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David Wulff

FDP 28.01.2026 Sitzungen 8/124

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Mediengesetz nimmt jetzt hier insbesondere lokale Medien ins Visier. Und ich bin der festen Überzeugung, lokale Medien bedeuten auch lokale Perspektiven. Und insbesondere in der Medienlandschaft, die wir auch hier in Mecklenburg-Vorpommern haben, oder generell in den östlichen Bundesländern, haben wir doch lokale Perspektiven leider viel zu wenig. Und deswegen, glaube ich, ist es gut, dass wir uns da thematisch auch mit beschäftigen. Die Kollegin Oehlrich hatte bei einem vorherigen Gesetzesentwurf ja die Geschichte eines Gesetzes noch mal herangezogen. Deswegen, glaube ich, ist es gut, hier etwas zu machen. Ich glaube aber, es ist nicht alles gut gemacht in diesem Gesetz, denn hier haben wir wieder sehr viel Überregulierung mit drin. Angesprochen wurde schon das ganze Thema, was muss ich hier gesetzlich regeln oder was wird hier gesetzlich geregelt, was nicht auch die Landesmedienanstalt alleine in einer Satzung hätte regeln können. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Das müssen wir doch hier gar nicht beschließen. Wir müssen doch hier im Gesetz nicht beschließen, wie die Sitzungen durchzuführen sind und Sonstiges. Dazu sind das erwachsene Menschen. Die sind allein in der Lage, ihrem Auftrag selbstbestimmt gerecht zu werden. Das halte ich für angemessen. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Genauso bei der Finanzierung. An anderer Stelle sagen wir doch auch immer wieder, der Staat muss eine Aufgabenkritik durchführen, damit wir mit dem klarkommen, was wir haben. Hier wird auch die Landesmedienanstalt als unabhängige, wichtige Anstalt – das möchte ich hier wirklich betonen –, aber über die Jahre hinweg neue Aufgaben, neue Aufgaben, neue Aufgaben. Und wenn wir dann ernsthaft in die Finanzierung gehen, dann legen wir hier als Gesetzgeber beziehungsweise Sie als Gesetzgeber, liebe rot-rote Regierungskoalition, im Wesentlichen fest, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) die Filmförderung in diesem Lande – ohne Plan und ohne Struktur wohlgemerkt – ist wichtiger als die hier so hochgelobte unabhängige Landesmedienanstalt, die ihren Aufgaben nachkommen soll. Das ist die Prioritätensetzung, die dieses Gesetz hier gerade vorgibt. Und dann kommen wir noch mal zu ein paar ganz praktischen Sachen. Wurde ja auch schon angesprochen hier vom Kollegen Liskow: Der Gesetzentwurf sieht eine Einschränkung und ein faktisches Wahlwerbung-/Wahlwerbeverbot vor, sobald das halt irgendwie in überregionale Medien geht. Warum? (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und hier geht es für mich um ein demokratietheoretisches Grundprinzip an dieser Stelle. Wenn wir eine Wettbewerbsgleichheit haben wollen, dann geht es auch darum, dass wir sagen, klar, wir haben eine Landtagswahl, wir haben Wahlkreise, Wahlkreiskandidaten sind in der Regel bei sich vor Ort unterwegs und zu Hause. Da muss doch jedem politischen Mitbewerber die gleiche Möglichkeit gegeben werden. Und nur, weil irgendwer Angst vor irgendeiner anderen bestimmten Partei hat, gleich allen anderen mit das Wasser abzugraben, allen anderen mit die Gelegenheit zu nehmen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist schon irgendwie schwach. – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) auch Werbung zu machen, das finde ich in unserer aktuellen Situation, die wir an anderer Stelle immer wieder diskutieren, nicht in Ordnung an dieser Stelle. Und das gräbt unter anderem auch hier wieder den wirtschaftlichen Möglichkeiten privater Medien vor Ort das Wasser ab. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Warum sagt die SPD eigentlich nichts dazu? Herr Barlen, warum äußern Sie sich nicht dazu?) Das ist nicht in Ordnung, meine Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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