Dr. Sylva Rahm-Präger
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich bin wirklich froh und auch erleichtert, dass wir heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Landeswasserrechtes in der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung haben. Ein Mammutprojekt, denn dieses Gesetz dient nicht nur dem Schutz und der Sicherung unseres Trinkwassers, wir müssen auf die veränderten klimatischen Bedingungen reagieren, auf den Verlust des Grundwassers, auf die Notwendigkeit, unsere Umwelt als unsere Lebensgrundlage besser zu schützen, und wir müssen uns wappnen gegen höhere und damit kraftvollere Sturmfluten und Flusshochwasserereignisse. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mit der Sicherheit unseres Trinkwassers beginnen. Die weltweite Überwachung der Wasservorräte erfolgt seit dem Jahr 2002 durch das Satellitenpaar GRACE. Durch Messungen des Schwerefeldes der Erde können Veränderungen des Wassers in der Erdkruste ermittelt werden. Deutschland hat seit Beginn dieser Überwachung 48 Milliarden Kubikmeter Wasser verloren, das entspricht der Wassermenge des Bodensees. Auch in Mecklenburg-Vorpommern schwinden die Wasservorräte kontinuierlich. Verantwortlich dafür sind die veränderte Verteilung von Niederschlägen und die Entwässerung der Flächen. 61 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Mecklenburg-Vorpommern werden künstlich entwässert, das sind rund 850.000 Hektar. Schnelle Entwässerung führt dazu, dass weniger Grundwasser neu gebildet werden kann, und der schnelle Abfluss begünstigt hohe Nitratgehalte in den Oberflächengewässern. Viele unserer Fließgewässer entspringen einem Entwässerungsrohr oder wurden für diese Aufgaben künstlich angelegt. Und ich muss kurz auf den Gewässerrandstreifen eingehen. Das hatte ich hier eigentlich gar nicht vor, aber Herr Stein und Herr Diener haben mir das sozusagen, oder uns, ins Poesiealbum geschrieben. Der 5-Meter-Gewässerrandstreifen ist das Minimum, was man regeln muss. Wir kommen von sieben Metern, wir hatten in Mecklenburg-Vorpommern sieben Meter Gewässerrandstreifen verpflichtend. Dann, im guten Glauben – das ist genau das, was Sie sagen, Herr Stein –, dass die technischen Entwicklungen dazu führen würden, dass wir das nicht mehr brauchen, die präzise Landwirtschaft dazu führen würde, dass wir das vielleicht gar nicht mehr brauchen, sondern im Prinzip die Gewässer so schützen können durch diesen Einsatz der Technik, das hat sich nicht bewahrheitet, das hat nicht funktioniert. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und aus diesem Grund müssen wir wieder zurück zu diesem Gewässerrandstreifen. Das ist einfach eine Notwendigkeit. Und wenn ich mir andere Bundesländer angucke, es gibt sechs Bundesländer in Deutschland, die haben einen verpflichtenden Gewässerrandstreifen von zehn Metern, unter anderem Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Und ich sage es mal so, da liegen wir mit den fünf Metern, kommen wir, versuchen wir auch genau den Landwirten noch sehr entgegenzukommen. Also da gibt es auch durchaus andere Stimmen, das wissen Sie selber, Sie waren bei der Anhörung, die von uns sogar 15 Meter oder 20 Meter gerne gehabt hätten. Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern so gut wie keine natürlichen Quellen mehr. Moore, Sümpfe, Auenwälder sind grundwasserabhängige Landökosysteme und drohen, irreversibel zu verschwinden, wenn der Grundwasserspiegel weiter sinkt. Und vielleicht etwas, was Ihnen allen geläufig sein dürfte. Wir haben hier bei Schwerin, in der Nähe von Ludwigslust eine Sanddornplantage gehabt, und alle haben sich den Kopf zerbrochen über das Sterben des Sanddorns. Der Sanddorn ist ein Pfahlwurzler, und genau wie die Rose oder der Wein ernährt er sich in trockenen Perioden von diesem Grundwasserstand. Wenn aber der Grundwasserpegel zu schnell sinkt, dann hat auch ein