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Dirk Bruhn

Die Linke 28.01.2026 Sitzungen 8/124

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung die Neuregelung des Landeswasserrechts. Für meine Fraktion ist klar, dieses Gesetz ist ein Meilenstein für Mecklenburg-Vorpommern. Es setzt zentrale Zusagen des Koalitionsvertrages um, stärkt den Vorrang des Trinkwasserschutzes, fördert den Wasserrückhalt in der Fläche und verankert wirksame Gewässerrandstreifen. Deshalb wird Die Linke diesem Gesetzentwurf ausdrücklich zustimmen. Bereits in der Ersten Lesung haben wir betont, sauberes Trinkwasser, widerstandsfähige Gewässer und ein moderner Küstenschutz fallen nicht vom Himmel, sie sind Ergebnis politischer Verantwortung. Die Novelle bringt den Schutz des Wassers in unserem Land auf den Stand der Zeit, sie stärkt die Sicherung der Trinkwasserversorgung, begrenzt und kontrolliert Entnahmen und stellt die Weichen für Wasserrückhalt, naturnahe Gewässerentwicklung und Moorschutz – allesamt zentrale Antworten auf Dürreperioden, Starkregen und steigende Meeresspiegel. Herzstück der Novelle ist der klarere Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung. In der Anhörung hat der Verband der Energie- und Wasserwirtschaft diesen Punkt nachdrücklich unterstrichen und eine eindeutige Priorisierung gegenüber konkurrierenden Nutzungen gefordert. Genau dafür sorgt der Gesetzentwurf, indem er Konflikte früh adressiert und die Vorsorge stärkt bis hin zu Vorkaufsrechten zugunsten der Trinkwasserversorgung, wo das sinnvoll ist. Das ist Daseinsvorsorge im besten Sinne. Zugleich bleibt der Entwurf rechtlich sauber. Fragen der Zuständigkeit in Not- und Krisenfällen wurden im Ausschuss mit Blick auf das Bundesrecht erörtert. Die Landesregierung bewegt sich im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen. Das Justizministerium hat verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt, einschließlich der umstrittenen Verordnungsermächtigung. Die öffentliche Anhörung hat klar gezeigt, ohne deutlich mehr Wasserrückhalt werden wir der Klimakrise nicht standhalten. Greifwald Moor Centrum, DBU Naturerbe und andere Sachverständige haben präzise dargelegt, wie sehr gesenkte Grundwasserstände, entwässerte Moore und ausgetrocknete Landschaften uns verwundbar machen und wo Verfahren heute noch haken. Der Entwurf setzt hier an, er stärkt den Vorrang des Rückhalts, erhöht Priorisierung zwischen Durchgängigkeit und Rückhalt und justiert Pflichten und Instrumente so, dass Maßnahmen schneller und zielgenauer umgesetzt werden können. Im Ergebnis der Ausschussberatungen wurde Paragraf 12 ausdrücklich um Wasserrückhalt ergänzt. Es wurden Klarstellungen zur Abwägung zwischen Durchgängigkeit und Rückhalt vorgenommen. Das war mir persönlich besonders wichtig. Ebenso wird die Pflicht zur Erstellung von Gewässerentwicklungs- und Pflegeplänen praxistauglich an die bestehenden Wasserrahmenrichtlinien-Planungsinstrumente angebunden, um Bürokratie zu begrenzen und Wirkung zu erhöhen. Und endlich wurde der Moorschutz im Wasserrecht verankert. Moore sind Wasser-, Natur- und Klimaschutz in einem. Sie speichern Wasser, mindern Hochwasserspitzen und binden enorme Mengen an CO . In der Anhörung wurde 2 deutlich, dass wir Zielkonflikte insbesondere zwischen Durchgängigkeitspflichten und Rückhalt entschlossen auflösen müssen. Der Gesetzentwurf schafft hierfür eine belastbare Grundlage. Flankierend hat der Ausschuss Vorschläge beraten, die den Moorschutz als Ziel der Gewässerbewirtschaftung noch stärker erfassen. Nicht alles davon fand eine Mehrheit, aber die gefundenen Kompromisse priorisieren den Landschaftswasserhaushalt dort, wo die Wasserrahmenrichtlinienziele nicht entgegenstehen. Das ist für den praktischen Moorschutz ein echter Fortschritt. Die Linke steht für diesen Kurs. Wir wollen Verfahren entschlacken, Zuständigkeiten klären und Wiedervernässungen erleichtern, mit Augenmaß, rechtsfest und im Dialog mit den Betroffenen. Die Einführung verbindlicher Gewässerrandstreifen ist ein Kernanliegen der Koalition. Sie sind