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Christian Pegel

28.01.2026 Sitzungen 8/124

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute relativ wenig Seiten, aber große Wirkung vor, elf Paragrafen, die mit einer Anlage versehen aber vor allen Dingen eines zum Ziel haben, ein starkes Signal der Anerkennung für jene, die uns im Ernstfall schützen, zu senden. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihren Auftrag aus diesem Hohen Hause vor wenigen Monaten. Das ist die Umsetzung, die Sie nunmehr erreicht. Wir glauben, damit für einen Personenkreis neben den Freiwilligen Feuerwehren, für die es ja bereits ein solches Ehrenzeichengesetz gibt, diese unverzichtbaren Dienste jetzt auch im Katastrophenschutz bewusst zu adressieren. Das sind die Kräfte, die in Krisen, in Katastrophenschutzlagen dorthin fahren, wo alle anderen in der Regel versuchen wegzukommen, die uns bei länger laufenden Lagen ganz erheblich gesellschaftlich entlasten und das ganz überwiegend in den Organisationen ehrenamtlich tun, egal ob sie Hochwasserlagen haben, die wir in Norddeutschland durchaus kennen, Großschadenslagen, die wir zum Teil bei Stürmen, bei schweren Unwettersituationen haben können, aber eben auch in Fällen größerer technischer Notlagen. Das kann schon ein ICE, der auf einer Strecke strandet, sein. Das kann eine besondere Witterungslage sein, die auf Autobahnen eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen festsetzt, oder ein Busunglück. In all diesen Situationen brauchen wir Kräfte und stellen genau auf diese großen, sehr vielfältig organisierten Kräfte des Katastrophenschutzes ab. Ihr Petitum an uns war – und das teilen wir als Landesregierung ausdrücklich –, diese Leistungen verdienen unsere höchste Wertschätzung staatlicher und gesellschaftlicher Seite. Und genau das wollen wir mit diesem Katastrophenschutz-Ehrenzeichen-Gesetz in die Umsetzung bringen. Inhaltlich finden Sie weitgehend Regelungen wieder, die wir bereits für die Freiwilligen Feuerwehren zur Anwendung bringen, also Ehrungen für die 10-jährige Mitgliedschaft oder Mitarbeit, für die 25-jährige Mitgliedschaft und für die 40-jährige, die sich sowohl an die hauptamtlichen als auch an die ehrenamtlichen Kräfte wendet, bei den ehrenamtlichen Kräften gleichermaßen wie bei den Feuerwehren mit einer finanziellen Zuwendung verbunden. Ziel bleibt, ganz herzlich Danke zu sagen. Ziel bleibt ganz deutlich, den Respekt der Gesellschaft und von uns allen als staatliche Institutionen zu zollen für diese besondere Aufgabe, die im Übrigen mit einer Vielzahl von Freizeit für die Übungen, für die verschiedenen Qualifikationen, aber dann im Zweifel auch, und das oft unvorhersehbar, das Tätigwerden in den Einsatzlagen nach sich zieht. Neben diesen drei für die Mitgliedschaftszeiten vorgesehenen Ehrungen wird es eine weitere, nämlich eine Ehrungsmöglichkeit der Sonderstufe geben, die vor allen Dingen außergewöhnliche Verdienstsituationen aufgreift, besondere Aktivitätsniveaus oder aber auch eben besonders herausfordernde Situationen meistert, die uns eine Ehrung mit großer Flexibilität für ganz, ganz besondere Verdienste außerhalb der zeitlichen Komponente der Mitgliedschaft ermöglicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die Diskussion. Sie werden sehen, dass wir einen Spagat an manchen Paragrafentatbeständen gehen müssen, weil wir versucht haben zu vermeiden, dass wir Mehrfachehrungen erzeugen und umgekehrt eben auch keinen ausschließen, der in einer Situation gleichermaßen wie andere Hilfsorganisationen unterstützt hat. Deshalb werden Sie Regelungen finden, die versuchen, vor allen Dingen zu den Feuerwehrehrungen Abgrenzungen hinzubekommen, und umgekehrt, Sie werden auf den Zuschauerrängen einen Vertreter des Technischen Hilfswerkes sehen. Die durch den Bund getragene Bundesanstalt hat wiederum eigene Ehrungen. Gleichwohl haben wir auch ein THW hier im Land. Wir werden, glaube ich, im Gesetzgebungsverfahren noch mal schauen müssen, wie wir die Dinge, ohne dass wir die Bundesanstalt und den Bund in seiner Gesetzgebungskompetenz tangieren wollen, gleichwohl das, was an ehrenamtlichem Engagement hier im Land geleistet wird, ebenfalls aufgreifen. An einer Stelle sieht das Gesetz das schon ausdrücklich vor, nämlich bei der Sonderstufe, also bei den Ehrungen außergewöhnlicher Situationen, und zwar dabei vor Augen im Ministerium eine besondere Hochwasserlage, eine besondere Situation. Und dann ehren wir möglicherweise eine Vielzahl von Kräften für diesen besonderen Einsatz, und dann wäre es ja hanebüchen, die Kräfte des THW, die ebenfalls ganz selbstverständlich dabei gewesen sind, aus der Ehrung rausnehmen zu müssen. Und umgekehrt wird möglicherweise aufgrund der Bundesehrungsregelungen nicht automatisch auch eine erfolgen. Solche Situationen ein Stück weit im Gesetz aufzufangen, haben wir uns bemüht, freuen uns aber mit Sicherheit, in der Diskussion in den Ausschüssen auch noch mal draufzuschauen, ob man das noch weiter optimiert, immer in den Blick nehmend, nichts doppelt und dreifach zu tun, aber umgekehrt immer dann, wenn hier im Land ehrenamtliches Engagement stattfindet, es auch aufzugreifen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Ich freue mich auch vor allen Dingen über das sehr starke gemeinsame Signal an die Hilfsorganisationen, an die vielen ehrenamtlichen Hilfskräfte, an die Kräfte, an die Mitglieder der Hilfsorganisationen, der Katastrophenschutzorganisationen. Wir wollen euch selbstverständlich die gleiche Anerkennung, den gleichen Respekt zollen, dass wir dieses Gesetz ab diesem Jahr sicherstellen. – Ich danke Ihnen ganz herzlich und freue mich auf die weiteren Beratungen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und David Wulff, FDP)

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