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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 28.01.2026 Sitzungen 8/124

Ich bin schon wieder fertig, 05:12 Uhr. Ich habe schon geredet. (Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Genau! Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt in der Ersten Lesung die Novellierung des Landeshochschulgesetzes. So was muss ja allenthalben vorkommen, entweder, weil es durch bundesgesetzliche Regelungen oder KMK-Beschlüsse Änderungsbedarf gibt, oder weil man sich strategisch auch neu ausrichten möchte. Ich glaube, die Motivation für diese Änderung, die kann man an den einzelnen Punkten herauslesen. Ich möchte zunächst auf die, glaube ich, strategische Zieländerungen unserer Hochschulen kommen, die jetzt Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind. Ich glaube, das ist in unserer Zeit eine gute Regelung, weil wir ja gerade in Deutschland immer die Schwäche hatten, wissenschaftliche Ergebnisse auch aus der Grundlagenforschung dann in die Anwendung zu bringen – und da verspreche ich mir von dieser Zielrichtung doch eine ganze Menge, denn das müssen wir, um wettbewerbsfähig zu bleiben, auch wirtschaftlich. Dass das Promotionsrecht eingeführt wird bei forschungsstarken Bereichen, begrüße ich auch außerordentlich, weil es die Attraktivität der Hochschulen natürlich steigert. Und tatsächlich glaube ich schon, wenn man also forschungsinteressiert ist an einer Hochschule und muss dann für die Promotion entweder an eine Universität abwandern oder in ein anderes Bundesland, dann ist das nicht gut. Ich glaube, dass das gerechtfertigt ist, das zu machen. Dann komme ich zu der Frage der Forschungsdaten und Open Access und freier Zugang. Das ist eigentlich Grundlage für jede Grundlagenforschung und auch für die Vernetzung international und die Forschungsfreiheit, hat aber natürlich auch in Zeiten hybrider Bedrohung und so weiter und der Frage, wer hat eigentlich Zugriff auf welche Daten, muss das, glaube ich, auch ganz genau austariert werden. Da werde ich oder werden wir auch in der Anhörung sicherlich noch ein paar Fragen stellen dazu. Dann würde ich gerne begrüßen, dass familienfreundliche Studienbedingungen geschaffen werden sollen. Es ist natürlich insgesamt nicht ganz so dramatisch, das muss ich auch sagen. Ich habe ja auch studiert und habe auch eine Reihe von Kindern, auch schon während des Studiums hatten wir mindestens einen Sohn, und man kann schon davon ausgehen, Studentinnen und Studenten sind auch relativ flexibel. Trotzdem ist es gut, wenn eine Hochschule so was unterstützt, insbesondere auch bei den Fragen, wann man welche sozusagen Leistungen erbringen muss, ist das, glaube ich eine gute Sache oder kann eine gute Sache werden. Dann gibt es ja die Frage einrichtungsübergreifendes Beratergremium, Beirat für strategische Kooperation, UMG/UMR. Wir haben ja tatsächlich schon seit Jahren die Diskussion über die Kooperation der beiden Standorte. Ich glaube, dass das auch immer wieder mit Leben erfüllt werden muss. Ich würde mir gerne vorstellen lassen, was dieser Beirat denn nun eigentlich machen soll da an der Stelle. Das wird auch sicherlich in der Ausschussanhörung eine Rolle spielen. Schließlich gibt es die Frage der Akkreditierung privater Hochschulen und so weiter, das ist ja alles gemacht. Zum Schluss möchte ich gerne noch sagen, dass studentische Prorektoren gut sind. Die müssen aber eigentlich, können in der Zeit nicht studieren. Deswegen ist die BAföG-Regelung auch gut. Aber die brauchen auch Unterstützung, was sie da an der Hochschulleitung machen sollen. Meine Redezeit ist zu Ende. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katy Hoffmeister, CDU)

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