Enrico Schult
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Werte Bürger da draußen! Wir beraten heute den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes unseres Landes. Der Gesetzentwurf der Landesregierung setzt einige Schwerpunkte – einerseits Digitalisierung, dazu wurde ja schon ausgeführt, eine landesweite Bildungs- und Bildungsmedieninfrastruktur, Neuordnung des Datenschutzes, Anpassungen im Ganztag und bei Ordnungsmaßnahmen und in der schulischen Mitwirkung, aber auch, und das missfällt uns als AfD-Fraktion, eine unnötige Politisierung in der Schule. Der Beutelsbacher Konsens wurde gerade angesprochen, den wir für gut und richtig befinden, aber wir würden ihn nicht explizit im Schulgesetz verankern. Dazu führe ich gleich noch mal aus. Wir als AfD-Fraktion verkennen nicht, dass ein Teil dieser Vorhaben sinnvoll sein kann, genau dort, wo Verfahren vereinheitlicht, Bürokratie abgebaut und Schulen organisatorisch entlastet werden sollen. Der Gesetzentwurf beschreibt ja eigentlich genau diesen Anspruch, kompatible Strukturen, Synergien, Entlastung, verlässliche Verfahren und Rechtssicherheit im Datenschutz. Die AfD-Fraktion hat dort zugestimmt, wo die Schulgesetznovelle zu klaren Zuständigkeiten und praktikabler Umsetzung führt, sehr geehrte Damen und Herren. Insbesondere trägt sie die Regelung der Digitalen Landesschule, der DiLaS mit, weil damit die Verantwortlichkeiten zwischen digitaler Landesschule und Besuch der Schule eindeutig festgelegt werden, insbesondere, dass Ordnungsmaßnahmen ausschließlich durch die besuchte Schule ausgesprochen werden. Das war vorher unklar, sehr geehrte Damen und Herren! Zudem wird durch eine Verordnungsermächtigung sichergestellt, dass das Bildungsministerium die notwendigen Detailregelungen zur Ausgestaltung der Digitalen Landesschule treffen kann, etwa zur organisatorischen Umsetzung, zur Information und Errichtung sowie zur Leistungsbewertung, Frau Bernhardt führte gerade dazu aus in Vertretung von Frau Oldenburg. Aber gerade weil es um so ein zentrales Gesetz geht, müssen wir sehr genau hinschauen, wo der Entwurf über das Notwendige hinausgeht, wo er pädagogische Freiräume unnötig einschränkt und wo er Schulen mit politischen oder verwaltungspraktischen Vorgaben belastet, die an anderer Stelle besser aufgehoben wären, sehr geehrte Damen und Herren. Aus diesem Grund legten wir einen Änderungsantrag vor, er ist präzise, punktgenau und konzentriert sich auf drei Kernfragen: Erstens, keine Politisierung durch einen neuen Paragrafen 4 Absatz 2, insbesondere keine gesetzliche Verrechtlichung des Beutelsbacher Konsenses, mehr Handlungsfähigkeit in Grundschulen bei erheblichen Störungen und Gefährdungen, Stärkung der Schulleitung in der Öffentlichkeitsarbeit ohne generellen Genehmigungsvorbehalt. Jetzt möchte ich ausführen, warum wir diesen Paragrafen 4 im Schulgesetz ablehnen, dass der Beutelsbacher Konsens dort sozusagen explizit festgeschrieben steht. Ich zitiere aus dem Entwurf des Schulgesetzes, dort heißt es: Lehrer müssen aktiv die freiheitliche demokratische Grundordnung „vermitteln und … schützen“. Sie sollen „Äußerungen und Verhaltensweisen“ aktiv „entgegentreten“, „die gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung“ und gegen „die freiheitliche demokratische Ordnung gerichtet sind“. Das klingt ja zunächst harmlos, sehr geehrte Damen und Herren, das klingt ja sogar vorbildlich. Aber der Teufel steckt wie immer im Detail, denn wer entscheidet denn, Frau Wegner, welche Äußerungen und Verhaltensweisen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind? Denn das ist ja in der Tat ein unbestimmter Begriff, doch darf … Sie schütteln mit dem Kopf, ich gebe Ihnen mal zwei Beispiele: Und zwar hat ein Schulleiter in Ribnitz-Damgarten die Polizei gerufen, (Torsten Renz, CDU: Jetzt gehts los!) weil er meinte, dass natürlich auch die freiheitlichdemokratische Grundordnung da gefährdet war. Das Mädel Loretta wurde von drei Polizisten aus dem Unterricht geholt. Vor Kurzem hat ein Verwaltungsgericht diesbezüglich geurteilt, war ein Fehler, war falsch, (Philipp da Cunha, SPD: Das stimmt doch gar nicht!) also war das sozusagen (Julian Barlen, SPD: Das war eine von der AfD verbreibreite Fake News!) das war sozusagen völlig über die, (Glocke der Vizepräsidentin) völlig über das Ziel hinausgeschossen. (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Philipp da Cunha, SPD) Dieser Schulleiter hat sozusagen auch im Sinne, im Sinne dieser – (Julian Barlen, SPD: Dass Sie Fake-News-Steuerer sind, wissen wir ja inzwischen. – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) ich würde dann gerne weitermachen –, dieser Schulleiter hat auch im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nach seiner Ansicht gehandelt, hat aber, wie gesagt, rechtlich unzulässig gehandelt. Das hat ein Gericht noch einmal bestätigt. (Philipp da Cunha, SPD: Das stimmt auch nicht!) Frau Oldenburg selbst, Frau Oldenburg selbst hat eine, ja, wurde eine Klage zurückgezogen des Bildungsministeriums, als ein Schüler von der Erwin-Fischer-Schule in Greifswald sozusagen verbannt wurde, weil er ein verfassungswidriges Zeichen gezeigt haben soll. Auch da musste das Bildungsministerium dann klein beigeben. Und das war eben auch nicht gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung gerichtet, und das zeigt, dass es manchmal auch gar nicht so einfach ist, was ist gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet und was nicht. Und da sehen wir eben das Problem, denn in Ihrem Schulgesetz schreiben Sie: „Positionen, die sich im Widerspruch zur Werteordnung und den Grundrechten befinden, sind davon nicht erfasst.