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Dr. Wolfgang Blank

28.01.2026 Sitzungen 8/124

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Der Tourismus hat in Mecklenburg-Vorpommern einen besonders hohen Stellenwert. Er hat wirtschaftliche Bedeutung für die Entwicklung im Land, in den Regionen, in den Kommunen und fördert die Lebensqualität in den Regionen. Die Stärke des Tourismus haben wir im Wesentlichen den staatlich anerkannten Heilbädern und den Kur- und Erholungsorten zu verdanken. Knapp 80 Prozent aller Übernachtungen in unserem wunderschönen Bundesland finden in einem unserer staatlich anerkannten Kur- oder Erholungsorte statt. Diese haben sich zu touristischen, medizinischen, therapeutischen Zentren mit hochwertiger kommunaler und verkehrlicher Infrastruktur entwickelt. Das ist keine ganz neue Geschichte, es geht auf die letzten Jahrzehnte und sehr viel länger zurück. Was Ende des 18. Jahrhunderts auf Initiative der damaligen herzoglichen Landesregierung Friedrich Franz I. begann, hat sich erfolgreich weiterentwickelt. Es gab damals einen Professor, Samuel Gottlieb Vogel, Leibarzt des mecklenburgischen Herzogs, fortschrittlicher Mediziner, der für das Seebad Heiligendamm sozusagen den Grundstein legte. Laut einem Kulturhistoriker hat er nämlich gesagt, der Vogel, also der Professor Vogel hat zu ihm, dem Herzog, gesagt: „Das ist sehr gut, wir brauchen einerseits die Waldluft, die wir hier haben, und andererseits das Reizklima durch das Meerwasser. Und dieses Zusammenspiel von Luftkurort und Seewasserbehandlung auch auf der Haut, das ist das, was Vogel entdeckt hat und was sich bis heute erhalten hat als Therapie.“ Die damals begonnene Nutzung natürlicher Heilmittel – Kreide, Sole, Salzluft, Meer und Moor und mehr, mit „h“ –, die Verknüpfung mit Kunst, Kultur, landschaftlicher Attraktivität, den Naturräumen sowie der historischen Bädertradition prägen das Image und das Leben dieser Orte. Die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Gesundheits- und Badeinfrastruktur haben sich seither spürbar weiterentwickelt, gewandelt. Auch für die Heilbäder sowie Kur- und Erholungsorte besteht sowohl infrastrukturell als auch hinsichtlich ihrer Angebotsstruktur Anpassungsbedarf. Auch verändert sich die Nachfrage, der Bedarf. Vermehrt werden zielgruppenspezifische Angebote von Prävention über Rehabilitation bis hin zur Pflege nachgefragt. Auch interessieren sich die jüngeren Zielgruppen und Familien mehr für die Angebote. Die hohe Qualität muss deshalb gepflegt und durch neue Investitionen weiterentwickelt werden. Das ist elementar, um dem Anspruch dieser Gäste auch in Zukunft gerecht zu werden. Diesem Anspruch gerecht zu werden, dient die Vorlage des angepassten Kurortgesetzes, das wir in einigen Punkten anpassen wollen. Ziel ist es, die Qualität des Angebotes zu sichern und weiter zu verbessern, um im Wettbewerb mit anderen Destinationen bestehen zu können. Worum geht es? Die Aufnahme der Anerkennungsarten des „See- und Thalassoheilbades“ sowie des „Seebades mit Kurbetrieb“ in den Katalog des Kurortgesetzes, die bewusste Anhebung der Anforderungen an einen Tourismusort. So muss ein vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebener echter Sondervorteil für den Gast vorliegen, um das Prädikat zu erhalten, das steigert die Qualität, „Tourismusort“, des Markenzeichens. Die Verkürzung der Gültigkeitsdauer einer Anerkennung von 30 auf 15 Jahre, dadurch wird auch dem Verbraucherschutz und dem Qualitätsanspruch bei wandelnden Umwelt- und Wirtschaftseinflüssen Rechnung getragen. Ein Gast muss sich darauf verlassen können. Eine erstmalige Prüfung erst nach 30 Jahren durchzuführen, kann keine Gewähr hierfür bieten. Bei der Länge der Gültigkeitsdauer haben die Kollegen sich auch andere Bundesländer angesehen, wie es dort gehandhabt wird. Dort geht es im Allgemeinen um zehn Jahre, hier sind wir mit 15 Jahren auf einem guten Weg. Im Übrigen beinhaltet der Vorschlag redaktionelle Änderungen und Anpassungen. Ich danke allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit, wie wir hier zu diesem Vorschlag kamen. Ich möchte nochmals an die Vergangenheit erinnern, bereits für Friedrich Franz I. war die wirtschaftliche Bedeutung der Seebäder klar. Sein Motto war: Geld für Bäder nicht ins Ausland tragen. Er wollte mondäne Badeorte für Gäste aus ganz Europa: „Besonders, da es mir nicht gleichviel sein kann, manchen kranken Menschen dadurch glücklich zu machen. Nicht zu gedenken, dass das Geld im Lande verzehrt wird, was auswärtige Bäder demselben entziehen.“ Wir wollen hier die Wertschöpfung erhöhen. Sie sehen – und auch damals gab es schon ähnliche Herausforderungen wie heute: Netzwerke zwischen Regierung, Verwaltung, Wirtschaft, Gesundheit und so weiter –, heute wie damals geht es darum, unsere Region mit klug eingesetzten Mitteln attraktiv zu machen, und ich bitte um Ausschussüberweisung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kurortgesetzes. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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