qualifizierter Absolventinnen und Absolventen an die Region. Und deshalb ist es richtig, dass das Wissenschaftsministerium ausdrücklich sagt, mit dem neuen LHG sollen Hochschulen leistungsfähiger, attraktiver und innovativer werden in Lehre und Forschung. Meine Damen und Herren, als Linke sehen wir Hochschulpolitik immer auch als Gesellschaftspolitik, denn die Hochschule ist ja nicht nur ein Ort, an dem wir Credits sammeln, Hochschulen tragen eine gesellschaftliche Verantwortung. Das wird besonders sichtbar, wenn Hochschulen sich an einem Leitbild orientieren sollen, das auf eine friedliche und nachhaltige Welt ausgerichtet ist. Wir als Linke begrüßen das ausdrücklich, denn wir leben in einer Zeit, in der die Wissenschaft und Forschung enorme Gestaltungsmacht haben: KI, Digitalisierung, Biotechnologie, Energiewende, medizinische Forschung, Sicherheitsüberwachungstechnologien und, und, und. All das ist nicht neutral. Und ja, Wissenschaft braucht Freiheit, und wir respektieren diese Freiheit. Aber Freiheit bedeutet eben nicht Verantwortungslosigkeit, Freiheit bedeutet auch, sich der Folgen bewusst zu sein. Und genau das ist eben auch ein moderner und progressiver Ansatz. Wissenschaft als Motor, aber eben als Motor in Richtung Nachhaltigkeit, einer friedlichen Welt und einer sozialen Entwicklung. Jetzt hat die CDU im Bund und auch jetzt hier gerade wieder verlautbart, dass ja genau solche Bekenntnisse aus der Zeit gefallen wären. Ich denke, genau das Gegenteil ist in der derzeitigen Situation der Fall. Gerade jetzt braucht es ein starkes Bekenntnis zu Humanismus, Kooperation und friedlichem Zusammenleben. (Beifall Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: So sieht es aus. – Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Forschung soll die Menschen voran- und einander näherbringen, ihr Leben verbessern und bereichern. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Daher finden wir eine entsprechende Klausel – die es übrigens genauso bei den Hochschulen oder bei vielen Hochschulen jetzt auch schon gibt, die dort entsprechend verankert ist – richtig. Aus meiner persönlichen Überzeugung ist es nicht die Aufgabe öffentlicher Hochschulen, militärische Forschung zu betreiben, auch nicht mit Drittmitteln. Rüstungskonzerne, die aktuell auch wieder obszöne Gewinne erwirtschaften, könnten das auch mit eigener Forschung und Entwicklung leisten (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) oder das gemeinsam mit privaten Instituten machen. Ich weiß aber auch, dass eine rechtlich verbindliche Klausel gar nicht zulässig ist, auch das muss ich an dieser Stelle akzeptieren. Und wir haben ja auch immer noch den ganzen Bereich des Dual Use, da kommt man ja sowieso dann in Teufels Küche, wenn man versucht, das dann auseinanderzudividieren. Insofern ist auch die scharfe Kritik an dieser Stelle fehl am Platze. Ich glaube aber trotzdem, dass das Bekenntnis zu diesen Werten, dass das Symbol ein Wert an sich ist, und insofern begrüße ich das. Ein zentraler Punkt in dieser Novelle ist die Aufwertung der bisherigen Fachhochschulen zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften, kurz HAW. Diese Hochschulen leisten seit Jahren enorm viel. Sie bilden Fachkräfte aus, die wir dringend brauchen, sie machen Forschung, die direkt in der Praxis wirkt, sie arbeiten eng mit Unternehmen, Verwaltung, sozialen Trägern, Kliniken und Bildungseinrichtungen zusammen. Und sie tun das oft mit begrenzten Ressourcen, mit hoher Lehrbelastung, mit einem großen Engagement der Beschäftigten. Besonders wichtig: Forschungsmächtige Bereiche an HAW sollen künftig ein Promotionsrecht erhalten können. Und auch hier lohnt sich der Blick in die Studienlage. Der Wissenschaftsrat hat in mehreren Empfehlungen darauf hingewiesen, dass sich die HAW in Deutschland stark weiterentwickelt haben, sowohl in der Forschungsleistung als auch in der Drittmittelstärke und in der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung. Wenn wir also sagen, Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche, dann ist das eine logische Konsequenz aus sehr realen Entwicklungen. Und auch hier will ich sagen, das ist ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im Wissenschaftssystem. Das neue Modell stärkt Karrierewege und regionale Forschung, und das ist gut für Mecklenburg-Vorpommern. Und wichtig ist, die Qualität wird hierbei gesichert. Das Promotionsrecht ist an strenge Kriterien gebunden und muss extern begutachtet werden. Es ist befristet und evaluierbar, damit wird klar, es geht nicht um eine pauschale Umstellung des Systems, sondern um gezielte, qualitätsgesicherte Stärkung dort, wo die Voraussetzungen stimmen. Wir begrüßen weiterhin, dass Open Access im Gesetz verankert wird und der freie Zugang zu Forschungsdaten und Forschungsergebnissen als Aufgabe der Hochschulen festgeschrieben wird. Und auch hier gibt es eine klare Evidenz. Die OECD betont, dass Open Science Innovationsprozesse beschleunigen, Transparenz stärken und gesellschaftliche Nutzung von Forschungsergebnissen deutlich verbessern kann. Und daran sollte uns ja allen gelegen sein. Open-Access-Publikationen werden häufiger gelesen und zitiert und erzielen eine größere Reichweite. Das heißt, Open Access ist nicht nur ein moralisches Argument, es ist auch ein Qualitäts- und Effizienzargument. Und deshalb sagen wir, sehr gut, dass Mecklenburg-Vorpommern hier klar Position bezieht im Rahmen des LHG. Es ist weiterhin ein starkes Signal, dass studentische Mitwirkung ausgebaut wird. Studierende sollen künftig als stimmberechtigtes Mitglied in allen Hochschulleitungen vertreten sein über das Prorektorat. Studien zur Hochschulgovernance zeigen, dass Beteiligung die Qualität von Entscheidungen verbessert, weil sie Perspektiven einbezieht, die sonst fehlen. Hochschulen reagieren erfolgreicher auf Veränderungen, wenn Entscheidungsprozesse transparent sind und unterschiedliche Gruppen sehr früh aktiv eingebunden werden. Themen gibt es hier auch einige, die Studis betreffen: Digitalisierung, Prüfungsorganisation, Lehrqualität, Studienberatung, Barrierefreiheit und, und, und. Das sind auch keine Randthemen. Wir begrüßen auch, dass die Aufgaben der Studierendenschaften klarer gefasst werden. Sie sollen nicht nur für gute Lehre eintreten, sondern auch für gute Studienbedingungen, Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligung. Studierendenschaften werden dadurch auch politisch gestärkt. Und außerdem – um das schon mal an die AfD zu richten – ist ja auch das Prorektorat, das studentische, ein Erfolgsmodell an den beiden Universitäten. Und wenn Sie da noch Zweifel haben, können Sie ja einfach mal das Gespräch suchen. Ich denke, die können Ihnen von den sehr guten Erfahrungen dort berichten. Ja, Deutschland ist auch ein Land, in dem Bildungschancen immer noch stark von der sozialen Herkunft abhängen. Die 21. Sozialerhebung zeigt deutlich, dass Studierende aus Nichtakademikerhaushalten weiterhin unterrepräsentiert sind und dass finanzielle Belastungen und soziale Hürden erheblichen Einfluss auf Studienverläufe haben. Und deshalb ist es richtig, dass der Zugang für beruflich Qualifizierte erleichtert wird. Hochschulen bekommen mehr Flexibilität bei Praxiszeiten und Zugangswegen. Ein weiterer Punkt, der uns besonders wichtig ist, die Vereinbarkeit von Studium und Care-Arbeit. Studierende mit Kindern oder Pflegeverantwortung sind häufig massiv belastet. Die Sozialerhebung zeigt, dass sie deutlich häufiger mit Zeitproblemen, finanziellen Engpässen, Studienunterbrechung konfrontiert sind. Und wenn das Gesetz nun Nachteilsausgleiche stärkt und die Hochschulen mehr Möglichkeiten bekommen, auf diese Lebenslagen zu reagieren, dann ist das ein echter Fortschritt und ein Qualitätsmerkmal moderner Hochschulen. Ich glaube, es gäbe sicherlich noch andere Punkte, die man hier anführen könnte. Wir haben ja noch die Gelegenheit, das dann in der weiteren Beratung gemeinsam miteinander zu beraten. An der Stelle möchte ich es jetzt bewenden lassen, bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe. (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe wendet sich an das Präsidium.)
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Ich bin schon wieder fertig, 05:12 Uhr. Ich habe schon geredet. (Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Genau! Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt in der Ersten Lesung die Novellierung des Landeshochschulgesetzes. So was muss ja allenthalben vorkommen, entweder, weil es durch bundesgesetzliche Regelungen oder KMK-Beschlüsse Änderungsbedarf gibt, oder weil man sich strategisch auch neu ausrichten möchte. Ich glaube, die Motivation für diese Änderung, die kann man an den einzelnen Punkten herauslesen. Ich möchte zunächst auf die, glaube ich, strategische Zieländerungen unserer Hochschulen kommen, die jetzt Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind. Ich glaube, das ist in unserer Zeit eine gute Regelung, weil wir ja gerade in Deutschland immer die Schwäche hatten, wissenschaftliche Ergebnisse auch aus der Grundlagenforschung dann in die Anwendung zu bringen – und da verspreche ich mir von dieser Zielrichtung doch eine ganze Menge, denn das müssen wir, um wettbewerbsfähig zu bleiben, auch wirtschaftlich. Dass das Promotionsrecht eingeführt wird bei forschungsstarken Bereichen, begrüße ich auch außerordentlich, weil es die Attraktivität der Hochschulen natürlich steigert. Und tatsächlich glaube ich schon, wenn man also forschungsinteressiert ist an einer Hochschule und muss dann für die Promotion entweder an eine Universität abwandern oder in ein anderes Bundesland, dann ist das nicht gut. Ich glaube, dass das gerechtfertigt ist, das zu machen. Dann komme ich zu der Frage der Forschungsdaten und Open Access und freier Zugang. Das ist eigentlich Grundlage für jede Grundlagenforschung und auch für die Vernetzung international und die Forschungsfreiheit, hat aber natürlich auch in Zeiten hybrider Bedrohung und so weiter und der Frage, wer hat eigentlich Zugriff auf welche Daten, muss das, glaube ich, auch ganz genau austariert werden. Da werde ich oder werden wir auch in der Anhörung sicherlich noch ein paar Fragen stellen dazu. Dann würde ich gerne begrüßen, dass familienfreundliche Studienbedingungen geschaffen werden sollen. Es ist natürlich insgesamt nicht ganz so dramatisch, das muss ich auch sagen. Ich habe ja auch studiert und habe auch eine Reihe von Kindern, auch schon während des Studiums hatten wir mindestens einen Sohn, und man kann schon davon ausgehen, Studentinnen und Studenten sind auch relativ flexibel. Trotzdem ist es gut, wenn eine Hochschule so was unterstützt, insbesondere auch bei den Fragen, wann man welche sozusagen Leistungen erbringen muss, ist das, glaube ich eine gute Sache oder kann eine gute Sache werden. Dann gibt es ja die Frage einrichtungsübergreifendes Beratergremium, Beirat für strategische Kooperation, UMG/UMR. Wir haben ja tatsächlich schon seit Jahren die Diskussion über die Kooperation der beiden Standorte. Ich glaube, dass das auch immer wieder mit Leben erfüllt werden muss. Ich würde mir gerne vorstellen lassen, was dieser Beirat denn nun eigentlich machen soll da an der Stelle. Das wird auch sicherlich in der Ausschussanhörung eine Rolle spielen. Schließlich gibt es die Frage der Akkreditierung privater Hochschulen und so weiter, das ist ja alles gemacht. Zum Schluss möchte ich gerne noch sagen, dass studentische Prorektoren gut sind. Die müssen aber eigentlich, können in der Zeit nicht studieren. Deswegen ist die BAföG-Regelung auch gut. Aber die brauchen auch Unterstützung, was sie da an der Hochschulleitung machen sollen. Meine Redezeit ist zu Ende. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katy Hoffmeister, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Stamer.