Filter, Puffer und Lebensraum zugleich. Der Entwurf stellt klar, entlang der Gewässer gibt es zukünftig einen Schutzgürtel mit Verboten für Pflanzenschutz und Düngemittel sowie tief wendende Bodenbearbeitung. Behörden können diesen Streifen an sensiblen Abschnitten erweitern. Das reduziert Stoffeinträge, verbessert die Gewässerökologie und stärkt den Grundwasserschutz. Ja, das ist ein Eingriff, aber ein verhältnismäßiger, fachlich untermauert und längst überfällig. Allerdings hätten wir uns hier mehr vorstellen können, zum Beispiel eine Erweiterung auf zehn Meter Breite. In der Anhörung wurde von landwirtschaftlicher Seite eine Doppelregulierung kritisiert. Wir haben zugehört und deutlich gemacht, die landesrechtliche Regelung ergänzt Bundesvorgaben gezielt dort, wo unsere Gewässer es brauchen. Sie schafft Rechtssicherheit, stärkt Vollzug und wirkt genau an der Quelle der Einträge. Davon profitieren am Ende alle: Landwirtschaft, Kommunen, Versorger und Natur. Sie werden auch die Kehrpflicht praxistauglich gestalten. Statt flächendeckender Pflicht wird passgenau an Wasserrahmenrichtlinienpläne und Maßnahmenprogramme angeknüpft. Das begrenzt Aufwand, erhöht Nutzen und schafft Rechtssicherheit für Unterhaltungsverbände. Und wir werden die Stichtagslogik beim Küstenschutz aktualisieren. Der veraltete Stichtag 1992 wird durch den 22. Dezember 2013 ersetzt, dem Veröffentlichungsdatum der Hochwassergefahren- und -risikokarten, also auf keinen Fall willkürlich. Das trägt der neueren Erkenntnislage und Planungspraxis Rechnung. All das zeigt für mich, das Parlament hat zugehört, abgewogen und den Gesetzentwurf nachgeschärft. Zur Kritik am Wasserentnahmeentgelt, ja, die Erhöhung ist anspruchsvoll, aber sie setzt Anreize zum sparsamen Umgang mit Wasser und finanziert die wachsenden Investitionen in eine robuste Wasserinfrastruktur. Wir teilen zugleich die Erwartung aus der Anhörung, einen spürbaren Teil der Mittel zweckgerecht für vorbeugenden Grundwasserschutz und Kooperation mit der Landwirtschaft einzusetzen. Für uns auch wichtig sind Vorkaufsrechte des Landes in Trinkwasserschutzgebieten. Diese Instrumente helfen, Zielkonflikte zu lösen. Ohne Flächenzugang bleiben viele Schutzkonzepte Papier. Darum ist es richtig, hier rechtssichere Wege zu eröffnen, und das mit Augenmaß und im Benehmen mit den Betroffenen. Wir führen einen Küsten- und Hochwasserschutz ein, der mit der Küste mitwandert. Der Entwurf bekennt sich ausdrücklich zur Landesverantwortung für den Schutz im Zusammenhang bebauter Siedlungsbereiche. Das ist elementar für Menschenleben und Sachwerte. Gleichzeitig schafft er die Möglichkeit, Küstenrückgangsgebiete auszuweisen, also Küstendynamik zuzulassen und Schutzanlagen bei Bedarf zurückzuverlegen. Das ist moderner, naturverträglicher Küstenschutz im Sinne der Koalitionsziele. Die im Anschluss beschlossenen Präzisierungen, etwa zu den Sandaufspülungen und zur Stichtagsfrage, erhöhen die Planungs- und Rechtssicherheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Mecklenburg-Vorpommern ist ein Wasserland. Unser Wasser ist Lebensgrundlage, Wirtschafts- und Erholungsfaktor, Heimat. Mit dieser Novelle machen wir unser Land widerstandsfähiger gegen die Klimakrise, sichern die öffentliche Trinkwasserversorgung, halten Wasser in der Fläche zurück, schützen unsere Moore und reduzieren Schadstoffeinträge, alles auf einer rechtssicheren, praxistauglichen Grundlage. Die Linke stimmt dem Gesetzentwurf ausdrücklich zu – für sauberes Trinkwasser, für stärkere Gewässer, für sicheren Küstenschutz und für die Zukunft des Landes. Zum Schluss möchte ich noch eingehen auf AfD und CDU. Man kann mitnichten sagen, dass die Kosten vom Land getragen werden Richtung Eigentümer/Kommunen. Wir alle wissen, dass durch den Klimawandel die Ausgaben für den Küstenschutz enorm steigen werden. Das Gesetz ist für mich ein Einklang, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) was wir zukünftig handhaben und händeln können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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