Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpommern hat sich zu einem leistungsfähigen Standort für unsere Hochschulen, für die Wissenschaft und Forschung entwickelt, und, wir haben es vorhin ja schon diskutiert, unsere Hochschulen sind wichtige Arbeitgeber in der Region, Innovationsmotoren für das gesamte Land, sie sind Lern- und Lehrorte und bilden die Fachkräfte im Spitzenbereich aus. Und sie sind nicht zuletzt auch Magneten für junge Menschen, hier nach Mecklenburg-Vorpommern zu kommen und im besten Falle nach dem Studium auch hier zu bleiben und ihr Leben hier zu gestalten. Wir brauchen also starke und modern aufgestellte Hochschulen und dafür setzen wir als Land dem Wissenschaftssystem in Mecklenburg-Vorpommern den nötigen rechtlichen Rahmen. Darum geht es mit dem neuen Landeshochschulgesetz. In der vergangenen Legislatur haben wir bereits das LHG novelliert und haben uns da den Schwerpunkt gesetzt, gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt und setzen den Rahmen für ein modernes Wissenschaftssystem in M-V. Dafür haben wir bereits vor dem Gesetzgebungsprozess sehr intensiv mit den Hochschulen gesprochen, haben ihre Bedarfe, ihren Input auch sehr konkret eingesammelt. Und Ziel der Novelle ist es, auf die relevanten aktuellen Herausforderungen zu reagieren und eben auch bestehende Hürden im Wissenschaftssystem zu entfernen. Im vergangenen Jahr haben wir dann in der Verbandsanhörung rund 35 Einrichtungen und Verbände zur Stellungnahme eingeladen und haben auch ganz umfangreiche Rückmeldungen erhalten, sie geprüft und wirklich auch einen großen Teil davon noch mitberücksichtigt. Und ich bin auch allen Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen und Verbände im Land sehr dankbar, dass sie sich eben auch so aktiv in diesen konstruktiven Dialogprozess eingebracht haben. Der im Ergebnis erarbeitete Entwurf liegt Ihnen jetzt vor – ein modernes und ein schlankes Hochschulgesetz für unser Land, und Mecklenburg-Vorpommern wird damit ein zeitgemäßes Gesetz bekommen, das einen Schwerpunkt auf Studium und auf Forschung legt und Bürokratie abbaut. Damit werden unsere Hochschulen autonomer, attraktiver für Studierende und steigern ihre Leistungs- und Innovationsfähigkeit. Jetzt kurz zu dem, was da ganz konkret drinsteht, zuerst zum Thema Studium. Das Studium wird künftig familienfreundlicher gestaltet. Studierende mit Kindern oder mit Aufgaben in der Pflege von Angehörigen haben oft ein eingeschränktes zeitliches Budget. Sie brauchen mehr Flexibilität in ihrer Studienplanung, und darauf sollen die Hochschulen zukünftig im Rahmen des Nachteilsausgleichs auch im Einzelfall reagieren können. Studierende erhalten auch mehr Mitspracherecht. Nach dem neuen LHG ist in jeder Hochschule eine Studentin oder ein Student als Mitglied der Hochschulleitung in einem Prorektorat zu wählen. Und damit wird dann gewährleistet, dass eben auch die Interessen der Studierenden in alle strategischen und operativen Prozesse der Hochschule miteinbezogen werden. Und auch der Zugang zum Studium wird verbessert, für internationale Studierende, aber vor allen Dingen auch für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Bislang war eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine dreijährige Berufspraxis und eine Zugangsprüfung an der jeweiligen Hochschule Voraussetzung. Der Zeitraum der vorgeschriebenen Berufspraxis kann künftig von den Hochschulen flexibler gehandhabt werden. Und damit schaffen wir eben auch durchgängig mehr Bildungsgerechtigkeit, aber auch mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem. Und gerade auch in Zeiten des Fachkräftemangels ist das, glaube ich, eine geeignete Maßnahme, um mehr Spitzennachwuchskräfte zu gewinnen. Ich möchte noch zwei weitere studienbezogene Verbesserungen nur erwähnen. Erstens, wir werden den Studiengangwechsel auch erleichtern, und zweitens sollen in den Prüfungsordnungen Ersatztermine vorgesehen werden, wenn der reguläre Prüfungstermin aufgrund eines religiös bedingten Arbeitsverbotes nicht wahrgenommen werden kann. Hier handelt sich es um eine ausdrückliche Bitte der Jüdischen Studierendenunion an die Wissenschaftsministerkonferenz, und diesem Wunsch möchten wir gerne mit dem neuen Gesetz nachkommen. Zweitens möchte ich auf die Forschung eingehen. Der sogenannte Open Access, also die freie Zugänglichkeit und Nachnutzbarkeit von wissenschaftlichen Publikationen und publizierten Forschungsdaten, ist eine wichtige Voraussetzung für wissenschaftlichen Fortschritt. Die Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung sind jedoch bislang oftmals nur hinter Bezahlschranken, dem sogenannten Closed Access, erreichbar. Das wollen wir ändern, wir haben ja bereits im August die Open-Access-Strategie des Landes vorgestellt, auch auf Wunsch des Hohen Hauses hin. Und unsere Strategie hat erstmals auch Forschungsdaten, Forschungsinformationssysteme und digitalisiertes Kulturgut mit einbezogen und ist dadurch auch jenseits der Landesgrenzen anerkennend zur Kenntnis genommen worden. Mit dem neuen LHG setzen wir nun die