David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpommern ist ein Küstenland, das haben wir hier alle entsprechend mitbekommen. Und es ist halt für viele Gäste malerisch, ein schöner Urlaub, für uns ist das durchaus eine sicherheitspolitische Daueraufgabe. Deswegen bin ich für diesen Tagesordnungspunkt gerade auch ganz dankbar, denn es ist eine schöne Überleitung zu dem, was wir hiernach noch haben werden zum Thema Katastrophenschutz, denn Wasser ist nicht nur schön und zum Baden da, sondern es ist wichtig für unsere Gesundheit. Wasser ist Leben, um das mit den Worten des Ministers zu sagen, aber Wasser kann eben auch genauso gefährlich sein, und deswegen unterhalten wir uns hier auch über das ganze Thema Hochwasser- und Küstenschutz. Das Landeswasserrecht zu modernisieren, ist richtig, das muss man ja mal angehen. Wir müssen Starkregen, Binnenhochwasser und steigende Meeresspiegel ernst nehmen – nicht ernst nehmen, wenn schon wieder der Keller vollgelaufen ist oder die Straßen schon wieder voll sind und wir dann am Ende wieder alle ausrücken müssen und Panik haben, ob der Deich hält oder ob er nicht hält. Gut ist, dass das Gesetz den Küstenschutz entlastet an einigen Stellen von unnötiger Bürokratie. Allerdings ist es auch wiederum schwierig, weil das habe ich auch in der Ersten Lesung zu dem Gesetz schon gesagt, wir geben hier Verantwortung und Lasten an Unternehmen, Bürger, Kommunen weiter, die das Land eigentlich hätte stemmen müssen, weil das eine Gemeinschaftsaufgabe ist an der Stelle. Das kann man natürlich differenziert sehen an der Stelle, wir sehen das kritisch. Es gibt Lücken in der Finanzierung, Kommunen müssen eigene Starkregenkonzepte erstellen. Das Ganze ist aufwendig, das Ganze muss natürlich auch irgendwie nachgehalten werden, und deswegen kommen nachher auch noch Maßnahmen hinter den Konzepten sinnvollerweise. Und dann kommen wir wieder in die Finanzierung, wer macht die Anschubfinanzierung, wer macht die dauerhafte Finanzierung, und auch da sind es alles wieder Aufgaben, wovor sich dieser Gesetzentwurf noch ein wenig drückt. Da wird es sicherlich noch mal Anpassungen geben, sobald es nachher ernsthaft relevant wird. Uns fehlt eine langfristige Perspektive an der Stelle. Küstenschutz ist keine Saisonaufgabe, sondern eine Generationenaufgabe. Und auch hier, andere Länder haben da durchaus auch Küstenschutzfonds, wo das dann zentral gesammelt wird, über einen langen Zeitraum daran gearbeitet wird. Wir haben also hier, glaube ich schon, eine sehr große Aufgabe vor uns, die wir jetzt erst mal anfangen, aber noch lange nachhalten müssen. Und beim Thema Wasser/Wasserentnahmeentgelt, das wurde auch schon angesprochen, dazu habe ich noch die letzten 30 Sekunden, da stehen wir auch hier im Austausch mit dem Bauernverband, da stehen wir auch im Austausch mit den Wasserverbänden des Landes, das haben wir auch vor dieser Legislatur schon gestanden. Und der einzig relevante Punkt ist, die reden ja häufig aneinander vorbei, aber wenn man miteinander redet, kommt man oft zu dem Ergebnis, dass auch die Landwirte hier bei uns im Bundesland aktiv mit dazu beitragen können, unser Grundwasser zu schützen und unsere Seen zu schützen und die Wasserqualität mit zu schützen, und wir müssen sie nur aktiv mit einbinden, und das tut dieser Gesetzentwurf aus unserer Sicht nicht ausreichend. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