Dirk Stamer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Gesetzesnovelle des Landeshochschulgesetzes wollen wir unsere Hochschulen in diesem wunderbaren Land noch besser aufstellen im internationalen und nationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Wir setzen uns dafür ein, dass gute Bedingungen geschaffen werden, damit die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die besten Studierenden gerne in diesem Land bleiben und auch in dieses Land kommen. Es geht hier ganz konkret um die Frage, wie unsere Hochschulen in MV in den nächsten Jahren gute Lehre, gute Forschung und regionale Wertschöpfung leisten können. Für uns als SPD-Fraktion sind hier bei der Novelle einige Punkte besonders wichtig, die ich einmal hervorheben möchte: Bessere Zugangsmöglichkeiten zum Studium, bessere Studienbedingungen, eine stärkere Forschung und Lehre, mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten, mehr Hochschulautonomie, eine Verbesserung der Gleichstellung und weniger Bürokratie. Wir stärken unsere Fachhochschulen, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Die Umbenennung unserer Fachhochschulen in Neubrandenburg, Stralsund und Wismar zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften beschreibt, was längst Realität ist: Starke Lehre, anwendungsnahe Forschung und Transfer in die Region finden an unseren Fachhochschulen bereits jetzt statt. Sie sind schon längst kein Ort alleiniger Wissensvermittlung mehr, sondern moderne Hochschulen mit einem vielfältigen Profil. Mit dieser neuen Bezeichnung tragen wir diesem Rechnung und stärken dadurch auch ihr Standing in Deutschland und in dem internationalen Kontext. Und das ist ganz konkrete Standortpolitik, wir halten Fachkräfte, wir stärken Kooperationen mit dem Mittelstand, Kommunen und Verwaltung. Weiterhin ermöglichen wir in Teilen ein Promotionsrecht für unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Wir reden hier ausdrücklich nicht über ein pauschales Promotionsrecht, sondern über ein qualitätsgesichertes, zeitlich befristetes Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Bereiche an den HAW mit klaren Kriterien und einer Evaluation. Wenn wir kluge Köpfe nach Neubrandenburg, Stralsund und Wismar holen und halten wollen, brauchen sie nicht nur gute Arbeits- und Studienbedingungen, sondern auch echte Perspektiven. Und dazu gehört in bestimmten Bereichen auch der Weg zur Promotion. Wir binden wissenschaftlichen Nachwuchs, wir stärken Forschungsprofile und wir vermeiden dadurch Abwanderung von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wichtig ist, dass die Qualität einer Promotion durch diesen konsequenten Schritt im Wettbewerb um die klügsten Köpfe nicht verwässert wird, sondern gesichert ist. Forschungsstärke, Begutachtung und Evaluation sind der Maßstab, nicht ein Etikett am Hochschultor. An unserer Hochschule für Musik und Theater in Rostock wird die Möglichkeit einer Erprobungsphase einer sogenannten wissenschaftlich-künstlerischen Promotion geschaffen. Das ist ein lang geforderter Wunsch der Hochschule, der diesen Standort ganz eindeutig stärken wird. Wir verankern die Open-Access-Strategie, also den ungehinderten Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen als Leitlinie im Gesetz. Wenn Forschung öffentlich finanziert wird, muss Wissen bestmöglich zugänglich und nachnutzbar sein für Wissenschaft, Wirtschaft und auch die Gesellschaft. Wichtige Forschungsdaten und Fachartikel dürfen nicht hinter Paywalls verschwinden und somit Forschung erschweren. Das Thema Forschungsdatenmanagement, also der Umgang und die Verarbeitung von Forschungsdaten im Forschungsprozess, wird ebenfalls gesetzlich verankert. Selbstverständlich wird in dieser Reform auch das Thema Studienbedingungen adressiert. Das Studium wird an mehreren wichtigen Stellen spürbar fairer und alltagstauglicher gestaltet. Wir erleichtern den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Wer Ausbildung, Berufspraxis und Studierfähigkeit in einem ausreichenden Umfang mitbringt, soll nicht an unnötigen Hürden scheitern, sondern ein Studium an einer unserer Hochschulen aufnehmen können. Und das ist Bildungsgerechtigkeit und Fachkräftesicherung zugleich. Wir wollen Potenziale nicht ungenutzt liegen lassen und mehr Menschen die Möglichkeit eines Hochschulstudiums eröffnen. Studierende mit Kindern oder Studierende, die Angehörige pflegen, übernehmen ganz wichtige Aufgaben für unsere Gesellschaft und benötigen eine ganz besondere Unterstützung, damit sie beiden Aufgaben gleichermaßen gerecht werden können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wir stärken daher den Nachteilsausgleich, also faire Ausgleichsregeln etwa bei der Betreuung, Pflege oder besonderen Lebenslagen. Und das kann sich ganz konkret auswirken, etwa bei Prüfungsformen, Einsatz von Hilfsmitteln oder Hilfspersonen, bei Fristen zum Ablegen von Prüfungen oder Ähnlichem. Wir begrüßen sehr, dass im Gesetzentwurf klargestellt wird, dass Hochschule ein diskriminierungsfreier Raum sein muss, und zwar nicht nur im Leitbild, sondern in Verfahren und auch in Zuständigkeiten vor Ort. Wir begrüßen darüber hinaus sehr die Stärkung der studentischen Mitbestimmung durch die Einführung des studentischen Prorektorats. Und dies bildet die studentische Perspektive in der Hochschulleitung nun verbindlich ab, denn wer gute Studienbedingungen möchte, muss Studierende genau dort beteiligen, wo Entscheidungen fallen, die sie betreffen, nicht nur in Arbeitsgruppen, sondern ganz konkret in der Hochschulleitung. Und Beteiligung ist für uns kein Risiko, sondern ein ganz großer Qualitätsgewinn, gerade bei Lehre und Studienorganisation. Deregulierung, Bürokratieabbau und die Stärkung der Autonomie der Hochschulen sind weitere wesentliche Ansätze in dieser Gesetzesnovelle. Einzelne Anzeige- und Zustimmungspflichten entfallen dort, wo Hochschulen das eigenverantwortlich regeln können, und heben diverse Anzeigepflichten wie bei Prüfungsordnungen, Forschungsfreisemestern und so weiter ausdrücklich auf. Und das ist echte Autonomie und zugleich auch ein Signal des Vertrauens an unsere Hochschulen. Diese Reform gestaltet das Studium fairer, attraktiver, verbessert die Voraussetzungen für gute Forschung in diesem Land, stärkt die Autonomie der Hochschulen, adressiert den Wissenstransfer in die Gesellschaft und trägt deutlich zur Fachkräftesicherung in Mecklenburg-Vorpommern bei. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Überweisung und weiteren Beratung in den Wissenschaftsausschuss. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Frau Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die FDP steht für eine Hochschulpolitik, die auf Freiheit, Verantwortung, Vertrauen und Autonomie setzt. Genau an diesem Maßstab messen wir den vorliegenden Gesetzentwurf. Unsere Hochschulen sind Orte der Freiheit, der Innovation und der kritischen Debatte. Sie bilden Fachkräfte aus, treiben Forschung voran und sind unverzichtbare Impulsgeber für gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt. Wer ihre Bedeutung ernst nimmt, muss ihnen Gestaltungsspielräume eröffnen, statt sie mit neuen Detailregelungen zu überziehen. Wir erwarten vom vorliegenden Gesetzentwurf Planungssicherheit und administrative Entlastung für unsere Hochschulen. Die Anerkennung von Forschungsleistungen ist richtig. Ein Promotionsrecht ist auch für uns eine Frage dauerhaft gesicherter wissenschaftlicher Qualität. Wer hier neue Strukturen fordert, muss auch bereit sein, sie langfristig zu finanzieren. Zusätzliche Berichtspflichten, neue Gremien und erweiterte Mitwirkungsvorgaben werden eingeführt, obwohl die Hochschulen bereits heute unter erheblichem administrativem Druck stehen. Was wir erwarten? Wir erwarten Bürokratieabbau. Dieser wird angekündigt, faktisch aber nur teilweise eingelöst. Autonomie bedeutet mehr als das Streichen einzelner Anzeigevorschriften, sie verlangt Zurückhaltung des Gesetzgebers. Als Gruppe der FDP fordern wir, dass die großen Herausforderungen wie internationale Wettbewerbsfähigkeit, digitale Transformation, Gewinnung von wissenschaftlichem Nachwuchs konsequent adressiert werden. Wir wollen starke, selbstbewusste Hochschulen, die aus eigener Kraft exzellent arbeiten können. Wir freuen uns auf die Anhörung. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Danke! (Beifall René Domke, FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hannes Damm.
Hannes Damm fraktionslos
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Dieser Gesetzentwurf enthält viele Punkte, die wir als Bündnisgrüne ausdrücklich begrüßen: Wir begrüßen das Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Es stärkt Forschung, Anerkennung und Attraktivität der Hochschulen und trägt zur Gleichwertigkeit im Wissenschaftssystem bei. Wir begrüßen die Stärkung von Open Data. Öffentlich finanzierte Forschung muss auch öffentlich zugänglich sein, transparent, für alle nutzbar, zum Vorteil der Gesellschaft. Wir begrüßen die Verbesserung im Bereich Antidiskriminierung, weil Hochschulen Orte sein müssen, an denen niemand aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Identität oder sozialem Status benachteiligt wird. Und ganz besonders wichtig ist uns der erleichterte Zugang zum Studium für beruflich qualifizierte Bewerber/- innen ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Lebenswege sind nicht linear, und unser Hochschulsystem darf es auch nicht sein. Beim Nachteilsausgleich sieht es etwas differenzierter aus. Ja, der vorgesehene Ausgleich im Einzelfall ist richtig und notwendig, gleichzeitig dürfen wir es dabei nicht belassen. Studierende mit Kind, mit Pflegeverantwortung oder vergleichbaren Belastungen brauchen vor allem auch strukturelle Verbesserungen. Jeder zusätzliche Antrag, jedes Ringen um den Einzelfall und dessen Begründung kostet Kraft – Kraft, die gerade in diesen Lebenslagen oft ohnehin schon zu knapp bemessen ist. Durchweg positiv ist wiederum die verbindliche Verankerung des studentischen Prorektorats. Vor dem Landtag war ich fast zehn Jahre in der Hochschulpolitik aktiv und habe im Senat der Universität Greifswald miterlebt, wie erstmals ein studentischer Prorektor gewählt und aktiv wurde. Das hat studentische Mitwirkung gestärkt und ihre Perspektive dauerhaft in die Hochschulleitung eingebunden und so das Studium in Greifswald insgesamt verbessert. Zudem ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Demokratie an Hochschulen genau das – mehr Menschen einbinden, und das auch im Wissenschaftssystem insgesamt. Was an ähnlicher Stelle aber weiterhin fehlt, ist eine verbindliche Doktorand/-innenvertretung, wie wir sie seit Langem fordern. Promovierende befinden sich strukturell zwischen Studierendenschaft und akademischem Mittelbau, ohne Lobby, ohne echte Mitbestimmung und vor allem anfällig für Ausbeutung (Marc Reinhardt, CDU: Wer ist eigentlich „wir“?) und prekäre Arbeits- und Studienbedingungen, abhängig zumeist von einer einzelnen Person, der oder dem Doktorvater/der Doktormutter. Das ist ein echtes Defizit, das wir nicht länger ignorieren sollten. Genauso fehlt eine verbindliche Verankerung von Nachhaltigkeitsbeauftragten an unseren Hochschulen. Nachhaltigkeit darf kein freiwilliges Zusatzprojekt sein, sondern muss strukturell verankert werden, wie es ja faktisch auch durch die Zielvereinbarungen gedacht und mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz vorgesehen ist. Wenn man diesen Auftrag ernst nimmt, braucht es dafür aber auch Ressourcen – darüber sprachen wir schon – und zuständige Stellen. Dafür werde ich im Beratungsverfahren einen Änderungsantrag unterbreiten. Ich freue mich auf die Debatten im Ausschuss. – Vielen Dank!
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6163 zur federführenden Beratung an den Wissenschafts- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kurortgesetzes, Drucksache 8/6164. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kurortgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/6164 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Herr Dr. Blank.
Dr. Wolfgang Blank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Der Tourismus hat in Mecklenburg-Vorpommern einen besonders hohen Stellenwert. Er hat wirtschaftliche Bedeutung für die Entwicklung im Land, in den Regionen, in den Kommunen und fördert die Lebensqualität in den Regionen. Die Stärke des Tourismus haben wir im Wesentlichen den staatlich anerkannten Heilbädern und den Kur- und Erholungsorten zu verdanken. Knapp 80 Prozent aller Übernachtungen in unserem wunderschönen Bundesland finden in einem unserer staatlich anerkannten Kur- oder Erholungsorte statt. Diese haben sich zu touristischen, medizinischen, therapeutischen Zentren mit hochwertiger kommunaler und verkehrlicher Infrastruktur entwickelt. Das ist keine ganz neue Geschichte, es geht auf die letzten Jahrzehnte und sehr viel länger zurück. Was Ende des 18. Jahrhunderts auf Initiative der damaligen herzoglichen Landesregierung Friedrich Franz I. begann, hat sich erfolgreich weiterentwickelt. Es gab damals einen Professor, Samuel Gottlieb Vogel, Leibarzt des mecklenburgischen Herzogs, fortschrittlicher Mediziner, der für das Seebad Heiligendamm sozusagen den Grundstein legte. Laut einem Kulturhistoriker hat er nämlich gesagt, der Vogel, also der Professor Vogel hat zu ihm, dem Herzog, gesagt: „Das ist sehr gut, wir brauchen einerseits die Waldluft, die wir hier haben, und andererseits das Reizklima durch das Meerwasser. Und dieses Zusammenspiel von Luftkurort und Seewasserbehandlung auch auf der Haut, das ist das, was Vogel entdeckt hat und was sich bis heute erhalten hat als Therapie.“ Die damals begonnene Nutzung natürlicher Heilmittel – Kreide, Sole, Salzluft, Meer und Moor und mehr, mit „h“ –, die Verknüpfung mit Kunst, Kultur, landschaftlicher Attraktivität, den Naturräumen sowie der historischen Bädertradition prägen das Image und das Leben dieser Orte. Die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Gesundheits- und Badeinfrastruktur haben sich seither spürbar weiterentwickelt, gewandelt. Auch für die Heilbäder sowie Kur- und Erholungsorte besteht sowohl infrastrukturell als auch hinsichtlich ihrer Angebotsstruktur Anpassungsbedarf. Auch verändert sich die Nachfrage, der Bedarf. Vermehrt werden zielgruppenspezifische Angebote von Prävention über Rehabilitation bis hin zur Pflege nachgefragt. Auch interessieren sich die jüngeren Zielgruppen und Familien mehr für die Angebote. Die hohe Qualität muss deshalb gepflegt und durch neue Investitionen weiterentwickelt werden. Das ist elementar, um dem Anspruch dieser Gäste auch in Zukunft gerecht zu werden. Diesem Anspruch gerecht zu werden, dient die Vorlage des angepassten Kurortgesetzes, das wir in einigen Punkten anpassen wollen. Ziel ist es, die Qualität des Angebotes zu sichern und weiter zu verbessern, um im Wettbewerb mit anderen Destinationen bestehen zu können. Worum geht es? Die Aufnahme der Anerkennungsarten des „See- und Thalassoheilbades“ sowie des „Seebades mit Kurbetrieb“ in den Katalog des Kurortgesetzes, die bewusste Anhebung der Anforderungen an einen Tourismusort. So muss ein vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebener echter Sondervorteil für den Gast vorliegen, um das Prädikat zu erhalten, das steigert die Qualität, „Tourismusort“, des Markenzeichens. Die Verkürzung der Gültigkeitsdauer einer Anerkennung von 30 auf 15 Jahre, dadurch wird auch dem Verbraucherschutz und dem Qualitätsanspruch bei wandelnden Umwelt- und Wirtschaftseinflüssen Rechnung getragen. Ein Gast muss sich darauf verlassen können. Eine erstmalige Prüfung erst nach 30 Jahren durchzuführen, kann keine Gewähr hierfür bieten. Bei der Länge der Gültigkeitsdauer haben die Kollegen sich auch andere Bundesländer angesehen, wie es dort gehandhabt wird. Dort geht es im Allgemeinen um zehn Jahre, hier sind wir mit 15 Jahren auf einem guten Weg. Im Übrigen beinhaltet der Vorschlag redaktionelle Änderungen und Anpassungen. Ich danke allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit, wie wir hier zu diesem Vorschlag kamen. Ich möchte nochmals an die Vergangenheit erinnern, bereits für Friedrich Franz I. war die wirtschaftliche Bedeutung der Seebäder klar. Sein Motto war: Geld für Bäder nicht ins Ausland tragen. Er wollte mondäne Badeorte für Gäste aus ganz Europa: „Besonders, da es mir nicht gleichviel sein kann, manchen kranken Menschen dadurch glücklich zu machen. Nicht zu gedenken, dass das Geld im Lande verzehrt wird, was auswärtige Bäder demselben entziehen.“ Wir wollen hier die Wertschöpfung erhöhen. Sie sehen – und auch damals gab es schon ähnliche Herausforderungen wie heute: Netzwerke zwischen Regierung, Verwaltung, Wirtschaft, Gesundheit und so weiter –, heute wie damals geht es darum, unsere Region mit klug eingesetzten Mitteln attraktiv zu machen, und ich bitte um Ausschussüberweisung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kurortgesetzes. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Timm.
