Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen es alle, Mecklenburg-Vorpommern ist ein wasserreiches Bundesland. Seen, Flüsse, Küstengewässer und Moore prägen unsere Landschaft. Wasser ist hier nicht nur ein Standortfaktor, sondern Teil unserer Identität. Doch auch in einem wasserreichen Land geraten unsere Gewässer zunehmend unter Druck. Trockene Sommer, sinkende Wasserstände in Seen und Flüssen und der Verlust von Grundwasserreserven zeigen, dass unser Wasserkreislauf sich bereits durch Übernutzung und Klimaveränderungen verändert hat und durch den Klimawandel sich weiter verändern wird. International wird ausweislich eines kürzlich veröffentlichten Berichts der Vereinten Nationen gar vor einem weltweiten Wasserbankrott gewarnt. Wir tragen die Verantwortung, jetzt entscheidend zu handeln, damit wir unser Wasser vorausschauend, resilient und zukunftssicher bewirtschaften können. Dafür brauchen wir mehr Wasserrückhalt als Schutz vor Dürre, einen besseren Hochwasserschutz, natürlichen Klimaschutz durch Wiedervernässung unserer Moore und eine dauerhaft gute Wasserqualität, die uns gesundes Trinkwasser erhält. Insofern stimme ich der Landesregierung ausdrücklich zu, ja, wir brauchen dringend ein neues, zeitgemäßes Landeswassergesetz. Und ich sehe auch Fortschritte im vorliegenden Gesetzentwurf: Erstens wird die Klimaanpassung als Grundsatz der Wasserwirtschaft verankert und der Wasserrückhalt erstmals ausdrücklich als Ziel der Gewässerbewirtschaftung benannt. Zweitens wird die Wasserentnahme auch in der Landwirtschaft stärker bepreist, was wasserschonendes Wirtschaften belohnt. Und drittens wird die Gewässerentwicklung stärker in den Blick genommen. Das sind Schritte in die richtige Richtung, aber angesichts unserer großen Herausforderungen bleiben diese Schritte leider viel zu klein, zaghaft und mutlos. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es reicht nicht aus, sich nur an den Klimawandel anzupassen, sondern dessen teilweise verheerenden Folgen präventiv zuvorzukommen. Wir sollten beispielsweise unseren einzigartigen Moorreichtum aktiv für den Klimaschutz einsetzen. Aktuell verursachen unsere entwässerten Moore rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen. Ich bin mir sicher – das weiß der Landwirtschaftsminister, und hat es selbst hier schon oft gesagt, und das Greifswalder Moor Centrum sagt es auch –, mit unserer konsequenten Wiedervernässung könnten sie zu unserem wichtigsten natürlichen CO -Senken werden. Doch ausgerechnet hier bleibt 2 der Gesetzentwurf nahezu blank. Eine weitgehende Wiedervernässung der Moorböden bis 2045, wie wir es anstreben, ist mit diesem Rechtsrahmen weder planbar noch rechtssicher erreichbar. Wir Bündnisgrüne beantragen daher in unserem Änderungsantrag Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes und die Wasserrückhaltung auf Moorstandorten ausdrücklich als Ziele der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung und von öffentlichem Interesse zu ergänzen, und zwar in Paragraf 12 Absatz 4. Wir müssen gemeinsam einen echten Paradigmenwechsel schaffen – weg von einer Wasserwirtschaft, die jahrzehntelang auf schnelle Entwässerung ausgelegt war, hin zu einer Wasserbewirtschaftung, die den Wasserrückhalt klar in den Mittelpunkt stellt. Dazu braucht es klare Vorgaben zur Reduzierung der Entwässerung. Die fehlen aus unserer Sicht. Es ist richtig, dass der Gesetzentwurf sowohl Wasserrückhalt als auch Wasserdurchlässigkeit als Ziele benennt. In der Praxis kann es hier allerdings zu Zielkonflikten kommen. Damit diejenigen, die das Gesetz umsetzen, also Wasser- und Bodenverbände und Kommunen, damit rechtssicher arbeiten können, braucht es klare Prioritäten. Deshalb beantragen wir, Paragraf 22 so zu ändern, dass im Zweifel der Wasserrückhalt Vorrang erhält. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Wasserqualität. Um unsere Versorgung in der Zukunft zu sichern, müssen wir nicht nur mehr Wasser in unserer Landschaft halten, wir sind auch angewiesen auf gesundes, sauberes Wasser. Doch der Zustand unseres Grundwassers verschlechtert sich zunehmend. Auswaschungen von Schadstoffen aus der Landschaft tragen zu steigenden Belastungen des Wassers bei. Hier müssen wir uns auf einen besseren Schutz einigen. Wenn wir diese Probleme jetzt nicht angehen, werden sie uns später teuer zu stehen kommen, durch aufwendige Trinkwasseraufbereitung oder lange Transportwege von Trinkwasser. Darum brauchen wir Gewässerrandstreifen, die diesbezüglich ihren Zweck tatsächlich erfüllen. Fünf Meter reichen uns nachweislich nicht aus, deshalb legt unser Änderungsantrag einen Gewässerrandstreifen von zehn Metern im Außenbereich fest, in denen tiefe Bodenbearbeitung sowie der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln untersagt sind, mit Spielraum für die betroffenen Gemeinden, diesen nach ihren jeweiligen Begebenheiten zu vergrößern oder auch zu verkleinern, also Variabilität. Neue Herausforderungen brauchen neue Herangehensweisen. Um neue Gewässerunterhaltungsmodelle und eine moderne funktionale Selbstverwaltung erproben zu können, schlagen wir in unserem Änderungsantrag für den Paragraf 24a eine Experimentierklausel vor. Sie erleichtert zeitlich begrenzte, lokale Ausnahmen für die Wasserwirtschaft, um neue Modelle ausprobieren zu können. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zum Küsten- und Hochwasserschutz ist zu sagen, die geplante Übertragung von Küstenschutzanlagen auf die Wasser- und Bodenverbände birgt erhebliche finanzielle Risiken für die Kommunen. Der Gesetzentwurf bleibt hier auffallend unklar. Fest steht lediglich, dass Anlagen, die bislang vom Land unterhalten wurden, künftig beitragspflichtig werden sollen, ausdrücklich auch für Gemeinden. Wie diese Mehrkosten verteilt werden sollen, bleibt offen. Aus kommunaler Sicht ist das eine Verlagerung von Verantwortung ohne gesicherte Finanzierung. Viele Akteure haben im Verfahren den Eindruck geäußert, dass es hier vor allem um eine Entlastung des Landeshaushaltes zulasten der Kommunen geht. Das wäre nicht zukunftsfähig und auch nicht fair. Hier braucht es offensichtlich Nachbesserungen und Klarstellungen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir hatten im Ausschuss einen intensiven, sachlichen und konstruktiven Austausch mit Verbänden, Kommunen, Wissenschaft und Fachpraxis. Viele dieser Akteure standen bereits im Vorfeld im engen Austausch mit dem Ministerium. Wir bringen noch einen Änderungsantrag und Entschließungsantrag ein. Darin fordern wir die Landesregierung auf, bis zum 31. März einen eigenständigen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Moorschutz und Wasserrückhaltregelungen gezielt im Wasserrecht ergänzt werden. Zum heutigen vorgelegten Gesetzentwurf können wir uns nur enthalten, nicht, weil er falsch ist, sondern weil er aus unserer Sicht unvollständig ist. Ich bin fest davon überzeugt, das kann und darf nicht alles gewesen sein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
