Christian Albrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich beraten wir die Novelle des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Es wird Sie sicher nicht überraschen, das ist eine Reform, die wir als Linksfraktion sehr begrüßen, da stecken viele gute Sachen drin. Und weil das so ist, nehme ich mir heute auch schon zur Ersten Lesung die Zeit, um das ausreichend zu würdigen. Es geht hier um die Frage, welche Rolle Hochschulen in unserem Land spielen sollen. Dieses Landeshochschulgesetz ist so wichtig, weil es den Rahmen setzt für das, was in den nächsten Jahren an unseren Hochschulen möglich sein wird und was nicht. Die Herausforderungen sind hierbei durchaus groß: Wir haben den demografischen Wandel, wir haben Fachkräftebedarf in fast allen Bereichen, wir haben die Aufgabe, junge Menschen ins Land zu holen und hier auch zu halten und ihnen entsprechend eine Perspektive zu geben. Und genau in dieser Lage sind Hochschulen ein Schlüssel, das ist auch wissenschaftlich gut belegt. Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung zeigt in mehreren Untersuchungen, dass Hochschulen in besonderer Weise regionale Innovationsfähigkeit stärken durch Wissenstransfer, Kooperation mit Unternehmen/öffentlichen Einrichtungen, durch Gründungen und durch die Bindung qualifizierter Absolventinnen und Absolventen an die Region. Und deshalb ist es richtig, dass das Wissenschaftsministerium ausdrücklich sagt, mit dem neuen LHG sollen Hochschulen leistungsfähiger, attraktiver und innovativer werden in Lehre und Forschung. Meine Damen und Herren, als Linke sehen wir Hochschulpolitik immer auch als Gesellschaftspolitik, denn die Hochschule ist ja nicht nur ein Ort, an dem wir Credits sammeln, Hochschulen tragen eine gesellschaftliche Verantwortung. Das wird besonders sichtbar, wenn Hochschulen sich an einem Leitbild orientieren sollen, das auf eine friedliche und nachhaltige Welt ausgerichtet ist. Wir als Linke begrüßen das ausdrücklich, denn wir leben in einer Zeit, in der die Wissenschaft und Forschung enorme Gestaltungsmacht haben: KI, Digitalisierung, Biotechnologie, Energiewende, medizinische Forschung, Sicherheitsüberwachungstechnologien und, und, und. All das ist nicht neutral. Und ja, Wissenschaft braucht Freiheit, und wir respektieren diese Freiheit. Aber Freiheit bedeutet eben nicht Verantwortungslosigkeit, Freiheit bedeutet auch, sich der Folgen bewusst zu sein. Und genau das ist eben auch ein moderner und progressiver Ansatz. Wissenschaft als Motor, aber eben als Motor in Richtung Nachhaltigkeit, einer friedlichen Welt und einer sozialen Entwicklung. Jetzt hat die CDU im Bund und auch jetzt hier gerade wieder verlautbart, dass ja genau solche Bekenntnisse aus der Zeit gefallen wären. Ich denke, genau das Gegenteil ist in der derzeitigen Situation der Fall. Gerade jetzt braucht es ein starkes Bekenntnis zu Humanismus, Kooperation und friedlichem Zusammenleben. (Beifall Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: So sieht es aus. – Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Forschung soll die Menschen voran- und einander näherbringen, ihr Leben verbessern und bereichern. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Daher finden wir eine entsprechende Klausel – die es übrigens genauso bei den Hochschulen oder bei vielen Hochschulen jetzt auch schon gibt, die dort entsprechend verankert ist – richtig. Aus meiner persönlichen Überzeugung ist es nicht die Aufgabe öffentlicher Hochschulen, militärische Forschung zu betreiben, auch nicht mit Drittmitteln. Rüstungskonzerne, die aktuell auch wieder obszöne Gewinne erwirtschaften, könnten das auch mit eigener Forschung und Entwicklung leisten (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) oder das gemeinsam mit privaten Instituten machen. Ich weiß aber auch, dass eine rechtlich verbindliche Klausel gar nicht zulässig ist, auch das muss ich an dieser Stelle akzeptieren. Und wir haben ja auch immer noch den ganzen Bereich des Dual Use, da kommt man ja sowieso dann in Teufels Küche, wenn man versucht, das dann auseinanderzudividieren. Insofern ist auch die scharfe Kritik an dieser Stelle fehl am Platze. Ich glaube aber trotzdem, dass das Bekenntnis zu diesen Werten, dass das Symbol ein Wert an sich ist, und insofern begrüße ich das. Ein zentraler Punkt in dieser Novelle ist die Aufwertung der bisherigen Fachhochschulen zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften, kurz HAW. Diese Hochschulen leisten seit Jahren enorm viel. Sie bilden Fachkräfte aus, die wir dringend brauchen, sie machen Forschung, die direkt in der Praxis wirkt, sie arbeiten eng mit Unternehmen, Verwaltung, sozialen Trägern, Kliniken