Paul-Joachim Timm AfD
Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt nach eigener Darstellung das Ziel, das bestehende Anerkennungssystem weiterzuentwickeln und an aktuelle Entwicklungen im Kur- und Gesundheitstourismus anzupassen. Damit wird ein Bereich berührt, der für viele Regionen in Mecklenburg-Vorpommern von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Kern des Entwurfs ist die Einführung neuer Anerkennungsarten, insbesondere der Prädikate „See- und Thalassoheilbad“ sowie „Seebad mit Kurbetrieb“. Mit diesen neuen Kategorien sollen zusätzliche Marketing- und Produktentwicklungsräume eröffnet werden. Die Landesregierung argumentiert, dass Mecklenburg-Vorpommern über mehrere Seebäder mit grundsätzlich geeigneter gesundheitstouristischer Infrastruktur verfügt und diese Potenziale künftig stärker genutzt werden können. Gleichzeitig wird ausdrücklich auf Entwicklungen in anderen Bundesländern verwiesen, insbesondere auf Niedersachsen, das im Jahr 2025 entsprechende Prädikate bereits eingeführt hat. Dass Niedersachsen diesen Schritt bereits angegangen ist und Mecklenburg-Vorpommern nun nachzieht, zeigt allerdings vor allem eines: Die Landesregierung reagiert, aber sie gestaltet nicht proaktiv. Statt eigene, langfristig tragfähige und auf die spezifischen Bedingungen unseres Landes zugeschnittene Konzepte zu entwickeln, orientiert man sich erneut an Modellen anderer Länder. Das fügt sich in ein bekanntes Bild. Gerade im Bereich des Tourismus hat Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren immer wieder das Nachsehen gegenüber Ländern wie Schleswig-Holstein oder eben Niedersachsen gehabt, sei es bei der strategischen Ausrichtung, bei der Vermarktung oder eben bei der frühzeitigen Anpassung neuer touristischer Trends. Den Blick nach Polen lassen wir dabei mal besser ganz weg. Ob dieses bloße Nachziehen tatsächlich ausreicht, um den besonderen Herausforderungen und Chancen unseres Landes gerecht zu werden, bleibt zumindest offen. Neben der Einführung neuer Prädikate sieht der Gesetzesentwurf auch eine Anhebung der Anforderungen an den Status „Tourismusort“ vor. Das finden wir gut. Ziel ist es, diesen Status bewusster als Sondervorteil auszugestalten und die Aussagekraft des Prädikats zu erhöhen. Die Orientierung an bundesweit etablierten Begriffsbestimmungen soll dabei ein einheitliches Qualitätsniveau sichern, auch das ist richtig. Dieses Vorgehen ist grundsätzlich nachvollziehbar, zugleich werden damit aber auch neue Zugangshürden geschaffen, deren Auswirkungen im Nachgang natürlich sorgfältig geprüft werden müssen. Positiv hervorzuheben ist die vorgesehene Regelung zur Fortgeltung eines Prädikats, sofern ein Antrag auf Erneuerung oder Neuanerkennung rechtzeitig gestellt wurde. Diese Klarstellung trägt dazu bei, Verwaltungslücken zu vermeiden und Planungssicherheit für meist auch ehrenamtlich geführte Kommunen zu sichern und auch die Betriebe zu entlasten. Zugleich macht sie aber deutlich, dass das bestehende System bislang nicht frei von praktischen Problemen war und ist. Der Gesetzentwurf ist bereits von fachlicher Seite bewertet worden. Sowohl der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern als auch der Städte- und Gemeindetag unseres Bundeslandes begrüßen diese Novelle grundsätzlich. In ihren Stellungnahmen weisen die beiden Verbände jedoch darauf hin, dass der Entwurf in der vorliegenden Fassung noch Präzisierungs- und Anpassungsbedarf aufweist. Kritisch angesprochen werden unter anderem einzelne Kriterien der Anerkennung, Fragen der praktischen Umsetzbarkeit sowie mögliche Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf bestimmte Begrifflichkeiten. Auch der zuständige Beirat hat in seinen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass einige Regelungen in der Praxis zu Problemen führen können und wir diese im Nachgang noch abstellen müssen. Die Hinweise sind ernst zu nehmen, denn sie betreffen genau die Ebenen, auf denen die gesetzlichen Regelungen später umgesetzt werden müssen. Diese Stellungnahmen machen insgesamt deutlich, dass der Gesetzentwurf zwar in die richtige politische Richtung geht, aber noch keinen abgeschlossenen und ausgewogenen Regelungsstand erreicht hat. Gerade bei einem Gesetz, das so unmittelbar in die kommunale Entwicklung, in die touristische Wertschöpfung und in wirtschaftliche Rahmenbedingungen eingreift, ist eine sorgfältige Abwägung unerlässlich. Hinzu kommt, dass die Landesregierung zwar davon ausgeht, keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu verursachen, die mittleren und mittelbaren Auswirkungen auf kommunale Investitionen und laufenden Kosten bislang jedoch nur unzureichend beleuchtet sind. Hier haben wir noch keine Daten. Auch wenn diese Effekte nicht unmittelbar im Landeshaushalt sichtbar wären, sind sie für die betroffenen Städte und Gemeinden aber von erheblicher Bedeutung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, all dies spricht dafür, den Gesetzentwurf nicht vorschnell abzuschließen. Vielmehr bedarf es einer vertieften fachlichen Beratung, in der die Hinweise der Verbände und des Beirats ernsthaft geprüft werden und gegebenenfalls in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden können. Deshalb halten wir es für richtig, den Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Dort besteht die Möglichkeit, unter Einbeziehung von Sachverständigenverbänden und weiteren Beteiligten die vorgesehenen Regelungen sorgfältig zu prüfen und noch mal dort nachzuschärfen, wo es dann notwendig erscheint. Eine solche Vorgehensweise dient nicht nur der Qualität des Gesetzes, sondern auch der Akzeptanz der betroffenen Kommunen und Akteure insgesamt. Wir würden einer Überweisung zustimmen – vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit – und freuen uns über die Beratung im Ausschuss. (Beifall Thore Stein, AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Waldmüller.
Wolfgang Waldmüller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Änderung des Kurortgesetzes ist, glaube ich, wichtig und in die richtige Richtung. Gerade die Kur- und Erholungsorte sind im Tourismus auch ein Herzstück, und wenn Sie bei der Branchenkonferenz der Gesundheitswirtschaft … Ich weiß nicht, es ist schon ein paar Jahre her, zwei/drei Jahre her, da ging es eben um die Gesundheitswirtschaft und da wurde dargelegt, welches Potenzial, welches unglaubliche Potenzial, Wertschöpfungspotenzial gerade der Gesundheitstourismus hat. (Patrick Dahlemann, SPD: Stark wachsend, nach wie vor!) Deswegen muss man ein Augenmerk darauf legen, deswegen ist es wichtig, dass hier das Gesetz jetzt entsprechend angepasst wird. Es ist ein notwendiger Schritt, um aber auch im Wettbewerb mit anderen Regionen wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Einführung von den Prädikaten „See- und Thalassoheilbad“ zeigt, dass wir die Potenziale unserer Naturheilkraft endlich konsequent nutzen wollen. Wir als CDU-Fraktion haben den Entstehungsprozess dieses Gesetzes aufmerksam verfolgt, und ich muss an dieser Stelle positiv hervorheben, (Torsten Koplin, Die Linke: Hört, hört!) positiv hervorheben, dass das Wirtschaftsministerium im Vorfeld den Dialog mit der Branche gesucht hat. Ja, meine Damen und Herren, das muss man so explizit hervorheben, denn es ist ja nicht immer so! Deswegen begrüße ich das. (Patrick Dahlemann, SPD: Aber immer öfter!) In diesem Fall war es eben anders, und das zum Glück. Und auch wenn die Einwände des Bäderverbands und des Städte- und Gemeindetages dieses Mal eher punktueller Natur waren, so war es doch wichtig, dass diese Nuancen etwa beim Erhalt bewährter Begriffe oder bei der Ausgestaltung der Anerkennungsverfahren ernst genommen wurden. Es zeigt sich also, wenn die Fachwelt und die Politik frühzeitig an einem Strang ziehen, kommen wir zu Ergebnissen, die in der Branche auf breite Akzeptanz stoßen. Das ist für die Planungssicherheit der Kurverwaltungen und Heilbäder aber auch von entscheidender Bedeutung. Besonders begrüßen wir die angestrebte Straffung der Verfahren, Qualitätssicherung darf nicht im bürokratischen Dickicht ersticken. Dass hier ein Weg gefunden wurde, der hohe Standards mit effizienten Prozessen verbindet, findet unsere Zustimmung. Meine Damen und Herren, ja, die wesentlichen Akteure vor Ort, die Kommunen und die Fachverbände, haben signalisiert, dass sie mit diesem Entwurf gut arbeiten können. Wir als CDU-Fraktion stimmen natürlich selbstverständlich der Überweisung in den Ausschuss zu. Wir werden die Detailberatung natürlich dazu nutzen, noch mal genau hinzuschauen, ob die praktische Umsetzung der neuen Prädikate für unsere Kurorte tatsächlich so niedrigschwellig wie möglich gestaltet ist. Insgesamt ist dieser Entwurf eine Grundlage, um die Spitzenstellung unserer Kurorte nachhaltig zu sichern. Wir freuen uns auf eine fachliche Begleitung im Ausschuss. – Vielen Dank!
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Koplin. (Beifall Marc Reinhardt, CDU – Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU: Zu spät! – Andreas Butzki, SPD: Das war magerer Applaus, Marc! – Harry Glawe, CDU: Der ist konzentriert hier bei der Arbeit. – Heiterkeit bei Minister Christian Pegel)
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Von dieser Stelle aus herzliche Genesungsgrüße an unseren Kollegen Henning Foerster. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer heute durch unser Land fährt, sieht an einigen Stellen das Erbe der 90er- und 2000er-Jahre. Damals noch galt das Motto „Masse statt Klasse“. Es ging darum, Kapazitäten aus dem Boden zu stampfen, Bettenburgen zu bauen und möglichst schnell möglichst viele Menschen für die Strände unseres Landes zu gewinnen. Doch diese Zeiten des ungebremsten Mengenwachstums sind vorbei, und das ist gut so. Heute steht Mecklenburg-Vorpommern an einer Schwelle: Wir bauen nicht mehr in Betten, wir bauen an der Qualität. Das ist kein Luxusproblem, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit, denn, schauen wir der Realität ins Auge, ein Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern, besonders an der Ostseeküste, ist mittlerweile teuer geworden. Und wer als Gast tief in die Tasche greift, der bringt zu Recht eine prall gefüllte Erwartungshaltung mit. Wenn die Preise steigen, darf das Angebot nicht auf der Stelle treten. Der Gast von heute will kein Betongold, er will ein Erlebnis, das sein Geld wert ist. Hier setzt die vorliegende Novelle des Kurortgesetzes an. Neben den notwendigen technischen Anpassungen geht es uns als Linke um eines: Das Versprechen, das wir dem Gast geben, muss auch eingelöst werden! Nehmen wir das Prädikat anerkannter „Tourismusort“, wir haben mittlerweile rund 50 davon im Land. Hier mal die Frage: Was assoziieren Sie mit diesem Titel? Wenn ich ein Schild sehe, auf dem „Tourismusort“ steht, dann erwarte ich ein Aushängeschild, dann erwarte ich Leben, Infrastruktur und Profil. Bisher reichte oft schon eine landschaftlich bevorzugte Lage. Aber seien wir mal ehrlich, wenn man einige Kilometer unserer wunderschönen, insgesamt über 1.900 Kilometer langen Küstenlinie abgefahren ist, dann ist fast jeder Ort landschaftlich bevorzugt. Das ist unser Naturerbe, aber noch keine touristische Leistung, wie wir wissen. Ein Prädikat darf kein bloßes Etikett sein, das mit der Zeit ausbleicht. Es muss ein Gütesiegel sein, deshalb schärfen wir mit diesem Gesetz nach. Wir präzisieren die Ansprüche, wir wollen, dass der Gast nicht nur wegen der Landschaft kommt, sondern wegen der Qualität bleibt, die er im Ort vorfindet. Und am besten hat dieser eine Ort dieses eine gewisse Etwas, diesen Fokus, diese Besonderheit, an die ich mich als Gast dann auch gern noch erinnern werde. Meine Damen und Herren, ein zweiter Punkt ist uns als Linke wichtig: unser Leitgedanke vom Tourismus für alle. Tourismuspolitik darf keine Nischenpolitik für Gutverdiener sein. Wenn wir über Barrieren sprechen, dann meinen wir beides – die Stufen im Kopf und die Stufen vor der Tür. Da geht es um die sozialen Barrieren. Wir kämpfen für den Erhalt vielfältiger Angebote im gesamten Tourismus, insbesondere aber immer auch im Kinder- und Jugendtourismus. MV muss ein Land bleiben, in dem sich auch die Familien mit schmalem Geldbeutel und die Schulklasse aus dem Binnenland einen Aufenthalt leisten können. Und dann geht es um die baulichen Barrieren. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Was hat das mit dem Gesetz zu tun?) Ein Rollstuhlfahrer, eine Rollstuhlfahrerin oder eine junge Familie mit Kinderwagen darf nicht am Strandaufgang scheitern. Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have, sondern ein Menschenrecht auf Teilhabe. Ich höre oft die Forderung, macht doch die hundertprozentige Barrierefreiheit zur harten Bedingung für jedes Prädikat. Ich verstehe diesen Anspruch, er ist moralisch und faktisch absolut richtig. Aber wir müssen auch ehrlich sein, würden wir diesen Maßstab morgen zum Gesetz machen, könnten wir fast alle Prädikatsschilder im Land sofort abschrauben. Diese Erkenntnis muss deshalb aber auch ein Weckruf sein. Die Einnahmen, die unsere Tourismushochburgen generieren, müssen konsequenter in die Barrierefreiheit fließen. Jeder Euro, der in eine Rampe gesteckt wird oder durch den eine Rampe entsteht oder ein Leitsystem verbessert wird, ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes. Lassen Sie uns den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur an der Zahl der Übernachtungen messen, sondern auch daran, wie willkommen sich alle Menschen bei uns fühlen, egal mit welchen körperlichen oder finanziellen Voraussetzungen sie zu uns kommen. Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Sinne werbe ich um Ihre Zustimmung zur Überweisung in die Ausschüsse. Lassen Sie uns gemeinsam am touristischen Profil unseres Landes arbeiten! – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, das Kurortgesetz zu modernisieren und den demografischen Wandel hierin verstärkt zu berücksichtigen. Wir befürworten die Erweiterung der Qualitätsstandards für Tourismusorte, und genauso befürworten wir die neuen Anerkennungsarten eines „See- und Thalassoheilbades“ sowie des „Seebades mit Kurbetrieb“. Wenn man nun den nachfolgenden Erläuterungen im Gesetzestext Glauben schenkt, war es das mit wichtigen Änderungen – alles Weitere eher von redaktioneller Natur, und ich könnte fertig sein. Beim genaueren Hinschauen wurde ich allerdings stutzig. Umso länger ich verglich, umso unsicherer war ich mir, ob wir hier, ähnlich wie beim ersten Entwurf des geplanten Tourismusgesetzes, über einen mit heißer Nadel geschriebenen Gesetzesentwurf reden oder ob Änderungen durch die Hintertür vorgenommen werden sollen. Beim Durchsehen fiel mir auf, dass in Heilbädern und Kurorten plötzlich keine touristische Informationseinrichtung mehr verlangt werden soll. Zwar wird das in den Erläuterungen für die am höchsten prädikatisierten Kurorte relativiert, aber es drängt sich der Eindruck auf, dass künftig digitale Angebote und Infosäulen reichen sollen. Im Gesetz findet sich jedenfalls keine entsprechende Regelung. Ähnlich erging es mir beim einzusetzenden Beirat, stach mir natürlich ins Auge, dass die Naturschutzvereinigungen hier ohne Ersatz entfernt wurden. In den Erläuterungen finden sich als Ausgleich das Ministerium für Umwelt sowie eine Vertretung aus der Landesforst. Die Landesforst wird im Gesetzestext nur gar nicht aufgeführt. Bevor wir also ernsthaft reden können, müssen ein paar Dinge nachgearbeitet werden. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es könnte sonst schnell der Eindruck entstehen, dass es um mehr Einfluss der Landesregierung und das Zurückdrängen besonders der Umweltverbände geht. Meine Damen und Herren, das waren im besten Fall die Schönheitsfehler. Aber warum gibt es bei den Tourismusregionen plötzlich keine branchenübergreifende Zusammenarbeit mit zum Beispiel Nationalparkämtern oder Biosphärenreservaten mehr? Ist das Zufall, dass es wieder den Naturschutz betrifft, Zufall, dass der Wegfall des Absatzes 6 im Erläuterungsteil nicht erwähnt wird? Auf gebietsbezogenes Marketing wird verzichtet. Soll das künftig die Landestourismusgesellschaft exklusiv machen? Geht es dort dann nur noch um Werbung? Ich bin gespannt, was in der Anhörung dazu gesagt werden wird. Ein Fragezeichen habe ich aber auch bei der Frage, ob die Konsequenzen aus dem demografischen Wandel wirklich ernsthaft bedacht wurden. Das verträgt sich aus meiner Sicht jedenfalls nicht damit, dass Sie hier ganz en passant das Wort „barrierefrei“ aus den Anerkennungsvoraussetzungen zur Zugänglichkeit für Heilbäder und Kureinrichtungen gestrichen haben. Erklären Sie mir das! In der aktuellen Fassung musste ja wenigstens noch eine Erläuterung zur barrierefreien Zugänglichkeit erbracht werden. Ja, Sie können natürlich auf die Landesbauordnung verweisen, aber wenn ein so schwammiger Begriff wie „Kureinrichtungen“ verwendet wird, dann sollte zumindest im Gesetzestext auch klar verankert sein, dass hier entsprechende Nachweise erbracht werden. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kurzum, nach meinem Geschmack gibt es definitiv zu viele Ungereimtheiten. Es bedarf unbedingt noch einmal des Feinschliffs, deshalb befürworten wir die Überweisung in den Ausschuss. – Vielen Dank! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Würdisch.
Thomas Würdisch SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpommern ist ein Tourismusland, und das im besten Sinne. Der Tourismus ist einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige unseres Landes. Er schafft Arbeitsplätze, sichert Einkommen, stärkt die regionale Wertschöpfung und trägt entscheidend zur Lebensqualität in Stadt und Land bei. Gerade in ländlich geprägten Regionen ist er oft das wirtschaftliche Rückgrat ganzer Gemeinden. Was macht Mecklenburg-Vorpommern so attraktiv? (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Es ist die einzigartige Kombination aus Natur, Kultur und Erholung. Unsere ausgedehnten Wasserflächen, die Ostseeküste, die Seenplatte, die vielen Naturschutzgebiete sowie drei große Nationalparks sind ein Alleinstellungsmerkmal weit über unsere Landesgrenzen hinaus. Hinzu kommen unsere historischen Städte, traditionsreiche Seebäder sowie Kur- und Erholungsorte, die seit Jahrzehnten Gäste aus dem In- und Ausland anziehen. Diese Orte stehen für Erholung, Gesundheit, Qualität und Verlässlichkeit. Genau deshalb kommt den touristischen Prädikaten eine besondere Bedeutung zu. Sie sind Orientierung für Gäste, Qualitätsversprechen und zugleich Ansporn für die Kommunen, ihre Angebote stetig weiterzuentwickeln. Mit dem vorliegenden Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kurortgesetzes gehen wir einen wichtigen und richtigen Schritt, um diesen Qualitätsanspruch auch künftig zu sichern und weiter auszubauen. Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Aufnahme der Titel „See- und Thalassoheilbad“ sowie „Seebad mit Kurbetrieb“ in das Kurortgesetz. Damit tragen wir der Entwicklung des Gesundheitstourismus Rechnung und schaffen zugleich rechtliche Klarheit. Diese Prädikate stehen für hochwertige, wissenschaftlich fundierte Gesundheitsangebote, die insbesondere an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns ein enormes Potenzial haben. Ihre gesetzliche Verankerung stärkt nicht nur die Profilierung, nein, die Profilbildung der betreffenden Orte – auch Profilierung –, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes im wachsenden Markt des Gesundheits- und Wellnesstourismus. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Novelle ist die Verkürzung des Anerkennungszeitraums aller touristischen Prädikate von bislang 30 auf künftig 15 Jahre. Dieser Schritt ist sachgerecht und zeitgemäß. Touristische Anforderungen, Gästebedürfnisse und Qualitätsstandards verändern sich heute deutlich schneller als noch vor Jahrzehnten. Eine regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass ein einmal verliehener Titel nicht nur aus Tradition fortbesteht, sondern tatsächlich mit einer dauerhaft hohen Qualität verbunden ist. Dabei ist wichtig zu beachten, bereits verliehene Prädikate verlieren nicht automatisch die Gültigkeit. Erst bei einer erneuten Bewerbung, spätestens nach 30 Jahren, greifen die neuen Regelungen. Das schafft Planungssicherheit für die Kommunen und verhindert unnötige Brüche. Auch die Anhebung der Anforderung der Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ ist zu begrüßen. Künftig wird stärker darauf abgestellt, dass Gäste einen konkreten Sondervorteil erhalten. Das bedeutet, die Titel sollen spürbaren Mehrwert bringen für Besucherinnen und Besucher, aber auch für die Akteure vor Ort. Damit wird der Begriff des „Tourismusortes“ geschärft und zugleich verhindert, dass Prädikate inflationär vergeben werden. Dass diese Änderungen auf breite Zustimmung stoßen, zeigt auch die positive Bewertung der Touristiker, wie sie unter anderem vom Wirtschaftsministerium wiedergegeben wurde. Die Verkürzung des Anerkennungszeitraums und die Einführung klarer Mindeststandards werden ausdrücklich begrüßt. Die Einschätzung, dass damit Qualität gesichert und weiterentwickelt werden kann, teilen auch wir. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist kein Selbstzweck. Es ist ein Instrument, um den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufzustellen. Es stärkt Qualität, Transparenz und Verlässlichkeit, es fordert die Kommunen, unterstützt sie aber zugleich, ihre touristischen Profile zu schärfen und weiterzuentwickeln. Gerade in Zeiten des zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Destinationen ist klar, nicht Quantität, sondern Qualität entscheidet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und dieses Gesetz setzt genau hier an, maßvoll, verantwortungsvoll und mit Blick auf die langfristige Entwicklung unseres Landes. Es ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern und damit zur Stärkung unseres Landes insgesamt. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Aus diesen Gründen bitten wir, den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kurortgesetzes in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf die Potenziale und auch den Wachstumsmotor, den tatsächlich auch die Gesundheitswirtschaft haben kann, insbesondere hier auch bei den Kurorten, brauche ich nicht noch mal einzugehen, das haben alle hinreichend getan. (Torsten Renz, CDU: Na ja!) Die Prädikate, egal ob „Heilbad“, „Luftkurort“ oder „Erholungsort“, das sind nun mal Qualitätssiegel, und es ist etwas, worauf sich die Gäste verlassen können. Den Standard zu erhalten oder weiterzuentwickeln, das ist sicherlich richtig. Die Aufnahme der Prädikate „See- und Thalassoheilbad“ und „Seebad mit Kurbetrieb“ ist absolut sinnvoll und nachvollziehbar, die Voraussetzungen sind in diesem Bundesland gegeben. Vielleicht sind wir ein bisschen spät, aber besser spät als gar nicht. Die Verkürzung der Befristung von 30 auf 15 Jahre ist auch nachvollziehbar. Qualität muss regelmäßig überprüft werden. Das dient dem Verbraucherschutz und natürlich auch der Glaubwürdigkeit der Prädikate. Allerdings, meine Damen und Herren, müssen wir auch aufpassen – darauf wird es in der weiteren Beratung ankommen –, dass die Reprädikatisierung nicht zu einer bürokratischen Hürde wird und am Ende zusätzliche Belastungen auslöst. Der Fokus muss auf wesentlichen Qualitätskriterien liegen und nicht auf Papierkram. Kurorte brauchen Unterstützung in der Umsetzung ihrer Pläne, keine zusätzlichen bürokratischen Lasten. Aber, meine Damen und Herren, ich bin skeptisch, dass mit der Änderung kein Vollzugsaufwand und keine Kosten verbunden sein sollen. Das ist ja in sich schon gar nicht schlüssig. Sie können ja nicht im Grunde die Befristung verkürzen, also häufigere Prüfungsintervalle einführen und dann hinterher sagen, das wird keinen Vollzugsaufwand auslösen, das wird nicht mehr kosten. Das ist aus meiner Sicht etwas kurz gesprungen, da sollten Sie etwas ehrlicher sein. (Beifall David Wulff, FDP, und Sandy van Baal, fraktionslos) Auch bei den neuen Prädikaten „See- und Thalassoheilbad“ und „Seebad“ mit aufzunehmen, das wird auch weitere Prüfverfahren in Gang setzen. Also auch da müssen Sie ehrlich sein. Dann die Zusammensetzung des Beirats, das sollte noch einmal gründlich diskutiert werden, meine Damen und Herren. Es erschließt sich mir überhaupt nicht, warum gleich vier Ministerien im Beirat vertreten sein müssen. Trauen Sie sich untereinander zu wenig, dass Sie gleich vier Ministerien in den Beirat entsenden müssen? Das muss doch wohl möglich sein, dass einer für alle spricht. Oder ist der Zustand in der Landesregierung inzwischen so, dass lieber vier reingehen müssen? (Torsten Koplin, Die Linke: Das ist abwegig, der Gedanke ist abwegig!) Das muss man vielleicht noch mal aufklären, das können wir in der Anhörung ja machen. Auch die Frage der geschlechtlich paritätischen Besetzung muss man jetzt auch mal hinterfragen. Wäre es nicht sinnvoller, dass es da wirklich nach Fachlichkeit geht und nicht … (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP, und Sandy van Baal, fraktionslos) Wie wollen Sie das denn hinkriegen, gerade bei Vereinen und Verbänden, dass das dann immer so eingehalten werden muss? Und wo wir doch ach so modern sind, dann müsste man ja auch langsam mal in Paragraf 17 Gleichstellungsgesetz eine Regelung treffen für nonbinäre Mitglieder. Das bleibt auch aus. Also da ist noch einiges zu diskutieren. Dass der Gesetzentwurf nicht auf der Höhe der Zeit ist, zeigt sich zudem daran, dass der Tourismusverband MV immer noch im Beirat aufgeführt ist. Meine Damen und Herren, es dürfte der Landesregierung nicht entgangen sein, dass Sie dafür gesorgt haben, dass es seit September 25 eine MV Tourismus GmbH gibt und eben keinen Tourismusverband mehr. Also auch darüber sollte man noch mal reden, da sind Sie nicht auf der Höhe.
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit …
René Domke FDP
Danke! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP, und Sandy van Baal, fraktionslos)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6164 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vollzugsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/6169. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vollzugsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/6169 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Frau Bernhardt.
Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schlagen wir ein neues Kapitel im Justizvollzug unseres Landes auf. Wir fassen das Jugendstrafvollzugsgesetz vollständig neu und passen zugleich das Strafvollzugsgesetz, das Untersuchungshaftvollzugsgesetz, das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, das Jugendarrestvollzugsgesetz sowie das Justizvollzugsdatenschutzgesetz an. Der Anlass für diese umfassenden Gesetzgebungsänderungen und -vorhaben ist ganz klar: Es ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023 zur Gefangenenvergütung. Das Gericht hatte unmissverständlich festgestellt, dass die bisherigen Regelungen zur Vergütung der Arbeit von Gefangenen mit dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot nicht vereinbar sind. Arbeit im Strafvollzug darf kein bloßer Zeitfüller sein. Sie muss anerkannt werden, und zwar so, dass ihr Wert für die Gefangenen auch tatsächlich spürbar wird. Dieses Urteil galt unmittelbar nur für die Strafvollzugsgesetze von Bayern und Nordrhein-Westfalen, führte aber zu einer deutschlandweiten Verständigung, in dessen Resultat die vorliegenden Gesetzesänderungen entstanden sind. Das Bundesverfassungsgericht verlangte damals vom Gesetzgeber ein umfassendes, wirksames und in sich schlüssiges Resozialisierungskonzept, das sich am Stand der Wissenschaft orientiert. Es verlangte, dass die Ziele der monetären und nicht monetären Vergütung klar benannt werden und dass die Vergütung geeignet ist, diese Ziele zu erreichen. Diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts setzen wir mit dem vorliegenden Gesetz konsequent um. Sehr geehrte Damen und Herren, Kernpunkt der Reform ist die deutliche Anhebung der Gefangenenvergütung. Künftig bemisst sie sich nicht mehr nur an 9, sondern an 15 Prozent der Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV. Wir orientieren uns dabei an der Empfehlung einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe, die damals eingerichtet wurde. Andere Länder sind diesen Weg bereits gegangen, Mecklenburg-Vorpommern geht ihn nun ebenfalls. Sehr geehrte Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Erleichterungen für die Wiedereingliederung der Gefangenen. Hier zählt zunächst die Einführung eines Resozialisierungsgeldes. Künftig werden 25 Prozent der Vergütung angespart, bis zu einem Höchstbetrag von derzeit rund 2.250 Euro. Dieses Geld steht den Gefangenen zur Vorbereitung ihrer Entlassung und für den Neustart nach der Haft zur Verfügung. Es geht dabei um etwas sehr Konkretes, um eine Kaution für eine Wohnung, um Mobilität, um die ersten Schritte in einem straffreien Leben. Das ist Resozialisierung, die aus unserer Sicht wirkt. Sehr geehrte Damen und Herren, neben dem Ziel der Resozialisierung hat der Justizvollzug aber auch die Aufgabe, die Bevölkerung vor weiteren Straftaten zu schützen. Sicherheit und Resozialisierung sind dabei keine Gegensätze, sondern sie gehören zusammengedacht. Und genau das machen wir. Deshalb stärken wir mit dem Gesetz auch die Sicherheit und Ordnung in den Anstalten. Wir schaffen eine neue Ermächtigungsgrundlage, um der Einbringung nahezu geruchloser, psychoaktiver Substanzen wirksam zu begegnen. Künftig können eingehende Schreiben angehalten und durch Kopien ersetzt werden, wenn dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Das schützt Bedienstete, das schützt Gefangene und das schützt die Ordnung in den Anstalten. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Zugleich stärken wir die familiären Bindungen der Gefangenen. Besuche minderjähriger Kinder werden künftig nicht mehr auf die regulären Besuchszeiten angerechnet. Darüber hinaus verankern wir ausdrücklich im Gesetz, dass der Erhalt familiärer Beziehungen zu unterstützen ist, denn stabile soziale Bindungen sind ein weiterer wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Resozialisierung. Das belegt die Forschung eindeutig. Über die Vergütungsregelungen hinaus nutzen wir die Gesetzesänderungen, um die Vollzugsgesetze strukturell und inhaltlich fortzuentwickeln. Wir gleichen sie an das Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern an, schaffen mehr Transparenz, mehr Anwendungsfreundlichkeit und erfüllen zugleich den Evolutionsauftrag aus dem Koalitionsvertrag. Das ist im Sinne unserer Mitarbeitenden in den Anstalten, die tagtäglich für unsere Sicherheit sorgen, für die Resozialisierung der Gefangenen, und dafür meinen herzlichen Dank! Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Gesetz setzen wir nicht nur ein Urteil um. Wir setzen ein ganz klares Zeichen für einen modernen, rechtsstaatlichen und wirksamen Justizvollzug – einen Vollzug, der Sicherheit gewährleistet, einen Vollzug, der Arbeit anerkennt, und einen Vollzug, der Menschen befähigt, nach der Haft ein Leben ohne Straftaten zu führen. Ich bitte Sie daher um Überweisung und Unterstützung für diesen Gesetzentwurf und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6169 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Zweckentfremdungsrechts, Drucksache 8/6170. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Zweckentfremdungsrechts (Erste Lesung) – Drucksache 8/6170 – Das Wort zur Einbringung hat für die Landesregierung der Minister für Inneres und Bau Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Damen und Herren! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, vielen Dank! Der Gesetzentwurf setzt oder die Vorlage setzt auf auf ein Gesetz, was wir vor knapp fünf Jahren gemeinsam geschaffen haben. Es ermöglicht Gemeinden, also den Kommunen, durch Satzungen, wenn sie besondere Wohnraumnot haben, die Umwandlung von bestehendem Wohnraum in andere Nutzungen von einer Genehmigung, die bei der Kommune vorher einzuholen ist, abhängig zu machen. Eine Umsetzung hat es bisher in keiner einzigen kommunalen Satzung gegeben. Deswegen war unser erster Reflex, weil wir uns nach fünf Jahren eine Evaluierung vorgenommen hatten, das Gesetz Ihnen zur Abschaffung vorzuschlagen. Der Städte- und Gemeindetag hat aber ganz ausdrücklich gebeten, es beizubehalten, es aber deutlich zu vereinfachen und insbesondere die durch eine kürzlich ergangene EU-Verordnung vorgegebenen Regeln, die ein hohes Maß an Digitalisierung für so etwas vorsehen und vorschreiben, jetzt auch die aufzunehmen, weil damit wiederum es für die Kommunen das erste Mal aus Sicht des Städte- und Gemeindetages deutlich leichter würde. Deswegen schlagen wir Ihnen nicht die Abschaffung vor, sondern die Einführung dieser durch EU-Recht a) vorgegebenen und b) die gesamte Bürokratie deutlich reduzierenden Regeln vorzunehmen. Das führt dazu, dass man weitgehend vor allen Dingen die großen Plattformen – die hätten wir mit einem Landesgesetz nie allein erreicht, Airbnb, Booking.com und so weiter, sondern das ist über eine EU-Vorgabe jetzt entsprechend abgebildet –, dass wir genau diese großen Plattformen in die Pflicht nehmen können, wenn die Kommunen es möchten. Es bleibt also dabei, die Kommune entscheidet selbst, will ich es überhaupt. Wenn sie es entscheidet, kann sie aber über unser Landesgesetz und die EU-Regeln die entsprechenden Plattformen in die Pflicht nehmen, ihnen die Daten an die Hand zu geben. Darüber bekomme ich vermutlich einen ziemlich perfekten Überblick, wer vermietet und wer nicht. Genau das geben wir Ihnen hier an die Hand – alle Details, die zum Teil sehr technisch sind. Ich freue mich darauf, in den Ausschüssen im Zweifel Rede und Antwort zu stehen. Wichtig ist, Städte- und Gemeindetag wünscht sich eine Fortsetzung. Eine erste Gemeinde im Land würde darauf jetzt auch aufsetzen, wenn wir die Digitalisierung einführen. Und wir müssen es ohnehin, wenn wir es beibehalten wollen, um der EU-Vorgabe gerecht zu werden. Das, was dann an technischen Details drinsteckt, mag ein bisschen herausfordernd sein. Die Bürokratie würden wir aber im Analogen deutlich reduzieren. Das wäre die Idee. Ganz herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich hoffe, das hilft für den ersten Überblick, und ich freue mich auf die Ausschussberatung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6170 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes über die dialogische Beteiligung der Öffentlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/6166. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes über die dialogische Beteiligung der Öffentlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/6166 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Bürger/-innenräte werden zu einem immer wichtigeren Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie. Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die dialogische Beteiligung der Öffentlichkeit schlägt meine Fraktion Ihnen vor, die Durchführung von Bürger/-innenräten auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Um Gottes willen!) In unserem Gesetzentwurf wird die dialogische Öffentlichkeitsbeteiligung etwa durch einen Bürger/-innenrat als öffentliche Aufgabe im Sinne des Paragrafen 34 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes definiert. Das wiederum ermöglicht den Landesbehörden, Gemeinden und Landkreisen eine zufällige Auswahl der Teilnehmenden für eine dialogische Öffentlichkeitsbeteiligung. Und hierdurch wird sichergestellt, dass ein Querschnitt der Bevölkerung in die entsprechenden Dialogprozesse einbezogen wird. Wenn man sich vorstellt, dass unsere parlamentarische Demokratie auf drei Säulen beruht, der Wahl von Repräsentant/-innen in die Parlamente, direktdemokratischen Abstimmungen und dialogischen Verfahren, in denen Bürger/-innen Politik mitgestalten können, dann gehören Bürger/-innenräte zur dritten Säule. In Bürger/-innenräten werden Empfehlungen erarbeitet, die politisch Verantwortliche bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Die erarbeiteten Vorschläge können aber auch in direktdemokratischen Verfahren zur Abstimmung gestellt werden. Ein Bürger/-innenrat ist also ein beratendes Gremium. Er trifft politische Entscheidungen nicht selbst, sondern bereitet sie vor. Das Tolle an Bürger/-innenräten ist, Bürger/-innenräte ergänzen unsere parlamentarische Demokratie (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Eben nicht!) mit den ihr eigenen repräsentativen und direktdemokratischen Verfahren, ohne sie von Grund auf zu verändern. (allgemeine Unruhe) Ein Bürger/-innenrat unterscheidet sich von anderen Beteiligungsformaten durch die Zufallsauswahl der Teilnehmenden und durch die Deliberation, den persönlichen Austausch auf Augenhöhe. Beide Elemente adressieren unterschiedliche Herausforderungen, denen sich unsere parlamentarische Demokratie derzeit gegenübersieht. Sowohl in Parlamenten und Gemeindevertretungen als auch bei vielen Beteiligungsformaten sind einige Bevölkerungsgruppen deutlich häufiger vertreten als andere. Beispielsweise haben nur 1,3 Prozent der Mitglieder dieses Landtags einen Migrationshintergrund, während der Anteil an der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 7,7 Prozent beträgt. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Wolfgang Waldmüller, CDU) Auch Frauen sind in politischen Ämtern unterrepräsentiert. Der Frauenanteil hier im Landtag beträgt 36,7 Prozent. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) In den sechs Kreistagen und den zwei Vertretungen der kreisfreien Städte ist der Anteil mit 28 Prozent sogar noch niedriger. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Wolfgang Waldmüller, CDU) Außerdem haben 75 Prozent der Mitglieder dieses Landtags einen Hochschulabschluss, aber nur 15,7 Prozent der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern ist akademisch ausgebildet. Menschen mit hohem Bildungsabschluss sind auch in nicht gelosten Beteiligungsformaten besonders stark vertreten. Das führt dazu, dass relevante Stimmen im politischen Alltag nicht gehört werden und manche Perspektive unterbelichtet bleibt. Zugleich können sich Menschen, die zu einer unterrepräsentierten Gruppe gehören, schlechter mit ihren politischen Vertreter/-innen identifizieren, da die direkte Begegnung fehlt. Es fällt tendenziell schwerer, Vertrauen aufzubauen, sodass sich die erlebte Kluft zwischen Bevölkerung und Politik vergrößert. Die Zufallsauswahl der Teilnehmenden eines Bürger/- innenrats sorgt für die Einbeziehung möglichst vieler Perspektiven. Das persönliche Gespräch über Fragen des Zusammenlebens ist sogar in sehr kleinen Gemeinden nicht mehr selbstverständlich. Das macht es schwer, gemeinsame politische Lösungen zu finden. Deliberation, also der politische Austausch auf Augenhöhe, in einem offenen Raum, bei dem Interessen, Perspektiven und Positionen zu einem politischen Thema abgewogen werden, führt im Idealfall zu Kompromissen, die von breiten Mehrheiten getragen werden. Bürger/-innenräte können den in unserer Gesellschaft fehlenden Raum für den Austausch von unterschiedlichen Perspektiven zur Verfügung stellen. Zusammen mit den Teilnehmenden von Bürger/-innenräten durch ein Losverfahren sorgt dies dafür, dass unterschiedliche Perspektiven im Prozess vertreten sind und gerade auch solche Menschen, deren Stimmen in der Politik normalerweise nicht gehört werden, auf diese Weise eine Möglichkeit zur Beteiligung haben. Die Losauswahl ist eines der stärksten Argumente dafür, dass Bürger/-innenräte unsere parlamentarische Demokratie bereichern können. Umso wichtiger ist es, sich mit den Feinheiten des Losverfahrens auseinanderzusetzen und dieses so gut wie möglich zu regeln. Das ist das Ziel unseres an die Rechtslage in Baden-Württemberg angelehnten Gesetzentwurfs, den ich Ihnen nun etwas genauer vorstellen möchte. Paragraf 1 des Gesetzentwurfs erklärt die dialogische Öffentlichkeitsbeteiligung, die unter anderem in Gestalt eines Bürger/-innenrats erfolgen kann, zu einer öffentlichen Aufgabe. Obere Landesbehörden, Gemeinden und Landkreise erhalten im Rahmen ihrer jeweiligen örtlichen und sachlichen Zuständigkeit das Recht, eine dialogische Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Paragraf 2 des Gesetzentwurfs regelt das Verfahren. Die Zufallsauswahl für die Teilnahme an einer dialogischen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt danach in sechs Stufen. Zuerst muss die zuständige Behörde entscheiden, dass zur Meinungsbildung eine dialogische Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll. Sodann muss diese Entscheidung öffentlich bekannt gegeben werden. Im nächsten Schritt sind die Auswahlkriterien für die Zufallsauswahl zu definieren. Im vierten Schritt müssen die Meldedaten per Zufallsauswahl je nach entsprechend definierten Auswahlkriterien eingeholt werden. Danach müssen die so ausgewählten Personen angefragt werden. Aus den folgenden Zusagen sollen im sechsten Schritt die Teilnehmenden entsprechend den definierten Auswahlkriterien ausgewählt und eingeladen werden. Paragraf 3 erteilt der Behörde die Befugnis, zur Durchführung einer dialogischen Öffentlichkeitsbeteiligung die erforderlichen Daten aus dem Melderegister zu erheben. Hierfür ist der Meldebehörde in Textform darzulegen, welche Angaben aus dem Melderegister für welche konkrete dialogische Öffentlichkeitsbeteiligung erhoben werden sollen. Die zuständige Behörde hat der Meldebehörde die vorgesehenen Auswahlkriterien und den Zweck ihrer Verarbeitung in Textform mitzuteilen. Diese Vorschrift begründet eine enge Zweckbindung hinsichtlich der erhobenen personenbezogenen Daten. Daraus folgt, dass die Daten nicht anderweitig, also insbesondere nicht für den Aufbau von Datenbanken, etwa für spätere Beteiligungsformate, genutzt werden dürfen. Die enge Zweckbindung ist wichtig zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit von der Erhebung von Daten aus dem Melderegister und dem damit verbundenen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz. Es ist ja so, dass gerade wegen datenschutzrechtlicher Bedenken mehrere Kommunen in der Vergangenheit den Zugriff auf ihre Meldedaten verweigert hatten, und deswegen muss eben dieser Zugriff auf Meldedaten zum Zwecke der Durchführung einer dialogischen Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich geregelt werden. Dafür machen wir Ihnen hiermit einen Vorschlag. