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René Domke

FDP 28.01.2026 Sitzungen 8/124

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir werden den Gesetzentwurf ablehnen, aber aus ganz anderen Gründen. Man könnte meinen, lieber marginale Änderungen als gar keine. Die CDU legt hier einen Entwurf vor, der in die richtige Richtung geht. Etwas weniger Bürokratie bei der Vergabe durch höhere Wertgrenzen, ja, das unterstützen wir grundsätzlich, aber der Entwurf, das wird Sie nicht überraschen, greift aus unserer Sicht viel zu kurz, weil er eben nicht das Problem löst, das durch das Vergaberecht im Land mit vergabefremden Kriterien einfach nur noch aufgebläht wurde. Die FDP-Fraktion hat bereits 24 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt mit dem Ziel, das Tariftreue- und Vergabegesetz nicht nur zu ändern, sondern durch ein schlankes, praxistaugliches Vergabegesetz mit fünf Paragrafen auf drei Seiten zu ersetzen nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Denn das eigentliche Problem, meine Damen und Herren, ist nicht die Höhe der einzelnen Wertgrenzen, das Problem ist das Gesetz selbst. Und in Schleswig-Holstein wurde das Tariftreue- oder Vergabegesetz vor Jahren abgeschafft und durch ein schlankes, kompaktes Vergabegesetz ersetzt. Das Ergebnis: deutlich weniger Bürokratie, schnelle Verfahren, mehr Aufträge für den Mittelstand vor Ort. (Christian Winter, SPD: Wie zeigt sich das denn?) Kein Unternehmen muss dort seitenlange Erklärungen zu vergabefremden Kriterien ausfüllen. Und die Welt – das ist, mag Sie jetzt überraschen von links und von der SPD –, die Welt ist auch in Schleswig-Holstein nicht untergegangen. Ganz im Gegenteil, auch nach Ausscheiden der FDP aus der dortigen Landesregierung wurde das Gesetz nämlich beibehalten, weil man wusste, was man daran hat. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und, meine Damen und Herren, wenn wir über Sandra reden, dann denken Sie doch mal über was anderes nach: Entlasten Sie Sandra doch! Als alleinerziehende Mutter hätte sie nach unserem Steuerkonzept überhaupt gar keine Einkommensteuer zu zahlen. Das würde Sandra helfen. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und sagen Sie Sandra doch, sie soll nach Schleswig-Holstein gehen, da kann sie nämlich ohne Ihr Tariftreue- und Vergabegesetz mehr verdienen. Woran liegt denn das eigentlich? (Christian Winter, SPD: Da zahlt sie aber auch mehr Miete.) Das liegt daran, das liegt daran, dass sie ein schlankes Vergabegesetz haben. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das stimmt nicht.) Und insofern können Sie mit solchen Fällen keine Beispiele bilden, sondern müssen sich einfach mal überlegen, warum es Ihnen nicht trotz dieses Gesetzes gelingt, hier höhere Löhne oder Gehälter im Land zu etablieren. Das müssen Sie doch irgendwann mal hinterfragen. (Unruhe bei Ann Christin von Allwörden, CDU, und Christian Albrecht, Die Linke) Allerdings, was die CDU hier vorschlägt, ist reine Symptombehandlung. Wertgrenzen anheben, ohne das Grundproblem anzugehen, ist halbherzig. Solange dieses Unternehmen, solange dieses Gesetz Unternehmen zwingt, bei jedem Auftrag Nachweise über Tariftreue, Mindestlöhne, Nachhaltigkeitskriterien vorzulegen, bleibt der bürokratische Aufwand enorm. Gerade kleine Handwerksbetriebe können das nicht mehr leisten. Sie wissen, dass die sich immer mehr aus den Vergaben zurückziehen. Meine Damen und Herren, wie gesagt, es wird Sie nicht überraschen, wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, weil er basiert auf einem Gesetz, was wir grundsätzlich ja schon ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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