“ Damit schreibt die Regierung gesetzlich fest, welche Meinungen in der Schule noch als kontrovers gelten dürfen und welche nicht. Das, sehr geehrte Damen und Herren, das ist nicht der Geist des Beutelsbacher Konsenses. Beutelsbacher Konsens bedeutet – und das befürworten wir ausdrücklich –, dass dieses Kontroversitätsgebot in den Schulen natürlich auch Anwendung findet, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) das, was in der Gesellschaft kontrovers diskutiert wird, dass das denn auch, (Jeannine Rösler, Die Linke: Deshalb ist es gut, dass es im Gesetz steht.) dass das denn auch in der Schule, im Klassenraum mit den Lehrern kontrovers diskutiert wird. Wir sehen aber die Gefahr, dass durch diesen Passus die Kontroversität eingeschränkt wird, (Jeannine Rösler, Die Linke: Ganz im Gegenteil!) weil wir natürlich dieses Überordnungs-/Unterordnungsgebot haben, und dass die Schüler sich dann vielleicht gar nicht trauen, kontrovers zu diskutieren. Deshalb lehnen wir diesen Punkt im Schulgesetz ab, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall und Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Richtig, da kann man nur zustimmen, dass man das ablehnt, richtig! Die bestehende gesetzliche Regelung ist völlig ausreichend, der Bildungs- und Erziehungsauftrag ist bereits durch Paragraf 2 Schulgesetz und durch die Wertentscheidungen von Grundgesetz und Landesverfassung bestimmt. Dafür braucht es keine zusätzliche politische Aufladung in Paragraf 4 unseres Schulgesetzes. Jetzt komme ich zum zweiten Punkt, wo wir einen Änderungsantrag gestellt haben, mehr Handlungsfähigkeit, Ordnungsmaßnahmen im Primarbereich in Ausnahmefällen. Der zweite Schwerpunkt unseres Änderungsantrags betrifft den Primarbereich. Wir alle wissen, Grundschulen sind Orte, an denen Kinder lernen sollen, in Ruhe, in Sicherheit, in einer Umgebung, die Entwicklung ermöglicht. Aber wir wissen auch, es gibt Situationen erheblicher Störungen oder Gefährdungen, in denen eine Schule kurzfristig deeskalieren können muss. Diese Störungen und Gefährdungen nehmen zu, sehr geehrte Damen und Herren, und ich verweise – das ist Ihnen alles bekannt – auf eine Forderung des Grundschullehrerverbandes, der uns, den Bildungsausschuss angeschrieben hat und hat gesagt, dass hier Handlungsbedarf ist, Herr Butzki, das wissen Sie aus dem Bildungsausschuss. Das hat meine Fraktion aufgenommen in einem Änderungsantrag, und ich freue mich, dass die Regierungsfraktionen auch einen ähnlichen Änderungsantrag gestellt haben und dass das jetzt im Schulgesetz so eindeutig verankert wurde. Das begrüßen wir, und deshalb werden wir diesem Punkt jedenfalls auch zustimmen oder haben wir diesem Punkt auch im Ausschuss zugestimmt. Der dritte Punkt, wir wollen Schulleitung stärken, Öffentlichkeitsarbeit ohne generellen Genehmigungsvorbehalt. Denn derzeit ist es so, dass wenn eine Presseanfrage kommt, nicht der Schulleiter sich äußern darf, dann geht es immer zum Staatlichen Schulamt oder gar vielleicht zum Bildungsministerium. Das sehen wir, für die Praxis sehen wir das kritisch, weil ja durchaus die Schulleiter in der Lage sind, auch Antworten zu geben und komplexe Nachfragen zu beantworten. Schon heute weist Paragraf 101 Absatz 5 Nummer 4 der Schulleitung die Vertretung der Schule gegenüber der Öffentlichkeit zu. Wir erleben aber, dass daraus in der Verwaltungspraxis ein faktischer Genehmigungsvorbehalt werden kann bis hin zu ministeriellen Untersagungen. Das empfinden wir als ein zu vormundschaftliches Verhalten. Es darf keinen Maulkorb für Schulleitungen geben, sehr geehrte Damen und Herren, sie müssen sich auch vor der Presse frei und kritisch äußern dürfen. Deshalb stellen wir klar, zur Öffentlichkeitsvertretung gehört ausdrücklich auch die Presse- und Medienarbeit, und einer vorherigen Zustimmung der Schulbehörden bedarf es hierfür nicht. Das haben wir in diesem Änderungsantrag so formuliert. Gleichzeitig setzen wir die notwendigen Grenzen, dienstliche Verschwiegenheitspflichten sowie datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Vorgaben bleiben unberührt, sehr geehrte Damen und Herren. Das sind die Änderungsanträge, die meine Fraktion in den Ausschuss mit eingebracht hat. Wir können einigen Punkten dieser Schulgesetznovelle zustimmen, andere Punkte, insbesondere beim Beutelsbacher Konsens, sehen wir kritisch, denen werden wir nicht zustimmen. Deshalb werden wir uns in Gänze bei diesem Gesetz enthalten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
