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Paul-Joachim Timm

AfD 28.01.2026 Sitzungen 8/124

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt nach eigener Darstellung das Ziel, das bestehende Anerkennungssystem weiterzuentwickeln und an aktuelle Entwicklungen im Kur- und Gesundheitstourismus anzupassen. Damit wird ein Bereich berührt, der für viele Regionen in Mecklenburg-Vorpommern von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Kern des Entwurfs ist die Einführung neuer Anerkennungsarten, insbesondere der Prädikate „See- und Thalassoheilbad“ sowie „Seebad mit Kurbetrieb“. Mit diesen neuen Kategorien sollen zusätzliche Marketing- und Produktentwicklungsräume eröffnet werden. Die Landesregierung argumentiert, dass Mecklenburg-Vorpommern über mehrere Seebäder mit grundsätzlich geeigneter gesundheitstouristischer Infrastruktur verfügt und diese Potenziale künftig stärker genutzt werden können. Gleichzeitig wird ausdrücklich auf Entwicklungen in anderen Bundesländern verwiesen, insbesondere auf Niedersachsen, das im Jahr 2025 entsprechende Prädikate bereits eingeführt hat. Dass Niedersachsen diesen Schritt bereits angegangen ist und Mecklenburg-Vorpommern nun nachzieht, zeigt allerdings vor allem eines: Die Landesregierung reagiert, aber sie gestaltet nicht proaktiv. Statt eigene, langfristig tragfähige und auf die spezifischen Bedingungen unseres Landes zugeschnittene Konzepte zu entwickeln, orientiert man sich erneut an Modellen anderer Länder. Das fügt sich in ein bekanntes Bild. Gerade im Bereich des Tourismus hat Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren immer wieder das Nachsehen gegenüber Ländern wie Schleswig-Holstein oder eben Niedersachsen gehabt, sei es bei der strategischen Ausrichtung, bei der Vermarktung oder eben bei der frühzeitigen Anpassung neuer touristischer Trends. Den Blick nach Polen lassen wir dabei mal besser ganz weg. Ob dieses bloße Nachziehen tatsächlich ausreicht, um den besonderen Herausforderungen und Chancen unseres Landes gerecht zu werden, bleibt zumindest offen. Neben der Einführung neuer Prädikate sieht der Gesetzesentwurf auch eine Anhebung der Anforderungen an den Status „Tourismusort“ vor. Das finden wir gut. Ziel ist es, diesen Status bewusster als Sondervorteil auszugestalten und die Aussagekraft des Prädikats zu erhöhen. Die Orientierung an bundesweit etablierten Begriffsbestimmungen soll dabei ein einheitliches Qualitätsniveau sichern, auch das ist richtig. Dieses Vorgehen ist grundsätzlich nachvollziehbar, zugleich werden damit aber auch neue Zugangshürden geschaffen, deren Auswirkungen im Nachgang natürlich sorgfältig geprüft werden müssen. Positiv hervorzuheben ist die vorgesehene Regelung zur Fortgeltung eines Prädikats, sofern ein Antrag auf Erneuerung oder Neuanerkennung rechtzeitig gestellt wurde. Diese Klarstellung trägt dazu bei, Verwaltungslücken zu vermeiden und Planungssicherheit für meist auch ehrenamtlich geführte Kommunen zu sichern und auch die Betriebe zu entlasten. Zugleich macht sie aber deutlich, dass das bestehende System bislang nicht frei von praktischen Problemen war und ist. Der Gesetzentwurf ist bereits von fachlicher Seite bewertet worden. Sowohl der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern als auch der Städte- und Gemeindetag unseres Bundeslandes begrüßen diese Novelle grundsätzlich. In ihren Stellungnahmen weisen die beiden Verbände jedoch darauf hin, dass der Entwurf in der vorliegenden Fassung noch Präzisierungs- und Anpassungsbedarf aufweist. Kritisch angesprochen werden unter anderem einzelne Kriterien der Anerkennung, Fragen der praktischen Umsetzbarkeit sowie mögliche Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf bestimmte Begrifflichkeiten. Auch der zuständige Beirat hat in seinen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass einige Regelungen in der Praxis zu Problemen führen können und wir diese im Nachgang noch abstellen müssen. Die Hinweise sind ernst zu nehmen, denn sie betreffen genau die Ebenen, auf denen die gesetzlichen Regelungen später umgesetzt werden müssen. Diese Stellungnahmen machen insgesamt deutlich, dass der Gesetzentwurf zwar in die richtige politische Richtung geht, aber noch keinen abgeschlossenen und ausgewogenen Regelungsstand erreicht hat. Gerade bei einem Gesetz, das so unmittelbar in die kommunale Entwicklung, in die touristische Wertschöpfung und in wirtschaftliche Rahmenbedingungen eingreift, ist eine sorgfältige Abwägung unerlässlich. Hinzu kommt, dass die Landesregierung zwar davon ausgeht, keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu verursachen, die mittleren und mittelbaren Auswirkungen auf kommunale Investitionen und laufenden Kosten bislang jedoch nur unzureichend beleuchtet sind. Hier haben wir noch keine Daten. Auch wenn diese Effekte nicht unmittelbar im Landeshaushalt sichtbar wären, sind sie für die betroffenen Städte und Gemeinden aber von erheblicher Bedeutung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, all dies spricht dafür, den Gesetzentwurf nicht vorschnell abzuschließen. Vielmehr bedarf es einer vertieften fachlichen Beratung, in der die Hinweise der Verbände und des Beirats ernsthaft geprüft werden und gegebenenfalls in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden können. Deshalb halten wir es für richtig, den Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Dort besteht die Möglichkeit, unter Einbeziehung von Sachverständigenverbänden und weiteren Beteiligten die vorgesehenen Regelungen sorgfältig zu prüfen und noch mal dort nachzuschärfen, wo es dann notwendig erscheint. Eine solche Vorgehensweise dient nicht nur der Qualität des Gesetzes, sondern auch der Akzeptanz der betroffenen Kommunen und Akteure insgesamt. Wir würden einer Überweisung zustimmen – vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit – und freuen uns über die Beratung im Ausschuss. (Beifall Thore Stein, AfD)

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