Barbara Becker-Hornickel
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die medizinische Versorgung im ländlichen Raum ist eine der zentralen Zukunftsfragen unseres Landes. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Doch gerade weil der Handlungsdruck hoch ist, müssen die gewählten Instrumente präzise, wirksam und abgestimmt sein. Die Anhörung im Sozialausschuss hat deutlich gezeigt, der Tenor war durchweg, wir wollen alle die drohende Unterversorgung im ländlichen Raum verhindern. Aber die Kritik kommt aus ganz unterschiedlichen Richtungen, Universitäten, ärztlicher Selbstverwaltung, Krankenkassen, Kommunen, Seniorenvertretungen, und diese Kritik ist konsistent. Erstens. Nahezu alle Sachverständigen fordern, die bestehende Landarztquote zunächst wissenschaftlich zu evaluieren, bevor sie ausgeweitet und auf weitere Berufsgruppen übertragen wird. Ohne diese Evaluation bleibt unklar, ob das Instrument tatsächlich zur nachhaltigen Bindung beiträgt oder lediglich Zeit erkauft. Zweitens. Das Gesetz greift strukturell zu kurz. Es setzt fast ausschließlich bei der Studienplatzvergabe an, während die eigentlichen Ursachen der Versorgungsprobleme, wie Arbeitsbedingungen, kommunale Infrastruktur, Weiterbildungsmöglichkeiten, Teamstrukturen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weitgehend unberücksichtigt bleiben. Mehrere Stellungnahmen sprechen deshalb ausdrücklich von einem isolierten Gesetz, dem ein umfassender Versorgungspakt für Mecklenburg-Vorpommern fehlt. Drittens. Zehn Jahre Verpflichtung, abgesichert durch eine hohe Vertragsstrafe, mögen rechtlich zulässig sein, werden aber von vielen als unflexibel und potenziell abschreckend bewertet. Gerade der ärztliche Nachwuchs denkt heute stärker in Teilzeitmodellen, Anstellung und multiprofessionellen Teams. Und viertens. Die zeitliche Dimension wird verkannt, der Zeithorizont ist zu weit gefasst. Auch Befürworter räumen ein, dass Effekte frühestens in zehn bis zwölf Jahren eintreten. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für die akuten Versorgungsengpässe in den kommenden Jahren bietet das Gesetz keine Antwort. (Beifall René Domke, FDP) Unser Fazit ist deshalb klar: Das Ziel ist richtig, der Ansatz jedoch zu eng, zu bürokratisch und zu wenig abgestimmt. Mecklenburg-Vorpommern braucht eine moderne, ganzheitliche Versorgungspolitik mit Anreizen statt Zwang, mit starker Einbindung der Selbstverwaltung und Kommunen und mit kurzfristigen wie langfristigen Maßnahmen. Die schon von uns in der Vergangenheit geäußerten Kritikpunkte sind mit diesem Gesetz nicht ausgeräumt. Wir vermissen im Entwurf kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, die den Menschen jetzt bald helfen. Diesen Gesetzentwurf lehnen wir ab. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Hannes Damm, fraktionslos)
