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Marc Reinhardt

CDU 28.01.2026 Sitzungen 8/124

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der letzten Änderung des Landesbeamtengesetzes in 2004 hat sich wegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beurteilungswesen weiterer Änderungsbedarf ergeben – wir haben das schon gehört –, der auch in diesen vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen ist. Eine Änderung, die große Aufmerksamkeit erfahren hat – wir haben das jetzt auch, glaube ich, von allen Rednern gehört –, ist die Einführung eines neuen Paragrafen 80a in das Landesbeamtengesetz, mit der zur bestehenden individuellen Beihilfe eine zusätzliche Beihilfeform geschaffen wird. Bei dieser Regelung, die allgemeinhin auch als Hamburger Modell bezeichnet wird, wird die Beihilfe in Form einer Pauschalen zur hälftigen Deckung der Kosten einer Krankenvollversicherung gewährt. Mit diesen und weiteren Änderungen des Artikelgesetzes können wir uns einverstanden erklären. Was aber mit unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar ist und von den Beteiligten in der Anhörung und den Betroffenen in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, sind die neuen Regelungen in Paragraf 17 und 18a des Landesbeamtengesetzes nach Artikel 1 des Gesetzentwurfs. Meine Damen und Herren, mit der Begründung, dass dem zunehmenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst begegnet werden soll, will die rot-rote Landesregierung in Paragraf 17 die Regelung modifizieren, mit der grundsätzlich eine Berufung in das Beamtenverhältnis als „andere Bewerber“ nach sieben Jahren Tätigkeit im öffentlichen Dienst möglich ist, wenn diese nach Fachrichtung, Breite und Wertigkeit im Aufgabenspektrum in der angestrebten Laufbahn entspricht. Für kommunale Wahlbeamte soll das zukünftig auch gelten, ohne dass die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gesetzesänderung hat bei den Beteiligten in der Anhörung und auch in der Öffentlichkeit breite Ablehnung erfahren. Der Beamtenbund hat scharf kritisiert, dass das Leistungsprinzip und die Bestenauslese als grundlegende Säulen des Beamtenrechts missachtet werden. Die Aufgaben der kommunalen Wahlbeamten wären politisch motiviert und würden keine fachliche Laufbahnausbildung ersetzen, so der Beamtenbund. Meine Damen und Herren, richtig ist, dass bereits jetzt die Möglichkeit zum Einstieg in das Beamtenverhältnis besteht, wenn der Bewerber eine entsprechende Befähigung durch langjährige Lebens- und Berufserfahrung nachweisen kann. Neu ist aber, dass diese langjährige Berufserfahrung grundsätzlich angenommen werden soll, wenn vergleichbare Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes für sieben Jahre ausgeübt werden. Das würde bedeuten, dass eine Laufbahnausbildung ohne eine volljuristische Ausbildung mit zwei Staatsexamen durch eine Tätigkeit als Landrat oder hauptamtlicher Bürgermeister ersetzt werden kann. Diese Gesetzänderung ist weder systemgerecht noch nachvollziehbar, noch nachvollziehbar begründet und wird mit Sicherheit zu gerichtlichen Verfahren und Konkurrentenklagen führen. Wir empfehlen mit unserem Änderungsantrag daher dringend, dieses zu streichen. Eine wirklich notwendige Änderung, die wir mit unserem Antrag aufgreifen, aufgegriffen haben, sehen wir in Paragraf 18a des Landesbeamtengesetzes. Hier geht es wirklich darum, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und ein ausgewogenes zeitliches Verhältnis zwischen der aktiven Dienstzeit und zukünftigen Versorgungsansprüchen der Beamten zu gewährleisten. Wir wollen die Höchstaltersgrenze zur Verbeamtung von 40 auf 45 Jahre anheben und dass auch bei Schwerbehinderten diese von 43 auf 48 Jahre angehoben wird. Es gibt kein anderes Bundesland, in dem die Höchstaltersgrenze zur Verbeamtung so niedrig ist. Drei Bundesländer haben 42 Jahre beziehungsweise 47 Jahre geregelt, der Bund und zwei weitere Länder sogar 50 Jahre, und mit sieben Bundesländern die Mehrzahl der Bundesländer hat dort eine Höchstaltersgrenze von 45 Jahren. Da scheint es nur folgerichtig im Hinblick auf den Fachkräftemangel und den demografischen Wandel, diese Höchstaltersgrenze auch in Mecklenburg-Vorpommern auf ein angemessenes durchschnittliches Maß zu erhöhen. Meine sehr geehrten Damen und Herren der SPD und Linken, es ist davon auszugehen, dass die Anhebung der Höchstaltersgrenze über kurz oder lang erfolgen muss. Stimmen Sie also unserem Änderungsantrag zu, dann müssen Sie sich keine Begründungen dafür ausdenken, warum diese Regel viel später, aber genauso kommt, wie wir es beantragt haben! Kommen wir nun zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, die Voraussetzungen zur Einführung eines Rückkehrrechts für kommunale Wahlbeamte zu schaffen und dem Landtag den Entwurf einer entsprechenden rechtlichen Regelung dazu vorzulegen. Für die Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit, die als Bürgermeister oder Landrat in der Kommunalverwaltung für eine gewisse Zeit lang politische Verantwortung übernehmen wollten, stellt sich bisher die Frage, ob nach der Übernahme eines Amtes als kommunaler Wahlbeamter ein Rückkehrrecht in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit überhaupt möglich ist und zu welchen Bedingungen. Eine gesetzliche Regelung für das Verfahren und die Voraussetzungen für die Rückkehr gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Wir haben das ja eben vom Minister auch gehört, warum es da durchaus auch schwierige Fälle geben kann. Wir glauben trotzdem nicht, dass das ins Ermessen der jeweiligen Behörde oder auch der Landesregierung gestellt werden sollte. Deshalb ist unser Antrag ja nicht gleich ein, quasi ein Gesetzesbeschluss, so, wie … Herr Förster hat ja auch schon ein bisschen abgewägt. Ich glaube, es kann durchaus auch mal einen Sachverhalt geben, wo das schwierig ist, das will ich ehrlich zugestehen, trotzdem glauben wir, dass wir hier eine klare gesetzliche Regelung brauchen, die am Ende ja dann vielleicht es für Beamtengruppen zulässt, dass es dort diese Möglichkeit gibt und vielleicht dann im gehobenen oder auch im höheren Dienst dort Ausnahmen gibt. Aber ich glaube, so, wie die Regelung zurzeit ist, ist das doch eher etwas willkürlich, wenn es mal erlaubt wird und mal nicht. Insofern glauben wir, dass unser Entschließungsantrag hier genau die richtige Lösung ist und wir dann gemeinsam auch im Innenausschuss und in den anderen Ausschüssen zu guten Lösungen kommen werden. Deshalb bitte ich darum, unseren beiden Anträgen zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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