Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die langfristige Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung sowie der zahnärztlichen Versorgung gehört aktuell zu einer der zentralen Herausforderungen der Gesundheitspolitik. Wir sehen, dass vor allem im ländlichen Raum die ambulante Versorgung vor Herausforderungen und vor einem Wandel steht. Klar ist aber, ohne gut qualifizierte Fachkräfte und ohne Ärztinnen und Ärzte in ausreichender Zahl kann es keine gute medizinische Versorgung geben. Entscheidend ist daher letztlich, dass wir dafür Sorge tragen, dass angehende Medizinerinnen und Mediziner nach Abschluss ihrer Ausbildung bei uns im Land bleiben und beruflich tätig werden. Mit diesem Ziel wurde das Landarztgesetz auf den Weg gebracht, mit dem junge Menschen einen Studienplatz erhalten, wenn sie sich für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in einer unterversorgten Region verpflichten. Mit der Erweiterung des Landarztgesetzes möchten wir nun auch Zahn- und Fachärzten und Studierenden im Fach Pharmazie diesen Weg eröffnen. Angehende Mediziner, die später beruflich in MV tätig werden möchten, werden dadurch bei der Studienplatzvergabe bevorzugt. Diese Möglichkeit steht jungen Menschen aus ganz Deutschland und aus der ganzen Welt offen. Wer sich hierbei und als Arzt oder Ärztin bei uns einbringen möchte, dem steht die Tür weit offen und der wird mit offenen Armen empfangen. In der Praxis sind unter den angehenden Landärzten oftmals Landeskinder, die so die Möglichkeit erhalten, in ihrer Heimatregion Arzt oder Ärztin zu werden. Ich halte das für eine hervorragende Maßnahme, unseren jungen Menschen hier im Land die Chance zu geben, Verantwortung für unser Bundesland zu übernehmen und sich als Arzt oder Ärztin dort niederzulassen, wo sie zu Hause sind und wo sie gebraucht werden. Mit Blick auf die Stellungnahmen, die wir im Rahmen der parlamentarischen Befassung erhalten haben, zeigt sich eine breite Anerkennung und Unterstützung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Dieser wurde von Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenkassen, Kinder- und Jugendärzten, Hausärztinnen und Hausärzten und Vertretern der Kommunen diskutiert, Ideen eingebracht und begrüßt. Mit Blick auf die Ausweitung der Landarztquote gilt Folgendes – da bitte ich Frau Hoffmeister, jetzt noch mal genau hinzuhören, Herr Koplin hatte … (Harry Glawe, CDU: Ja.) Schön, dass Sie da sind, Herr Glawe, schön, dass Sie wieder da sind! (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Irgendwie hat es mir gefehlt, dass Sie der Debatte nicht beiwohnen. (allgemeine Unruhe – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Mit Blick auf die Ausweitung der Landarztquote gilt Folgendes: Die rechtlichen Hürden, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) die rechtlichen Hürden für die Reglementierung der Studienplatzvergabe sind sehr hoch. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Geben Sie doch Ihrer Kollegin die Chance hinzuhören! (Harry Glawe, CDU: Ich hab doch schon hingehört! – Torsten Koplin, Die Linke: Der Kollege pöbelt nur rum!) Ja, und ist bei der entscheidenden Debatte nicht dabei. Das finde ich schade. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Ist doch da! – Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Katy Hoffmeister, CDU – Glocke der Vizepräsidentin) Schließlich jetzt ja, aber Frau Hoffmeister hat ihn jetzt schon in ihrer Rede erwähnt. Also noch mal, ich versuche es noch mal. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Schließlich gilt bei der Studienplatzvergabe nach Artikel 12 des Grundgesetzes Ausbildungs- und Berufsfreiheit. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Daher muss nachgewiesen werden, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass andere mildere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung für eine Niederlassung (Zuruf von Harry Glawe, CDU) beziehungsweise Tätigkeit in unterversorgten Gebieten erfolglos waren. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Die Einführung einer Landzahnarztquote war daher zunächst rechtlich ausgeschlossen. (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU) Nun können wir diesen Schritt gemeinsam mit der Zahnärztekammer nach deren Bemühungen und jetzt hier im Gesetz verankert angehen. Um mehr Ärztinnen und Ärzte langfristig für Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, muss das Land zudem gemeinsam mit den Kammern, Verbänden und Berufsvereinigungen, den medizinischen Professionen sowie den Universitäten in die Bindung von Absolventinnen und Absolventen im Land intensivieren, um diese nach Abschluss ihrer Ausbildung beziehungsweise ihres Studiums für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Wir machen uns genau dazu weiter auf den Weg, sind aber auch dabei nur ein Partner von vielen. Jetzt einmal zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion, die dort fordert, die persönliche Eignung im Auswahlverfahren nachzuweisen. Und genau das ist passiert. Ihr Antrag ist entbehrlich, da die Rechtsverordnung zum GVUG vorsieht, dass nicht abgeschlossene Ausbildungen angerechnet werden. Und beim Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Dr. Terpe, ist es so, dass auch hier in der Rechtsverordnung geregelt wird, eine gestaffelte Vertragsstrafe vorzusehen. Also es ist so, dass wir jetzt nicht von diesen 250.000 Euro ganz statisch ausgehen, sondern in der Rechtsverordnung eine Staffelung vorgesehen ist. Wir stehen für ein Mecklenburg-Vorpommern, in dem alle Menschen gut und gerne leben können und die notwendige Unterstützung und Versorgung erhalten, unabhängig von Alter, Herkunft, Wohnort oder Einkommen. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir dafür einen weiteren Schritt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
