Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von Beginn der Legislaturperiode an hat die Wissenschaftsministerin uns das neue Hochschulgesetz versprochen. In jeder Jahresübersicht zu Jahresbeginn war das enthalten, jetzt ist es endlich da. Wir freuen uns, dass wir also ein neues Landeshochschulgesetz diskutieren können. (Patrick Dahlemann, SPD: Wir haben geliefert.) Soweit die Freude – und dann das Gesetz. Warum ändert man denn Gesetze und warum ändert man das bestehende Landeshochschulgesetz? Die Antwort ist klar: Um den aktuellen Herausforderungen besser und flexibler begegnen zu können. Die Landesregierung versprach mit Pressemitteilung vom 12.08.: (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) mehr Hochschulautonomie, spürbarer Bürokratieabbau, moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre. (Patrick Dahlemann, SPD: Gute Punkte!) Und es stimmt, genau das brauchen unsere Hochschulen. Digitalisierung, KI, demografische Veränderungen erfordern schnellere Prozesse und Anpassungen. Hochschulen müssen in der Lage sein, Studiengänge, Prüfungsformen oder Forschungsfelder zügig weiterzuentwickeln, ohne lange Genehmigungsprozesse. Sie sollen also autonomer handeln können. Mehr Autonomie bedeutet aber oft eben auch mehr Deregulierung. Für die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern, die im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und dem Ausland um Studierende stehen, ist das ein zentraler Aspekt. Durch starre Kontrolle und Genehmigungspflichten können Hochschulen beispielsweise nicht schnell auf neue Berufsbilder reagieren. Leider klafft zwischen dem Anspruch der Pressemitteilung, zwischen dem Versprechen von August und dem Entwurf, der uns heute vorliegt, eine Lücke. Und das wird auch die Anhörung im Ausschuss zeigen. Der Entwurf schafft zwar teilweise Meldepflichten ab, aber er schafft keine entscheidenden Entscheidungsspielräume für die Hochschulen. Zentrale Steuerungsinstrumente bleiben staatlich fest verzurrt. Prüfungsrecht und Organisationsfragen werden weiterhin bis ins Detail geregelt. Das ist Detailsteuerung mit neuem Etikett, sonst nichts, meine Damen und Herren. Gerade dort, wo die Belastungen am größten sind, bei Studiengängen, Prüfungsordnungen, Berufungen, innerer Organisation bleibt alles beim Alten. Dabei darf Entbürokratisierung kein selektives Schaufensterprojekt sein. Sie muss dort ansetzen, wo Hochschulen tatsächlich handlungsfähig und handlungsfähiger werden. Was die Landesregierung hier vorgelegt hat, ist kein großer Wurf, es ist Verwaltungsdiät auf Sparflamme. Meine Damen und Herren, es gibt noch weitere Aspekte in diesem Gesetz, die mir persönlich auch ganz besonders am Herzen liegen. Im Januar letzten Jahres, Sie werden sich alle erinnern, hat das Parlament die Landesverfassung geändert. Wir haben den Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur ausdrücklich in unsere Landesverfassung aufgenommen. Und das war ein starkes Signal, meine Damen und Herren. (Patrick Dahlemann, SPD: Richtig!) Aber ein Signal allein reicht nicht. Wir müssen es auch umsetzen, und zwar dort, wo es besonders wichtig ist. (Patrick Dahlemann, SPD: Wie überall.) Und letztes Jahr haben wir antisemitische Vorfälle in diesem Land mehrfach gezählt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass auch die Hochschulen jetzt rechtlich so ausgestattet werden, dass sie konsequent und effektiv gegen solche Vorfälle vorgehen können. Der uns heute vorliegende Entwurf liefert für die Hochschulen jedenfalls keine klaren, starken, rechtssicheren Sanktionsinstrumente. Dabei brauchen sie Rechtssicherheit in Form von Disziplinarverfahren und auch Exmatrikulationsoptionen. (Ministerin Bettina Martin: Können sie.) Wer den Schutz jüdischen Lebens ernst nimmt, muss den Hochschulen Werkzeug an die Hand geben, um antisemitische Gewalt, massive Hetze und gezielte Störungen wirksam zu sanktionieren, alles andere ist Symbolpolitik ohne Durchgriffsmöglichkeit. Und der aktuelle Entwurf verlagert Verantwortung auf die Hochschulen, ohne ihnen die nötigen rechtlichen Rückendeckungen zu geben. Und der letzte Aspekt – auf den hat die Ministerin schon aufmerksam gemacht – und wofür die CDU seit Langem eintritt: Es betrifft die Forschung zu Sicherheitszwecken. Im Entwurf lesen wir, die Hochschulen sollen „durch geeignete Maßnahmen den verantwortungsvollen Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung … gewährleisten“. Dafür wird ein neuer 1a eingefügt. Bis jetzt gab es dazu überhaupt keine Regelung, und ehrlich gesagt, das ist auch besser so, jedenfalls diese Regelung hilft uns nicht. Denn wenn sie gar keine Wirkung entfalten soll, dann ist das lyrische Prosa und hat in dem Gesetz ehrlich gesagt nichts zu suchen. Und Sie verweisen auf das Positionspapier des Wissenschaftsrates „Wissenschaft und Sicherheit in Zeiten weltpolitischer Umbrüche“ vom Mai 2025. Und was macht denn dieses Papier deutlich? Erstens, Forschung mit sicherheitsrelevanten Aspekten braucht strukturelle Unterstützung, klare Prozesse, verbindliche Instrumente. Zweitens, es empfiehlt, Risikostrukturen, nationale Plattformen und institutionalisierte Dialogforen zwischen Wissenschaft, Staat und Forschung verantwortungsvoll zu steuern. Und drittens, es weist ausdrücklich auf Chancen hin, auf Drittmittel, internationale Vernetzung und technologische Souveränität. Und das, was dort steht im LHG, ist entweder Prosa, dann meinen Sie es nicht ernst, dann kann es weg, aber eine Stärkung, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Forschungsoption ist es nicht. Ich fasse zusammen: Dieses Gesetz liefert – jedenfalls jetzt – noch nicht das, was versprochen wurde, sollte Autonomie und Abbau der bürokratischen Last gewährleisten, macht es aber nur selektiv oder gar nicht. Die Landesregierung bekennt sich zum Schutz jüdischen Lebens, bleibt aber klar hinter den rechtlichen Regelungsoptionen zurück. Und sicherheitsrelevante Forschung und Chancen für Innovation, Drittmittel und strategische Stärkung sind vertan, meine Damen und Herren. Ich freue mich auf die Anhörung. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Hannes Damm, fraktionslos)