und Bildungseinrichtungen zusammen. Und sie tun das oft mit begrenzten Ressourcen, mit hoher Lehrbelastung, mit einem großen Engagement der Beschäftigten. Besonders wichtig: Forschungsmächtige Bereiche an HAW sollen künftig ein Promotionsrecht erhalten können. Und auch hier lohnt sich der Blick in die Studienlage. Der Wissenschaftsrat hat in mehreren Empfehlungen darauf hingewiesen, dass sich die HAW in Deutschland stark weiterentwickelt haben, sowohl in der Forschungsleistung als auch in der Drittmittelstärke und in der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung. Wenn wir also sagen, Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche, dann ist das eine logische Konsequenz aus sehr realen Entwicklungen. Und auch hier will ich sagen, das ist ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im Wissenschaftssystem. Das neue Modell stärkt Karrierewege und regionale Forschung, und das ist gut für Mecklenburg-Vorpommern. Und wichtig ist, die Qualität wird hierbei gesichert. Das Promotionsrecht ist an strenge Kriterien gebunden und muss extern begutachtet werden. Es ist befristet und evaluierbar, damit wird klar, es geht nicht um eine pauschale Umstellung des Systems, sondern um gezielte, qualitätsgesicherte Stärkung dort, wo die Voraussetzungen stimmen. Wir begrüßen weiterhin, dass Open Access im Gesetz verankert wird und der freie Zugang zu Forschungsdaten und Forschungsergebnissen als Aufgabe der Hochschulen festgeschrieben wird. Und auch hier gibt es eine klare Evidenz. Die OECD betont, dass Open Science Innovationsprozesse beschleunigen, Transparenz stärken und gesellschaftliche Nutzung von Forschungsergebnissen deutlich verbessern kann. Und daran sollte uns ja allen gelegen sein. Open-Access-Publikationen werden häufiger gelesen und zitiert und erzielen eine größere Reichweite. Das heißt, Open Access ist nicht nur ein moralisches Argument, es ist auch ein Qualitäts- und Effizienzargument. Und deshalb sagen wir, sehr gut, dass Mecklenburg-Vorpommern hier klar Position bezieht im Rahmen des LHG. Es ist weiterhin ein starkes Signal, dass studentische Mitwirkung ausgebaut wird. Studierende sollen künftig als stimmberechtigtes Mitglied in allen Hochschulleitungen vertreten sein über das Prorektorat. Studien zur Hochschulgovernance zeigen, dass Beteiligung die Qualität von Entscheidungen verbessert, weil sie Perspektiven einbezieht, die sonst fehlen. Hochschulen reagieren erfolgreicher auf Veränderungen, wenn Entscheidungsprozesse transparent sind und unterschiedliche Gruppen sehr früh aktiv eingebunden werden. Themen gibt es hier auch einige, die Studis betreffen: Digitalisierung, Prüfungsorganisation, Lehrqualität, Studienberatung, Barrierefreiheit und, und, und. Das sind auch keine Randthemen. Wir begrüßen auch, dass die Aufgaben der Studierendenschaften klarer gefasst werden. Sie sollen nicht nur für gute Lehre eintreten, sondern auch für gute Studienbedingungen, Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligung. Studierendenschaften werden dadurch auch politisch gestärkt. Und außerdem – um das schon mal an die AfD zu richten – ist ja auch das Prorektorat, das studentische, ein Erfolgsmodell an den beiden Universitäten. Und wenn Sie da noch Zweifel haben, können Sie ja einfach mal das Gespräch suchen. Ich denke, die können Ihnen von den sehr guten Erfahrungen dort berichten. Ja, Deutschland ist auch ein Land, in dem Bildungschancen immer noch stark von der sozialen Herkunft abhängen. Die 21. Sozialerhebung zeigt deutlich, dass Studierende aus Nichtakademikerhaushalten weiterhin unterrepräsentiert sind und dass finanzielle Belastungen und soziale Hürden erheblichen Einfluss auf Studienverläufe haben. Und deshalb ist es richtig, dass der Zugang für beruflich Qualifizierte erleichtert wird. Hochschulen bekommen mehr Flexibilität bei Praxiszeiten und Zugangswegen. Ein weiterer Punkt, der uns besonders wichtig ist, die Vereinbarkeit von Studium und Care-Arbeit. Studierende mit Kindern oder Pflegeverantwortung sind häufig massiv belastet. Die Sozialerhebung zeigt, dass sie deutlich häufiger mit Zeitproblemen, finanziellen Engpässen, Studienunterbrechung konfrontiert sind. Und wenn das Gesetz nun Nachteilsausgleiche stärkt und die Hochschulen mehr Möglichkeiten bekommen, auf diese Lebenslagen zu reagieren, dann ist das ein echter Fortschritt und ein Qualitätsmerkmal moderner Hochschulen. Ich glaube, es gäbe sicherlich noch andere Punkte, die man hier anführen könnte. Wir haben ja noch die Gelegenheit, das dann in der weiteren Beratung gemeinsam miteinander zu beraten. An der Stelle möchte ich es jetzt bewenden lassen, bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