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Abgelehnt!) Ich danke für die Aufmerksamkeit und bin gespannt auf die Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Es ist gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung zusätzliche Redezeit angemeldet worden. Gibt es Widerspruch? – Das sehe ich nicht, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst gibt es ja auch heute schon Formate, wie Kommunen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern sprechen können, das vielleicht einmal sehr klar vorweggestellt. Es gibt die Bürgerversammlung, es gibt vielfältige Möglichkeiten, über die Fragestunde mit der Gemeindevertretung in Kontakt zu kommen. Im Verwaltungsverfahrensgesetz haben wir vor wenigen Monaten ganz bewusst im Übrigen sogar die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur für kommunale Verwaltungen, auch für Landesbehörden beschlossen. Also Kommunikation ist möglich. Zweitens. Auch Bürgerinnen- und Bürgerräte sind ja in einigen Kommunen schon einmal ausprobiert worden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, alles machbar und gangbar. Den Sprung zu sagen, und jetzt geben wir Regeln vor, wie es funktioniert, den mitzumachen, sehr geehrte Frau Fraktionsvorsitzende, fällt mir schwer. Es fällt mir schwer, wenn ich in die Dinge hineingucke. Zu Paragraf 1 sagten Sie eben, damit erhalten die Kommunen jetzt das Recht. Das haben die schon, die können nach ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit so einen Weg gehen. Im Paragrafen 2 haben wir dann detailliertere Verfahrensregeln. Und ich fürchte, wenn ich damit in die kommunale Veranstaltung mit Bürgermeistern ginge, würden mir die die Frage stellen: Was passiert eigentlich, wenn wir was falsch machen? Also nicht drei Wochen vorher vorwarnen, sondern zwei. Ist dann das Verfahren unwirksam? Kann es ja nicht, es ist ja ein Stück weit deren eigene Maßgabe. Ich glaube, dass wir achtgeben müssen, dass wir nicht mehr Manschetten anlegen, als es sein muss, und umgekehrt. Vielleicht haben wir zu wenig Kommunen, die sich so was trauen. Immer dann, wenn wir es sehr verrechtlichen, hätte ich eher Sorge, dass es in manchen eher hemmt als motiviert. Ich würde für deutlich mehr Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung an der Stelle werben. Zum Beispiel der Absatz 4 in Paragraf 2 hat mich einmal kurz zucken lassen, wo Sie sogar eine Regelung vorschlagen, wenn denn jemand sich nicht zurückmeldet. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Sie kriegen Post, Hauptgewinn, Sie sind dabei. Sie dürfen mit hundert anderen diskutieren, und er macht da Kleinholz draus, wirft es weg. Dann kann es auch eine Entscheidung sein zu sagen, ich will nichts mit euch zu tun haben. Dann noch mal quasi eine Vorgabe zu machen, ihr müsst ihn mit einem Hausbesuch beglücken, also ich würde an der Stelle deutlich zucken. Also es gibt so Dinge, wo wir auch heute sagen müssen, ich will in Ruhe gelassen werden. Also Demokratie heißt auch, nicht mitmachen zu dürfen, auch wenn ich mir was anderes wünsche. (Beifall René Domke, FDP – Rainer Albrecht, SPD: Richtig, jawoll!) Zu guter Letzt Paragraf 3. Ich hoffte, das Datenschutzgesetz und die entsprechenden Regelungen gäben schon allen Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit, wenn es der Fall wäre. Ich würde mal mit folgendem Werbeblock einsteigen: Wir sind zurzeit, Bund wie Länder, extrem dabei, können wir nicht mal Gesetze und Regelungen runterfahren. (Beifall Horst Förster, AfD) Ich habe den Eindruck, es gibt eine große psychologische Grundstimmung in Deutschland bei Menschen, die gar keine Unternehmen haben, genau wie denen, die Unternehmen haben. Das nimmt uns einfach mal Last von der Schulter und tut nicht welche obendrauf. Deswegen werbe ich dafür, Bürgerinnenräte und Bürgerräte, wer das möchte, kann es tun, kommunale Selbstverwaltung. Ich habe da hohes Vertrauen, dass dann jeder auch seine Regelung findet, wie er es mag. Ich würde deshalb ausdrücklich dafür plädieren wollen, auf eine Regelungsintensität, die sich wieder steigert, zu verzichten, sondern eher die große Kraft, die wir gerade da reinstecken, Gesetze und Regeln zu reduzieren und eben keine mehr aufzubauen, zu unterstützen. Wenn es tatsächlich an irgendeiner Stelle datenschutzrechtliche Bedenken gibt, dann höre ich jedem Vorschlag gerne zu, ob wir ins Meldegesetz einen Paragrafen aufnehmen, wenn eine Gemeinde, eine Kommune sich entschieden hat, so etwas tun zu wollen, dass sie dann zumindest natürlich auf Daten zugreifen können müssen, um so eine repräsentative Gruppe herausziehen zu können. Das wäre dann aber auch das Einzige, wo ich gern darüber nachdenke, wenn wir wirklich Rückmeldungen haben, dass es nicht funktioniert. Mein Seismograf ist dabei immer die relativ vielen Termine in der Fläche mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, mit Gemeindevertretungen, mit den Städte- und Landkreistagen, aber auch mit Freiwilligen Feuerwehren und so weiter und so fort. Und wenn ein Thema noch nie angesprochen wurde als Problem, bei keinem Neujahrsempfang, bei keinerlei Veranstaltung, ist das immer ein ganz gutes Zeichen dafür, dass es entweder momentan noch kein Thema ist, was die Beteiligten umtreibt, oder aber, dass sie zumindest keine Störgefühle haben. Und immer dann, wenn kein Problem da ist, ich bin begeisterter Jurist, sage ich ja immer wieder gern, würde ich aber ungern eine Regelung auftun obendrauf, wo wir momentan eher den gegenteiligen Trend brauchen. Meine Bitte daher: Lassen Sie uns verzichten, lassen Sie uns vertrauen! Und diejenigen, die es machen wollen, können es. Ich glaube, dass es bislang da, wo es das Bemühen gab, in Greifswald zum Beispiel, etwas begonnen wurde, auch ohne so eine Regelung ging. Vor dem Hintergrund würde ich für die Landesregierung sehr deutlich darum bitten, unseren Kurs zu begleiten. Wir wollen gerade Regeln runterfahren, werden Sie demnächst auch da – mit weiteren Gesetzen der Landesbauordnung zum Beispiel haben wir das ja schon – behelligen, genau das zu tun. Lassen Sie uns keine Regeln aufbauen und vor allen Dingen dann nicht, wenn die kommunale Ebene bisher nicht signalisiert hat, dass sie ein Problem hat! Ich habe noch keine einzige Mangelanzeige, geschweige denn ein Störgefühl gemeldet bekommen. Das ist mein Seismograf, der mir sagt, das ist zurzeit nichts, was wir oben drauftun müssen. Ich vertraue der kommunalen Familie und würde herzlich einladen, dass wir das gemeinsam tun. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Bitte schön!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.
Horst Förster AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist ein neues Stück verbürokratisierter Demokratie ohne jeden praktischen Mehrwert. Er greift die Idee von Bürgerräten auf, ist komplex und zeitaufwendig und meist wirkungslos. Zudem widerspricht er dem Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Verfechter von Bürgerbeteiligung wollen mit diesem Konstrukt für mehr Akzeptanz der Demokratie sorgen. Allerdings ist das nicht der richtige Ansatz, verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Denn was ist der Grund für ein schwindendes Vertrauen in die Demokratie? Es gibt keine grundsätzliche Abkehr von der Demokratie oder gar den Ruf nach einer Diktatur. Diese Mär erzählen nur die, die die Demokratie als unsere Demokratie für sich vereinnahmt haben. Nein, das geschwundene Vertrauen ist die natürliche Reaktion auf die offensichtlichen Funktionsmängel der konkret erlebten, von einem jahrzehntelangen Politikversagen geprägten Demokratie. Unser Land braucht keine scheindemokratische Bürger- oder Öffentlichkeitsbeteiligung, um zu bestimmten Themen oder Vorhaben neue Meinungsbilder zu erstellen. Die Ursache unseres Demokratiedefizits besteht nicht in einem Mangel an Meinungen und Erkenntnissen. Das Grundübel besteht im Mangel an einer Umsetzung von Erkenntnissen. Migration, demografischer Wandel, Sicherheit, Infrastruktur, Wohnraum, Energie, Renten, Kranken- und Pflegeversicherung, egal wohin wir blicken, die Probleme sind seit Jahren bekannt und Lösungsvorschläge gibt es zuhauf. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Was fehlt, ist die Wahrnehmung von Realitäten und die Transformation von Erkenntnissen in Lösungsentscheidungen. Die unübersehbare Verschleppung elementarer Probleme, inzwischen ein Markenzeichen deutscher Politik, beschädigt zwangsläufig das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Demokratie. Der zweite wesentliche Grund für den Vertrauensschwund ist das schwindende Vertrauen in das politische Establishment, das auf die Demokratie übertragen wird. Die Antwort auf das Warum hat kaum einer so gut beantwortet wie Merz mit seinen gebrochenen Wahlversprechen und seinem undemokratischen Taktieren unmittelbar nach der Wahl und noch weiter danach. Meine Damen und Herren, Probleme erkennen und anpacken bei den Lösungen sowie Glaubwürdigkeit im Reden und Tun, darum geht es, wenn Vertrauen wiederhergestellt werden soll. Die Bürgerbeteiligung hilft da nicht weiter. Die Bürgerbeteiligung – scheininnovativ Öffentlichkeitsbeteiligung genannt – soll den Zweck haben, zu bestimmten Vorhaben oder konkreten Fragestellungen, die politisch diskutiert werden, ein Meinungsbild innerhalb der Bevölkerung oder Teilen davon zu bilden sowie zu erfassen. Also thematisch unbegrenzt soll ein Meinungsbild nicht nur erfasst, sondern auch gebildet werden. Das eröffnet für jeden Initiator die Möglichkeiten ungeahnter Meinungsmanipulation. Denn wer sitzt am Ende in den Bürgerräten? Mit Sicherheit nicht der Müllmann, der Handwerker oder der gestresste Angestellte, sondern eher Personen aus dem stets engagierten Milieu oder Berufsbenachteiligte. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja, na eben nicht, eben nicht!) Wer glaubt im Ernst, dass der durch Auswahlkriterien und Losverfahren, also durch gelenkte Zufälligkeit gewählte Personenkreis wirklich repräsentativ für die Bevölkerung ist? Das im Gesetzentwurf beschriebene sechsstufige Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Zufallsauswahl ist nicht nur extrem aufwendig, sondern bestätigt diese Bedenken insbesondere durch das aufsuchende Verfahren. Hier sollen nämlich durch das persönliche Aufsuchen Teilnehmer aus bestimmten Bevölkerungsgruppen geworben werden. Damit lockt ganz nebenbei eine neue Beschäftigung für unsere linkslastigen NGOs. Die relevanten politischen Themen sind komplex, sind oft komplex und überfordern die Teilnehmer. Diese sind dann eher geneigt, einer von sogenannten Experten gelenkten Meinung zu folgen. Auch das ist eine Realität, vor der man nicht die Augen verschließen kann. Man muss sich das wirklich mal praktisch vorstellen, wenn also aus allen Schichten, so, wie Frau Oehlrich das dargestellt hat, also auch Menschen bewusst mit geringem Bildungsgrad dabei sind, ja, was machen die denn? Die lassen sich was erzählen. (Torsten Koplin, Die Linke: Was haben Sie denn für ein Menschenbild?!) Da muss man sich doch nichts vormachen, dass die hinterher dem Vorgelegten folgen, (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) was der sogenannte von ihnen ausgewählte Experte ihnen vorgibt. (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke – Torsten Koplin, Die Linke: Das ist unglaublich!) Zudem ist das Verfahren – ich sagte das bereits – extrem aufwendig und langwierig, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und ob die Ergebnisse umgesetzt werden, ist völlig offen, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) denn es fehlt natürlich die demokratische Legitimation. Die Bürgerräte stehen damit grundsätzlich im Widerspruch zu dem Prinzip der repräsentativen Demokratie. Und diese ist ja nicht umsonst erfunden worden. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Nimmt man sie ernst, dann werden damit faktisch Nebenparlamente geschaffen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das ist höchst bedenklich, insbesondere dann, wenn die Ergebnisse verbindlich sein sollen, was von den Befürwortern gelegentlich gefordert wird. Und wenn sie von Rechts wegen unverbindlich bleiben, sind sie im Ergebnis meist wirkungslos. Schauen wir auf den Bürgerrat des Bundestags zum Thema „Ernährung im Wandel“. Der ist ja vielleicht noch in vielen frischen Erinnerungen. Was ist aus den Empfehlungen von 160 ausgelosten Bürgern geworden? Keinerlei wirklich neue Erkenntnisse und keinerlei Umsetzung, dafür bittere Enttäuschung der Teilnehmer und hohe Kosten für den Steuerzahler. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Alles voraussehbar, denn neue Erkenntnisse waren nicht zu erwarten, und zwischen Empfehlungen und Umsetzbarkeit liegen meist Welten. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Deshalb weg von den Bürgerräten! Die Reparatur der Republik findet verfassungsgemäß woanders statt. Von der Demokratie als Gegenmodell zur Diktatur muss man in Deutschland niemanden überzeugen, aber sie muss funktionieren. Und gegen ein Nichtfunktionieren helfen kein Beten und keine Schönfärberei, da hilft nur ein demokratischer Wechsel in der Führung des Landes, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) auf den wir mit großer Zuversicht hinblicken. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe.