Sanddorn keine Chance mehr zu überleben. Und genau das haben wir hier vor unserer Haustür gesehen. Dieser Umgang mit dem Landschaftswasserhaushalt hat viele Jahre in den norddeutschen Bundesländern und auch bei uns zu guten Ernteerträgen geführt, war aber schon immer anfällig für witterungsbedingte Extreme. Diese werden mit fortschreitendem Klimawandel an Häufigkeit und Dauer zunehmen. Schneller Wasserabfluss, steigende Temperaturen und hohe Verdunstungsraten in Verbindung mit wasserzehrenden Kulturen führen zu abnehmenden Wasservorräten und zu zunehmender Dürre, die dann zum Teil auch durch künstliche Bewässerung ausgeglichen werden muss, um überhaupt noch Erträge zu sichern. Der Wasserverbrauch in der Land- und Forstwirtschaft und in der Fischerei ist in den letzten zwölf Jahren von 3,8 Millionen Kubikmeter Wasser auf 50,2 Millionen Kubikmeter Wasser angestiegen. Zur Einordnung, das sind trotzdem nur 28 Prozent des Gesamtverbrauches in Mecklenburg-Vorpommern, das muss hier unbedingt dazugesagt werden. Der größte Teil des Wasserverbrauches liegt bei den öffentlichen Wasserversorgern mit 55 Prozent, und das sind natürlich unsere privaten Haushalte mit ihrem Wasserverbrauch. Das, meine Damen und Herren, war ein kurzer Exkurs, um deutlich zu machen, wie wichtig es ist, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Alle Verbraucher müssen an den Aufwendungen zum Schutz der Ressource Wasser beteiligt werden. Das betrifft die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Wasseruhr genauso wie die Unternehmen in unserem Land und die landwirtschaftlichen Betriebe. Und vielleicht, um hier noch einmal eine Zahl zu nennen, für die Haushalte, für die privaten Haushalte ist es eine Größenordnung von 15 Euro im Jahr für einen vierköpfigen Haushalt, was das ausmacht. Diese Zahl muss hier vielleicht unbedingt noch einmal genannt werden. Und wenn es um die Tierhaltung geht, dann geht es hier um 3,40 Euro für eine Kuh, die trinkt im Schnitt 60 oder säuft 60 bis 80 Liter am Tag, es sind 3,40 Euro im Jahr für das Tränken des Rindes. Vielleicht das noch einmal am Rand. Wir müssen alles dafür tun, um unser Trinkwasser für uns und für kommende Generationen zu schützen. Wir müssen das Wasser länger in der Fläche halten, um gegen Dürreperioden besser gewappnet zu sein. Und die Grundwasserneubildung müssen wir ermöglichen. Als Küstenland müssen wir uns gegen Sturmfluten bei steigendem Meeresspiegel wappnen und als Land mit den Urstromtälern zweier großer Flüsse gegen die Flut aus dem Binnenland. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf zur Neuregelung des Landeswasserrechtes wird den Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte gerecht. Er berücksichtigt den Anstieg des Meeresspiegels und sichert den zusammenhängend bebauten Gebieten an unserer Küste und den Überflutungsregionen an den Flüssen den Schutz zu. Er beteiligt alle Nutzer der wertvollen Ressource Wasser an den Kosten zum Schutz dieser Ressource. Wir haben uns intensiv mit dem Gesetzentwurf, mit den Stellungnahmen der betroffenen Institutionen und Verbände und mit den Argumenten im Ausschuss auseinandergesetzt. Im Ergebnis der Anhörung haben wir 16 Änderungsanträge eingebracht, zu denen ich kurz ein paar Worte sagen möchte, natürlich nicht zu allen. Wasserrückhalt in der Fläche und die Durchlässigkeit der Fließgewässer war ein wichtiges Thema. An dieser Stelle war es uns wichtig, den Argumenten des Greifswalder Moor Centrums, der Ostseestiftung und der Deutschen Umweltstiftung zu folgen und den Wasserrückhalt in der Fläche zu stärken, und dies ist uns mit der Änderung und Ergänzung in Paragraf 12 gelungen. Hier haben wir folgenden Passus in einem neuen Absatz 3 ergänzt: „Auf die Herstellung der Durchlässigkeit soll an künstlichen und an erheblich veränderten Gewässern sowie an Fließgewässern, deren Einzugsgebiet weniger als 10 Quadratkilometer