Strategie um und verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für Open Access und die Digitalisierung im Hochschulbereich. Durch den möglichst ungehinderten Austausch von Informationen werden wir unsere Wissenschaftseinrichtungen auch im internationalen Kontext stärken, und außerdem trägt dieses Gesetz auch damit zur Barrierefreiheit im digitalen Raum bei. Ein weiterer Punkt, den ich nennen möchte: Die Fachhochschulen werden künftig Hochschulen für angewandte Wissenschaften heißen. Künftig sollen an diesen HAW auch Promotionen möglich sein, aber nur in ausgewählten forschungsstarken Bereichen. Und diese geforderte Forschungsstärke wird durch ein externes, also unabhängiges und vor allem wissenschaftlich ausgewiesenes Gremium festgestellt. Die wissenschaftliche Qualität wird damit nachdrücklich gesteigert und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ausgebaut. Und vor allen Dingen erwarten wir damit auch, dass es sich für das Land auszahlt, nämlich dass wir nach der Ausbildung die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eben auch im Land halten können, dass sie hier promovieren und nicht in andere Länder dann abwandern. Und wenn ich hier zum Thema Forschung spreche, dann möchte ich auch auf die Behauptung der CDU-Fraktion eingehen, die Landesregierung lege den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern in dem neuen LHG-Entwurf nahe, auf Rüstungsforschung zu verzichten. Diese Behauptung ist zwar gut für eine reißerische Überschrift heute in den Medien, die wir alle gelesen haben, aber sie ist schlicht falsch. Und das wissen Sie, liebe Frau Hoffmeister, denn Sie können als Juristin Gesetzestexte und ihre Begründung, glaube ich, ganz gut lesen. (Katy Hoffmeister, CDU: Ja.) Hier heißt es wörtlich: „Die Hochschulen orientieren sich in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Dienstleistung an dem Leitbild der Entwicklung einer friedlichen und nachhaltigen Welt.“ Wer kann dagegen was haben? Und in der Begründung hierzu heißt es weiter: „… die militärische Nutzung von Forschungsergebnissen“ kann „nicht per se einem Missbrauch gleichgesetzt werden, wenn es um die Verteidigung von Staatssouveränität und die Wahrung der freiheitlich demokratischen Grundordnung geht …“ (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Und damit bezieht sich der Gesetzentwurf explizit auf das aktuelle Positionspapier des Wissenschaftsrats zum Thema – das höchste Wissenschaftsgremium, das die Bundesregierung berät. Seien Sie sicher, dieses Papier schließt militärische Forschung ganz sicher nicht aus! Und übrigens, eine friedliche Welt ist auch das erklärte Ziel des Grundgesetzes, wenn es die Aufstellung von Streitkräften zur Landesverteidigung und zur Beteiligung an kollektiven Sicherheitssystemen vorsieht. Und dass die Hochschulen im Kontext möglicherweise sicherheitsrelevanter Forschung ihr Tun zu reflektieren haben, können Sie ja nicht allen Ernstes kritisieren. Und noch ein Punkt hierzu: Die Einführung einer sogenannten Zivilklausel durch den Staat wäre auch verfassungsrechtlich gar nicht möglich. Sie würde eindeutig der Wissenschaftsfreiheit widersprechen. Und last, but not least, es ist in diesen geopolitisch bewegten Zeiten auch notwendig, dass unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre Innovationskraft auch dafür einsetzen können müssen, an den technologischen und wissenschaftlichen Grundlagen zu arbeiten, die ein friedliches und freies Europa gewährleisten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deshalb noch mal, und deshalb noch mal, den Hochschulen grundsätzlich rüstungsrelevante Forschung zu untersagen, wäre weder rechtlich möglich noch inhaltlich ratsam. Und nehmen wir mal das Beispiel KI: Wie soll denn hier überhaupt Dual Use, also die duale Anwendung ausgeschlossen werden? Also lassen wir bitte diese Diskussion, sie schadet unserem Forschungsstandort und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage. Sehr geehrte Damen und Herren, drittens möchte ich noch den Bürokratieabbau nennen, der durch das neue LHG vorgenommen wird. Es werden zahlreiche bislang bestehende Berichts- und Anzeigepflichten entfallen, zum Beispiel bei Prüfungs- und Studienordnungen oder bei der Gewährung von Forschungsfreisemestern oder bei der Bewirtschaftung der Körperschaftshaushalte. Damit stärken wir die Hochschulautonomie und leisten einen wichtigen Beitrag zur Deregulierung. Und natürlich ist auch das Thema der Bauherreneigenschaft, was wir hier auch schon besprochen haben, für beide Universitätsmedizinen ganz konkret mit mehr Autonomie, schlankeren Prozessen und einer erheblichen Vereinfachung für die Bau- und Bauunterhaltsmaßnahmen verbunden. Und in der Tat steht hier, damit das eben ab dem 01.01. dieses Jahres auch gelten kann, erfolgte diese Änderung bereits im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2026/27. Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich auf eine Diskussion mit Ihnen über das neue LHG und bitte um Überweisung in die Ausschüsse. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
