Thore Stein
Die Uhr Müsst ihr einmal auf null stellen! (Unruhe im Präsidium) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Was lange währt, wird endlich gut – oder eben auch nicht. Drei Jahrzehnte hat das heute in seiner Schlussabstimmung zur Novellierung befindliche Landeswassergesetz schon hinter sich. Vieles, und das haben Sie durchaus richtig ausgeführt, hat sich natürlich in den vergangenen Jahrzehnten geändert, und somit ist eine Anpassung des Gesetzes dringend notwendig. Da sollte und besteht auch, glaube ich, gar kein Dissens. Aber, Herr Minister, wenn ich jetzt Ihren Ausführungen so gelauscht habe, habe ich das Gefühl, Sie waren zumindest in anderen Anhörungen als ich zugegen, denn es scheint ja so, als gäbe es so gut wie keinerlei Kritik an diesem Gesetz und alle seien ganz glücklich und die Zusammenarbeit im Vorfeld sei ganz hervorragend gewesen. Also ich muss sagen, ich habe noch nie eine Anhörung erlebt, in der wirklich dermaßen vehement gegen ein Gesetz argumentiert worden ist, wie es in diesem Fall war. Und allen voran natürlich der Wasser- und Bodenverband – was natürlich naheliegend ist – als am stärksten betroffener Verband hat wirklich sehr scharfe Kritik an dem hier vorliegenden Entwurf geäußert. Und flankiert wurde diese Kritik durch den Bauernverband, und viele weitere Interessenvertretungen der Landnutzer – unter anderem der Waldbesitzerverband, der Landesjagdverband, der Städte- und Gemeindetag und sogar der Landesimkerverband – haben sich durchaus kritisch zu Ihrem Gesetz geäußert. Kurzum, jene Menschen, die am stärksten durch dieses Gesetz betroffen sind, lehnen dieses in relevanten Punkten entschieden ab. Das kam bisher bei Ihren Ausführungen nicht wirklich so zur Geltung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das ist natürlich auch durchaus nachvollziehbar, denn das Landeswassergesetz in der jetzigen Form greift massiv ein in Eigentumsrechte und sorgt vor allem für eine deutliche Kostenverschiebung, und zwar eine Kostenverschiebung weg vom Land, hin zu Grundeigentümern und Verbänden. Das ist auch aus Ihrer Sicht sicherlich nachvollziehbar, denn in Zeiten klammer Kassen möchte man in der Landesregierung offenbar eigene Zuständigkeiten, insbesondere finanzieller Art, an Privatleute abtreten, wohingegen natürlich die Regelungstiefe und die Abgabenerhebung zur Konsolidierung der eigenen Haushaltslage entsprechend nach oben geschraubt wird. Gepaart dann mit den eben von Ihnen auch wieder angepriesenen, ideologisch bedingten neuen Zielstellungen im Landeswassermanagement, Stichwort „Moorrenaturierung“, rollt hier eine Kostenlawine auf die Betroffenen zu, deren Auswirkung noch gar nicht absehbar ist. Und auch das wurde in den Anhörungen sehr, sehr deutlich kritisiert – auch hier kein Wort dazu. Herr Minister, es gibt vier zentrale Kritikpunkte – die sind Ihnen bekannt –: – einmal die Neuordnung der Gewässer per Verordnung – Sie haben eben gesagt, Sie wollen dann aber sehr gerne das Parlament mitnehmen, wir sind gespannt, ich wage da gewisse Zweifel zu hegen –, – als Nächstes die Übertragung von Gewässerunterhaltungspflichten, die letztlich dem Wohle aller Einwohner in diesem Bundesland dienen, auf die Grundstückseigentümer, – drittens die Gewässerentwicklungs- und -pflegepläne, die letztlich ein völlig praxisfernes Mikromanagement zur Folge haben werden – und auch hier wurden die Kosten sehr eindrucksvoll skizziert, die letztlich nichts anderes außer Bürokratie und eben eine massive Belastung der betroffenen Verbände zur Folge haben werden –, – und das Letzte, ich habe es Ihnen eben zugerufen, das Abwälzen wesentlicher Kosten des Küsten- und Hochwasserschutzes auf eben wenige