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Constanze Oehlrich

GRÜNE 28.01.2026 Sitzungen 8/124

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit der Neufassung des Mediengesetzes werden wesentliche Regelungen für die private Medienlandschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern neu fixiert. Ob Regelungen zum Veranstaltungsrundfunk, zur Ausstrahlung von Rundfunk über DAB+ oder Maßnahmen zur Förderung von lokalen oder regionalen Fernsehangeboten, vieles, was in diesem Gesetzentwurf steckt, ist notwendig und sinnvoll. In einigen Bereichen geht dieser Gesetzentwurf jedoch deutlich zu weit. Teilweise wird dem Landtag Mitsprache in Dingen eingeräumt, aus denen er sich besser heraushalten sollte. Und last, but not least, das drängende Problem der drohenden Unterfinanzierung der Medienbildungsangebote durch die Medienanstalt wird trotz deutlicher Warnungen verschiedener Sachverständiger nicht angepackt. Aber der Reihe nach. Die positiven Dinge in diesem Gesetzentwurf brauche ich Ihnen ja nicht aufzuzählen. Das haben meine Vorredner/-innen aus der Koalition ja schon ausreichend getan. Ich möchte mich auf die Dinge beziehen, die aus unserer Sicht vor einem Beschluss dieses Gesetzes dringend noch geändert werden müssten und die wir in unserem Änderungsantrag thematisieren. Da sind zum einen weitreichende Regelungen über den Medienausschuss, darüber, welche Fachausschüsse dieser zu bilden hat, wie die oder der Vorsitzende zu wählen ist oder welche Reisekostenerstattungen und Aufwandsentschädigungen die Mitglieder des Ausschusses erhalten. All dies kann sehr gut in der Hauptsatzung der Medienanstalt festgelegt werden. Ein Gesetz braucht es hierzu nicht. Dass der Landtag damit beauftragt werden soll, über einzelne Mitglieder des Medienausschusses zu entscheiden, wenn die entsendenden Gremien keine Einigkeit erzielen, gefährdet die Staatsferne des Medienausschusses. Auch hier wäre es angezeigt, andere Lösungen zu finden, die ohne den Landtag auskommen. Der aus unserer Sicht aber kritischste Punkt ist, dass der Gesetzentwurf trotz zahlreicher Hinweise die Chance verpasst, die unzureichende finanzielle Ausstattung der Medienanstalt, auf die zahlreiche Sachverständige seit Monaten hinweisen, endlich aufzulösen. Das Mittel hierfür liegt auf der Hand. Ohne einen einzigen eigenen Euro zu investieren, könnte durch eine Reduzierung des Vorwegabzugs nicht nur das Aufgabenwachstum der Landesmedienanstalt in den letzten Jahren kompensiert, sondern auch der wachsenden Bedeutung der Medienbildung Rechnung getragen werden. Sandra Nachtweih, die Vorsitzende des Medienausschusses, schreibt in ihrer Stellungnahme zum Mediengesetz, „Medienbildung“ sei „ein … Thema von existenzieller Bedeutung für das Bestehen unserer liberalen Demokratie. Hass, Hetze und Desinformationen im Netz“ beschäftigten das, beschädigten – Pardon – „das Vertrauen in staatliche Institutionen und in die Politik. … Die Medienaufsicht“ solle „dies verhindern, und die Medienbildung … darüber aufklären.“ Wenn dieser Gesetzentwurf so beschlossen werde, müsse die Medienanstalt jedoch ihre Mittel für Bürgermedien und Medienbildungspartner deutlich kürzen. Betroffen wären davon wichtige Initiativen aus allen Teilen unseres Landes, wie das Medienzentrum Greifswald e. V. mit seiner Computerspielschule und das „Latücht“ in Neubrandenburg mit seiner Medienwerkstatt. Sehr geehrte Kolleg/-innen, so weit dürfen wir es nicht kommen lassen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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