beträgt, verzichtet werden, wenn dies zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts notwendig ist“ und, ich kürze ab, keine anderen Ziele entgegenstehen. Die Gewässerentwicklungs- und Gewässerpflegepläne – Herr Stein und Herr Diener, das ist auch der Stand noch vor unserer letzten Ausschusssitzung –, wir haben im Ausschuss diese Änderungen beschlossen, und wir haben beschlossen, dass genau diese Entwicklungspläne und Pflegepläne eben nicht mehr verpflichtend sind. Es waren 31.000 Kilometer – das haben uns die Wasser- und Bodenverbände, Herr Tiedtke, vorgetragen – geplant, also für alle Gewässerstrecken dieses Landes. Und in einem guten Diskussionsprozess haben wir den Paragrafen 24 entsprechend neu gefasst, sodass Gewässerpflege- und Entwicklungspläne nur noch dort zu erstellen sind, wo sie entsprechend des Wasserhaushaltsgesetzes notwendig sind. Und das sind aktuell weniger, weniger als 4.000 Kilometer. Auf den dringenden Appell seitens unserer Trinkwasserversorger, der öffentlichen Wasserversorgung deutlich den Vorrang einzuräumen, sind wir mit der Änderung im Paragrafen 32 nachgekommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein wunder Punkt in der Anhörung wurde vom Bauernverband und den Familienbetrieben Land und Forst vorgetragen. Dieser betraf die Regelungen zum Vorkaufsrecht von Flächen durch die Trinkwasserversorger. In dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung wird dem Paragrafen 37 Absatz 6 Satz 4 eine Ergänzung angefügt, die das Vorkaufsrecht definiert, wie es auch bei anderen Vorkaufsrechten üblich ist. Und, Herr Diener, was Sie hier eingebracht haben in unserem Änderungsantrag, dass wir jetzt die Flächen- oder die Wasser- und Bodenverbände oder die Flächeneigentümer noch mehr belasten mit dem Paragrafen 3 Absatz 2 Satz 2, das ist nicht richtig. Es ist nur eine klare Regelung, damit geklärt ist, was eigentlich völlig klar ist, dass auch genau die Flächen in diesen Einzugsgebieten natürlich davon profitieren und dass auch sie mit belastet werden, dass es nicht nur die Flächen sind, die direkt im Einzugsgebiet der Wasser- und Bodenverbände sind. Das wäre ungerecht. Es geht hier nur um eine Klarstellung an dieser Stelle. Für den Küsten- und Hochwasserschutz der im Zusammenhang bebauten Gebiete haben wir den vorgesehenen Stichtag geändert, das wurde hier schon gesagt. Die Erläuterung habe ich auch in meinem Bericht dazu schon gegeben. Und mindestens genauso wichtig sind die Änderungen im Paragrafen 44 für den konkreten Küstenschutz, denn Sandaufspülungen werden jetzt den Küstenschutzanlagen gleichgestellt. In dem zusätzlich eingeführten Punkt 16 wird deutlich, dass wir die Sandaufspülungen zum Ausgleich einer negativen Materialbilanz benötigen. Um die Brisanz zu verdeutlichen: Für den Küstenschutz werden jährlich circa 500.000 Kubikmeter Sand aufgespült. Die Kosten dafür belaufen sich auf jährlich circa 5 Millionen Euro. Der Anstieg des Meeresspiegels wird zu heftigeren Sturmflutereignissen in den kommenden Jahrzehnten führen. Trotzdem wird es technisch möglich sein, neben den anderen Küstenschutzmaßnahmen durch Sandaufspülungen die zusammenhängend bebauten Gebiete zu schützen. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass die Schürfrechte an entsprechenden Sandvorkommen der Ostsee im öffentlichen Interesse gesichert werden. Vielleicht noch einmal eine kurze Ergänzung zu dem Beitrag von Herrn Diener. Hochwasser- und Sturmabwehrpläne sind schon vor der zweiten Kabinettsbefassung aus diesem Gesetzentwurf rausgeflogen. Sie hängen also wirklich Monate hinterher. Da sollten Sie sich vielleicht den aktuellen Entwurf durchlesen und die Entschließung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, kein Landesgesetz rettet die Welt, aber dieses Gesetz ist elementar für die kommenden Generationen in unserem Land. Es sichert unsere Städte und Dörfer …
