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Enrico Schult

AfD 28.01.2026 Sitzungen 8/124

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rösler, ich frage mich, was haben wir eigentlich vorher gemacht, als das jetzt nicht explizit im Schulgesetz aufgeführt war. Waren da Äußerungen gegen die Menschenwürde, demokratiefeindliche Äußerungen und so weiter, war das da alles zulässig? Warum, wo sehen Sie jetzt die Notwendigkeit, dass es genau jetzt explizit im Schulgesetz verankert wird? Weil ich bin der Meinung, ich bin der Meinung, dass unsere Schulen damit natürlich vorher auch schon ganz gut klargekommen sind und dass solche Äußerungen schon damals unzulässig waren. Aber ich sehe eben die Gefahr auch, dass das zu unbestimmt ist, was Sie da jetzt ausführen, weil der Lehrer gar nicht weiß, kann ich jetzt darüber debattieren, kann ich darüber diskutieren, und dass genau das eintritt, was wir nicht wollen, sondern dass sie sich fürchten, bestimmte Debatten zu führen. Aber gerade in den Schulen muss so ja eine offene, freie Debatte möglich sein. Frage ich mich, wie haben wir das vorher geregelt in dem Schulgesetz.

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