Harry Glawe CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN fordern mehr Öffentlichkeitsbeteiligung und wollen dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Im Kern, und so geht es aus den Unterlagen hervor, sollen Bürgerräte gebildet werden, und dazu soll dieser Gesetzentwurf dienen. Ich kann es relativ kurz machen, wir als CDU sehen diesen Gesetzentwurf äußerst kritisch. Warum? Es geht ja um die repräsentative Demokratie, und das ist ein hohes Gut. Und ich will die Bundestagspräsidentin zitieren. (Torsten Koplin, Die Linke: Welche?) Ja, Frau Klöckner, falls Sie die kennen, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) müssten Sie mal nachschlagen. Frau Klöckner – müsste Ihnen bekannt sein, meine Damen und Herren – sagte: „Der größte Bürgerrat in Deutschland ist das demokratisch gewählte Parlament.“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Marc Reinhardt, CDU – Enrico Schult, AfD: Da hat er recht, der Mann.) Meine Damen und Herren, können Sie nachschlagen, können Sie nachlesen, oder fragen Sie Ihre Kollegen im Deutschen Bundestag! Es braucht demnach eine Stärkung der Parlamente und das Vertrauen auf allen Ebenen und nicht eine Aushöhlung und eine weitere Schwächung, meine Damen und Herren. Nahezu jeder Bürger besitzt das aktive, aber vor allem auch das passive Wahlrecht. Davon kann nahezu jeder Gebrauch machen, ob in der Partei, als Einzelbewerber oder als Wählergruppe. Gerade von Letzterem macht man auf kommunaler Ebene sehr wohl Gebrauch. Und der Innenminister hat es noch mal gesagt, es gibt die Möglichkeit, als sachkundiger Einwohner mitzuwirken. Es gibt für Kinder und Jugendliche Beiräte, es gibt Migrantenbeiräte, es gibt Initiativen, Vereine und Verbände zur Mitwirkung. Es gibt für Menschen mit Behinderung Beiräte, es gibt für Senioren Beiräte, das Wahlalter wurde abgesenkt. All diese Dinge sind im parlamentarischen Verfahren auch gelaufen. Abschließend lässt sich Folgendes feststellen: Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf aus genannten Gründen ab. Bürgerräte höhlen die repräsentative Demokratie aus. Es fehlt ihnen an demokratischer Legitimation. Und das Stichwort ist ja gerade gefallen, Lottokarriere oder Lottokratie, meine Damen und Herren, so können wir nicht weitermachen, und so geht es auch nicht. Auch wenn mein Kollege Herr Terpe das ja gerade vorhin gesagt hat, dass man das machen sollte, dieses Losverfahren et cetera, ich halte das nicht für richtig, denn wir brauchen eine Stärkung der repräsentativen Demokratie, das will ich noch mal unterstützen. Und dafür müssen Parteien sichtbar sein, die Interessen der Bevölkerung widerspiegeln und sich vor allen Dingen dem Bürger wieder zuwenden. Das ist eine Aufgabe für uns alle, meine Damen und Herren. (Beifall Enrico Schult, AfD : Sehr richtig!) In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dieser Gesetzentwurf wird von der CDU-Fraktion jetzt keine Unterstützung kriegen, und auch wenn er noch mal kommt, auch dann nicht, meine Damen und Herren. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Vielen Dank fürs Zuhören! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Dr. Trepsdorf.
Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Fraktionsauftrag bekommen, mich kurzzufassen, und da tue ich das auch mal an dieser Stelle. (Sebastian Ehlers, CDU: Das kannst du doch gar nicht!) Ah, doch, doch, doch, das kriege ich hin, das kriege ich hin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich muss den GRÜNEN tatsächlich an dieser Stelle sagen, Menschenskinder, wärt ihr mal ein bisschen eher auf uns zugekommen mit diesem Thema! Ich habe dafür sehr viel Sympathien, aber ich denke auch, dass man das Ganze anders anpacken muss. Ich selber habe tatsächlich schon in Bürgerräten gearbeitet, unter anderem auch beim Bertelsmann-Forum für partizipative Demokratie, und kann das als bewusste Stärkung demokratischer Prozesse ansehen. Allerdings, so, wie ihr es in eurem Gesetzentwurf geschrieben habt, ist es, glaube ich, noch ein bisschen nachjustierbar. Die große Herausforderung besteht nämlich darin, dass da auch ein großer Aufwand dahintersteckt und dass insbesondere bei der Einberufung, bei der Einladung, bei der Auswahl, bei der Protokollierung, bei Monitoring, bei Evaluationsprozessen eine ganze Menge dranhängt, wo schlicht und ergreifend – und das sagt auch die Studie der Bertelsmann Stiftung – sehr viel flankierende Verfahren eine Rolle spielen, damit ein Bürger/-innenrat tatsächlich auch Wirkmacht entfalten kann. Ich sehe das ganz anders als die Kollegen von der CDU oder von der AfD hier, wo irgendwie insbesondere bei der AfD immer so eine Corioliskraft wirkt, und am Ende landet alles beim Thema Migration, (Horst Förster, AfD: Was, Migration?!) beim Thema Zivilgesellschaft und irgendwo im Dunkel. Und da sage ich, nein, das muss gar nicht so sein. Und dem Kollegen Glawe sei noch mal gesagt, die Demokratie startete einst zum Beispiel im alten Griechenland, in Akrokorinth, mit dem sogenannten Verfahren des Ostrakismos, zu Deutsch, dem Scherbengericht. Das war nichts anderes als ein Auswahlverfahren, um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, den demokratischen Prozess mitzugestalten. Wir müssen es leider an dieser Stelle ablehnen, aber ich bitte euch ganz herzlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, kommt noch mal auf uns zu, da kriegen wir einen pragmatischeren Gesetzesentwurf hin! Ich kann euch nur einladen dazu, ansonsten frohes Streben heute noch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Horst Förster, AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt durchaus ein anerkennenswertes Anliegen. Er will den Dialog zwischen Staat und Gesellschaft vertiefen, neue Beteiligungsformate erproben und das Vertrauen in politische Entscheidungen stärken. Eine liberale Demokratie lebt vom Mitreden, dem Mitdenken und vom offenen Austausch. Doch Ziele allein machen noch kein gutes Gesetz. Mit diesem Entwurf soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um zufällig ausgewählte Einwohner zu dialogischen Beteiligungsformaten einzuladen. Genau hier beginnen unsere grundlegenden Bedenken: Dieser Gesetzentwurf verschiebt demokratische Beteiligung in vorparlamentarische informelle Verfahren ohne klare Erwartungen, Wirkungen und Grenzen. Die konsequente Freiwilligkeit der Durchführung führt zwangsläufig zu Uneinheitlichkeit. Ob, wie oft und in welcher Qualität solche Verfahren stattfinden, hängt allein vom Ermessen einzelner Behörden ab. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Die Ergebnisse dieser Beteiligungsformate bleiben ausdrücklich unverbindlich. Das ist verfassungsrechtlich nachvollziehbar, politisch jedoch problematisch. Wer ausgelost wird, Zeit investiert und sich ernsthaft einbringt, erwartet mehr als einen Bericht ohne erkennbare Wirkung. Werden Empfehlungen folgenlos zur Kenntnis genommen, droht Frustration und genau das Gegenteil dessen, was eigentlich erreicht werden sollte. Darüber hinaus bleibt die Nutzung von Meldedaten sensibel, auch bei strenger Zweckbindung und kurzen Löschfristen. Für viele Menschen ist das Melderegister kein neutraler Datenpool, sondern Ausdruck staatlicher Kontrolle. Viertens – und das ist für uns entscheidend –, Beteiligung ist bereits heute möglich. Parlamente, Kommunen und Verwaltungen verfügen über eine Vielzahl bewährter Instrumente, (Beifall David Wulff, FDP) von Petitionen über Anhörungen bis hin zu offenen Beteiligungsverfahren. Meinungsforschungsinstitute schaffen Überblicke zu Positionen und Ansichten einer Vielzahl von Personen. Statt neue gesetzliche Strukturen zu schaffen, sollten wir diese bestehenden Wege stärken und transparent gestalten. Meine Damen und Herren, Demokratie braucht Beteiligung. Dieser Gesetzentwurf bleibt zu vage, zu folgenlos und zu risikobehaftet. Wir lehnen ihn ab. – Danke! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Christiane Berg, CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.
Martina Tegtmeier SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich auf die Zweite Lesung, da werde ich nämlich ausführlicher werden. Heute werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Das hören Sie da schon raus. Es gibt jede Menge von Beteiligungsverfahren, das haben wir gehört. Die meisten werden von Gemeindevertretungen oder parlamentarischen oder gewählten Parlamentariern oder Gemeindevertretungen beschlossen, wie das bei allen Beiräten zum Beispiel so ist, Ausschüssen und so weiter. Es gibt alle möglichen Räte, Aktionsgruppen und, und, und. Teilweise werden die gefördert, teilweise sind die gesetzlich verankert, teilweise auch nicht. Dieses Gesetz wendet sich ausschließlich an Behörden, also es ist ein Dialog zwischen Behörden und Bevölkerung beziehungsweise Gesellschaft, nicht von Gemeindevertretungen oder Landesparlamenten oder so. Das Wort „Behörde“ ist mehrfach explizit genannt worden, so lese ich das. Nach meiner Auffassung hat dieses Gesetz wesentliche Lücken, weil wie Dr. Trepsdorf zu Recht sagte, Beteiligungsverfahren sind aufwendig und kosten viel Geld, wer soll es bezahlen, sind nicht geregelt. Also das Gesetz enthält Lücken, passt nicht für alle Ebenen, für die es gedacht ist. Es ist eine reine Kannbestimmung. Man kann schon jetzt sagen, dafür braucht es dieses Gesetz nicht. Wir werden es heute ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ich versuche es mal ein bisschen aufzuräumen: Das eine Thema, was hier mehrmals kam, war, aber wir haben doch eine repräsentative Demokratie. Ja, natürlich, daran soll sich ja auch nichts ändern. Bürger/-innenräte ergänzen die repräsentative Demokratie. Bürger/-innenräte sind beratende, sind empfehlende Gremien und ersetzen Repräsentationen nicht, ersetzen repräsentative Gremien nicht. Sie bereichern unsere parlamentarische Demokratie, aber ersetzen sie nicht. Es kam hier auch mehrfach, es gibt ja bereits jede Menge Beteiligungsverfahren. Ja, aber das Problem an diesen vielen Beteiligungsverfahren – das habe ich versucht, Ihnen zu schildern – mit Rückgriff auf statistische Daten ist, da beteiligen sich immer nur bestimmte Gruppen. Und der Versuch bei den Bürger/-innenräten ist ja gerade, mehr Perspektiven reinzuholen in das Verfahren, Beteiligungsverfahren auf breitere Füße zu stellen, für mehr Vielfalt zu sorgen. Und das Mittel, das Mittel, was dabei zur Anwendung kommt, sind Losverfahren. Und das ist sozusagen das Kernstück dieses Gesetzentwurfs. Und jetzt ist es schade, dass der Innenminister nicht mehr hier ist. Der hatte nämlich gesagt, na ja, also das wäre noch so das Einzige, wo er mitgehen würde, was er sich angucken würde. Ja, aber das ist ja genau der Kern, um den es hier geht, das Losverfahren, was man braucht, sprich der Zugriff auf Meldedaten, um zufällig Teilnehmer/-innen für die Bürger/-innenräte auszuwählen. Das ist die Idee dieses Gesetzentwurfs, das genauer zu regeln für den Zugriff auf Melderegister. Ja, natürlich, liebe Kollegin von der Gruppe der FDP, braucht es eine gesetzliche Grundlage, um das datenschutzkonform hinzubekommen. Das ist sozusagen das Kernstück. Und ich verstehe nicht so ganz die vielen Bedenken, die hier geäußert wurden. Ich meine, dass die Bürger/- innenräte eine tolle Möglichkeit wären, unsere parlamentarische Demokratie zu modernisieren, zu neuem Leben zu erwecken. Und das sehe nicht nur ich so. Es gibt das schöne Buch von Steffen Mau „Ungleich vereint – warum der Osten anders bleibt“. Danach wäre die Einführung oder Stärkung von Bürgerräten eben ein Vorschlag, um Verfahren der Willensbildung und Entscheidungsfindung deutlich zu verbessern. Und er zieht eben gerade diese Konstruktion heran, wegen der Konstruktion Teilnahme per Losverfahren, Repräsentation unterschiedlicher Gruppen, Transparenz, Vielfalt der Standpunkte. Dadurch könnten die Positionen von Bürger/-innenräten auf hohe Akzeptanz zählen, weil andere Menschen darauf vertrauen, dass die Teilnehmenden in einer offenen und ernsthaften Auseinandersetzung zu ihrer Einschätzung gekommen sind. Und Bürgerräte sorgen eben für eine Versachlichung emotionalisierter Debatten und leiten sie in eine konkrete Arbeit am Thema über. Also am Ende ist es so oder kurz zusammengefasst, Bürger/-innenräte sind Lernorte der Demokratie, und wir konnten ja hier bei uns im Bundesland schon mal die Arbeit eines Bürger/-innenrats und die Ergebnisse, die damit erzielt werden können, beobachten. In Malchin erarbeiteten 19 zufällig ausgewählte Bürger/-innen Vorschläge für eine bessere Energieversorgung und unterbreiteten diese dem Stadtparlament. (Enrico Schult, AfD: Die haben sie gar nicht gefunden, die mussten immer wieder neu ausgelost werden, weil da niemand mitmachen wollte. Beschäftigen Sie sich mal mit Malchin!) Und ihr Fazit fiel positiv aus, das Interesse an der demokratischen Arbeit sei wieder aufgeflammt. Und was wollen wir mehr?! Es gibt sehr, sehr unterschiedliche Formen von Bürger/-innenräten in mehr als 120 Ländern, Tendenz steigend, auf allen politischen Ebenen, von der kleinen Kommune bis zur globalen Ebene, mit einer Dauer von acht Stunden, von einem ganzen Tag sowie Verfahren, die sich über ein ganzes Jahr hinstrecken. Grund genug, sich diesem Thema genauer zu widmen. Ich beantrage daher die Überweisung unseres Gesetzentwurfs in den Innenausschuss. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6166 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Jetzt wird es schwierig. (Enrico Schult, AfD: Der war zu schlecht, als dass wir den überweisen können.) Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei zwei fraktionslosen Abgeordneten und eines Abgeordneten der Gruppe der FDP, Stimmenthaltung der Gruppe der FDP ansonsten und Gegenstimmen aller übrigen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 : Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern – 18. und 19. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz – Berichtszeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 und Neunter Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes – Berichtszeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023, sowie die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Achtzehnten und Neunzehnten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz gemäß Artikel 59 der Verordnung 2016/679 für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 und zum Neunten Bericht zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes gemäß Paragraf 14 Absatz 8 des Informationsfreiheitsgesetzes für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5169, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 8/6203. Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern 18. und 19. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz Berichtszeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 und Neunter Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes Berichtszeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 – Drucksache 8/4336 – Unterrichtung durch die Landesregierung Stellungnahme der Landesregierung zum Achtzehnten und Neunzehnten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU) 2016/679 für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 und zum Neunten Bericht zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes gemäß § 14 Absatz 8 des Informationsfreiheitsgesetzes für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/5169 – Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) – Drucksache 8/6203 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Krüger.
