Nadine Julitz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In meiner Zeit als Klassen- und Schülersprecherin war ein Thema immer diskussionswürdig: das Schulgesetz. (Torsten Renz, CDU: Beutelsbacher Konsens!) Das wievielte ist es eigentlich? Müssen es ständig neue Änderungen sein? Da muss doch mal Ruhe rein! Aus heutiger Sicht kann ich sagen, ja, neue Schulgesetze können auch immer etwas Unruhe reinbringen. Allerdings muss Schule auch immer anpassungsfähig sein, und wie schnell sich die Bedingungen, die Voraussetzungen und die Gegebenheiten in der Schule ändern, ist enorm. Nicht nur die ganz offensichtlichen Dinge, über die wir aktuell reden, machen Anpassungen notwendig. Damit meine ich natürlich die Digitalisierung. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern verändern sich. Die Schule 1997 zu meiner Einschulung ist längst nicht mehr die Schule, wie sie 2025 zur Einschulung meiner Tochter war. Deswegen sind die Schritte, die wir mit dieser achten Änderung des Schulgesetzes gehen, nur folgerichtig. Mit dem wichtigen Bereich der Neuordnung des Datenschutzrechtes im Schulbereich werden die Voraussetzungen geschaffen, mit personenbezogenen Daten praktikabel umzugehen. Diese Neuordnung wurde von allen Beteiligten, den Kommunen, Datenschützern, ausdrücklich gelobt. Mit dem Ausbau der digitalen Bildungsmedieninfrastruktur und der Einrichtung eines Ausschusses zur Steuerung der Bildung in der digitalen Welt wird der Digitalisierung Rechnung getragen und diese strategisch angegangen. Ein lang diskutiertes Thema auch im Vorfeld medial ist die Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen. Wir sind der Auffassung, dass die Schulkonferenzen der beste Ort sind, solche Regelungen schulintern zu treffen. Die Voraussetzungen sind nämlich auch hier alle sehr unterschiedlich. Außerdem lassen sich Regeln am allerbesten einhalten, wenn man diese gemeinsam ausgehandelt hat. Und das ist in der Schulkonferenz der Fall, denn Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern sind dort vertreten und erarbeiten ihr eigenes Schulkonzept. Handlungsempfehlungen durch das Bildungsministerium helfen selbstverständlich dabei. Dass die Digitale Landesschule kein fertiger, starrer Ort ist, war immer klar. Das ist ein Prozess, der Veränderung und Weiterentwicklung bedarf. Einen weiteren Schritt gehen wir nun mit dieser Änderung. Dabei hat auch die Anhörung ergeben, dass wir noch einmal klarmachen, dass die Digitale Landesschule und damit Distanzunterricht nicht die Regel, sondern die Ausnahme bleiben sollen. Präsenzunterricht muss immer das oberste Ziel sein. Das haben wir auch noch nie infrage gestellt, trotzdem hat die Anhörung ergeben, dass man da noch mal klarzieht. Des Weiteren schaffen wir die Möglichkeit der Benotung in der DiLaS, was von Expertinnen und Experten als hilfreich angesehen wurde. Den wohl am meisten diskutierten Raum hat die Aufnahme des Beutelsbacher Konsenses in das Schulgesetz eingenommen. (Torsten Renz, CDU: Jetzt wird es spannend!) Auch hier war die Anhörung der Expertinnen und Experten ziemlich eindeutig. Den Lehrkräften den Rücken zu stärken und einen Rahmen zu setzen, wurde von allen als hilfreich angesehen, denn die Schule trägt eine besondere Verantwortung, die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankerten demokratischen Grundwerte aktiv zu vermitteln und zu schützen. Lehrkräfte und schulisches Personal sind befugt und verpflichtet, diskriminierenden, menschenverachtenden sowie verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen entgegenzutreten, (Martin Schmidt, AfD: War das bei Ihnen bisher nicht so? – Torsten Renz, CDU: Das war bisher auch schon der Fall.) gesellschaftspolitische Kontroversen im Unterricht angemessen darzustellen und zugleich das Überwältigungsverbot einzuhalten. Das Kontroversitätsgebot findet seine Grenzen in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Grundrechten. Insofern besteht kein Neutralitätsgebot, wenn Grundrechte angegriffen werden. Immer mehr Lehrkräfte fühlen sich eingeschüchtert, nicht zuletzt von angedrohten Petzportalen aus der rechten Ecke. Wichtig ist uns, dass auch – das ging aus der Anhörung hervor – bei den Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Fehlverhalten immer der pädagogische Erziehungsansatz Vorrang haben muss. Außerdem ist es oft hilfreich, wenn bei Fehlverhalten nicht nur der oder die einzelne Schülerin mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen belegt wird, sondern die Situation im Klassenverband und unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten von außen aufgearbeitet wird. Das soll selbstverständlich möglich sein. Ich habe viele positive Rückmeldungen dazu erhalten. Wir werben um Zustimmung zum Gesetz. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