Schultern. Das heißt, man wälzt hier die Kosten ab auf wenige Menschen im ländlichen Raum, und das Land möchte sich nur noch um die im Zusammenhang bebauten Gebiete kümmern. Hinzu kommt, was Sie eben angesprochen haben als kleine, wirklich nebensächliche Belastung, das Wasserentnahmeentgelt. Da müssen Sie auch nicht auf andere Bundesländer verweisen, dass die auch ihre Landwirte zur Kasse bitten. Sie wissen genau, unsere Betriebe – wir haben das heute Morgen auch gemeinsam in dem Gespräch bei der Fachhochschule aus Güstrow erörtert –, die Betriebe, die haben wirklich hart zu kämpfen gerade mit massiven Kostenbelastungen, mit einbrechenden Preisen. Und da tun eben auch 6 Cent je Kubikmeter Wasser am Ende in der Bilanz dann auch weh. Und hinzu kommen die massiven Restriktionen für die Landnutzer, insbesondere durch die Landwirte, Stichwort: Abstandsregelungen zu Gewässern. Auch hier wieder letztlich praxisferne Regelungen, die nicht dem gerecht werden, was die Landwirtschaft mittlerweile leistet. Da sind Sie vielleicht ein wenig stehengeblieben mit dem, was mittlerweile mit Technik und Innovation möglich ist. Da braucht es dann nicht neue Regelungen und Verbote. Also, sehr geehrte Damen und Herren, das Land zieht sich in relevanten Bereichen der Unterhaltung und des Managements im Bereich von Küstenschutz und Wasserführung in der Landschaft zurück, selbstredend, ohne dabei natürlich für eine Kostenerstattung oder auch Rechtsklarheit zu sorgen, denn entscheidende Rechtsfragen – und das ist hier auch noch gar nicht angesprochen worden, Stichwort: Wasserrechte aus DDR-Zeiten – sind auch in dieser Novelle nicht ausreichend geklärt, sind aber durchaus elementar für das Wassermanagement in der Fläche. Und da sind dann die auch ebenfalls sehr stark kritisierten sportlichen Übergangsfristen des Gesetzes wohl noch das geringste Problem. Hinzu kommt der Übergang von entsprechenden Verantwortlichkeiten für die wasserbauliche Infrastruktur. Ich glaube, wir haben so circa 6.000/7.000 Anlagen im Land, die in Teilen auch massiv sanierungsbedürftig sind. Auch hier ist noch gar nicht wirklich klar, wer ist letztlich in Zukunft für welche Anlage zuständig und wer hat vor allem die Kosten dafür zu tragen. Also ein Gesetz mit sehr vielen Fragezeichen, kurzum, das Land entledigt sich seiner Verantwortung, insbesondere finanzieller Art, und überlässt letztlich den Grundeigentümern im ländlichen Raum, den dünn besiedelten Kommunen und den Landnutzern ein breites Aufgabenspektrum mit hohen finanziellen Belastungen und Risiken. Über das genaue Ausmaß dieser Mehrbelastung lässt man die Betroffenen dann auch noch im Unklaren. Auch das wurde in den Anhörungen sehr deutlich. Transparenz sieht da etwas anders aus. Und dabei betonen natürlich die Verbände, die Kommunen, die Flächeneigentümer – und das soll hier auch noch mal ganz klar herausgehoben werden –, dass sie selbstverständlich den Wasserrückhalt in der Kulturlandschaft als wichtige Aufgabe, auch gesamtgesellschaftlich, ansehen und sich diesem nicht verschließen wollen. Sie erkennen die Notwendigkeit an, in Zeiten sich ändernder Klima- und Wetterbedingungen auf diese auch zu reagieren, so, wie man es eh und je hier getan hat in diesem Land seit Jahrhunderten. Aber es kann eben nicht sein, dass die Sicherung und Umsetzung des Landes- und Landschaftswasserhaushaltes an zufällig betroffene Grundstückseigentümer übergeht, die dann die Kosten tragen müssen für gesamtgesellschaftliche Vorstellungen, und das ohne jeglichen Ausgleich. Wir lehnen diese Novellierung aus den genannten Kritikpunkten heraus daher ab. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Sandy van Baal, fraktionslos)