Thomas Krüger SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Drucksache 8/6203 liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses zu der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern und zu der Unterrichtung durch die Landesregierung vor. Gegenstand dieser Unterrichtung sind der 18. und 19. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz sowie der Neunte Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes, und zwar für den Berichtszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023. Der Petitionsausschuss hat diese Unterrichtung erstmals in seiner 73. Sitzung am 19. November 2025 gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten und einem Vertreter des Ministeriums für Inneres und Bau beraten. Der Schwerpunkt der Diskussion hat dabei auf der Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung gelegen. So besteht die Chance, durch den Einsatz von KI-Modellen dem Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst zu begegnen. Zugleich hat der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit aber auf die hohe Fehlerquote bei der Nutzung Künstlicher Intelligenz verwiesen und angemahnt, dass eine Fehlerkontrolle unerlässlich sei. Auch hat er deutlich gemacht, dass bei der Nutzung von KI-Systemen der Datenschutz sicherzustellen ist, entweder dadurch, dass sämtliche personenbezogenen Daten vor dem Hochladen in eine KI aus dem Internet entfernt werden, oder alternativ dadurch, dass KI-Modelle erworben werden, die dann durch die Behörden selbst fertig trainiert werden. Seitens des Ausschusses wurde bei der Implementierung von KI in die öffentliche Verwaltung eine Zusammenarbeit im Länderverbund angeregt. Als weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit hat der Landesbeauftragte die Medienbildung genannt. Bereits seit 13 Jahren gibt es in Mecklenburg-Vorpommern an den Schulen die Medienscouts. Sie informieren Kinder und Jugendliche über Themen wie Gefahren beim Gaming, Kostenfallen im Internet, Cybermobbing, Hetze und Hass im Netz. Da im digitalen Bereich der klassische Wissensvorsprung der Eltern meist nicht gegeben ist, hat der Landesbeauftragte gemeinsam mit der Hamburgischen Datenschutzbehörde das Projekt „#Digitale Vorbilder – Familien gehen online“ initiiert. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Im Rahmen dieses Projektes werden Informationsveranstaltungen durchgeführt und es wird Informationsmaterial für Schülerinnen und Schüler und Eltern erstellt und verteilt. Zum Thema der Informationsfreiheit hat er auf eine beabsichtigte Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes verwiesen mit dem Ziel, jene Daten, die ohnehin abgefordert werden könnten, bereits vorab in einer Datenbank zu veröffentlichen. Diese entlastet die öffentlichen Stellen und bietet ein höheres Maß an Transparenz. Vor diesem Hintergrund der Diskussion empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen, mit der erstens dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit gedankt wird, zweitens begrüßt wird, dass die Landesregierung derzeit prüft, in welchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung der Einsatz der KI sinnvoll ist, und drittens begrüßt wird, dass der Medienbildung für Kinder, Jugendliche und Eltern eine hohe Bedeutung zukommt. Des Weiteren empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss, die beiden Unterrichtungen auf den Drucksachen 8/4336 und 8/5169 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Der Petitionsausschuss hat diese Beschlussempfehlung einvernehmlich beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Zustimmung. Und ich möchte mich auch ganz persönlich beim Datenschutzbeauftragten für seine Arbeit und für die Zusammenarbeit bedanken. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ann Christin von Allwörden, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Die Fraktion Die Linke hat beantragt, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gemäß Paragraf 86 unserer Geschäftsordnung im Rahmen der Aussprache das Wort zu erteilen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Sebastian Schmidt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Sebastian Schmidt: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst mal möchte ich mich recht herzlich bedanken, dass ich hier heute sprechen darf und meinen Tätigkeitsbericht vorstellen darf. Dieses Rederecht betrachte ich als Privileg und ich halte es aber auch für wichtig, dass ich hier sprechen darf. Thomas Krüger hat jetzt schon sehr viel vorweggenommen. Er hat ja im Wesentlichen wiederholt, was ich jetzt auch in den Ausschüssen schon gesagt habe. Deshalb würde ich jetzt noch ein paar Sachen ergänzen wollen. Also zunächst mal halte ich es für wichtig und ich bin dankbar für die Änderung der Geschäftsordnung, dass der Datenschutzbeauftragte und auch der Bürgerbeauftragte jetzt hier im Plenum sprechen darf, weil Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Und mit dieser Entscheidung machen Sie quasi den Bürgerinnen und Bürgern im Land deutlich, dass Grundrechtsschutz für dieses Haus wichtig ist. Und das halte ich für sehr, sehr wichtig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist insbesondere – und das muss man auch sagen, der Innenminister hat es ja im vorherigen Tagesordnungspunkt schon angerissen – das Thema Datenschutz. Und dann habe ich da was von schwerer Last auf den Schultern der Bürger gehört. Wir sind momentan in einer Bürokratiedebatte, was den Datenschutz angeht. Ich möchte aber trotzdem daran erinnern, dass man sich darauf besinnt, worum es halt im Datenschutz und insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung geht. Es geht darum, die elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten zu regulieren. Und das ist halt der Schutz, den die Bürgerinnen und Bürger im immer wichtiger werdenden digitalen Raum haben. Und das darf man an der Stelle nicht außer Acht lassen. Daten sind momentan oder in der jetzigen Zeit ein ganz, ganz wichtiger Rohstoff. Man sagt, personenbezogene Daten sind das Erdöl des 21. Jahrhunderts. Und da ist es natürlich so, dass es wirtschaftliche Interessen gibt, diese Daten kostenlos zu nutzen und die Betroffenen nicht mal zu fragen. Und das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man über solche Sachen redet. Auf der einen Seite Bürokratieabbau oder Abbau von Bürokratie – ja, Abbau von faktischem Datenschutz – nein. Nach dieser kurzen Einleitungskurve würde ich jetzt auf den Tätigkeitsbericht an sich noch mal eingehen wollen. Eigentlich sind es ja zwei. Thomas Krüger hat schon darauf hingewiesen, der Bericht zur Informationsfreiheit ist ja auch enthalten. Viele Sachen sind schon vorweggenommen worden, deshalb würde ich jetzt gar nichts großartig wiederholen wollen. Vielleicht im Allgemeinen noch die Feststellung, also der Berichtszeitraum war für uns gekennzeichnet davon, dass wir einen deutlichen Anstieg sowohl im Bereich der Beschwerden hatten, also wenn sich quasi Betroffene darüber beschweren, wie mit ihren Daten verfahren wird, aber auch im Bereich der Datenpannenmeldungen durch die datenschutzrechtlich Verantwortlichen, die quasi diejenigen sind, die es melden, wenn sie sagen, hoppla, mir ist da ein Malheur passiert, da ist jetzt mit den Daten was passiert, was nicht sein soll. In beiden Bereichen haben wir erhebliche Anstiege von 25 beziehungsweise 31 Prozent. Das sehe ich aber nicht kritisch. Tatsächlich sehe ich das sogar positiv, weil wir nicht feststellen, dass das Datenschutzniveau im Land generell gesunken ist, sondern wir stellen eher fest, dass die Sensibilität sich erhöht hat und dass einfach mehr gemeldet wird. Also insofern sehen wir das eher als positives Signal. Gesteigerte Sensibilität ist tatsächlich auch noch ein wichtiges Stichwort. Zuletzt wurde aus der Verwaltung oder aus dem Ministerium gelobt die Zusammenarbeit mit meiner Behörde. Ehrlicherweise muss ich sagen, das liegt nicht nur an uns. Das liegt einfach daran, weil das Datenschutzbewusstsein in den öffentlichen Stellen deutlich zugenommen hat. Und das führt halt dazu, dass man uns frühzeitig mit einbindet und wir so die großen Stolpersteine schon aus dem Weg räumen können, bevor es quasi ans Eingemachte geht. Und wenn dann sozusagen die Prozesse im Laufen sind, dann geht es nur noch um Kleinigkeiten, und dadurch läuft das dann relativ harmonisch und stressfrei ab. Das muss man ehrlicherweise sagen. Exemplarisch würde ich hier vielleicht aus dem Zeitraum des Berichtes erwähnen, aus dem Bereich des Bildungsministeriums einmal die Zusammenarbeit, wenn es um Auftragsverarbeitung und Digitalisierung in der Schule geht, aber auch das Integrierte Schulmanagementsystem ISY. Das ist aber tatsächlich nur exemplarisch. Es finden eigentlich mit allen Häusern Gespräche statt, und es ist überall ein sehr konstruktiver Austausch, wobei ich da auch sagen muss, wir können natürlich nur beratend tätig werden, weil es ansonsten, wenn wir wirklich zu tief in die Materie gehen, mit der Rolle als unabhängige Aufsichtsbehörde ein Stück weit kollidieren würde, weil wir können nicht Sachen im Nachhinein kontrollieren, die wir im Vorfeld schon maßgeblich mitgestaltet haben. Das ist ein bisschen schwierig, aber ich glaube, den Spagat kriegen wir gut hin. Und wie Thomas Krüger schon sagte, einer der wesentlichen Punkte, wo momentan Anfragen kommen, ist halt der Bereich KI, also auch schon im Berichtszeitraum und auch jetzt noch. Ich weiß, Sie haben in dieser Sitzungswoche noch einen Tagesordnungspunkt zu dem Thema auf der Tagesordnung, und ich finde es unglaublich wichtig, dass darüber gesprochen wird. Das ist ein ganz, ganz wichtiges Thema. Ich möchte aber, ohne jetzt irgendwie für die Debatte etwas vorwegzunehmen, vor dem Gedanken warnen, wir schaffen jetzt mal für die öffentliche Verwaltung ChatGPT an, dann werden die Mitarbeiter entsprechend vorqualifiziert und anschließend können wir guten Gewissens 60 Prozent der Mitarbeiter in der Verwaltung in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden und dann läuft die Sache. So einfach wird es nicht werden. Ich will nicht auf die Details eingehen, Thomas hat schon auf einige Punkte hingewiesen, ich freue mich aber, dass Sie das so bereden werden in dem entsprechenden Antrag. Und eine Sache möchte ich vielleicht noch ansprechen, die mir wichtig erscheint: Wir hatten im vergangenen Berichtszeitraum ein Novum in unserer Behörde, und zwar haben wir anlasslose Kontrollen durchgeführt. In der Vergangenheit war das in der Form nicht möglich aufgrund der Personalausstattung. Es ist jetzt so, dadurch, dass wir im Finanzausschuss einige Stellen entbehren konnten, haben wir da ein bisschen mehr Beinfreiheit bekommen und können da sozusagen auch aktiv werden. Das waren zwei Kontrollen, da ging es um Callcenter. Die waren insofern anlasslos, weil wir da aus diesen Callcentern keine Beschwerden bekommen haben. Wir wurden aber darauf gestoßen, dass es wohl bundesweit in dieser Branche Probleme gibt, was auch der Grund war, warum die erste Kontrolle von einem Radioteam des Bayerischen Rundfunks begleitet wurde. Ich erwähne das deshalb, man muss jetzt sagen, es ist jetzt so, es lief nicht alles rund, aber es war auch nicht so, dass das hoch problematisch war. Und es ging auch ohne Sanktionen ab. Aber das Interessante war, dass die zweite Kontrolle schon deutlich produktiver verlief als die erste, was auch an der ersten Kontrolle lag. Das heißt, diese Funktion, das Bewusstsein und die Sensibilität für Datenschutz zu verstärken, die hat sich bereits aus der ersten Kontrolle ergeben. Insofern sehen wir uns da auf dem richtigen Weg und werden das auch weiter so fortführen. Und dann noch mal – Thomas Krüger hat es auch schon angesprochen – würde ich jetzt kurz auf die Projekte im Bereich Medienkompetenz eingehen, weil das wirklich ein wichtiger Punkt ist. Wir merken, dass gerade die Diskussionsschärfe auch in sozialen Medien deutlich zunimmt. Also wir reden da ja mittlerweile breit gefächert über Hassreden. Wir reden da über Desinformation. Wir reden da über Geschichten, die am Ende in sexuellem Missbrauch gipfeln oder sogar in jüngster Vergangenheit, wo Menschen in den Suizid getrieben wurden. Und wir haben da tatsächlich das Problem, dass dieser Wissensvorsprung, den Erwachsene normalerweise ihren Kindern gegenüber haben, der ist in dem Bereich nicht so vorhanden. Deshalb sehen wir das auch als wichtig an, dass man in die Familien geht, weil wenn die Eltern nicht Bescheid wissen, wissen sie auch nicht, wie sie sich selbst oder ihre Kinder schützen können. Mir ist das noch mal wichtig, das hier zu erwähnen, um noch mal ein Petitum loszuwerden, dass man da wirklich sich gesamtgesellschaftlich ein bisschen breiter aufstellt und mit diesen Gefahren umgeht, weil ich glaube, die klassischen Bildungseinrichtungen sind dann damit vielleicht doch überfordert. Das können wir nicht denen allein überlassen. Da braucht es wirklich ein breit aufgestelltes Bildungskonzept. Wir werden unseren Teil dazu beitragen und wir hoffen, dass wir da auch weitere Akteure finden, die da mitmachen werden. Jetzt habe ich mich im Wesentlichen nicht an mein Skript gehalten, aber dann bin ich halt etwas früher fertig. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich möchte Ihre Zeit auch nicht weiter strapazieren und wünsche einen angenehmen Feierabend. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Landesbeauftragter, auch für die Einhaltung der Redezeit! Meine Damen und Herren, entsprechend unserer Vereinbarung, nach 21:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen, beende ich an dieser Stelle … (allgemeine Unruhe) Noch nicht, ach Gott! Okay, dann war der Zettel etwas zu früh. Ich schließe die Aussprache. Der Petitionsausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6203, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6203 einstimmig angenommen. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6203 empfiehlt der Petitionsausschuss, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/4336 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 8/5169 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6203 einstimmig angenommen. Aber jetzt, meine Damen und Herren, entsprechend unserer Vereinbarung, nach 21:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen, beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. Zwischen den Fraktionen wurde vereinbart, den Tagesordnungspunkt 18 morgen nach dem Tagesordnungspunkt 20 – Befragung der Landesregierung – auf die Tagesordnung zu setzen. Der Tagesordnungspunkt 19 wird morgen nach dem Tagesordnungspunkt 35 auf die Tagesordnung gesetzt. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 29. Januar 2026, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:13 Uhr
